Wer eine Geburtsurkunde, ein Diplom, eine Vollmacht oder ein Unternehmensdokument im Ausland verwenden möchte, benötigt häufig eine Apostille. Sie bestätigt bestimmte Echtheitsmerkmale einer öffentlichen Urkunde und ermöglicht deren Verwendung in Staaten, zwischen denen das Haager Apostille-Übereinkommen gilt. Doch was kostet eine Apostille in Deutschland 2026 und warum unterscheiden sich die Preise je nach Behörde, Dokument und Anbieter?
Die Kosten hängen insbesondere davon ab, welche Stelle die Apostille ausstellt und ob zusätzliche Schritte notwendig sind. Bei einer einfachen Personenstandsurkunde kann die amtliche Apostille vergleichsweise günstig sein. Bei einer notariellen Vollmacht oder einem Dokument für eine internationale Unternehmensgründung können dagegen zusätzliche Ausgaben für notarielle Tätigkeiten, Urkundenausfertigungen, Übersetzungen oder die Organisation des Verfahrens entstehen.
Hinzu kommt ein Unterschied, der bei Preisvergleichen häufig übersehen wird: Die amtliche Gebühr für eine Apostille ist nicht dasselbe wie der Preis eines digitalen Beglaubigungs- und Apostille-Services. Wer die zuständige Behörde selbst ermittelt, die erforderlichen Unterlagen beschafft und die Antragstellung eigenständig organisiert, zahlt grundsätzlich nur die anfallenden amtlichen Gebühren und gegebenenfalls weitere notwendige Auslagen. Wer einen Dienstleister beauftragt, bezahlt zusätzlich die Vorbereitung und Koordination des Vorgangs.
Dieser Ratgeber erklärt die Apostille-Kosten 2026 anhand konkreter Gebührenbeispiele, zeigt die Unterschiede zwischen Bundes- und Landesbehörden und erläutert, wann zusätzliche Kosten entstehen. Außerdem erfährst du, wie du Apostillen über beglaubigt.de vorbereiten kannst und wann stattdessen eine Legalisation erforderlich ist.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Amtliche Apostille: Die Gebühren hängen von der zuständigen Behörde, dem Bundesland und der Dokumentenart ab. Es gibt keinen einzigen bundesweit gültigen Apostille-Preis.
- Kosten beim BfAA: Für Apostillen auf Bundesurkunden beträgt die Gebühr nach der geltenden Gebührenregelung grundsätzlich 25 Euro pro Urkunde.
- Bundesländer: Auch bei Landesbehörden fallen Gebühren an. Diese können von den Gebühren für Bundesurkunden abweichen.
- Beglaubigung bei beglaubigt.de: Eine Beglaubigung kostet 149,95 Euro. Ob zusätzlich eine Apostille, Übersetzung oder weitere Leistung benötigt wird, richtet sich nach dem konkreten Dokumentenvorgang.
- Zusatzkosten: Neue Urkundenausfertigungen, notarielle Beglaubigungen, beglaubigte Übersetzungen und Versand können den Gesamtpreis erhöhen.
- Mehrere Dokumente: Werden mehrere Urkunden apostilliert, können die amtlichen Gebühren grundsätzlich für jede einzelne Urkunde entstehen.
- Bearbeitungsdauer: Die Dauer hängt von der zuständigen Stelle, der Vollständigkeit der Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Vorbeglaubigungen ab.
- Apostille oder Legalisation: Eine Apostille reicht nur aus, wenn das Haager Übereinkommen im Verhältnis zwischen den beteiligten Staaten anwendbar ist und der konkrete Verwendungszweck erfasst wird.
- Online beantragen: Über beglaubigt.de kannst du Apostillen digital vorbereiten und beantragen. Die Apostille selbst wird von der zuständigen staatlichen Stelle ausgestellt.
Was kostet eine Apostille in Deutschland 2026?

Die Kosten einer Apostille richten sich nach der zuständigen Behörde und dem jeweiligen Gebührenrecht. In Deutschland gibt es verschiedene Stellen, die Apostillen ausstellen dürfen. Deshalb kann derselbe Dokumententyp je nach Aussteller und Bundesland unterschiedlichen Gebührenregelungen unterliegen.
