Eine Geburtsurkunde für eine Behörde, eine beglaubigte Passkopie für das Ausland oder eine Vollmacht für ein Rechtsgeschäft: Wer Dokumente beglaubigen lassen muss, denkt häufig zuerst an einen Termin beim Notar oder Bürgeramt. Dabei lassen sich viele Beglaubigungsvorgänge inzwischen online vorbereiten, digital organisieren und teilweise vollständig über ein gesetzlich vorgesehenes Online-Verfahren durchführen.
Allerdings ist nicht jedes Dokument für dieselbe Art der Beglaubigung geeignet. Bei einer Ausweiskopie geht es beispielsweise um die Übereinstimmung einer Kopie mit dem vorgelegten Dokument. Bei einer Vollmacht kann dagegen die Echtheit einer Unterschrift entscheidend sein. Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt wiederum die Richtigkeit und Vollständigkeit einer sprachlichen Übertragung. Soll eine Urkunde im Ausland verwendet werden, kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein.
Genau diese Unterschiede führen häufig zu unnötigen Kosten. Wer beispielsweise eine Geburtsurkunde für eine ausländische Behörde benötigt, sollte nicht vorsorglich eine notarielle Kopiebeglaubigung bestellen, wenn die empfangende Stelle stattdessen eine neu ausgestellte Personenstandsurkunde mit Apostille verlangt.
In diesem Ratgeber erfährst du, welche Dokumente du 2026 online beglaubigen lassen kannst, welche Beglaubigungsform erforderlich ist, was die verschiedenen Leistungen kosten und wann eine persönliche oder notarielle Mitwirkung notwendig bleibt. Außerdem findest du direkte Verlinkungen zu den passenden Services von beglaubigt.de.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Online beglaubigen lassen: Viele Dokumente können digital eingereicht und für die passende Beglaubigung vorbereitet werden. Ob auch die rechtliche Beglaubigung selbst online erfolgen kann, hängt vom Verfahren ab.
- Beglaubigte Kopie: Bestätigt die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem vorgelegten Dokument. Sie bestätigt nicht automatisch dessen inhaltliche Richtigkeit.
- Unterschriftsbeglaubigung: Bestätigt die Echtheit beziehungsweise Anerkennung einer Unterschrift. Bei bestimmten Handelsregisteranmeldungen ist eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben.
- Beglaubigte Übersetzung: Wird durch eine entsprechend qualifizierte Übersetzungsperson angefertigt und bestätigt. Sie ersetzt keine Apostille.
- Apostille: Bestätigt bestimmte Echtheitsmerkmale einer öffentlichen Urkunde für den internationalen Gebrauch, soweit das Haager Apostille-Übereinkommen anwendbar ist.
- Typische Dokumente: Reisepasskopien, Geburts- und Heiratsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Vollmachten, Handelsregisterunterlagen und fremdsprachige Urkunden.
- Kosten: Die Preise hängen von Dokument, Beglaubigungsart und erforderlichen zusätzlichen Leistungen ab. Notargebühren richten sich grundsätzlich nach dem GNotKG.
- beglaubigt.de: Über den Service Dokumente digital beglaubigen lassen kannst du geeignete Dokumentenvorgänge online vorbereiten.
Was bedeutet es, ein Dokument online beglaubigen zu lassen?
Der Begriff „Online-Beglaubigung“ beschreibt keinen einzigen, für alle Dokumente identischen rechtlichen Vorgang. Vielmehr können unterschiedliche Leistungen dahinterstehen: die digitale Beauftragung einer beglaubigten Abschrift, die notarielle Beglaubigung einer Unterschrift im zulässigen Online-Verfahren oder die Bestellung einer beglaubigten Übersetzung.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen digitaler Antragstellung und rechtlicher Durchführung der Beglaubigung. Ein Dokument kann online hochgeladen werden, obwohl anschließend ein Papieroriginal vorgelegt werden muss. Ebenso kann ein Notartermin digital organisiert werden, obwohl das konkrete Rechtsgeschäft eine persönliche notarielle Mitwirkung erfordert.
