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Handelsregisteranmeldung Digital Beglaubigen

Jetzt digital ins Handelsregister anmelden & beglaubigen lassen. Eintragung der Gesellschaft, Gesellschafter und Geschäftsführer einfach , schnell & völlig online.

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Handelsregisteranmeldung
Gesetzeskonform

§90a Notarordnung

Datenschutzkomform

Nach DSGVO

SSL Verschlüsselung

Zertifiert und Sicher

Server in Europa

EU Datenschutz

Wie funktioniert die Handelregisteranmeldung bei beglaubigt.de

Die Handelsregisteranmeldung bei beglaubigt.de ist ein einfacher und benutzerfreundlicher Prozess. Hier sind die Schritte, die Sie durchlaufen müssen:

  1. Registrierung: Zunächst müssen Sie sich auf unserer Webseite registrieren und ein Konto erstellen. Dies gibt Ihnen Zugang zu unserem sicheren und benutzerfreundlichen Dashboard.
  2. Dokumente hochladen: Nach der Registrierung können Sie die notwendigen Dokumente für die Handelsregisteranmeldung hochladen. Unsere Plattform unterstützt eine Vielzahl von Dateiformaten und stellt sicher, dass Ihre Daten sicher und verschlüsselt übertragen werden.
  3. Dokumente prüfen lassen: Nachdem Sie Ihre Dokumente hochgeladen haben, werden diese von unseren Experten geprüft. Sie stellen sicher, dass alle notwendigen Informationen vorhanden sind und die Dokumente den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
  4. Digitale Beglaubigung: Nach der Prüfung werden Ihre Dokumente digital beglaubigt. Dies bestätigt die Echtheit und Richtigkeit Ihrer Dokumente und ist ein wichtiger Schritt bei der Handelsregisteranmeldung.
  5. Einreichung beim Handelsregister: Nach der Beglaubigung werden Ihre Dokumente automatisch beim zuständigen Handelsregister eingereicht. Sie erhalten eine Bestätigung, sobald Ihre Anmeldung erfolgreich war.
  6. Support: Während des gesamten Prozesses steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Mit beglaubigt.de wird die Handelsregisteranmeldung zu einem schnellen und unkomplizierten Prozess. Starten Sie noch heute mit Ihrer digitalen Handelsregisteranmeldung!

Handelsregisteranmeldung sowie Handelsregisterauszug

Was muss zur Eintragung im Handelsregister gemeldet werden?

Folgende Punkte werden in das Handelregister eingetragen und können zudem auch öffentlich eingesehen werden. Es hilft der Transparenz in der Deutschen Wirtschaft und ist für jedes Unternehmen verpflichtend:

  • Unternehmensgründung
  • Änderung oder Löschung
  • Gesellschafterwechsel  bei GmbH durch Einreichung einer Gesellschafterliste
  • Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG
  • Wechsel in der Geschäftsführung
  • Liquidation GmbH
  • Änderung der Geschäftsführungsbefugnis
  • Erteilung/Widerruf von Prokura
  • Änderung der Firma
  • Änderung des Unternehmenssitzes, Errichtung von Zweigniederlassungen
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise Kapitalerhöhung
  • Abschlüsse oder Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrages

Was wird im Handelsregister eingetragen?

Das Handelsregister, ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Handelsrechts und seine Funktionen und Anforderungen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt.

Gemäß § 8 HGB muss jedes Unternehmen, das ein Handelsgewerbe betreibt, im Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung enthält wichtige Informationen wie den Namen des Unternehmens, die Rechtsform, den Sitz des Unternehmens, den Gegenstand des Unternehmens, eine Liste der Gesellschafter, die vertretungsberechtigten Personen und das Stammkapital.

Darüber hinaus kann gemäß § 11 HGB die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen im Handelsregister vermerkt werden.

Kurz zusammengefasst:

  • Sitz des Unternehmens
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Liste der Gesellschafter
  • Vertretungsberechtigte Personen
  • Stammkapital
  • Insolvenzverfahren

Zusätzlich zur Eintragung dieser grundlegenden Informationen müssen Unternehmen gemäß § 325 HGB im Rahmen der Publikationspflicht ihre Jahresabschlüsse und andere finanzielle Berichte im Handelsregister veröffentlichen oder hinterlegen.

  • Anfrage auf beglaubigt.de stellen

    Sie können ganz unkompliziert eine Anfrage über unsere Plattform zur Anmeldung im Handelsregister stellen. Dieser Service ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich.

    Unsere Experten werden Ihre Anfrage sorgfältig prüfen und Sie darüber informieren, ob Ihr spezieller Fall für eine Handelsregisteranmeldung geeignet ist. Darüber hinaus stehen wir Ihnen für jegliche Fragen und Anliegen rund um das Thema Handelsregister zur Verfügung und begleiten Sie durch den gesamten Anmeldeprozess.