Bei öffentlichen Urkunden des Bundes ist grundsätzlich das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zuständig, soweit keine besondere Zuständigkeit besteht. Für die Ausstellung einer Apostille auf einer Bundesurkunde beträgt die Gebühr grundsätzlich 25 Euro pro Urkunde.
Bei Urkunden der Bundesländer liegt die Zuständigkeit dagegen häufig bei Landesverwaltungsbehörden, Regierungspräsidien, Bezirksregierungen oder Justizbehörden. Welche Stelle zuständig ist, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine Personenstandsurkunde, eine notarielle Urkunde, ein Gerichtsdokument oder einen anderen amtlichen Nachweis handelt.
In Bayern beträgt die Gebühr für bestimmte Apostillen beispielsweise 25 Euro. Andere Landesbehörden können abweichende Gebühren erheben. Für eine verlässliche Kostenplanung sollte deshalb nicht nur der Dokumententyp, sondern auch die ausstellende Behörde berücksichtigt werden.
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Eine deutsche Geburtsurkunde wurde von einem Standesamt in München ausgestellt. Die dafür zuständige Apostillebehörde ergibt sich aus den bayerischen Zuständigkeitsregeln. Eine notarielle Vollmacht, die in Berlin beurkundet wurde, kann dagegen in den Zuständigkeitsbereich der Berliner Justizverwaltung fallen.
Die Apostille wird grundsätzlich im Staat ausgestellt, aus dem die öffentliche Urkunde stammt. Eine deutsche Behörde erteilt daher nicht einfach eine deutsche Apostille auf eine ausländische Geburtsurkunde.
Warum kostet eine Apostille nicht überall gleich viel?
Das Haager Apostille-Übereinkommen regelt die internationale Anerkennung des vereinfachten Echtheitsnachweises, legt aber keinen einheitlichen Preis für sämtliche Vertragsstaaten oder alle deutschen Behörden fest.
In Deutschland kommt hinzu, dass die Zuständigkeit zwischen Bundes- und Landesbehörden verteilt ist. Für bestimmte Bundesurkunden gelten die Gebührenregelungen des Bundes. Bei Landesurkunden sind dagegen die einschlägigen Landesvorschriften maßgeblich.
Auch die Dokumentenart kann zusätzliche Schritte erforderlich machen. Eine unmittelbar apostillierbare öffentliche Urkunde verursacht einen anderen organisatorischen Aufwand als ein Hochschulzeugnis, das vor der Apostille zunächst durch eine zuständige Stelle bestätigt werden muss.
Besonders häufig entstehen Unterschiede bei folgenden Dokumenten:
- Geburts- und Heiratsurkunden: Die Apostille wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt. Gegebenenfalls muss zuvor eine neue Urkunde beim Standesamt beantragt werden.
- Notarielle Vollmachten: Für notarielle Urkunden sind regelmäßig die zuständigen Stellen der Justizverwaltung beziehungsweise Gerichtspräsidenten zuständig.
- Diplome und Hochschulzeugnisse: Je nach Bundesland und Dokument kann eine Vorbeglaubigung oder besondere Bestätigung erforderlich sein.
- Handelsregisterauszüge: Die zuständige Apostillebehörde richtet sich nach der konkreten Registerurkunde und dem ausstellenden Gericht.
- Bundesurkunden: Hier ist grundsätzlich das BfAA zuständig, soweit keine besondere gesetzliche Zuständigkeit besteht.
Wer die Kosten möglichst genau bestimmen möchte, sollte daher zuerst die zuständige Apostillebehörde ermitteln und anschließend prüfen, ob die vorhandene Urkunde bereits in der erforderlichen Form vorliegt.
Apostille bei beglaubigt.de: Was kostet der digitale Service?
Wer eine Apostille nicht selbst bei den zuständigen Stellen organisieren möchte, kann den Dokumentenvorgang über beglaubigt.de digital vorbereiten und koordinieren lassen.
Bei beglaubigt.de kostet eine Beglaubigung 149,95 Euro. Der Service ermöglicht die digitale Einreichung geeigneter Unterlagen und die Organisation der erforderlichen Beglaubigungsschritte. Für internationale Dokumentenvorgänge bietet beglaubigt.de zusätzlich einen spezialisierten Apostille-Service an.