Bei bestimmten notariellen Vorgängen erlaubt das Gesetz inzwischen die Durchführung über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Dazu gehören insbesondere geeignete Handelsregisteranmeldungen und bestimmte gesellschaftsrechtliche Verfahren. Andere Vorgänge, etwa die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags, können nicht einfach durch eine gewöhnliche Videokonferenz ersetzt werden.
Die rechtliche Grundlage für notarielle Beglaubigungen ergibt sich insbesondere aus dem Beurkundungsgesetz. Für die öffentliche Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen ist außerdem § 12 HGB relevant.
beglaubigt.de organisiert digitale Beglaubigungs- und Notarprozesse und verbindet die Dokumentenvorbereitung mit der jeweils erforderlichen fachlichen oder notariellen Durchführung. Die notarielle Amtstätigkeit selbst erfolgt durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar.
Welche Dokumente kann ich online beglaubigen lassen? Die vollständige Übersicht

Die folgenden Dokumentenarten gehören zu den häufigsten Fällen, bei denen eine digitale Beauftragung oder Vorbereitung möglich ist. Entscheidend bleibt, welche Form der Empfänger tatsächlich verlangt.
1. Reisepass und Personalausweis beglaubigen lassen
Beglaubigte Kopien von Ausweisdokumenten werden beispielsweise bei internationalen Unternehmensgründungen, ausländischen Bankverfahren, Visaangelegenheiten und bestimmten behördlichen Anträgen benötigt. Dabei soll bestätigt werden, dass die Kopie mit dem vorgelegten Ausweisdokument übereinstimmt.
Eine solche Beglaubigung darf nicht mit einer Identitätsprüfung gleichgesetzt werden. Die Bestätigung einer Passkopie bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Angaben im Dokument unabhängig überprüft wurden oder dass die beglaubigende Stelle eine internationale Identitätsprüfung durchgeführt hat.
Besonders bei ausländischen Empfängern sollte vorab geklärt werden, ob eine notarielle Kopiebeglaubigung, eine behördliche Bestätigung oder eine zusätzliche Apostille verlangt wird. Auch die Frage, ob ein Scan der beglaubigten Kopie genügt oder das Papieroriginal eingereicht werden muss, kann entscheidend sein.
Über beglaubigt.de kannst du die Beglaubigung einer Reisepasskopie vorbereiten. Der Service eignet sich für dokumentenbezogene Vorgänge, bei denen eine entsprechende beglaubigte Ausweiskopie benötigt wird.
2. Geburtsurkunde beglaubigen lassen
Geburtsurkunden werden unter anderem für Eheschließungen, Einbürgerungen, Familiennachzug, Auswanderung und internationale Personenstandsverfahren benötigt. Welche Form erforderlich ist, hängt von der zuständigen Behörde und dem Verwendungsland ab.
Bei einer Geburtsurkunde muss besonders sorgfältig unterschieden werden, ob eine beglaubigte Kopie ausreicht oder ob eine neue amtliche Urkunde vom zuständigen Standesamt verlangt wird. Eine einfache notarielle Kopiebeglaubigung ersetzt nicht automatisch eine neu ausgestellte Personenstandsurkunde.
Bei bestimmten internationalen Vorgängen kann eine mehrsprachige Geburtsurkunde sinnvoller sein als eine separate Übersetzung. Innerhalb der Europäischen Union bestehen zudem besondere Erleichterungen für bestimmte öffentliche Urkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191.
Wenn eine beglaubigte Kopie benötigt wird, kann der entsprechende Dokumentenvorgang über beglaubigt.de digital vorbereitet werden. Für eine internationale Verwendung kann zusätzlich die Beantragung einer Apostille relevant sein.
