Für das deutsche notarielle Online-Verfahren kommen ein Personalausweis mit aktiver eID, ein geeigneter elektronischer Aufenthaltstitel, die deutsche eID-Karte für EU-/EWR-Bürger oder unterstützte ausländische elektronische Identitäten infrage. Zusätzlich wird grundsätzlich ein elektronisch auslesbares amtliches Lichtbild benötigt. Ein Reisepass allein ersetzt die eID nicht. [1] [4]
Du möchtest einen Notartermin online wahrnehmen, hast deinen Ausweis bereitgelegt und stellst erst bei der Anmeldung fest, dass die PIN fehlt oder ein weiteres Dokument benötigt wird. Solche Probleme lassen sich häufig vermeiden, wenn du vorab zwei unterschiedliche Anforderungen prüfst: den elektronischen Identitätsnachweis und das amtliche Lichtbild. Nicht jedes Dokument erfüllt beide Aufgaben. Auch das Ausstellungsdatum kann eine Rolle spielen.
Dieser Artikel behandelt die Identifizierung im deutschen notariellen Online-Verfahren. Andere Vorgänge, etwa eine Identitätsprüfung bei einer Bank, die Bestellung einer beglaubigten Übersetzung oder das digitale Einreichen einer Dokumentenkopie, folgen nicht automatisch denselben Regeln. Außerdem muss der konkrete notarielle Vorgang überhaupt für die Durchführung per Videokommunikation zugelassen sein. Ein technisch geeigneter Ausweis macht nicht jede Beglaubigung online möglich.
Über beglaubigt.de kannst du dein Anliegen zur Unterschriftsbeglaubigung vorbereiten und den passenden Ablauf abstimmen. Die notarielle Identitätsfeststellung und Beglaubigung erfolgt durch ein unabhängiges Notariat. Welche Dokumente du dafür bereithalten solltest und welche Möglichkeiten ohne nutzbare eID bestehen, erklärt dieser Ratgeber.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Personalausweis: Mit aktiver Online-Ausweisfunktion und persönlicher PIN grundsätzlich für den elektronischen Identitätsnachweis geeignet.
- Ausstellungsdatum beachten: Bei deutschen Personalausweisen ab dem 2. August 2021 lässt sich grundsätzlich auch das Lichtbild auslesen. Bei älteren Ausweisen wird dafür regelmäßig zusätzlich ein geeigneter Reisepass benötigt.
- Elektronischer Aufenthaltstitel: Ein geeigneter eAT mit freigeschalteter Online-Funktion und PIN kann ebenfalls verwendet werden. Die konkrete Karte sollte vorab getestet werden.
- Deutsche eID-Karte für EU-/EWR-Bürger: Sie ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, enthält aber kein Lichtbild. Ein geeignetes zusätzliches Fotodokument ist erforderlich.
- Ausländische EU-/EWR-eID: Es müssen ein anerkanntes Identifizierungsmittel auf Vertrauensniveau „hoch“ und die technische Unterstützung vorliegen. Nicht jeder nationale Ausweis genügt.
- Reisepass allein: Ein geeigneter Pass kann das Lichtbild liefern, ersetzt jedoch keine fehlende eID.
- Ohne nutzbare eID: PIN beziehungsweise Freischaltung klären, ein zulässiges Identifizierungsmittel beschaffen oder einen Termin vor Ort besprechen.
- beglaubigt.de: Übermittle bei der Vorbereitung deiner Beglaubigung frühzeitig Dokumentenart und Ausweislage, damit ein passender Ablauf abgestimmt werden kann.
1. Welche Online-Beglaubigung ist gemeint?
Warum hängt die Ausweisprüfung vom Verfahren ab?
