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Beglaubigte Übersetzung: Kosten pro Seite, Dauer, Anerkennung

Kelly Ejiofor

9. Oct 2026

Wer eine Geburtsurkunde, ein Diplom, einen Arbeitsvertrag oder ein anderes Dokument bei einer Behörde einreichen muss, benötigt häufig eine beglaubigte Übersetzung. Besonders bei Einbürgerungen, Eheschließungen, Hochschulbewerbungen, Visa und Unternehmensgründungen reicht eine gewöhnliche Übersetzung nicht immer aus. Die empfangende Stelle möchte sicherstellen, dass das Dokument vollständig und von einer entsprechend qualifizierten Person übersetzt wurde.

Dabei entstehen drei praktische Fragen: Was kostet eine beglaubigte Übersetzung pro Seite? Wie lange dauert die Bearbeitung? Und wird sie von der Behörde tatsächlich anerkannt? Die Antworten hängen unter anderem von der Sprachkombination, dem Umfang des Dokuments, der Lesbarkeit und den Anforderungen des Empfängers ab.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen einer beglaubigten Übersetzung, einer notariell beglaubigten Kopie und einer Apostille. Diese Verfahren erfüllen unterschiedliche Funktionen. Wer beispielsweise eine deutsche Geburtsurkunde für eine ausländische Behörde benötigt, muss nicht zwangsläufig alle drei Leistungen beauftragen.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie sich die Kosten einer beglaubigten Übersetzung berechnen, welche Bearbeitungszeiten realistisch sind, wann Behörden eine Übersetzung anerkennen und wie du unnötige Zusatzkosten vermeidest.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Eine beglaubigte Übersetzung wird von einer entsprechend ermächtigten beziehungsweise nach dem anwendbaren Recht qualifizierten Übersetzungsperson angefertigt und mit einem Bestätigungsvermerk versehen.
  • Die Kosten hängen nicht ausschließlich von der Seitenzahl ab. Entscheidend sind insbesondere Textmenge, Sprachkombination, Dokumententyp und mögliche Eilzuschläge.
  • § 11 JVEG nennt für gerichtliche Übersetzungsaufträge aktuell 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge bei editierbaren Texten und 2,15 Euro bei nicht editierbaren Vorlagen. Bei besonderen Erschwernissen gelten höhere Sätze. Diese gesetzlichen Honorare sind keine allgemeine Preisbindung für private Übersetzungsaufträge.
  • Die Dauer kann bei kurzen Standardurkunden wenige Werktage betragen. Umfangreiche Verträge, seltene Sprachen oder zusätzliche Versandanforderungen benötigen möglicherweise länger.
  • Anerkennung hängt vom Empfänger ab. Vor der Bestellung sollte geklärt werden, ob eine in Deutschland ermächtigte Übersetzungsperson akzeptiert wird und ob ein Original in Papierform verlangt wird.
  • Innerhalb der EU gelten Erleichterungen. Nach Art. 6 der EU-Verordnung 2016/1191 sind entsprechend qualifizierte beglaubigte Übersetzungen aus einem Mitgliedstaat im Anwendungsbereich der Verordnung grundsätzlich in anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen.
  • beglaubigt.de kann bei der Vorbereitung dokumentenbezogener und notarieller Vorgänge unterstützen. Bei einer Übersetzungsanfrage sollten Sprachkombination, Dokument, Zielland und verlangte Form vorab geklärt werden.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, bei der eine hierzu qualifizierte Person die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung in die andere Sprache bestätigt. In Deutschland werden dafür je nach Bundesland und rechtlichem Kontext Begriffe wie ermächtigter, öffentlich bestellter oder allgemein beeidigter Übersetzer verwendet. Entscheidend ist nicht allein die Berufsbezeichnung, sondern die tatsächlich bestehende Berechtigung und ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

Eine solche Übersetzung umfasst typischerweise den übersetzten Inhalt des Dokuments sowie einen Bestätigungsvermerk mit Angaben zur übersetzenden Person. Auch Stempel, Unterschrift, Datum und die Kennzeichnung der Ausgangsunterlage können dazugehören. Welche konkrete Form verlangt wird, hängt vom anwendbaren Recht und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.

