Bereits über 25.000 Beglaubigt.de Kund:innen
Google 4.9 von 5 Sterne bewertetStars
beglaubigt.de

GmbH gründen: Ablauf, Kosten und Dauer 2026

Kelly Ejiofor

26. Oct 2026

Eine GmbH zu gründen besteht nicht nur aus einem Notartermin. Zwischen der ersten Entscheidung für die Rechtsform und der vollständig eingerichteten Gesellschaft liegen mehrere Schritte: Firma und Unternehmensgegenstand müssen festgelegt, der Gesellschaftsvertrag vorbereitet und notariell beurkundet, ein Geschäftskonto eröffnet, das Stammkapital eingezahlt und die GmbH zum Handelsregister angemeldet werden. Danach folgen unter anderem Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung.

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei einer normalen Bargründung müssen vor der Handelsregisteranmeldung allerdings nicht zwingend die gesamten 25.000 Euro eingezahlt sein. Nach § 7 GmbHG muss auf jeden Geschäftsanteil grundsätzlich mindestens ein Viertel des Nennbetrags geleistet sein und insgesamt müssen mindestens 12.500 Euro erreicht werden. Die verbleibende Einlagepflicht verschwindet dadurch nicht.

Auch die häufige Aussage „Eine GmbH dauert zwei Wochen“ ist zu pauschal. Die tatsächliche Dauer hängt unter anderem von der Vorbereitung der Gründungsunterlagen, der Verfügbarkeit des Notartermins, der Kontoeröffnung, der Einzahlung des Stammkapitals und der Bearbeitung durch das zuständige Registergericht ab. Gerade deshalb lohnt es sich, den Gründungsprozess bereits vor dem Notartermin vollständig vorzubereiten.

Dieser Ratgeber zeigt den Ablauf der GmbH-Gründung 2026 Schritt für Schritt, erklärt die tatsächlichen Kosten und zeigt, an welchen Stellen Verzögerungen entstehen können.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Eine GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden. Sie benötigt unter anderem einen Gesellschaftsvertrag, mindestens einen Geschäftsführer, einen inländischen Satzungssitz und eine inländische Geschäftsanschrift.
  • Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei einer normalen Bargründung müssen vor der Anmeldung grundsätzlich mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein; zugleich muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags geleistet sein.
  • Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Bei einfachen Gründungen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Musterprotokoll verwendet werden.
  • Nach dem Notartermin folgt typischerweise die Kontoeröffnung. Anschließend wird die erforderliche Einlage auf das Geschäftskonto der GmbH in Gründung geleistet.
  • Die GmbH entsteht als solche erst mit der Eintragung ins Handelsregister. Vorher befindet sie sich in der Gründungsphase.
  • Notar- und Registerkosten kommen zum Stammkapital hinzu. Die Bundesnotarkammer nennt für notarielle GmbH-/UG-Gründungen je nach Konstellation regelmäßig etwa 105 bis 630 Euro zzgl. Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer; für eine Mehrpersonen-GmbH mit individueller Satzung und 25.000 Euro Stammkapital nennt sie beispielhaft 630 Euro netto vor diesen Zusatzposten.
  • Das Stammkapital ist keine Gebühr. Das eingezahlte Kapital gehört nach der Gründung der GmbH und kann im Rahmen des Unternehmenszwecks für betriebliche Ausgaben eingesetzt werden.
  • GmbH-Gründung vorbereiten: Über beglaubigt.de können Gründungsdaten strukturiert erfasst, Dokumente vorbereitet und der notarielle Gründungsprozess koordiniert werden.

Welche Voraussetzungen musst du für eine GmbH-Gründung erfüllen?

Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Gründer können natürliche Personen sein; auch andere Gesellschaften können als Gesellschafter beteiligt sein. Anders als beispielsweise bei einer Personengesellschaft muss also kein zweiter Gründer gesucht werden, wenn eine Person allein ein Unternehmen mit beschränkter Haftung aufbauen möchte.

Zentral ist zunächst der Gesellschaftsvertrag. § 3 GmbHG verlangt darin insbesondere Firma und Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals sowie Zahl und Nennbeträge der von den Gesellschaftern übernommenen Geschäftsanteile. Bei mehreren Gründern sollte darüber hinaus frühzeitig geklärt werden, wie Entscheidungen getroffen werden, was bei Anteilsübertragungen passiert und welche Regeln beim Ausscheiden eines Gesellschafters gelten sollen.

Die GmbH benötigt außerdem mindestens einen Geschäftsführer. Gesellschafter und Geschäftsführer müssen dabei nicht dieselben Personen sein. Ein Alleingesellschafter kann sich selbst zum Geschäftsführer bestellen; ebenso kann ein externer Geschäftsführer eingesetzt werden. Für Geschäftsführer gelten allerdings die persönlichen Voraussetzungen und Ausschlussgründe des § 6 GmbHG.

