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Apostille & Übersetzung

Apostille beantragen: welche Behörde, welches Dokument, welche Dauer

Xenia Chomiak

30. Oct 2026

Eine Apostille beantragst du bei der für deine Urkunde zuständigen Stelle im Ausstellungsstaat. In Deutschland sind das je nach Dokument eine Landesbehörde, eine Justizstelle oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Für Geburtsurkunde, Führungszeugnis und Handelsregisterauszug gelten deshalb unterschiedliche Wege. Die Dauer hängt von Vorbereitung, Behörde und Versand ab. [1]

Du möchtest im Ausland heiraten, eine berufliche Zulassung beantragen oder für dein Unternehmen ein Konto eröffnen. Die empfangende Stelle verlangt eine Urkunde „mit Apostille“ – aber auf dem Dokument selbst steht nicht, an welche Behörde du dich dafür wenden musst. Entscheidend ist zunächst, wer die Urkunde ausgestellt hat. Dein aktueller Wohnort oder der Sitz deines Unternehmens bestimmt die Zuständigkeit nicht automatisch.

Genauso wichtig ist das Zielland. Eine Apostille ist nur dann der richtige Weg, wenn das entsprechende Übereinkommen im Verhältnis zum Ausstellungsstaat anwendbar ist und keine Befreiung greift. Bei bestimmten Dokumenten innerhalb der EU kann sie entbehrlich sein. Für andere Konstellationen kommt eine Legalisation oder ein anderer Nachweisweg infrage. Erst danach lässt sich klären, welche Urkundenform du brauchst und wie viel Zeit du einplanen solltest.

Mit dem Apostille-Service von beglaubigt.de kannst du die Vorbereitung und Einholung der erforderlichen Apostille organisieren lassen. Die Apostille selbst erteilt ausschließlich die zuständige staatliche Stelle. Dieser Ratgeber zeigt dir den Weg nach Dokumenttyp und erklärt, wie du unnötige Rückfragen und zusätzliche Versandwege vermeidest.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Geburtsurkunde: Regelmäßig ist eine Landesstelle für Verwaltungsurkunden zuständig. Welche das ist, hängt vom Bundesland und der ausstellenden Behörde ab.
  • Führungszeugnis: Das Bundesamt für Justiz stellt es aus und bereitet es für den Auslandsgebrauch vor. Die Apostille erteilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.
  • Handelsregisterauszug: Benötigt wird die passende amtliche beziehungsweise beglaubigte Form. Die Apostille erteilt die zuständige Justizstelle; je nach Landesregelung kommt ein Amts- oder Landgericht infrage.
  • Zielland zuerst klären: Eine Apostille ist nicht für jedes Land und nicht für jeden Vorgang erforderlich. Befreiungen können zusätzliche Schritte ersparen.
  • Original beziehungsweise geeignete amtliche Urkundenform bereithalten: Ein Scan oder ein einfacher Registerdownload genügt für ein papiergebundenes Apostilleverfahren nicht automatisch.
  • Keine einheitliche Deutschland-Frist: Veröffentlichte Bearbeitungszeiten einzelner Stellen reichen von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Wochen. Beschaffung und Versand müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
  • Eine Apostille ist keine Übersetzung: Sie bestätigt bestimmte Echtheitsmerkmale der öffentlichen Urkunde, nicht deren inhaltliche Richtigkeit oder sämtliche Rechtswirkungen im Ausland.
  • beglaubigt.de: Übermittle beim Vorbereiten deiner Apostille Dokumenttyp, Aussteller und Zielland, damit der passende Ablauf abgestimmt werden kann.

1. Wann du eine Apostille brauchst

Was bestätigt eine Apostille – und was nicht?

