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Notartermin GmbH-Gründung 2026: Was kostet er, wie läuft er ab – und worauf musst du dich vorbereiten?

Kelly Ejiofor

19. Jun 2026

Notartermin GmbH-Gründung 2026: Was kostet er, wie läuft er ab – und worauf musst du dich vorbereiten?

Eine GmbH zu gründen ist heute deutlich einfacher als noch vor einigen Jahren. Viele Schritte lassen sich digital vorbereiten, Gesellschaftsverträge können online erstellt werden und sogar notarielle Beurkundungen sind inzwischen teilweise per Video möglich. An einem Schritt kommt jedoch auch 2026 kein Gründer vorbei: dem Notartermin.

Gerade Erstgründer fragen sich häufig, was beim Notar eigentlich passiert, wie lange der Termin dauert und mit welchen Kosten sie rechnen müssen. Andere sorgen sich, wichtige Unterlagen zu vergessen oder beim Gesellschaftsvertrag Fehler zu machen, die später teuer werden können.

Die gute Nachricht: Ein Notartermin ist kein komplizierter juristischer Marathon. Wer die notwendigen Unterlagen vorbereitet hat und weiß, welche Schritte auf ihn zukommen, kann den Termin meist innerhalb von 30 bis 60 Minuten abschließen. Entscheidend ist jedoch die Vorbereitung. Denn Verzögerungen bei der Beurkundung oder fehlende Dokumente können den gesamten Gründungsprozess um Wochen verlängern.

In diesem Artikel erfährst du, welche Kosten beim Notartermin entstehen, wie die Beurkundung einer GmbH konkret abläuft und welche Schritte nach der Unterschrift auf dich warten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Ohne Notar kann in Deutschland keine GmbH gegründet werden.
  • Die Notarkosten liegen 2026 bei einer Standard-GmbH meist zwischen 300 und 600 Euro.
  • Der Termin selbst dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten.
  • Alle Geschäftsführer müssen persönlich erscheinen oder wirksam vertreten werden.
  • Nach dem Termin folgen Geschäftskonto, Einzahlung des Stammkapitals und Handelsregistereintragung.
  • Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH rechtlich vollständig.

Warum ist ein Notartermin bei der GmbH-Gründung überhaupt Pflicht?

Viele Gründer empfinden den Notartermin zunächst als reine Formalität. Tatsächlich erfüllt der Notar jedoch eine zentrale Funktion im deutschen Gesellschaftsrecht. Nach § 2 GmbHG muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH notariell beurkundet werden. Ohne diese Beurkundung kann die Gesellschaft nicht wirksam gegründet werden.

Der Notar übernimmt dabei mehrere Aufgaben gleichzeitig. Er prüft die Identität aller Beteiligten, kontrolliert die rechtliche Zulässigkeit des Gesellschaftsvertrags und sorgt dafür, dass sämtliche gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Darüber hinaus reicht er die Anmeldung später elektronisch beim Handelsregister ein.

Für Gründer bedeutet das vor allem eines: Der Notar ist nicht nur Zeuge der Unterschrift, sondern die zentrale Schnittstelle zwischen Gründung, Handelsregister und Behörden.

Wer noch nicht weiß, welche Dokumente vor dem Termin vorbereitet werden müssen, findet eine ausführliche Übersicht im Artikel:

Notar Gründung: Welche Unterlagen du beim Notartermin wirklich brauchst?

https://beglaubigt.de/blog/notar-gruendung-welche-unterlagen-du-beim-notartermin-wirklich-brauchst

Was kostet der Notartermin für eine GmbH-Gründung 2026?

Eine der häufigsten Fragen von Gründern betrifft die Kosten. Anders als viele vermuten, legt jedoch nicht der Notar selbst die Preise fest. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Bei einer klassischen GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital liegen die Notarkosten in der Praxis meist zwischen 300 und 600 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Handelsregistereintragung, die in der Regel weitere 150 bis 200 Euro betragen.

Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, wie komplex die Gesellschaftsstruktur ist. Eine Ein-Personen-GmbH mit Musterprotokoll verursacht deutlich geringere Kosten als eine Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern, individuellen Sonderregelungen oder Sacheinlagen.

Viele Gründer unterschätzen außerdem, dass nicht nur die Beurkundung selbst Kosten verursacht. Auch die Handelsregisteranmeldung, Beglaubigungen und zusätzliche Abschriften werden separat berechnet.

Wer die Gesamtkosten einer Gründung kalkuliert, sollte deshalb nicht nur den Notartermin betrachten. Einen vollständigen Überblick findest du im Artikel:

Wie viel Geld braucht man um eine GmbH zu gründen?

Wovon hängen die Notarkosten ab?

Die Gebühren orientieren sich hauptsächlich am Stammkapital der Gesellschaft.

Je höher das Stammkapital, desto höher fällt auch der sogenannte Geschäftswert aus, der als Grundlage für die Gebührenberechnung dient.

Bei den meisten klassischen Gründungen bewegen sich die Kosten dennoch in einem überschaubaren Rahmen und sollten keinesfalls der entscheidende Faktor bei der Wahl der Rechtsform sein.

Wie läuft der Notartermin konkret ab?

Der eigentliche Termin ist meist deutlich unspektakulärer als viele Gründer erwarten.

In den meisten Fällen dauert die Beurkundung zwischen 30 und 60 Minuten. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Unterlagen bereits vorbereitet wurden und keine grundlegenden Fragen mehr offen sind.

Der Notar wird zunächst die Identität aller Beteiligten prüfen. Anschließend wird der Gesellschaftsvertrag verlesen und erläutert. Auch wenn viele Gründer diesen Schritt als Formalität empfinden, ist das gesetzlich vorgeschrieben.

Der Notar erklärt dabei wichtige Regelungen und weist auf mögliche rechtliche Folgen einzelner Klauseln hin.

Erst danach erfolgt die eigentliche Unterzeichnung.

Schritt 1: Identitätsprüfung

Zu Beginn kontrolliert der Notar die Ausweisdokumente aller Beteiligten.

Hierfür werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • bei juristischen Personen aktuelle Registerauszüge

Ohne gültige Identitätsnachweise kann die Beurkundung nicht stattfinden.

Schritt 2: Verlesung des Gesellschaftsvertrags

Anschließend liest der Notar den vollständigen Gesellschaftsvertrag vor.

Dabei erläutert er unter anderem:

  • Unternehmensgegenstand
  • Stammkapital
  • Gesellschafterstruktur
  • Geschäftsführung
  • Vertretungsregelungen

Gerade bei mehreren Gesellschaftern ist dieser Teil wichtig, da spätere Konflikte häufig auf unklar formulierte Verträge zurückzuführen sind.

Wenn du noch zwischen UG und GmbH schwankst, solltest du vor dem Notartermin außerdem diesen Artikel lesen:

GmbH oder UG: Welche Rechtsform passt zu mir?

Schritt 3: Unterzeichnung der Gründungsdokumente

Nachdem alle Fragen geklärt wurden, unterschreiben die Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag.

Zusätzlich werden meist folgende Dokumente unterzeichnet:

  • Gesellschafterliste
  • Geschäftsführerbestellung
  • Handelsregisteranmeldung

Mit der Unterschrift ist die GmbH jedoch noch nicht vollständig gegründet.

Viele Gründer glauben fälschlicherweise, dass sie ab diesem Zeitpunkt bereits als GmbH auftreten dürfen. Tatsächlich existiert zunächst lediglich eine sogenannte GmbH in Gründung (GmbH i.G.).

Was passiert nach dem Notartermin?

Der eigentliche Gründungsprozess endet nicht mit der Unterschrift beim Notar. Tatsächlich beginnt danach die Phase, in der viele Verzögerungen entstehen.

Der nächste Schritt ist die Eröffnung des Geschäftskontos.

Sobald das Konto eröffnet wurde, müssen die Gesellschafter ihre Stammeinlagen einzahlen. Bei einer GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital müssen mindestens 12.500 Euro vor der Handelsregistereintragung eingezahlt werden.

