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beglaubigt.de vs. Notartermin vor Ort vs. Gründungsservice – Vergleich

Kelly Ejiofor

9. Oct 2026

Wer eine GmbH oder UG gründen möchte, steht früher oder später vor derselben Entscheidung: Organisiere ich die Gründung selbst beim Notar, nutze ich einen digitalen Gründungsservice oder lasse ich den gesamten Prozess über beglaubigt.de koordinieren? Auf den ersten Blick führen alle drei Wege zum gleichen Ziel – einer Gesellschaft, die nach erfolgreicher Prüfung ins Handelsregister eingetragen wird. Unterschiede entstehen jedoch bei der Vorbereitung, den Kosten, dem Zeitaufwand und der Frage, wer die einzelnen Schritte übernimmt.

Ein klassischer Notartermin ist dabei nicht automatisch kompliziert oder veraltet. Notarinnen und Notare beraten Gründer, erstellen Gesellschaftsverträge, beurkunden die Gründung und kümmern sich um die erforderliche Handelsregisteranmeldung. Auch die gesetzlich geregelte Online-Beurkundung kann direkt über ein Notariat erfolgen. Ein zusätzlicher Gründungsservice ist deshalb rechtlich nicht zwingend erforderlich, kann aber organisatorisch sinnvoll sein.

beglaubigt.de kombiniert die digitale Vorbereitung von GmbH- und UG-Gründungen mit persönlicher Gründungsbegleitung, Dokumentenkoordination und der Organisation eines Notartermins innerhalb von 7 Werktagen. Je nach Gründungspaket kommen Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, Transparenzregister und weitere Leistungen hinzu. Die notarielle Beurkundung selbst erfolgt durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar.

Dieser Vergleich zeigt, wann sich welcher Weg lohnt, welche Leistungen bereits in den gesetzlichen Notarkosten enthalten sind und wann ein zusätzlicher Gründungsservice tatsächlich Mehrwert bietet.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Direkt zum Notar: Du kannst deine GmbH oder UG ohne zusätzlichen Gründungsdienstleister gründen. Der Notar übernimmt die gesetzlich vorgesehenen notariellen Aufgaben einschließlich Beratung, Vertragsgestaltung, Beurkundung und Handelsregisteranmeldung.
  • Online oder vor Ort: Der notarielle Gründungstermin kann bei geeigneten Fällen auch online stattfinden. Dafür ist nicht zwingend ein externer Gründungsservice erforderlich.
  • Notarkosten: Die Bundesnotarkammer nennt je nach Gründungskonstellation Beispiele zwischen rund 105 und 630 Euro, jeweils zuzüglich Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer.
  • beglaubigt.de Basic: Das Gründungspaket kostet aktuell (Oktober, 2026) 249 Euro zzgl. MwSt. und umfasst unter anderem Dokumentenvorbereitung, persönliche Begleitung, Notartermin innerhalb von 7 Werktagen und Handelsregisterbegleitung.
  • beglaubigt.de Standard: Für 399 Euro zzgl. MwSt. (Oktober, 2026) kommen unter anderem Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung inklusive USt-IdNr. und Transparenzregister hinzu.
  • beglaubigt.de Priority: Für 899 Euro zzgl. MwSt. stehen individuelle gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und persönliches anwaltliches Onboarding im Mittelpunkt.
  • Entscheidend ist der Leistungsumfang: Wer selbst gut vorbereitet ist, kann direkt zum Notar gehen. Wer Dokumente, Termine und Folgeanmeldungen gebündelt organisieren möchte, kann einen Gründungsservice nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Notar, Gründungsservice und beglaubigt.de?

Die drei Möglichkeiten unterscheiden sich vor allem darin, welche Aufgaben du selbst übernimmst und welche organisatorischen Schritte für dich vorbereitet werden.

Bei einer direkten Gründung über ein Notariat wählst du selbst eine Notarin oder einen Notar aus. Dort wird der Gesellschaftsvertrag vorbereitet und beurkundet. Die erforderliche Handelsregisteranmeldung wird ebenfalls über das Notariat abgewickelt. Du kümmerst dich grundsätzlich selbst um die Auswahl der Bank, die Kontoeröffnung, die Einzahlung des Stammkapitals und die weiteren Behördenanmeldungen, sofern du dafür keine anderen Dienstleister beauftragst.