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  • Dokumente hochladen

    Das Hochladen von Dokumenten auf unserer Plattform ist ein einfacher und sicherer Prozess. Nachdem Sie sich in Ihrem Konto angemeldet haben, finden Sie einen Bereich zum Hochladen aller nötigen Dokumente. Hier können Sie alle relevanten Dateien für Ihre Handelsregisteranmeldung hochladen, welche im Anschluss geprüft werden

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  • Digitale Beglaubigung

    Die digitale Beglaubigung ist ein innovativer Service, den wir auf unserer Plattform anbieten. Dieser Prozess ermöglicht es Ihnen, Ihre Dokumente vollständig digital und remote von Notaren beglaubigen zu lassen.

    Sobald Sie Ihre Dokumente hochgeladen haben und diese von unseren Experten geprüft wurden, werden sie an einen unserer Partner-Notare weitergeleitet. Dieser Prozess erfolgt vollständig online, sodass Sie nicht physisch bei einem Notar vorstellig werden müssen.

    Unsere Partner-Notare sind berechtigt, Dokumente digital zu beglaubigen. Sie prüfen die Dokumente, fügen eine digitale Beglaubigungsvermerk hinzu und signieren sie elektronisch. Dieser Prozess ist rechtlich anerkannt und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
    Nach der digitalen Beglaubigung erhalten Sie eine elektronische Kopie des beglaubigten Dokuments.

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  • Einreichung beim Handelsregister

    Die fertige Vertragsvorlage ist als PDF oder auch editierbares Word Dokument zum Download bereit. Dies ermöglicht hohe Flexibilität auch nach Ausstellung des Vertrages. Habe Sie weitere Fragen?

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Handelsregisteranmeldung beglaubigt.de

Handelsregisteranmeldungen völlig digital vollziehen

Mit Beglaubigt.de ist die Handelsregisteranmeldung ein nahtloser und digitaler Prozess. Unsere Plattform ermöglicht es Ihnen, Anmeldungen vollständig remote und in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen durchzuführen. Wir überprüfen und beglaubigen Ihre Dokumente digital, um einen reibungslosen und effizienten Prozess zu gewährleisten, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Wer kann die Handelregisteranmeldung und digitale Beglaubigung auf beglaubigt.de benutzen?

Die Handelsregisteranmeldung und digitale Beglaubigung auf beglaubigt.de können von einer Vielzahl von Personen und Organisationen genutzt werden. Dazu gehören:

  1. Neue Unternehmen: Start-ups und neu gegründete Unternehmen, die sich zum ersten Mal im Handelsregister anmelden möchten, können unseren Service nutzen, um den Prozess zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  2. Bestehende Unternehmen: Bestehende Unternehmen, die Änderungen an ihren Handelsregistereinträgen vornehmen müssen, wie z.B. Änderungen der Geschäftsführung, der Geschäftsadresse oder des Unternehmensnamens, können ebenfalls unseren Service nutzen.
  3. Rechtsanwälte und Steuerberater: Rechtsanwälte und Steuerberater, die im Namen ihrer Mandanten Handelsregisteranmeldungen durchführen, können von der Effizienz und Bequemlichkeit unseres Online-Services profitieren.
  4. Notare: Notare, die Beglaubigungen durchführen, können unseren digitalen Service nutzen, um den Prozess zu vereinfachen und ihre Kunden besser zu bedienen.

Unser Ziel bei beglaubigt.de ist es, den Prozess der Handelsregisteranmeldung, sowie Handelsregisterauszug und Beglaubigung für alle Beteiligten so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Unabhängig von Ihrer Rolle oder Ihrem Bedarf, wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Handelsregisteranmeldung Muster: So könnte es aussehen

Die genaue Form und der genaue Inhalt der Handelsregisteranmeldung können je nach Art des Unternehmens und den spezifischen Umständen variieren.

Hier ist ein vereinfachtes Muster für eine Handelsregisteranmeldung für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

Handelsregisteranmeldung

Amtsgericht [Stadt] - Handelsregister

Betreff: Anmeldung zum Handelsregister

1. Firma und Sitz der Gesellschaft:

Firma: [Name der GmbH]

Sitz: [Stadt, Adresse]

2. Gegenstand des Unternehmens:

[Beschreibung der Geschäftstätigkeit]

3. Stammkapital:

[Betrag, z.B. 25.000 Euro]

4. Geschäftsführer:

[Name, Vorname], geboren am [Datum], wohnhaft in [Adresse]

5. Gründungsdatum der Gesellschaft:

[Datum]

6. Dauer der Gesellschaft:

Unbefristet

7. Sonstige Angaben:

[Weitere relevante Informationen, z.B. spezifische Regelungen im Gesellschaftsvertrag]

8. Beilagen:

Gesellschaftsvertrag

Liste der Gesellschafter

Unterschriften der Geschäftsführer:

[Unterschrift] - [Name, Vorname]

[Unterschrift] - [Name, Vorname]

Bitte beachten Sie, dass dieses Muster lediglich zu Informationszwecken dient und nicht den tatsächlichen Anforderungen und spezifischen Details einer echten Handelsregisteranmeldung entspricht.