Das ist besonders wichtig bei amtlichen Dokumenten. Eine gewöhnliche Übersetzung kann sprachlich vollständig richtig sein, aber trotzdem für einen Behördenantrag nicht ausreichen, wenn ausdrücklich eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird. Umgekehrt ist eine beglaubigte Übersetzung nicht automatisch erforderlich, wenn eine Behörde ausdrücklich einfache Übersetzungen akzeptiert.

Die offizielle deutsche Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Justiz ermöglicht die Suche nach entsprechend registrierten Übersetzungspersonen nach Sprache, Bundesland und weiteren Kriterien.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung pro Seite?

Einen einheitlichen gesetzlichen Seitenpreis für sämtliche privaten Übersetzungsaufträge gibt es in Deutschland nicht. Deshalb sind Werbeaussagen wie „jede beglaubigte Übersetzung kostet 30 Euro pro Seite“ zu pauschal. Eine einseitige Geburtsurkunde mit wenigen Angaben verursacht einen anderen Arbeitsaufwand als eine dicht beschriebene Seite eines Gesellschaftsvertrags.

Bei privaten Aufträgen werden häufig Festpreise pro Dokument, Preise pro Normzeile oder individuelle Angebote verwendet. Für kurze Standardurkunden ist ein Festpreis praktisch, weil Kunden vor der Bestellung wissen möchten, was die gesamte Übersetzung kostet. Bei umfangreichen Verträgen ist eine Berechnung nach Textmenge oft nachvollziehbarer.

Als gesetzliche Orientierung kann § 11 JVEG dienen. Diese Vorschrift regelt die Vergütung von Übersetzern bei entsprechenden gerichtlichen beziehungsweise gesetzlich erfassten Aufträgen. Seit der Anpassung zum 1. Juni 2025 gelten folgende Honorarsätze:

Abrechnungsart nach § 11 JVEG, mit Honorar je angefangene 55 Anschläge

Editierbarer elektronischer Text = 1,95 €
Nicht editierbare Vorlage = 2,15 €
Besonders erschwerter editierbarer Text = 2,15 €
Besonders erschwerte nicht editierbare Vorlage = 2,30 €

Diese Beträge sind keine verbindliche Preisliste für private Übersetzungsanbieter. Sie zeigen jedoch, warum eine pauschale Preisangabe pro physischer Seite häufig ungenau ist.

Beispielrechnung: Eine Seite mit 1.650 Anschlägen

Enthält ein Text 1.650 abrechenbare Anschläge, entspricht das 30 Einheiten zu je 55 Anschlägen. Bei Anwendung des JVEG-Grundhonorars von 1,95 Euro ergibt sich ein Übersetzungshonorar von 58,50 Euro. Bei einer nicht editierbaren Vorlage und dem Satz von 2,15 Euro wären es 64,50 Euro.

Bei einer Seite mit nur 550 Anschlägen wären es dagegen zehn Einheiten, also rechnerisch 19,50 Euro beziehungsweise 21,50 Euro nach diesen Sätzen. Für JVEG-Aufträge ist außerdem das gesetzliche Mindesthonorar von 20 Euro zu beachten.

Das Beispiel zeigt, weshalb zwei Dokumente mit jeweils einer Seite sehr unterschiedlich viel kosten können. Die Anzahl der Seiten allein sagt wenig über die tatsächliche Textmenge aus.

Welche Faktoren beeinflussen den Preis?

Neben der Textmenge sind vor allem Sprachkombination, Fachgebiet, Dateiformat und Bearbeitungsfrist relevant. Eine Übersetzung zwischen Deutsch und Englisch ist organisatorisch häufig einfacher zu vergeben als eine Übersetzung aus einer selten nachgefragten Sprache. Das bedeutet nicht, dass eine Sprache grundsätzlich schwieriger ist, sondern dass die Verfügbarkeit entsprechend qualifizierter Übersetzer unterschiedlich sein kann.

Bei juristischen, medizinischen oder technischen Dokumenten kommt der Fachwortschatz hinzu. Ein Gesellschaftsvertrag enthält beispielsweise Begriffe, deren Bedeutung im jeweiligen Rechtssystem berücksichtigt werden muss. Eine wörtliche Übersetzung kann sprachlich plausibel wirken, aber die rechtliche Funktion eines Begriffs unzureichend wiedergeben. Solche Dokumente benötigen deshalb besondere fachliche Sorgfalt.

