Bereits über 25.000 Beglaubigt.de Kund:innen
Google 4.9 von 5 Sterne bewertetStars
beglaubigt.de

Apostille oder Legalisation? Diese Länderliste hilft dir beim richtigen Verfahren

Xenia Chomiak

12. Oct 2026

Du möchtest eine deutsche Geburtsurkunde im Ausland vorlegen, einen Handelsregisterauszug für eine internationale Geschäftsbeziehung verwenden oder eine notarielle Vollmacht einreichen. Der Empfänger verlangt einen Echtheitsnachweis – und du musst klären, ob eine Apostille genügt oder eine Legalisation erforderlich ist.

Eine Länderliste ist dafür ein guter Ausgangspunkt. Sie kann aber nur dann zuverlässig helfen, wenn sie mehr berücksichtigt als die Mitgliedschaft eines Landes im Haager Apostille-Übereinkommen. Wichtig ist auch, ob das Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland tatsächlich gilt und ob für deine konkrete Urkunde eine Befreiung besteht.

Dieser Artikel konzentriert sich auf deutsche öffentliche Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen. Die Tabelle ordnet ausgewählte Zielländer ein. Die anschließenden Abschnitte erklären, wie du die Einordnung auf dein Dokument überträgst und welche Schritte du vor der Beantragung klären solltest.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Die Apostille ersetzt im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens die Legalisation. Beide Verfahren sind dann nicht zusätzlich für denselben Echtheitsnachweis erforderlich. [4]
  • Ein Beitritt allein reicht nicht aus. Deutschland hat gegen den Beitritt bestimmter Staaten Einspruch eingelegt. Das betrifft beispielsweise Indien, Pakistan und die Philippinen. [6] [7] [8]
  • Manche Urkunden benötigen weder Apostille noch Legalisation. Innerhalb der EU bestehen für bestimmte öffentliche Urkunden Befreiungen; zusätzlich können bilaterale Abkommen greifen. [5] [1]
  • Eine Apostille ist keine Übersetzung und keine pauschale Anerkennungsgarantie. Dokumentenform, Sprache und Verwendungszweck müssen weiterhin zu den Anforderungen des Empfängers passen. [15]

Du möchtest eine Apostille für eine deutsche Urkunde anfragen? Nutze den Apostille-Service von beglaubigt.de und halte dein Dokument, das Zielland und die Anforderung des Empfängers bereit.

Apostille oder Legalisation?

  1. Was entscheidet darüber, ob du eine Apostille oder Legalisation brauchst?

Ausstellungsstaat und Zielland müssen zusammen betrachtet werden

Die erste Frage lautet, wo deine Urkunde ausgestellt wurde. Die zweite ist, in welchem Staat du sie verwenden möchtest. Dein Wohnort oder deine Staatsangehörigkeit bestimmen den Weg nicht allein. Wenn du beispielsweise in Deutschland lebst, aber eine ausländische Urkunde in einem weiteren Land vorlegen sollst, kannst du nicht einfach das Verfahren für deutsche Urkunden übernehmen.

Für die Apostille ist maßgeblich, ob das Übereinkommen zwischen den beteiligten Staaten anwendbar ist. Dabei sind unter anderem Inkrafttreten, territoriale Besonderheiten und mögliche Einsprüche zu berücksichtigen. Die Statustabelle der Haager Konferenz enthält deshalb neben den Vertragsparteien weitere Angaben zum jeweiligen Beitritt. [2]

Die hier verwendete Perspektive „Deutschland → Zielland“ macht die Tabelle verständlicher. Sie ersetzt allerdings nicht die Prüfung, ob dein Dokument zu den öffentlichen Urkunden gehört, die vom Übereinkommen erfasst werden. Ein privater Vertrag und ein notarieller Vermerk auf diesem Vertrag sind beispielsweise nicht dasselbe.

