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Gesellschaftsrecht

GbR gründen 2026: Ablauf, Kosten und wann sich die eGbR wirklich lohnt

Kelly Ejiofor

9. Jun 2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • GbR gründen: Kein Notar, kein Mindestkapital, kein Aufwand – zwei Personen, ein gemeinsamer Zweck, fertig
  • Kosten: Theoretisch 0 €. Praktisch 0–500 € je nach Absicherung
  • Haftung: Beide Gesellschafter haften unbeschränkt mit Privatvermögen – das ist der entscheidende Unterschied zur GmbH
  • eGbR (neu seit 2024): Die eingetragene GbR mit eigenem Registereintrag – mehr Rechtssicherheit, mehr Möglichkeiten
  • Wann zur GmbH wechseln: Sobald echtes Risiko entsteht oder Investoren kommen

Die GbR: Deutschlands meistgenutzter Unternehmenstyp, den kaum jemand bewusst wählt

Zwei Freunde entwickeln zusammen eine App. Eine Designerin und ein Texter nehmen gemeinsam einen Kunden an. Drei Landwirte bewirtschaften ein Feld. Was alle drei gemeinsam haben: Sie haben gerade – ohne es zu wissen – eine GbR gegründet.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht, sobald zwei oder mehr Personen einen gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Kein Gang zum Notar. Keine Anmeldung. Kein Formular. Einfach loslegen – und damit ist man Gesellschafter.

Das ist die Stärke der GbR. Und genau das ist auch ihr größtes Risiko. Denn was auf dem Papier simpel klingt, hat eine Kehrseite, die viele erst dann bemerken, wenn es zu spät ist: Bei der GbR haftest du persönlich. Mit allem. Konto, Auto, Ersparnisse. Unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – das heißt, Gläubiger können sich aussuchen, wen von euch sie zuerst in Anspruch nehmen.

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es mit der eGbR – der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts – eine neue Option, die viele dieser Schwachstellen adressiert. Was sich geändert hat und wann sie sich lohnt, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist eine GbR – und worin unterscheidet sie sich von anderen Rechtsformen?

Die GbR ist die einfachste Form, mit mehreren Personen gemeinsam unternehmerisch tätig zu werden – kein Mindestkapital, keine Pflicht zum Handelsregistereintrag, kein Notar. Dafür haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Sie ist keine Kapitalgesellschaft wie GmbH oder UG – und genau das macht sie für viele interessant. Wer klein starten, Verwaltungsaufwand minimieren und flexibel bleiben will, findet in der GbR eine schlanke Lösung.

Was sie von der OHG unterscheidet: Die OHG ist für Kaufleute mit Handelsgewerbe, die ins Handelsregister eingetragen werden müssen. Die GbR ist für alles andere – Freiberufler, Kreative, Landwirte, Dienstleister.

Was sie von der GmbH unterscheidet: kein Stammkapital, keine Haftungsbeschränkung, deutlich weniger Bürokratie – aber dafür persönliche Haftung ohne Schutzschild.

Kurz: Die GbR ist das richtige Werkzeug für die richtige Situation. Das Problem ist nur, dass viele sie nutzen, ohne sich das bewusst entschieden zu haben.

Was kostet eine GbR-Gründung 2026?

Eine GbR zu gründen kostet theoretisch nichts – praktisch solltest du 0–500 € einplanen, je nachdem wie gut du euch absichern willst.

Mindestaufwand: 0 €

Rechtlich entsteht eine GbR durch schlichte Einigung. Kein Amt, kein Anwalt, kein Dokument nötig. Wer das nicht glaubt: Es stimmt trotzdem.

Was du trotzdem ausgeben solltest:

Gesellschaftervertrag vom Anwalt aufsetzen lassen: 200–500 €

Das ist keine Pflicht. Aber ein GbR-Vertrag regelt, was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigt, stirbt, zahlungsunfähig wird oder einfach aufhören will. Ohne Vertrag greift das Gesetz – und das will in den meisten Fällen keiner der Beteiligten.

