Beglaubigt.de Notarkostenrechner

Vorhaben *Kauf Immobilie mit Grundschuldbestellung
  • Kauf Immobilie
  • Grundschuldbestellung
  • Kauf Immobilie mit Grundschuldbestellung
Auflassungsvormerkung *Mit Auflassungsvormerkung
  • Mit Auflassungsvormerkung
  • Ohne Auflassungsvormerkung
EUR (€)

Notarkostenrechner: Wie berechnet man Notarkosten?

Notarkosten, oft auch als Notargebühren bezeichnet, setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen und sind in Deutschland durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Hier sind die Hauptelemente, aus denen sich Notarkosten zusammensetzen:

Notarkostenrechner von beglaubigt.de

  1. Beurkundungsgebühr: Dies ist eine Gebühr, die für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie etwa Kaufverträgen, Testamenten oder Eheverträgen, anfällt. Sie wird in der Regel nach dem Wert des Rechtsgeschäfts berechnet.
  2. Beglaubigungsgebühr: Diese Gebühr fällt an, wenn Dokumente vom Notar beglaubigt werden müssen. Dies kann zum Beispiel bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Kopien von Dokumenten der Fall sein.
  3. Beratungsgebühr: Wenn der Notar im Vorfeld einer Beurkundung eine Rechtsberatung durchführt, können dafür Gebühren anfallen. Dies hängt jedoch von der Komplexität und dem Umfang der Beratung ab.
  4. Grundbuchkosten: Bei Immobilientransaktionen werden oft auch Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch fällig. Diese sind im GNotKG festgelegt und fallen zusätzlich zu den Beurkundungsgebühren an.
  5. Auslagen und Nebenkosten: Zu den Notarkosten können auch Auslagen und Nebenkosten gehören, wie zum Beispiel Gebühren für die Einholung von Grundbuchauszügen, Kosten für Post- und Telekommunikation oder Kosten für die Archivierung von Unterlagen.
  6. Umsatzsteuer: Auf die Notargebühren kann Umsatzsteuer anfallen. Der Notar muss diese in der Regel an das Finanzamt abführen und berechnet sie daher dem Kunden weiter.
Es ist wichtig zu beachten, dass Notargebühren gesetzlich festgelegt sind und der Notar keinen Spielraum hat, diese nach eigenem Ermessen anzupassen. 

Die Höhe der Gebühren hängt in der Regel vom Gegenstandswert (z.B. Kaufpreis einer Immobilie) ab und ist in Tabellen im GNotKG festgelegt.

Was ist die Notarkostentabelle?

Die Notarkostentabelle ist ein Teil des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) in Deutschland, das die Gebühren für notarielle Tätigkeiten regelt. In der Tabelle sind die Gebühren für verschiedene notarielle Dienstleistungen aufgeführt, wie Beurkundungen, Beglaubigungen, und Beratungen. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Gegenstandswert der notariellen Dienstleistung, zum Beispiel dem Kaufpreis einer Immobilie.

Hier ein einfaches Beispiel zur Veranschaulichung, wie die Notarkostentabelle verwendet wird (Bitte beachten Sie, dass die Zahlen in diesem Beispiel fiktiv sind und sich die tatsächlichen Gebühren ändern können):

Angenommen, Sie kaufen eine Immobilie für 300.000 Euro.

  1. Beurkundungsgebühr: Angenommen, die Beurkundungsgebühr beträgt 1,5 % des Kaufpreises. = 300.000 * 1,5/100 = 4.500 Euro
  2. Grundbuch-Eintragungsgebühr: Angenommen, die Gebühr beträgt 0,5 % des Kaufpreises. = 300.000 * 0,5/100 = 1.500 Euro
  3. Beglaubigungsgebühr: Für die Beglaubigung von Dokumenten wird eine feste Gebühr erhoben, sagen wir 20 Euro pro Dokument. Wenn 3 Dokumente beglaubigt werden müssen: = 3 * 20 = 60 Euro
  4. Auslagen und Nebenkosten: Angenommen, es fallen zusätzliche Kosten für Post, Telekommunikation und die Beschaffung von Dokumenten in Höhe von 50 Euro an.
  5. Umsatzsteuer: Auf die Notargebühren fällt in der Regel eine Umsatzsteuer von derzeit 19 % an. = (4.500 + 1.500 + 60 + 50) * 19/100 = 1.222 Euro
Die Gesamtkosten betragen dann: = 4.500 + 1.500 + 60 + 50 + 1.222 = 7.332 Euro

