Gesellschaftsrecht

Generalvollmacht mit Notar: Kosten, Vorlagen & Muster

Paul Gerlach

17. Feb 2023

Alles wichtige in Kürze

Eine Generalvollmacht ist eine Art von Vollmacht, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einem anderen (dem Bevollmächtigten) die Vollmacht erteilt, in seinem Namen bestimmte rechtliche Handlungen vorzunehmen. Diese Handlungen können sehr vielseitig sein und reichen von der Verwaltung des Vermögens des Vollmachtgebers bis hin zur Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Es gibt eine gesetzliche Vorschrift, dass Vollmachten, die eine Person befugt, ein Geschäft für eine andere Person abzuschließen, von einem Notar beurkundet werden sollen.

Die Errichtung einer Generalvollmacht mit Notar ist von großem Vorteil, da durch die Notarbeurkundung nicht nur die Willenserklärung des Vollmachtgebers nachgewiesen wird, sondern auch die Unterschriften beider Parteien beurkundet werden und damit ihre rechtliche Gültigkeit und Wirksamkeit bestätigt wird. In der Generalvollmacht sollten Angaben wie die Identität des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten sowie die Art der erteilten Vollmacht, die Handlungsbefugnis und die Dauer der Vollmacht, enthalten sein. Es besteht auch die Möglichkeit, Einschränkungen oder Bedingungen in die Vollmacht einzubauen.

Der Bevollmächtigte hat durch die Vollmacht die Möglichkeit, in vollem Umfang rechtliche Handlungen für den Vollmachtgeber vorzunehmen und ist dabei auch an dessen Weisungen und Anweisungen gebunden. Der Vollmachtgeber bleibt jedoch in vollem Umfang verantwortlich für die von seinem Bevollmächtigten vorgenommenen Handlungen. Die Generalvollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden, es sei denn, es besteht eine besondere Vereinbarung im Vertrag. Auch kann sie beendet werden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien aufgelöst wurde. Bereits getätigte Handlungen bleiben jedoch weiterhin rechtswirksam.

Zusammenfassend ist die Errichtung einer Generalvollmacht mit Notar eine sichere und wirksame Möglichkekeit, um Handlungen im Namen einer anderen Person vorzunehmen, und bietet sowohl dem Vollmachtgeber als auch dem Bevollmächtigten Rechtssicherheit und Schutz. Es ist jedoch wichtig, dass sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte die Verpflichtungen und Pflichten, die mit der Vollmacht verbunden sind, sorgfältig prüfen und verstehen. Auch sollten Einschränkungen oder Bedingungen, die in die Vollmacht aufgenommen werden, klar und eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Da die Generalvollmacht weitreichende Befugnisse an den Bevollmächtigten überträgt, empfiehlt es sich, sie nur an jemanden zu erteilen, dem man vertraut und dem man uneingeschränkt das Recht gibt, in seinem Namen zu handeln.

Generalvollmacht mit Notar

I. Einleitung

Definition und Erklärung des Begriffs "Generalvollmacht"

Eine Generalvollmacht ist eine Art von Vollmacht, bei der eine Person (Vollmachtgeber) einem anderen (Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, in seinem Namen bestimmte rechtliche Handlungen durchzuführen. Diese Handlungen können sehr vielseitig sein und reichen von der Verwaltung des Vermögens des Vollmachtgebers bis hin zur Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Eine Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten eine breite Handlungsfreiheit im Namen des Vollmachtgebers und ist in der Regel unbeschränkt in Bezug auf Zeit und Gegenstand. Im Gegensatz dazu gibt eine besondere Vollmacht dem Bevollmächtigten nur die Befugnis, bestimmte, im Voraus festgelegte Handlungen durchzuführen.

Erläuterung des Unterschieds zu anderen Vollmachtsformen

Eine Generalvollmacht unterscheidet sich von anderen Vollmachtsformen, insbesondere der besonderen Vollmacht, dadurch, dass sie eine breitere Handlungsfreiheit für den Bevollmächtigten gewährt. Eine Generalvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, in Bezug auf Zeit und Gegenstand unbeschränkt in Namen des Vollmachtgebers zu handeln, während eine besondere Vollmacht nur auf bestimmte, im Voraus festgelegte Handlungen beschränkt ist.

Eine weitere Vollmachtsform die sich von Generalvollmacht unterscheidet ist die Einzelvollmacht, diese ermächtigt den Bevollmächtigten nur eine einzige Handlung im Namen des Vollmachtgebers durchzuführen, Einzelvollmacht ist also sehr stark auf eine bestimmte Angelegenheit beschränkt.