Dabei werden zunächst Dokumentenart und Verwendungszweck berücksichtigt. Anschließend wird der passende Verfahrensweg vorbereitet und die Einholung des erforderlichen Echtheitsnachweises bei der zuständigen Stelle organisiert. Die Apostille selbst ist eine staatliche Echtheitsbestätigung. Sie wird nicht durch beglaubigt.de ausgestellt, sondern durch die gesetzlich zuständige Behörde.
Wann lohnt sich die Beauftragung eines Apostille-Services?
Ein digitaler Service kann besonders dann sinnvoll sein, wenn du nicht selbst ermitteln möchtest, welche Behörde für deine Urkunde zuständig ist, oder wenn mehrere Dokumentenschritte aufeinander abgestimmt werden müssen.
Das betrifft beispielsweise internationale Unternehmensgründungen, bei denen notarielle Vollmachten, Handelsregisterauszüge und beglaubigte Übersetzungen benötigt werden. Auch bei Auswanderungen kann es organisatorisch aufwendig sein, mehrere Personenstandsurkunden und Ausbildungsnachweise für verschiedene Behörden vorzubereiten. Der Preis eines solchen Services sollte allerdings nicht mit der reinen amtlichen Apostillegebühr verwechselt werden. Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen davon ab, welche Leistungen im konkreten Auftrag enthalten sind und ob weitere behördliche Gebühren oder Dokumentenleistungen erforderlich werden.
Apostille Kosten für eine Geburtsurkunde
Geburtsurkunden gehören zu den häufigsten Dokumenten, für die eine Apostille beantragt wird. Sie werden beispielsweise bei internationalen Eheschließungen, Familiennachzug, Einbürgerungen oder anderen Personenstandsverfahren benötigt.
Die Kosten setzen sich gegebenenfalls aus zwei Positionen zusammen: der Ausstellung einer geeigneten Geburtsurkunde und der anschließenden Apostille. Wer bereits eine akzeptierte amtliche Ausfertigung besitzt, benötigt möglicherweise keine neue Urkunde. Verlangt die ausländische Behörde dagegen eine aktuelle Geburtsurkunde, entstehen zusätzliche Kosten beim Standesamt.
Beispiel: Geburtsurkunde für die USA
Eine Person benötigt ihre deutsche Geburtsurkunde für ein behördliches Verfahren in den Vereinigten Staaten. Deutschland und die USA stehen im wirksamen Apostille-Verhältnis.
Angenommen, die zuständige Behörde erhebt 25 Euro für die Apostille und das Standesamt verlangt 12 Euro für eine neue Geburtsurkunde. Dann ergeben sich 37 Euro an beispielhaften amtlichen Gebühren, bevor mögliche Versand- und Übersetzungskosten hinzukommen.
Die 12 Euro sind in diesem Beispiel eine angenommene Urkundengebühr und kein deutschlandweit einheitlicher Preis. Die tatsächlichen Gebühren müssen beim zuständigen Standesamt und der Apostillebehörde geprüft werden.
Wichtig ist außerdem, dass eine Apostille nicht automatisch eine Übersetzung ersetzt. Ob eine englische Übersetzung benötigt wird, entscheidet die empfangende Stelle.
Mehr dazu erklären wir in unserem Ratgeber „Geburtsurkunde beglaubigen lassen“.
Apostille Kosten für Heiratsurkunden und andere Personenstandsdokumente
Auch Heiratsurkunden, Sterbeurkunden und weitere Personenstandsdokumente können eine Apostille benötigen. Besonders häufig betrifft das internationale Eheschließungen, Namensänderungen, Familiennachzug und Erbschaftsverfahren.
Vor der Bestellung sollte jedoch geprüft werden, ob die Apostille tatsächlich notwendig ist. Innerhalb der Europäischen Union sind bestimmte öffentliche Urkunden nach der Verordnung (EU) 2016/1191 von der Apostille- und Legalisationspflicht befreit. Auch internationale mehrsprachige Personenstandsurkunden können in bestimmten Staaten die Vorlage zusätzlicher Übersetzungen oder Echtheitsnachweise erleichtern.