Die Apostille vereinfacht den Echtheitsnachweis öffentlicher Urkunden im internationalen Rechtsverkehr. Sie bestätigt insbesondere die Echtheit einer Unterschrift, die Eigenschaft, in der die unterzeichnende Person gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit eines Siegels oder Stempels. Grundlage ist das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Die Bescheinigung wird durch eine dafür bestimmte Stelle im Staat erteilt, aus dem die Urkunde stammt. [1] [2]

Eine Apostille prüft dagegen nicht allgemein den Inhalt der Urkunde. Sie macht aus einer privaten Erklärung keinen amtlich festgestellten Sachverhalt und ersetzt weder eine Übersetzung noch alle weiteren Anforderungen der empfangenden Stelle. Frage deshalb, welches Dokument in welcher Form benötigt wird und ob zusätzlich eine Übersetzung oder eine besondere Aktualität verlangt wird. Unser Überblick zu Beglaubigung, Beurkundung, Apostille und Legalisation hilft bei der Einordnung.

Musst du für eine Urkunde innerhalb der EU immer eine Apostille beantragen?

Nein. Die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit bestimmte öffentliche Urkunden bei der Vorlage vor Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats von der Apostille. Zu den erfassten Bereichen gehören unter anderem Geburt, Eheschließung und weitere Personenstandsangelegenheiten. Die Verordnung gilt jedoch nicht pauschal für jedes Dokument und jeden Empfänger. Ein Handelsregisterauszug fällt nicht allein wegen seiner Verwendung innerhalb der EU unter diese Erleichterung. [3]

Wenn du beispielsweise eine deutsche Geburtsurkunde einer Behörde in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorlegen sollst, prüfe zunächst diese Befreiung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein mehrsprachiges Formular als Übersetzungshilfe nützlich sein. Für die Anerkennung der Rechtswirkungen und weitere sachliche Anforderungen gelten eigene Regeln. Außerhalb solcher Befreiungen ist zu klären, ob das Apostille-Übereinkommen im Verhältnis der betroffenen Staaten gilt oder eine andere Form benötigt wird. Die Länderliste zu Apostille und Legalisation bietet eine erste Orientierung.

2. Die Übersicht nach Dokumenttyp

Welche Behörde ist für welche Urkunde zuständig?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Apostillebehörde für sämtliche Urkunden. Bundesurkunden, Verwaltungsurkunden der Länder und Kommunen sowie gerichtliche und notarielle Dokumente folgen unterschiedlichen Zuständigkeiten. Beginne deshalb bei der ausstellenden Stelle. Sie kann dir regelmäßig mitteilen, welche Apostillestelle zuständig ist und in welcher Form das Dokument vorliegen muss. Eine Behörde an deinem heutigen Wohnort ist nicht allein deshalb zuständig, weil sie für dich leichter erreichbar wäre.

Für die drei häufigen Fälle lautet die grundlegende Zuordnung: Geburtsurkunden gehören in den Bereich der Personenstands- und Verwaltungsurkunden, Führungszeugnisse stammen vom Bundesamt für Justiz, Handelsregisterauszüge aus dem Bereich der Justiz. Innerhalb der Länder unterscheiden sich die Zuständigkeitsregeln. Deshalb sollte insbesondere bei gerichtlichen Urkunden nicht pauschal immer dasselbe Gericht genannt werden. [1]

Apostille: Welche Stelle ist zuständig?

Apostille für eine Geburtsurkunde: Wo stellst du den Antrag?

Eine deutsche Geburtsurkunde wird regelmäßig vom Standesamt ausgestellt, das das entsprechende Geburtenregister führt. Für die Apostille ist anschließend die nach Landesrecht zuständige Stelle für Verwaltungsurkunden zuständig. Je nach Bundesland können beispielsweise eine Bezirksregierung, eine Regierung oder eine andere bestimmte Landesbehörde zuständig sein. In Berlin ist für die dort erfassten Berliner Verwaltungsurkunden das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz LABO, zuständig. [1] [4]

Wenn du inzwischen in einem anderen Bundesland wohnst, folgt daraus kein Wechsel der Zuständigkeit für die bestehende Urkunde. Kläre außerdem, ob du eine neu ausgestellte Geburtsurkunde oder einen bestimmten Registerauszug benötigst. Eine private Kopie solltest du nicht ungeprüft anstelle der amtlichen Urkunde einreichen. Die Berliner Stelle verlangt beispielsweise die Vorlage im Original. Welche Unterlagen du vom Standesamt erhalten kannst und warum eine neue Urkunde etwas anderes als eine einfache Kopiebeglaubigung ist, erläutert unser Beitrag zum Beglaubigen einer Geburtsurkunde.