Eine zeitlich beschränkte Vollmacht, ist eine Vollmacht die nur für eine bestimmte Zeitdauer gültig ist und endet automatisch nach Ablauf dieser Zeit.

Eine weitere Vollmachtsform kann die Prokura sein, es handelt sich hierbei um eine besondere Art der Vollmacht die jemand erhält, um einen Handlungsrahmen innerhalb eines Unternehmens zu haben, es ist also eine Vollmacht die auf den geschäftlichen Bereich beschränkt und ermächtigt den Prokuristen in Namen und für Rechnung des Unternehmens zu handeln und Verträge abzuschließen.

II. Notwendigkeit eines Notars bei der Errichtung einer Generalvollmacht

Gesetzliche Vorschriften zur Beurkundung von Vollmachten

In Deutschland sind die gesetzlichen Vorschriften zur Beurkundung von Vollmachten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Laut § 183 BGB müssen Vollmachten, die eine Person befugt, ein Geschäft für eine andere Person abzuschließen, von einem Notar beurkundet werden. Dies gilt insbesondere für Generalvollmachten, da sie dem Bevollmächtigten eine breite Handlungsfreiheit im Namen des Vollmachtgebers gewähren und daher einen besonderen Schutz des Vollmachtgebers erfordern.

Eine Ausnahme von dieser Regel bildet jedoch die so genannte einfache Vollmacht, diese kann auch ohne Notar erteilt werden. Eine einfache Vollmacht ist eine beschränkte Form der Vollmacht und ermächtigt den Bevollmächtigten nur, bestimmte, im Voraus festgelegte Handlungen durchzuführen. Beispiele hierfür sind die Abholung einer Lieferung oder das Abstempeln einer Urkunde.

Es ist jedoch zu beachten, dass obwohl eine einfache Vollmacht nicht notariell beurkundet werden muss, eine schriftliche Form empfohlen wird um Missverständnisse zu vermeiden und um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Gründe für die Verwendung eines Notars

Einer der wichtigsten Gründe für die Verwendung eines Notars bei der Errichtung einer Generalvollmacht ist die Beurkundung der Willenserklärung des Vollmachtgebers. Durch die Beurkundung kann der Notar sicherstellen, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht freiwillig und in Kenntnis der damit verbundenen Rechte und Pflichten erteilt hat. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Beurkundung der Unterschriften beider Parteien, es bestätigt damit die Rechtsgültigkeit und Wirksamkeit der Vollmacht.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Verwendung eines Notars ist, dass der Notar auch Aufklärungs- und Beratungspflichten hat, er ist also verpflichtet dem Vollmachtgeber die rechtlichen Konsequenzen seiner Entscheidungen zu erläutern und ihn darauf hinzuweisen, wenn er sich in eine Nachteilige Lage bringen kann.

Durch die Notarbeurkundung wird auch die Echtheit der Unterschrift des Vollmachtgebers sowie die Identität des Bevollmächtigten garantiert, es besteht somit kein Zweifel daran, dass die Vollmacht von den korrekten Personen unterzeichnet wurde.

Außerdem bietet die Notarbeurkundung einen zusätzlichen Schutz vor Missbrauch der Vollmacht, da Notare Pflichten im Rahmen der Amtspflichten haben, wie z.B. dass sie eine Vorlage der Vollmacht an das Vollmachtregister weiterleiten müssen.

Zusammengefasst bietet die Verwendung eines Notars bei der Errichtung einer Generalvollmacht Rechtssicherheit und Schutz sowohl für den Vollmachtgeber als auch für den Bevollmächtigten.

III. Inhalt und Form einer Generalvollmacht mit Notar

Erforderliche Angaben und Klauseln in einer Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht sollte bestimmte Angaben und Klauseln enthalten, um rechtsgültig und wirksam zu sein und Missverständnisse zu vermeiden. Folgende Angaben sollten in einer Generalvollmacht enthalten sein:

  1. Identität des Vollmachtgebers: Der Vollmachtgeber sollte mit vollständigem Namen und Anschrift genannt werden.
  2. Identität des Bevollmächtigten: Der Bevollmächtigte sollte ebenfalls mit vollständigem Namen und Anschrift genannt werden.
  3. Art der erteilten Vollmacht: Es sollte klar definiert werden, welche Art von Handlungen der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers vornehmen darf.
  4. Handlungsbefugnis: Es sollte klar definiert werden, in welchem Umfang der Bevollmächtigte handeln darf.
  5. Dauer der Vollmacht: Es sollte angegeben werden, ob die Vollmacht zeitlich begrenzt oder unbegrenzt erteilt wurde.
  6. Einschränkungen oder Bedingungen: Es sollten eventuelle Einschränkungen oder Bedingungen, die an die Vollmacht geknüpft sind, klar und eindeutig formuliert werden.
  7. Unterschriften: Es sollten die Unterschriften des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten enthalten sein, um die Rechtsgültigkeit und Wirksamkeit der Vollmacht zu bestätigen.
  8. Beurkundung: Die Vollmacht sollte von einem Notar beurkundet werden um die Rechtsgültigkeit und Wirksamkeit sowie die Echtheit der Unterschriften der Vertragspartner zu garantieren.

Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Angaben und Klauseln in der Vollmacht klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Vollmacht rechtsgültig und wirksam ist.

Empfehlenswerte Formulierungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Um sicherzustellen, dass eine Generalvollmacht rechtsgültig und wirksam ist, empfiehlt es sich, bestimmte Formulierungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu verwenden. Folgende Empfehlungen können dabei helfen:

  1. Verwenden Sie präzise und eindeutige Formulierungen: Es ist wichtig, dass die Art der erteilten Vollmacht, die Handlungsbefugnis und eventuelle Einschränkungen oder Bedingungen klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Verwenden Sie präsente Formulierungen: Es empfiehlt sich, die Formulierungen in der Gegenwart zu verwenden, z.B. "Ich ermächtige Sie, Rechtsgeschäfte im Namen von mir abzuschließen."
  3. Erwähnen Sie die Dauer der Vollmacht: Es ist wichtig, anzugeben, ob die Vollmacht zeitlich begrenzt oder unbegrenzt erteilt wurde, um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte nur während der Dauer der Vollmacht handelt.
  4. Verwenden Sie eine Liste von Beispielen: Es kann hilfreich sein, eine Liste von Beispielen für die Art der erteilten Vollmacht, die Handlungsbefugnis oder eventuelle Einschränkungen oder Bedingungen bereitzustellen, um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass beide Parteien das gleiche Verständnis haben.
  5. Erwähnen Sie die Möglichkeit der Widerrufbarkeit: Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Vollmacht jederzeit von dem Vollmachtgeber widerrufen werden kann und dies sollte in der Vollmacht entsprechend formuliert werden.
  6. Verwenden Sie eine eindeutige und professionelle Form: Es empfiehlt sich, eine professionelle und gut strukturierte Form für die Vollmacht zu verwenden, die leicht zu lesen und zu verstehen ist, und die alle erforderlichen Angaben enthält.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vollmacht von einem Notar beurkundet werden sollte, um die Rechtsgültigkeit und Wirksamkeit zu garantieren. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Juristen beraten zu lassen.

Mögliche Einschränkungen der Vollmacht

Es ist möglich, Einschränkungen in einer Generalvollmacht zu definieren, um die Handlungsbefugnis des Bevollmächtigten zu beschränken oder Bedingungen an die Vollmacht zu knüpfen. Folgende Einschränkungen können in einer Generalvollmacht definiert werden:

  1. Geldbetrag: Es kann eine maximale Höhe des Geldbetrags festgelegt werden, den der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ausgeben darf.
  2. Art der Handlungen: Es kann festgelegt werden, dass der Bevollmächtigte nur bestimmte Arten von Handlungen im Namen des Vollmachtgebers durchführen darf, z.B. Immobilienkäufe, Verwaltung von Bankkonten, etc.
  3. Zeitspanne: Es kann festgelegt werden, dass die Vollmacht nur für eine bestimmte Zeitspanne gültig ist, z.B. ein Jahr oder bis zum Erreichen eines bestimmten Datums.
  4. Begrenzung der Vertretung: Es kann festgegelegt werden, dass die Vollmacht nur in bestimmten Regionen oder Ländern gültig ist, oder dass der Bevollmächtigte nur in bestimmten Angelegenheiten oder vor bestimmten Behörden oder Gerichten handeln darf.
  5. Bedingungen: Es kann Bedingungen an die Vollmacht geknüpft werden, die erfüllt sein müssen, bevor der Bevollmächtigte handeln darf, z.B. die Vorlage von Dokumenten oder die Zustimmung des Vollmachtgebers.
  6. Widerrufbarkeit: Es kann festgelegt werden, dass die Vollmacht jederzeit widerrufbar ist, das heißt, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht jederzeit zurückziehen kann.

Es ist wichtig, dass jede Einschränkung oder Bedingung klar und eindeutig in der Vollmacht formuliert wird, um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Vollmacht rechtsgültig und wirksam ist. Es ist auch wichtig, dass die Einschränkungen und Bedingungen nicht in Widerspruch zu geltendem Recht stehen.

IV. Wirkungen einer Generalvollmacht mit Notar

Rechte und Pflichten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Eine Generalvollmacht begründet sowohl Rechte als auch Pflichten für sowohl den Vollmachtgeber als auch den Bevollmächtigten.

Rechte des Vollmachtgebers:

  • Der Vollmachtgeber hat das Recht, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen.
  • Der Vollmachtgeber hat das Recht, über die Verwendung der Vollmacht informiert zu werden und hat das Recht, die Handlungen des Bevollmächtigten zu überwachen.
  • Der Vollmachtgeber bleibt auch in seinen Rechten und Pflichten die Person die handelt, der Bevollmächtigte handelt lediglich in seinem Namen.

Pflichten des Vollmachtgebers:

  • Der Vollmachtgeber hat die Pflicht, dem Bevollmächtigten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung der Vollmacht erforderlich sind.
  • Der Vollmachtgeber hat die Pflicht, den Bevollmächtigten angemessen zu entlohnen.

Rechte des Bevollmächtigten:

  • Der Bevollmächtigte hat das Recht, im Namen des Vollmachtgebers Handlungen vorzunehmen, die ihm durch die Vollmacht ermöglicht werden.
  • Der Bevollmächtigte hat das Recht, angemessen entlohnt zu werden.

Pflichten des Bevollmächtigten:

  • Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, die Anweisungen des Vollmachtgebers genauestens zu befolgen und die Vollmacht nur im Rahmen der festgelegten Einschränkungen und Bedingungen auszuüben.
  • Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, die Interessen des Vollmachtgebers zu schützen und seine Handlungen mit der gebotenen Sorgfalt und Integrität durchzuführen.
  • Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, den Vollmachtgeber über die von ihm durchgeführten Handlungen und Entscheidungen zu informieren und auf dessen Anforderungen einzugehen.
  • Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, die erhaltenen Unterlagen und Dokumente sicher aufzubewahren und dem Vollmachtgeber auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
"Eine Generalvollmacht ist ein mächtiges Instrument, das dem Vollmachtgeber die Möglichkeit gibt, seine Angelegenheiten in Abwesenheit zu regeln, aber es ist wichtig, dass sie sorgfältig überlegt und sorgfältig formuliert wird, um sicherzustellen, dass sie den Wünschen und Zielen des Vollmachtgebers entspricht und dass sie rechtmäßig und rechtsgültig ist." Notar Zeiler, Experte bei Beglaubigt.de

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bevollmächtigte, auch wenn er handelt im Namen des Vollmachtgebers, haftbar bleibt für seine Handlungen und Entscheidungen. Er muss sicherstellen, dass er die Vollmacht richtig und im Einklang mit dem Gesetz ausübt. Auch wenn ein Notar die Vollmacht beurkundet hat, übernimmt dieser keine Haftung für die Ausübung der Vollmacht durch den Bevollmächtigten.

Geltungsbereich und Durchsetzbarkeit der Vollmacht

Der Geltungsbereich einer Generalvollmacht bezieht sich auf den Umfang der Handlungen und Angelegenheiten, für die die Vollmacht gültig ist. Dies kann je nach dem konkreten Inhalt der Vollmacht unterschiedlich sein. In der Regel sollten die Art der ermächtigten Handlungen und der Umfang der Handlungsbefugnis in der Vollmacht klar definiert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Eine Generalvollmacht ist in der Regel in dem Land oder der Region gültig, in dem oder in der sie ausgestellt wurde. Es gibt jedoch auch internationale Vollmachten, die in mehreren Ländern gültig sind. Diese können notwendig sein, wenn der Vollmachtgeber Geschäfte in mehreren Ländern tätigt und seinen Bevollmächtigten die Möglichkeit geben möchte, Handlungen auch in diesen Ländern vorzunehmen.