Hinzu kommen Satzungssitz und Geschäftsanschrift. Der Satzungssitz ist nach § 4a GmbHG der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Ort im Inland. Für die Handelsregisteranmeldung muss außerdem eine inländische Geschäftsanschrift angegeben werden. Ein eigenes Büro oder eine eigene Gewerbeimmobilie ist dagegen keine allgemeine Voraussetzung für die Gründung.

Wer für die Gründung keine eigene geeignete Geschäftsanschrift nutzen möchte, kann die Adressfrage direkt in den Gründungsprozess integrieren. beglaubigt.de bietet eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Deutschland mit digitalem Briefkasten an, über den eingehende Geschäftspost digital bereitgestellt werden kann. Das kann insbesondere für Gründer relevant sein, die remote arbeiten, aus dem Ausland gründen oder ihre private Wohnanschrift nicht als öffentliche Geschäftsanschrift verwenden möchten. Welche Adresse tatsächlich für Handelsregister, Gewerbe und weitere Stellen verwendet werden kann, sollte dabei immer zur konkreten Unternehmensstruktur passen. Mehr dazu erklären wir in „Ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Briefkasten für Deutschland“.

Schritt 1: Firma und Unternehmensgegenstand festlegen

Bevor der Gesellschaftsvertrag finalisiert wird, sollten zwei Angaben besonders sorgfältig geprüft werden: Firmenname und Unternehmensgegenstand.

Der Firmenname muss die handelsrechtlichen Anforderungen erfüllen und den vorgeschriebenen Rechtsformzusatz enthalten. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob eine ausreichende Unterscheidbarkeit von bereits bestehenden Unternehmen gegeben ist. Gerade wenn Domain, Logo und Marketing bereits vorbereitet wurden, kann eine spätere Beanstandung des Firmennamens unnötig teuer werden.

Der Unternehmensgegenstand beschreibt dagegen, womit die GmbH wirtschaftlich tätig werden soll. Formulierungen wie „Handel mit Waren aller Art“ oder „Erbringung von Dienstleistungen aller Art“ sind problematisch, wenn daraus der tatsächliche Tätigkeitsschwerpunkt nicht ausreichend hervorgeht. Gleichzeitig sollte der Gegenstand nicht so eng formuliert werden, dass jede normale Weiterentwicklung des Geschäftsmodells unmittelbar eine Satzungsänderung notwendig macht.

Ein Softwareunternehmen könnte beispielsweise nicht nur „Softwareentwicklung“ nennen, sondern – abhängig vom tatsächlichen Geschäftsmodell – die Entwicklung, den Betrieb, die Lizenzierung und den Vertrieb von Softwarelösungen sowie damit verbundene IT-Dienstleistungen erfassen.

Ausführliche Formulierungsbeispiele für SaaS, Consulting, Holding, E-Commerce, Immobilien und andere Geschäftsmodelle findest du in „Unternehmensgegenstand GmbH formulieren: Beispiele und häufige Fehler“.

Schritt 2: Musterprotokoll oder individuellen Gesellschaftsvertrag wählen

Für einfache GmbH-Gründungen kann unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a GmbHG das gesetzliche Musterprotokoll verwendet werden. Es verbindet Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem standardisierten Dokument. Das vereinfachte Verfahren ist allerdings auf höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer beschränkt; individuelle vom Muster abweichende Satzungsregelungen können dort nicht beliebig ergänzt werden.

Das Musterprotokoll kann insbesondere bei einer einfachen Ein-Personen-GmbH interessant sein. Gründen dagegen zwei oder drei Personen gemeinsam, sollte nicht allein wegen geringerer anfänglicher Kosten auf individuelle Regelungen verzichtet werden. Fragen zu Stimmrechten, Anteilsübertragungen, Ausscheiden, Abfindung oder Konflikten werden durch das Standardprotokoll nicht individuell gelöst.

Beispiel: Zwei Gründer halten jeweils 50 Prozent der GmbH. Solange beide dieselben Vorstellungen haben, funktioniert die Struktur problemlos. Entsteht später Streit über eine Finanzierungsrunde, einen Unternehmensverkauf oder die Bestellung eines Geschäftsführers, kann die 50/50-Verteilung zu einer Blockade führen. Ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag kann solche Konfliktsituationen zumindest vorausschauend berücksichtigen.

Die ausführliche Gegenüberstellung findest du in „GmbH gründen mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag: Was ist besser?“.

Wer die Entscheidung getroffen hat, kann die eigentliche GmbH-Gründung über beglaubigt.de digital vorbereiten. Die erforderlichen Angaben zu Gesellschaftern, Geschäftsanteilen, Geschäftsführung, Firma, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Sitz und Geschäftsanschrift werden strukturiert erfasst und für die Gründungsdokumente aufbereitet. Nach euren aktuellen Prozessangaben kann beglaubigt.de einen Notartermin innerhalb von 7 Tagen organisieren. Die Beurkundung selbst erfolgt durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar; die anschließende Handelsregistereintragung hängt zusätzlich von Bank, Kapitalnachweis und zuständigem Registergericht ab.