Ein allgemeiner Gründungsservice übernimmt je nach Anbieter zusätzliche Aufgaben. Dazu können die Erfassung der Gründungsdaten, die Bereitstellung von Musterdokumenten, Terminvermittlung, Dokumentenkoordination und administrative Anmeldungen gehören. Allerdings ist „Gründungsservice“ keine einheitlich definierte Leistung. Ein Anbieter kann lediglich einen Gesellschaftsvertrag als Vorlage bereitstellen, während ein anderer den Prozess bis zu den Behördenanmeldungen begleitet.

beglaubigt.de bietet konkrete Gründungspakete mit festgelegtem Leistungsumfang. Die Gründer erfassen ihre Unternehmensdaten digital und erhalten persönliche Unterstützung bei der Vorbereitung. Das Unternehmen koordiniert den Notartermin und begleitet den Registerprozess. Im Standard- und Priority-Paket werden zusätzlich zentrale Behördenanmeldungen übernommen.

Der entscheidende Unterschied liegt deshalb nicht darin, dass bei beglaubigt.de ein anderer rechtlicher Gründungsweg verwendet würde. Die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundung und die Prüfung durch das Registergericht bleiben bei allen Varianten bestehen.

GmbH direkt beim Notar gründen: Wie funktioniert das?

Wer sich direkt an ein Notariat wendet, kann den gesamten gesetzlich erforderlichen notariellen Teil der GmbH-Gründung ohne zusätzlichen Gründungsservice durchführen.

Zunächst werden Firma, Satzungssitz, Unternehmensgegenstand, Gesellschafter, Geschäftsanteile, Stammkapital und Geschäftsführung festgelegt. Auf dieser Grundlage wird der Gesellschaftsvertrag beziehungsweise bei einer geeigneten vereinfachten Gründung das Musterprotokoll vorbereitet.

Im Notartermin wird der Gesellschaftsvertrag beurkundet. Anschließend eröffnet die Gesellschaft in Gründung typischerweise ein Geschäftskonto und die Gesellschafter leisten die erforderlichen Einlagen. Nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird die Handelsregisteranmeldung über das Notariat elektronisch an das zuständige Registergericht übermittelt.

Die Bundesnotarkammer erklärt ausdrücklich, dass die gesetzlichen Notargebühren die individuelle Beratung, die Erstellung und Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags, die Beurkundung, die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung und den Vollzug der Urkunden umfassen. Ein Gründer muss deshalb nicht automatisch einen zusätzlichen Gründungsservice beauftragen, um einen rechtlich geeigneten Gesellschaftsvertrag zu erhalten.

Beispiel: Ein-Personen-GmbH mit klarer Struktur

Eine Person möchte eine Beratungs-GmbH gründen. Firmenname und Unternehmensgegenstand stehen bereits fest. Es gibt keine weiteren Gesellschafter, keine besonderen Beteiligungsregelungen und eine geeignete Geschäftsanschrift ist vorhanden.

In dieser Situation kann die direkte Gründung über ein Notariat sinnvoll sein. Der Gründer benötigt keine umfangreiche Koordination zwischen mehreren Gesellschaftern und kann die anschließenden Anmeldungen selbst organisieren.

Ein zusätzlicher Gründungsservice ist dann vor allem eine Frage des persönlichen Komforts und der gewünschten organisatorischen Unterstützung, nicht der rechtlichen Notwendigkeit.

Ist ein Notartermin vor Ort besser als eine Online-Gründung?

Ein persönlicher Notartermin kann besonders dann angenehm sein, wenn Gründer die Gründungsunterlagen gemeinsam vor Ort besprechen möchten oder ein komplexer Sachverhalt eine ausführliche Abstimmung erfordert.

Ein Online-Notartermin ist dagegen interessant, wenn Gesellschafter an unterschiedlichen Orten wohnen, längere Anfahrten vermeiden möchten oder der Gründungstermin ortsunabhängig durchgeführt werden soll.

