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Online-Beurkundung vs. Online-Beglaubigung: Was geht 2026 per Video beim Notar?

Kelly Ejiofor

21. Oct 2026

Eine GmbH online gründen, eine Handelsregisteranmeldung per Video unterschreiben oder einen Gesellschafterbeschluss digital beurkunden lassen: Was früher grundsätzlich einen persönlichen Besuch im Notariat erforderte, ist in Deutschland inzwischen bei zahlreichen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen online möglich. Trotzdem gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung. Nicht jeder Vorgang, der digital vorbereitet werden kann, darf auch vollständig per Videokonferenz durchgeführt werden.

Seit dem 1. August 2022 ermöglicht das deutsche Recht bestimmte notarielle Online-Verfahren über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Die gesetzlichen Möglichkeiten wurden anschließend erweitert. Im Jahr 2026 können unter anderem GmbHs und UGs online gegründet, bestimmte Gesellschafterbeschlüsse per Video beurkundet und Anmeldungen zu verschiedenen öffentlichen Registern online beglaubigt werden.

Für andere Rechtsgeschäfte bleibt dagegen die persönliche notarielle Beurkundung erforderlich. Dazu gehören beispielsweise der gewöhnliche Immobilienkaufvertrag und der Ehevertrag. Auch bei Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten oder der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen darf nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Online-Beurkundung möglich ist.

In diesem Ratgeber erfährst du, welche Beurkundungen und Beglaubigungen 2026 per Video möglich sind, welche technischen Voraussetzungen gelten, wie sich die Kosten unterscheiden und bei welchen Dokumenten weiterhin ein persönlicher Notartermin notwendig ist.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Online-Beurkundung: Bei einer notariellen Beurkundung wird das Rechtsgeschäft rechtlich begleitet und in einer notariellen Urkunde dokumentiert. Für bestimmte Vorgänge ist dies über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer möglich.
  • Online-Beglaubigung: Bei den zugelassenen elektronischen Beglaubigungsverfahren wird insbesondere die Echtheit beziehungsweise Zuordnung einer elektronischen Unterschrift notariell bestätigt.
  • GmbH und UG: Die Gründung beider Gesellschaftsformen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen online beurkundet werden.
  • Handelsregister: Sämtliche Handelsregisteranmeldungen können grundsätzlich im gesetzlich vorgesehenen Online-Beglaubigungsverfahren durchgeführt werden.
  • Weitere Register: Auch Anmeldungen zum Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sind online beglaubigungsfähig.
  • Gesellschafterbeschlüsse: Einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH oder UG, beispielsweise über Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen online beurkundet werden.
  • Nicht generell online möglich: Immobilienkaufverträge, Eheverträge, gewöhnliche notarielle Vorsorgevollmachten und GmbH-Anteilsübertragungen gehören nicht pauschal zu den zugelassenen Online-Verfahren.
  • Technik: Benötigt werden insbesondere ein geeignetes Ausweisdokument mit elektronischer Identifizierungsfunktion, Smartphone mit NFC und Notar-App sowie ein Computer oder Tablet mit Kamera und Mikrofon.
  • Zusatzgebühren: Für das notarielle Online-Verfahren fallen grundsätzlich zusätzliche Pauschalen von 25 Euro pro Beurkundungsverfahren beziehungsweise 8 Euro pro Beglaubigungsverfahren, jeweils zzgl. Umsatzsteuer, an.
  • beglaubigt.de: Über die digitale Vorbereitung notarieller Unterschriftsbeglaubigungen und die Online-Gründung einer GmbH können geeignete Vorgänge organisiert und die erforderlichen Notartermine koordiniert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung?

Die Begriffe werden häufig synonym verwendet, beschreiben rechtlich aber unterschiedliche notarielle Tätigkeiten. Der Zusatz „online“ ändert daran nichts. Auch wenn beide Verfahren per Videokonferenz stattfinden können, unterscheiden sie sich insbesondere hinsichtlich des Prüfungsumfangs und der rechtlichen Funktion.

Bei einer notariellen Beurkundung steht das Rechtsgeschäft selbst im Mittelpunkt. Nach § 17 BeurkG soll der Notar den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, über die rechtliche Tragweite belehren und die Erklärungen klar und eindeutig in der Urkunde wiedergeben. Die Beteiligten sollen verstehen, welche rechtlichen Verpflichtungen sie eingehen und welche Folgen ihre Erklärungen haben.

Bei einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung geht es dagegen grundsätzlich um die Echtheit beziehungsweise Zuordnung einer Unterschrift. Im klassischen Verfahren wird die Unterschrift vor dem Notar geleistet oder als eigene anerkannt. Für gesetzlich zugelassene elektronische Verfahren enthält § 40a BeurkG besondere Regeln.

Ein Beispiel: Zwei Gründer möchten eine GmbH errichten. Der Gesellschaftsvertrag muss nach § 2 GmbHG notariell beurkundet werden. Diese Beurkundung kann bei einer geeigneten Gründung online stattfinden. Anschließend wird die Handelsregisteranmeldung vorbereitet. Für diese Anmeldung ist grundsätzlich eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift erforderlich, die ebenfalls online möglich sein kann.

Obwohl beide Schritte im selben Gründungsprozess vorkommen, handelt es sich also um zwei verschiedene notarielle Vorgänge.

Wer die rechtlichen Grundlagen ausführlicher verstehen möchte, findet sie in unserem Ratgeber „Beglaubigung oder Beurkundung: Was ist der Unterschied?“.

Welche notariellen Beurkundungen sind 2026 online möglich?

Die Bundesnotarkammer nennt einen gesetzlich begrenzten Kreis von Rechtsgeschäften, für die eine Online-Beurkundung zulässig ist. Im Mittelpunkt stehen gesellschaftsrechtliche Vorgänge, bei denen der Gesetzgeber ein digitales Verfahren ausdrücklich eröffnet hat.

Dazu gehören insbesondere die Gründung einer GmbH oder UG, bestimmte Gründungsvollmachten und einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einschließlich Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen. Die Tatsache, dass eine Erklärung schriftlich vorbereitet werden kann, reicht dagegen nicht aus. Für eine Online-Beurkundung muss der jeweilige Vorgang gesetzlich zugelassen sein und die technischen sowie persönlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

GmbH online beurkunden lassen

Eine GmbH kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vollständig online notariell gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag wird dabei nicht einfach als gewöhnliches PDF unterschrieben. Vielmehr findet die Beurkundung im gesetzlich geregelten Videokommunikationsverfahren statt.

Der Notar prüft die Identität der Beteiligten, erläutert die rechtlichen Inhalte und führt die Beurkundung nach den einschlägigen Vorschriften durch. Die Beteiligten leisten ihre erforderlichen elektronischen Signaturen innerhalb des zugelassenen Systems. Nach dem Notartermin müssen die weiteren Gründungsschritte erledigt werden. Bei einer typischen Bargründung gehören dazu die Eröffnung des Geschäftskontos, die Einzahlung des erforderlichen Stammkapitals und der Vollzug der Handelsregisteranmeldung. Eine Online-Beurkundung bedeutet deshalb nicht, dass die GmbH unmittelbar nach dem Videotermin bereits vollständig im Handelsregister eingetragen ist.

Über beglaubigt.de kannst du eine GmbH online gründen. Die Plattform organisiert die digitale Datenerfassung, Dokumentenvorbereitung und Koordination des Online- oder Vor-Ort-Notartermins. Für geeignete Gründungen wird ein Notartermin innerhalb von 7 Werktagen organisiert. Die gesetzlich erforderliche Beurkundung erfolgt durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar.

Wie der vollständige digitale Gründungsprozess funktioniert, erklären wir im Ratgeber „Bundesnotarkammer Online-Gründung: So funktioniert die digitale Unternehmensgründung“.

UG online beurkunden lassen

Auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann online notariell gegründet werden. Die rechtliche Grundlage entspricht im Wesentlichen derjenigen der GmbH-Gründung.

Der wesentliche Unterschied liegt in der Kapitalausstattung. Eine UG kann mit einem Stammkapital unterhalb von 25.000 Euro gegründet werden. Das vereinbarte Stammkapital muss vor der Handelsregisteranmeldung vollständig eingezahlt werden. Sacheinlagen sind bei der UG-Gründung ausgeschlossen. Gerade für Freelancer, digitale Dienstleister und Gründer mit überschaubarem anfänglichem Kapitalbedarf kann die UG deshalb interessant sein. Allerdings bleiben die notarielle Gründung, Handelsregistereintragung, steuerliche Erfassung und weitere gesetzliche Pflichten erforderlich.

Über die digitale UG-Gründung von beglaubigt.de können die erforderlichen Angaben online erfasst, Gründungsdokumente vorbereitet und der passende Notartermin koordiniert werden.

Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen erklären wir zusätzlich im Ratgeber „Online-Gründung UG: Voraussetzungen und Schritt-für-Schritt-Anleitung“.

Gründungsvollmacht online beurkunden lassen

Nicht jeder Gründer kann persönlich am Notartermin teilnehmen. In bestimmten Konstellationen kann deshalb eine andere Person bevollmächtigt werden, bei der Gründung zu vertreten.