Schritt 3: Gesellschaftsvertrag beim Notar beurkunden

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH benötigt notarielle Form. Der Notartermin ist damit kein optionaler Zusatz, sondern gesetzlicher Bestandteil der Gründung. Die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass die gesetzlich geregelten Notargebühren unter anderem die Beratung, Entwurfstätigkeit, Beurkundung des Gründungsvorgangs, Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung und den Vollzug der Urkunden umfassen.

Vor dem Termin sollten die wesentlichen Gründungsdaten bereits feststehen: Firmenname, Satzungssitz, Geschäftsanschrift, Unternehmensgegenstand, Gesellschafter, Geschäftsanteile, Stammkapital und Geschäftsführer. Bei einer individuellen Satzung kommen die gewünschten gesellschaftsrechtlichen Regelungen hinzu.

Eine schlechte Vorbereitung zeigt sich häufig erst während oder nach dem Notartermin. Wird beispielsweise anschließend festgestellt, dass der Firmenname problematisch ist oder der Unternehmensgegenstand vom Registergericht beanstandet werden könnte, müssen Dokumente möglicherweise angepasst werden. Dadurch kann sich die Gründung verlängern und zusätzlicher Aufwand entstehen.

Die Gründungsdaten sollten deshalb einmal vollständig und konsistent erfasst werden, bevor die finalen Dokumente erstellt werden.

Genau diese Vorbereitung lässt sich über beglaubigt.de bündeln: Statt Gründungsdaten, Dokumentenerstellung und Notartermin getrennt zu organisieren, werden die erforderlichen Unternehmensdaten zunächst digital erfasst und für den notariellen Gründungsvorgang vorbereitet. beglaubigt.de organisiert nach euren aktuellen Prozessangaben einen Notartermin innerhalb von 7 Tagen, sofern die für die Gründung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen.

Schritt 4: Geschäftskonto für die GmbH i. G. eröffnen

Nach der notariellen Gründung muss bei einer typischen Bargründung das Stammkapital eingezahlt werden. Dafür wird regelmäßig ein Geschäftskonto für die GmbH in Gründung – die GmbH i. G. – benötigt.

Die Kontoeröffnung ist organisatorisch ein wichtiger Zeitfaktor. Banken führen Identitäts- und Unternehmensprüfungen durch und verlangen dafür typischerweise die Gründungsunterlagen. Bei mehreren Gesellschaftern, ausländischen Beteiligten oder komplexeren Eigentümerstrukturen können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Gerade deshalb sollte die Kontoeröffnung nicht erst dann vorbereitet werden, wenn jeder andere Schritt abgeschlossen ist. Gründer können bereits vor dem Notartermin prüfen, welche Bank infrage kommt, welche Dokumente verlangt werden und ob die geplante Gesellschafterstruktur besondere Anforderungen auslöst.

Das Geschäftskonto sollte außerdem nicht mit dem privaten Konto eines Gesellschafters verwechselt werden. Die Einlage wird für die Gesellschaft geleistet und muss nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur freien Verfügung der Geschäftsführung stehen. § 8 GmbHG verlangt im Rahmen der Anmeldung eine entsprechende Versicherung.

Schritt 5: Stammkapital einzahlen

Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt nach § 5 Abs. 1 GmbHG 25.000 Euro. Das bedeutet allerdings nicht, dass bei jeder Bargründung zwingend bereits vor der Handelsregisteranmeldung die gesamten 25.000 Euro auf dem Konto liegen müssen.

§ 7 Abs. 2 GmbHG sieht bei der normalen Bargründung vor, dass auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein muss. Insgesamt muss die Summe der eingezahlten Geldeinlagen zusammen mit gegebenenfalls vollständig eingebrachten Sacheinlagen mindestens die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals erreichen. Bei einer reinen Bargründung mit 25.000 Euro Stammkapital bedeutet das regelmäßig mindestens 12.500 Euro vor der Anmeldung.

Beispiel: Ein Alleingesellschafter übernimmt einen Geschäftsanteil über 25.000 Euro. Für die Anmeldung können bei einer normalen Bargründung grundsätzlich 12.500 Euro eingezahlt werden. Die übrigen 12.500 Euro werden dadurch aber nicht erlassen. Der Gesellschafter bleibt zur Leistung der noch offenen Einlage verpflichtet.

Bei mehreren Gesellschaftern muss zusätzlich die Viertelregel für jeden einzelnen Geschäftsanteil berücksichtigt werden. Deshalb sollte nicht lediglich geprüft werden, ob insgesamt 12.500 Euro auf dem Konto liegen.

Wie die Einzahlung genau funktioniert und warum 25.000 Euro Stammkapital nicht mit 25.000 Euro Gründungskosten verwechselt werden sollten, erklären wir ausführlich in „Einzahlung Stammkapital GmbH: Das musst du beachten“.

Kann die GmbH das Stammkapital nach der Eintragung ausgeben?

Ja – das Stammkapital muss nicht dauerhaft unberührt auf einem Bankkonto liegen.