Gewerbeanmeldung (falls gewerblich): 20–60 €

Pflicht für gewerblich tätige GbRs. Freiberufler – Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten – melden sich beim Finanzamt an, nicht beim Gewerbeamt.

eGbR-Registrierung im Gesellschaftsregister: ca. 30–100 €

Neu seit 2024, freiwillig für die meisten – aber nötig, wenn die GbR Immobilien erwerben oder rechtssicher im eigenen Namen auftreten will.

Gesamtkosten realistisch: 200–600 € für eine sauber aufgesetzte GbR mit Vertrag.

Was gerne vergessen wird: Eine GbR ohne schriftlichen Gesellschaftervertrag ist wie ein mündlicher Mietvertrag – funktioniert, bis es nicht mehr funktioniert. Dann wird es teuer.

Wie gründest du eine GbR 2026 Schritt für Schritt?

Eine GbR ist in wenigen Stunden gegründet – der Prozess hat fünf Schritte, von denen nur einer wirklich Zeit kostet: der Gesellschaftervertrag.

Schritt 1: Einigung über Zweck und Beiträge (1 Stunde)

Was: Alle Gesellschafter einigen sich, was die GbR macht und wer was einbringt – Geld, Arbeit, Wissen, Kontakte.

Wichtig: Diese Einigung ist der Gründungsmoment. Ab hier existiert die GbR rechtlich.

Schritt 2: Gesellschaftervertrag aufsetzen (1–5 Tage)

Was: Schriftliche Regelung aller wichtigen Punkte – Zweck, Beiträge, Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Ausstieg.

Wer: Idealerweise mit einem Anwalt, zumindest mit einer soliden Vorlage.

Warum jetzt: Nachträglich einigen ist schwerer – besonders wenn die Geschäfte laufen.

Schritt 3: Gewerbeanmeldung (falls nötig)

Was: Anmeldung beim örtlichen Gewerbeamt.

Wer muss das: Gewerbetreibende. Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt an.

Dauer: Meist innerhalb von 1–2 Werktagen erledigt.

Schritt 4: Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Was: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen – die GbR bekommt eine Steuernummer.

Dauer: 2–4 Wochen bis die Steuernummer ankommt.

Schritt 5 (optional): eGbR-Registrierung im Gesellschaftsregister

Was: Seit 2024 können sich GbRs offiziell eintragen lassen.

Warum: Rechtssicherheit, Immobilienerwerb, professioneller Außenauftritt.

Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Insider-Tipp: Viele GbRs scheitern nicht am Geschäftsmodell, sondern an ungeklärten Fragen zwischen den Gesellschaftern. Was passiert, wenn einer krank wird und monatelang nicht arbeiten kann? Was, wenn einer aussteigen will? Ein halber Nachmittag für diese Fragen beim Vertragsaufsetzen spart im Zweifel Jahre an Streit.

Was ist die eGbR – und was hat sich mit dem MoPeG seit 2024 geändert?

Die eGbR ist die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts – seit dem 1. Januar 2024 können sich GbRs freiwillig in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen und treten damit mit eigenem Namen rechtssicher nach außen auf.

Das klingt nach Bürokratie. Ist es aber nicht. Hinter der eGbR steckt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – die größte Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren.

Was sich konkret ändert, wenn eine GbR zur eGbR wird:

Die Gesellschaft kann jetzt selbst Eigentümerin von Immobilien sein – nicht mehr die einzelnen Gesellschafter gemeinsam, sondern die Gesellschaft als solche. Das klingt technisch, ist aber ein riesiger Unterschied: Gesellschafterwechsel blockieren nicht mehr den Grundbucheintrag. Sie kann Bankkonten, Verträge und Forderungen im eigenen Namen halten – klarer Außenauftritt statt diffusem „wir drei".