Die Bank stellt anschließend einen Einzahlungsnachweis aus.

Dieser Nachweis muss dem Notar vorgelegt werden.

Erst danach kann der Notar die endgültige Anmeldung beim Handelsregister vornehmen.

Achtung: Ohne Einzahlungsnachweis keine Handelsregistereintragung

Dieser Punkt wird von vielen Gründern unterschätzt.

Liegt dem Notar kein Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals vor, erfolgt keine Eintragung ins Handelsregister. Die Gesellschaft bleibt in der Gründungsphase und die Gründer haften weiterhin persönlich für Verbindlichkeiten.

Deshalb sollte der Einzahlungsbeleg unmittelbar nach der Kontoeröffnung an den Notar übermittelt werden.

Wie lange dauert die GmbH-Gründung insgesamt?

Der Notartermin selbst dauert meist weniger als eine Stunde.

Die gesamte GmbH-Gründung nimmt jedoch deutlich mehr Zeit in Anspruch.

Typischer Ablauf:

Vorbereitung

Dauer: Im Durchschnitt ca. 1 bis 2 Wochen. Mit Beglaubigt bist du in 7 Tagen mit allem durch

Gründung starten.

Notartermin

Dauer: 30 bis 60 Minuten

Nach dem Termin

Dauer: wenige Tage bis zwei Wochen

Handelsregister

  • Prüfung durch das Registergericht
  • Eintragung der GmbH

Dauer: meist 2 bis 6 Wochen

Insgesamt sollten Gründer realistisch mit vier bis acht Wochen bis zur vollständigen Eintragung rechnen.

Was müssen ausländische Gründer beachten?

Bei internationalen Gründungsteams gelten zusätzliche Anforderungen.

Alle Geschäftsführer müssen grundsätzlich am Notartermin teilnehmen. Gesellschafter können sich unter bestimmten Voraussetzungen vertreten lassen.

Besondere Bedeutung haben außerdem:

  • Apostillen
  • Legalisationen
  • beglaubigte Übersetzungen
  • Dolmetscher bei fehlenden Deutschkenntnissen

Viele Banken verlangen darüber hinaus die persönliche Anwesenheit aller Geschäftsführer bei der Kontoeröffnung.

Gerade bei internationalen Gründungen empfiehlt sich deshalb eine frühzeitige Abstimmung mit Notar und Bank.

Die häufigsten Fehler beim Notartermin

Viele Verzögerungen entstehen nicht beim Registergericht, sondern bereits vor dem Termin.

Fehler 1: Gesellschaftsvertrag nicht vorbereitet

Wer den Vertrag erst kurz vor dem Termin abstimmt, riskiert Rückfragen und Verschiebungen.

Fehler 2: Geschäftskonto zu spät eröffnen

Ohne Konto kann das Stammkapital nicht eingezahlt werden. Ohne Stammkapital keine Handelsregistereintragung.

Fehler 3: Falscher oder ungeprüfter Firmenname

Wird der Firmenname vom Registergericht beanstandet, verzögert sich die Gründung oft um mehrere Wochen.

Fehler 4: Fehlende Dokumente

Abgelaufene Ausweise, fehlende Vollmachten oder unvollständige Registerauszüge führen regelmäßig zu Terminverschiebungen.

Fazit

Der Notartermin ist einer der wichtigsten Meilensteine bei der GmbH-Gründung, aber selten der komplizierteste. Wer seinen Gesellschaftsvertrag vorbereitet, alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zusammenträgt und das Geschäftskonto unmittelbar nach der Beurkundung eröffnet, kann den gesamten Prozess erheblich beschleunigen.

Die eigentliche Herausforderung liegt nicht im Termin selbst, sondern in der Vorbereitung davor und den Schritten danach. Besonders die Einzahlung des Stammkapitals und die Handelsregistereintragung entscheiden darüber, wie schnell aus einer GmbH in Gründung eine voll handlungsfähige GmbH wird.

Wenn du dich aktuell auf deine Gründung vorbereitest, empfehlen sich außerdem diese weiterführenden Artikel: