Produkt

Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt

Felix Gerlach

Felix Gerlach

1. Jul 2025

Ob bei Bankgeschäften, Notarterminen oder internationalen Vergabeverfahren – der Handelsregisterauszug ist das amtliche Gesicht eines Unternehmens. Wer im Rechtsverkehr auftreten will, muss belegen, wer er ist, wo die Firma sitzt, wer unterschriftsberechtigt ist. Genau das leistet der Auszug aus dem Handelsregister: authentifiziert, strukturiert, öffentlich einsehbar. Doch nicht jede Version genügt jedem Zweck. Ob einfache Einsicht, beglaubigte Vorlage oder zertifizierte Übersetzung – jede Variante erfüllt eine spezifische Anforderung.

Die rechtliche Grundlage liefert § 8 HGB: Das Handelsregister dient der Offenlegung relevanter Unternehmensdaten gegenüber Dritten. Dieser Offenlegungszweck wird im geschäftlichen Alltag konkret: Kreditinstitute verlangen den aktuellen Registerstand vor Kreditvergabe, öffentliche Auftraggeber fordern eine beglaubigte Ausführung, internationale Partner verlangen häufig zusätzlich eine Übersetzung mit Bestätigung durch vereidigte Übersetzer – nicht selten in Kombination mit Apostille oder Legalisation.

Dazwischen liegt ein Prozess, der strukturiert vorbereitet sein muss. Denn nicht nur die Eintragungsdaten selbst, auch Form, Herkunft und Echtheit des Auszugs entscheiden darüber, ob ein Dokument akzeptiert oder zurückgewiesen wird. Wer hier zu pauschal oder ungenau agiert, riskiert Zeitverzug, Ablehnung und Mehraufwand – insbesondere bei enger Fristbindung. Je nach Verwendungszweck empfiehlt sich daher eine präzise Auswahl:

  • einfacher Ausdruck zur internen Verwendung oder Übersicht
  • beglaubigter Auszug für notarielle Beurkundungen und Registerverfahren
  • übersetzter, vereidigter Auszug für Behörden im Ausland
  • historischer Auszug zur Dokumentation von Strukturveränderungen

Zudem sind Fristen zu beachten: Viele Stellen verlangen Dokumente mit maximal 14 Tagen Ausstellungsdatum. Besonders in Ausschreibungsverfahren der EU ist dies kein Kann, sondern ein Ausschlusskriterium.

Wer regelmäßig in nationalen wie internationalen Verfahren agiert, benötigt daher eine verlässliche Lösung mit Zugriff auf aktuelle, formgerechte und übersetzte Dokumente. Plattformen wie beglaubigt.de ermöglichen den Abruf, die Beglaubigung und – bei Bedarf – die Übersetzung von Handelsregisterauszügen vollständig digital, rechtssicher und zeitnah. Gerade bei multinational agierenden Gesellschaften oder Konzernstrukturen wird dieser Zugriff zum strukturellen Vorteil – ob für Finanzierungsnachweise, Compliance-Verfahren oder Gesellschaftsverträge.

Ein Handelsregisterauszug ist mehr als ein Nachweis – er ist formale Voraussetzung unternehmerischer Handlungsfähigkeit. Wer ihn präzise, aktuell und angepasst einsetzt, schafft Sicherheit – intern wie extern.

1. Grundlagen & Bedeutung des Handelsregisterauszugs

Was genau ist ein Handelsregisterauszug und welche Funktion hat er?

Der Handelsregisterauszug ist ein amtliches Dokument, das die wesentlichen Unternehmensdaten wiedergibt, die im Handelsregister gemäß § 8 HGB veröffentlicht werden.

Er enthält unter anderem Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsanschrift, Geschäftsführer oder Prokura sowie das Registergericht und die Handelsregisternummer.


In der geschäftlichen Praxis dient der Handelsregisterauszug der Vertrauensbildung gegenüber Dritten, insbesondere bei:

  • der Eröffnung von Bankkonten
  • der Kreditvergabe oder Lieferantenprüfung
  • Vertragsabschlüssen mit Beurkundungspflicht
  • oder bei Ausschreibungen und Bieterprozessen
    Zu unterscheiden sind verschiedene Auszugsarten:
  • aktueller Auszug: nur die gegenwärtig geltenden Eintragungen
  • vollständiger Auszug: zusätzlich gelöschte oder frühere Angaben
  • historischer Auszug: Darstellung zu einem bestimmten Stichtag

 Behörden, Banken und Notariate fordern je nach Kontext unterschiedliche Auszugsarten, teils in beglaubigter oder übersetzter Form.
Bei Auslandsgeschäften verlangen Vertragspartner häufig eine amtlich bestätigte Version in der jeweiligen Landessprache. In solchen Fällen kann etwa über beglaubigt.de eine rechtssichere, mehrsprachige Fassung eingeholt werden – digital signiert oder mit Originalstempel. Der Handelsregisterauszug erfüllt somit eine zentrale Rolle bei der Nachweisführung unternehmensbezogener Rechte, Pflichten und Vertretungsbefugnisse.