Die Art der Urkunde ist genauso wichtig wie das Land

Das Haager Übereinkommen erfasst unter anderem behördliche und gerichtliche Dokumente, notarielle Urkunden und bestimmte amtliche Vermerke auf privaten Dokumenten. Es enthält zugleich Ausnahmen, etwa für Urkunden diplomatischer oder konsularischer Vertreter und für bestimmte Verwaltungsurkunden mit unmittelbarem Bezug zu Handels- oder Zollgeschäften. [4]

Du solltest deshalb zunächst klären, was genau der Empfänger benötigt. Wird eine neu ausgestellte Urkunde verlangt? Genügt eine Ausfertigung oder beglaubigte Kopie? Bezieht sich die Bestätigung auf das ursprüngliche Dokument oder auf einen später hinzugefügten amtlichen Vermerk?

Diese Fragen sind besonders bei Unternehmensunterlagen wichtig. Ein Handelsregisterauszug, eine privat unterschriebene Erklärung und eine notarielle Vollmacht können unterschiedliche Voraussetzungen haben. Die Bezeichnung „Dokument für das Ausland“ beschreibt noch nicht das erforderliche Verfahren.

  1. Welche Länder nutzen die Apostille im Verhältnis zu Deutschland?

Ländertabelle für deutsche öffentliche Urkunden im Ausland

Die folgende Tabelle ist eine Auswahl von Zielländern, keine vollständige Weltliste. „Apostille möglich“ bedeutet, dass das Übereinkommen grundsätzlich im Verhältnis zu Deutschland gilt. Es bedeutet nicht, dass jedes Dokument zwingend eine Apostille benötigt. Befreiungen und besondere Anforderungen bleiben zu prüfen.

Bei Staaten ohne wirksames Apostille-Verhältnis steht bewusst „Verfahren klären“. Daraus folgt nicht automatisch eine identische Legalisationskette für alle Urkunden. Die zuständige Vertretung und der Empfänger müssen den konkreten Weg bestätigen.

Die allgemeine Einordnung beruht auf der Länderübersicht des Auswärtigen Amts und dem Vertragsstand der Haager Konferenz. Die besonders gekennzeichneten Einspruchsfälle werden zusätzlich durch die jeweiligen Mitteilungen belegt. [1] [2]

Ländertabelle für deutsche öffentliche Urkunden im Ausland

Einspruchsfälle: Indien [6], Pakistan [7], Philippinen [8], Algerien [9], Vietnam [10], Bangladesch [11].

Warum ältere Länderlisten zu falschen Ergebnissen führen können

Der Vertragsstand verändert sich. Für Kanada ist das Übereinkommen seit dem 11. Januar 2024 in Kraft. Für China trat es am 7. November 2023 in Kraft; die deutschen Auslandsvertretungen erläutern die Anwendung zwischen Deutschland und China. Wer mit einer älteren Übersicht arbeitet, kann deshalb fälschlich einen inzwischen ersetzten Legalisationsweg einplanen. [2] [17]

Bei neueren Beitritten ist wiederum Vorsicht mit der Schlussfolgerung „Jetzt genügt überall eine Apostille“ geboten. Vietnam ist ein Beispiel dafür: Das Übereinkommen trat dort am 11. September 2026 in Kraft, Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt eingelegt. Die allgemeine Inkrafttretensangabe und die bilaterale Anwendbarkeit sind daher getrennt zu prüfen. [2] [10]

  1. Was bedeutet ein deutscher Einspruch gegen einen Beitritt?

Die Mitgliedschaft eines Landes schafft nicht automatisch ein Apostille-Verhältnis

Ein Staat kann dem Übereinkommen beigetreten sein, ohne dass es zwischen ihm und Deutschland gilt. Das erklärt, warum du in internationalen Übersichten beispielsweise Indien oder die Philippinen findest, diese Länder in einer auf Deutschland bezogenen Tabelle aber anders eingeordnet werden müssen.

Ein Einspruch nach dem Übereinkommen betrifft das Verhältnis zwischen den beteiligten Staaten. Daraus folgt, dass du dich für diesen Urkundenverkehr nicht auf die vereinfachte Bestätigung nach dem Apostille-Übereinkommen verlassen kannst. Welche Bestätigung stattdessen benötigt wird, muss für das betreffende Dokument und den Empfänger geklärt werden. [4]

Die praktische Konsequenz ist wichtig: Beauftrage nicht allein deshalb eine Apostille, weil das Zielland eine solche grundsätzlich ausstellt oder auf einer allgemeinen Vertragsstaatenliste erscheint. Ein im Zielland vorhandenes Apostille-Verfahren beantwortet noch nicht die Frage, wie eine deutsche Urkunde dort behandelt wird.

