Wer eine GmbH oder UG gründen möchte, muss mehrere Entscheidungen treffen: Welche Rechtsform passt zum Vorhaben? Welche Regelungen braucht der Gesellschaftsvertrag? Wer organisiert den Notartermin, und welche Anmeldungen stehen anschließend an? Dabei stellt sich häufig die Frage, ob der direkte Weg zum Notariat ausreicht oder ein zusätzlicher Gründungsservice den Ablauf erleichtert.
Ein Notartermin vor Ort ist dabei ebenso wenig automatisch umständlich wie eine digitale Vorbereitung automatisch vollständig. Entscheidend ist, welche Aufgaben bereits abgedeckt sind und was du selbst übernehmen möchtest. Auch eine notarielle Online-Gründung kann direkt über ein Notariat erfolgen. Ein externer Gründungsservice ist dafür rechtlich nicht zwingend erforderlich.
Dieser Vergleich erklärt die Unterschiede zwischen direkter Notargründung, einem allgemeinen Gründungsservice und beglaubigt.de. Du erfährst, welche Leistungen du tatsächlich benötigst, wie du die Kosten vergleichst und worauf du bei Zeitangaben und Gesellschaftsverträgen achten solltest.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Direkt zum Notar: Du kannst eine GmbH oder UG ohne zusätzlichen Gründungsdienstleister gründen. Das Notariat übernimmt die erforderlichen notariellen Aufgaben; weitere organisatorische Schritte und Behördenanmeldungen musst du gegebenenfalls selbst erledigen.
- Online oder vor Ort: Ein gesetzlich geregelter Online-Notartermin ist bei geeigneten Gründungen möglich. Digitaler Gründungsservice und notarielle Online-Beurkundung sind unterschiedliche Leistungen.
- Kosten getrennt vergleichen: Notarkosten, Registergebühren und zusätzliche Servicekosten sind verschiedene Positionen. Das Stammkapital gehört zur Gesellschaft und ist keine Servicegebühr.
- Auf den Leistungsumfang achten: Vertragsgestaltung, Terminorganisation und Anmeldungen nach der Gründung sind nicht in jedem Angebot gleichermaßen enthalten.
- Gründung mit beglaubigt.de: Die Pakete starten bei 249 Euro zzgl. MwSt. Notar- und Registerkosten fallen zusätzlich an. Einen Überblick über Vorbereitung, Begleitung und den weiteren Ablauf findest du auf der Seite GmbH mit beglaubigt.de gründen.
- Was unterscheidet Notar, Gründungsservice und beglaubigt.de?
Notariat und Gründungsservice übernehmen unterschiedliche Aufgaben
Ein Notariat ist für die gesetzlich vorgesehenen notariellen Tätigkeiten zuständig. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die notwendigen Schritte rund um die Handelsregisteranmeldung. Die notarielle Tätigkeit umfasst rechtliche Aufklärung und die Prüfung des beurkundeten Geschäfts. Sie beschränkt sich nicht darauf, eine bereits fertige Unterschrift zu bestätigen.
Ein Gründungsservice ergänzt diesen rechtlichen Gründungsprozess um organisatorische Leistungen. Er kann beispielsweise die Gründungsdaten erfassen, Unterlagen koordinieren, einen Notartermin abstimmen und bestimmte Folgeanmeldungen vorbereiten oder übernehmen. Der Begriff „Gründungsservice“ bezeichnet allerdings keinen einheitlichen Leistungsumfang. Deshalb solltest du immer prüfen, welche konkreten Aufgaben hinter dem jeweiligen Angebot stehen.