Beispiel: Deutsche Heiratsurkunde für Spanien
Eine deutsche Heiratsurkunde soll bei einer spanischen Behörde verwendet werden. Fällt die Urkunde unter die EU-Verordnung 2016/1191, darf für den erfassten Vorgang keine Apostille verlangt werden.
Wer trotzdem vorsorglich eine Apostille beantragt, verursacht möglicherweise unnötige Kosten. Deshalb sollte zuerst geprüft werden, ob die europäische Befreiung greift und welche Ausfertigung der Urkunde die spanische Behörde verlangt. Die Einzelheiten erklären wir in unserem Ratgeber „Dokumente für Spanien beglaubigen lassen“.
Apostille Kosten für Diplom und Hochschulzeugnisse
Bei Hochschulzeugnissen ist die Apostille häufig nur ein Teil eines größeren Dokumentenverfahrens. Für Auslandsstudium, Berufsanerkennung oder internationale Bewerbungen können zusätzlich beglaubigte Kopien, Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen erforderlich sein.
Besonders wichtig ist, ob das vorhandene Diplom unmittelbar apostilliert werden kann oder ob zunächst eine zuständige Bildungsbehörde die Echtheit beziehungsweise die amtliche Zuordnung bestätigen muss.
Beispiel: Bachelorzeugnis und Transcript of Records
Eine Absolventin benötigt ihr Bachelorzeugnis und ihre Leistungsübersicht für eine ausländische Universität. Beide Dokumente sollen mit einer Apostille versehen werden.
Angenommen, für beide Dokumente wird jeweils eine amtliche Apostillegebühr von 25 Euro erhoben. Dann entstehen allein für die beiden Apostillen 50 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Vorbeglaubigungen, neue Dokumentenausfertigungen und Übersetzungen.
Das Beispiel verdeutlicht, warum die Zahl der Dokumente für den Gesamtpreis entscheidend sein kann. Eine einzelne Apostille auf dem Abschlusszeugnis deckt nicht automatisch sämtliche weiteren Unterlagen ab.
Auch eine ordnungsgemäß ausgestellte Apostille bedeutet nicht, dass der akademische Abschluss im Ausland automatisch anerkannt wird. Die Anerkennung richtet sich nach den Anforderungen der zuständigen Stelle.
Weitere Informationen findest du in „Diplom für die Auswanderung beglaubigen lassen“.
Apostille Kosten für notarielle Vollmachten
Notarielle Vollmachten werden häufig benötigt, wenn eine Person im Ausland durch eine andere vertreten werden soll. Das kann beispielsweise bei Immobiliengeschäften, Unternehmensgründungen, Bankangelegenheiten oder bestimmten Nachlassverfahren relevant sein.
Eine Vollmacht kann zunächst eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung benötigen. Soll die notarielle Urkunde anschließend im Ausland verwendet werden, kann zusätzlich eine Apostille erforderlich sein. Die Gesamtkosten bestehen dann gegebenenfalls aus der notariellen Tätigkeit und der amtlichen Apostillegebühr.
Beispiel: Vollmacht für einen Immobilienkauf im Ausland
Eine Person möchte eine andere Person bevollmächtigen, in ihrem Namen einen Immobilienkauf im Ausland abzuwickeln. Die ausländische Stelle verlangt eine notarielle Vollmacht mit Apostille.
In diesem Fall muss zuerst geprüft werden, welche Form der Vollmacht erforderlich ist. Eine bloße Unterschriftsbeglaubigung reicht nicht automatisch für jedes ausländische Rechtsgeschäft aus. Anschließend wird die notarielle Urkunde bei der zuständigen deutschen Apostillebehörde eingereicht. Die amtliche Apostillegebühr kommt zu den notariellen Kosten hinzu.
Über beglaubigt.de kannst du Vollmachten digital vorbereiten und die erforderlichen Beglaubigungs- beziehungsweise Apostilleschritte organisieren.
Welche Unterschiede zwischen einfachen und notariellen Vollmachten bestehen, erklären wir in „Generalvollmacht ohne Notar“ und „Generalvollmacht mit Notar“.
