Wer für Arbeit, Studium oder einen dauerhaften Umzug ins Ausland geht, benötigt häufig Nachweise über seine Ausbildung. Ein deutsches Diplom, Bachelor- oder Masterzeugnis kann dabei für Arbeitgeber, Universitäten, Einwanderungsbehörden, Berufsverbände oder Visaverfahren relevant werden. Eine einfache Kopie des Abschlusses reicht allerdings nicht immer aus. Je nach Zielland und Verwendungszweck können eine beglaubigte Kopie, Apostille, Legalisation und/oder Übersetzung verlangt werden.
Gerade hier entstehen häufig unnötige Kosten, weil die einzelnen Verfahren miteinander verwechselt werden. Eine beglaubigte Kopie bestätigt etwas anderes als eine Apostille. Eine Übersetzung macht das Diplom sprachlich verständlich, bestätigt aber nicht automatisch die Echtheit der deutschen Urkunde. Und selbst eine notarielle Beglaubigung bedeutet nicht automatisch, dass das Dokument ohne weitere Schritte von einer ausländischen Behörde anerkannt wird.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb sinngemäß, die Anforderungen vom Zielland und der empfangenden Stelle aus zu prüfen. Für deutsche öffentliche Urkunden kann je nach Staat eine Legalisation erforderlich sein, durch internationale Vereinbarungen eine Apostille an ihre Stelle treten oder ein zusätzlicher Echtheitsnachweis ganz entfallen.
Dieser Ratgeber erklärt, wie du ein deutsches Diplom für die Auswanderung vorbereitest, wann eine beglaubigte Kopie genügt, wann eine Apostille oder Legalisation hinzukommt und in welcher Reihenfolge du vorgehen solltest.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Frag zuerst die ausländische Stelle, welche Form sie verlangt. Arbeitgeber, Universität, Einwanderungsbehörde und Berufsbehörde können für dasselbe Diplom unterschiedliche Anforderungen stellen.
- Eine beglaubigte Kopie und eine Apostille erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Beglaubigung einer Kopie bestätigt grundsätzlich deren Übereinstimmung mit dem vorgelegten Dokument. Eine Apostille dient im internationalen Urkundenverkehr als besonderer Echtheitsnachweis für öffentliche Urkunden.
- Nicht jedes Land verlangt eine Apostille. Je nach Zielland können das Haager Apostille-Verfahren, eine Legalisation, bilaterale Vereinbarungen oder andere Regelungen gelten. Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb eine Prüfung für das konkrete Zielland.
- Bei einer Legalisation können zusätzliche Schritte erforderlich sein. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass ausländische Vertretungen üblicherweise zunächst eine Vorbeglaubigung durch deutsche Stellen und teilweise weitere Beglaubigungen verlangen.
- Eine Übersetzung ersetzt die Beglaubigung oder Apostille nicht automatisch. Kläre außerdem, ob das Zielland eine bestimmte Übersetzerqualifikation oder Reihenfolge verlangt.
- Nicht unnötig am Original arbeiten lassen: Häufig wird eine beglaubigte Abschrift oder eine neu ausgestellte Urkunde verwendet. Welche Form akzeptiert wird, sollte der Empfänger bestätigen.
- Dokumente für den Auslandseinsatz vorbereiten: beglaubigt.de unterstützt bei der organisatorischen Vorbereitung notarieller Beglaubigungen und weiterer Dokumentenvorgänge. Die notarielle Amtstätigkeit erfolgt durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar.
Warum muss ein Diplom für die Auswanderung überhaupt beglaubigt werden?
Ein deutsches Hochschuldiplom kann im Ausland für sehr unterschiedliche Zwecke benötigt werden. Wer beispielsweise einen neuen Arbeitsvertrag abschließt, ein Arbeitsvisum beantragt oder sich bei einer ausländischen Universität einschreibt, muss unter Umständen nachweisen, dass der angegebene akademische Abschluss tatsächlich erworben wurde.