Bei einer notariellen Online-Beglaubigung wird nicht einfach eine handschriftliche Unterschrift in einem beliebigen Videoanruf bestätigt. § 40a BeurkG regelt die Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Eine Beglaubigung mittels Videokommunikation ist nur zulässig, soweit ein Gesetz dies erlaubt. Für Handelsregisteranmeldungen sieht beispielsweise § 12 HGB diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Deshalb muss vor der Ausweisprüfung geklärt werden, was du unterschreiben beziehungsweise anmelden möchtest und welche Form dafür erforderlich ist. [2] [3]
Eine Online-Beurkundung und eine Online-Beglaubigung sind außerdem unterschiedliche notarielle Vorgänge. Für die Identifizierung gelten im jeweiligen gesetzlichen Rahmen ähnliche Anforderungen, der Inhalt der notariellen Tätigkeit unterscheidet sich jedoch. Wenn du zunächst die passende Form einordnen möchtest, hilft unser Beitrag zu Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung. Für Registervorgänge findest du zusätzlich einen Ratgeber zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen.

2. Elektronische Identität und Lichtbild getrennt prüfen
Wie funktioniert die zweistufige Identifizierung?
Im regulären notariellen Online-Verfahren werden zwei Nachweise zusammengeführt. Zunächst wird deine elektronische Identität mit einem zulässigen Identifizierungsmittel geprüft. Hinzu kommt grundsätzlich ein amtliches Lichtbild, das aus einem geeigneten Dokument elektronisch ausgelesen und im Termin abgeglichen wird. Ein Foto des Ausweises oder ein selbst hochgeladenes Porträt ersetzt diesen Auslesevorgang nicht. Die rechtliche Grundlage enthält § 16c BeurkG, der bei der Online-Beglaubigung entsprechend anzuwenden ist. [1] [2]
Beide Nachweise können aus demselben Dokument stammen, müssen es aber nicht. Ein neuerer deutscher Personalausweis kann grundsätzlich beide Anforderungen abdecken. Bei einem älteren Personalausweis kann die eID funktionieren, während für das Lichtbild ein Reisepass benötigt wird. Eine eID-Karte für EU-/EWR-Bürger wiederum enthält überhaupt kein Lichtbild. Prüfe deshalb nicht nur „Ist mein Dokument gültig?“, sondern auch „Welche Aufgabe erfüllt es in diesem Verfahren?“

3. Welche Ausweise funktionieren im Einzelnen?
Reicht ein deutscher Personalausweis aus?
Ein gültiger deutscher Personalausweis kann für den elektronischen Identitätsnachweis verwendet werden, wenn die Online-Ausweisfunktion nutzbar ist und du die persönliche PIN kennst. Für den Lichtbildabgleich ist das Ausstellungsdatum relevant: Nach den Angaben der Bundesnotarkammer kann das Lichtbild aus deutschen Personalausweisen ausgelesen werden, die ab dem 2. August 2021 ausgestellt wurden. Es kommt auf das Ausstellungsdatum an, nicht auf das Ende der Gültigkeit. [4] [5]
Ein älterer gültiger Personalausweis ist daher nicht automatisch ungeeignet. Er kann die eID liefern; für das Lichtbild benötigst du regelmäßig zusätzlich einen geeigneten Reisepass. Beispiel: Dein Ausweis wurde im September 2020 ausgestellt und die Online-Funktion ist aktiv. Dann solltest du nicht allein wegen des Alters einen neuen Ausweis beantragen, sondern zuerst klären, ob dein vorhandener Reisepass die zweite Identifizierungsstufe abdeckt. [9]
Funktioniert ein elektronischer Aufenthaltstitel?
Ein geeigneter elektronischer Aufenthaltstitel, kurz eAT, kann für den elektronischen Identitätsnachweis verwendet werden. Voraussetzung ist eine freigeschaltete und nutzbare Online-Ausweisfunktion mit PIN. Entscheidend ist die konkrete elektronische Karte; ein Papiernachweis über einen Aufenthalt oder eine Aufenthaltsberechtigung ist nicht allein deshalb ein entsprechendes eID-Mittel. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist somit keine allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme am notariellen Online-Verfahren. [4]
Nach der speziellen Lichtbild-FAQ der Bundesnotarkammer kann auch der elektronische Aufenthaltstitel für das Auslesen des Lichtbildes verwendet werden. Prüfe deine konkrete Karte dennoch vor dem Termin und kläre, ob ergänzend ein geeigneter Reisepass bereitliegen soll. Der Stichtag 2. August 2021 für deutsche Personalausweise sollte nicht ungeprüft auf sämtliche Aufenthaltstitel übertragen werden. Ein Drittstaatsangehöriger mit geeignetem deutschem eAT kann deshalb andere Möglichkeiten haben als eine Person, die ausschließlich ihren ausländischen Reisepass besitzt. [6]
Was ist die deutsche eID-Karte für EU- und EWR-Bürger?