Für entsprechende GmbH- und UG-Gründungsvollmachten ist eine Online-Beurkundung ausdrücklich vorgesehen. Das ist insbesondere für Gründer interessant, die sich im Ausland aufhalten oder aus organisatorischen Gründen nicht selbst am Beurkundungstermin teilnehmen können. Wichtig ist allerdings, dass die gesetzliche Zulassung der Online-Beurkundung einer Gründungsvollmacht nicht bedeutet, dass jede beliebige General- oder Vorsorgevollmacht online notariell beglaubigt werden darf. Die Vollmacht muss dem zugelassenen gesellschaftsrechtlichen Verfahren zuzuordnen sein. Außerdem sind die Anforderungen an die Identifizierung und die notarielle Durchführung einzuhalten.

Einstimmige Gesellschafterbeschlüsse online beurkunden lassen

Auch nach der Gründung können bestimmte gesellschaftsrechtliche Beschlüsse online beurkundet werden.

Die Bundesnotarkammer nennt insbesondere einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH oder UG. Dazu gehören beispielsweise Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und andere Kapitalmaßnahmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine entgegenstehenden Formvorschriften bestehen. Das ist besonders relevant für Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern, die an unterschiedlichen Standorten arbeiten.

Anders kann die Situation bei einem streitigen Mehrheitsbeschluss aussehen. Die allgemeine Zulassung einstimmiger Online-Gesellschafterbeschlüsse bedeutet nicht, dass jeder beliebige Beschluss unabhängig von der Abstimmungssituation online beurkundet werden darf.

Welche Unterschriften können 2026 online notariell beglaubigt werden?

Die gesetzlichen Online-Beglaubigungsverfahren sind besonders für Registeranmeldungen relevant. Hier hat der Gesetzgeber einen deutlich breiteren Anwendungsbereich eröffnet als bei gewöhnlichen privaten Unterschriften.

Nach der offiziellen Übersicht der Bundesnotarkammer können sämtliche Anmeldungen zu folgenden Registern online beglaubigt werden:

  • Handelsregister
  • Gesellschaftsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Vereinsregister

Die Zulässigkeit bezieht sich auf die jeweilige Registeranmeldung. Daraus folgt nicht automatisch, dass jedes Rechtsgeschäft, das später eine Registeränderung auslöst, ebenfalls online beurkundet werden darf.

Handelsregisteranmeldung online beglaubigen

Handelsregisteranmeldungen gehören zu den wichtigsten Anwendungsfällen der notariellen Online-Beglaubigung.

Eine GmbH kann beispielsweise eine neue Geschäftsanschrift anmelden, einen Geschäftsführerwechsel eintragen lassen oder andere meldepflichtige Änderungen vornehmen. Die Anmeldung wird im gesetzlich vorgesehenen Verfahren elektronisch beglaubigt und anschließend durch das Notariat an das zuständige Registergericht übermittelt. Bei einem Geschäftsführerwechsel ist besonders wichtig, zwischen dem zugrunde liegenden Gesellschafterbeschluss und der Registeranmeldung zu unterscheiden. Die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers benötigt nicht in jedem Fall eine notarielle Beurkundung. Die Handelsregisteranmeldung unterliegt dagegen der gesetzlichen Beglaubigungsform.

Mehr dazu erklären wir im Ratgeber „Beglaubigung oder Beurkundung: Was ist der Unterschied?“.

Geschäftsanschrift der GmbH online ändern

Eine GmbH möchte ihre bisherige private Geschäftsanschrift durch eine externe Geschäftsadresse ersetzen. Der Satzungssitz bleibt unverändert. In dieser Konstellation ist grundsätzlich keine notarielle Satzungsänderung erforderlich. Die neue Geschäftsanschrift muss jedoch zum Handelsregister angemeldet werden. Diese Anmeldung kann im zugelassenen Online-Verfahren beglaubigt werden.

beglaubigt.de bietet zusätzlich ladungsfähige Geschäftsadressen mit digitalem Briefkasten an. Unternehmen können dadurch eine geeignete externe Geschäftsanschrift nutzen und ihre geschäftliche Post digital organisieren. Die registerrechtliche Änderung muss gesondert in der vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Wer die Unterschiede zwischen Satzungssitz, Geschäftsanschrift und steuerlichem Geschäftsleitungsort verstehen möchte, findet weitere Informationen im Ratgeber „Dokumente in Deutschland beglaubigen lassen: Wo, wie und was kostet es?“ zu den allgemeinen Beglaubigungsformen sowie in unserem speziellen Artikel zur GmbH-Sitzverlegung.

Vereinsregister online beglaubigen

Auch Vereine können von den notariellen Online-Verfahren profitieren.

Wird ein eingetragener Verein gegründet, ein neuer Vorstand gewählt oder eine andere meldepflichtige Änderung vorgenommen, kann die entsprechende Vereinsregisteranmeldung im zugelassenen Online-Verfahren beglaubigt werden. Die zugrunde liegenden vereinsrechtlichen Beschlüsse müssen dabei weiterhin wirksam gefasst und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Die notarielle Beglaubigung der Registeranmeldung ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Mitgliederversammlung oder andere vereinsinterne Entscheidungen.