Die Durchsetzbarkeit einer Generalvollmacht bezieht sich auf die Fähigkeit, die Rechte und Pflichten aus der Vollmacht durchzusetzen. Eine rechtsgültige und wirksame Generalvollmacht sollte durch einen Notar beurkundet worden sein und alle erforderlichen Angaben und Klauseln enthalten. Wenn eine Person, die aufgrund einer Generalvollmacht handelt, ihre Rechte oder Pflichten nicht einhält, kann der Vollmachtgeber rechtliche Schritte unternehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

Es ist zu beachten, dass einige Angelegenheiten, z.B. Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen, Ehe- und Scheidungsangelegenheiten, Vermögensübertragungen die durch eine Generalvollmacht nicht regelt werden können, da diese in manchen Ländern gesetzlich ausgeschlossen sind. Eine Generalvollmacht ist auch nicht unbegrenzt gültig, sondern kann auf bestimmte Zeitdauer beschränkt sein oder von Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Es ist daher ratsam, sich vor Erstellung einer Generalvollmacht von einem Juristen beraten zu lassen und sicherzustellen, dass die Vollmacht den geltenden Gesetzen entspricht und alle erforderlichen Angaben und Klauseln enthält, um eine wirksame Durchsetzbarkeit zu gewährleisten.

Verantwortung im Falle von Fehlverhalten des Bevollmächtigten

Wenn ein Bevollmächtigter seine Handlungen oder Entscheidungen im Rahmen einer Generalvollmacht fehlerhaft oder unangemessen durchführt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen für beide Parteien führen.

Der Vollmachtgeber ist gegenüber Dritten, gegenüber denen der Bevollmächtigte gehandelt hat, dafür verantwortlich, dass die Handlungen oder Entscheidungen des Bevollmächtigten rechtmäßig und berechtigt waren. Sollten diese Handlungen oder Entscheidungen unwirksam oder fehlerhaft sein, kann der Vollmachtgeber in einigen Fällen haftbar gemacht werden.

Der Bevollmächtigte selbst kann für sein Fehlverhalten haftbar gemacht werden, insbesondere wenn er gegen geltendes Recht oder die Anweisungen des Vollmachtgebers verstoßen hat oder wenn er seine Handlungen oder Entscheidungen mit grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlich falsch durchgeführt hat.

Es ist daher wichtig, dass sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Generalvollmacht sorgfältig und genau verstehen und erfüllen. Der Vollmachtgeber sollte sicherstellen, dass der Bevollmächtigte über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Vollmacht ordnungsgemäß ausüben zu können und dass er ihm klare Anweisungen und Führung gibt. Der Bevollmächtigte sollte sicherstellen, dass er die Anweisungen des Vollmachtgebers genauestens befolgt und dass er seine Handlungen und Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt und Integrität durchführt.

Es ist empfehlenswert, regelmäßig Kontakt zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu haben, um sicherzustellen, dass beide auf dem gleichen Stand sind und die Zusammenarbeit reibungslos verläuft. Vollmachtgeber sollten auch regelmäßig über die Aktivitäten des Bevollmächtigten informiert werden, um Missbrauch oder Fehler zu erkennen und zu vermeiden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Unsere Experten von beglaubigt.de helfen Ihnen gern weiter.

V. Beendigung und Widerruf einer Generalvollmacht mit Notar

Gründe für die Beendigung einer Generalvollmacht

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Generalvollmacht beendet werden kann. Folgende Gründe sind die häufigsten:

  1. Ablauf der Gültigkeit: Eine Generalvollmacht kann für eine bestimmte Zeitdauer ausgestellt werden, nach deren Ablauf sie automatisch beendet wird.
  2. Widerruf durch den Vollmachtgeber: Der Vollmachtgeber kann die Generalvollmacht jederzeit widerrufen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, z.B. weil er den Bevollmächtigten nicht mehr vertraut oder weil er die Vollmacht nicht mehr benötigt.
  3. Tod des Vollmachtgebers: Eine Generalvollmacht erlischt automatisch beim Tod des Vollmachtgebers.
  4. Unwirksamkeit der Vollmacht: Eine Generalvollmacht kann durch ein Gericht oder eine andere behördliche Stelle für unwirksam erklärt werden, wenn sie nicht den geltenden Gesetzen entspricht oder wenn sie nicht rechtsgültig erstellt wurde.
  5. Beendigung durch den Bevollmächtigten: Der Bevollmächtigte kann die Ausübung der Generalvollmacht jederzeit beenden, z.B. wenn er die Aufgabe aus persönlichen Gründen nicht länger erfüllen möchte oder kann oder wenn er sich überfordert fühlt.
  6. Änderung der Umstände: Wenn sich die Umstände ändern, unter denen die Generalvollmacht ausgestellt wurde, kann es erforderlich sein, die Vollmacht anzupassen oder zu beenden. Beispielsweise, wenn der Vollmachtgeber eine neue Arbeit hat, die es ihm ermöglicht, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, oder wenn sich die Beziehung zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten verschlechtert hat.