Sobald es wirksam in das Vermögen der Gesellschaft gelangt ist, kann die GmbH das Geld grundsätzlich für betriebliche Zwecke einsetzen. Dazu können beispielsweise Software, Waren, Büroausstattung, Miete, Marketing oder andere Geschäftsausgaben gehören.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Gesellschafter das Kapital nach der Eintragung einfach wieder privat zurücküberweisen dürfen. Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und das eingezahlte Kapital gehört der Gesellschaft. Zudem enthält das GmbHG insbesondere mit §§ 30 ff. Regeln zur Kapitalerhaltung.

Die Vorstellung „12.500 Euro einzahlen, Handelsregistereintragung abwarten und das Geld anschließend wieder privat herausnehmen“ ist deshalb gefährlich. Das Stammkapital ist Unternehmensvermögen und keine kurzfristige Sicherheitsleistung für das Registergericht.

Was gilt bei einer Sacheinlage?

Das Stammkapital einer GmbH kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ganz oder teilweise durch Sacheinlagen aufgebracht werden. § 5 Abs. 4 GmbHG verlangt dann, dass Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des darauf übernommenen Geschäftsanteils im Gesellschaftsvertrag festgesetzt werden. Zusätzlich müssen die Gesellschafter einen Sachgründungsbericht erstellen.

Denkbar sind beispielsweise bestimmte Fahrzeuge, Maschinen oder andere werthaltige Vermögensgegenstände. Entscheidend ist allerdings, dass die Sache tatsächlich den angesetzten Wert besitzt und der Gesellschaft entsprechend übertragen wird.

Vor der Handelsregisteranmeldung müssen Sacheinlagen nach § 7 Abs. 3 GmbHG so bewirkt sein, dass sie endgültig zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen.

Eine Sachgründung ist deshalb aufwendiger als eine normale Bargründung und sollte bereits bei der Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags berücksichtigt werden.

Schritt 6: GmbH zum Handelsregister anmelden

Nach Beurkundung und Kapitalaufbringung folgt die Handelsregisteranmeldung. Sie wird nicht einfach vom Gründer als PDF an das Amtsgericht geschickt, sondern über das notarielle Verfahren elektronisch an das zuständige Registergericht übermittelt.

§ 8 GmbHG regelt die erforderlichen Unterlagen und Erklärungen. Dazu gehören unter anderem der Gesellschaftsvertrag, die Legitimation der Geschäftsführer, soweit diese nicht bereits aus dem Gesellschaftsvertrag hervorgeht, und die Gesellschafterliste. Bei Sacheinlagen kommen zusätzliche Unterlagen hinzu. Außerdem muss in der Anmeldung versichert werden, dass die erforderlichen Einlagen geleistet wurden und zur freien Verfügung der Geschäftsführer stehen.

Das Registergericht prüft anschließend, ob die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dabei können insbesondere fehlerhafte oder problematische Angaben zu Firma, Unternehmensgegenstand, Geschäftsführung oder Gründungsunterlagen Rückfragen auslösen.

Die Handelsregistereintragung sollte deshalb nicht als bloßer automatischer Verwaltungsakt betrachtet werden. Das Registergericht prüft die Gründung eigenständig.

Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als solche. Die IHK Frankfurt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesellschaft erst mit ihrer Eintragung als eigene Rechtsperson entsteht.

Was gilt zwischen Notartermin und Handelsregistereintragung?

Diese Phase wird bei vielen Gründungsanleitungen zu schnell übersprungen.

Nach der notariellen Gründung, aber vor der Handelsregistereintragung, befindet sich die Gesellschaft in einer besonderen Gründungsphase und wird üblicherweise als GmbH i. G. bezeichnet. Die spätere Haftungsbeschränkung sollte in dieser Phase nicht so behandelt werden, als sei die eingetragene GmbH bereits vollständig entstanden.

§ 11 GmbHG stellt ausdrücklich klar, dass die GmbH als solche vor der Eintragung noch nicht besteht. Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, sollte deshalb die besonderen Haftungsfolgen der Gründungsphase berücksichtigen.

Natürlich muss die Gesellschaft bereits vor der Eintragung bestimmte Gründungshandlungen vornehmen können. Dazu gehört beispielsweise die Eröffnung des Geschäftskontos. Bei größeren Miet-, Liefer-, Kredit- oder sonstigen langfristigen Verträgen sollte aber bewusst geprüft werden, wer vor der Eintragung Vertragspartner wird und welche Haftungsfolgen bestehen.

Das ist ein weiterer Grund, warum Verzögerungen beim Handelsregister praktisch relevant sein können.

Schritt 7: Gewerbeanmeldung durchführen

Nach beziehungsweise im Zusammenhang mit der Handelsregistereintragung muss bei einer gewerblich tätigen GmbH die Gewerbeanmeldung berücksichtigt werden. Zuständig ist die jeweilige kommunale Gewerbebehörde.

Die Kosten sind nicht deutschlandweit einheitlich, weil die Gebühren kommunal beziehungsweise landesrechtlich festgelegt werden. Auch die verfügbaren Online-Verfahren unterscheiden sich.

Bei der Gewerbeanmeldung werden unter anderem Firma, Geschäftsanschrift, Geschäftsführer und ausgeübte Tätigkeit angegeben. Deshalb sollten die Angaben zum Geschäftsgegenstand nicht im Widerspruch zu den bereits verwendeten Gründungsdaten stehen.

Bei bestimmten Tätigkeiten reicht eine einfache Gewerbeanmeldung außerdem nicht aus. Abhängig vom Geschäftsmodell können zusätzliche Genehmigungen oder Eintragungen erforderlich sein – beispielsweise bei bestimmten Handwerken, Finanzdienstleistungen, Immobilienvermittlung oder anderen regulierten Tätigkeiten.

Die Handelsregistereintragung ist deshalb keine allgemeine Betriebserlaubnis für jede denkbare Tätigkeit.

Nach der Handelsregistereintragung beginnen für viele Gründer die nächsten administrativen Schritte. Über das Behördenpaket von beglaubigt.de können die nachgelagerten Behördenschritte der GmbH-Gründung gebündelt vorbereitet beziehungsweise organisiert werden – etwa die für den Unternehmensstart erforderlichen Meldungen und Anträge, soweit sie vom jeweiligen Paket umfasst sind. Dadurch endet der Gründungsprozess nicht beim Notartermin oder Handelsregister, sondern kann bis in die anschließende administrative Einrichtung der GmbH strukturiert weitergeführt werden.

Behördenpaket von Beglaubigt.de mit Kosten und Inhalt

  • Statt 249€ ->199€
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt zum Erhalt der Steuernummer
  • Anmeldung beim Gewerbeamt für den Erhalt des Gewerbescheins
  • Anmeldung der Umsatzsteuernummer
  • Registrierung im Transparenzregister

Schritt 8: GmbH beim Finanzamt steuerlich erfassen

Nach der Gründung muss die GmbH steuerlich erfasst werden. Dafür ist insbesondere der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung relevant, der grundsätzlich elektronisch über ELSTER übermittelt wird.

Hier werden unter anderem Angaben zur Gesellschaft, Geschäftsführung, Gesellschaftern, Tätigkeit, erwarteten Umsätzen und Gewinnen sowie zur steuerlichen Behandlung gemacht. Auf dieser Grundlage wird unter anderem die steuerliche Registrierung der Gesellschaft durchgeführt.

Die GmbH ist steuerlich eine eigenständige Körperschaft. Je nach Tätigkeit und Situation können insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer relevant werden. Hinzu kommen Pflichten rund um Buchführung und Jahresabschluss.

Gerade deshalb sollte der Steuerberater nicht zwingend erst dann gesucht werden, wenn das erste Geschäftsjahr fast vorbei ist. Bei einer GmbH bestehen von Anfang an umfangreichere Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten als bei vielen einfachen Einzelunternehmen.

Schritt 9: Transparenzregister und weitere Pflichten prüfen

Mit Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt ist die organisatorische Gründung noch nicht zwingend vollständig abgeschlossen.

Bei einer GmbH müssen insbesondere auch die gesetzlichen Pflichten rund um das Transparenzregister berücksichtigt werden. Dort geht es um die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft. Gerade bei mehrstufigen Beteiligungsstrukturen oder Holdings kann die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten komplexer sein als bei einer einfachen Ein-Personen-GmbH.

Auch diesen Schritt können Gründer separat organisieren: beglaubigt.de bietet ein Transparenzregister-Paket für die Vorbereitung beziehungsweise Durchführung der erforderlichen Transparenzregistermeldung an. Das Standard paket liegt bei 39€ statt 69€ und das Expresspaket für eine Anmeldung innerhalb 24h bei 69€ statt 99€.

Abhängig vom Geschäftsmodell können weitere Schritte hinzukommen: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, IHK beziehungsweise Handwerkskammer, Arbeitgeberregistrierungen, branchenspezifische Genehmigungen oder weitere behördliche Verfahren.

Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss zusätzlich die entsprechenden Arbeitgeber- und Sozialversicherungspflichten vorbereiten.

Deshalb sollte die GmbH-Gründung nicht nur bis zur Handelsregistereintragung geplant werden. Das Register ist ein zentraler Meilenstein, aber nicht das Ende des Unternehmens-Setups.

Was kostet eine GmbH-Gründung 2026?

Die Kosten sollten in zwei Kategorien getrennt werden:

1. Stammkapital

2. tatsächliche Gründungsgebühren und Nebenkosten

Das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro ist keine Gebühr. Es gehört nach wirksamer Einzahlung der Gesellschaft und bildet deren Eigenkapital. Bei der normalen Bargründung können für die Handelsregisteranmeldung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst mindestens 12.500 Euro ausreichend sein.

Daneben entstehen echte Gründungskosten.

Notarkosten

Die Bundesnotarkammer nennt für die Gründung einer GmbH oder UG je nach Struktur regelmäßig notarielle Kosten zwischen etwa 105 Euro bei einer einfachen Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll und rund 630 Euro bei einer Mehrpersonen-GmbH mit individueller Satzung und 25.000 Euro Stammkapital. Hinzu kommen Auslagen, Dokumenten- und Postpauschalen sowie Umsatzsteuer.