Die Bundesnotarkammer ermöglicht über ihr offizielles Online-Verfahren die digitale Beurkundung geeigneter GmbH- und UG-Gründungen. Die Beteiligten müssen dafür insbesondere die technischen und identifikationsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine freigeschaltete Online-Ausweisfunktion ist dabei ein wichtiger Bestandteil des Identifikationsprozesses.

Der Online-Termin ist rechtlich nicht bloß eine Videokonferenz mit anschließender privater Unterschrift. Es handelt sich um ein gesetzlich geregeltes notarielles Verfahren, bei dem die Notarin oder der Notar weiterhin die vorgeschriebenen Aufgaben erfüllt.

beglaubigt.de organisiert sowohl Vor-Ort- als auch geeignete Online-Notartermine innerhalb von 7 Werktagen. Welche Variante verwendet wird, hängt unter anderem von den Voraussetzungen der beteiligten Personen und der konkreten Gründung ab.

Was übernimmt ein klassischer Gründungsservice?

Bei einem Gründungsservice sollte nicht allein nach dem beworbenen Einstiegspreis entschieden werden. Viel wichtiger ist die Frage, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind und welche anschließend selbst organisiert werden müssen.

Ein einfaches Angebot kann beispielsweise nur aus einer digitalen Datenerfassung und einem standardisierten Dokument bestehen. Andere Services übernehmen zusätzlich die Kommunikation mit dem Notariat oder die Vorbereitung von Handelsregisterunterlagen.

Umfassendere Angebote können auch die Gewerbeanmeldung, die steuerliche Erfassung und die Transparenzregistermeldung einbeziehen. Dabei sollte jedoch unterschieden werden, ob der Dienstleister lediglich Anleitungen und Vorlagen bereitstellt oder die entsprechenden Vorgänge tatsächlich für den Gründer vorbereitet beziehungsweise abwickelt.

Auch eine mögliche Rechtsberatung sollte genau betrachtet werden. Ein standardisierter Gründungsprozess ersetzt nicht automatisch die individuelle rechtliche Gestaltung einer komplexen Gesellschaftervereinbarung.

Ein sinnvoller Vergleich sollte deshalb nicht nur fragen, ob ein Anbieter „GmbH-Gründung“ verkauft, sondern ob er die für die konkrete Gesellschaft benötigten Schritte abdeckt.

Was bietet beglaubigt.de bei einer GmbH- oder UG-Gründung?

beglaubigt.de bietet drei Gründungspakete: Basic, Standard und Priority. Sie unterscheiden sich insbesondere bei Gesellschaftsstruktur, Vertragsgestaltung und den enthaltenen Anmeldungen nach der Gründung.

Basic: 249 Euro zzgl. MwSt.

Das Basic-Paket richtet sich an einfache Gründungen mit Musterprotokoll. Es umfasst nach der aktuellen Produktbeschreibung unter anderem einen persönlichen Gründungsexperten einschließlich Onboarding-Gespräch, die Vorbereitung der Gründungsdokumente, einen Geschäftsführerdienstvertrag, die Koordination eines Online- oder Vor-Ort-Notartermins innerhalb von 7 Werktagen und die Begleitung der Handelsregistereintragung.

Das Paket ist auf bis zu zwei Gesellschafter und einen Geschäftsführer ausgelegt. Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und Transparenzregister erledigen Gründer bei dieser Variante selbst.

Standard: 399 Euro zzgl. MwSt.

Das Standard-Paket ist für Gesellschaften mit einem bis fünf Gesellschaftern und mehreren Geschäftsführern vorgesehen. Es verwendet einen standardisierten Gesellschaftsvertrag und umfasst zusätzlich die wesentlichen Anmeldungen nach der Gründung.

Dazu gehören Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung inklusive Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Transparenzregister. Die aktuelle Produktbeschreibung nennt außerdem ein digitales Geschäftskonto mit Qonto, die Eröffnungsbilanz und drei Monate registercheck.

Priority: 899 Euro zzgl. MwSt.