Es ist wichtig, dass bei Beendigung einer Generalvollmacht alle notwendigen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien ordnungsgemäß erfüllt werden und dass die Beendigung der Vollmacht für alle Beteiligten rechtlich bindend und wirksam ist. Meistens sollte die Beendigung schriftlich erfolgen und notariell beglaubigt werden, damit es keine Zweifel an ihrer Gültigkeit gibt. Es ist auch wichtig, dass der Bevollmächtigte seine Aktivitäten einstellt und alle Unterlagen und Dokumente, die im Zusammenhang mit der Vollmacht stehen, an den Vollmachtgeber zurückgibt. Es ist wichtig, dass der Vollmachtgeber andere Personen, die von der Vollmacht betroffen sind, über die Beendigung informiert, damit sie wissen, dass die Vollmacht nicht mehr gültig ist.

Möglichkeiten zum Widerruf einer Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Folgende Möglichkeiten stehen hierfür zur Verfügung:

  1. Schriftliche Erklärung: Der Vollmachtgeber kann eine schriftliche Erklärung an den Bevollmächtigten oder an die betroffene Person oder Institution senden, in der er den Widerruf der Generalvollmacht erklärt. Es ist ratsam, dass diese Erklärung notariell beglaubigt wird, um sicherzustellen, dass sie rechtsgültig ist.
  2. Mündliche Erklärung: Der Vollmachtgeber kann den Widerruf der Generalvollmacht auch mündlich erklären. Es ist jedoch ratsam, dies in Anwesenheit einer neutralen Person zu tun und dann eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs zu erhalten.
  3. Erklärung vor Gericht: Der Vollmachtgeber kann auch eine gerichtliche Entscheidung beantragen, um die Generalvollmacht widerrufen zu lassen. Dies kann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht freiwillig zurückgibt oder wenn es Streitigkeiten um die Gültigkeit der Vollmacht gibt.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Widerruf einer Generalvollmacht nur in der Zukunft wirksam ist und dass der Bevollmächtigte für alle Handlungen, die er bis zum Widerruf durchgeführt hat, verantwortlich bleibt.

Auswirkungen einer Beendigung oder eines Widerrufs auf bereits getätigte Handlungen

Wenn eine Generalvollmacht beendet oder widerrufen wird, bleiben die bereits getätigten Handlungen des Bevollmächtigten in der Regel gültig und bindend. Eine Beendigung oder ein Widerruf der Vollmacht hat in der Regel keine Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte, die der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers bereits vorgenommen hat und die gültig und rechtswirksam sind.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn eine Handlung des Bevollmächtigten rechtswidrig oder unmoralisch war oder wenn sie gegen die Anweisungen des Vollmachtgebers verstieß, kann sie ungültig sein, selbst wenn sie zum Zeitpunkt der Handlung innerhalb der Vollmacht erfolgt ist. In solchen Fällen kann der Vollmachtgeber oder betroffene Dritte rechtliche Schritte einleiten, um die ungültigen Handlungen rückgängig zu machen oder Schadensersatz zu verlangen.

Es ist wichtig, dass sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte auf die Beendigung oder den Widerruf der Generalvollmacht reagieren und sicherstellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um die Rechte und Pflichten beider Parteien ordnungsgemäß zu erfüllen.

VI. Schlussbetrachtung

Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte

  • Eine Generalvollmacht ist eine Art Vollmacht, durch die eine Person (Bevollmächtigter) von einer anderen Person (Vollmachtgeber) beauftragt wird, bestimmte Handlungen oder Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers durchzuführen.
  • Eine Generalvollmacht unterscheidet sich von anderen Arten von Vollmachten durch ihren umfassenden Umfang, da sie nicht auf eine bestimmte Handlung oder Angelegenheit beschränkt ist.
  • Es ist wichtig, dass die Generalvollmacht rechtsgültig erstellt wird und dass sie alle erforderlichen Angaben und Klauseln enthält. Dies kann durch die Verwendung eines Notars gewährleistet werden.
  • Der Vollmachtgeber haftet gegenüber Dritten für die Handlungen des Bevollmächtigten, während der Bevollmächtigte für sein Fehlverhalten haftbar gemacht werden kann.
  • Die Generalvollmacht kann jederzeit widerrufen werden, sowohl durch den Vollmachtgeber oder durch den Bevollmächtigten, oder sie kann automatisch bei Ablauf ihrer Gültigkeit enden.
  • bereits durchgeführte Handlungen des Bevollmächtigten bleiben normalerweise gültig, es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Handlungen rechtswidrig oder unmoralisch waren.

Empfehlungen für die praktische Anwendung

Empfehlungen für die praktische Anwendung einer Generalvollmacht können wie folgt sein:

  1. Klare Anweisungen und Ziele: Der Vollmachtgeber sollte dem Bevollmächtigten klare Anweisungen und Ziele geben, damit dieser weiß, welche Handlungen er im Namen des Vollmachtgebers durchführen darf und welche Grenzen es gibt.
  2. Vertrauen und Kommunikation: Der Vollmachtgeber sollte sicherstellen, dass er dem Bevollmächtigten vertraut und dass sie in regelmäßigen Abständen in Kontakt bleiben, um sicherzustellen, dass beide auf dem gleichen Stand sind und dass die Zusammenarbeit reibungslos verläuft.
  3. Mögliche Einschränkungen der Vollmacht: Der Vollmachtgeber sollte sicherstellen, dass er die Vollmacht beschränkt, wo es erforderlich ist, z.B. durch die Aufnahme von Klauseln, die besondere Anforderungen oder Beschränkungen festlegen.
  4. Aufzeichnungen führen: Der Vollmachtgeber sollte sicherstellen, dass er sämtliche Unterlagen und Dokumente, die im Zusammenhang mit der Vollmacht stehen, ordnungsgemäß aufbewahrt, um einen Nachweis für die rechtmäßige Ausübung der Vollmacht zu haben.
  5. Widerruf oder Beendigung: Der Vollmachtgeber sollte sicherstellen, dass er den Widerruf oder die Beendigung der Vollmacht rechtzeitig und ordnungsgemäß durchführt und dass er alle notwendigen Schritte unternimmt, um sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien ordnungsgemäß erfüllt werden.
  6. Regelmäßige Überprüfung: Es empfiehlt sich regelmäßig zu überprüfen, ob die Vollmacht noch notwendig ist, ob Änderungen in der Situation eingetreten sind, die die Vollmacht beeinflussen und ob die Zusammenarbeit zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem immer noch zufriedenstellend ist. Sollten sich solche Änderungen ergeben, sollte man überlegen, ob die Vollmacht angepasst oder beendet werden sollte.
  7. Sicherstellen der Rechtskonformität: Der Bevollmächtigte sollte sicherstellen, dass er alle Handlungen, die er im Rahmen der Vollmacht durchführt, rechtskonform und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Vollmachtgebers durchführt. Er sollte sich auch mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut machen und sicherstellen, dass er diese einhält.
  8. Schutz von persönlichen Daten: Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte sollten sicherstellen, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten und dass alle persönlichen Daten, die im Zusammenhang mit der Vollmacht stehen, sicher aufbewahrt und geschützt werden.

Generalvollmacht mit Notar - Muster Vorlage

Es gibt keine allgemeine Vorlage oder Muster für eine Generalvollmacht mit Notar, da jede Vollmacht auf die individuellen Anforderungen und Umstände des Vollmachtgebers angepasst werden muss.

Es ist jedoch wichtig, dass eine Generalvollmacht bestimmte Angaben und Klauseln enthält, damit sie rechtsgültig ist. Einige wichtige Angaben und Klauseln, die in einer Generalvollmacht enthalten sein sollten, sind:

  • Name und Anschrift des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
  • Datum der Erstellung der Vollmacht
  • Klare und präzise Beschreibung der Handlungen, für die der Bevollmächtigte berechtigt ist, und der Grenzen der Vollmacht
  • Angaben darüber, ob die Vollmacht auf bestimmte Zeit begrenzt ist oder unbefristet gültig ist
  • Angabe über die Gültigkeit des Widerrufs
  • Unterschrift des Vollmachtgebers und des Notars, beglaubigt mit dem Stempel des Notars

Es ist jedoch ratsam, einen Juristen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Generalvollmacht rechtsgültig und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erstellt wird, da Gesetzgebung und Praxis je nach Bundesland unterschiedlich sein können.

VII. Weiterführende Fragen

Was kostet ein Generalvollmacht beim Notar?