Wann brauchst du einen beglaubigten oder konzern‑übersetzten Auszug?

Ein beglaubigter Handelsregisterauszug wird immer dann benötigt, wenn das Dokument vor Behörden, Gerichten oder Notaren verwendet werden soll. Dazu zählen etwa Anmeldungen zum Handelsregister, Beurkundungen bei Unternehmensverkäufen oder Anträge bei Aufsichtsbehörden.


Auch Banken, Leasinggesellschaften oder öffentliche Auftraggeber fordern regelmäßig beglaubigte Registerauszüge, um die Vertretungsbefugnis eines Unternehmens zu überprüfen oder die Existenz der Gesellschaft zu bestätigen.


Sobald Geschäftsbeziehungen grenzüberschreitend werden, genügt die deutsche Originalfassung häufig nicht. Insbesondere in den folgenden Fällen ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer nach § 189 GVG erforderlich:

  • Einreichung bei ausländischen Handelsregistern
  • Teilnahme an EU-weiten Ausschreibungen
  • Vorlage bei Konzernzentralen im Ausland

Fehlt eine beglaubigte Übersetzung, kann dies zur Ablehnung der Unterlagen führen – mit Folgen für Vertragsabschlüsse oder Fristenläufe. Ein Handelsregisterauszug ist zwar öffentlich einsehbar, besitzt im internationalen Kontext aber nur dann Nachweiskraft, wenn Form und Sprache den ausländischen Anforderungen entsprechen.

Handelsregisterauszug

In solchen Fällen kann eine digitale Übersetzungslösung wie beglaubigt.de eine rechtskonforme Bereitstellung mehrsprachiger und beglaubigter Handelsregisterauszüge ermöglichen – sowohl als elektronisches PDF mit qualifizierter Signatur als auch als Papierausfertigung mit Stempel und Siegel.

2. Bezugsmöglichkeiten & Beschaffungswege

Wie erhält man einen offiziellen Handelsregisterauszug online?

Ein amtlicher Handelsregisterauszug kann online über das zentrale Portal unternehmensregister.de abgerufen werden. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG zum 1. August 2022 (§ 8 HGB n. F.) erfolgt der Abruf kostenfrei, sofern es sich um einfache Registerinhalte handelt. Für beglaubigte oder weiterverarbeitbare Versionen fallen weiterhin Gebühren an.

Neben der staatlichen Plattform bieten auch spezialisierte Anbieter wie register.de oder beglaubigt.de standardisierte Auszüge, beglaubigte Varianten oder direkt übersetzte Registerdokumente an. Diese Formate sind vor allem dann relevant, wenn der Auszug bei Notaren, Behörden oder für grenzüberschreitende Transaktionen benötigt wird.


Typische Ausgabeformate umfassen:

  • PDF-Auszug mit strukturierten Angaben zur Firma, Geschäftsführung und Sitz
  • Elektronische Fassungen mit QR-Code, die eine Authentifizierung durch die Registerstelle ermöglichen
  • Beglaubigte Druckausfertigungen mit Siegel und Randvermerken, z. B. für notarielle Verfahren

Die Auswahl des Formats richtet sich nach dem Verwendungszweck:
Für interne Prüfungen genügt häufig die unbeglaubigte Fassung.
Bei internationaler Verwendung, Kapitalmaßnahmen oder Beurkundungen ist regelmäßig eine formgerechte, übersetzte oder beglaubigte Ausführung erforderlich.
Die durch das DiRUG geschaffene digitale Transparenz reduziert zwar die Hürden für den Zugriff, ersetzt aber nicht die formale Beglaubigungspflicht, wenn das Dokument im Rechtsverkehr mit Dritten verwendet wird.

Wie funktioniert die Bestellung beim Amtsgericht?

Der offizielle Handelsregisterauszug lässt sich direkt beim zuständigen Registergericht anfordern – entweder online über das gemeinsame Registerportal der Länder (KWR-Portal) oder durch persönlichen Antrag in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts (§ 9 Abs. 1 HGB). Der digitale Zugang über das Portal erlaubt eine strukturierte Auswahl, wobei vor der Bestellung eine Identifikation per Namen oder Registernummer erforderlich ist.