Wie du einen solchen Sonderfall vorbereitest

Lass dir zunächst schriftlich mitteilen, welche Bestätigung der Empfänger für deine deutsche Urkunde verlangt. Frage anschließend bei der zuständigen Vertretung des Ziellandes nach dem erforderlichen Verfahren und möglichen Vorbestätigungen. So vermeidest du, eine Urkunde in eine Bestätigungskette zu geben, die für deinen Zweck nicht vorgesehen ist.

Für eine erste Einordnung kannst du über den Apostille-Service von beglaubigt.de dein Dokument und das Zielland angeben. Benenne dabei ausdrücklich, wenn es um einen Einspruchsstaat geht, und kläre vor der Beauftragung, welcher konkrete Leistungsweg angeboten wird.

  1. Wann brauchst du weder Apostille noch Legalisation?

Bestimmte öffentliche Urkunden innerhalb der EU sind befreit

Die Verordnung (EU) 2016/1191 vereinfacht die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden zwischen EU-Mitgliedstaaten. Sie erfasst definierte Bereiche, beispielsweise Geburt, Eheschließung, Wohnsitz und bestimmte weitere persönliche Sachverhalte. Für Urkunden innerhalb ihres Anwendungsbereichs darf keine Apostille als Echtheitsnachweis verlangt werden. [5]

Das ist etwa bei einer deutschen Geburtsurkunde relevant, die einer Behörde in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden soll. Du solltest hier zuerst die Befreiung prüfen, statt automatisch eine Apostille zu beantragen. Gleichzeitig bleiben Fragen zur richtigen Urkunde und zur Sprache des Dokuments bestehen.

Die Verordnung ist keine pauschale Befreiung für sämtliche Unterlagen. Ein Handelsregisterauszug oder eine Unternehmensvollmacht fällt nicht schon deshalb darunter, weil das Zielland zur EU gehört. Auch die Anerkennung der rechtlichen Wirkungen einer Urkunde ist von der Erleichterung beim Echtheitsnachweis zu unterscheiden.

Bilaterale Abkommen können weitere Erleichterungen schaffen

Neben der EU-Regelung bestehen mit einzelnen Staaten zusätzliche Abkommen. Die Länderübersicht des Auswärtigen Amts kennzeichnet beispielsweise Österreich, Frankreich und die Schweiz als Staaten mit bilateralen Vereinbarungen, die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf Förmlichkeiten vorsehen. [1]

Entscheidend ist dabei immer der Anwendungsbereich. Aus einem Abkommen für bestimmte Dokumente lässt sich nicht ableiten, dass jede Urkunde ohne weitere Bestätigung verwendet werden kann. Prüfe deshalb, ob die konkrete Dokumentenart erfasst wird und ob weitere Anforderungen des jeweiligen Verfahrens bestehen.

  1. Wie unterscheiden sich Apostille, Vorbeglaubigung und Legalisation im Ablauf?

Bei der Apostille entscheidet die Herkunft der Urkunde über die Zuständigkeit

Für eine deutsche Urkunde wird die Apostille von einer hierfür zuständigen deutschen Stelle erteilt. Welche Stelle das ist, hängt vom Aussteller und der Dokumentenart ab. Für bestimmte Bundesurkunden ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig. Für Landes- und kommunale Urkunden kommen die jeweiligen Landesstellen infrage; bei gerichtlichen und notariellen Urkunden sind regelmäßig Justizstellen zuständig. Sonderzuständigkeiten sind möglich. [12]

Du musst deshalb nicht jede Urkunde vorab beim Notar beglaubigen lassen. Eine bereits ausgestellte öffentliche Urkunde kann einen anderen Weg haben als eine private Erklärung, auf der zunächst ein notarieller Vermerk benötigt wird. Frage beim Aussteller nach, welche zuständige Stelle und welche Dokumentenform für den Apostille-Antrag vorgesehen sind.