Welche Form in welchem Fall benötigt wird, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber „Geburtsurkunde beglaubigen lassen“.
3. Heiratsurkunde und andere Personenstandsurkunden beglaubigen lassen
Neben Geburtsurkunden werden häufig Heiratsurkunden, Sterbeurkunden und andere Personenstandsdokumente für behördliche Verfahren benötigt. Das betrifft insbesondere Namensänderungen, Familiennachzug, Erbschaftsangelegenheiten und internationale Eheschließungen.
Auch hier kommt es auf den Unterschied zwischen einer beglaubigten Abschrift und einer neu ausgestellten amtlichen Urkunde an. Die empfangende Stelle kann beispielsweise eine aktuelle Urkunde mit bestimmten Randvermerken verlangen. Eine ältere Kopie, selbst wenn sie beglaubigt wurde, erfüllt diese Anforderung nicht zwingend.
Bei internationalen Verfahren sollte außerdem geprüft werden, ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist. Für bestimmte Urkunden innerhalb der EU entfällt diese Pflicht aufgrund besonderer europäischer Regelungen.
Über beglaubigt.de kannst du die digitale Vorbereitung geeigneter Dokumentenbeglaubigungen starten. Wenn das Dokument in einem anderen Staat verwendet werden soll, lässt sich der benötigte Echtheitsnachweis gesondert über den Apostille-Service organisieren.
4. Diplom, Bachelor- und Masterzeugnis beglaubigen lassen
Hochschulzeugnisse und Diplome werden besonders häufig bei Bewerbungen, Studienzulassungen, Berufsanerkennungsverfahren und Auswanderungen benötigt. Eine Universität kann beispielsweise eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses verlangen, während eine ausländische Anerkennungsstelle zusätzlich eine Übersetzung und einen Echtheitsnachweis benötigt.
Bei solchen Dokumenten sollte zunächst geprüft werden, ob die Hochschule selbst beglaubigte Ausfertigungen erstellt oder ob eine notarielle beziehungsweise behördliche Kopiebeglaubigung akzeptiert wird.
Auch das Transcript of Records kann relevant sein. Während das eigentliche Diplom häufig nur eine Seite umfasst, enthält die Leistungsübersicht mehrere Seiten mit Studienfächern, Noten und weiteren Angaben. Das wirkt sich insbesondere auf mögliche Übersetzungskosten aus.
Wer Unterlagen für das Ausland benötigt, sollte außerdem zwischen der Echtheit des Dokuments und der Anerkennung des akademischen Abschlusses unterscheiden. Eine Beglaubigung bestätigt nicht automatisch die Gleichwertigkeit eines Studienabschlusses im Zielland.
Über beglaubigt.de kannst du geeignete Zeugnis- und Dokumentenbeglaubigungen vorbereiten. Für fremdsprachige Hochschulunterlagen steht zusätzlich der Service für beglaubigte Übersetzungen zur Verfügung.
Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber „Diplom für die Auswanderung beglaubigen lassen“.
5. Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht beglaubigen lassen
Vollmachten gehören zu den Dokumenten, bei denen die richtige Form besonders wichtig ist. Eine Generalvollmacht kann beispielsweise dazu dienen, eine andere Person bei finanziellen, organisatorischen oder rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Eine Vorsorgevollmacht wird häufig für Situationen erstellt, in denen der Vollmachtgeber seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.
Nicht jede Vollmacht benötigt zwingend eine notarielle Beglaubigung. Nach § 167 Abs. 2 BGB ist die Erteilung einer Vollmacht grundsätzlich nicht an die Form des Rechtsgeschäfts gebunden, auf das sie sich bezieht. Allerdings bestehen gesetzliche Sonderregeln und praktische Anforderungen, insbesondere bei bestimmten Register-, Grundstücks- oder anderen formbedürftigen Vorgängen.
Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung kann die Verwendung einer Vollmacht erleichtern, wenn der Empfänger einen besonderen Nachweis über die Unterschrift verlangt. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch eine erforderliche notarielle Beurkundung.
Mit beglaubigt.de kannst du die Beglaubigung einer Vollmacht digital vorbereiten und die passende notarielle Durchführung organisieren.
Welche Vollmachten ohne Notar möglich sind und wann eine besondere Form benötigt wird, erklären wir in unseren Ratgebern „Generalvollmacht ohne Notar“ und „Generalvollmacht mit Notar“.
6. Unterschriften auf Erklärungen beglaubigen lassen
Eine Unterschriftsbeglaubigung wird benötigt, wenn die Echtheit einer Unterschrift in einer bestimmten Form nachgewiesen werden muss. Das kann beispielsweise bei Handelsregisteranmeldungen, bestimmten Vollmachten oder gesellschaftsrechtlichen Erklärungen relevant sein.
Bei einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung wird grundsätzlich bestätigt, dass die Unterschrift vor der Notarin oder dem Notar geleistet oder anerkannt wurde. Daraus folgt nicht automatisch, dass der gesamte Inhalt des Dokuments rechtlich geprüft oder beurkundet wurde.
Gerade bei Gesellschaften ist dieser Unterschied wichtig. Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers kann beispielsweise durch einen wirksamen Gesellschafterbeschluss erfolgen. Die anschließende Handelsregisteranmeldung muss dagegen grundsätzlich öffentlich beglaubigt werden.
Über den Service Unterschrift beglaubigen lassen mit beglaubigt.de kannst du geeignete Beglaubigungsvorgänge digital vorbereiten und die erforderliche notarielle Mitwirkung koordinieren.
7. Handelsregisteranmeldungen und Unternehmensdokumente beglaubigen lassen
Bei GmbHs, UGs und anderen registerpflichtigen Unternehmen sind notarielle Beglaubigungen häufig Bestandteil wichtiger gesellschaftsrechtlicher Vorgänge.
Dazu gehören insbesondere Handelsregisteranmeldungen im Zusammenhang mit einer Gründung, Geschäftsführerwechseln, Änderungen der eingetragenen Geschäftsanschrift und weiteren meldepflichtigen Veränderungen. Nicht jede gesellschaftsrechtliche Änderung erfordert dieselbe notarielle Form. Eine einfache Änderung der Geschäftsanschrift kann beispielsweise mit einer öffentlich beglaubigten Registeranmeldung erfolgen. Eine Satzungsänderung oder die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen kann dagegen eine notarielle Beurkundung erfordern.
beglaubigt.de verbindet die digitale Vorbereitung von GmbH- und UG-Gründungen mit der Koordination notarieller Schritte. Über die GmbH-Gründung oder UG-Gründung können Unternehmensdaten strukturiert erfasst und die erforderlichen Gründungsunterlagen vorbereitet werden.
Wer bereits eine Gesellschaft besitzt, findet weitere Informationen in den Ratgebern „Geschäftsführerwechsel bei der GmbH“, „GmbH-Sitzverlegung“ und „GmbH-Anteile übertragen“.
8. Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten bestellen
Eine beglaubigte Übersetzung wird benötigt, wenn ein Dokument in einer anderen Sprache bei einer Behörde, Hochschule oder anderen Stelle eingereicht werden soll und eine entsprechend bestätigte Übersetzung verlangt wird.
Dabei bestätigt eine entsprechend qualifizierte Übersetzungsperson die Richtigkeit und Vollständigkeit der sprachlichen Übertragung. Es handelt sich nicht um dieselbe Leistung wie eine notarielle Kopiebeglaubigung.
Typische Dokumente sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Diplome, Arbeitszeugnisse, Gesellschaftsverträge und Handelsregisterauszüge.
Die Kosten hängen unter anderem von Sprachkombination, Textmenge, Dokumentenart und gewünschter Bearbeitungszeit ab. Ein einseitiges Diplom mit wenigen Angaben kann deshalb günstiger sein als eine dicht beschriebene Seite eines Gesellschaftsvertrags.