Gesellschaftsregister und eGbR online anmelden

Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts können Gesellschaften bürgerlichen Rechts unter den gesetzlichen Voraussetzungen in das Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die Anmeldung einer eGbR zum Gesellschaftsregister ist ein weiterer Anwendungsfall der notariellen Online-Beglaubigung. Auch spätere Registeranmeldungen können grundsätzlich online erfolgen.

Die Eintragung einer GbR als eGbR führt allerdings nicht zu einer gesellschaftsrechtlichen Haftungsbeschränkung wie bei einer GmbH oder UG. Die persönliche Gesellschafterhaftung bleibt grundsätzlich bestehen. Gerade Gründer, die zwischen GbR, UG und GmbH wählen, sollten deshalb nicht nur den digitalen Anmeldeweg, sondern auch die rechtlichen Unterschiede der Gesellschaftsformen berücksichtigen.

Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister

Auch Anmeldungen zum Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister können online beglaubigt werden. Das ist insbesondere für Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften relevant, bei denen sich Vorstände, Vertretungsverhältnisse oder andere registerpflichtige Angaben ändern. Die Online-Beglaubigung betrifft die Anmeldung. Ob für eine zusätzliche gesellschaftsrechtliche Maßnahme eine Beurkundung oder ein anderer formbedürftiger Vorgang erforderlich ist, muss gesondert geprüft werden.

Welche notariellen Vorgänge sind 2026 nicht per Video möglich?

Die Einführung notarieller Online-Verfahren bedeutet nicht, dass sämtliche notariellen Rechtsgeschäfte digital durchgeführt werden dürfen. Der Gesetzgeber hat den zulässigen Anwendungsbereich bewusst begrenzt. Besonders bei Immobiliengeschäften, familienrechtlichen Vereinbarungen und anderen komplexen Rechtsgeschäften bleibt die Präsenzbeurkundung wichtig.

Immobilienkaufvertrag

Ein Grundstückskaufvertrag muss nach § 311b Abs. 1 BGB grundsätzlich notariell beurkundet werden. Die gewöhnliche notarielle Online-Beurkundung über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer ist für diesen Vorgang 2026 nicht allgemein zugelassen.

Eine einfache Videokonferenz mit einem Notar oder eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Präsenzbeurkundung nicht. Die Vorbereitung kann selbstverständlich digital erfolgen. Vertragsunterlagen können elektronisch ausgetauscht und Fragen vor dem Termin geklärt werden. Die eigentliche Beurkundung muss jedoch in der gesetzlich vorgesehenen Form stattfinden.

Ehevertrag

Auch Eheverträge gehören zu den Rechtsgeschäften, für die eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben sein kann. Nach § 1410 BGB muss ein Ehevertrag grundsätzlich bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Ein gewöhnlicher Online-Notartermin ersetzt dieses Verfahren 2026 nicht.

GmbH-Geschäftsanteile übertragen

Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen muss nach § 15 Abs. 3 GmbHG grundsätzlich notariell beurkundet werden. Die Tatsache, dass GmbH-Gründungen und bestimmte Gesellschafterbeschlüsse online beurkundet werden können, bedeutet nicht, dass jeder Anteilskaufvertrag ebenfalls in den zulässigen Online-Katalog fällt. Bei einer geplanten Anteilsübertragung sollten deshalb der Gesellschaftsvertrag, mögliche Zustimmungserfordernisse, die betroffenen Geschäftsanteile und die erforderliche notarielle Form frühzeitig geprüft werden.

Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht

Auch bei Vollmachten ist Vorsicht geboten. Viele Vollmachten können grundsätzlich privatschriftlich erteilt werden. Bei bestimmten Verwendungszwecken sind jedoch besondere Form- oder Nachweisanforderungen relevant. Eine Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht ist nicht allein deshalb online notariell beglaubigungsfähig, weil das deutsche Recht inzwischen elektronische notarielle Verfahren kennt. Die gesetzlich zugelassenen Online-Verfahren für gesellschaftsrechtliche Gründungsvollmachten dürfen nicht mit einer allgemeinen Freigabe sämtlicher Vollmachten verwechselt werden.

Über beglaubigt.de können geeignete Vollmachtsvorgänge digital vorbereitet werden. Welche notarielle Durchführung notwendig und zulässig ist, richtet sich nach dem konkreten Verwendungszweck.

Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für einen Online-Notartermin?

Für ein notarielles Online-Verfahren reicht eine gewöhnliche Videokonferenz über Zoom, Teams oder einen anderen allgemeinen Videodienst nicht aus.

Die Bundesnotarkammer betreibt ein eigenes gesetzlich vorgesehenes Videokommunikationssystem. Es verbindet die elektronische Identifizierung der Beteiligten mit der notariellen Durchführung und den erforderlichen elektronischen Signaturen.