Apostille für ein Führungszeugnis: Warum sind zwei Bundesämter beteiligt?

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz, kurz BfJ, ausgestellt. Die Apostille erteilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, kurz BfAA. Das BfJ bereitet das Führungszeugnis hierfür durch Unterschrift und Siegel vor. Das sind unterschiedliche Schritte. Eine Bestellung des Führungszeugnisses mit dem Hinweis auf die Auslandsverwendung ersetzt deshalb nicht automatisch den anschließenden Apostilleantrag. Die folgenden Abläufe betreffen das Papierverfahren; das BfJ nimmt das Digitale Führungszeugnis ausdrücklich von diesen Hinweisen aus. [6] [7]

Bei Antragstellung aus dem Inland beantragst du das Führungszeugnis mit dem Hinweis auf die benötigte Apostille und das Zielland. Nach der Vorbereitung durch das BfJ erhältst du es zurück. Anschließend beantragst und bezahlst du die Apostille beim BfAA und sendest das vorbereitete Original dorthin. Bei Antragstellung aus dem Ausland beschreibt das BfJ einen anderen Ablauf: Der BfAA-Antrag und seine Zuordnung müssen vorab organisiert werden; das vorbereitete Führungszeugnis kann dann vom BfJ an das BfAA weitergeleitet werden. Folge dafür den aktuellen Verfahrenshinweisen, insbesondere bei einer Online-Antragstellung. [7]

Apostille für einen Handelsregisterauszug: Welche Form brauchst du?

Ein kostenlos heruntergeladener Registerauszug ist nicht dasselbe wie ein amtlicher beziehungsweise beglaubigter Registerausdruck. Wenn die ausländische Stelle einen Auszug mit Apostille verlangt, solltest du die benötigte Form direkt beim zuständigen Registergericht erfragen. Teile dabei Firmenname, Registernummer, Zielland und die gewünschte Auszugsart mit. Das Amtsgericht Nürnberg unterscheidet ausdrücklich zwischen einfachen Online-Ausdrucken und beglaubigten Auszügen und bietet Apostillen für Registerausdrucke an. [9]

Die Apostille erteilt die nach Landesregelung zuständige Justizstelle. Das kann ein Amtsgericht oder ein Landgericht sein. Du kannst daher beim Registergericht beginnen und dir den erforderlichen Ablauf bestätigen lassen. Eine notarielle Bescheinigung oder eine beglaubigte Abschrift ist wiederum eine eigene Urkundenform; ob sie den Anforderungen der empfangenden Stelle entspricht, sollte vorher geklärt werden. Weitere Informationen zu aktuellen, chronologischen und beglaubigten Auszügen findest du im Ratgeber zum offiziellen Handelsregisterauszug.

3. Apostille beantragen: Der praktische Ablauf

Welche Unterlagen und Angaben benötigst du?

Für einen vollständigen Antrag brauchst du zunächst die geeignete Urkunde und die Angaben, die die zuständige Stelle verlangt. Typischerweise gehören Dokumenttyp, Aussteller, Zielland und Rücksendeanschrift dazu. Prüfe zusätzlich das Antragsformular, die Zahlungsweise und mögliche Vorgaben für eine Einreichung durch Dritte. Je nach Verfahren können weitere Nachweise oder eine vorherige Vorbereitung der Urkunde notwendig sein. Ein allgemeines Formular für alle deutschen Apostillebehörden gibt es nicht.

Lass vor dem Versand klären, ob die Urkunde in der vorliegenden Form bearbeitet werden kann. Eine einfache Kopie, ein fehlender amtlicher Vermerk oder eine nicht zuordenbare Unterschrift kann Rückfragen auslösen. Bei einem Handelsregisterauszug ist die passende amtliche Form entscheidend; beim Führungszeugnis die Vorbereitung durch das BfJ. Übermittle beim Apostille-Service von beglaubigt.de deshalb Dokument, Aussteller und Zielland gemeinsam. Die digitale Vorbereitung ersetzt die von der Behörde verlangte Urkundenform nicht.

Wie beantragst du die Apostille Schritt für Schritt?