Unser Artikel „Beglaubigung oder Beurkundung: Was ist der Unterschied?“ hilft dir dabei, vorgelagerte notarielle Tätigkeiten richtig einzuordnen. Nicht jede Bestätigung einer Unterschrift ist eine Beurkundung, und nicht jede Urkunde benötigt einen neuen notariellen Schritt.

Bei der Legalisation können mehrere Stellen nacheinander beteiligt sein

Für deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland erfolgt eine erforderliche Legalisation grundsätzlich durch die zuständige Vertretung des Ziellandes. Vorher können deutsche Vorbeglaubigungen und gegebenenfalls eine Endbeglaubigung benötigt werden. Die Reihenfolge sollte vor dem Versand geklärt sein. [3]

Die Endbeglaubigung durch das BfAA ist dabei nicht selbst die anschließende Legalisation. Sie setzt eine entsprechende Vorbeglaubigung voraus und kann einen vorbereitenden Schritt darstellen. [13]

Wenn du eine bestimmte Einreichungsfrist einhalten musst, betrachte deshalb die gesamte Kette. Eine fehlende vorgeschaltete Bestätigung kann nicht dadurch ausgeglichen werden, dass du die Urkunde unmittelbar an die zuletzt beteiligte Stelle schickst.

  1. Welche Dokumente und Übersetzungen solltest du vorbereiten?

Kläre zuerst, welches Dokument der Empfänger tatsächlich verlangt

Die richtige Ländereinordnung hilft wenig, wenn du anschließend die falsche Urkunde einreichst. Frage deshalb nach der Dokumentenart, der verlangten Form und möglichen Anforderungen an das Ausstellungsdatum. Ein Empfänger kann beispielsweise einen aktuellen Registerauszug verlangen oder eine bestimmte Ausfertigung benötigen.

Bei einer Kopie ist außerdem zu prüfen, ob sie für den betreffenden Zweck genügt und worauf sich eine Bestätigung beziehen würde. Eine Apostille auf einem amtlichen Beglaubigungsvermerk ist nicht automatisch dasselbe wie ein Echtheitsnachweis für die Unterschrift auf der ursprünglichen Urkunde.

Bereite daher nicht nur „ein Dokument mit Stempel“ vor. Halte die genaue Anforderung des Empfängers und die Angaben zum Aussteller bereit. Daraus lässt sich der richtige Antrag deutlich zuverlässiger ableiten.

Apostille und Übersetzung erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Eine Apostille übersetzt den Inhalt der Urkunde nicht. Der Empfänger kann deshalb zusätzlich eine Übersetzung verlangen. Umgekehrt ersetzt eine bestätigte Übersetzung keinen erforderlichen Echtheitsnachweis der zugrunde liegenden Urkunde. Die beiden Leistungen sollten getrennt und in der passenden Reihenfolge geplant werden. [3]

Soll auch die Apostille übersetzt werden, muss sie dafür bereits vorliegen. Wenn eine zusätzliche amtliche Bestätigung zur Übersetzerunterschrift verlangt wird, kann wiederum ein weiterer Verfahrensschritt hinzukommen. Kläre deshalb, welche Übersetzerqualifikation und welche Bestätigungen das Zielland beziehungsweise der konkrete Empfänger akzeptiert.

Eine entsprechende Leistung kannst du über die beglaubigten Übersetzungen von beglaubigt.de anfragen. Gib dabei an, ob das Dokument einschließlich Apostille oder weiterer Vermerke übersetzt werden soll.

  1. Was kosten Apostille und Legalisation und wie lange dauern sie?

Ein einzelner Gebührenbetrag ist noch kein Gesamtpreis

Die Gesamtkosten hängen davon ab, welche Urkunde vorliegt und wie viele Schritte erforderlich sind. Neben einer behördlichen Bestätigung können die Beschaffung der Urkunde, notarielle Tätigkeiten, Übersetzung, konsularische Leistungen und Versand hinzukommen. Eine Gebührenangabe für die Apostille sollte deshalb nicht als Preis für das gesamte verwendungsfertige Dokument verstanden werden.

