Steuerliche Erfassung ohne Papierkram
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird vollständig digital ausgefüllt und über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt – ohne Formulare, ohne Postweg, ohne Steuerberater.

Mit der Anmeldung als Freiberufler über beglaubigt.de erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen für die steuerliche Erfassung nach § 138 AO und § 139c AO. Ihre Daten werden vollständig digital über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übermittelt. So beantragen Sie Ihre Steuernummer schnell, rechtssicher und ohne komplizierte Formulare. Starten Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit fristgerecht und konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft – wir übernehmen den gesamten Anmeldeprozess für Sie.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird vollständig digital ausgefüllt und über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt – ohne Formulare, ohne Postweg, ohne Steuerberater.
Nach Prüfung wird Ihre Steuernummer vom zuständigen Finanzamt zugeteilt – das Transferprotokoll liegt revisionssicher in Ihrem Kundenkonto und dient als Nachweis nach § 138 AO.
Eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto direkt im Anschluss an Ihre Anmeldung. Profitieren Sie von einer schnellen Kontoeröffnung, automatischer Belegerfassung und einer optimalen Grundlage für Ihre Buchhaltung ab dem ersten Tag.
Beantragen Sie Ihre Steuernummer bequem online – egal ob von zu Hause, aus dem Café oder unterwegs. Der gesamte Prozess erfolgt digital über die offizielle ELSTER-Schnittstelle, ohne Papierformulare, ohne Behördentermine und ohne unnötige Wartezeiten.

Steuernummer beantragt
Finanzamt München
Vor 1 Minute
Alle relevanten Informationen zu Gesellschaft, Tätigkeit und Gesellschaftern werden strukturiert und digital erfasst.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird auf Basis Ihrer Angaben vorausgefüllt und rechtssicher zur Übermittlung gebracht.
Ihre Daten werden direkt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übermittelt – sicher, digital und ohne Papierformulare.
Eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto direkt online – schnell, digital und passend für Ihren Start als Freiberufler.
Rückrufservice vereinbaren oder telefonisch informieren +49 89 38038332

“Wir haben uns für Beglaubigt.de entschieden weil das ganze Banking einfach wahnsinnig unkompliziert ist, das beginnt bei der Kontoeröffnung, welche nicht mal einen Tag gedauert hat.”
(zzgl. MwSt.) – Einmalzahlung
Vollständige steuerliche Erfassung (§ 138 AO)
Direktübermittlung ans zuständige Finanzamt via ELSTER
Signierte Versandbestätigung als PDF
(zzgl. MwSt.) – Einmalzahlung
Vollständige steuerliche Erfassung (§ 138 AO)
Direktübermittlung ans zuständige Finanzamt via ELSTER
Signierte Versandbestätigung als PDF
Anwaltliche Betreuung, Beratung durch Beglaubigt.de Anwalt
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel nur wenige Informationen. Dazu gehören Ihre persönlichen Daten, Angaben zu Ihrer Tätigkeit, das geplante Startdatum sowie Informationen zu Ihrer voraussichtlichen Umsatz- und Gewinnentwicklung.
Zusätzlich entscheiden Sie, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen oder Umsatzsteuer ausweisen möchten. Alle erforderlichen Angaben werden Schritt für Schritt abgefragt – ohne komplizierte ELSTER-Formulare oder steuerliches Vorwissen.
Ja. beglaubigt.de nutzt die offizielle ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client) der deutschen Finanzverwaltung, die seit 2013 der Standardweg für die elektronische Übermittlung steuerlicher Daten an das Finanzamt ist und nach § 87a AO als vollständig rechtssicher gilt.
Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt über ein zertifiziertes Organisationszertifikat und wird auf Seiten der Finanzverwaltung identisch behandelt wie eine Übermittlung durch einen Steuerberater oder durch ELSTER-Online direkt. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie ein Transferprotokoll mit eindeutiger Transfer-Ticket-ID, das als rechtssicherer Nachweis der fristgerechten Erfassung nach § 138 AO dient.
Das Produkt ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche Beratung – beglaubigt.de erbringt ausdrücklich keine Steuerberatungsleistungen im Sinne des StBerG.
Ja. Sobald Ihre freiberufliche Tätigkeit angemeldet ist, können Sie grundsätzlich bereits Rechnungen schreiben. Ihre Steuernummer wird nach der Bearbeitung durch das Finanzamt nachgereicht und kann anschließend auf zukünftigen Rechnungen verwendet werden. Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, sollten Sie die entsprechenden steuerlichen Vorgaben beachten. Mit der Anmeldung über beglaubigt.de schaffen Sie die Grundlage, um Ihre Selbstständigkeit schnell und rechtssicher zu starten.
Nachdem Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über beglaubigt.de abgeschlossen haben, werden Ihre Angaben verschlüsselt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das für Sie zuständige Finanzamt übermittelt. Damit erfüllen Sie Ihre Anzeigepflicht nach § 138 Abgabenordnung (AO). Das Finanzamt prüft anschließend Ihre Angaben, ordnet Ihre Tätigkeit steuerlich ein und legt Ihr steuerliches Konto an.
Nach erfolgreicher Bearbeitung vergibt das Finanzamt Ihre persönliche Steuernummer. Diese wird Ihnen in der Regel per Post an Ihre angegebene Anschrift zugestellt. Die Bearbeitungsdauer hängt vom zuständigen Finanzamt ab und beträgt erfahrungsgemäß zwischen 1 und 6 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitung – insbesondere bei hoher Auslastung oder Rückfragen – auch länger dauern.
Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, können Sie diese auf Ihren Rechnungen verwenden und Ihre freiberufliche Tätigkeit vollständig steuerkonform ausüben. Falls Sie sich für die Regelbesteuerung entschieden haben, können Sie anschließend auch Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Haben Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gewählt, gelten die entsprechenden umsatzsteuerlichen Erleichterungen.
Über beglaubigt.de erhalten Sie zusätzlich einen Nachweis über die erfolgreiche ELSTER-Übermittlung. Auf Wunsch können Sie im Anschluss direkt weitere Schritte erledigen, beispielsweise ein Geschäftskonto eröffnen oder Ihre Buchhaltung einrichten, sodass Sie optimal für den Start Ihrer Selbstständigkeit aufgestellt sind.