Auch die Qualität der Vorlage spielt eine Rolle. Ein sauber lesbares digitales Dokument lässt sich anders bearbeiten als eine unscharfe Fotografie mit handschriftlichen Ergänzungen, schwer erkennbaren Stempeln und beschädigten Textstellen. Im JVEG werden unter anderem schlechte Lesbarkeit, Fachsprache, seltene Fremdsprachen und besondere Eilbedürftigkeit ausdrücklich als mögliche Erschwernisse genannt.

Vor der Beauftragung solltest du deshalb nicht nur den Preis vergleichen, sondern darauf achten, ob Bestätigungsvermerk, gegebenenfalls Papierausfertigung, Versand, Umsatzsteuer und Eilbearbeitung bereits im Angebot enthalten sind.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung bei beglaubigt.de?

Bei beglaubigt.de können beglaubigte Übersetzungen online beauftragt werden. Der Einstiegspreis ist 64.95€/Seite. Eine Beglaubigung + Apostille oben drauf kostet 100€ extra (Oktober, 2026)

Bei der Preisermittlung werden insbesondere Dokumenttyp, Ausgangs- und Zielsprache, Umfang und gewünschte Lieferzeit berücksichtigt. Für eine kurze Geburtsurkunde kann deshalb ein anderer Preis entstehen als für einen mehrseitigen Gesellschaftsvertrag oder eine akademische Leistungsübersicht.

Der Ablauf ist digital organisiert: Dokument hochladen, Sprache und Anforderungen angeben, Angebot prüfen und die Übersetzung beauftragen. Die eigentliche Übersetzung und Bestätigung erfolgt durch entsprechend qualifizierte Übersetzungspersonen, mit denen beglaubigt.de zusammenarbeitet. Je nach gewählter Option kann die fertige Übersetzung digital bereitgestellt oder zusätzlich postalisch versendet werden.

Besonders bei Behördenverfahren solltest du vor der Bestellung klären, ob der Empfänger eine Papierausfertigung mit Originalunterschrift und Stempel verlangt oder eine digitale Ausfertigung akzeptiert.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Bei kurzen Standarddokumenten ist eine Bearbeitung innerhalb weniger Werktage häufig möglich. Eine pauschale Garantie für jede Sprachkombination und jeden Dokumententyp wäre jedoch unseriös. Entscheidend ist nicht nur die Länge des Dokuments, sondern auch, ob ein geeigneter Übersetzer verfügbar ist, ob die Vorlage gut lesbar ist und welche Form der fertigen Übersetzung benötigt wird.

Bei beglaubigt.de wird für beglaubigte Übersetzungen eine reguläre Bearbeitungsdauer von etwa 3 bis 5 Werktagen angegeben. Für geeignete Dokumente wird außerdem eine Expressoption mit einer Fertigstellung in unter 24 Stunden beworben.

Beispiel: Beglaubigte Übersetzung für eine Eheschließung

Angenommen, du möchtest in zwei Wochen in Deutschland heiraten und das Standesamt verlangt eine beglaubigte Übersetzung deiner ausländischen Geburtsurkunde. Die eigentliche Übersetzung könnte bei einem einfachen Dokument innerhalb weniger Werktage fertig sein. Trotzdem solltest du nicht bis kurz vor dem Termin warten.

Zuerst muss feststehen, ob das Standesamt eine neu ausgestellte Urkunde, eine Apostille oder eine andere Form des Echtheitsnachweises verlangt. Danach sollte geklärt werden, ob die Übersetzung anhand eines Scans erstellt werden darf und ob das Standesamt später die unterschriebene Papierausfertigung benötigt. Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich eine belastbare Frist planen.

Wird eine beglaubigte Übersetzung von deutschen Behörden anerkannt?

Grundsätzlich können beglaubigte Übersetzungen von entsprechend ermächtigten Übersetzungspersonen bei deutschen Behörden, Gerichten und anderen öffentlichen Stellen verwendet werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Übersetzung unabhängig von Aussteller, Form und Dokument automatisch akzeptiert werden muss.

