Gesellschaftsrecht

UG Gründen Online Notar: Beglaubigt.de macht es Möglich

Felix Gerlach

21. Apr 2024

Ist es möglich eine UG online zu gründen?

Die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (UG) online zu gründen, wurde durch gesetzliche Änderungen in Deutschland erst realisierbar. Speziell das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), welches im August 2022 in Kraft getreten ist, spielte eine zentrale Rolle. Es änderte unter anderem den § 2 Abs. 1a des GmbH-Gesetzes, der nun die Online-Gründung einer UG explizit erlaubt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese Bedingungen umfassen vor allem die Art der Durchführung der notwendigen Beurkundungen:

  • Digitale Dokumentenerstellung: Der Gesellschaftsvertrag kann elektronisch erstellt und von den Gründern digital unterzeichnet werden.
  • Beurkundung per Video: Die notarielle Beurkundung kann über eine Videokonferenz erfolgen, wobei der Notar verpflichtet ist, die Identität der Gründungsparteien sicherzustellen.
Ein Beispiel für die Anwendung dieser gesetzlichen Regelungen bietet der Online-Dienst beglaubigt.de, der die schnelle und unkomplizierte Online-Gründung einer UG durch bereitgestellte Notartermine erleichtert. Die Plattform ermöglicht es Unternehmern, von überall aus und zu jeder Zeit die Gründung ihrer UG voranzutreiben, ohne dabei auf persönliche Treffen mit einem Notar angewiesen zu sein.

Durch die Implementierung dieser digitalen Prozesse wird eine deutliche Vereinfachung der Unternehmensgründung erreicht, die besonders für Gründer attraktiv ist, deren Zeitressourcen begrenzt sind. Die digitale Gründung einer UG bietet zudem den Vorteil, dass sie rechtlich vollständig anerkannt ist und den Gründern eine schnelle Eintragung ins Handelsregister ermöglicht.

Kann auch eine GmbH in Deutschland online gegründet werden?

Die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) online zu gründen, wurde parallel zur Unternehmergesellschaft (UG) durch die Einführung des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) geschaffen. Dieses Gesetz hat die notwendigen Änderungen im GmbH-Gesetz (GmbHG) verankert, um die Digitalisierung des Gründungsprozesses zu ermöglichen.

UG gründen Online Notar

So erlaubt § 2 Abs. 1a GmbHG nun auch explizit die Online-Gründung einer GmbH unter ähnlichen Voraussetzungen wie bei der UG.

Die wesentlichen Schritte zur Online-Gründung einer GmbH umfassen:

  • Erstellung und Unterzeichnung der Gründungsdokumente: Die Gründungsdokumente können digital erstellt und elektronisch von den Gesellschaftern unterzeichnet werden.
  • Notarielle Beurkundung über Videokonferenz: Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und weiterer relevanter Dokumente kann über eine sichere Videokonferenz durchgeführt werden, wobei der Notar die Identitäten der Beteiligten prüft und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellt.
Der Dienst beglaubigt.de bietet auch für die Gründung einer GmbH die gleiche einfache und effiziente Abwicklung an, die für die UG bereits etabliert ist. Dies ermöglicht es Gründern, einen Teil des Gründungsprozesses online zu durchlaufen, von der Terminvereinbarung mit dem Notar bis hin zur finalen Eintragung ins Handelsregister.

Die gesetzlichen Neuerungen und die technologischen Fortschritte in der digitalen Notarpraxis haben es ermöglicht, dass die Online-Gründung einer GmbH nicht nur theoretisch möglich, sondern auch praktisch effizient und rechtskonform durchführbar ist. Dies stellt einen signifikanten Fortschritt in der Modernisierung des deutschen Unternehmensrechts dar und erleichtert Unternehmern den Zugang zu gesellschaftsrechtlichen Strukturen erheblich.

Egal ob Sie eine GmbH gründen oder UG gründen möchten, beglaubigt.de unterstützt Sie gerne dabei und vereinfacht den Prozess durch Online-Notar-Termine. Wir vereinbaren für Sie einen Termin für einen passenden Notar aus Ihrer Nähe, damit Sie den Gründungsprozess schneller und bequemer durchlaufen können.

Welche Schritte der UG Gründung können Online erledigt werden?

Die Online-Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) vereinfacht zahlreiche Schritte, die sonst persönliche Treffen und manuelle Prozesse erfordern würden. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) sind nun mehrere Kernaspekte der Gründung digital durchführbar, was eine effiziente und schnelle Unternehmensgründung ermöglicht.