Eine einfache PDF-Datei oder Fotokopie liefert dem Empfänger nur begrenzte Sicherheit. Deshalb kann beispielsweise eine beglaubigte Kopie verlangt werden. Dabei wird bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Bei internationalen Behördenverfahren kann zusätzlich eine zweite Frage entstehen: Wie kann eine ausländische Stelle die Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde beziehungsweise der darauf befindlichen amtlichen Unterschrift überprüfen?
Hier kommen Apostille und Legalisation ins Spiel. Das Auswärtige Amt erklärt, dass öffentliche Urkunden aus einem Staat bei Behörden oder Gerichten eines anderen Staates häufig erst dann verwendet werden können, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt wurde. Welches Verfahren greift, hängt insbesondere vom Zielland und den anwendbaren internationalen Vereinbarungen ab.
Damit gibt es bei einem Diplom mehrere getrennte Fragen:
Ist die Kopie korrekt?
Ist die deutsche Urkunde für den internationalen Rechtsverkehr ausreichend authentifiziert?
Versteht die ausländische Stelle die Sprache des Dokuments?
Wird der deutsche Abschluss im Zielland fachlich beziehungsweise akademisch anerkannt?
Diese vier Fragen sollten nicht miteinander verwechselt werden.
Beglaubigte Kopie, Apostille oder Anerkennung: Was brauchst du wirklich?
Gerade bei Hochschulabschlüssen wird häufig pauschal gesagt: „Du musst dein Diplom beglaubigen lassen.“ Für einen konkreten Auswanderungsprozess ist diese Aussage aber zu ungenau.
Eine beglaubigte Kopie kann erforderlich sein, wenn der Empfänger nicht das Original erhalten soll, aber eine bestätigte Kopie verlangt.
Eine Apostille kann erforderlich sein, wenn eine deutsche öffentliche Urkunde in einem Staat verwendet werden soll, für den das entsprechende Apostille-Verfahren Anwendung findet. Das Auswärtige Amt beschreibt die Apostille als ein Verfahren zur Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und seiner Befugnis zur Ausstellung der öffentlichen Urkunde.
Eine Legalisation kommt dagegen insbesondere in Betracht, wenn die Echtheit einer deutschen öffentlichen Urkunde durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates bestätigt werden soll, in dem das Dokument verwendet wird. Ob dies erforderlich ist, muss anhand des konkreten Ziellandes geprüft werden.
Und die Anerkennung eines Hochschulabschlusses beantwortet noch einmal eine andere Frage: Nicht „Ist dieses Dokument echt?“, sondern beispielsweise „Welchem Abschluss entspricht diese Qualifikation in unserem Bildungssystem und darf die Person damit einen bestimmten Beruf ausüben?“
Ein Dokument kann deshalb ordnungsgemäß beglaubigt und apostilliert sein und trotzdem noch ein separates Anerkennungsverfahren benötigen.
Was bestätigt eine beglaubigte Kopie des Diploms?
Bei einer beglaubigten Kopie steht die Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Dokument im Mittelpunkt. Sie ist besonders praktisch, wenn das Originaldiplom nicht dauerhaft an eine Universität, Behörde oder einen Arbeitgeber geschickt werden soll.
Angenommen, eine Absolventin besitzt ihr deutsches Masterzeugnis im Original. Eine ausländische Universität verlangt „certified copies of degree certificates“. Dann sollte sie zunächst prüfen, welche deutschen Stellen die Universität als geeignete Beglaubigungsstellen akzeptiert. Je nach Vorgaben kann beispielsweise eine notarielle Beglaubigung beziehungsweise beglaubigte Abschrift verlangt oder eine andere zuständige Stelle akzeptiert werden.
Wichtig ist dabei, die Anforderungen des Empfängers möglichst wörtlich zu prüfen. „Certified copy“, „notarized copy“, „authenticated document“ und „apostilled diploma“ können im internationalen Kontext unterschiedliche Verfahren meinen.
Eine deutsche beglaubigte Kopie sollte deshalb nicht automatisch angefertigt werden, bevor klar ist, dass genau diese Form akzeptiert wird.