Das Priority-Paket richtet sich an Gründungen mit individuelleren gesellschaftsrechtlichen Anforderungen. Es umfasst ein persönliches Onboarding mit einem Rechtsanwalt sowie einen individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag.

Dazu können insbesondere Regelungen zu Vesting, Exit-Klauseln, Wettbewerbsverboten, Informationsrechten, Sperrminoritäten sowie Drag-along- und Tag-along-Rechten gehören. Auch die wichtigen Folgeanmeldungen sind enthalten.

Bei allen drei Paketen gilt: Die Preise betreffen die Leistungen von beglaubigt.de. Gesetzliche Notar- und Registergebühren kommen hinzu.

Was kostet die GmbH-Gründung beim Notar im Vergleich zu beglaubigt.de?

Die Kosten sollten in drei Kategorien getrennt werden: gesetzliche Notarkosten, Registergebühren und zusätzliche Servicekosten. Dazu kommt das Stammkapital, das allerdings keine Gründungsgebühr ist.

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Bundesnotarkammer veröffentlicht beispielsweise folgende Berechnungen:

  • Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll: 105 Euro Notarkosten.
  • Mehrpersonen-GmbH mit individueller Satzung und 25.000 Euro Stammkapital: 630 Euro Notarkosten.

Die genannten Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich Auslagen, Pauschalen und gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei einer notariellen Online-Gründung können außerdem Gebühren für die Nutzung des Videokommunikationssystems hinzukommen, beispielsweise 25 Euro für das Beurkundungsverfahren und 8 Euro für die Beglaubigung.

Beispiel: Zwei Gründer mit individueller GmbH-Satzung

Zwei Personen gründen eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und individuellem Gesellschaftsvertrag. Für die notarielle Gründung können sie sich an der Beispielrechnung der Bundesnotarkammer mit 630 Euro netto vor Auslagen und Umsatzsteuer orientieren.

Entscheiden sie sich zusätzlich für das Standard-Paket von beglaubigt.de, kommen 399 Euro netto für die Serviceleistungen hinzu. Die Summe dieser beiden Beispielpositionen beträgt somit 1.029 Euro netto, bevor Notarauslagen, Umsatzsteuer, Registergebühren und weitere gegebenenfalls anfallende Kosten berücksichtigt werden.

Im Gegenzug sind beim Standard-Paket bereits mehrere nachgelagerte Anmeldungen enthalten. Wer diese selbst erledigt, kann die Servicekosten vermeiden, muss dafür aber den eigenen Zeit- und Organisationsaufwand berücksichtigen.

Wichtig ist, nicht unterschiedliche Gründungskonstellationen miteinander zu vermischen: Eine Musterprotokoll-Gründung kann andere Notarkosten auslösen als eine individuelle Mehrpersonen-Satzung.

Eine detaillierte Kostenaufstellung findest du in „Was kostet eine GmbH-Gründung wirklich? Notar, Handelsregister, Stammkapital und Zusatzkosten 2026“.

Wie schnell kann man über beglaubigt.de gründen?

Bei der Gründungsdauer sollte immer zwischen dem Notartermin und der vollständigen Handelsregistereintragung unterschieden werden.

beglaubigt.de organisiert nach der aktuellen Leistungsbeschreibung einen Online- oder Vor-Ort-Notartermin innerhalb von 7 Werktagen. Das ist ein konkreter Vorteil für Gründer, die den Termin nicht selbst suchen und die erforderlichen Gründungsunterlagen zuvor digital vorbereiten möchten.

Nach dem Notartermin folgen allerdings weitere Schritte. Bei einer typischen Bargründung muss zunächst das Geschäftskonto der Gesellschaft in Gründung eingerichtet und das erforderliche Stammkapital eingezahlt werden. Anschließend wird die Handelsregisteranmeldung vollzogen und vom zuständigen Registergericht geprüft.

Die Gesamtdauer kann deshalb länger sein als sieben Werktage. Besonders die Kontoeröffnung und die Registerbearbeitung unterliegen eigenen Abläufen. Die Bundesnotarkammer empfiehlt aus diesem Grund ausdrücklich, sich möglichst bereits während der Gründungsvorbereitung um einen Banktermin zu kümmern.