Apostille Kosten für GmbH, UG und Handelsregisterunterlagen
Bei internationalen Unternehmensgeschäften können Apostillen für notarielle Vollmachten, Handelsregisterauszüge und andere öffentliche Unternehmensdokumente notwendig werden.
Das betrifft beispielsweise deutsche GmbHs, die im Ausland eine Tochtergesellschaft gründen, ein Geschäftskonto eröffnen oder Verträge über bevollmächtigte Personen abschließen möchten. Eine Apostille kann dabei erforderlich sein, um die Echtheit bestimmter deutscher Urkunden gegenüber der ausländischen Stelle nachzuweisen. Sie bestätigt jedoch nicht automatisch, dass eine bestimmte Person für jedes Rechtsgeschäft vertretungsberechtigt ist oder dass ein Dokument inhaltlich sämtliche ausländischen Anforderungen erfüllt.
Beispiel: Deutsche GmbH gründet Tochtergesellschaft im Ausland
Eine deutsche GmbH möchte in einem anderen Staat eine Tochtergesellschaft errichten. Die dortige Stelle verlangt einen aktuellen Handelsregisterauszug und eine notarielle Vollmacht für den Vertreter. Wenn für beide Urkunden eine Apostille benötigt wird, entstehen grundsätzlich separate Apostillevorgänge. Bei einer angenommenen Gebühr von jeweils 25 Euro ergeben sich 50 Euro an amtlichen Apostillegebühren. Hinzu können die Kosten der notariellen Vollmacht, Registerauszüge und beglaubigten Übersetzungen kommen.
Gerade bei internationalen Unternehmensstrukturen ist es deshalb sinnvoll, sämtliche erforderlichen Dokumente vorab gemeinsam zu planen.
beglaubigt.de verbindet die digitale Vorbereitung von Unternehmensdokumenten mit Services für notarielle Vorgänge, Apostillen und beglaubigte Übersetzungen. Wer eine neue deutsche Gesellschaft aufbauen möchte, kann außerdem über beglaubigt.de eine GmbH gründen oder eine Holdinggründung vorbereiten.
Welche zusätzlichen Kosten können bei einer Apostille entstehen?
Die amtliche Apostillegebühr ist häufig nicht der einzige Kostenbestandteil. Je nach Dokument können mehrere Schritte notwendig sein, bevor die Urkunde im Ausland verwendet werden kann. Besonders bei Hochschulzeugnissen, notariellen Vollmachten und Unternehmensunterlagen sollte deshalb nicht ausschließlich mit der eigentlichen Apostillegebühr gerechnet werden.
Vorbeglaubigung: Manche Dokumente müssen zunächst von einer übergeordneten Behörde bestätigt werden, bevor die zuständige Stelle eine Apostille ausstellen kann. Das kann insbesondere bei Schul- und Hochschulzeugnissen relevant werden. Ob eine Vorbeglaubigung notwendig ist und welche Gebühr dafür anfällt, richtet sich nach der Dokumentenart und den zuständigen Behörden.
Neue Urkundenausfertigung: Bei Personenstandsurkunden kann der Empfänger eine aktuelle Ausfertigung verlangen. In diesem Fall muss beispielsweise beim Standesamt zunächst eine neue Geburts- oder Heiratsurkunde beantragt werden. Die Kosten kommen zur Apostille hinzu.
Notarielle Beglaubigung: Bei privaten Vollmachten oder anderen Erklärungen kann zunächst eine notarielle Tätigkeit erforderlich sein. Die gesetzlichen Notargebühren richten sich nach dem GNotKG und sind von den Gebühren der Apostillebehörde zu unterscheiden.
Beglaubigte Übersetzung: Wenn die ausländische Behörde das Dokument nicht in deutscher Sprache akzeptiert, kann eine Übersetzung notwendig werden. Die Kosten hängen insbesondere von Sprachkombination, Dokumentenlänge und gewünschter Bearbeitungszeit ab.
Versand und Dokumentenservice: Bei postalischen Anträgen können Versandkosten entstehen. Wer die Vorbereitung und Koordination an einen Dienstleister überträgt, bezahlt zusätzlich dessen Serviceleistungen.