Für die hier relevante Mehrpersonen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital führt die Bundesnotarkammer beispielsweise auf:

  • 384 Euro für Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung,
  • 96 Euro Vollzugsgebühr,
  • 62,50 Euro Handelsregisteranmeldung,
  • 25 Euro elektronischen Vollzug/XML-Strukturdaten,
  • 62,50 Euro Betreuungsgebühr.

Damit ergeben sich im Beispiel 630 Euro vor Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer.

Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt. Es lohnt sich deshalb nicht, Notare nach vermeintlichen Rabattpreisen für dieselbe gesetzliche Tätigkeit zu vergleichen.

Handelsregister

Die Registergebühren haben sich gegenüber vielen älteren Online-Ratgebern verändert. Die aktuell von der IHK Koblenz veröffentlichte Übersicht nennt für die normale Bargründung einer GmbH mit mindestens zwei Gesellschaftern und 25.000 Euro Stammkapital 225 Euro Handelsregistergebühr. Bei einer Gründung mit Musterprotokoll weist die dortige Übersicht 150 Euro aus.

Wer Kostenartikel aus älteren Jahren liest, findet deshalb teilweise noch niedrigere Registerbeträge.

Gewerbeanmeldung

Hinzu kommt die Gebühr der zuständigen Gewerbebehörde. Sie ist nicht bundesweit einheitlich und sollte deshalb für die konkrete Gemeinde geprüft werden.

Weitere mögliche Kosten

Zusätzliche Ausgaben können beispielsweise für anwaltliche oder steuerliche Beratung, besondere Genehmigungen, eine Geschäftsadresse, Übersetzungen bei internationalen Gesellschaftern oder spezielle gesellschaftsrechtliche Gestaltungen entstehen.

Eine realistische Kostenplanung sollte diese Posten separat vom Stammkapital betrachten.

Wie lange dauert eine GmbH-Gründung 2026?

Für die vollständige GmbH-Gründung gibt es keine deutschlandweit garantierte Bearbeitungsdauer.

Dabei sollte zwischen der Zeit bis zum Notartermin und der Zeit bis zur Handelsregistereintragung unterschieden werden. Bei einer Gründung über beglaubigt.de kann nach euren aktuellen Prozessangaben ein Notartermin innerhalb von 7 Tagen organisiert werden. Danach folgen jedoch weitere Schritte, deren Geschwindigkeit nicht allein von beglaubigt.de abhängt: insbesondere Kontoeröffnung, Einzahlung des Stammkapitals, Übermittlung der Handelsregisteranmeldung und Prüfung durch das zuständige Registergericht.

Die Gesamtdauer setzt sich aus mehreren voneinander abhängigen Phasen zusammen. Zunächst müssen die Gründungsdaten und Dokumente vorbereitet werden. Danach muss ein Notartermin stattfinden. Anschließend wird typischerweise das Geschäftskonto eröffnet, das Stammkapital eingezahlt und die Handelsregisteranmeldung weitergeleitet. Erst dann kann das Registergericht die Eintragung bearbeiten.

Gerade die Kontoeröffnung kann den Zeitplan beeinflussen. Eine einfache Ein-Personen-Struktur mit deutscher Privatperson kann von einer Bank schneller geprüft werden als eine Gesellschaft mit mehreren ausländischen Gesellschaftern oder einer komplexen Holdingstruktur.

Auch die Bearbeitungszeit des Registergerichts ist nicht bundesweit einheitlich. Hinzu kommt, dass eine Beanstandung den Prozess verlängert. Muss beispielsweise der Unternehmensgegenstand geändert oder ein Problem mit dem Firmennamen behoben werden, kann sich die Gründung deutlich länger hinziehen als eine vollständig vorbereitete Standardgründung.

Deshalb ist eine Angabe wie „GmbH garantiert in sieben Tagen“ ohne nähere Definition wenig hilfreich.

Welche Schritte bestimmen die tatsächliche Gründungsdauer?

Die erste Variable ist die Dokumentenvorbereitung. Sind Firmenname, Unternehmensgegenstand, Gesellschafter, Beteiligungen, Geschäftsführung und Geschäftsanschrift bereits eindeutig geklärt, kann der notarielle Vorgang wesentlich schneller vorbereitet werden.

Danach folgt die Terminverfügbarkeit des Notars. Eine vollständig vorbereitete Gründung hilft wenig, wenn der Termin erst Wochen später stattfindet. Bei geeigneten Standardfällen können gesetzlich zugelassene notarielle Online-Verfahren eine zusätzliche Option sein; die konkrete Eignung hängt vom Vorgang ab.

Nach der Beurkundung folgt häufig die Kontoeröffnung. Erst wenn das Geschäftskonto bereitsteht, kann die Einlage überwiesen und die Kapitalaufbringung gegenüber dem Notariat bestätigt werden.