Über beglaubigt.de kannst du beglaubigte Übersetzungen online bestellen. Die Unterlagen werden digital eingereicht und durch entsprechend qualifizierte Übersetzungspersonen bearbeitet.
Weitere Informationen zu Preisen und Bearbeitungszeiten findest du in „Beglaubigte Übersetzung: Kosten pro Seite, Dauer und Anerkennung“.
9. Dokumente mit Apostille für das Ausland vorbereiten
Eine Apostille ist keine gewöhnliche Kopiebeglaubigung. Sie dient dem internationalen Echtheitsnachweis bestimmter öffentlicher Urkunden nach dem Haager Apostille-Übereinkommen von 1961.
Sie kann beispielsweise für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, notarielle Vollmachten und bestimmte Unternehmensdokumente erforderlich sein. Die Apostille bestätigt insbesondere die Echtheit einer amtlichen Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls das Siegel. Sie bestätigt nicht automatisch die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments.
Wichtig ist außerdem, dass nicht jedes Land eine Apostille akzeptiert. Entscheidend ist, ob das Übereinkommen zwischen dem Ausstellerstaat und dem Verwendungsstaat tatsächlich gilt. In anderen Fällen kann eine Legalisation oder ein besonderes Urkundenüberprüfungsverfahren erforderlich sein.
Mit beglaubigt.de kannst du eine Apostille online beantragen und die erforderliche Abwicklung bei der zuständigen staatlichen Stelle organisieren.
Die Unterschiede zwischen den Verfahren und die wichtigsten Länder erklären wir in „Apostille oder Legalisation? Länderliste 2026“.
Welche Dokumente kann ich nicht einfach online beglaubigen lassen?

Nicht jedes Dokument kann durch einen Upload und eine digitale Bestätigung rechtswirksam für jeden Verwendungszweck vorbereitet werden. Insbesondere muss unterschieden werden, ob überhaupt eine Beglaubigung ausreicht oder ob das zugrunde liegende Rechtsgeschäft notariell beurkundet werden muss.
Ein klassisches Beispiel ist der Grundstückskaufvertrag. Nach § 311b Abs. 1 BGB ist hierfür grundsätzlich eine notarielle Beurkundung erforderlich. Eine beglaubigte Unterschrift unter einem privat erstellten Kaufvertrag ersetzt diese Form nicht. Auch bei GmbH-Geschäftsanteilen bestehen besondere Formvorschriften. Die Abtretung eines Geschäftsanteils muss nach § 15 Abs. 3 GmbHG grundsätzlich notariell beurkundet werden. Eine einfache digitale Unterschrift oder eine gewöhnliche Unterschriftsbeglaubigung reicht dafür nicht aus.
Weitere Beispiele sind bestimmte erbrechtliche Erklärungen, gesellschaftsrechtliche Satzungsänderungen und andere gesetzlich formbedürftige Vorgänge. Welche Form notwendig ist, hängt von der konkreten Erklärung und den anwendbaren Vorschriften ab. Auch bei amtlichen Urkunden kann eine bloße Kopiebeglaubigung ungeeignet sein. Wenn eine Behörde beispielsweise eine neu ausgestellte Geburtsurkunde verlangt, genügt nicht automatisch eine beglaubigte Kopie einer älteren Ausfertigung.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob ein Dokument online beglaubigt werden kann, sondern welche rechtliche Form für den konkreten Zweck benötigt wird.
Was kostet es, Dokumente online beglaubigen zu lassen?
Die Kosten hängen davon ab, welche Leistung erforderlich ist. Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung wird anders berechnet als eine beglaubigte Übersetzung oder eine Apostille.