Über beglaubigt.de kannst du beglaubigte Übersetzungen online bestellen und den Apostille-Vorgang mit weiteren notwendigen Dokumentenschritten kombinieren. So lassen sich insbesondere internationale Dokumentenverfahren besser koordinieren.
Wie lange dauert eine Apostille in Deutschland?
Die Bearbeitungsdauer einer Apostille hängt von der zuständigen Behörde, dem Dokumententyp und den notwendigen Vorarbeiten ab. Eine deutschlandweit einheitliche Frist existiert nicht.
Bei einer unmittelbar apostillierbaren öffentlichen Urkunde kann der Vorgang vergleichsweise schnell abgeschlossen werden. Sind dagegen zusätzliche Vorbeglaubigungen, neue Dokumentenausfertigungen oder weitere Prüfungen notwendig, verlängert sich die Gesamtdauer. Auch der Versand sollte berücksichtigt werden. Wer eine Apostille für ein zeitkritisches Verfahren benötigt, muss unterscheiden zwischen der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörde und dem Zeitpunkt, zu dem die vollständigen Unterlagen tatsächlich beim Empfänger vorliegen.
Beispiel: Apostille für eine internationale Eheschließung
Eine Person möchte in sechs Wochen im Ausland heiraten. Das dortige Standesamt verlangt eine deutsche Geburtsurkunde mit Apostille und eine beglaubigte Übersetzung. Zunächst muss eine geeignete Geburtsurkunde beschafft werden. Anschließend wird die Apostille bei der zuständigen deutschen Stelle beantragt. Danach kann die vollständige Unterlage übersetzt werden, sofern die ausländische Behörde dies verlangt.
Selbst wenn die Apostille schnell ausgestellt wird, kann der gesamte Vorgang zusätzliche Zeit beanspruchen. Deshalb sollte nicht erst wenige Tage vor dem Hochzeitstermin mit der Dokumentenvorbereitung begonnen werden.
Über beglaubigt.de kannst du die Apostille online beantragen und die erforderlichen Schritte digital organisieren. Die amtliche Bearbeitung bleibt dabei von der zuständigen Behörde abhängig.

Kann man eine Apostille online beantragen?
Ja, die Beantragung beziehungsweise Vorbereitung einer Apostille kann je nach zuständiger Stelle und Dienstleister digital erfolgen. Allerdings bedeutet eine Online-Antragstellung nicht automatisch, dass die gesamte Bearbeitung ohne physische Dokumente möglich ist.
Bei bestimmten Urkunden muss das Original oder eine geeignete amtliche Ausfertigung vorgelegt werden. Die Apostille wird anschließend durch die zuständige staatliche Stelle erteilt.
Über beglaubigt.de können Apostille-Vorgänge online gestartet und die notwendigen Dokumente eingereicht werden. Der Service organisiert die Vorbereitung und weitere Abwicklung des Echtheitsnachweises. Das ist insbesondere dann praktisch, wenn die zuständige Behörde nicht am eigenen Wohnort liegt oder mehrere Dokumentenschritte miteinander verbunden werden müssen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem digitalen Antrag und der Form der fertigen Apostille. Nicht jede empfangende Stelle akzeptiert einen einfachen Scan. Bei internationalen Verfahren sollte deshalb vorab geklärt werden, ob eine Papierausfertigung oder eine geeignete elektronische Apostille benötigt wird.
Apostille oder Legalisation: Was ist günstiger?
Eine Apostille ist häufig organisatorisch einfacher als eine klassische Legalisation, weil im regulären Apostille-Verfahren grundsätzlich keine zusätzliche Bestätigung durch die Botschaft des Verwendungsstaates erforderlich ist.
Bei einer Legalisation können dagegen mehrere Behörden beteiligt sein. Für deutsche Urkunden können zunächst eine Vorbeglaubigung und gegebenenfalls eine Endbeglaubigung notwendig werden. Anschließend erfolgt die Legalisation durch die zuständige ausländische Botschaft oder das Konsulat.
Dadurch können zusätzliche Gebühren und längere Bearbeitungszeiten entstehen. Eine pauschale Aussage, dass jede Legalisation einen bestimmten Betrag kostet, wäre allerdings unzutreffend. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Staat, Auslandsvertretung und Dokument.