Sie erscheint im öffentlichen Register – das schafft Transparenz und Vertrauen bei Geschäftspartnern. Die Haftung ändert sich durch die Registrierung nicht. Gesellschafter einer eGbR haften weiterhin persönlich.

Quelle: https://www.bmj.de/mopeg

Wann lohnt sich die eGbR – und wann reicht die normale GbR?

Die eGbR lohnt sich für GbRs, die Immobilien erwerben, dauerhaft im eigenen Namen auftreten oder Rechtssicherheit gegenüber Dritten brauchen – für reine Innengesellschaften oder kurzfristige Projekte reicht die normale GbR.

eGbR ist die bessere Wahl, wenn:

  • Die GbR Grundstücke oder Immobilien kaufen will
  • Ihr dauerhaft Verträge, Konten und Forderungen im Gesellschaftsnamen führen wollt
  • Geschäftspartner oder Banken einen formellen Nachweis der Gesellschaft erwarten
  • Die GbR langfristig und professionell betrieben wird
  • Ihr Gesellschafter wechseln wollt, ohne jedes Mal aufwändige Umschreibungen zu machen

Normale GbR reicht, wenn:

  • Es sich um ein zeitlich begrenztes Projekt handelt
  • Keine Immobilien und keine komplexen Außenbeziehungen nötig sind
  • Die Gesellschafter klein und vertraut bleiben
  • Verwaltungsaufwand bewusst minimal gehalten werden soll

Unser Fazit: Wer eine GbR als dauerhaftes Unternehmensmodell betreibt – besonders in Verbindung mit Immobilien oder professionellem B2B-Geschäft – sollte die eGbR-Registrierung ernsthaft prüfen. Der Aufwand ist gering, der Nutzen bei Gesellschafterwechseln oder Immobilientransaktionen erheblich. Wer eine GbR für ein Nebenprojekt oder ein befristetes Vorhaben nutzt, braucht sie nicht.

Wann wird eine GbR zur Haftungsfalle – und was kannst du dagegen tun?

Die GbR wird zur Haftungsfalle, sobald echte Risiken entstehen – ein größerer Auftrag, Mitarbeiter, externe Schulden oder ein Gesellschafter, der unzuverlässig wird. Ab diesem Punkt schützt nur eine Kapitalgesellschaft.

Das ist das Gespräch, das bei GbR-Gründungen selten stattfindet: Wann hört die GbR auf, die richtige Rechtsform zu sein?

Die ehrliche Antwort: Früher als die meisten denken. Sobald du Mitarbeiter einstellst, haftets du als Gesellschafter persönlich für deren Sozialversicherungsbeiträge. Sobald ein Auftrag schiefläuft und der Auftraggeber auf Schadensersatz klagt, greift er auf dein Privatkonto zu. Sobald dein Mitgründer Schulden macht und die Gläubiger die GbR als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, zahlst du seinen Anteil.

Signale, dass es Zeit für einen Rechtsformwechsel ist:

  • Jahresumsatz übersteigt dauerhaft 100.000 €
  • Ihr stellt Mitarbeiter ein
  • Ihr habt externe Investoren oder Bankfinanzierung
  • Ein Gesellschafter wird unzuverlässig oder fällt aus
  • Eure Kunden sind Enterprise-Unternehmen oder öffentliche Auftraggeber

Der Wechsel von der GbR zur GmbH ist möglich – er erfordert einen Notartermin und die entsprechenden Gründungsdokumente. Bei beglaubigt.de buchst du diesen Schritt online, reichst die nötigen Unterlagen vorab ein und der Notar gibt dir Feedback, bevor du den Termin wahrnimmst.

Welche Fehler machen Gründer bei der GbR – und was kosten sie wirklich?

Die drei teuersten Fehler bei der GbR sind: kein schriftlicher Gesellschaftervertrag, keine Regelung für den Ausstiegsfall und zu langes Festhalten an der GbR, wenn das Risikoprofil längst für eine GmbH spricht.