Wer kümmert sich nach der Gründung um Gewerbeamt, Finanzamt und Transparenzregister?

Hier liegt einer der wichtigsten praktischen Unterschiede zwischen den Angeboten.

Bei einer direkten Gründung über ein Notariat endet die notarielle Betreuung nicht automatisch mit der Unterschrift. Das Notariat übernimmt die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben rund um den Registervollzug. Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und Transparenzregistermeldung gehören aber nicht automatisch zum gesetzlichen notariellen Gründungspaket.

Wer diese Schritte selbst organisiert, muss die erforderlichen Informationen und Unterlagen zusammenstellen, die entsprechenden Anmeldungen vornehmen und gegebenenfalls auf Rückfragen reagieren.

Bei beglaubigt.de sind diese Leistungen im Standard- und Priority-Paket enthalten. Das Basic-Paket konzentriert sich dagegen auf die Vorbereitung und Begleitung der gesellschaftsrechtlichen Gründung.

Wer bereits selbst beim Notar gegründet hat, kann außerdem das Behördenpaket von beglaubigt.de nutzen. Damit werden Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung inklusive USt-IdNr. und Transparenzregistermeldung gebündelt vorbereitet beziehungsweise abgewickelt.

Der Mehrwert liegt dabei nicht darin, dass Behördenpflichten entfallen, sondern darin, dass Gründer diese Aufgaben nicht vollständig einzeln koordinieren müssen.

Was ist besser bei einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern?

Bei mehreren Gesellschaftern wird die Wahl des Gründungswegs besonders wichtig. Der Grund liegt weniger im Notartermin selbst als in der Gestaltung der Gesellschaftsstruktur.

Zwei Personen können beispielsweise jeweils 50 Prozent der GmbH halten. Solange beide zusammenarbeiten, ist das zunächst unkompliziert. Bei Streit über Investitionen, Geschäftsführerbestellungen, Gewinnausschüttungen oder einen Unternehmensverkauf können allerdings Blockaden entstehen.

Ein einfaches Musterprotokoll enthält keine individuell ausgehandelten Lösungen für solche Konflikte. Bei mehreren Gründern kann deshalb ein individueller Gesellschaftsvertrag sinnvoll sein.

Die Unterschiede erklären wir ausführlich in „GmbH gründen mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag: Was ist besser?“.

Welche Lösung eignet sich für Gründer ohne eigenes Büro?

Wer eine GmbH oder UG gründet, benötigt eine geeignete inländische Geschäftsanschrift. Eigene Büroräume sind dafür nicht generell erforderlich.

Bei einer direkten Notargründung muss der Gründer diese Anschrift selbst festlegen und sicherstellen, dass sie für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Das Notariat benötigt die entsprechenden Angaben für die Gründungs- und Registerunterlagen.

Auch bei einem Gründungsservice sollte geprüft werden, ob eine Geschäftsadresse enthalten ist oder zusätzlich gebucht werden muss. Ein Gründungsservice stellt nicht automatisch eigene Büroräume oder eine ladungsfähige Geschäftsanschrift bereit.

beglaubigt.de bietet ergänzend zur GmbH- und UG-Gründung eine ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Briefkasten an. Das ist insbesondere für Remote-Gründer, internationale Gründer und Personen interessant, die ihre private Wohnanschrift nicht als öffentliche Geschäftsanschrift verwenden möchten.

Die Geschäftsadresse kann bereits während der Gründungsvorbereitung berücksichtigt werden. Eingehende Geschäftspost wird digital bereitgestellt und kann ortsunabhängig bearbeitet werden. Ob die Anschrift zusätzlich für steuerliche Zwecke oder die Anforderungen einer bestimmten Bank geeignet ist, richtet sich nach den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen und Vorgaben.

Mehr dazu erklären wir in „Ladungsfähige Geschäftsadresse: Was bedeutet das und wann brauchst du sie?“ sowie in unserem Ratgeber „Geschäftsadresse: Was Finanzamt, Registergericht und Banken akzeptieren – und was nicht“.