Welche Möglichkeiten es in Deutschland für Zeugnisse, Urkunden und andere Dokumente gibt, erklären wir ausführlich in „Dokumente in Deutschland beglaubigen lassen“.
Was ist eine Apostille für ein Diplom?
Die Apostille wird häufig einfach als „internationale Beglaubigung“ bezeichnet. Das ist als grobe Alltagserklärung verständlich, juristisch aber ungenau.
Sie ist ein besonderer Echtheitsnachweis im internationalen Urkundenverkehr. Das Auswärtige Amt erklärt, dass durch Apostille beziehungsweise Legalisation insbesondere die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers und dessen Befugnis zur Ausstellung der öffentlichen Urkunde bestätigt werden.
Damit bestätigt eine Apostille nicht, dass deine Abschlussnote besonders gut ist oder dass ein ausländischer Arbeitgeber deinen Abschluss als gleichwertig anerkennen muss. Sie dient vielmehr dem Echtheitsnachweis der öffentlichen Urkunde im internationalen Verkehr.
Ob dein Diplom überhaupt apostilliert werden muss und welche Stelle dafür zuständig ist, hängt vom konkreten Dokument und dessen Herkunft ab. Bei Bildungsdokumenten können außerdem vorgeschaltete Beglaubigungs- beziehungsweise Bestätigungsschritte eine Rolle spielen. Deshalb sollte nicht einfach irgendeine Behörde um eine Apostille gebeten werden, bevor geklärt ist, welche Dokumentenform im Zielland tatsächlich benötigt wird.
Das Auswärtige Amt verweist für deutsche Urkunden ausdrücklich auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten und internationalen Regelungen.
Wann brauchst du statt einer Apostille eine Legalisation?
Nicht jeder Staat verwendet für deutsche Urkunden das Apostille-Verfahren.
Ist die Legalisation nicht aufgrund eines internationalen Abkommens ausgeschlossen beziehungsweise durch eine Apostille ersetzt, kann für deutsche öffentliche Urkunden eine Legalisation erforderlich sein. Diese wird nach Angaben des Auswärtigen Amts von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates vorgenommen, in dem das Dokument verwendet werden soll.
Dabei kann der Prozess mehrstufig sein. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass für die Legalisation üblicherweise zunächst eine Vorbeglaubigung durch deutsche Stellen verlangt wird; gelegentlich kommt eine weitere End- oder Überbeglaubigung hinzu. Die konkreten Anforderungen und Gebühren sollte man deshalb direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung erfragen.
Beispiel: Du möchtest für einen Job in einem Staat auswandern, der für dein deutsches Hochschuldokument eine Legalisation verlangt. Dann reicht es möglicherweise nicht, dein Diplom beim Notar kopieren und beglaubigen zu lassen. Die zuständige Botschaft kann zusätzliche deutsche Vorbeglaubigungen verlangen, bevor sie die Legalisation vornimmt.
Deshalb sollte der Ablauf immer vom Zielland rückwärts geplant werden.
In welcher Reihenfolge sollte ich mein Diplom vorbereiten?
Bei einer Auswanderung lohnt es sich, nicht sofort Termine zu buchen. Zuerst sollte geklärt werden, was der tatsächliche Empfänger verlangt.
1. Empfänger bestimmen
Wer braucht dein Diplom?
Das kann beispielsweise eine Einwanderungsbehörde, Botschaft, Universität, Arbeitgeber, Berufskammer oder Anerkennungsbehörde sein. Mehrere Stellen können unterschiedliche Anforderungen haben.
2. Exakte Dokumentenanforderung einholen
Frage beziehungsweise prüfe:
Original oder Kopie?
Beglaubigte Kopie?
Apostille?
Legalisation?
Übersetzung?
Anerkennung beziehungsweise Gleichwertigkeitsnachweis?