Als konkretes Beispiel nennt das BayernPortal für Apostillen auf Urkunden bayerischer Gerichte oder Notare etwa 25 Euro je Urkunde. Für die Fertigstellung wird eine Bearbeitungszeit von zwei bis drei Werktagen angegeben. Die Angaben beziehen sich auf dieses Verfahren und sind keine bundesweit einheitliche Zusage für sämtliche Dokumente. [14]

Für eine Endbeglaubigung durch das BfAA wird seit dem 1. Juli 2025 eine Gebühr von 22 Euro je Urkunde erhoben. Das ist eine Gebühr für diesen einzelnen Schritt. Eine erforderliche Vorbeglaubigung oder anschließende Legalisation ist damit nicht automatisch bezahlt. Die Gebührenangaben wurden am 12. Oktober 2026 geprüft. [13]

Plane die Gesamtdauer bis zum verwendungsfertigen Dokument

Für deinen Zeitplan zählt nicht allein, wie lange eine Stelle ihre eigene Bearbeitung veranschlagt. Zunächst müssen möglicherweise eine aktuelle Urkunde beschafft, Vorbestätigungen eingeholt oder Unterlagen verschickt werden. Anschließend kann eine Übersetzung erforderlich sein.

Beim Apostille-Verfahren des BfAA folgt auf den Online-Antrag die postalische Einreichung der Unterlagen. Die abschließende Bearbeitung erfolgt nach Eingang der Dokumente und vollständiger Gebührenzahlung. Der Online-Antrag ersetzt dort also nicht die Versandwege. [12]

Frage vor der Beauftragung nach der voraussichtlichen Gesamtdauer und den enthaltenen Leistungen. Wenn ein fester Termin bevorsteht, sollte klar sein, wann du die Urkunde einschließlich aller erforderlichen Bestätigungen tatsächlich zurückerhältst.

  1. Wie prüfst du deinen Fall Schritt für Schritt?

Eine Länderliste wird erst mit den richtigen Angaben praktisch nutzbar

1. Bestimme den Ausstellungsstaat.
Die Tabelle dieses Artikels betrifft deutsche öffentliche Urkunden. Wenn dein Dokument aus einem anderen Staat stammt, muss das Verhältnis dieses Staates zum Zielland geprüft werden.

2. Halte Zielland und Empfänger fest.
Notiere die konkrete Stelle, bei der du die Urkunde einreichen möchtest. Bei Gebieten mit besonderen Regelungen sollte auch der genaue Verwendungsort bekannt sein.

3. Prüfe zuerst mögliche Befreiungen.
Kläre, ob die Urkunde unter die EU-Verordnung oder ein anderes Abkommen fällt. Eine Befreiung kann einen sonst unnötigen Bestätigungsschritt vermeiden.

4. Kontrolliere das wirksame Apostille-Verhältnis.
Prüfe Vertragsstand, Inkrafttreten und mögliche Einsprüche. Die allgemeine Mitgliedschaft des Ziellandes reicht als Prüfung nicht aus.

5. Bestätige Dokumentenform und Reihenfolge.
Frage nach Original, Ausfertigung oder akzeptierter Kopie sowie nach notwendigen Vorbestätigungen und Übersetzungen.

6. Kläre Zuständigkeit, Kosten und Versand.
Erst danach solltest du Originale verschicken oder mehrere Leistungen beauftragen. Lass dir erläutern, welche Schritte enthalten sind und welche zusätzlichen Kosten entstehen können.

  1. Dein nächster Schritt mit beglaubigt.de

Bereite dein Dokument passend zum Zielland vor

Der richtige Weg beginnt mit drei Angaben: Welche Urkunde liegt vor, woher stammt sie und wo soll sie verwendet werden? Erst daraus ergibt sich, ob eine Befreiung greift, eine Apostille möglich ist oder ein anderes Verfahren geklärt werden muss.

Beglaubigt.de unterstützt bei der organisatorischen Abwicklung von Apostille-Anfragen. Die amtliche Bestätigung wird von der zuständigen Stelle erteilt; die Plattform ist ein privater Dienstleister. Kläre vor der Beauftragung, welche Schritte für dein Dokument angeboten werden und welche Unterlagen dafür benötigt werden. [16]

Du möchtest eine deutsche Urkunde für das Ausland vorbereiten lassen? Besuche den Apostille-Service von beglaubigt.de und frage die passende Unterstützung für dein Dokument und Zielland an. Halte möglichst auch die schriftliche Anforderung des Empfängers bereit.