1. Anforderungen der empfangenden Stelle klären. Frage nach Dokumenttyp, Aktualität, Apostille oder möglicher Befreiung und gegebenenfalls einer Übersetzung. So vermeidest du, ein formal korrektes, aber für den Zweck ungeeignetes Dokument zu beschaffen.

2. Aussteller und Zuständigkeit bestimmen. Stelle fest, ob deine Urkunde von einer Bundesbehörde, einem Standesamt oder einem Gericht stammt. Prüfe anschließend die sachliche und örtliche Apostillezuständigkeit.

3. Geeignete Urkundenform beschaffen. Bestelle bei Bedarf eine neue Personenstandsurkunde, ein vorbereitetes Führungszeugnis oder einen amtlichen Registerauszug. Ein beliebiger Ausdruck genügt nicht automatisch.

4. Antrag und Zahlung nach Behördenvorgabe erledigen. Nutze das aktuelle Verfahren der zuständigen Stelle. Manche Anträge werden postalisch gestellt, andere beginnen online. Beim BfAA gehören Online-Datenerfassung und Gebührenzahlung zum beschriebenen Ablauf.

5. Unterlagen einreichen und Rückweg organisieren. Beachte Originalanforderungen, Versand und Rücksendeanschrift. Beim BfAA erfolgt der Rückversand laut veröffentlichtem Verfahren innerhalb Deutschlands; eine geeignete Empfangsadresse sollte deshalb frühzeitig feststehen. [6]

6. Vollständiges Dokument für die Vorlage vorbereiten. Prüfe, ob zusätzlich eine Übersetzung benötigt wird und ob diese die Apostille einschließen muss. Dokument und beigefügte Apostille sollten zusammenbleiben.

Kannst du eine Apostille vollständig online beantragen?

Ein Online-Antrag bedeutet nicht automatisch eine vollständig digitale Abwicklung. Beim BfAA werden Angaben online erfasst und Gebühren elektronisch bezahlt. Danach muss das zugestellte Antragsformular ausgedruckt und mit den erforderlichen Urkunden postalisch eingereicht werden, soweit nicht ein besonderer abgestimmter Weiterleitungsweg greift. Ein Scan kann zur Vorbereitung hilfreich sein, ersetzt in einem solchen Papierverfahren aber nicht die einzureichende Urkunde. [6]

Davon zu unterscheiden ist eine echte elektronische Apostille, die eine zuständige Stelle elektronisch ausstellt. Die Haager Konferenz beschreibt diese als Teil ihres elektronischen Apostilleprogramms. Ob ein entsprechendes Verfahren für deine Urkunde angeboten wird, musst du bei der zuständigen Stelle prüfen. Eine eingescannte Papierapostille wird nicht allein durch das PDF-Format zu einer elektronisch ausgestellten Apostille. [2]

4. Wie lange dauert eine Apostille?

Welche Bearbeitungszeiten veröffentlichen die Behörden?

Eine bundesweit einheitliche Dauer gibt es nicht. Das LABO Berlin nennt für die postalische Bearbeitung innerhalb Deutschlands ungefähr zwei Wochen und bei persönlicher Vorsprache eine sofortige Erledigung; die Terminverfügbarkeit und die Voraussetzungen bleiben dabei gesondert zu berücksichtigen. Die Regierung von Mittelfranken bittet dagegen, drei Wochen Bearbeitung sowie mindestens eine weitere Woche Postlaufzeit einzuplanen. Diese Angaben gelten für die jeweiligen Zuständigkeiten und sind keine übertragbaren Zusagen für andere Behörden. [4] [5]

Auch bei Justizstellen unterscheiden sich die veröffentlichten Zeiten. Das Amtsgericht Augsburg nennt regelmäßig zwei bis drei Arbeitstage, das Landgericht Hannover aktuell drei bis vier Wochen. Die Werte zeigen, weshalb eine pauschale Aussage wie „Eine Apostille dauert drei Tage“ nicht belastbar ist. Bei deiner Planung zählt die tatsächlich zuständige Stelle, der Eingang vollständiger Unterlagen und der gesamte Weg bis zur Vorlage im Ausland. [10] [11]

Apostille: Wie lange dauert es?