Folgende Schritte können online abgewickelt werden:

  • Auswahl des Notars und Terminvereinbarung: Über Plattformen wie beglaubigt.de können Gründer einfach und schnell einen Termin mit einem qualifizierten Notar vereinbaren, der auf Online-Gründungen spezialisiert ist.
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages: Der Gesellschaftsvertrag kann digital erstellt und von den Gründungspartnern elektronisch unterschrieben werden. Diese digitalen Unterschriften sind rechtlich ebenso bindend wie traditionelle Unterschriften.
  • Notarielle Beurkundung: Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgt per Videokonferenz, wobei der Notar die Identität der Beteiligten prüft und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sichert. Dies wird durch § 2 Abs. 1a GmbHG explizit erlaubt.
  • Einreichung der Unterlagen beim Handelsregister: Nach der Beurkundung können alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Gesellschaftsvertrages und der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister, digital beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Diese Digitalisierung des Gründungsprozesses reduziert den administrativen Aufwand erheblich und ermöglicht es Unternehmern, schneller in den Markt einzutreten. Durch den Einsatz von digitalen Plattformen wie beglaubigt.de, die alle notwendigen Schritte zur Online-Gründung einer UG unter einem Dach anbieten, wird der Prozess nicht nur beschleunigt, sondern auch transparenter und zugänglicher für Gründer.

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Wenn Sie die Vorteile einer teilweisen Online Gründung nutzen möchten, schicken Sie uns gerne eine Anfrage mit Ihrem Vorhaben oder wenden Sie sich an unseren Support, falls Sie noch offene Fragen zu unserer Dienstleistung haben.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es für die Online Gründung?

Für die erfolgreiche Durchführung einer Online-Notarbeurkundung müssen mehrere technische Voraussetzungen erfüllt sein, um eine sichere und rechtskonforme Abwicklung zu gewährleisten. Diese Anforderungen sind insbesondere wichtig, um die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen und die notwendigen rechtlichen Dokumente gültig zu signieren.

Die technischen Grundvoraussetzungen umfassen:

Registrierung und technische Ausrüstung:

  • Die Beteiligten müssen auf dem Portal der Bundesnotarkammer registriert sein.
  • Eine stabile Internetverbindung (DSL, Kabel, LTE) ist erforderlich, um Unterbrechungen während der Videokonferenz zu vermeiden.
  • Ein handelsüblicher Computer (Desktop oder Laptop) mit Kamera und Mikrofon wird benötigt, um an der Videokonferenz teilzunehmen.

Identifizierung und Dokumentenmanagement:

  • Ein Smartphone mit NFC-Funktion und eine von der Bundesnotarkammer bereitgestellte kostenlose App zum Auslesen des Lichtbildes sind notwendig, um die Identität über die eID-Funktion sicherzustellen.
  • Für die Identifizierung sind verschiedene Formen der eID zugelassen, darunter der deutsche Personalausweis, die eID-Karte für EU/EWR-Bürger und der elektronische Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige, sofern diese den Sicherheitsstandards entsprechen.

Elektronische Signatur:

  • Eine qualifizierte elektronische Signatur, die während der Online-Beurkundung über das Videokommunikationssystem erzeugt wird, ersetzt die eigenhändige Unterschrift der Beteiligten. Eine eigene Signaturkarte oder zusätzliche Soft- oder Hardware ist dafür nicht erforderlich.

Zweistufige Verifizierung:

  • Die erste Stufe der Identifikation erfolgt durch den elektronischen Identitätsnachweis mittels eID.
  • In der zweiten Stufe führt der Notar einen Abgleich des Erscheinungsbildes jedes Beteiligten mit dem elektronisch übermittelten Lichtbild durch. Dies gewährleistet, dass die Personen in der Videokonferenz mit ihren dokumentierten Identitäten übereinstimmen.

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Diese technischen Anforderungen sorgen für die notwendige Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des Online-Gründungsprozesses, indem sie die Identität der Beteiligten klar verifizieren und die Integrität der rechtlichen Dokumente sicherstellen.

Mehr zu der Online Gründung erfahren Sie auch in diesem Artikel: Der Digitale Notar für Deutschland - Online Gründung einer GmbH oder UG

Bieten alle Notare auch Online Termine an?

Nicht alle Notare bieten Online-Termine an. Die Verfügbarkeit von Online-Notardiensten kann je nach Land, Region und der technischen Ausstattung sowie der Bereitschaft des jeweiligen Notars zur Nutzung dieser Technologien variieren. In Deutschland beispielsweise ermöglicht das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) Notaren, Online-Beurkundungen durchzuführen, aber es setzt nicht voraus, dass alle Notare diese Dienstleistungen anbieten müssen.