FAQ: Häufige Fragen zur Apostille-Länderliste

Brauche ich für Spanien immer eine Apostille?

Nein. Für bestimmte öffentliche Urkunden im Verkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten bestehen Befreiungen. Andere Dokumente können weiterhin einen Echtheitsnachweis benötigen. Entscheidend ist deshalb, welche deutsche Urkunde du bei welcher Stelle vorlegen möchtest. [5]

Genügt für deutsche Urkunden in den USA grundsätzlich eine Apostille?

Das Apostille-Übereinkommen gilt zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Für erfasste öffentliche Urkunden kann die Apostille deshalb die Legalisation ersetzen. Ob ein Echtheitsnachweis verlangt wird und welche Dokumentenform genügt, solltest du beim Empfänger klären. [1] [4]

Warum ist Indien trotz Beitritt ein Sonderfall?

Deutschland hat gegen den Beitritt Indiens Einspruch eingelegt. Das Übereinkommen gilt deshalb nicht zwischen diesen beiden Staaten. Eine allgemeine internationale Liste, die Indien als Vertragspartei nennt, beantwortet die Frage für deutsche Urkunden somit nicht vollständig. [6]

Benötige ich für China noch eine Legalisation?

Für Urkunden im Anwendungsbereich des Übereinkommens gilt zwischen Deutschland und China das Apostille-Verfahren. Die deutschen Auslandsvertretungen in China erläutern den seit November 2023 geltenden Weg. Dokumentenart, Verwendungsort und weitere Anforderungen bleiben zu prüfen. [17]

Garantiert eine Apostille, dass mein Dokument angenommen wird?

Nein. Sie betrifft bestimmte Echtheitsmerkmale der öffentlichen Urkunde. Ob das Dokument für das konkrete Verfahren geeignet ist und welche rechtlichen Wirkungen es entfaltet, ist eine andere Frage. Eine fehlende Übersetzung oder eine nicht verlangte Dokumentenart wird durch die Apostille nicht automatisch ausgeglichen. [15]

Kann ich dieselbe Tabelle für ausländische Urkunden in Deutschland verwenden?

Die Tabelle ist ausdrücklich aus der Perspektive deutscher Urkunden für das Ausland aufgebaut. Bei ausländischen Urkunden sind die zuständigen Stellen im Ausstellungsstaat und die Anforderungen des deutschen Empfängers zu prüfen. In bestimmten Herkunftsländern kommt statt einer Legalisation eine Urkundenüberprüfung im Rahmen der Amtshilfe in Betracht. [3]

Quellen und Rechtsgrundlagen

[1] Auswärtiges Amt – Länderübersicht zum Apostille-Übereinkommen im Verhältnis zu Deutschland.

[2] Haager Konferenz – Vertragsstand, Inkrafttreten und weitere Angaben zum Apostille-Übereinkommen.

[3] Auswärtiges Amt – Internationaler Urkundenverkehr.

[4] Haager Apostille-Übereinkommen – Vertragstext.

[5] Europäisches Justizportal – öffentliche Urkunden und Verordnung (EU) 2016/1191.

[6] Haager Konferenz – Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt Indiens.

[7] Haager Konferenz – Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt Pakistans.

[8] Haager Konferenz – Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt der Philippinen.

[9] Haager Konferenz – Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt Algeriens.

[10] Haager Konferenz – Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt Vietnams.

[11] Haager Konferenz – Einspruch Deutschlands gegen den Beitritt Bangladeschs.

[12] BfAA – Beantragung einer Apostille und Zuständigkeit.

[13] BfAA – Endbeglaubigung, Vorbeglaubigung und Gebühren.

[14] BayernPortal – Apostille für gerichtliche und notarielle Urkunden: Gebühren und Bearbeitungszeit.

[15] Haager Konferenz – The ABCs of Apostilles.

[16] beglaubigt.de – Apostille-Service und Anbieterhinweis.

[17] Deutsche Auslandsvertretungen in China – Apostille-Verfahren zwischen Deutschland und China.