Auch beglaubigt.de ist ein privater Dienstleister. Die Plattform unterstützt bei der digitalen Vorbereitung und Koordination der Gründung. Notarielle Beurkundungen werden durch unabhängige Notarinnen und Notare durchgeführt; über die Eintragung entscheidet das zuständige Registergericht. Diese Zuständigkeiten ändern sich durch die Beauftragung eines Gründungsservices nicht. [1] [2] [3]
Du entscheidest über die gewünschte Unterstützung
Die praktische Frage lautet daher: Welche Aufgaben möchtest du selbst koordinieren? Wenn Gesellschaftsstruktur, Geschäftsanschrift und Unterlagen bereits feststehen und du die weiteren Anmeldungen eigenständig organisieren kannst, kann die direkte Zusammenarbeit mit einem Notariat ausreichen.
Wenn dagegen mehrere Beteiligte, Dokumente und anschließende Anmeldungen zusammenkommen, kann eine gebündelte Vorbereitung hilfreich sein. Einen Überblick über die einzelnen Stationen bietet unser Ratgeber GmbH gründen: Ablauf, Kosten und Dauer. Die verschiedenen Gründungsangebote findest du im Themenbereich Unternehmensgründung.
- Was übernimmt das Notariat bei einer direkten GmbH-Gründung?
Beratung und Vertragsvorbereitung gehören zum notariellen Verfahren
Wer direkt beim Notar gründet, muss nicht bereits einen vollständig ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrag mitbringen. Zunächst werden die wesentlichen Angaben zur Gesellschaft geklärt: Firma, Satzungssitz, Unternehmensgegenstand, Beteiligte, Geschäftsanteile, Stammkapital und Geschäftsführung. Auf dieser Grundlage bereitet das Notariat die erforderlichen Erklärungen vor.
Bei der Beurkundung soll der Notar den Sachverhalt und den Willen der Beteiligten klären und über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren. Das ist in § 17 BeurkG geregelt. Ein zusätzlicher Dienstleister ist daher nicht automatisch notwendig, um die rechtlichen Fragen des Gesellschaftsvertrags im notariellen Verfahren zu besprechen. [2]
Die notarielle Betreuung und die organisatorische Begleitung einer Gründung sind dennoch nicht deckungsgleich. Die Auswahl einer Bank, die Zusammenstellung aller wirtschaftlichen Angaben und die Koordination weiterer Anmeldungen liegen nicht automatisch vollständig beim Notariat. Hier solltest du frühzeitig absprechen, welche Aufgaben übernommen werden und welche bei dir verbleiben.
Nach dem Termin folgen weitere Gründungsschritte
Bei einer typischen Bargründung wird nach der Beurkundung das Geschäftskonto der Gesellschaft in Gründung eingerichtet und das erforderliche Kapital eingezahlt. Anschließend müssen die Voraussetzungen für die Handelsregisteranmeldung erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem die gesetzlich vorgesehenen Erklärungen der Geschäftsführung. [4] [5]
Der Notartermin ist damit ein zentraler Schritt, aber nicht der Abschluss sämtlicher Gründungsaufgaben. Wer direkt über ein Notariat gründet, sollte deshalb auch für Bank, Kapitalaufbringung und die anschließenden Anmeldungen einen klaren Ablauf festlegen.
- Ist die Gründung online oder beim Notar vor Ort besser?
Die Form des Termins entscheidet nicht über den gesamten Service
Ein Termin vor Ort kann sinnvoll sein, wenn die Beteiligten ihre Fragen persönlich besprechen möchten oder die Voraussetzungen für das Online-Verfahren nicht vorliegen. Ein Online-Termin kann dagegen Anfahrten vermeiden und die Abstimmung zwischen Personen erleichtern, die an unterschiedlichen Orten wohnen.
Die notarielle Online-Beurkundung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Sie erfolgt über das dafür vorgesehene Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer und setzt geeignete technische und identifikationsrechtliche Voraussetzungen voraus. Eine gewöhnliche Videokonferenz mit anschließender privater Unterschrift ersetzt dieses Verfahren nicht. [1] [6]
Ein zusätzlicher Gründungsservice ist für die Nutzung des notariellen Online-Verfahrens nicht zwingend erforderlich. Umgekehrt kann eine digital vorbereitete Gründung auch mit einem Notartermin vor Ort verbunden werden. „Digital“ beschreibt daher nicht automatisch den gesamten Ablauf oder den Umfang der Unterstützung.