Die deutsche eID-Karte, häufig auch Unionsbürgerkarte genannt, ist für Staatsangehörige anderer EU- beziehungsweise EWR-Staaten vorgesehen. Sie kann ab 16 Jahren beantragt werden und ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis. Sie ist jedoch kein gewöhnlicher Personalausweis und kein Reisedokument. Insbesondere enthält sie kein Lichtbild. Für das notarielle Online-Verfahren brauchst du deshalb grundsätzlich ein zusätzliches geeignetes Dokument für den Lichtbildabgleich, regelmäßig einen passenden Reisepass. [7]
Die Karte ist von einer elektronischen Identität zu unterscheiden, die ein anderer EU-/EWR-Staat ausstellt. Auch ist sie keine allgemein beantragbare Lösung für jede ausländische Person: Wer ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt, fällt nicht allein wegen eines geplanten deutschen Notartermins in ihren berechtigten Personenkreis. EU-/EWR-Staatsangehörige können die Beantragung auch bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung prüfen. Verfügbarkeit und Bearbeitungszeit müssen rechtzeitig geklärt werden. [8]
Welche ausländischen EU- und EWR-eIDs werden akzeptiert?
Ein ausländischer nationaler Ausweis ist nicht automatisch für das notarielle Online-Verfahren geeignet. Nach § 16c BeurkG muss das elektronische Identifizierungsmittel die dort genannten Anerkennungsanforderungen erfüllen und auf dem Vertrauensniveau „hoch“ notifiziert sein. Zusätzlich muss das konkrete Mittel im Verfahren technisch unterstützt werden. Die Bundesnotarkammer veröffentlicht dazu aktuelle Informationen und eine Übersicht geeigneter Dokumente. Länderlisten und technische Verfügbarkeit können sich ändern; entscheidend bleibt dein konkretes Identifizierungsmittel. [1] [8]
Prüfe auch hier beide Stufen getrennt. Eine unterstützte ausländische eID sagt noch nicht, welches Dokument du für das Lichtbild verwenden kannst. Umgekehrt kann ein ausländischer Pass ein geeignetes Lichtbild liefern, ohne als eID-Mittel zugelassen zu sein. Nenne dem Notariat deshalb Staat, Dokumentenart und Ausstellungsdatum, statt lediglich deine Staatsangehörigkeit mitzuteilen. Bei mobilen Identifizierungsmitteln können die Schritte für die eID anders aussehen als das Auslesen einer deutschen Karte.
4. Reisepass, Führerschein und besondere Ausweislagen
Warum reicht der Reisepass allein nicht aus?
Ein geeigneter Reisepass kann das elektronisch auslesbare amtliche Lichtbild bereitstellen. Er ersetzt aber nicht den erforderlichen elektronischen Identitätsnachweis. Dass dein Pass einen Chip enthält und als Reisedokument gültig ist, beantwortet deshalb noch nicht die Frage, ob du damit den gesamten notariellen Identifizierungsprozess durchlaufen kannst. Die Unterscheidung ist besonders wichtig für internationale Beteiligte, die nur mit ihrem Reisepass nach Deutschland reisen oder den Termin aus dem Ausland wahrnehmen möchten. [1] [6]
Ein Beispiel: Eine Person besitzt einen gültigen ausländischen Reisepass, aber keinen geeigneten eAT und keine unterstützte EU-/EWR-eID. Ein neuerer Pass allein löst die fehlende erste Identifizierungsstufe nicht. Zunächst muss geprüft werden, ob ein zulässiges eID-Mittel vorhanden oder beschaffbar ist. Andernfalls kommt ein Termin vor Ort infrage. Ein gewöhnlicher Videoanruf mit dem Reisepass in der Hand ist keine gleichwertige Ersatzlösung für das deutsche notarielle Online-Verfahren.