Warum kann die Gesamtzeit deutlich länger sein?

Die Bearbeitungszeit der Apostillestelle ist nur ein Teil der Gesamtdauer. Vorher kann eine neue Urkunde bestellt, ein Registerauszug erstellt oder ein Führungszeugnis vorbereitet werden müssen. Danach folgen gegebenenfalls Rückversand, Übersetzung und Versand an die empfangende Stelle. Wenn Unterlagen an die falsche Behörde geschickt werden oder eine Vorstufe fehlt, beginnt die relevante Bearbeitung möglicherweise erst nach einer Korrektur.

Beim Führungszeugnis solltest du den mehrstufigen Ablauf besonders berücksichtigen. Das BfJ weist aktuell auf verlängerte Bearbeitungszeiten bei Anträgen aus dem Ausland und bei Führungszeugnissen mit Auslandsbezug hin, darunter die Vorbereitung für Apostille oder Endbeglaubigung. Eine einheitliche Gesamtfrist wird deshalb hier nicht versprochen. [8]

Gibt es eine Express-Apostille mit garantiertem Termin?

Ob eine beschleunigte Bearbeitung möglich ist, entscheidet die zuständige Stelle nach ihren Verfahren und Kapazitäten. Ein privater Service kann Anträge vorbereiten, passende Zuständigkeiten zuordnen und Versandwege organisieren. Er kann aber keine behördliche Bearbeitungszeit allgemein garantieren. Unterscheide deshalb zwischen einem schnell geprüften Auftrag, einem Expressversand und der tatsächlichen Ausstellung der Apostille.

Wenn ein Termin im Ausland feststeht, nenne ihn vor der Einreichung und frage nach dem frühestmöglichen realistischen Ablauf. Plane einen Puffer für Rückfragen und Transport ein. Besonders knapp wird es, wenn gleichzeitig noch die zugrunde liegende Urkunde neu beschafft werden muss. Eine vollständige und passend vorbereitete Einreichung ist häufig wichtiger als eine schnelle Absendung an eine noch ungeklärte Stelle.

5. Gebühren, Übersetzung und typische Fehler

Was kostet es, eine Apostille zu beantragen?

Die Gebühr hängt vom zuständigen Verfahren ab. Das LABO Berlin nennt für seine Apostilleleistung 19 Euro je Urkunde beziehungsweise Dokument. Für Beglaubigungen amtlicher Unterschriften für den Auslandsverkehr sieht Nummer 1310 des Kostenverzeichnisses zum JVKostG 25 Euro vor; entsprechende Justizstellen weisen diesen Betrag für die Apostille aus. Diese Gebühren sind nicht mit einem pauschalen Gesamtpreis für jede deutsche Urkunde gleichzusetzen. [4] [12]

Zusätzlich können die Ausstellung der Ausgangsurkunde, Versand, eine Übersetzung und beauftragte private Serviceleistungen Kosten verursachen. Beim Führungszeugnis sind dessen Ausstellung und der weitere Apostilleweg zu unterscheiden. Übertrage Gebühren für eine andere Beglaubigungsform nicht ungeprüft auf die Apostille. Eine ausführliche Einordnung der Kostenbestandteile findest du im Ratgeber zu den Apostille-Kosten 2026.

Brauchst du zuerst die Apostille oder zuerst die Übersetzung?

Die Reihenfolge sollte sich nach den Anforderungen der empfangenden Stelle richten. Häufig wird zunächst die Urkunde apostilliert und anschließend das vollständige Dokument einschließlich Apostille übersetzt. In anderen Fällen werden besondere Anforderungen an die Übersetzung oder die Bestätigung der übersetzenden Person gestellt. Eine Apostille auf der Ausgangsurkunde und eine Echtheitsbestätigung im Zusammenhang mit einer Übersetzung sind unterschiedliche Vorgänge.

Kläre deshalb vor der Beauftragung, welche Sprache, welche Übersetzungsform und welcher Dokumentenumfang verlangt werden. Ein mehrsprachiges Dokument ersetzt nicht in jeder Konstellation weitere Anforderungen, kann diese aber je nach Rechtsgrundlage vereinfachen. Vermeide es, eine Übersetzung zu bestellen, bevor feststeht, ob eine Apostille beigefügt und mitübersetzt werden muss. So lassen sich nachträgliche Ergänzungen und doppelte Versandwege eher vermeiden.