Anschließend beginnt die eigentliche Registerphase. Über deren Dauer entscheidet nicht der Notar und auch kein Gründungsdienstleister. Das zuständige Registergericht prüft die Anmeldung eigenständig.

Die Dauer einer GmbH-Gründung hängt deshalb insbesondere vom Notartermin, der Kontoeröffnung, der Einzahlung des Stammkapitals und der Bearbeitungszeit des zuständigen Handelsregisters ab. Die Eintragung ins Handelsregister ist daher nicht mit einer deutschlandweit einheitlichen Bearbeitungszeit verbunden.

Was verzögert eine GmbH-Gründung besonders häufig?

Viele Verzögerungen entstehen nicht durch komplizierte Rechtsfragen, sondern durch vermeidbare Vorbereitungsfehler.

Ein typisches Beispiel ist der Firmenname. Wird erst nach der Beurkundung festgestellt, dass die gewünschte Firma problematisch ist, kann eine Änderung erforderlich werden. Ähnliches gilt für einen Unternehmensgegenstand, der so allgemein formuliert wurde, dass das Registergericht Rückfragen stellt.

Auch die Geschäftsanschrift kann Probleme verursachen. Wer bei der Gründung noch nicht weiß, welche Adresse dauerhaft verwendet werden soll, riskiert bereits kurz nach der Eintragung einen weiteren Registervorgang.

Bei mehreren Gründern entstehen Verzögerungen außerdem häufig dadurch, dass Beteiligungsquoten, Geschäftsführerbefugnisse oder Satzungsfragen erst während der Dokumentenerstellung diskutiert werden.

Und schließlich kann die Kontoeröffnung zum Flaschenhals werden, wenn die benötigten Bankunterlagen erst nach dem Notartermin zusammengesucht werden.

Die häufigsten Probleme haben wir ausführlich in „Fehler bei der GmbH-Gründung: Diese 12 Fehler kosten Zeit und Geld“ zusammengestellt.

Kann man eine GmbH vollständig online gründen?

Für bestimmte GmbH-Gründungen bestehen inzwischen gesetzlich geregelte notarielle Online-Verfahren. Das bedeutet allerdings nicht, dass die GmbH ohne Notar gegründet werden kann.

Die notarielle Beurkundung bleibt erforderlich. Der Unterschied besteht darin, dass der gesetzlich zugelassene Vorgang unter den entsprechenden Voraussetzungen über das notarielle Videokommunikationssystem durchgeführt werden kann. Die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass bei Online-Gründungen zusätzliche gesetzliche Pauschalen für die Nutzung des notariellen Videokommunikationssystems entstehen können.

Auch die übrigen Schritte verschwinden dadurch nicht. Stammkapital, Kontoeröffnung, Handelsregisterprüfung, Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung bleiben weiterhin relevant.

„Online GmbH gründen“ bedeutet deshalb sinnvollerweise: möglichst viele Schritte digital organisieren und – soweit gesetzlich zulässig – den notariellen Vorgang online durchführen, nicht „GmbH ohne Notar und Registergericht“.

GmbH gründen mit beglaubigt.de

Eine GmbH-Gründung besteht aus mehreren voneinander abhängigen Schritten. Genau hier kann eine strukturierte Vorbereitung den größten Unterschied machen.

beglaubigt.de organisiert die Datenerfassung, Dokumentenvorbereitung, den Notartermin und die anschließenden Gründungsschritte. Dafür werden die wesentlichen Informationen zur geplanten Gesellschaft strukturiert erfasst – insbesondere Firma, Unternehmensgegenstand, Gesellschafter, Beteiligungen, Geschäftsführer, Stammkapital, Satzungssitz und Geschäftsanschrift.

Auf dieser Grundlage kann der notarielle Gründungsvorgang vorbereitet und koordiniert werden. Die gesetzlich erforderliche Beurkundung erfolgt durch eine unabhängige, hierzu befugte Notarin oder einen unabhängigen, hierzu befugten Notar. Auch die Entscheidung über die Handelsregistereintragung liegt ausschließlich beim zuständigen Registergericht.

Für die Kommunikation zur Gründungsdauer sollte deshalb zwischen der Bearbeitungszeit von beglaubigt.de und externen Bearbeitungszeiten unterschieden werden. Eine passende Formulierung für eure tatsächliche Leistung wäre beispielsweise:

FAQ: GmbH gründen 2026

Wie viel Geld braucht man, um eine GmbH zu gründen?

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Bei einer normalen Bargründung müssen für die Anmeldung grundsätzlich mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein; zusätzlich muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel seines Nennbetrags geleistet worden sein. Die offene Einlagepflicht bleibt bestehen.

Kostet eine GmbH 25.000 Euro?

Nein. Die 25.000 Euro sind das gesetzliche Stammkapital und keine Gebühr. Daneben entstehen tatsächliche Gründungskosten für Notar, Handelsregister, Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls weitere Leistungen.

Muss ich die gesamten 25.000 Euro sofort einzahlen?