Im Zivilprozess enthält § 142 Abs. 3 ZPO beispielsweise besondere Regelungen zur Vorlage fremdsprachiger Urkunden und zur Übersetzung durch eine ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzungsperson. Auch außerhalb gerichtlicher Verfahren verlangen Behörden häufig eine Übersetzung durch entsprechend qualifizierte Personen. Die genaue Anforderung ergibt sich jedoch aus dem jeweiligen Verfahren.

Für die praktische Prüfung sind vor allem drei Fragen wichtig: Ist die Übersetzungsperson für die Sprachkombination entsprechend berechtigt? Ist die Übersetzung vollständig und ordnungsgemäß bestätigt? Und akzeptiert die empfangende Stelle die gewählte Ausfertigungsform?

Eine gute Möglichkeit zur Überprüfung ist die offizielle Datenbank der Justiz für Dolmetscher und Übersetzer. Dort können entsprechende Übersetzungspersonen nach Sprache und weiteren Kriterien gesucht werden.

Die Beglaubigung der Übersetzung ersetzt allerdings nicht den Echtheitsnachweis des Ausgangsdokuments. Wird beispielsweise eine ausländische Geburtsurkunde bei einer deutschen Behörde eingereicht, kann neben der Übersetzung eine Apostille, Legalisation oder ein anderes Urkundenüberprüfungsverfahren erforderlich sein.

Wird eine deutsche beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt?

Das hängt vom Zielland, vom Dokument und vom jeweiligen Verfahren ab. Eine in Deutschland angefertigte beglaubigte Übersetzung wird nicht allein deshalb weltweit automatisch akzeptiert, weil sie einen Stempel und eine Unterschrift trägt.

Innerhalb der Europäischen Union bestehen allerdings besondere Erleichterungen. Art. 6 Abs. 2 der EU-Verordnung 2016/1191 sieht für die von der Verordnung erfassten öffentlichen Urkunden vor, dass beglaubigte Übersetzungen, die von einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats qualifizierten Person angefertigt wurden, in allen Mitgliedstaaten akzeptiert werden.

Diese Regel darf jedoch nicht auf sämtliche Dokumente und Verfahren übertragen werden. Die Verordnung betrifft bestimmte öffentliche Urkunden, insbesondere in personenbezogenen und personenstandsrechtlichen Bereichen. Sie ist keine allgemeine Regel, nach der jede Übersetzung eines privaten Vertrags oder Hochschulabschlusses automatisch in jedem EU-Land akzeptiert werden müsste.

Außerhalb der EU können wiederum andere Anforderungen gelten. Eine ausländische Behörde kann beispielsweise eine Übersetzung durch eine im Zielland zugelassene Person, eine besondere Bestätigung oder zusätzliche Echtheitsnachweise verlangen.

Wer Unterlagen für Spanien benötigt, sollte deshalb die dort geltenden Anforderungen gesondert prüfen. In unserem Ratgeber „Dokumente für Spanien beglaubigen lassen“ erklären wir, wie EU-Erleichterungen, Apostille und Übersetzung zusammenhängen.

Beglaubigte Übersetzung für Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Führungszeugnis

Personenstandsurkunden gehören zu den häufigsten Dokumenten, für die beglaubigte Übersetzungen angefordert werden. Besonders bei Eheschließungen, Einbürgerungen, Familiennachzug oder Auswanderung können Geburts- und Heiratsurkunden in einer anderen Sprache benötigt werden.

Bevor du eine Übersetzung bestellst, solltest du jedoch prüfen, ob der Empfänger möglicherweise eine mehrsprachige internationale Personenstandsurkunde akzeptiert. Für bestimmte Urkunden bestehen internationale Vereinbarungen, durch die zusätzliche Übersetzungen oder Beglaubigungen entfallen können. Auch die EU-Verordnung 2016/1191 sieht für bestimmte öffentliche Urkunden mehrsprachige Standardformulare vor, die unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Übersetzung entbehrlich machen können.

Das kann erhebliche Kosten sparen. Wenn eine Behörde beispielsweise eine mehrsprachige Geburtsurkunde direkt vom Standesamt akzeptiert, muss nicht erst eine einsprachige deutsche Urkunde beschafft und anschließend übersetzt werden.