Welche Fehler verzögern den Antrag besonders häufig?

Ein typischer Fehler ist die Auswahl der Behörde nach dem eigenen Wohnort statt nach Urkunde und Aussteller. Ebenso problematisch sind ein fehlendes Zielland, eine ungeeignete Kopie oder ein einfacher Registerdownload, obwohl eine amtliche Urkunde verlangt wird. Beim Führungszeugnis kann außerdem die Vorbereitung durch das BfJ übersehen werden. Diese Punkte sollten vor der Einreichung geklärt sein, nicht erst nach einer Rücksendung.

Ein weiterer Fehler ist, Apostille und vollständige Verwendbarkeit gleichzusetzen. Die empfangende Stelle kann eine bestimmte Urkundenart, Aktualität oder Übersetzung verlangen. Umgekehrt kann die Apostille wegen einer Befreiung entbehrlich sein. Prüfe deshalb zuerst den Zweck und erst danach den Beschaffungsweg. Ein richtiges Dokument ohne unnötige Zusatzschritte ist hilfreicher als ein schnell apostilliertes Dokument, das für den vorgesehenen Vorgang nicht passt.

6. Nächster Schritt und weiterführende Ratgeber

Wie bereitest du deinen Apostilleantrag sinnvoll vor?

Lege Dokumenttyp, Aussteller und Zielland nebeneinander und halte die Anforderungen der empfangenden Stelle bereit. Prüfe anschließend, ob bereits eine geeignete Urkunde vorliegt oder ob eine neue Ausfertigung beziehungsweise ein amtlicher Auszug benötigt wird. Erst dann lässt sich der zuständige Weg zuverlässig festlegen. Bei einem festen Termin solltest du Beschaffung, Bearbeitung, Übersetzung und Versand als getrennte Abschnitte planen.

Für deutsche Geburtsurkunden, Führungszeugnisse und Handelsregisterauszüge führt dieser Ablauf zu unterschiedlichen Stellen. Genau diese Unterscheidung verhindert, dass ein vermeintlich allgemeiner Apostilleantrag an der falschen Adresse landet. Bei ausländischen Urkunden beginnt die Prüfung dagegen grundsätzlich im Ausstellungsstaat; eine deutsche Apostillestelle ist nicht allein deshalb zuständig, weil das Dokument später in Deutschland oder von einer in Deutschland lebenden Person verwendet wird. [2]

Weiterführende Ratgeber zur Apostille

Nächster Schritt bei beglaubigt.de: Apostille passend zur Urkunde vorbereiten

Du möchtest die Einholung einer Apostille organisieren lassen? Übermittle beglaubigt.de Dokumenttyp, Aussteller, Zielland und einen möglichen Vorlagetermin. So kann der passende Ablauf für dein Anliegen abgestimmt werden. Die Apostille erteilt die zuständige staatliche Stelle; eine behördliche Bearbeitungsfrist wird dadurch nicht allgemein garantiert.

Kosten: Abhängig von Urkunde, zuständiger Stelle und vereinbarten Serviceleistungen. Lass dir private Servicekosten, Behördengebühren und Versand vor der Beauftragung getrennt erläutern.

Apostille für dein Dokument vorbereiten lassen

FAQ zum Beantragen einer Apostille

Wo beantrage ich eine Apostille für meine Geburtsurkunde?

Bei der zuständigen Landesstelle für Verwaltungsurkunden im Bereich des Ausstellers. Welche Stelle das ist, hängt vom Bundesland ab. Frage im Zweifel beim ausstellenden Standesamt nach. Prüfe vorher, ob eine Apostille für dein Zielland und deinen Vorgang überhaupt erforderlich ist.

Ist das Standesamt selbst die Apostillebehörde?

Das Standesamt stellt die Personenstandsurkunde aus. Die Apostille folgt regelmäßig bei der gesondert zuständigen Landesstelle. Manche Abläufe können organisatorisch verbunden werden; maßgeblich sind die Hinweise des Standesamts und der zuständigen Apostillebehörde.