Bitte beachten Sie, dass dieses Beispiel vereinfacht ist und lediglich zur Veranschaulichung dient. Die tatsächlichen Gebühren können variieren und es ist ratsam, einen Notar oder eine verlässliche Quelle wie den Notarkostenrechner von beglaubigt.de zu Rate zu ziehen, um genauere Informationen zu erhalten.

Wie viel muss ich beim Notar bezahlen?

Die Höhe der Kosten, die bei einem Notar anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der notariellen Dienstleistung, dem Gegenstandswert der Dienstleistung und gegebenenfalls zusätzlichen Auslagen und Gebühren. In Deutschland sind die Notarkosten durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Hier sind einige Beispiele für typische Notardienstleistungen und Faktoren, die die Kosten beeinflussen:

  1. Kauf einer Immobilie: Bei einem Immobilienkauf sind die Notarkosten in der Regel ein Prozentsatz des Kaufpreises. Zusätzlich können Kosten für die Eintragung ins Grundbuch und eventuell Beglaubigungsgebühren anfallen.
  2. Gründung einer Gesellschaft: Bei der Gründung einer GmbH oder einer anderen Gesellschaftsform fallen Notargebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages an. Die Kosten hängen vom Stammkapital der Gesellschaft ab.
  3. Testament oder Ehevertrag: Für die Beurkundung eines Testaments oder eines Ehevertrages fallen feste Gebühren an, die unabhängig von einem Gegenstandswert sind.
  4. Auslagen und Nebenkosten: Es können zusätzliche Kosten für Post, Telekommunikation, und die Beschaffung von Dokumenten anfallen.
  5. Umsatzsteuer: Auf die Notargebühren wird in der Regel eine Umsatzsteuer erhoben, die derzeit bei 19 % liegt.

Da die Notarkosten variabel sind und von vielen Faktoren abhängen, ist es ratsam, vorab ein Kostenangebot vom Notar einzuholen oder ein Online-Tool zur Berechnung der Notarkosten zu verwenden, wie zum Beispiel das Tool auf Beglaubigt.de, das eine schnelle und transparente Berechnung der Notarkosten ermöglicht.

Was ist eine Auflassungvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist ein Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht und dient dem Schutz des Käufers einer Immobilie. Wenn eine Immobilie verkauft wird, sind in Deutschland zwei Schritte erforderlich, um den Eigentumsübergang zu vollziehen: die Auflassung und die Eintragung ins Grundbuch.

Die Auflassung ist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer darüber, dass das Eigentum übertragen werden soll, während die Eintragung im Grundbuch den Eigentumswechsel rechtlich vollzieht.

Die Auflassungsvormerkung ist eine vorläufige Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung absichert. Sie dient dazu, zu verhindern, dass der Verkäufer die Immobilie nach Abschluss des Kaufvertrages nochmals verkauft oder mit weiteren Rechten belastet, die den Erwerb durch den Käufer gefährden könnten.

Es gibt Situationen, in denen eine Auflassungsvormerkung besonders wichtig ist, aber auch Fälle, in denen darauf verzichtet werden kann:

  1. Mit Auflassungsvormerkung: In den meisten Fällen wird eine Auflassungsvormerkung empfohlen. Wenn zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und der Eintragung des Käufers als neuem Eigentümer im Grundbuch eine längere Zeitspanne liegt, schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer vor Rechtsverlust. Dies ist oft der Fall, wenn der Käufer zum Beispiel noch eine Finanzierung organisieren muss oder wenn die Löschung von bestehenden Grundschulden Zeit in Anspruch nimmt.
  2. Ohne Auflassungsvormerkung: In einigen Fällen kann auf eine Auflassungsvormerkung verzichtet werden, wenn zum Beispiel der Eigentumsübergang sehr schnell erfolgt und keine Gefahr besteht, dass in der Zwischenzeit Rechte Dritter an der Immobilie entstehen könnten. Dies könnte der Fall sein, wenn der Kaufpreis sofort in voller Höhe bezahlt wird und keine weiteren Faktoren den Eigentumsübergang verzögern.