Fehler 1: GbR ohne schriftlichen Vertrag

Was passiert: Streit über Gewinnverteilung, Entscheidungsrechte oder Ausstiegsbedingungen – geregelt durch das Bürgerliche Gesetzbuch, nicht durch euren Willen.

Kosten: Anwalts- und Gerichtskosten schnell im fünfstelligen Bereich.

Lösung: Gesellschaftervertrag am Anfang aufsetzen lassen – 200–500 € sind hier eine Versicherung.

Fehler 2: Kein Exit-Plan für Gesellschafter

Was passiert: Ein Gesellschafter will raus. Wie wird sein Anteil bewertet? Darf er zur Konkurrenz? Gibt es ein Vorkaufsrecht? Ohne Regelung: offener Streit.

Kosten: Gutachter, Anwälte, zerbrochene Geschäftsbeziehungen.

Lösung: Ausstiegsszenarien im Vertrag regeln – auch das Worst-Case-Szenario Tod oder Insolvenz.

Fehler 3: Zu lange GbR bleiben

Was passiert: Das Geschäft wächst, die Risiken steigen – aber man bleibt aus Bequemlichkeit GbR.

Kosten: Im schlimmsten Fall die eigene Altersvorsorge, die Wohnung, das Ersparte. Lösung: Rechtsform mindestens einmal jährlich auf Passung prüfen. Wenn echte Risiken entstehen: GmbH gründen.

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FAQ – Häufige Fragen zur GbR-Gründung 2026

Was kostet eine GbR-Gründung 2026?

Theoretisch 0 €, da keine Anmeldepflicht besteht. Praktisch solltest du 200–500 € für einen Gesellschaftervertrag einplanen. Dazu kommen 20–60 € für die Gewerbeanmeldung, falls gewerblich tätig.

Brauche ich für eine GbR einen Notar?

Nein – eine GbR entsteht ohne Notar und ohne Registereintrag. Wenn du jedoch eine eGbR gründen oder Immobilien über die GbR erwerben willst, ist ein Notartermin nötig.

Was ist der Unterschied zwischen GbR und eGbR?

Die eGbR ist eine im Gesellschaftsregister eingetragene GbR – seit dem MoPeG 2024 möglich. Sie kann im eigenen Namen Immobilien erwerben und tritt rechtssicherer nach außen auf. Die Haftung bleibt bei beiden unbeschränkt.

Wann sollte ich von der GbR zur GmbH wechseln?

Spätestens wenn echte Haftungsrisiken entstehen: Mitarbeiter, externe Schulden, größere Aufträge oder unzuverlässige Gesellschafter. Die persönliche unbeschränkte Haftung ist das zentrale Argument für einen Wechsel.


Wie viele Personen brauche ich für eine GbR?

Mindestens zwei. Eine Einzelperson kann keine GbR gründen – dafür gibt es das Einzelunternehmen oder die Einpersonen-GmbH.

Fazit: Die GbR ist kein Notbehelf – aber sie braucht einen Plan

Die GbR ist nicht die Rechtsform für Gründer, die es sich einfach machen wollen. Sie ist die Rechtsform für Gründer, die wissen, was sie tun. Wer klein startet, überschaubare Risiken hat und flexibel bleiben will, findet in der GbR ein schlankes, mächtiges Instrument.

Aber: Jede GbR braucht einen schriftlichen Vertrag, einen Exit-Plan und eine ehrliche Einschätzung, wann es Zeit für die nächste Rechtsform ist.

Wenn dieser Moment kommt – und er kommt für erfolgreiche Gründer fast immer – führt der Weg über einen Notartermin. Bei beglaubigt.de buchst du ihn online, lädst deine Unterlagen vorab hoch und gehst vorbereitet in den Termin. Kein Raten, keine Überraschungen.

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