Nach den offiziellen Angaben werden insbesondere ein geeignetes Ausweisdokument mit aktivierter elektronischer Identifizierungsfunktion, ein Smartphone mit NFC-Funktion und Notar-App sowie ein Computer oder Tablet mit Kamera und Mikrofon benötigt. Die konkreten Voraussetzungen können je nach Ausweisdokument und Staatsangehörigkeit unterschiedlich sein.

Beispiel: Zwei Gründer wohnen in verschiedenen Städten

Anna wohnt in Hamburg und Ben in München. Beide möchten eine GmbH gründen, ohne gemeinsam in ein Notariat reisen zu müssen. Sie bereiten ihre Gründungsunterlagen digital vor und prüfen vor dem Termin, ob ihre Ausweisdokumente für das notarielle Online-Verfahren geeignet sind. Anschließend nehmen beide über das System der Bundesnotarkammer am Beurkundungstermin teil.

Der Notar führt die erforderliche Identifizierung und Beurkundung durch. Die elektronischen Signaturen werden innerhalb des zugelassenen Verfahrens geleistet. Nach dem Termin folgen bei einer typischen Bargründung die Kontoeröffnung, die Einzahlung des erforderlichen Stammkapitals und der Vollzug der Handelsregisteranmeldung. Das Beispiel zeigt, dass die Online-Beurkundung vor allem die notarielle Durchführung ortsunabhängiger macht. Die weiteren gesetzlichen Gründungsschritte bleiben bestehen.

Wie läuft eine Online-Beurkundung beim Notar ab?

Der Ablauf beginnt mit der Auswahl eines gesetzlich zugelassenen Verfahrens. Anschließend werden die erforderlichen Informationen und Dokumente vorbereitet.

Im offiziellen Online-System registrieren sich die Beteiligten und führen die notwendige elektronische Identifizierung durch. Auf dieser Grundlage wird die qualifizierte elektronische Signatur vorbereitet.

Vor dem eigentlichen Termin stimmt das Notariat den Urkundsentwurf mit den Beteiligten ab. Beim Videotermin werden die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte durchgeführt. Dazu gehören insbesondere die notarielle Belehrung, die Behandlung des Urkundentextes und die erforderlichen elektronischen Signaturen.

Die Bundesnotarkammer beschreibt hierfür ein Verfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur und einer individuellen Bestätigung für den jeweiligen Signaturvorgang. Nach Abschluss der Beurkundung werden die weiteren gesetzlich vorgesehenen Schritte durchgeführt. Bei einer GmbH-Gründung gehört dazu beispielsweise der spätere Handelsregistervollzug.

beglaubigt.de übernimmt die organisatorische Vorbereitung geeigneter Gründungsvorgänge und koordiniert den Notartermin. Der eigentliche Online-Beurkundungstermin findet im gesetzlichen Verfahren unter Verantwortung der zuständigen Notarin oder des zuständigen Notars statt.

Wie läuft eine Online-Unterschriftsbeglaubigung ab?

Bei einer Online-Unterschriftsbeglaubigung steht nicht die vollständige Beurkundung eines Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt, sondern die gesetzlich vorgesehene Beglaubigung einer elektronischen Unterschrift.

Ein typisches Beispiel ist die Anmeldung einer neuen Geschäftsanschrift zum Handelsregister. Die Anmeldung wird zunächst vorbereitet. Anschließend identifiziert sich die anmeldeberechtigte Person im gesetzlichen Online-Verfahren und leistet die erforderliche elektronische Signatur. Die Notarin oder der Notar beglaubigt die Signatur nach den einschlägigen Vorschriften. Danach wird die Anmeldung über das Notariat elektronisch beim zuständigen Registergericht eingereicht. Die Online-Beglaubigung bedeutet also nicht, dass eine beliebige eingesannte Unterschrift nachträglich durch einen Klick in eine öffentlich beglaubigte Unterschrift umgewandelt wird. Auch hier sind das gesetzlich zugelassene Verfahren, die Identifizierung und die notarielle Mitwirkung entscheidend.

Was kostet eine Online-Beurkundung 2026?

Die Kosten einer notariellen Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Entscheidend sind insbesondere der Geschäftswert, die Art des Rechtsgeschäfts und die erforderlichen notariellen Tätigkeiten.

Für einen GmbH-Gesellschaftsvertrag gelten beispielsweise andere Gebührenpositionen als für eine Satzungsänderung oder Kapitalmaßnahme.

Die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass die gesetzlichen Notargebühren bundesweit einheitlich sind. Die Auswahl zwischen einem zulässigen Online-Verfahren und einem Vor-Ort-Termin verändert deshalb nicht automatisch die gesetzlichen Grundgebühren. Für die Nutzung des notariellen Videokommunikationssystems fällt allerdings eine zusätzliche Pauschale von 25 Euro pro Online-Beurkundungsverfahren zzgl. Umsatzsteuer an.