3. Zuständige deutsche Stelle bestimmen
Erst danach sollte geklärt werden, welche Stelle die benötigte Beglaubigung, Vorbeglaubigung oder Apostille vornehmen kann. Die Zuständigkeit hängt von der Dokumentenart und dem jeweiligen Verfahren ab.
4. Übersetzungsanforderungen prüfen
Kläre, ob überhaupt eine Übersetzung erforderlich ist und welche Anforderungen an den Übersetzer gestellt werden.
5. Reihenfolge bestätigen
Gerade bei Apostille und Legalisation kann die Reihenfolge entscheidend sein. Wird zuerst das falsche Dokument übersetzt oder eine Kopie erstellt, obwohl später das Original beziehungsweise eine bestimmte öffentliche Urkunde authentifiziert werden muss, können Arbeitsschritte doppelt anfallen.
Die praktisch wichtigste Regel lautet deshalb:
Empfänger → Anforderung → Beglaubigung/Authentifizierung → Übersetzung → Einreichung
Diese Reihenfolge sollte aber immer gegen die konkreten Vorgaben des Ziellandes geprüft werden.
Muss das Originaldiplom beglaubigt werden?
Häufig wird umgangssprachlich gesagt, man müsse „das Original beglaubigen lassen“. Tatsächlich kann damit Unterschiedliches gemeint sein.
Benötigt der Empfänger lediglich eine beglaubigte Kopie, wird das Original als Vergleichsdokument vorgelegt und anschließend die Übereinstimmung der Kopie bestätigt. Das Original muss dann nicht dauerhaft abgegeben werden.
Bei Apostille oder Legalisation kann dagegen entscheidend sein, welche konkrete Urkunde Gegenstand des internationalen Echtheitsnachweises ist. Je nach Bildungsdokument und zuständiger Stelle können dafür weitere Verfahrensschritte erforderlich sein.
Gerade ein aufwendig ausgestelltes Originaldiplom sollte deshalb nicht vorschnell verschickt, dauerhaft abgegeben oder anderweitig bearbeitet werden. Kläre zuerst, ob eine beglaubigte Abschrift, eine neu ausgestellte Urkunde oder das Original benötigt wird.
Muss auch das Transcript of Records beglaubigt werden?
Das hängt vom Zweck ab.
Für einen Arbeitgeber kann möglicherweise das eigentliche Abschlusszeugnis ausreichen. Eine Universität oder Anerkennungsstelle kann dagegen zusätzlich ein Transcript of Records, eine Fächer- und Notenübersicht oder weitere Studiennachweise verlangen.
Deshalb sollte nicht automatisch nur das optisch repräsentative Diplom vorbereitet werden. Gerade bei Studium und beruflicher Anerkennung können die detaillierten Leistungsnachweise wichtiger sein als die Urkunde selbst.
Wenn der Empfänger mehrere Dokumente verlangt, sollte außerdem für jedes einzelne Dokument geklärt werden, ob eine einfache Kopie, beglaubigte Kopie, Apostille oder Übersetzung erforderlich ist.
Das kann Kosten sparen. Wenn beispielsweise nur das Abschlussdiplom apostilliert werden muss, wäre es unnötig, vorsorglich sämtliche Studienunterlagen demselben Verfahren zu unterziehen.
Brauche ich eine Übersetzung meines Diploms?
Das hängt insbesondere von der Sprache des Diploms und den Anforderungen des Ziellandes ab. Ein deutsches Diplom wird in einem deutschsprachigen Land möglicherweise ohne Übersetzung akzeptiert. Eine Behörde in einem englisch-, spanisch- oder anderssprachigen Staat kann dagegen eine Übersetzung verlangen.
Wichtig ist, nicht einfach irgendeine private Übersetzung anzufertigen. Die empfangende Stelle kann Anforderungen daran stellen, wer übersetzen darf und in welcher Form die Übersetzung eingereicht werden muss.
Auch die Reihenfolge kann relevant sein. Je nach Verfahren kann beispielsweise zuerst die deutsche Urkunde apostilliert und anschließend das gesamte Dokument einschließlich Apostille übersetzt werden. In anderen Konstellationen können andere Anforderungen gelten.
Kann ein Notar mein Diplom für das Ausland beglaubigen?
Ein Notar kann insbesondere beglaubigte Abschriften beziehungsweise Kopien erstellen. Ob eine notariell beglaubigte Kopie aber genau das Dokument ist, das deine ausländische Stelle benötigt, sollte vorher geprüft werden.
Das ist besonders wichtig, wenn zusätzlich eine Apostille verlangt wird. Apostillen beziehen sich auf öffentliche Urkunden beziehungsweise die jeweils dafür vorgesehene öffentliche Dokumentenform. Der konkrete Authentifizierungsweg hängt deshalb davon ab, welches Dokument apostilliert werden soll und welche Stelle es ausgestellt beziehungsweise beglaubigt hat. Das Auswärtige Amt unterscheidet ausdrücklich zwischen Beglaubigung, Apostille und Legalisation und verweist auf die jeweils unterschiedlichen Verfahren.
Die richtige Reihenfolge ist deshalb nicht:
Notar → Apostille → fertig
sondern:
Anforderung des Ziellands prüfen → geeignetes Dokument bestimmen → zuständige Beglaubigungs-/Authentifizierungsstelle bestimmen → weitere Schritte durchführen.
Was eine notarielle Beglaubigung von einer Beurkundung unterscheidet, erklären wir ausführlich in „Beglaubigung oder Beurkundung: Was ist der Unterschied?“.
Reicht das deutsche Diplom für ein Arbeitsvisum?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten, weil Visumsvoraussetzungen vom Zielland abhängen.
Je nach Staat kann das Diplom lediglich ein Nachweis unter mehreren sein. Zusätzlich können beispielsweise Berufserfahrung, Arbeitsvertrag, Anerkennung des Abschlusses, Sprachkenntnisse, Berufszulassung oder weitere Unterlagen verlangt werden.
Auch die Form des Abschlussnachweises kann unterschiedlich sein. Eine Einwanderungsbehörde kann eine beglaubigte und apostillierte Urkunde verlangen, während ein Arbeitgeber zunächst nur einen Scan benötigt.
Gerade bei der Auswanderung sollte deshalb zwischen drei Empfängern unterschieden werden:

Wenn alle drei Stellen beteiligt sind, sollte für jede separat geprüft werden, welche Dokumentenform erforderlich ist.
Was gilt bei der Auswanderung innerhalb der EU?
Auch innerhalb der Europäischen Union sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass für jeden beruflichen oder akademischen Zweck überhaupt keine Formalitäten mehr erforderlich sind.
Welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem davon ab, ob der Beruf im Zielland reglementiert ist und welche Stelle den Abschluss sehen möchte. Ein privater Arbeitgeber kann andere Nachweise verlangen als eine Behörde oder Universität.
Für bestimmte öffentliche Urkunden bestehen innerhalb Europas außerdem besondere internationale und unionsrechtliche Vereinfachungen. Ob diese auf das konkrete Hochschuldiplom und den konkreten Verwendungszweck anwendbar sind, sollte jedoch nicht pauschal angenommen werden.
Gerade innerhalb der EU ist es deshalb häufig sinnvoller, zuerst die Anerkennungs- beziehungsweise Berufsbehörde des Ziellandes zu prüfen, bevor vorsorglich Apostillen und Übersetzungen bestellt werden.
Was gilt bei der Auswanderung in die USA, Kanada oder andere Drittstaaten?
Bei Drittstaaten unterscheiden sich die Anforderungen erheblich. Ein Staat kann für bestimmte deutsche öffentliche Urkunden eine Apostille akzeptieren, während in einer anderen Konstellation eine Legalisation oder ein anderes Verfahren erforderlich sein kann.
Selbst innerhalb eines Landes können verschiedene Institutionen unterschiedliche Anforderungen stellen. Eine amerikanische Universität kann beispielsweise eine Bewertung durch eine bestimmte Credential-Evaluation-Stelle verlangen, während ein Arbeitgeber einen anderen Nachweis akzeptiert. Eine Einwanderungsbehörde kann wiederum eigene Regeln haben.
Deshalb ist die Aussage „Für die USA braucht man immer X“ oder „Für Kanada reicht immer Y“ zu pauschal.
Das Auswärtige Amt empfiehlt bei deutschen Urkunden ausdrücklich, anhand des konkreten Ziellandes zu prüfen, ob eine Apostille, Legalisation oder eine andere Regelung greift. In Zweifelsfällen kann auch die Auslandsvertretung des Staates weiterhelfen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Checkliste: Diplom für die Auswanderung vorbereiten
Bevor du Beglaubigungen oder Übersetzungen bestellst, solltest du diese Punkte prüfen:
- In welches Land ziehe ich?
- Welche konkrete Stelle verlangt mein Diplom?
- Wird das Original oder eine Kopie verlangt?
- Muss die Kopie beglaubigt sein?
- Welche Stellen werden als Beglaubigungsstelle akzeptiert?
- Wird eine Apostille verlangt?
- Wird stattdessen eine Legalisation verlangt?
- Ist vor Apostille oder Legalisation eine Vorbeglaubigung erforderlich?
- Wird eine Übersetzung verlangt?
- Welche Qualifikation muss der Übersetzer besitzen?
- Muss die Apostille ebenfalls übersetzt werden?
- Werden Transcript of Records oder Diploma Supplement zusätzlich benötigt?
- Muss der Abschluss fachlich anerkannt werden?
- Handelt es sich tatsächlich um eine in Deutschland ausgestellte Urkunde?
- Benötige ich mehrere beglaubigte Exemplare für verschiedene Behörden?
Wer diese Fragen vor der ersten Beglaubigung beantwortet, vermeidet häufig doppelte Termine, unnötige Übersetzungen und Dokumente, die vom Empfänger später nicht akzeptiert werden.
Diplom und Dokumente mit beglaubigt.de vorbereiten
beglaubigt.de unterstützt bei der organisatorischen Vorbereitung notarieller Beglaubigungen und weiterer Dokumentenvorgänge in Deutschland. Wenn für deine Auswanderung beispielsweise eine notariell beglaubigte Kopie eines Diploms oder eines anderen Dokuments benötigt wird, können die relevanten Unterlagen und Angaben für den passenden Vorgang vorbereitet und die nächsten Schritte koordiniert werden.
FAQ: Diplom für die Auswanderung beglaubigen lassen
Muss ich mein Diplom für die Auswanderung beglaubigen lassen?
Nicht automatisch. Entscheidend ist, welche Anforderungen die Behörde, Universität, der Arbeitgeber oder eine andere Stelle im Zielland stellt. Häufig werden beglaubigte Kopien verlangt; bei Behördenverfahren können zusätzlich Apostille oder Legalisation erforderlich sein.
Wo kann ich eine beglaubigte Kopie meines Diploms erstellen lassen?
Je nach Anforderung kommen unterschiedliche Stellen infrage. Notarinnen und Notare können beglaubigte Abschriften beziehungsweise Kopien erstellen. Bei anderen Beglaubigungsstellen hängt die Zuständigkeit vom Dokument und Verwendungszweck ab. Entscheidend ist außerdem, welche Beglaubigungsstellen der ausländische Empfänger akzeptiert.
Brauche ich für mein deutsches Diplom eine Apostille?
Das hängt vom Zielland und vom konkreten Verfahren ab. Das Auswärtige Amt stellt Informationen dazu bereit, ob für deutsche öffentliche Urkunden eine Apostille, Legalisation oder eine andere Regelung greift.
Ist eine Apostille dasselbe wie eine notarielle Beglaubigung?
Nein. Eine notarielle Beglaubigung und eine Apostille erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die Apostille dient im internationalen Urkundenverkehr insbesondere dem Echtheitsnachweis einer öffentlichen Urkunde beziehungsweise der Unterschrift und Befugnis ihres Ausstellers.