Wer apostilliert ein Führungszeugnis?

Die Apostille erteilt das BfAA. Das BfJ stellt das Führungszeugnis aus und bereitet es für diesen Zweck vor. Für die beschriebenen Papierverfahren sind die unterschiedlichen Antragswege aus dem Inland und Ausland zu beachten. [7]

Kann ich einen kostenlosen Handelsregisterdownload apostillieren lassen?

Ein einfacher Download ist nicht mit der erforderlichen amtlichen beziehungsweise beglaubigten Urkundenform gleichzusetzen. Bestelle beim Registergericht die passende Form und nenne dabei das Zielland sowie den Apostillebedarf. [9]

Muss ich die Apostille an meinem Wohnort beantragen?

Nicht automatisch. Maßgeblich sind Dokumenttyp, Aussteller und die dafür geltenden Zuständigkeitsregeln. Ein Umzug führt nicht allein dazu, dass die Behörde am neuen Wohnort eine bestehende Urkunde eines anderen Zuständigkeitsbereichs apostillieren darf.

Wie lange dauert eine Apostille?

Das hängt von der zuständigen Stelle ab. Veröffentlichte Beispiele reichen von wenigen Arbeitstagen bis zu mehreren Wochen. Hinzu können Beschaffung der Urkunde, vorbereitende Schritte, Übersetzung und Versand kommen. Eine bundesweit einheitliche Gesamtfrist gibt es nicht.

Kann ich ohne Original eine Apostille erhalten?

Im jeweiligen Verfahren muss die geeignete Urkundenform vorgelegt werden. Ein Scan reicht bei einem Papierverfahren grundsätzlich nicht als Ersatz. Bei echten elektronischen Urkunden und elektronischen Apostilleverfahren gelten die dafür vorgesehenen technischen und rechtlichen Anforderungen.

Brauche ich eine Apostille für jedes EU-Land?

Für bestimmte öffentliche Urkunden im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/1191 entfällt sie bei der Vorlage vor Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten. Diese Befreiung gilt nicht pauschal für alle Dokumente, insbesondere nicht allein wegen eines EU-Bezugs. [3]

Ersetzt eine Apostille die beglaubigte Übersetzung?

Nein. Echtheitsnachweis und Übersetzung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Frage die empfangende Stelle, ob eine Übersetzung benötigt wird und ob sie das gesamte Dokument einschließlich Apostille umfassen muss.

Wie aktuell muss die Urkunde sein?

Das bestimmt sich nach den Anforderungen des konkreten Vorgangs. Eine Apostille macht eine ältere Urkunde nicht automatisch zu einem aktuellen Nachweis. Kläre deshalb vor der Bestellung, wie alt beispielsweise das Führungszeugnis oder der Registerauszug bei Vorlage sein darf.

Quellenverzeichnis

[1] Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr und Apostillebehörden

[2] Haager Konferenz – Apostille-Übereinkommen, zuständige Stellen und elektronische Apostillen

[3] Europäisches Justizportal – Öffentliche Urkunden und Verordnung (EU) 2016/1191

[4] Service Berlin – Apostille: Unterlagen, Gebühren und Bearbeitungszeiten des LABO

[5] Regierung von Mittelfranken – Apostille für Landes- und Kommunalurkunden, Bearbeitungszeit

[6] Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Apostille für Bundesurkunden und Antragsverfahren

[7] Bundesamt für Justiz – Führungszeugnis: Hinweise zu Apostille und Auslandsverwendung

[8] Bundesamt für Justiz – Aktueller Hinweis zu verlängerten Bearbeitungszeiten mit Auslandsbezug

[9] Amtsgericht Nürnberg – Registerauszüge und Apostillen

[10] Amtsgericht Augsburg – Zuständigkeit, Unterlagen, Bearbeitungszeit und Gebühr

[11] Landgericht Hannover – Apostillen und aktuelle Bearbeitungszeit

[12] Anlage zum JVKostG – Insbesondere Nummer 1310: Beglaubigung amtlicher Unterschriften für den Auslandsverkehr

[13] beglaubigt.de – Apostille-Service und Anbieterrolle