Helfen Führerschein, Ausweiskopie oder eine frühere Video-Ident-Prüfung?
Eine Ausweiskopie, ein selbst aufgenommenes Foto oder eine erfolgreich abgeschlossene Identitätsprüfung bei einem anderen Dienst ersetzen die gesetzlichen Anforderungen des notariellen Verfahrens nicht. Auch ein Führerschein ist keine allgemeine Alternative zur erforderlichen eID. Ein vorläufiger deutscher Personalausweis enthält keinen Chip und verfügt deshalb nicht über die Online-Ausweisfunktion. Er löst eine fehlende eID somit ebenfalls nicht. Ob ein spezielles ausländisches Dokument für einen einzelnen Teil des Verfahrens unterstützt wird, muss anhand der aktuellen Dokumenteninformationen geprüft werden. Daraus folgt keine Eignung für beide Identifizierungsstufen. [18]
Dass du bereits bei einer Bank oder einem anderen Onlinedienst identifiziert wurdest, erleichtert deshalb nicht automatisch die notarielle Prüfung. Die Gewissheit über deine Person muss das Notariat im vorgeschriebenen Verfahren erlangen. Wenn du unsicher bist, welche Art von Beglaubigung du benötigst, hilft zunächst unser Überblick zu den Unterschieden zwischen Beglaubigung, Beurkundung, Apostille und Legalisation.
5. Was passiert ohne nutzbare eID?
Was kannst du tun, wenn die PIN fehlt oder die Online-Funktion deaktiviert ist?
Eine fehlende PIN ist nicht dasselbe wie ein fehlender geeigneter Ausweis. Wenn dein Dokument grundsätzlich unterstützt wird, solltest du zunächst Freischaltung, PIN und gegebenenfalls Sperrstatus klären. Die fünfstellige Einmal- beziehungsweise Transport-PIN wird vor der ersten Nutzung in eine persönliche sechsstellige PIN geändert. Wenn die bisherige PIN bekannt ist, lässt sie sich über die dafür vorgesehene Software ändern. Ist sie vergessen, ist eine andere Wiederherstellung erforderlich. [10]
Das Bundesportal beschreibt die Möglichkeit, bei der zuständigen Personalausweis- oder Ausländerbehörde gebührenfrei eine neue PIN setzen zu lassen. Zuständigkeit und Terminverfügbarkeit hängen vom Dokument und der jeweiligen Stelle ab. Prüfe aktuelle zusätzliche Wiederherstellungsangebote direkt bei den zuständigen offiziellen Stellen. Eine neue PIN bedeutet weder einen neuen Ausweis noch einen sofort verfügbaren Notartermin. Teile deine PIN nicht mit einem Gründungsservice oder per E-Mail; gib sie nur im vorgesehenen Identifizierungsprozess ein. [11]
Welche Alternativen gibt es, wenn du kein zulässiges eID-Mittel hast?
Wenn kein geeignetes eID-Mittel vorhanden ist, muss zunächst geprüft werden, ob du ein solches Dokument beantragen kannst und ob die Beschaffung zeitlich sinnvoll ist. Für Deutsche kommt der Personalausweis infrage, für berechtigte EU-/EWR-Staatsangehörige die deutsche eID-Karte. Ein eAT setzt wiederum die entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen voraus; er wird nicht allein zur Teilnahme an einem Notartermin ausgestellt. Vermeide deshalb die Annahme, dass jede Person kurzfristig dieselbe Karte beantragen kann.