Was ist bei internationalen Gründern und Holdings besser?

Bei internationalen Gründungen entstehen häufig zusätzliche organisatorische Anforderungen. Das betrifft insbesondere die Identifizierung ausländischer Gesellschafter, die Prüfung ausländischer Gesellschaftsdokumente, Vollmachten und gegebenenfalls die Verwendung von Übersetzungen oder Apostillen.

Eine direkte Gründung über ein Notariat ist auch in solchen Konstellationen möglich. Die Beteiligten müssen allerdings frühzeitig klären, welche Dokumente erforderlich sind und ob der notarielle Online-Termin mit den vorhandenen Identifizierungsmitteln durchgeführt werden kann.

Ein Gründungsservice kann hier organisatorisch hilfreich sein, wenn er Erfahrung mit mehreren Beteiligten, internationalen Dokumenten und komplexeren Gesellschaftsstrukturen besitzt. Entscheidend bleibt jedoch, welche Leistungen tatsächlich angeboten werden.

Bei beglaubigt.de können neben klassischen GmbH- und UG-Gründungen auch Holdingstrukturen vorbereitet und koordiniert werden. Das Priority-Paket umfasst persönliche anwaltliche Begleitung und individuelle gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung.

Gerade bei einer Holding mit operativer Tochtergesellschaft sollte nicht nur die Gründung der einzelnen Gesellschaften betrachtet werden. Auch Beteiligungsverhältnisse, zeitliche Reihenfolge, Kapitalaufbringung und steuerliche Struktur müssen zusammenpassen.

Bei solchen Vorhaben ist die günstigste standardisierte Gründung nicht zwangsläufig die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Welche Fehler solltest du beim Vergleich vermeiden?

  • Ein häufiger Fehler ist, ausschließlich die Einstiegspreise zu vergleichen. Ein Gründungsservice für 199 Euro kann günstiger wirken als ein Angebot für 399 Euro. Wenn beim günstigeren Angebot allerdings Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und Transparenzregister nicht enthalten sind, muss der Gründer diese Schritte zusätzlich organisieren.
  • Ein zweiter Fehler ist die Annahme, dass ein Gründungsservice die gesetzlichen Notarkosten ersetzt. Das ist nicht der Fall. Die notarielle Beurkundung bleibt erforderlich und die gesetzlichen Gebühren fallen weiterhin an.
  • Ebenso sollte eine beworbene Zeit bis zum Notartermin nicht mit einer garantierten Handelsregistereintragung verwechselt werden. Die Bank und das Registergericht besitzen eigene Prüfprozesse.

Schließlich sollte bei mehreren Gesellschaftern nicht nur nach dem günstigsten Musterprotokoll gesucht werden. Eine Gesellschaftsstruktur mit besonderen Beteiligungsrechten kann individuelle vertragliche Regelungen benötigen.

Welche Fehler bei der Vorbereitung besonders häufig Verzögerungen und zusätzliche Kosten verursachen, erklären wir in „Fehler bei der GmbH-Gründung: Diese 12 Fehler kosten Zeit und Geld“.

GmbH oder UG mit beglaubigt.de gründen

FAQ: beglaubigt.de, Notar oder Gründungsservice?

Ist beglaubigt.de günstiger als ein Notar?

Ein direkter Notartermin verursacht keine zusätzliche Gründungsservicegebühr. Bei beglaubigt.de fallen je nach Paket 249, 399 oder 899 Euro zzgl. MwSt. zusätzlich zu den gesetzlichen Notar- und Registerkosten an. Dafür erhältst du organisatorische Leistungen, die über die gesetzlichen Aufgaben des Notariats hinausgehen können.

Brauche ich für eine GmbH-Gründung immer einen Notar?

Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet werden. Das gilt auch dann, wenn die Gründung über einen digitalen Gründungsservice vorbereitet wird. In geeigneten Fällen kann der notarielle Termin online durchgeführt werden.

Kann ich direkt beim Notar online gründen?