Notare, die Online-Termine anbieten, müssen über die entsprechende technische Infrastruktur verfügen, einschließlich einer sicheren Videokommunikationstechnologie, die den rechtlichen Anforderungen entspricht. Sie müssen auch sicherstellen, dass alle Prozesse der Identifikation und Dokumentenhandhabung den gesetzlichen Vorgaben genügen.

Für diejenigen, die an einer Online-Beurkundung interessiert sind, empfiehlt es sich, direkt bei lokalen Notarkanzleien nachzufragen oder spezielle Plattformen wie beglaubigt.de zu nutzen, die speziell dafür ausgelegt sind, Benutzer mit Notaren zu verbinden, die solche Online-Dienste anbieten. Diese Plattformen bieten oft eine einfache Möglichkeit, Verfügbarkeiten zu prüfen und Termine zu buchen, was besonders praktisch ist, wenn traditionelle Notarbüros in der Nähe keine Online-Services anbieten.

Beglaubigt.de übernimmt für Sie die Notar-Suche und vereinbart direkt einen Online-Termin für Sie. So können Sie sich, um wichtigere Dinge kümmern, während wir den passenden Notar für Sie finden. Wir arbeiten dafür mit Notaren aus ganz Deutschland zusammen, um Ihnen einen Notar aus Ihrer Nähe vermitteln zu können.

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Was muss ich tun, um eine UG zu gründen?

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) erfordert die sorgfältige Einhaltung spezifischer Schritte und rechtlicher Vorgaben. Dieser Prozess wird durch die Vorteile der Digitalisierung deutlich erleichtert, wenn er online, unter Zuhilfenahme von Diensten wie beglaubigt.de, durchgeführt wird. Die Grundschritte zur Gründung einer UG umfassen verschiedene Phasen, von der Planung bis zur rechtlichen Eintragung.

Hier sind die wesentlichen Schritte aufgeführt:

  • Geschäftsplan und Kapitalaufbringung: Zunächst muss ein detaillierter Geschäftsplan erstellt werden, der die Geschäftsidee, die Marktanalyse, die Finanzplanung und die Strategie zur Kapitalbeschaffung umfasst. Für die Gründung einer UG ist ein Stammkapital von mindestens einem Euro erforderlich.
  • Wahl des Firmennamens und Sitz der Gesellschaft: Der Firmenname muss einzigartig sein und die Rechtsformbezeichnung „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten. Der Sitz der Gesellschaft muss rechtlich in Deutschland liegen.
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrages: Der Gesellschaftsvertrag definiert die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Vertretungsregelungen. Dieser muss spezifische Angaben gemäß § 5a GmbHG enthalten und kann online erstellt und unterzeichnet werden.
  • Beurkundung durch einen Notar: Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dies kann online über eine Videokonferenz erfolgen, wobei der Notar die Identitäten der Gründungsparteien verifizieren muss.
  • Anmeldung beim Handelsregister: Nach der Beurkundung muss die UG beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden. Die Anmeldung kann digital übermittelt werden und muss verschiedene Unterlagen beinhalten, wie den beurkundeten Gesellschaftsvertrag, die Liste der Gesellschafter und die Erklärung der Geschäftsführer über die Aufbringung des Stammkapitals.

Diese Schritte bilden das Grundgerüst für die Gründung einer UG und sind durch die Möglichkeit der Online-Abwicklung deutlich vereinfacht worden. Plattformen wie beglaubigt.de erleichtern diesen Prozess zusätzlich, indem sie einen schnellen und effizienten Zugang zu qualifizierten Notaren bieten und die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicherstellen.

Einen noch detailierten Einblick in die Gründung einer UG erhalten Sie in dem folgenden Artikel: UG gründen Schritte

Wie viel kostet es, eine UG zu gründen?

Die Kosten für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) variieren je nach Umfang der Gründungsaktivitäten und der Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen. Eine grundlegende Kostenaufstellung bietet Transparenz für angehende Unternehmer und erleichtert die Planung des Gründungsvorhabens.