Einfach und Digital eine Handelsregisteranmeldung vollziehen & beglaubigen lassen.

Mit Beglaubigt.de können Sie eine Handelsregisteranmeldung einfach und digital durchführen und beglaubigen lassen. Nach der Überprüfung und Beglaubigung Ihrer Dokumente werden diese sicher und verschlüsselt an das zuständige Handelsregister gesendet.

Unser Service bietet Ihnen die Flexibilität, den Prozess jederzeit und von überall aus zu starten und zu verfolgen, und gewährleistet gleichzeitig die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen.

Wie lange dauert der Prozess einer Handelsregisteranmeldung?

Die Dauer des Prozesses einer Handelsregisteranmeldung kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Komplexität der einzureichenden Dokumente und der Arbeitsbelastung des zuständigen Handelsregisters.

Im Allgemeinen kann der Prozess von der Einreichung der Dokumente bis zur endgültigen Eintragung im Handelsregister mehrere Wochen dauern. Bei digitalen Diensten wie beglaubigt.de kann der Prozess jedoch oft beschleunigt werden, da viele der traditionellen Verzögerungen, die mit physischen Einreichungen und Terminen verbunden sind, eliminiert werden.

Ein konkretes Beispiel könnte folgendermaßen aussehen:

Angenommen, Sie möchten ein neues Unternehmen gründen und müssen sich im Handelsregister anmelden. Sie haben alle notwendigen Dokumente vorbereitet und laden diese auf beglaubigt.de hoch.

Unsere Experten prüfen Ihre Dokumente, was in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen erfolgt. Nach der Prüfung werden Ihre Dokumente digital beglaubigt, was weitere 1-2 Tage in Anspruch nehmen kann.

Anschließend werden Ihre Dokumente beim zuständigen Handelsregister eingereicht. Die Bearbeitungszeit beim Handelsregister kann stark variieren, in der Regel sollten Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen rechnen.

Was genau benötigt man für Dokumente für eine Handelsregisteranmeldung?

Die genauen Dokumente, die für eine Handelsregisteranmeldung benötigt werden, können je nach Art des Unternehmens und der spezifischen Situation variieren. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Dokumente erforderlich:

  1. Anmeldungsformular: Dies ist das Hauptdokument, das alle relevanten Informationen über das Unternehmen enthält, wie z.B. den Namen des Unternehmens, die Rechtsform, den Sitz und den Geschäftszweck.
  2. Gesellschaftsvertrag oder Satzung: Für Gesellschaften ist in der Regel ein Gesellschaftsvertrag (z.B. bei einer GbR, OHG, KG) oder eine Satzung (z.B. bei einer GmbH, UG, AG) erforderlich. Dieses Dokument legt die internen Regeln des Unternehmens fest.
  3. Liste der Gesellschafter: Bei Gesellschaften muss eine Liste der Gesellschafter eingereicht werden, die die Namen und Adressen der Gesellschafter sowie die Höhe ihrer Beteiligung am Unternehmen enthält.
  4. Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals: Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG muss ein Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals erbracht werden.
  5. Notarielle Beglaubigung: Die Anmeldung zum Handelsregister muss in der Regel notariell beglaubigt werden.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Liste ist und je nach spezifischer Situation weitere Dokumente erforderlich sein können.

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Handelsregisteranmeldung durch Bevollmächtigten

Die Handelsregisteranmeldung durch einen Bevollmächtigten ist ein gängiges Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, den Prozess der Handelsregisteranmeldung zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Dies kann besonders nützlich sein, wenn die Geschäftsführer oder Gesellschafter eines Unternehmens nicht die Zeit oder die Ressourcen haben, um sich selbst um die Anmeldung zu kümmern, oder wenn sie nicht über das notwendige rechtliche Wissen verfügen.

Ein Bevollmächtigter kann ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder ein anderer Fachmann sein, der mit dem Prozess der Handelsregisteranmeldung vertraut ist.

Der Bevollmächtigte wird in der Regel damit beauftragt, die notwendigen Dokumente für die Anmeldung vorzubereiten, sie zur Beglaubigung einzureichen und die Anmeldung beim Handelsregister durchzuführen.

Um einen Bevollmächtigten für die Handelsregisteranmeldung zu ernennen, muss in der Regel eine Vollmacht ausgestellt werden. Diese Vollmacht muss klar angeben, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln und die Handelsregisteranmeldung durchzuführen. In einigen Fällen muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ernennung eines Bevollmächtigten die Geschäftsführer oder Gesellschafter des Unternehmens nicht von ihrer Verantwortung entbindet, sicherzustellen, dass die Handelsregisteranmeldung korrekt und vollständig ist. Sie sollten daher sicherstellen, dass sie einen vertrauenswürdigen und qualifizierten Bevollmächtigten ernennen.

Digitale Plattformen wie beglaubigt.de können den Prozess der Handelsregisteranmeldung durch einen Bevollmächtigten erheblich vereinfachen. Sie bieten einen sicheren und effizienten Weg, um die notwendigen Dokumente vorzubereiten, zu beglaubigen und einzureichen, und ermöglichen es den Bevollmächtigten, den Prozess vollständig online und von überall aus zu verwalten.

Handelsregisteranmeldung Notarielle Beglaubigung nochmals zusammengefasst

Die notarielle Beglaubigung ist ein wesentlicher Bestandteil der Handelsregisteranmeldung. Sie dient dazu, die Echtheit und Richtigkeit der einzureichenden Dokumente zu bestätigen und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Im Rahmen der notariellen Beglaubigung prüft ein Notar die Identität der Personen, die die Dokumente unterzeichnen, und bestätigt, dass sie die Bedeutung und Konsequenzen ihrer Unterschrift verstehen. Der Notar bestätigt auch, dass die Dokumente in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen erstellt wurden.

Die notarielle Beglaubigung ist besonders wichtig bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG, da sie die Rechtssicherheit und Transparenz des Gründungsprozesses gewährleistet. Sie ist auch erforderlich bei wichtigen Änderungen, wie zum Beispiel der Änderung der Geschäftsführung oder des Unternehmenssitzes.

Die notarielle Beglaubigung kann in der Regel bei jedem Notar durchgeführt werden. Es ist jedoch wichtig, einen Termin zu vereinbaren und sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente und Identifikationsnachweise zur Verfügung stehen.

Mit digitalen Diensten wie beglaubigt.de kann der Prozess der notariellen Beglaubigung vereinfacht und beschleunigt werden. Diese Dienste ermöglichen es, die notwendige Beglaubigung online durchzuführen, was Zeit spart und den Prozess der Handelsregisteranmeldung effizienter macht.

Handelsregisteranmeldungen
Einfach Online durchführen

Die Anmeldung eines Unternehmens im Handelsregister, gemäß § 12 des Handelsgesetzbuches (HGB), erfordert die elektronische Einreichung von beglaubigten Dokumenten bei den zuständigen Amtsgerichten. Bei beglaubigt.de erstellen wir alle erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse und bereiten die Anmeldeunterlagen für Sie vor.

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Häufig gestellte Fragen
unserer Nutzer

  • Wer kann die Handelregisteranmeldung und digitale Beglaubigung auf beglaubigt.de benutzen?

    Die Handelsregisteranmeldung und digitale Beglaubigung auf beglaubigt.de können von Start-ups, bestehenden Unternehmen, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren genutzt werden. Unser Service ist für alle gedacht, die eine effiziente und bequeme Möglichkeit zur Handelsregisteranmeldung und Beglaubigung suchen.

    Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

  • Wie funktioniert die Handelregisteranmeldung bei beglaubigt.de

    Ja, die von Beglaubigt.de erstellten Verträge sind rechtlich bindend und entsprechen den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter beglaubigt.de/kontakt

  • Ist die digitale Handelsregisteranmeldung und Beglaubigung rechtskonform?

    Ja, die digitale Handelsregisteranmeldung und Beglaubigung bei beglaubigt.de sind vollständig rechtskonform. Wir arbeiten nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und stellen sicher, dass alle Prozesse den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

    Falls Sie weitere Fragen zur digitalen Handelsregisteranmeldung haben, können Sie sich an das Beglaubigt.de-Team unter beglaubigt.de/kontakt wenden.

  • Wie lange dauert der Prozess der digitalen Handelsregisteranmeldung und Beglaubigung?

    Die Dauer des Prozesses kann variieren, abhängig von der Komplexität der einzureichenden Dokumente. In der Regel ist der Prozess jedoch deutlich schneller als der traditionelle Weg, da Wartezeiten und physische Termine entfallen. Bei beglaubigt.de streben wir danach, den Prozess so effizient und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.

  • Ist die Anmeldung zum Handelsregister verpflichtend?

    Ja, die Anmeldung zum Handelsregister ist in der Regel verpflichtend. Gemäß § 1 HGB ist jeder Kaufmann dazu verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister anzumelden. Ausnahmen gelten für Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sein müssen, sich jedoch freiwillig eintragen lassen können. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nichtbeachtung dieser Pflicht rechtliche Konsequenzen haben kann.