Mit beglaubigt.de bereitest du deine GmbH-Gründung digital vor und lässt den passenden Notartermin koordinieren. Ob der Termin online oder vor Ort stattfindet, hängt von der konkreten Gründung und den Voraussetzungen der Beteiligten ab.
Musterprotokoll und Gesellschaftsvertrag getrennt betrachten
Unabhängig vom Terminformat musst du entscheiden, welche vertragliche Grundlage zu deiner Gesellschaft passt. Das vereinfachte Gründungsverfahren mit Musterprotokoll ist nach § 2 Abs. 1a GmbHG grundsätzlich auf höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer begrenzt. Zusätzliche, vom gesetzlichen Muster abweichende Regelungen sind dabei nicht vorgesehen. Ein Dienstleistungspaket kann einen engeren Leistungsumfang haben als das Gesetz. [1]
Bei mehreren Gründern können beispielsweise Stimmrechte, Anteilsübertragungen, das Ausscheiden eines Beteiligten oder Konfliktlösungen wichtig werden. Solche Fragen sollten vor der Beurkundung geklärt werden. Die Wahl zwischen Musterprotokoll und Satzung ist deshalb keine reine Preisentscheidung.
Die Unterschiede erläutert unser Artikel GmbH gründen mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag.
- Welche Leistungen sollte ein Gründungsservice enthalten?
Vorbereitung, Koordination und Folgeanmeldungen unterscheiden
Ein günstiger Einstiegspreis sagt zunächst wenig darüber aus, wie viel Arbeit dir tatsächlich abgenommen wird. Ein Angebot kann lediglich eine digitale Datenerfassung und Dokumentenvorlagen enthalten. Ein anderes kann zusätzlich die Abstimmung mit dem Notariat und die Begleitung der anschließenden Schritte umfassen.
Achte deshalb darauf, ob Unterlagen nur bereitgestellt oder auch auf die konkrete Konstellation abgestimmt werden. Ebenso wichtig ist, ob du einen festen Ansprechpartner erhältst und wer Rückfragen zwischen Gründern, Notariat und weiteren Beteiligten koordiniert. Gerade bei mehreren Gesellschaftern können unvollständige oder widersprüchliche Angaben den Ablauf verzögern.
Bei Behördenanmeldungen solltest du unterscheiden, ob ein Anbieter eine Anleitung liefert, einen Vorgang vorbereitet oder die Anmeldung aufgrund einer entsprechenden Beauftragung übernimmt. Formulierungen wie „Unterstützung bei der Gründung“ reichen für einen belastbaren Vergleich allein nicht aus.
Individuelle Beratung muss zum Vorhaben passen
Ein standardisierter Prozess kann für eine einfache Gründung gut geeignet sein. Er beantwortet aber nicht automatisch sämtliche Fragen einer komplexen Beteiligungsstruktur. Wenn besondere Rechte, Investorenregelungen oder internationale Gesellschaftsdokumente erforderlich sind, solltest du vorab klären, welche individuelle rechtliche und gegebenenfalls steuerliche Beratung benötigt wird.
Wichtig ist außerdem, zwischen organisatorischer Begleitung und einer Entscheidung durch Dritte zu unterscheiden. Ein Dienstleister kann Unterlagen vorbereiten und Abläufe koordinieren. Die Identifizierung durch eine Bank, die notarielle Beurkundung und die Prüfung durch das Registergericht bleiben eigenständige Schritte.
- Welche Gründungspakete bietet beglaubigt.de?
Einfach: 249 Euro zzgl. MwSt.
Das Einstiegspaket heißt „Einfach“. Es richtet sich an unkomplizierte Gründungen mit Musterprotokoll und umfasst die Vorbereitung und Begleitung des Gründungsprozesses. Dazu gehören unter anderem ein persönlicher Ansprechpartner, Gründungsunterlagen und die Koordination des Notartermins.
Der auf der Produktseite genannte Paketumfang ist auf bis zu zwei Gesellschafter und einen Geschäftsführer ausgerichtet. Die weiteren Pflichtanmeldungen nach der Gründung erledigst du bei dieser Variante selbst. Diese Paketgrenze ist von der gesetzlichen Grenze des vereinfachten Gründungsverfahrens zu unterscheiden.
Standard: 399 Euro zzgl. MwSt.
Das Standard-Paket sieht einen standardisierten Gesellschaftsvertrag sowie einen erweiterten Leistungsumfang vor. Es eignet sich für ein bis fünf Gesellschafter und mehrere Geschäftsführer.
Zusätzlich zur Gründungsbegleitung sind insbesondere Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung einschließlich USt-IdNr. und Transparenzregistermeldung vorgesehen. Das kann sinnvoll sein, wenn du die anschließenden Pflichtanmeldungen nicht einzeln selbst koordinieren möchtest.
Priority: 899 Euro zzgl. MwSt.
Das Priority-Paket richtet sich an Vorhaben mit besonderen Anforderungen an Vertragsgestaltung oder Gesellschafterstruktur. Vorgesehen sind ein persönliches Onboarding mit einem Rechtsanwalt und ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag.
Je nach Vorhaben können dabei beispielsweise Beteiligungsrechte, Vesting oder Regelungen für einen späteren Verkauf relevant sein. Entscheidend ist, welche Gestaltung deine Gesellschaft tatsächlich benötigt. Ein höherer Paketpreis ist nicht für jede einfache Gründung erforderlich.
Bei allen Paketen gilt: Die genannten Preise betreffen die Leistungen von beglaubigt.de. Gesetzliche Notarkosten und Registergebühren kommen hinzu. Preis- und Leistungsstand ist der 14. Oktober 2026. [7]
- Wie vergleichst du die Kosten richtig?
Notarkosten und Servicepreis sind verschiedene Positionen
Bei einer direkten Gründung über ein Notariat fällt keine zusätzliche Gebühr für einen externen Gründungsservice an. Die gesetzlich vorgesehenen notariellen Leistungen werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz abgerechnet. Ein niedrigerer organisatorischer Aufwand führt deshalb nicht automatisch zu frei verhandelbaren Notargebühren.
Für einen sinnvollen Vergleich müssen außerdem dieselben Gründungskonstellationen gegenübergestellt werden. Eine Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll ist kostenmäßig nicht mit einer Mehrpersonen-GmbH ohne Musterprotokoll gleichzusetzen. Unterschiede entstehen unter anderem durch Vertragsform, Beteiligte und die erforderlichen notariellen Tätigkeiten.
Die Bundesnotarkammer nennt als Beispiele rund 105 Euro für eine Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll und rund 630 Euro für eine Mehrpersonen-GmbH ohne Musterprotokoll mit 25.000 Euro Stammkapital. Hinzu kommen jeweils Auslagen, Pauschalen und die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese Beispiele sind keine verbindlichen Gesamtpreise und keine allgemeine Kostenobergrenze. [8]
Rechenbeispiel: GmbH mit zusätzlicher Gründungsbegleitung

Zwei Personen möchten eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital ohne Musterprotokoll gründen. Orientieren sie sich an der genannten Beispielrechnung der Bundesnotarkammer, ergeben sich zunächst rund 630 Euro für die dort beschriebenen notariellen Tätigkeiten, bevor Auslagen und Umsatzsteuer berücksichtigt werden.
Wählen sie zusätzlich das Standard-Paket für 399 Euro zzgl. MwSt., ergeben diese beiden Positionen zusammen 1.029 Euro vor Auslagen, Umsatzsteuer und weiteren Gebühren. Registergebühren und gegebenenfalls weitere Kosten sind darin noch nicht enthalten.
Die Servicegebühr ersetzt die Notarkosten somit nicht. Der Vergleich sollte vielmehr zeigen, ob dir die enthaltene Vorbereitung, Koordination und Übernahme weiterer Anmeldungen den zusätzlichen Preis wert sind.
Stammkapital gehört nicht in dieselbe Kostenkategorie
Für eine GmbH beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital 25.000 Euro. Bei einer normalen Bargründung können vor der Anmeldung unter den Voraussetzungen des § 7 GmbHG zunächst insgesamt 12.500 Euro ausreichen; zugleich müssen die Mindesteinzahlungen auf die einzelnen Geschäftsanteile beachtet werden. Die Pflicht zur Leistung der restlichen Einlagen bleibt bestehen. [4] [9]
Dieses Kapital ist keine Vergütung für Notariat oder Gründungsservice. Es wird der Gesellschaft zugeführt. Bei einer UG gelten andere Kapitalvoraussetzungen; insbesondere muss ihr Stammkapital vor der Anmeldung vollständig eingezahlt sein. [10]
- Wie lange dauert die Gründung tatsächlich?
Notartermin und Handelsregistereintragung getrennt planen
Die Aussage „Gründung in sieben Tagen“ kann unterschiedliche Zeitpunkte meinen. Für deine Planung ist entscheidend, ob damit die Vorbereitung, der Notartermin oder die vollständige Eintragung gemeint ist.
Die aktuelle Paketbeschreibung von beglaubigt.de nennt einen Online- oder Vor-Ort-Notartermin innerhalb von sieben Werktagen. Daraus folgt keine pauschale Garantie, dass die Gesellschaft innerhalb derselben Zeit bereits im Handelsregister eingetragen ist. Bank, Kapitalaufbringung und Registergericht beeinflussen den weiteren Ablauf. [7]
Ein realistischer Überblick umfasst vier Stationen:
1. Gründung vorbereiten: Firma, Geschäftsanschrift, Beteiligte und Vertragsgestaltung klären. Vollständige Angaben helfen, Rückfragen vor dem Termin zu vermeiden.
2. Notariell beurkunden: Den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise das geeignete Gründungsprotokoll im gesetzlich vorgesehenen Verfahren beurkunden lassen.
3. Kapital aufbringen: Bei einer typischen Bargründung das Geschäftskonto einrichten und die erforderlichen Einlagen leisten.
4. Registerverfahren abschließen: Die Anmeldung wird über das Notariat eingereicht und vom zuständigen Registergericht geprüft.
Vor der Eintragung besteht die GmbH als solche noch nicht. Für Handlungen im Namen der Gesellschaft vor diesem Zeitpunkt können besondere Haftungsfolgen gelten. Deshalb solltest du den geplanten Geschäftsbeginn nicht allein an einem gebuchten Notartermin ausrichten. [11]
Eine ausführlichere Planung findest du im Ratgeber Wie lange dauert eine GmbH-Gründung wirklich?.
- Wer übernimmt die Anmeldungen nach der Gründung?
Der Registervollzug ist nicht die einzige Aufgabe
Nach der Beurkundung und Eintragung können weitere Pflichten bestehen, insbesondere gegenüber Gewerbeamt, Finanzamt und Transparenzregister. Welche Angaben benötigt werden und wann die jeweiligen Schritte erfolgen müssen, solltest du frühzeitig einplanen.
Bei einer direkten Zusammenarbeit mit dem Notariat solltest du ausdrücklich klären, welche Aufgaben vom erteilten Auftrag umfasst sind. Die notarielle Betreuung des Registerverfahrens bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche weiteren Anmeldungen für dein Unternehmen erledigt werden.
Wenn du diese Schritte selbst übernimmst, brauchst du einen Überblick über die zuständigen Stellen, erforderlichen Angaben und Rückfragen. Wer bereits Erfahrung mit Gründungsformalitäten hat, kann damit gut zurechtkommen. Bei mehreren parallelen Aufgaben kann zusätzliche Unterstützung organisatorisch hilfreich sein.
Der Paketumfang entscheidet über die Arbeitsteilung
Bei beglaubigt.de sind die genannten Folgeanmeldungen nach der aktuellen Produktbeschreibung im Standard- und Priority-Paket enthalten. Im Einstiegspaket „Einfach“ sind sie selbst zu erledigen. Dadurch kann ein scheinbar kleiner Preisunterschied mit einer deutlich anderen Aufgabenverteilung verbunden sein.
Prüfe deshalb nicht nur, ob ein Angebot „Begleitung bis zum Handelsregister“ verspricht. Frage auch, was danach folgt und wer die dafür erforderlichen Angaben zusammenstellt. Eine Gründung ist organisatorisch erst dann gut vorbereitet, wenn auch die anschließenden Pflichten eingeplant sind.
- Welcher Gründungsweg passt zu welcher Situation?
Direkter Notartermin bei klarer Struktur
Eine direkte Gründung über ein Notariat kann gut passen, wenn du allein gründest, das Geschäftsmodell und die Beteiligungsverhältnisse feststehen und du die weiteren Schritte selbst koordinieren möchtest. Eine geeignete Geschäftsanschrift, vollständige Unterlagen und eine frühzeitig geklärte Kontoeröffnung erleichtern die Vorbereitung.
Ein zusätzlicher Gründungsservice ist in dieser Situation vor allem eine Entscheidung über die gewünschte organisatorische Entlastung. Du solltest ihn nicht allein deshalb beauftragen, weil du annimmst, ohne Dienstleister keinen geeigneten Gesellschaftsvertrag erhalten zu können.
Zusätzliche Begleitung bei mehreren Beteiligten
Bei mehreren Gründern entstehen häufig mehr Abstimmungsfragen. Schon unterschiedliche Angaben zur Beteiligung oder Geschäftsführung können Rückfragen auslösen. Hinzu kommen Entscheidungen darüber, wie spätere Konflikte, Anteilsübertragungen oder das Ausscheiden eines Gesellschafters geregelt werden sollen.
Eine strukturierte Vorbereitung kann helfen, diese Themen rechtzeitig sichtbar zu machen. Individuelle rechtliche Gestaltungsfragen sollten jedoch gezielt mit dem Notariat oder entsprechend beauftragten Rechtsanwälten geklärt werden.
Internationale Beteiligte und Holdingstrukturen
Bei internationalen Gründern können Identifizierung, Vollmachten, ausländische Gesellschaftsdokumente und Übersetzungen zusätzliche Abstimmung erfordern. Auch hier ist eine direkte Notargründung möglich. Die benötigten Nachweise und die Eignung für das Online-Verfahren sollten allerdings früh geklärt werden.
Bei einer Holding kommen weitere Fragen hinzu, etwa zur Reihenfolge der Gründungen und zu den Beteiligungsverhältnissen. Organisatorische Unterstützung kann diese Abläufe koordinieren. Die rechtliche und steuerliche Struktur muss trotzdem zum konkreten Vorhaben passen.
Welche Lösung eignet sich für Gründer ohne eigenes Büro?
Wer eine GmbH oder UG gründet, benötigt eine geeignete inländische Geschäftsanschrift. Eigene Büroräume sind dafür nicht generell erforderlich.
Bei einer direkten Notargründung muss der Gründer diese Anschrift selbst festlegen und sicherstellen, dass sie für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Das Notariat benötigt die entsprechenden Angaben für die Gründungs- und Registerunterlagen.

Auch bei einem Gründungsservice sollte geprüft werden, ob eine Geschäftsadresse enthalten ist oder zusätzlich gebucht werden muss. Ein Gründungsservice stellt nicht automatisch eigene Büroräume oder eine ladungsfähige Geschäftsanschrift bereit.
beglaubigt.de bietet ergänzend zur GmbH- und UG-Gründung eine ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Briefkasten an. Das ist insbesondere für Remote-Gründer, internationale Gründer und Personen interessant, die ihre private Wohnanschrift nicht als öffentliche Geschäftsanschrift verwenden möchten.

Die Geschäftsadresse kann bereits während der Gründungsvorbereitung berücksichtigt werden. Eingehende Geschäftspost wird digital bereitgestellt und kann ortsunabhängig bearbeitet werden. Ob die Anschrift zusätzlich für steuerliche Zwecke oder die Anforderungen einer bestimmten Bank geeignet ist, richtet sich nach den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen und Vorgaben.
Mehr dazu erklären wir in „Ladungsfähige Geschäftsadresse: Was bedeutet das und wann brauchst du sie?“ sowie in unserem Ratgeber „Geschäftsadresse: Was Finanzamt, Registergericht und Banken akzeptieren – und was nicht“.
- Welche Fehler solltest du beim Vergleich vermeiden?
Nur den beworbenen Einstiegspreis betrachten
Der günstigste Paketpreis ist nicht automatisch das günstigste Gesamtangebot für dein Vorhaben. Wenn du weitere Anmeldungen, individuelle Vertragsgestaltung oder zusätzliche Koordination benötigst, müssen diese Leistungen in den Vergleich einbezogen werden.
Vergleiche deshalb immer dieselbe Ausgangssituation: Rechtsform, Zahl der Beteiligten, Vertragsgestaltung und gewünschte Unterstützung nach der Beurkundung. Erst dann lässt sich sinnvoll beurteilen, welche Aufgaben du für welchen Preis erhältst.
Gesetzliche Kosten und Serviceleistungen vermischen
Ein Gründungsservice ersetzt weder das gesetzlich erforderliche Beurkundungsverfahren noch die Registergebühren. Wenn du nur den Servicepreis als vollständige Gründungskosten einplanst, fällt dein Budget zu niedrig aus.
Umgekehrt solltest du bereits enthaltene notarielle Tätigkeiten nicht automatisch als zusätzliche Fremdleistung einkaufen. Kläre vorab, welchen Umfang der notarielle Auftrag hat und wo du darüber hinaus Unterstützung benötigst.
Eine Terminangabe als Eintragungsgarantie verstehen
Eine schnelle Terminorganisation kann hilfreich sein. Sie beseitigt jedoch nicht die weiteren Voraussetzungen für die Handelsregistereintragung. Unvollständige Angaben, ausstehende Einzahlungen oder Rückfragen von Bank und Registergericht können den Ablauf verlängern.
Weitere typische Probleme beschreibt unser Ratgeber Fehler bei der GmbH-Gründung: Diese zwölf Fehler kosten Zeit und Geld.
- Nächster Schritt – deine Gründung mit beglaubigt.de vorbereiten
Wenn du die Gründung nicht vollständig selbst koordinieren möchtest, kannst du die Vorbereitung und Begleitung passend zu deinem Vorhaben bündeln. Entscheidend ist, dass Gesellschaftsstruktur, Vertragsgestaltung und gewünschte Folgeanmeldungen zusammenpassen.
GmbH oder UG mit beglaubigt.de gründen
Ab 249 Euro zzgl. MwSt. für das Paket „Einfach“. Standard kostet 399 Euro, Priority 899 Euro, jeweils zzgl. MwSt. Gesetzliche Notarkosten und Registergebühren kommen hinzu.
Digitale Vorbereitung, persönliche Begleitung und Koordination eines Online- oder Vor-Ort-Notartermins. Die Paketbeschreibung nennt hierfür sieben Werktage; die anschließende Eintragung hängt vom weiteren Verlauf ab.
Gründungspakete vergleichen und die passende Begleitung wählen

FAQ zu beglaubigt.de, Notartermin und Gründungsservice
Brauche ich für eine GmbH- oder UG-Gründung immer einen Notar?
Die Gründungsunterlagen müssen im gesetzlich vorgesehenen notariellen Verfahren beurkundet werden. Ein digitaler Gründungsservice ersetzt dieses Verfahren nicht. Bei geeigneten Gründungen kann die Beurkundung online stattfinden. [1]
Kann ich direkt über ein Notariat online gründen?
Ja, sofern die konkrete Gründung und die Beteiligten die Voraussetzungen des notariellen Online-Verfahrens erfüllen. Ein zusätzlicher Gründungsservice ist dafür nicht zwingend erforderlich. Das Verfahren wird über das dafür vorgesehene System der Bundesnotarkammer durchgeführt. [6]
Ist beglaubigt.de günstiger als die direkte Gründung beim Notar?
Die direkte Notargründung verursacht keine zusätzliche Gebühr für einen externen Gründungsservice. Bei beglaubigt.de kommt der gewählte Paketpreis zu den gesetzlichen Notar- und Registerkosten hinzu. Dafür erhältst du die jeweils beschriebenen Vorbereitungs- und Begleitleistungen.
Was kostet eine Gründung mit beglaubigt.de aktuell?
Die veröffentlichten Paketpreise betragen zum 14. Oktober 2026: Einfach 249 Euro, Standard 399 Euro und Priority 899 Euro, jeweils zzgl. MwSt. Notarkosten und Registergebühren sind nicht enthalten. [7]
Ist meine Gesellschaft nach sieben Werktagen eingetragen?
Das ist damit nicht pauschal zugesagt. Die Paketbeschreibung nennt einen Notartermin innerhalb von sieben Werktagen. Die anschließende Eintragung hängt unter anderem von vollständigen Unterlagen, Kapitalaufbringung und der Bearbeitung durch das Registergericht ab.
Übernimmt beglaubigt.de Gewerbeamt, Finanzamt und Transparenzregister?
Nach der aktuellen Produktbeschreibung sind diese Folgeanmeldungen im Standard- und Priority-Paket enthalten. Im Paket „Einfach“ erledigst du sie selbst. Entscheidend bleibt der Leistungsumfang des gebuchten Angebots. [7]
Reicht ein Musterprotokoll bei mehreren Gesellschaftern?
Das vereinfachte Verfahren ist gesetzlich grundsätzlich für höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer vorgesehen. Ob das Musterprotokoll inhaltlich zu deinem Vorhaben passt, ist eine zusätzliche Frage. Wenn individuelle Regelungen benötigt werden, solltest du eine passende Satzung besprechen. Ein Servicepaket kann außerdem enger begrenzt sein als die gesetzliche Möglichkeit. [1]
Wer entscheidet über die Handelsregistereintragung?
Über die Eintragung entscheidet das zuständige Registergericht. Das Notariat übernimmt die erforderlichen notariellen Schritte der Anmeldung. Ein Gründungsservice kann den Ablauf vorbereiten und koordinieren, übernimmt aber nicht die Entscheidung des Gerichts.
Quellen
Rechts-, Preis- und Leistungsstand geprüft am 14. Oktober 2026.
[1] § 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags und Online-Beurkundung
[2] § 17 BeurkG – Notarielle Aufklärungs- und Belehrungspflichten
[3] beglaubigt.de – Offizielle Informationen zu Marke, Leistungen und Rolle
[4] § 7 GmbHG – Voraussetzungen der Handelsregisteranmeldung
[5] § 8 GmbHG – Inhalt der Anmeldung
[6] Bundesnotarkammer – Notarielle Online-Verfahren
[7] beglaubigt.de – Aktuelle Gründungspakete und Leistungsumfang
[8] Bundesnotarkammer / Notar.de – Beispiele für Notarkosten
[9] § 5 GmbHG – Stammkapital und Geschäftsanteile