Zu den Kernkosten gehören:

  • Notargebühren: Die Kosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages durch einen Notar sind gesetzlich geregelt und basieren auf dem Stammkapital der UG. Für ein Stammkapital von minimal einem Euro betragen diese Gebühren etwa 100 bis 200 Euro, je nachdem, ob zusätzliche Erklärungen beurkundet werden müssen.
  • Handelsregistergebühren: Die Anmeldung der UG zum Handelsregister verursacht weitere Kosten. Diese liegen für die Eintragung einer UG bei ungefähr 150 Euro, abhängig von der lokalen Gebührenordnung des jeweiligen Amtsgerichts.
  • Zusätzliche Dienstleistungen: Kosten für Rechts- und Steuerberatung können variieren, sind jedoch für die korrekte Einrichtung der Geschäftsstrukturen und steuerlichen Anmeldungen essentiell. Diese Beratungskosten starten in der Regel bei 500 Euro und können je nach Komplexität des Beratungsbedarfs steigen.
  • Kosten für digitale Dienstleistungen: Die Nutzung von Online-Plattformen wie beglaubigt.de für die Terminvereinbarung mit einem Notar und die Abwicklung der Online-Gründung kann zusätzliche, jedoch meist geringfügige Kosten verursachen. Diese Plattformen bieten jedoch den Vorteil einer schnellen und effizienten Abwicklung.

Die Gesamtkosten für die Gründung einer UG setzen sich somit aus Notar- und Handelsregistergebühren sowie eventuellen Kosten für zusätzliche Beratung und digitale Dienstleistungen zusammen. Insgesamt können Gründer mit einem Betrag von mindestens 750 Euro rechnen, wenn sie eine einfache UG ohne umfangreiche zusätzliche Dienstleistungen gründen möchten.

Wie lange dauert der Handelsregistereintrag der UG?

Die Dauer Handelsregisteranmeldung einer Unternehmergesellschaft (UG) kann variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem zuständigen Amtsgericht und der aktuellen Arbeitsauslastung der Behörde. Generell lässt sich feststellen, dass der Prozess der Registrierung durch die Nutzung von Online-Diensten und digitalen Prozessen beschleunigt werden kann.

Hier sind die üblichen Zeitrahmen für die einzelnen Schritte:

  • Beurkundung und Einreichung der Dokumente: Nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch den Notar können die erforderlichen Unterlagen für die Handelsregistereintragung unmittelbar eingereicht werden. Die Digitalisierung ermöglicht es, dass die Dokumente direkt nach der Beurkundung elektronisch ans Register gesendet werden können.
  • Bearbeitungszeit beim Handelsregister: Die Bearbeitungszeit beim Handelsregister beträgt üblicherweise zwischen einer und vier Wochen. In Zeiten hoher Auslastung oder bei regionalen Unterschieden in der Bearbeitungsgeschwindigkeit kann dieser Zeitraum variieren.
  • Faktoren, die die Dauer beeinflussen können:
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Dienste wie beglaubigt.de tragen dazu bei, dass der Prozess der Dokumentenerstellung und -einreichung nahtlos und effizient abläuft, was zu einer Beschleunigung der gesamten Handelsregistereintragung führen kann. In der Regel können Gründer einer UG mit einer Dauer von einigen Wochen rechnen, bis ihre Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist und offiziell rechtsfähig wird.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Handelsregisteranmeldung und vereinbaren für Sie einen Termin, bei einem unserer Partner-Notare. Wenn Sie noch mehr über die Handelsregisteranmeldung im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung erfahren möchten, können wir Ihnen diesen Artikel empfehlen: Handelsregisteranmeldung Gründung

Fazit

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) online stellt eine bedeutende Erleichterung für Gründer dar, die effizient und flexibel ein Unternehmen in Deutschland registrieren möchten. Durch die Einführung gesetzlicher Rahmenbedingungen, wie dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), ist es nun möglich, die gesamte Gründung einer UG über digitale Kanäle abzuwickeln, von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags über die notarielle Beurkundung bis hin zur Eintragung ins Handelsregister.

Die technischen Voraussetzungen für eine solche Online-Gründung umfassen eine stabile Internetverbindung, geeignete Hardware und die Verwendung spezialisierter Software und Apps, die eine sichere und verifizierte Kommunikation ermöglichen. Die qualifizierte elektronische Signatur und die eID-gestützte Identifikation der Gründer tragen dabei zur Rechtssicherheit und zum Schutz der persönlichen Daten bei.

Während nicht alle Notare Online-Termine anbieten, wächst die Zahl derer, die digitale Technologien nutzen, um den Gründungsprozess zu vereinfachen. Plattformen wie beglaubigt.de spielen eine entscheidende Rolle, indem sie die Terminvereinbarung mit qualifizierten Notaren erleichtern, die auf Online-Gründungen spezialisiert sind.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Online-Gründung einer UG eine praktische und zeiteffiziente Option für Unternehmer bietet, die schnell und unkompliziert in den Markt eintreten möchten. Sie spiegelt den Fortschritt in der Digitalisierung rechtlicher Prozesse wider und macht Unternehmensgründungen zugänglicher und einfacher.