Die Wahl zwischen Apostille und Legalisation ist zudem keine reine Preisentscheidung. Entscheidend ist, welches Verfahren für das Zielland rechtlich vorgesehen ist. Wenn das Haager Apostille-Übereinkommen zwischen den beteiligten Staaten nicht gilt, kann eine Apostille als Echtheitsnachweis unzureichend sein.
Besondere Vorsicht ist beispielsweise bei Staaten geboten, gegen deren Beitritt zum Apostille-Übereinkommen Deutschland Einspruch eingelegt hat. In solchen Fällen muss der zulässige Echtheitsnachweis gesondert geprüft werden.
Welche Länder eine Apostille akzeptieren und wann eine Legalisation erforderlich ist, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber „Apostille oder Legalisation? Länderliste 2026 und Unterschiede einfach erklärt“.
Brauche ich innerhalb der EU überhaupt eine Apostille?
Nicht immer. Für bestimmte öffentliche Urkunden gilt innerhalb der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2016/1191. Sie beseitigt für die von ihr erfassten Dokumente die Pflicht zur Apostille oder Legalisation.
Das betrifft insbesondere bestimmte Urkunden über Geburt, Tod, Eheschließung, Familienstand, Wohnsitz und weitere von der Verordnung erfasste Sachverhalte.
Beispielsweise kann eine deutsche Geburtsurkunde für ein entsprechendes Verfahren bei einer spanischen Behörde ohne Apostille verwendet werden, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Dokumente innerhalb der EU von der Apostillepflicht befreit sind. Hochschulzeugnisse, Handelsregisterunterlagen und bestimmte private Dokumente fallen nicht automatisch unter dieselben Erleichterungen.
Wer beispielsweise einen deutschen Gesellschaftsvertrag für ein ausländisches Unternehmensverfahren benötigt, muss deshalb gesondert prüfen, welche Nachweise verlangt werden.
Eine Apostille sollte nicht vorsorglich bestellt werden, wenn sie rechtlich gar nicht erforderlich ist. Gerade innerhalb der EU kann die vorherige Prüfung erhebliche Kosten sparen.
Apostille mit beglaubigt.de online beantragen
Du benötigst eine Apostille für eine Geburtsurkunde, ein Diplom, eine Vollmacht oder ein Unternehmensdokument? Über beglaubigt.de kannst du deinen Apostille-Vorgang digital starten und die erforderlichen Dokumentenschritte organisieren.
beglaubigt.de bietet Beglaubigungen für 149,95 Euro an und unterstützt bei der Vorbereitung internationaler Dokumentenvorgänge. Die Einholung der Apostille erfolgt über die zuständige staatliche Stelle.
Zusätzlich kannst du über beglaubigt.de beglaubigte Übersetzungen bestellen, Vollmachten vorbereiten und notarielle Unterschriftsbeglaubigungen organisieren.
Damit lassen sich mehrere Schritte der Dokumentenvorbereitung über eine Plattform koordinieren.
FAQ: Apostille Kosten 2026
Wie viel kostet eine Apostille in Deutschland?
Die Kosten hängen von der zuständigen Behörde ab. Für bestimmte Bundesurkunden beträgt die amtliche Gebühr grundsätzlich 25 Euro. Bei Landesbehörden können abweichende Gebühren gelten. Zusätzliche Kosten können durch Urkundenausfertigungen, Vorbeglaubigungen und Übersetzungen entstehen.
Was kostet eine Apostille bei beglaubigt.de?
beglaubigt.de bietet eine Beglaubigung für 149,95 Euro an. Über den Apostille-Service können zusätzlich internationale Echtheitsnachweise organisiert werden. Ob dafür weitere Kosten entstehen, richtet sich nach dem konkreten Auftrag und dem enthaltenen Leistungsumfang.
Was kostet eine Apostille für eine Geburtsurkunde?
Die Gebühr richtet sich nach der zuständigen Landesbehörde. Gegebenenfalls kommen Kosten für eine neue Geburtsurkunde und eine beglaubigte Übersetzung hinzu.
Was kostet eine Apostille beim Notar?