Wenn die elektronische Identifizierung nicht rechtzeitig möglich ist, bleibt der persönliche Notartermin eine wichtige Alternative. Bei geeigneten Vorgängen kann auch eine Vertretung geprüft werden. Das ist jedoch kein allgemeiner Ersatz für jede persönliche Erklärung. Bei einer GmbH-Gründung verlangt § 2 Abs. 2 GmbHG für die Unterzeichnung durch Bevollmächtigte eine notariell errichtete oder beglaubigte Vollmacht. Bei ausländischen Dokumenten können zusätzlich Fragen zu Form, Übersetzung und Echtheitsnachweisen entstehen. Stimme diese Punkte vorab mit dem zuständigen Notariat ab. Teile deine Ausweislage auch bei der Vorbereitung deiner Beglaubigung über beglaubigt.de mit, damit sie bei der Ablaufplanung berücksichtigt werden kann. [16]

Was passiert, wenn nur eine beteiligte Person keine eID hat?
Bei mehreren Beteiligten muss die Identifizierung für jede Person passen, die online teilnimmt. Eine geeignete eID eines Mitgründers ersetzt keine fehlende eID eines anderen Beteiligten. Ob eine gemischte Durchführung mit Personen vor Ort und Personen per Video möglich ist, hängt vom konkreten Vorgang und der Organisation durch das Notariat ab. Für Beurkundungen regelt § 16e BeurkG die gemischte Beurkundung. Eine solche Lösung sollte vor der Terminbuchung besprochen werden. [17]
Erfasse bei einer gemeinsamen Vorbereitung deshalb die Dokumentenlage aller Beteiligten. So wird früh sichtbar, ob ein zusätzlicher Reisepass genügt, eine PIN neu gesetzt werden muss oder ein anderer Ablauf sinnvoll ist. Für Gründungen erläutert unser Beitrag zur Online-Gründung einer UG beim Notar die Einordnung der Identifizierung in den gesamten Prozess.
6. Technik und Vorbereitung vor dem Termin
Welche Geräte und Anwendungen brauchst du?
Für den regulären Ablauf nennt die Bundesnotarkammer ein NFC-fähiges Smartphone mit der Notar-App sowie einen Computer oder ein geeignetes Tablet mit Kamera, Mikrofon beziehungsweise Lautsprecher und unterstütztem Browser. Hinzu kommen eine stabile Internetverbindung und die erforderlichen Dokumente. Welche Schritte für dein elektronisches Identifizierungsmittel vorgesehen sind, zeigt das Verfahren. Bei ausländischen mobilen eIDs kann die erste Identifizierungsstufe anders ablaufen als bei einer deutschen Ausweiskarte. [9]
Teste die Auslesbarkeit rechtzeitig. Ein erfolgreicher eID-Test bedeutet noch nicht automatisch, dass auch das Lichtbild aus dem vorgesehenen Dokument gelesen werden kann. Prüfe deshalb beide Funktionen, sofern die Tests angeboten werden. Wenn ein Chip nicht erkannt wird, können unter anderem Smartphoneposition, NFC-Unterstützung oder eine Hülle relevant sein. Wiederholte technische Probleme solltest du vor dem Termin mit dem Support beziehungsweise Notariat klären, statt von einem Verzicht auf die Prüfung auszugehen. [5]
Welche Angaben solltest du vorab zusammenstellen?
1. Vorgang und Dokument benennen. Was soll beglaubigt oder beurkundet werden, und für welche Stelle wird es benötigt? Erst daraus ergibt sich, ob das deutsche Online-Verfahren überhaupt infrage kommt.
2. Identifizierungsmittel erfassen. Notiere Dokumentenart, ausstellenden Staat, Ausstellungsdatum und Gültigkeit. Kläre, welches Mittel die eID liefert und welches Dokument das Lichtbild.
3. PIN und Aktivierung prüfen. Stelle fest, ob die Online-Funktion verwendbar ist und du die erforderliche PIN kennst. Eine bloße Kopie des Ausweises genügt nicht.