Beispiel: GmbH-Gründung mit Online-Beurkundung

Zwei Gründer möchten eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und individuellem Gesellschaftsvertrag gründen.

Die Bundesnotarkammer nennt für eine bestimmte Mehrpersonen-GmbH-Gründung mit individueller Satzung beispielhaft 630 Euro an notariellen Gebühren vor Auslagen und Umsatzsteuer. Bei einer geeigneten Online-Beurkundung kommt die gesetzliche Videopauschale von 25 Euro zzgl. Umsatzsteuer hinzu. Weitere notarielle Tätigkeiten, Registergebühren und gegebenenfalls Servicekosten müssen gesondert berücksichtigt werden.

Wer den gesamten Gründungsprozess über beglaubigt.de organisieren möchte, kann die digitale GmbH-Gründung nutzen. Die Gründungspakete beginnen nach den veröffentlichten Angebotsangaben bei 249 Euro zzgl. MwSt. Gesetzliche Notar- und Registergebühren fallen zusätzlich an.

Was kostet eine Online-Unterschriftsbeglaubigung 2026?

Auch die Gebühren einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung richten sich grundsätzlich nach dem GNotKG.

Für eine gewöhnliche Unterschriftsbeglaubigung sieht KV Nr. 25100 GNotKG grundsätzlich eine 0,2-Gebühr vor, mindestens 20 Euro und höchstens 70 Euro. Bei bestimmten registerrechtlichen Anmeldungen können weitere Gebührenpositionen für Entwurf, elektronische Übermittlung und Vollzug relevant werden. Für das gesetzliche Online-Beglaubigungsverfahren fällt zusätzlich eine Videopauschale von 8 Euro pro Beglaubigungsverfahren zzgl. Umsatzsteuer an.

Eine Online-Unterschriftsbeglaubigung ist deshalb nicht automatisch günstiger als ein klassischer Notartermin. Der Vorteil kann insbesondere darin liegen, dass die persönliche Anreise entfällt und die Beteiligten ihre Dokumente digital vorbereiten können. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen gesetzlichen Notarkosten und zusätzlichen Serviceleistungen. Wenn ein Dienstleister die Dokumentenvorbereitung und Terminorganisation übernimmt, kann dafür ein eigener Servicepreis entstehen.

Über beglaubigt.de kannst du geeignete Unterschriftsbeglaubigungen digital vorbereiten. Der konkrete Preis hängt von der angebotenen Leistung und dem erforderlichen notariellen Vorgang ab.

Ist eine Online-Beurkundung genauso rechtswirksam wie ein Vor-Ort-Termin?

Ja, wenn das Gesetz das Online-Verfahren für den konkreten Vorgang zulässt und sämtliche gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Die notarielle Online-Beurkundung ist kein informeller Ersatz für eine notarielle Urkunde. Sie ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren mit besonderen Anforderungen an Identifizierung, Videokommunikation und elektronische Signaturen. Die Bundesnotarkammer betreibt hierfür das offizielle Videokommunikationssystem. Die notarielle Verantwortung verbleibt bei der zuständigen Notarin oder dem zuständigen Notar.

Eine wirksam durchgeführte Online-Beurkundung kann deshalb die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Form für den zugelassenen Vorgang erfüllen. Dasselbe gilt für eine Online-Beglaubigung, wenn sie im gesetzlich zugelassenen Verfahren ordnungsgemäß vorgenommen wird. Anders ist es bei Rechtsgeschäften, die nicht zum zugelassenen Online-Katalog gehören. Hier kann eine gewöhnliche Videokonferenz die vorgeschriebene notarielle Form nicht ersetzen.

Welche Fehler passieren bei Online-Beurkundungen und Online-Beglaubigungen?

Ein häufiger Fehler besteht darin, anzunehmen, dass jede notarielle Tätigkeit inzwischen per Video durchgeführt werden kann. Tatsächlich ist der gesetzliche Online-Katalog begrenzt. Ein Immobilienkaufvertrag oder eine gewöhnliche GmbH-Anteilsübertragung kann nicht einfach im selben Online-Verfahren wie eine GmbH-Gründung beurkundet werden.

Ebenso problematisch ist die Verwechslung von Beurkundung und Beglaubigung. Wer einen formbedürftigen Vertrag lediglich mit einer beglaubigten Unterschrift versieht, erfüllt dadurch nicht automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundungsform.

Ein weiterer Fehler betrifft die technischen Voraussetzungen. Nicht jedes Ausweisdokument ist für die elektronische Identifizierung geeignet. Gerade bei ausländischen Beteiligten sollten die Identifizierungsmöglichkeiten vor der Terminbuchung geprüft werden.