Wann brauche ich eine Legalisation?
Eine Legalisation kann erforderlich sein, wenn für das Zielland nicht das Apostille-Verfahren oder eine andere vereinfachende internationale Regelung greift. Sie wird grundsätzlich durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes in Deutschland vorgenommen.
Muss mein Diplom übersetzt werden?
Das hängt von Sprache, Zielland und Empfänger ab. Die ausländische Stelle sollte mitteilen, ob eine Übersetzung erforderlich ist und welche Anforderungen an den Übersetzer gestellt werden.
Soll ich zuerst übersetzen oder zuerst die Apostille besorgen?
Das sollte anhand der Anforderungen des Ziellands geklärt werden. Häufig kann es sinnvoll sein, zunächst die erforderliche Authentifizierung abzuschließen und anschließend das vollständige Dokument übersetzen zu lassen. Eine pauschale Reihenfolge gilt jedoch nicht für jedes Verfahren.
Reicht eine beglaubigte Kopie für ein Arbeitsvisum?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Einwanderungsbehörden verschiedener Staaten stellen unterschiedliche Anforderungen. Neben dem Diplom können beispielsweise Apostille, Übersetzung, Anerkennung, Arbeitsvertrag oder weitere Qualifikationsnachweise erforderlich sein.
Ist ein apostilliertes Diplom automatisch im Ausland anerkannt?
Nein. Eine Apostille bestätigt nicht automatisch die fachliche oder akademische Gleichwertigkeit des Abschlusses. Ein separates Anerkennungs- oder Berufszulassungsverfahren kann weiterhin erforderlich sein.
Muss auch mein Transcript of Records beglaubigt werden?
Nur wenn die empfangende Stelle dies verlangt. Universitäten und Anerkennungsstellen verlangen häufig zusätzliche Studiennachweise; Arbeitgeber benötigen diese dagegen nicht zwingend.
Was mache ich, wenn mein Diplom nicht aus Deutschland stammt?
Dann sollte das internationale Authentifizierungsverfahren anhand des Staates geprüft werden, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Eine notarielle Kopiebeglaubigung in Deutschland macht aus einem ausländischen Diplom nicht automatisch eine deutsche öffentliche Urkunde.
Ist eine Zeugnisbewertung der ZAB für meine Auswanderung nötig?
Die ZAB-Zeugnisbewertung betrifft ausländische Hochschulabschlüsse zur Verwendung in Deutschland. Sie ordnet einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem ein. Für die Auswanderung mit einem deutschen Abschluss ist daher grundsätzlich die Anerkennungsstruktur des Ziellandes relevant, nicht die deutsche ZAB-Zeugnisbewertung.
Beglaubigte Dokumente für den Auslandseinsatz vorbereiten
Du hast bereits geprüft, dass für deine Auswanderung eine notarielle Beglaubigung eines Diploms oder eines anderen Dokuments benötigt wird? Über beglaubigt.de kannst du die erforderlichen Angaben und Unterlagen für den notariellen Vorgang strukturiert vorbereiten und die weitere Abwicklung koordinieren.
Quellenverzeichnis
Auswärtiges Amt – Deutsche Urkunde im Ausland: Beglaubigung, Legalisation oder Apostille
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/01-beglaubigung-606168
Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Auswärtiges Amt – Beglaubigung, Legalisation und Apostille: FAQ
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/606802-606802
Auswärtiges Amt – Apostille oder Legalisation für deutsche Urkunden
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-deutsch-auslandapostille-606174
Auswärtiges Amt – Wo und wie erhalte ich die Legalisation zu meiner deutschen Urkunde?
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/06-legalisation-606178
Auswärtiges Amt – Ausländische Urkunden zur Verwendung in Deutschland
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/08-beglaubigung-ausl-606188
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) – Zeugnisbewertung
https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
ZAB – Ziele und Einsatzbereiche der Zeugnisbewertung
https://zab.kmk.org/de/ziele