Bei einer normalen Bargründung grundsätzlich nicht. Unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen können zunächst mindestens 12.500 Euro ausreichen. Die restliche Einlage bleibt jedoch geschuldet.

Kann ich eine GmbH allein gründen?

Ja. Eine Ein-Personen-GmbH ist möglich. Der Alleingesellschafter kann grundsätzlich auch selbst Geschäftsführer sein.

Brauche ich für eine GmbH einen Notar?

Ja. Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH benötigt notarielle Form. Auch beim weiteren Registerverfahren übernimmt der Notar gesetzlich vorgesehene Aufgaben.

Wie viel kostet der Notar bei einer GmbH-Gründung?

Die Kosten hängen unter anderem von Gesellschaftsstruktur und Gründungsdokumenten ab. Die Bundesnotarkammer nennt für eine Mehrpersonen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und individueller Satzung beispielhaft 630 Euro zzgl. Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer.

Wie viel kostet die Handelsregistereintragung 2026?

Die aktuelle Kostenübersicht der IHK Koblenz nennt für eine normale Bargründung einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital 225 Euro Handelsregistergebühr; bei der dort dargestellten Musterprotokoll-Gründung werden 150 Euro ausgewiesen. Die konkrete Gründungskonstellation ist daher zu berücksichtigen.

Wie lange dauert die GmbH-Gründung?

Eine deutschlandweit garantierte Dauer gibt es nicht. Entscheidend sind insbesondere Vorbereitung, Notartermin, Kontoeröffnung, Einzahlung des Stammkapitals und Bearbeitungszeit des Registergerichts. Rückfragen oder erforderliche Korrekturen können den Prozess zusätzlich verlängern. Mit beglaubigt.de kann ein Notartermin innerhalb 7 Tagen organsiert werden.

Wann entsteht die GmbH offiziell?

Die GmbH entsteht als solche mit der Eintragung in das Handelsregister. Vorher befindet sie sich in der Gründungsphase.

Darf ich vor der Handelsregistereintragung bereits Geschäfte machen?

Geschäfte in der Gründungsphase sind möglich, allerdings gelten besondere Haftungsregeln. § 11 GmbHG sieht insbesondere eine persönliche Haftung derjenigen vor, die vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handeln.

Kann ich das Stammkapital nach der Gründung verwenden?

Das wirksam eingezahlte Kapital gehört der GmbH und kann grundsätzlich für betriebliche Zwecke verwendet werden. Es darf aber nicht einfach als Privatvermögen der Gesellschafter behandelt oder entgegen den Kapitalerhaltungsvorschriften zurückgezahlt werden.

Brauche ich für die GmbH ein eigenes Büro?

Nein. Ein eigenes Büro ist keine allgemeine Gründungsvoraussetzung. Die GmbH benötigt jedoch einen Satzungssitz im Inland und eine geeignete inländische Geschäftsanschrift. Eine digitale Geschäftsadresse ist hier eine Alternative. Diese gibt es Beglaubigt.de ab 99€ im Monat deutschlandweit.

Ist ein Musterprotokoll günstiger?

Das Musterprotokoll kann die Gründungskosten reduzieren, ist aber nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich und bietet kaum individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Gerade bei mehreren Gesellschaftern sollte deshalb nicht ausschließlich nach dem anfänglichen Preis entschieden werden.

Kann ich eine GmbH online gründen?

Bestimmte GmbH-Gründungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen über das notarielle Online-Verfahren durchgeführt werden. Die notarielle Mitwirkung und die Handelsregistereintragung entfallen dadurch jedoch nicht.

Was kommt nach der Handelsregistereintragung?

Je nach Situation folgen beziehungsweise laufen parallel insbesondere Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, Transparenzregister und weitere branchenspezifische Registrierungen oder Genehmigungen.

Quellenverzeichnis

GmbHG – Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/

§ 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html

§ 3 GmbHG – Inhalt des Gesellschaftsvertrags
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__3.html

§ 4a GmbHG – Sitz der Gesellschaft
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__4a.html

§ 5 GmbHG – Stammkapital und Geschäftsanteile
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html

§ 6 GmbHG – Geschäftsführer
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__6.html

§ 7 GmbHG – Voraussetzungen der Anmeldung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html

§ 8 GmbHG – Inhalt der Handelsregisteranmeldung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__8.html

§ 11 GmbHG – Rechtszustand vor der Eintragung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__11.html

Bundesnotarkammer / Notar.de – GmbH-Gründung
https://gmbh-gruenden.notar.de/

Bundesnotarkammer / Notar.de – Beispiele für Notarkosten bei GmbH und UG
https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele

IHK Frankfurt am Main – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
https://www.frankfurt-main.ihk.de/hauptnavigation/gruendung-und-foerderung/rechtsinformationen-fuer-gruender/rechtsformen-gesellschaftsrechtsformen/gmbh-5249392

IHK Koblenz – Gebühren des Handelsregisterverfahrens
https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/recht/gesellschaftsrecht-handelsvertretung/firma-handelsregister-rechtsform/gebuehren-des-handelsregisterverfahrens-3947426