Auch eine gewöhnliche elektronische Signatur reicht nicht aus, um ein gesetzliches notarielles Online-Verfahren zu ersetzen. Die erforderlichen Signaturen müssen im vorgesehenen Verfahren erstellt werden.

Schließlich sollten Gründer den Notartermin nicht mit der vollständigen Unternehmensgründung gleichsetzen. Kontoeröffnung, Kapitalaufbringung, Registereintragung und Behördenanmeldungen bleiben eigenständige Schritte.

Weiterführende Ratgeber zu Online-Notar, Beglaubigung und Gründung

Wer einen notariellen Vorgang digital durchführen möchte, sollte zuerst klären, welche Form gesetzlich erforderlich ist. Diese Ratgeber helfen bei den häufigsten Fragen:

Für eine allgemeine Einführung empfehlen wir außerdem „Dokumente in Deutschland beglaubigen lassen: Wo, wie und was kostet es?“.

Fazit: Was geht 2026 beim Notar wirklich per Video?

Im Jahr 2026 können zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge online notariell durchgeführt werden. Dazu gehören insbesondere GmbH- und UG-Gründungen, bestimmte Gründungsvollmachten, einstimmige Gesellschafterbeschlüsse und Anmeldungen zu Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister.

Entscheidend bleibt die Unterscheidung zwischen Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung. Eine Beurkundung betrifft das Rechtsgeschäft selbst und umfasst eine weitergehende notarielle Prüfung und Belehrung. Eine Beglaubigung bestätigt dagegen insbesondere die Echtheit beziehungsweise Zuordnung einer Unterschrift.

Nicht sämtliche notariellen Vorgänge sind online zulässig. Immobilienkaufverträge, Eheverträge und gewöhnliche GmbH-Anteilsübertragungen können nicht einfach über dasselbe Videokommunikationssystem abgewickelt werden wie eine GmbH-Gründung.

Wer den passenden digitalen Weg wählen möchte, sollte deshalb zuerst prüfen, welche notarielle Form erforderlich ist und ob das konkrete Verfahren zum gesetzlichen Online-Katalog gehört.

FAQ: Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung 2026

Was ist der Unterschied zwischen Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung?

Bei einer Online-Beurkundung wird das Rechtsgeschäft selbst in einem gesetzlich geregelten notariellen Videoverfahren begleitet und dokumentiert. Bei einer Online-Beglaubigung wird insbesondere eine elektronische Unterschrift im zugelassenen Verfahren notariell beglaubigt. Beide Verfahren erfüllen unterschiedliche rechtliche Funktionen.

Kann ich 2026 eine GmbH vollständig online gründen?

Ja. Eine GmbH kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen online notariell gegründet werden. Die Beurkundung erfolgt über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Anschließend müssen die weiteren Gründungsschritte, insbesondere Kapitalaufbringung und Handelsregistereintragung, durchgeführt werden.

Kann ich eine UG per Video beim Notar gründen?

Ja. Auch die UG-Gründung ist im gesetzlich zugelassenen Online-Verfahren möglich. Das vereinbarte Stammkapital muss vor der Handelsregisteranmeldung vollständig eingezahlt werden. Über beglaubigt.de können die Gründungsdokumente vorbereitet und der passende Notartermin koordiniert werden.

Welche Handelsregisteranmeldungen sind online möglich?

Grundsätzlich können sämtliche Handelsregisteranmeldungen im zugelassenen notariellen Online-Beglaubigungsverfahren durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise Anmeldungen von Geschäftsführerwechseln, Geschäftsanschriftenänderungen und weiteren registerpflichtigen Veränderungen.

Kann ich einen Geschäftsführerwechsel online anmelden?

Ja. Die Handelsregisteranmeldung eines Geschäftsführerwechsels kann grundsätzlich online notariell beglaubigt werden. Der zugrunde liegende Gesellschafterbeschluss und ein gegebenenfalls bestehender Geschäftsführerdienstvertrag müssen rechtlich gesondert betrachtet werden.

Kann ich eine GmbH-Satzungsänderung online beurkunden lassen?

Ja, bei einstimmigen Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH oder UG können Satzungsänderungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen online beurkundet werden. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Sitzverlegungen und Kapitalmaßnahmen.

Kann ich eine Generalvollmacht online notariell beglaubigen lassen?

Eine gewöhnliche Generalvollmacht gehört nicht automatisch zu den gesetzlich zugelassenen notariellen Online-Beglaubigungsverfahren. Die digitale Vorbereitung einer Vollmacht ist davon zu unterscheiden. Für bestimmte gesellschaftsrechtliche Gründungsvollmachten besteht dagegen die Möglichkeit einer Online-Beurkundung.

Kann ich einen Immobilienkaufvertrag online beurkunden lassen?

Nein. Die gewöhnliche notarielle Online-Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags ist 2026 in Deutschland nicht allgemein zugelassen. Die gesetzlich erforderliche Beurkundung muss im dafür vorgesehenen Präsenzverfahren stattfinden.