4. Technik testen. Prüfe Smartphone, NFC, App, Kamera und Internet. Wenn vorhanden, nutze die angebotenen Tests für eID und Lichtbild.
5. Offene Punkte vor der Buchung klären. Bei mehreren Personen sollte diese Prüfung für alle erfolgen. Teile Probleme früh mit, damit ein anderer Ablauf organisiert werden kann.
7. Kosten und nächster Schritt
Welche Kosten entstehen für eID, PIN und Online-Verfahren?
Für die reguläre Ausstellung der deutschen eID-Karte für EU-/EWR-Staatsangehörige sieht § 2 PAuswGebV eine Gebühr von 37 Euro vor. Zusätzliche Gebühren können bei besonderen Leistungen hinzukommen. Das gebührenfreie Neusetzen einer PIN bei der zuständigen Behörde ist davon zu unterscheiden: Es wird dabei nicht automatisch eine neue Karte ausgestellt. Bearbeitungs- und Terminzeiten sind ebenfalls getrennt zu betrachten. [12] [11]
Die Kosten des notariellen Vorgangs richten sich nach der konkreten Tätigkeit und den gesetzlichen Gebühren. Für die Nutzung des Videokommunikationssystems nennt die Bundesnotarkammer zusätzlich acht Euro je Beglaubigungsverfahren beziehungsweise 25 Euro je Beurkundungsverfahren, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Beträge sind keine vollständigen Endpreise für die Beglaubigung oder Beurkundung. Private Serviceleistungen sind davon ebenfalls zu trennen. [13]
Weiterführende Ratgeber zur Online-Beglaubigung
- Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen: Ablauf, Notar und Kosten
- Online-Beurkundung oder Online-Beglaubigung: Welches Verfahren passt?
- Beglaubigung oder Beurkundung: Was ist der Unterschied?
- Notarielle Beglaubigung online: Ablauf und Voraussetzungen
- Beglaubigung, Beurkundung, Apostille oder Legalisation: Überblick über die Verfahren
Nächster Schritt bei beglaubigt.de: Dokument und Ausweislage gemeinsam vorbereiten
Du möchtest wissen, welcher Ablauf für dein Dokument infrage kommt? Über beglaubigt.de kannst du dein Beglaubigungsanliegen vorbereiten und die Ausweislage frühzeitig mitteilen. Nenne dabei die Dokumentenart und ob du eine nutzbare eID sowie ein geeignetes Lichtbilddokument besitzt. Die notarielle Prüfung und Entscheidung über das Verfahren übernimmt ein unabhängiges Notariat.
Kosten: Abhängig vom Dokument, dem erforderlichen Verfahren und den vereinbarten Serviceleistungen. Lass dir den konkreten Umfang und die zusätzlichen gesetzlichen Gebühren vor der Beauftragung erläutern. Unterschriftsbeglaubigung vorbereiten und passenden Ablauf abstimmen
FAQ zu Ausweisen für die Online-Beglaubigung
Reicht mein Personalausweis ohne Reisepass?
Bei einem gültigen deutschen Personalausweis, der ab dem 2. August 2021 ausgestellt wurde, können grundsätzlich eID und Lichtbild aus demselben Dokument genutzt werden. Online-Funktion, PIN und technische Auslesbarkeit müssen passen. [9]
Ist ein älterer Personalausweis unbrauchbar?
Nein. Er kann weiterhin für den elektronischen Identitätsnachweis geeignet sein. Für das Lichtbild wird bei vor dem 2. August 2021 ausgestellten deutschen Personalausweisen regelmäßig zusätzlich ein geeigneter Reisepass benötigt. [5]
Funktioniert ein elektronischer Aufenthaltstitel?
Ein geeigneter eAT mit nutzbarer Online-Funktion und PIN kann für die eID verwendet werden. Er kann auch ein geeignetes Lichtbilddokument sein. Prüfe die konkrete Karte vorab und kläre gegebenenfalls ergänzende Dokumente. [4] [6]
Ist die EU-eID dasselbe wie die deutsche Unionsbürgerkarte?