Die Kosten für eine Generalvollmacht beim Notar können je nach Bundesland und Notar unterschiedlich sein. In Deutschland, beispielsweise, gibt es keine festen Gebühren, die für die Erstellung einer Generalvollmacht berechnet werden. Stattdessen berechnen Notare ihre Gebühren nach dem sogenannten "Gebührenverzeichnis für Notare" (GNotKG), das die Höhe der Gebühren nach der Art des Rechtsgeschäfts und dem Wert des Gegenstandes bestimmt.

Die genauen Kosten können daher variieren und abhängig von Umfang und Umständen des Einzelfalles sein, es empfiehlt sich daher Notare zu vergleichen und Angebote einzuholen. Es wäre auch ratsam einen Notar zu kontaktieren und ihn direkt zu fragen, um eine genauere Kostenaufstellung zu erhalten.

Was ist eine notarielle Generalvollmacht?

Eine notarielle Generalvollmacht ist eine Art von Vollmacht, bei der die Erstellung und die Beurkundung durch einen Notar erfolgt. Ein Notar ist ein Beamter des öffentlichen Rechts, der für die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Ausstellung von beglaubigten Dokumenten zuständig ist. Durch die Beurkundung einer Vollmacht durch einen Notar, wird die Rechtsgültigkeit und die Echtheit der Unterschriften des Vollmachtgebers bestätigt und es wird sichergestellt, dass die Vollmacht alle erforderlichen Angaben und Klauseln enthält.

Eine notarielle Generalvollmacht ermächtigt die Person die den Vollmacht empfängt (bevollmächtigter) entsprechende Handlungen im Namen des Vollmachtgebers (Person die die Vollmacht erteilt) durchzuführen, die nicht beschränkt sind auf einen bestimmten Fall, Zeitraum oder Angelegenheit sondern alle möglichen Handlungen umfasst.

Da die notarielle Beurkundung eine zusätzliche Sicherheit bietet, kann es in manchen Fällen sinnvoll sein eine Generalvollmacht notariell zu beurkunden. Beispielsweise, wenn die Vollmacht für große Finanztransaktionen oder andere wichtige Angelegenheiten verwendet werden soll, oder wenn es wichtig ist, dass die Vollmacht gegenüber Dritten, wie Banken oder Behörden, anerkannt wird.

Ist eine Generalvollmacht auch ohne Notar gültig?

Obwohl es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die eine Generalvollmacht notariell beurkunden zwingt, kann es in manchen Fällen sinnvoll sein eine Generalvollmacht notariell zu beurkunden. Eine Generalvollmacht kann auch ohne eine Notarbeurkundung gültig sein, solange die Vollmacht den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle erforderlichen Angaben und Klauseln enthält.

Eine Vollmacht kann also grundsätzlich auch privatschriftlich erteilt werden und wäre auch rechtsgültig, allerdings ist es in manchen Fällen schwierig, die Echtheit und Rechtsgültigkeit einer privatschriftlichen Vollmacht nachzuweisen, wenn es beispielsweise Unstimmigkeiten oder Zweifel an der Echtheit der Unterschriften gibt. Deshalb empfiehlt es sich bei größeren oder wichtigen Angelegenheiten, die Vollmacht bei einem Notar zu beurkunden, um so zusätzliche Sicherheit und Beweisbarkeit zu erhalten.

Wie viel kostet eine notariell beglaubigte Vollmacht?

Die Kosten für eine notariell beglaubigte Vollmacht können von Notar zu Notar und von Land zu Land variieren. In Deutschland, beispielsweise, gibt es keine festen Gebühren, die für die Erstellung einer notariell beglaubigten Vollmacht berechnet werden. Stattdessen berechnen Notare ihre Gebühren nach dem sogenannten "Gebührenverzeichnis für Notare" (GNotKG). Nach diesem Verzeichnis werden die Gebühren nach dem Wert des Gegenstandes des Rechtsgeschäftes und dem Umfang der Tätigkeit berechnet.

Es gibt jedoch auch variable Kosten, wie z.B. Gebühren für Ausfertigungen, Beglaubigungen von Unterschriften und Anfahrtskosten die hinzukommen können. In Deutschland kann die Kosten für eine notarielle beglaubigte Vollmacht zwischen 100 und 200 Euro liegen, abhängig von Umfang und Umständen des Einzelfalles. Es empfiehlt sich daher Notare zu vergleichen und Angebote einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten angemessen und fair sind.