Ja. Die Bundesnotarkammer stellt ein offizielles Online-Verfahren für geeignete GmbH- und UG-Gründungen bereit. Ein zusätzlicher Gründungsservice ist für die Nutzung dieses Verfahrens nicht zwingend erforderlich.

Was kostet eine GmbH-Gründung über beglaubigt.de?

Das Basic-Paket kostet aktuell 249 Euro, Standard 399 Euro und Priority 899 Euro, jeweils zzgl. MwSt. Notar- und Registergebühren kommen hinzu.

Wie schnell bekomme ich einen Notartermin bei beglaubigt.de?

beglaubigt.de bietet für die GmbH- und UG-Gründung einen Online- oder Vor-Ort-Notartermin innerhalb von 7 Werktagen an. Die anschließende Handelsregistereintragung hängt zusätzlich von Kontoeröffnung, Kapitalaufbringung und Registergericht ab.

Übernimmt beglaubigt.de auch das Handelsregister?

beglaubigt.de begleitet die Handelsregistereintragung und koordiniert den entsprechenden Gründungsprozess. Die Anmeldung wird über das Notariat abgewickelt; über die Eintragung entscheidet das zuständige Registergericht.

Übernimmt ein Notar auch die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung gehört nicht automatisch zu den gesetzlich vorgesehenen notariellen Gründungsleistungen. Sie muss separat vorgenommen oder durch einen dafür beauftragten Dienstleister organisiert werden.

Welche Behördenanmeldungen übernimmt beglaubigt.de?

Im Standard- und Priority-Paket sind insbesondere Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung inklusive USt-IdNr. und Transparenzregister enthalten. Im Basic-Paket erledigen Gründer diese Anmeldungen selbst.

Was ist besser bei zwei oder mehr Gesellschaftern?

Das hängt von den gewünschten gesellschaftsrechtlichen Regelungen ab. Bei mehreren Gesellschaftern können individuelle Vereinbarungen über Stimmrechte, Anteilsübertragungen oder das Ausscheiden einzelner Beteiligter wichtig werden. Solche Fragen können beim Notar oder gegebenenfalls mit zusätzlicher anwaltlicher Unterstützung geklärt werden.

Kann ich über beglaubigt.de auch eine Holding gründen?

Ja. beglaubigt.de bietet die Vorbereitung und Koordination von Holdinggründungen an. Bei komplexeren Beteiligungsstrukturen kann das Priority-Paket mit individueller anwaltlicher Vertragsgestaltung relevant sein.

Kann ich eine Geschäftsadresse über beglaubigt.de bekommen?

Ja. beglaubigt.de bietet zusätzlich ladungsfähige Geschäftsadressen mit digitalem Briefkasten an. Das ist besonders für Gründer ohne eigene geeignete Büroräume oder mit Remote-Geschäftsmodell interessant.

Wann lohnt sich ein Gründungsservice nicht?

Wenn die Gründungsstruktur bereits feststeht, du den Notartermin selbst organisierst und alle anschließenden Anmeldungen eigenständig erledigen möchtest, ist ein zusätzlicher Gründungsservice nicht zwingend erforderlich. Die rechtlich notwendigen notariellen Leistungen erhältst du direkt beim Notar.

Quellenverzeichnis

Bundesnotarkammer – GmbH und UG gründen https://gmbh-gruenden.notar.de/

Bundesnotarkammer – Notarielle Online-Verfahren https://online.notar.de/

Bundesnotarkammer – Beispiele für Notarkosten https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele

§ 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html

§ 5 GmbHG – Stammkapital und Geschäftsanteile https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html

§ 7 GmbHG – Voraussetzungen der Anmeldung https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html

§ 8 GmbHG – Inhalt der Handelsregisteranmeldung https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html

beglaubigt.de – GmbH, UG und Holding gründen https://beglaubigt.de/gruenden

beglaubigt.de – Gründungspakete https://beglaubigt.de/gruendungspakete

beglaubigt.de – Behördenpaket https://beglaubigt.de/behoerdenpaket

beglaubigt.de – Ladungsfähige Geschäftsadresse https://beglaubigt.de/geschaeftsadresse

beglaubigt.de – Transparenzregister https://beglaubigt.de/transparenzregister