Was sind Grundbuchgebühren?

Grundbuchgebühren sind Kosten, die in Deutschland für verschiedene Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem Grundbuch anfallen. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse, Rechte und Lasten von Grundstücken und Immobilien eingetragen sind. Für die Eintragung, Änderung oder Löschung von Rechten im Grundbuch werden vom Grundbuchamt Gebühren erhoben.

Die Grundbuchgebühren sind in der Kostenordnung (KostO) und im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Hier einige Beispiele für typische Amtshandlungen, für die Grundbuchgebühren anfallen:

  1. Eigentumsumschreibung: Wenn eine Immobilie verkauft wird, muss der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen werden. Für diese Eintragung fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert der Immobilie richten.
  2. Auflassungsvormerkung: Wie bereits erwähnt, dient die Auflassungsvormerkung der Sicherung des Eigentumsübergangs beim Kauf einer Immobilie. Auch für die Eintragung der Auflassungsvormerkung werden Grundbuchgebühren fällig.
  3. Grundschuld und Hypothek: Wenn ein Grundstück oder eine Immobilie zur Sicherung eines Kredits belastet wird, muss dies im Grundbuch eingetragen werden. Sowohl für die Eintragung als auch für die spätere Löschung einer Grundschuld oder Hypothek fallen Gebühren an.
  4. Einsichtnahme und Grundbuchauszug: Für die Einsichtnahme in das Grundbuch oder die Anfertigung eines Grundbuchauszugs können ebenfalls Gebühren anfallen.

Wie setzen sich die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie zusammen?

Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland fallen verschiedene Notarkosten an. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen und sind gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Hier eine Aufschlüsselung der typischen Notarkosten beim Immobilienkauf:

  1. Beurkundungsgebühren: Das Herzstück der Notartätigkeit ist die Beurkundung des Kaufvertrags. Hierfür berechnet der Notar eine Gebühr, die sich nach dem Kaufpreis der Immobilie richtet. Diese Gebühr ist in der Regel ein Prozentsatz des Kaufpreises und wird gemäß der Notarkostentabelle im GNotKG berechnet.
  2. Grundbuchkosten: Zusätzlich zur Beurkundung des Kaufvertrags muss der Notar auch den Eigentumsübergang im Grundbuch veranlassen. Hierfür fallen weitere Gebühren an, die sich ebenfalls nach dem Kaufpreis richten.
  3. Auflassungsvormerkung: Wie bereits erwähnt, ist die Auflassungsvormerkung eine wichtige Sicherungsmaßnahme für den Käufer. Auch für die Beantragung der Auflassungsvormerkung berechnet der Notar Gebühren.
  4. Beratung und Entwurf des Kaufvertrags: Falls der Notar auch die Beratung übernimmt und den Kaufvertrag entwirft, können hierfür zusätzliche Gebühren anfallen.
  5. Auslagen: Neben den Gebühren können auch Auslagen entstehen, zum Beispiel für Kopien, Postversand, Telefonate und die Beschaffung von Unterlagen.
  6. Umsatzsteuer: Auf die Notargebühren und Auslagen wird in der Regel die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben, die derzeit bei 19% liegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Notarkosten nur einen Teil der Kaufnebenkosten darstellen. Zusätzlich zu den Notarkosten fallen in der Regel auch Grunderwerbsteuer und gegebenenfalls Maklergebühren an.

Um sich einen Überblick über die anfallenden Notarkosten zu verschaffen, kann man entweder den Notar direkt um eine Kostenschätzung bitten oder Online-Tools zur Berechnung der Notarkosten nutzen, wie zum Beispiel das Tool von Beglaubigt.de, das eine schnelle und transparente Berechnung der Notarkosten ermöglicht.