Ein Notar stellt nicht automatisch selbst die staatliche Apostille aus. Bei notariellen Urkunden kann die zuständige Apostillebehörde aus dem Justizbereich die Apostille erteilen. Die Kosten der notariellen Urkunde und der Apostille sind getrennt zu betrachten.
Kostet jede Apostille 25 Euro?
Nein. Die Gebühren unterscheiden sich nach zuständiger Behörde und Gebührenrecht. 25 Euro sind ein konkretes Gebührenbeispiel, aber kein einheitlicher bundesweiter Preis für sämtliche Apostillen.
Kann ich eine Apostille kostenlos bekommen?
Eine allgemeine Gebührenfreiheit besteht nicht. Für die Ausstellung einer Apostille fallen grundsätzlich Gebühren nach dem einschlägigen Gebührenrecht an. Ob im Einzelfall eine Befreiung oder Ermäßigung vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen Regelung ab.
Wie lange dauert eine Apostille?
Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde und den erforderlichen Vorarbeiten ab. Eine bundesweit garantierte Dauer gibt es nicht. Zusätzliche Vorbeglaubigungen, Übersetzungen oder Versand können die Gesamtdauer verlängern.
Kann ich eine Apostille online beantragen?
Ja, bei geeigneten Vorgängen kann die Antragstellung digital erfolgen. Über beglaubigt.de lässt sich die Vorbereitung und Organisation des Apostille-Verfahrens online starten. Die Apostille selbst wird durch die zuständige staatliche Stelle erteilt.
Brauche ich für Spanien eine Apostille?
Für bestimmte öffentliche Urkunden innerhalb der EU entfällt die Apostillepflicht nach der Verordnung (EU) 2016/1191. Bei anderen Dokumenten muss der konkrete Verwendungszweck geprüft werden.
Brauche ich für die USA eine Apostille?
Deutschland und die USA stehen im wirksamen Apostille-Verhältnis. Wird für eine deutsche öffentliche Urkunde ein entsprechender Echtheitsnachweis verlangt, kann grundsätzlich eine deutsche Apostille verwendet werden.
Muss eine Apostille übersetzt werden?
Nicht immer. Ob eine Übersetzung der Urkunde und der Apostille erforderlich ist, entscheidet die empfangende Stelle. Eine Apostille ersetzt keine beglaubigte Übersetzung.
Kann ich mehrere Dokumente gleichzeitig apostillieren lassen?
Mehrere Dokumente können je nach Verfahren gemeinsam vorbereitet und eingereicht werden. Die amtlichen Gebühren können jedoch für jede einzelne Urkunde anfallen.
Ist eine Apostille unbegrenzt gültig?
Eine Apostille besitzt grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Ablauffrist. Die zugrunde liegende Urkunde kann jedoch für den jeweiligen Verwendungszweck zu alt sein, wenn die empfangende Stelle eine aktuelle Ausfertigung verlangt.
Ist eine Legalisation teurer als eine Apostille?
Eine Legalisation kann durch zusätzliche Vor- und Endbeglaubigungen sowie die Bearbeitung durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung aufwendiger sein. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Land und dem Dokument ab.
Quellenverzeichnis
Haager Apostille-Übereinkommen vom 5. Oktober 1961
https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/full-text/?cid=41
Haager Konferenz – Vertragsstaaten des Apostille-Übereinkommens
https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=41
Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Apostillen und Endbeglaubigungen
https://bfaa.diplo.de/
Bayerisches Verwaltungsserviceportal – Apostille und Legalisation
https://www.bayernportal.de/
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/
Verordnung (EU) 2016/1191 – Öffentliche Urkunden innerhalb der EU
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R1191
beglaubigt.de – Apostille online beantragen
https://beglaubigt.de/apostille
beglaubigt.de – Dokumente digital beglaubigen lassen
https://beglaubigt.de/digital-beglaubigen
beglaubigt.de – Beglaubigte Übersetzungen
https://beglaubigt.de/uebersetzung
beglaubigt.de – Vollmachten
https://beglaubigt.de/vollmacht
beglaubigt.de – Unterschriftsbeglaubigung
https://beglaubigt.de/unterschriftsbeglaubigung
beglaubigt.de – GmbH gründen
https://beglaubigt.de/gmbh-gruenden