Bei ausländischen Geburtsurkunden kann dagegen gerade eine beglaubigte Übersetzung notwendig sein. Dabei sollte geklärt werden, ob die Übersetzung nur den Haupttext oder auch Stempel, Randvermerke und zusätzliche Bescheinigungen umfassen muss. Solche Bestandteile können für den Verwendungszweck relevant sein und dürfen nicht einfach übersehen werden.

Mehr dazu findest du in „Geburtsurkunde beglaubigen lassen“.

Beglaubigte Übersetzung für Diplom, Zeugnis und Transcript of Records

Bei Hochschulunterlagen ist die Übersetzung häufig nur ein Teil eines größeren Anerkennungs- oder Bewerbungsverfahrens. Eine Universität kann beispielsweise ein beglaubigt übersetztes Abschlusszeugnis verlangen, während eine Berufsanerkennungsstelle zusätzlich Fächerübersichten, Studieninhalte oder ein Diploma Supplement benötigt.

Gerade hier sollten die Dokumente nicht einzeln und unkoordiniert übersetzt werden. Wenn eine ausländische Stelle sowohl das Diplom als auch das Transcript of Records verlangt, kann es sinnvoll sein, beide Unterlagen gemeinsam vorzubereiten. So lässt sich prüfen, ob akademische Bezeichnungen, Noten und Studienfächer einheitlich übersetzt werden.

Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt dabei nicht automatisch die Gleichwertigkeit des Abschlusses. Sie überträgt den Dokumenteninhalt in eine andere Sprache und bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Ob der Abschluss für ein Studium, einen Beruf oder ein Einwanderungsverfahren anerkannt wird, entscheidet die zuständige Stelle nach ihren eigenen Regeln.

Auch bei der Berechnung der Kosten ist dieser Unterschied wichtig. Ein einseitiges Diplom enthält häufig wenig Text, während ein mehrseitiges Transcript zahlreiche Fachbezeichnungen und Tabellen enthalten kann. Die Übersetzungskosten können deshalb deutlich voneinander abweichen, obwohl beide Dokumente denselben Studienabschluss betreffen.

Den vollständigen Ablauf erklären wir in „Diplom für die Auswanderung beglaubigen lassen“.

Beglaubigte Übersetzungen für GmbH-Gründung und Handelsregister

Auch bei Unternehmensgründungen werden beglaubigte Übersetzungen relevant, insbesondere wenn ausländische Gesellschafter, ausländische Gesellschaften oder fremdsprachige Urkunden beteiligt sind.

Eine deutsche GmbH kann beispielsweise von einer ausländischen Gesellschaft gegründet werden. Dann müssen unter Umständen Nachweise über die Existenz und Vertretungsberechtigung dieser Gesellschaft vorgelegt werden. Sind diese Unterlagen in einer anderen Sprache ausgestellt, kann das Notariat oder Registergericht eine Übersetzung verlangen.

Wichtig ist dabei, nicht pauschal alle Dokumente übersetzen zu lassen. Entscheidend ist, welche Unterlagen im konkreten Gründungsfall benötigt werden und welche Anforderungen die beteiligten Stellen stellen. Neben der Übersetzung können außerdem besondere Formvorschriften, Echtheitsnachweise oder Apostillen relevant sein.

beglaubigt.de bietet neben beglaubigten Übersetzungen auch die digitale Vorbereitung von GmbH- und UG-Gründungen an. Dabei können Gründungsdaten erfasst, Dokumente vorbereitet und der notarielle Vorgang koordiniert werden. Die notarielle Beurkundung erfolgt durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar.

Wer die gesamte Gründung plant, findet die weiteren Schritte in „GmbH gründen: Ablauf, Kosten und Dauer 2026“. Speziell zur Übersetzung gesellschaftsrechtlicher Unterlagen gibt es außerdem den Ratgeber „GmbH Übersetzung: Wann du eine beglaubigte Übersetzung wirklich brauchst“.

Beglaubigte Übersetzung online bestellen: So funktioniert der Ablauf

Eine beglaubigte Übersetzung lässt sich heute häufig online beauftragen, ohne dass du zunächst persönlich bei einem Übersetzungsbüro erscheinen musst. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Behörde automatisch eine digital ausgestellte Übersetzung akzeptiert. Online-Beauftragung und digitale Anerkennung sind zwei unterschiedliche Fragen.