Für notarielle Tätigkeiten gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren richten sich unter anderem nach dem Geschäftswert und der konkreten notariellen Tätigkeit. Deshalb ist es nicht sinnvoll, einen einzigen Preis für sämtliche Dokumentenbeglaubigungen anzugeben.
Bei beglaubigt.de werden verschiedene spezialisierte Services angeboten. Die digitale Dokumentenbeglaubigung wird ab 149 Euro angeboten. Für beglaubigte Übersetzungen gelten dokumenten- und sprachabhängige Preise.
Für die Kostenplanung sollte immer zwischen drei Positionen unterschieden werden: der gesetzlichen Gebühr, dem gegebenenfalls zusätzlichen Servicepreis und möglichen Ausgaben für Versand, Übersetzung oder Apostille.
Beispiel: Deutsche Geburtsurkunde für eine Behörde im Ausland
Eine Person benötigt ihre deutsche Geburtsurkunde für ein Verfahren außerhalb Deutschlands. Die ausländische Behörde verlangt eine Apostille und eine Übersetzung. In diesem Fall können Kosten für eine neue Urkundenausfertigung, die Apostille und die beglaubigte Übersetzung entstehen. Eine zusätzliche notarielle Kopiebeglaubigung wäre nicht automatisch notwendig.
Beispiel: Handelsregisteranmeldung einer GmbH
Eine GmbH möchte ihre eingetragene Geschäftsanschrift ändern. Dafür ist grundsätzlich eine öffentlich beglaubigte Handelsregisteranmeldung erforderlich.
Die Kosten richten sich nach dem notariellen Vorgang und den Registergebühren. Eine beglaubigte Übersetzung oder Apostille wird nicht allein wegen der Adressänderung benötigt. Die Beispiele zeigen, warum der günstigste Beglaubigungsservice nicht automatisch die passende Lösung ist. Zuerst sollte die gesetzlich oder behördlich erforderliche Dokumentenform feststehen.
Wie lange dauert eine Online-Beglaubigung?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Dokument, der Beglaubigungsform und den beteiligten Stellen ab. Bei einer einfachen Dokumentenbeglaubigung kann die digitale Vorbereitung kurzfristig erfolgen. Bei einer beglaubigten Übersetzung sind insbesondere Textumfang, Sprachkombination und Verfügbarkeit einer qualifizierten Übersetzungsperson relevant.
Bei einer Apostille kommt die Bearbeitung durch die zuständige staatliche Stelle hinzu. Bei notariellen Vorgängen können außerdem die Verfügbarkeit eines geeigneten Termins und die gesetzlichen Identifikationsanforderungen eine Rolle spielen. beglaubigt.de bietet für geeignete digitale Dokumentenbeglaubigungen eine Expressbearbeitung in unter 24 Stunden an. Ob diese Bearbeitungszeit für den konkreten Vorgang verfügbar ist, richtet sich nach Dokumentenart und gewählter Leistung.
Online beglaubigen lassen oder zum Notar vor Ort gehen?
Beide Wege können sinnvoll sein. Entscheidend ist, welche rechtliche Leistung benötigt wird und ob für den konkreten Vorgang ein zulässiges digitales Verfahren zur Verfügung steht.
Ein persönlicher Notartermin kann besonders bei umfangreichen oder komplexen Rechtsgeschäften sinnvoll sein. Auch bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Beurkundungen müssen weiterhin in einer dafür zulässigen Form durchgeführt werden. Eine digitale Vorbereitung kann dagegen Zeit sparen, wenn Unterlagen bereits elektronisch vorliegen und die erforderlichen Daten vor dem Termin strukturiert erfasst werden können. Bei geeigneten notariellen Online-Verfahren kann zudem die persönliche Anreise entfallen.
beglaubigt.de organisiert digitale Dokumenten- und Notarprozesse, sodass Unterlagen online eingereicht und die erforderlichen nächsten Schritte koordiniert werden können. Die notarielle Tätigkeit selbst wird durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar durchgeführt.