Nein. Die deutsche eID-Karte für berechtigte EU-/EWR-Bürger ist ein bestimmtes Dokument. Daneben können anerkannte ausländische elektronische Identifizierungsmittel unterstützt werden. Die Voraussetzungen und technischen Abläufe müssen für das konkrete Mittel geprüft werden.
Kann ich mit einem ausländischen Reisepass allein teilnehmen?
Ein geeigneter Reisepass kann das Lichtbild liefern, ersetzt aber nicht die erforderliche eID. Entscheidend ist, ob zusätzlich ein zulässiges elektronisches Identifizierungsmittel vorhanden ist. Ein Chip im Reisepass allein genügt dafür nicht.
Kann ich die Online-Ausweisfunktion ohne neue Karte aktivieren?
Wenn dein vorhandenes Dokument grundsätzlich geeignet ist, kann die Klärung von Aktivierung und PIN ausreichen. Prüfe dies bei der zuständigen Stelle. Du musst nicht allein wegen einer vergessenen PIN automatisch einen neuen Ausweis beantragen.
Muss ich Deutscher sein oder in Deutschland wohnen?
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine allgemeine Voraussetzung. Geeignete Aufenthaltstitel und unterstützte EU-/EWR-Identifizierungsmittel können ebenfalls infrage kommen. Ob dein konkreter Vorgang aus dem Ausland online durchgeführt werden kann, muss mit dem zuständigen Notariat abgestimmt werden.
Reicht es, wenn ich den Ausweis in die Kamera halte?
Nein. Das deutsche notarielle Online-Verfahren verlangt die vorgesehene elektronische Identifizierung und grundsätzlich den elektronischen Lichtbildabgleich. Ein gewöhnliches Video-Ident oder eine Ausweiskopie ersetzt diesen Ablauf nicht.
Kann der Notar auf das Lichtbild verzichten, wenn er mich kennt?
§ 16c BeurkG sieht eine Ausnahme für die elektronische Übermittlung des Lichtbildes vor, wenn der Beteiligte dem Notar bekannt ist. Daraus folgt kein allgemeiner Verzicht auf die erforderliche eID. Ob die Ausnahme vorliegt, beurteilt das Notariat. [1] [15]
Was passiert, wenn meine Identifizierung im Termin scheitert?
Die gesetzlichen Anforderungen dürfen nicht durch einen improvisierten Videoablauf ersetzt werden. Das Notariat muss klären, ob das Problem behoben werden kann oder ein anderer Termin beziehungsweise Verfahrensweg erforderlich ist. Eine frühzeitige Prüfung reduziert dieses Risiko.
Quellenverzeichnis
[1] § 16c BeurkG – Feststellung der Beteiligten mittels Videokommunikation
[2] § 40a BeurkG – Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen Signatur
[3] § 12 HGB – Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen
[4] Bundesnotarkammer – Geeignete deutsche Ausweisdokumente für die eID
[5] Bundesnotarkammer – Lichtbild aus dem Personalausweis auslesen
[6] Bundesnotarkammer – Erforderliche Ausweisdokumente für das Lichtbild
[7] Bundesportal – eID-Karte beantragen: Zweck und berechtigter Personenkreis
[8] Bundesnotarkammer – Geeignete ausländische elektronische Identifizierungsmittel
[9] Bundesnotarkammer – Technische Voraussetzungen und Ausweisdokumente
[10] AusweisApp – Häufige Fragen zu PIN und Online-Ausweis
[11] Bundesportal – Neue PIN für Online-Ausweisfunktionen erhalten
[12] § 2 PAuswGebV – Gebühr für die eID-Karte
[13] Bundesnotarkammer – Gebühren für notarielle Online-Verfahren
[14] beglaubigt.de – Unterschriftsbeglaubigung
[16] § 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags und Gründungsvollmacht
[17] § 16e BeurkG – Gemischte Beurkundung
[18] Stadt Baden-Baden – Vorläufiger Personalausweis: keine Online-Ausweisfunktion