Bei einem typischen Online-Auftrag wird zunächst das Ausgangsdokument hochgeladen. Anschließend werden die gewünschte Zielsprache, der Verwendungszweck und gegebenenfalls die gewünschte Bearbeitungsfrist angegeben. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob eine geeignete Übersetzungsperson verfügbar ist und welcher Preis für den Auftrag anfällt.

Bei beglaubigt.de funktioniert die Beauftragung über einen digitalen Prozess. Dokumente können online hochgeladen und beglaubigte Übersetzungen durch entsprechend qualifizierte Übersetzer angefertigt werden. Die fertige Übersetzung kann digital bereitgestellt und auf Wunsch zusätzlich per Post versendet werden.

Digitale oder gedruckte beglaubigte Übersetzung: Was wird akzeptiert?

Eine digital übermittelte beglaubigte Übersetzung ist nicht automatisch dasselbe wie eine einfache PDF-Kopie einer unterschriebenen Papierübersetzung. Es muss unterschieden werden, ob die Übersetzung ursprünglich in Papierform bestätigt und anschließend eingescannt wurde oder ob eine rechtlich geeignete elektronische Ausfertigung vorliegt.

Für manche Verfahren genügt zunächst ein digitaler Upload. Andere Behörden verlangen ausdrücklich eine Papierausfertigung mit Originalunterschrift und Stempel der Übersetzungsperson. Bei internationalen Vorgängen können wiederum besondere Vorgaben für elektronische Signaturen oder die Form des Bestätigungsvermerks bestehen.

Ein praktisches Beispiel ist die Hochschulbewerbung. Eine Universität kann beglaubigte Übersetzungen über ihr Bewerbungsportal akzeptieren, während für die spätere Einschreibung Originalunterlagen verlangt werden. Wer nur die erste Anforderung prüft, muss möglicherweise kurz vor der Einschreibung noch eine Papierausfertigung nachbestellen.

Deshalb solltest du vor der Beauftragung klären, ob die empfangende Stelle eine digitale Datei, einen Scan der Papierausfertigung oder das unterschriebene Papieroriginal benötigt. Bei beglaubigt.de kann eine postalische Ausfertigung zusätzlich zur digitalen Bereitstellung gewählt werden.

Braucht eine beglaubigte Übersetzung zusätzlich eine Apostille?

Nicht automatisch. Eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Die beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der sprachlichen Übertragung. Eine Apostille dient dagegen dem internationalen Echtheitsnachweis bestimmter öffentlicher Urkunden. Sie bestätigt insbesondere die Echtheit einer amtlichen Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels.

Wenn beispielsweise eine deutsche Geburtsurkunde im Ausland verwendet werden soll, kann die zuständige Stelle eine Apostille auf der deutschen Urkunde verlangen. Zusätzlich kann eine Übersetzung erforderlich sein. Eine beglaubigte Übersetzung allein ersetzt die Apostille nicht, und eine Apostille macht den Inhalt des Dokuments nicht automatisch in einer anderen Sprache verständlich.

Besonders wichtig ist die Reihenfolge. In manchen Verfahren ist es sinnvoll, zuerst die Apostille zu beschaffen und anschließend die Urkunde einschließlich Apostille übersetzen zu lassen. Andere Verfahren können eine abweichende Vorgehensweise verlangen. Deshalb sollte nicht ohne Prüfung davon ausgegangen werden, dass immer dieselbe Reihenfolge gilt.

Welche Form für deinen konkreten Vorgang notwendig ist, erklären wir ausführlich in „Beglaubigung, Beurkundung, Apostille oder Legalisation: Was brauchst du wirklich?“.

Beglaubigte Übersetzung oder notarielle Beglaubigung: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Leistungen bezeichnen.

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird die sprachliche Übertragung durch eine entsprechend qualifizierte Übersetzungsperson bestätigt. Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung bestätigt dagegen grundsätzlich die Unterschrift einer bestimmten Person. Eine beglaubigte Kopie wiederum bestätigt die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem vorgelegten Dokument.

Deshalb reicht es nicht aus, einen fremdsprachigen Vertrag selbst zu übersetzen und anschließend lediglich die eigene Unterschrift unter der Übersetzung notariell beglaubigen zu lassen. Damit wäre nicht automatisch die fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.