Wer zwischen einem direkten Notartermin und einem digitalen Service entscheiden möchte, findet weitere Informationen in unserem Ratgeber „beglaubigt.de vs. Notartermin vor Ort vs. Gründungsservice – Vergleich“.
Dokumente für das Ausland: Apostille, Übersetzung oder Beglaubigung?
Bei internationalen Dokumenten entstehen häufig mehrere Anforderungen gleichzeitig. Eine Behörde kann beispielsweise verlangen, dass eine deutsche Urkunde zunächst mit einer Apostille versehen und anschließend in die Landessprache übersetzt wird.
Andere Staaten akzeptieren bestimmte öffentliche Urkunden ohne zusätzliche Apostille. Innerhalb der EU bestehen beispielsweise Erleichterungen nach der Verordnung (EU) 2016/1191 für bestimmte öffentliche Urkunden.
Die Reihenfolge der Schritte ist wichtig. Wird eine Apostille benötigt, kann es sinnvoll sein, zunächst den Echtheitsnachweis zu beschaffen und anschließend die vollständige Unterlage einschließlich Apostille übersetzen zu lassen. Ob dies im konkreten Verfahren verlangt wird, sollte vorher geklärt werden.
Für internationale Unternehmensgründungen können zusätzlich beglaubigte Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Vollmachten relevant sein.
Über beglaubigt.de kannst du Apostillen für internationale Dokumente organisieren und beglaubigte Übersetzungen online bestellen.
Weitere Informationen findest du in unseren Ratgebern „Dokumente für Spanien beglaubigen lassen“ und „Apostille oder Legalisation? Länderliste 2026“.
Dokumente online mit beglaubigt.de beglaubigen lassen
Du benötigst eine beglaubigte Kopie, eine Unterschriftsbeglaubigung oder einen Echtheitsnachweis für das Ausland? Über beglaubigt.de kannst du geeignete Dokumente digital beglaubigen lassen und die erforderliche Abwicklung online starten.
Der Service für digitale Dokumentenbeglaubigungen beginnt bei 149 Euro. Für Vollmachten, notarielle Unterschriftsbeglaubigungen, beglaubigte Übersetzungen und Apostillen stehen jeweils spezialisierte Angebote zur Verfügung.

FAQ
Kann ich Dokumente vollständig online beglaubigen lassen?
Bei geeigneten Dokumenten und gesetzlich zugelassenen Verfahren ist eine digitale Abwicklung möglich. Allerdings kann nicht jede Beglaubigung vollständig online erfolgen. Bei bestimmten Vorgängen müssen Originaldokumente vorgelegt oder notarielle Termine in der gesetzlich vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Kann ich meinen Reisepass online beglaubigen lassen?
Die Beglaubigung einer Reisepasskopie kann über einen digitalen Dienstleister vorbereitet werden. Ob ein Scan ausreicht oder das Originaldokument benötigt wird, hängt von der Beglaubigungsform und den Anforderungen des Empfängers ab.
Kann ich meine Geburtsurkunde online beglaubigen lassen?
Eine beglaubigte Kopie kann je nach Verfahren digital beauftragt werden. Verlangt die Behörde jedoch eine neu ausgestellte Personenstandsurkunde, muss diese grundsätzlich beim zuständigen Standesamt beschafft werden. Für die Verwendung im Ausland kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein.
Kann ich mein Diplom oder Zeugnis online beglaubigen lassen?
Ja, die Vorbereitung geeigneter Zeugnis- und Diplomkopien kann digital erfolgen. Entscheidend ist, ob die empfangende Hochschule oder Behörde eine notarielle, behördliche oder durch die ausstellende Einrichtung bestätigte Kopie akzeptiert.
Kann ich eine Generalvollmacht online beglaubigen lassen?
Geeignete Vollmachtsvorgänge können digital vorbereitet werden. Ob eine notarielle Beglaubigung notwendig oder eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist, hängt vom Verwendungszweck und den gesetzlichen Anforderungen ab.