Kann ich GmbH-Geschäftsanteile online übertragen?

Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen erfordert grundsätzlich notarielle Beurkundung. Sie gehört 2026 nicht allgemein zum zugelassenen Online-Beurkundungskatalog. Die digitale Vorbereitung des Vertrags ist davon zu unterscheiden.

Kann ich eine Vereinsregisteranmeldung online beglaubigen lassen?

Ja. Anmeldungen zum Vereinsregister können grundsätzlich im notariellen Online-Verfahren beglaubigt werden. Dazu gehören beispielsweise die Anmeldung eines neu gegründeten Vereins und die Anmeldung einer Vorstandsänderung.

Brauche ich für einen Online-Notartermin einen elektronischen Personalausweis?

Für die elektronische Identifizierung wird ein geeignetes Ausweisdokument mit entsprechender Identifizierungsfunktion benötigt. Welche Dokumente akzeptiert werden, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit und dem konkreten Ausweisdokument ab. Zusätzlich werden die Notar-App und geeignete technische Geräte benötigt.

Ist eine Online-Beurkundung rechtsgültig?

Ja. Wenn das Verfahren gesetzlich zugelassen ist und ordnungsgemäß durchgeführt wird, kann eine Online-Beurkundung die vorgeschriebene notarielle Form erfüllen. Eine gewöhnliche Videokonferenz oder eine privat erstellte elektronische Signatur reicht dafür nicht aus.

Ist ein Online-Notartermin günstiger als ein Termin vor Ort?

Nicht automatisch. Die gesetzlichen Notargebühren richten sich nach dem GNotKG. Für das notarielle Online-Verfahren kommen grundsätzlich zusätzliche Pauschalen von 25 Euro für eine Beurkundung beziehungsweise 8 Euro für eine Beglaubigung hinzu, jeweils zzgl. Umsatzsteuer.

Wie lange dauert ein Online-Notartermin?

Die Dauer hängt vom konkreten Rechtsgeschäft, der Anzahl der Beteiligten und dem Umfang der erforderlichen Erklärungen ab. Ein einfacher Registervorgang kann weniger Zeit benötigen als eine umfangreiche GmbH-Gründung mit mehreren Gesellschaftern und individuellem Gesellschaftsvertrag.

Kann ich aus dem Ausland an einem Online-Notartermin teilnehmen?

Eine Teilnahme aus dem Ausland kann bei geeigneten Verfahren möglich sein. Entscheidend sind insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, die Zuständigkeit des Notars und die Eignung der vorhandenen Identifizierungsmittel. Nicht jedes ausländische Ausweisdokument ist für das Verfahren zugelassen.

Was übernimmt beglaubigt.de bei einem Online-Notartermin?

beglaubigt.de organisiert bei den angebotenen Vorgängen die digitale Datenerfassung, Dokumentenvorbereitung und Koordination des Notartermins. Bei GmbH- und UG-Gründungen können je nach Paket auch anschließende Behördenanmeldungen übernommen werden. Die notarielle Amtstätigkeit selbst erfolgt durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar.

Quellenverzeichnis

Bundesnotarkammer – Zulässige notarielle Online-Verfahren
https://online.notar.de/hilfe-faq/allgemeines/zulaessige-online-verfahren

Bundesnotarkammer – Übersicht der notariellen Online-Verfahren
https://online.notar.de/angebotsuebersicht

Bundesnotarkammer – Ablauf der Online-Verfahren
https://online.notar.de/ablauf

Bundesnotarkammer – Technische Voraussetzungen und Ausweisdokumente
https://online.notar.de/voraussetzungen

Bundesnotarkammer – Gebühren der Online-Verfahren
https://online.notar.de/hilfe-faq/allgemeines/gebuehren

Bundesnotarkammer – Notarielle Online-Verfahren
https://www.notar.de/themen/online-verfahren

Beurkundungsgesetz (BeurkG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/

§ 17 BeurkG – Grundsatz der notariellen Belehrung
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html

§ 40a BeurkG – Beglaubigung einer elektronischen Signatur mittels Videokommunikation
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__40a.html

§ 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html

§ 15 GmbHG – Übertragung von Geschäftsanteilen
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html

§ 12 HGB – Handelsregisteranmeldungen
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html

§ 311b BGB – Grundstücksverträge
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html

§ 1410 BGB – Form des Ehevertrags
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1410.html

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/

beglaubigt.de – Unterschriftsbeglaubigung
https://beglaubigt.de/unterschriftsbeglaubigung

beglaubigt.de – GmbH gründen
https://beglaubigt.de/gmbh-gruenden

beglaubigt.de – UG gründen
https://beglaubigt.de/ug-gruenden

beglaubigt.de – Holding gründen
https://beglaubigt.de/holding-gruenden