Auch eine notarielle Beurkundung erfüllt eine andere Funktion. Bei ihr begleitet der Notar das Rechtsgeschäft selbst in einem gesetzlich geregelten Verfahren. Eine beglaubigte Übersetzung kann in einem solchen Vorgang benötigt werden, ersetzt aber nicht die vorgeschriebene notarielle Form.

Die verschiedenen Verfahren erklären wir ausführlich in „Beglaubigung oder Beurkundung: Was ist der Unterschied?“ sowie im Ratgeber „Dokumente in Deutschland beglaubigen lassen“.

Welche Fehler führen dazu, dass eine Übersetzung nicht akzeptiert wird?

Ein häufiger Fehler ist die Beauftragung einer Übersetzung, bevor die Anforderungen des Empfängers geklärt wurden. Wer beispielsweise eine ausländische Geburtsurkunde für ein deutsches Standesamt benötigt, sollte zunächst fragen, ob eine Übersetzung durch eine in Deutschland ermächtigte Übersetzungsperson erforderlich ist und welche Ausfertigungsform akzeptiert wird.

Ein weiterer Fehler betrifft die Vollständigkeit. Werden Rückseiten, Randvermerke, Stempel oder handschriftliche Ergänzungen beim Upload abgeschnitten, kann die fertige Übersetzung unvollständig sein. Gerade bei Personenstandsurkunden können solche Angaben rechtlich relevant sein.

Auch die Verwendung einer gewöhnlichen Übersetzung anstelle einer ausdrücklich verlangten beglaubigten Übersetzung kann zur Zurückweisung führen. Umgekehrt entstehen unnötige Kosten, wenn vorsorglich eine beglaubigte Übersetzung bestellt wird, obwohl der Empfänger eine einfache Übersetzung oder eine mehrsprachige internationale Urkunde akzeptiert.

Bei Dokumenten für das Ausland kommt häufig die Verwechslung von Übersetzung und Apostille hinzu. Ein Dokument kann sprachlich korrekt übersetzt sein und trotzdem einen zusätzlichen Echtheitsnachweis benötigen.

Die wichtigste Maßnahme zur Fehlervermeidung besteht deshalb darin, vor dem Auftrag die genaue Dokumentenform schriftlich bei der empfangenden Stelle zu klären.

Wie kannst du Kosten bei einer beglaubigten Übersetzung sparen?

Die einfachste Möglichkeit besteht darin, nur die Dokumente übersetzen zu lassen, die tatsächlich verlangt werden. Gerade bei internationalen Bewerbungen werden häufig vorsorglich sämtliche Zeugnisse, Leistungsübersichten und Zusatzbescheinigungen übersetzt, obwohl die empfangende Stelle nur einzelne Unterlagen benötigt.

Auch die Wahl der richtigen Ausgangsurkunde kann Kosten reduzieren. Bei bestimmten Personenstandsurkunden können mehrsprachige internationale Ausfertigungen oder EU-Standardformulare eine zusätzliche Übersetzung entbehrlich machen. Art. 6 der EU-Verordnung 2016/1191 enthält hierfür besondere Regelungen.

Wenn eine Übersetzung tatsächlich erforderlich ist, solltest du auf eine gut lesbare und vollständige Datei achten. Eine unscharfe Vorlage kann Rückfragen verursachen und die Bearbeitung erschweren. Bei umfangreichen Texten kann ein editierbares Dokument den Aufwand reduzieren, sofern diese Dateiform vom Empfänger beziehungsweise Übersetzer verwendet werden darf.

Außerdem solltest du rechtzeitig bestellen. Expressbearbeitung ist besonders dann sinnvoll, wenn eine feste Frist unmittelbar bevorsteht. Wer den Auftrag mehrere Tage früher einreicht, kann häufig den regulären Bearbeitungsweg wählen und zusätzliche Eilkosten vermeiden.

FAQ: Beglaubigte Übersetzung – Kosten, Dauer und Anerkennung

Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung pro Seite?

Der Einstiegspreis ist 64.95€/Seite. Eine Beglaubigung + Apostille oben drauf kostet 100€ extra (Oktober, 2026). Der endgültige Preis hängt unter anderem von Dokumenttyp, Sprache, Umfang und Bearbeitungsfrist ab.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?

Bei beglaubigt.de wird eine reguläre Bearbeitungsdauer von ungefähr 3 bis 5 Werktagen angegeben. Für geeignete Dokumente kann eine Expressbearbeitung in unter 24 Stunden verfügbar sein. Hinzu kommt gegebenenfalls der Postversand.

Wird eine beglaubigte Übersetzung von deutschen Behörden akzeptiert?

Grundsätzlich können Übersetzungen entsprechend ermächtigter beziehungsweise qualifizierter Übersetzungspersonen bei deutschen Behörden verwendet werden. Entscheidend sind jedoch die Anforderungen des konkreten Verfahrens und die verlangte Ausfertigungsform.

Ist eine beglaubigte Übersetzung im Ausland gültig?

Das hängt vom Zielland und dem jeweiligen Dokument ab. Für bestimmte öffentliche Urkunden innerhalb der EU enthält Art. 6 der Verordnung 2016/1191 besondere Anerkennungsregeln. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs können andere Anforderungen gelten.

Kann ich eine beglaubigte Übersetzung online bestellen?

Ja. Bei beglaubigt.de können Dokumente online hochgeladen und beglaubigte Übersetzungen beauftragt werden. Je nach gewählter Option erfolgt die Bereitstellung digital oder zusätzlich per Post.

Reicht ein PDF einer beglaubigten Übersetzung?

Nicht immer. Manche Stellen akzeptieren digitale Dokumente oder Scans, andere verlangen eine Papierausfertigung mit Originalunterschrift und Stempel. Deshalb sollte die gewünschte Form vor der Bestellung geprüft werden.

Brauche ich das Originaldokument für die Übersetzung?

Das hängt vom Dokument und den Anforderungen des Empfängers ab. Für die Erstellung kann häufig zunächst ein gut lesbarer Scan verwendet werden. Ob die Übersetzung später auf Grundlage des Originals bestätigt werden muss, sollte vor der Beauftragung geklärt werden.

Brauche ich für eine beglaubigte Übersetzung einen Notar?

Normalerweise nicht. Die Bestätigung der Übersetzung erfolgt durch eine entsprechend qualifizierte Übersetzungsperson. Eine notarielle Beglaubigung ist ein anderes Verfahren und kann gegebenenfalls zusätzlich relevant werden.

Ist eine Apostille dasselbe wie eine beglaubigte Übersetzung?

Nein. Die Apostille dient dem Echtheitsnachweis einer öffentlichen Urkunde im internationalen Verkehr. Die beglaubigte Übersetzung bestätigt die sprachliche Übertragung. Je nach Zielland können beide Schritte oder nur einer davon erforderlich sein.

Muss ich eine Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen lassen?

Nur wenn die empfangende Stelle eine entsprechende Übersetzung verlangt. Bei bestimmten internationalen Personenstandsurkunden oder EU-Verfahren können Übersetzungserleichterungen gelten.

Kann ich mein Diplom beglaubigt übersetzen lassen?

Ja. Häufig werden neben dem Diplom auch Zeugnisse, Leistungsübersichten oder Diploma Supplements benötigt. Eine beglaubigte Übersetzung ersetzt jedoch kein separates Anerkennungsverfahren für den Hochschulabschluss.

Was kostet eine Expressübersetzung?

Der Aufpreis hängt vom Dokument, der Sprachkombination und der gewünschten Lieferzeit ab. Bei beglaubigt.de wird für geeignete Dokumente eine Expressoption beworben. Der konkrete Gesamtpreis sollte vor der Beauftragung geprüft werden.

Quellenverzeichnis

§ 11 JVEG – Honorar für Übersetzer https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html

§ 142 Abs. 3 ZPO – Fremdsprachige Urkunden im Zivilprozess https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__142.html

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der deutschen Justiz https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

EU-Verordnung 2016/1191 – Vereinfachung der Anforderungen an bestimmte öffentliche Urkunden, insbesondere Artikel 6 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R1191

Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr

beglaubigt.de – Beglaubigte Übersetzungen https://beglaubigt.de/uebersetzung

beglaubigt.de – Geburtsurkunde übersetzen lassen https://beglaubigt.de/geburtsurkunde-uebersetzen

beglaubigt.de – Fragen und Antworten zu Kosten und Dauer https://beglaubigt.de/faq

beglaubigt.de – GmbH und UG gründen https://beglaubigt.de/gruenden