Kann ich eine Unterschrift online beglaubigen lassen?
Für bestimmte gesetzlich zugelassene notarielle Vorgänge bestehen Online-Verfahren. Eine gewöhnliche elektronische Signatur oder ein eingescanntes Unterschriftsbild ersetzt jedoch nicht automatisch eine erforderliche öffentliche Beglaubigung.
Kann ich einen GmbH-Vertrag online beglaubigen lassen?
Bei der Gründung einer GmbH muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. In geeigneten Fällen kann die GmbH-Gründung über das gesetzlich geregelte notarielle Online-Verfahren erfolgen. Eine einfache Dokumentenbeglaubigung genügt dafür nicht.
Wird eine online beglaubigte Kopie im Ausland anerkannt?
Nicht automatisch. Die Anerkennung hängt vom Zielland, der Dokumentenart und der konkreten Beglaubigungsform ab. Gegebenenfalls können eine Apostille, Legalisation oder beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
Was kostet eine Online-Beglaubigung?
Die Kosten hängen von Dokumentenart und erforderlicher Leistung ab. Bei beglaubigt.de beginnt der Service für digitale Dokumentenbeglaubigungen bei 149 Euro. Für beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und weitere notarielle Vorgänge gelten eigene Preise.
Wie schnell kann ich ein Dokument online beglaubigen lassen?
beglaubigt.de bietet für geeignete digitale Dokumentenbeglaubigungen Expressoptionen in unter 24 Stunden an. Bei staatlichen Apostillen, umfangreichen Übersetzungen oder zusätzlichen Versandanforderungen kann die Gesamtdauer länger sein.
Brauche ich für eine beglaubigte Übersetzung einen Notar?
Grundsätzlich nicht. Beglaubigte Übersetzungen werden durch entsprechend qualifizierte Übersetzungspersonen angefertigt und bestätigt. Eine notarielle Beglaubigung ist davon zu unterscheiden.
Ist eine Apostille dasselbe wie eine Beglaubigung?
Nein. Eine Apostille ist ein internationaler Echtheitsnachweis für bestimmte öffentliche Urkunden. Sie bestätigt insbesondere Unterschrift, amtliche Eigenschaft und Siegel, nicht die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments.
Kann beglaubigt.de mehrere Dokumente bearbeiten?
beglaubigt.de bietet verschiedene digitale Services für Dokumentenbeglaubigungen, Vollmachten, Übersetzungen, Apostillen und gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Welche Dokumente gemeinsam bearbeitet werden können, hängt von den jeweiligen Anforderungen ab.
Quellenverzeichnis
§ 129 BGB – Öffentliche Beglaubigung
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__129.html
§ 167 BGB – Erteilung der Vollmacht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__167.html
§ 311b BGB – Verträge über Grundstücke
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
§ 15 GmbHG – Übertragung von Geschäftsanteilen
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html
§ 12 HGB – Handelsregisteranmeldungen
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/
Bundesnotarkammer – Notarielle Online-Verfahren
https://online.notar.de/
Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Verordnung (EU) 2016/1191 – Öffentliche Urkunden innerhalb der EU
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R1191
beglaubigt.de – Dokumente digital beglaubigen lassen
https://beglaubigt.de/digital-beglaubigen
beglaubigt.de – Vollmachten
https://beglaubigt.de/vollmacht
beglaubigt.de – Unterschriftsbeglaubigung
https://beglaubigt.de/unterschriftsbeglaubigung
beglaubigt.de – Reisepassbeglaubigung
https://beglaubigt.de/reisepass
beglaubigt.de – Beglaubigte Übersetzungen
https://beglaubigt.de/uebersetzung
beglaubigt.de – Apostille
https://beglaubigt.de/apostille
beglaubigt.de – GmbH gründen
https://beglaubigt.de/gmbh-gruenden


