Steuerliche Erfassung ohne Papierkram
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird vollständig digital ausgefüllt und über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt – ohne Formulare, ohne Postweg, ohne Steuerberater.

Über 25.000 Gründer*innen und Selbstständige vertrauen auf Beglaubigt.de
Mit beglaubigt.de erledigen Sie die steuerliche Erfassung Ihres Einzelunternehmens nach § 138 AO digital. Ihre Angaben werden über die ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übermittelt. Ihre Daten werden vollständig digital über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übermittelt. So beantragen Sie Ihre Steuernummer schnell, rechtssicher und ohne komplizierte Formulare. Starten Sie Ihr Einzelunternehmen fristgerecht und konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft – wir übernehmen den gesamten Anmeldeprozess für Sie.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird vollständig digital ausgefüllt und über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt – ohne Formulare, ohne Postweg, ohne Steuerberater.
Nach Prüfung wird Ihre Steuernummer vom zuständigen Finanzamt zugeteilt – das Transferprotokoll liegt revisionssicher in Ihrem Kundenkonto und dient als Nachweis nach § 138 AO.
Eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto direkt im Anschluss an Ihre Anmeldung. Profitieren Sie von einer schnellen Kontoeröffnung, automatischer Belegerfassung und einer optimalen Grundlage für Ihre Buchhaltung ab dem ersten Tag.

Beantragen Sie Ihre Steuernummer bequem online – egal ob von zu Hause, aus dem Café oder unterwegs. Der gesamte Prozess erfolgt digital über die offizielle ELSTER-Schnittstelle, ohne Papierformulare, ohne Behördentermine und ohne unnötige Wartezeiten.

Steuernummer beantragt
Finanzamt München
Vor 1 Minute
Alle relevanten Angaben zu Ihrer Tätigkeit und Ihrer steuerlichen Erfassung werden digital erfasst.
Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und technische Plausibilität geprüft und für die elektronische Übermittlung an das Finanzamt vorbereitet.
Ihre Daten werden direkt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übermittelt – sicher, digital und ohne Papierformulare.
Eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto direkt online – schnell, digital und passend für Ihren Start als Einzelunternehmer.
Rückrufservice vereinbaren oder telefonisch informieren +49 89 38038332

„Ich wusste anfangs nicht, welche Angaben das Finanzamt für meine Selbstständigkeit benötigt. Mit beglaubigt.de konnte ich alles Schritt für Schritt online ausfüllen. Besonders hilfreich war, dass die Übermittlung direkt übernommen wurde und ich anschließend eine Bestätigung erhalten habe.“
(zzgl. MwSt.) - Einmalzahlung
Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
Vollständige steuerliche Erfassung (§ 138 AO)
Direktübermittlung ans zuständige Finanzamt via ELSTER
Übermittlungsbestätigung als PDF
Für die steuerliche Anmeldung Ihres Einzelunternehmens benötigen Sie vor allem Ihre persönlichen Daten, Ihre steuerliche Identifikationsnummer, Ihre Bankverbindung sowie Angaben zu Ihrer Tätigkeit und Ihrem geplanten Startdatum. Halten Sie außerdem eine Schätzung Ihrer voraussichtlichen Umsätze und Gewinne bereit – genaue Zahlen müssen noch nicht feststehen.
Ja. beglaubigt.de nutzt die offizielle ELSTER-Schnittstelle der deutschen Finanzverwaltung, die seit 2013 der Standardweg für die elektronische Übermittlung steuerlicher Daten an das Finanzamt ist und nach § 87a AO als vollständig rechtssicher gilt.
Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt über ein zertifiziertes Organisationszertifikat und wird auf Seiten der Finanzverwaltung identisch behandelt wie eine Übermittlung durch einen Steuerberater oder durch ELSTER-Online direkt. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie ein Transferprotokoll mit eindeutiger Transfer-Ticket-ID, das als rechtssicherer Nachweis der fristgerechten Erfassung nach § 138 AO dient.
Das Produkt ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche Beratung – beglaubigt.de erbringt ausdrücklich keine Steuerberatungsleistungen im Sinne des StBerG.
Grundsätzlich können Sie bereits mit Aufnahme Ihrer Tätigkeit Rechnungen ausstellen. Für eine ordnungsgemäße Rechnung benötigen Sie jedoch in der Regel Ihre betriebliche Steuernummer oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Liegt Ihnen diese noch nicht vor, müssen bereits ausgestellte Rechnungen gegebenenfalls nachträglich ergänzt werden. Mit der steuerlichen Erfassung über beglaubigt.de beantragen Sie Ihre Steuernummer beim zuständigen Finanzamt.
Nachdem Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über beglaubigt.de abgeschlossen haben, werden Ihre Angaben verschlüsselt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben, erfasst Ihr Einzelunternehmen steuerlich und teilt Ihnen Ihre betriebliche Steuernummer mit. Die Bearbeitungsdauer hängt vom zuständigen Finanzamt und möglichen Rückfragen ab.
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit elektronisch an das Finanzamt übermitteln.