Nutzer können zwischen einem einfachen Auszug (ungeprüft, nicht beglaubigt) und einer beglaubigten Fassung wählen. Letztere enthält Randvermerke, Siegel und den Stempel des Gerichts – und ist damit auch für notarielle Vorgänge oder Behördenverfahren anerkannt. Bei Bedarf kann zusätzlich ein vollständiger oder historischer Auszug bestellt werden.

Die Gebühren richten sich nach der Ausführungsart:

  • Einfacher Auszug: ca. 4 €
  • Beglaubigter Auszug: ca. 10 €

Wird der Auszug direkt vor Ort abgeholt, ist meist Barzahlung oder Zahlung per EC-Karte möglich. Online erfolgt die Abwicklung über das Justizportal – mit PDF-Download bei unbeglaubigten Auszügen oder postalischem Versand bei beglaubigten Varianten. Wer eine mehrsprachige oder konzernfähige Verwendung plant, sollte nachträglich eine Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer beauftragen.

Gibt es Anbieter, die beglaubigte Auszüge direkt liefern?

Neben den offiziellen Justizportalen haben sich spezialisierte Anbieter etabliert, die Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt in einem strukturierten Komplettprozess ermöglichen. Plattformen wie beglaubigt.de bieten automatisierte Bestellstrecken, bei denen beglaubigte Auszüge aus dem Handelsregister in Kombination mit einer beeidigten Übersetzung, Apostille oder elektronischen Signatur verfügbar sind.

Solche Dienste sind insbesondere bei zeitkritischen Vorgängen relevant.
Für internationale Vertragsabschlüsse oder Ausschreibungen liefern viele Anbieter

  • Expressversand (24–48 Stunden)
  • digitale Vorabversion per qualifizierter elektronischer Signatur
  • Sprachfassungen für über 30 Zielländer, auch außerhalb der EU

Die Dokumente stammen stets aus amtlicher Quelle und werden in der Regel über das gemeinsame Registerportal der Länder bezogen, anschließend beglaubigt, gescannt, übersetzt oder mit Apostille versehen – je nach gewähltem Paket.

Typische Anwendungsfälle umfassen:

  • notarielle Beurkundung bei Auslandsgeschäften
  • Kontoeröffnungen bei Banken mit Sitz außerhalb Deutschlands
  • Behördenverfahren in Österreich, der Schweiz oder Italien

Gerade bei kombinierten Anforderungen – z. B. beglaubigter Handelsregisterauszug plus Übersetzung und Apostille – reduziert ein zentraler Anbieter Aufwand und Fehleranfälligkeit. Die rechtliche Wirksamkeit bleibt dabei erhalten, sofern alle Bearbeitungsschritte durch zertifizierte Stellen oder öffentlich bestellte Übersetzer ausgeführt werden.

3. Beglaubigung & Übersetzung des Auszugs

Wann ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?

Sobald ein Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt in fremden Rechtskreisen vorgelegt werden soll – etwa bei Behörden in Kanada, den USA oder Asien – genügt der einfache Auszug häufig nicht. Stattdessen verlangen viele Institutionen eine notarielle Beglaubigung, entweder durch einen deutschen Notar oder das zuständige Amtsgericht selbst (§ 129 BGB i. V. m. § 8 HGB).

Ein öffentlich beglaubigter Auszug nach § 415 ZPO stellt dabei eine Vollbeweisurkunde dar. Er belegt, dass das Dokument in dieser Form rechtsverbindlich erstellt und inhaltlich korrekt ist. Der Verfahrensweg sieht zwingend vor, dass die Beglaubigung direkt auf dem physischen Dokument erfolgt.
Scans, digitale Kopien oder Ausdrucke nachträglich beglaubigter PDFs werden im internationalen Kontext oft nicht anerkannt – insbesondere bei Investitionen, Konzernanmeldungen oder Ausschreibungen mit Staaten außerhalb der EU.

Handelsregisterauszug

Für digitale Verfahren mit hohem Formbezug – etwa in Österreich oder Spanien – empfiehlt sich zusätzlich die Integration einer qualifizierten elektronischen Signatur. Anbieter wie beglaubigt.de kombinieren klassischen Registerauszug, notarielle Beglaubigung und optional mehrsprachige Ausgabe – auch bei engen Fristen.

Laut dem Bundesamt für Justiz werden jährlich über 1,2 Millionen Handelsregisterauszüge in beglaubigter Form beantragt – mehr als zwei Drittel davon für Verwendungszwecke im Ausland. (Source: Bundesamt für Justiz – Statistiken Handelsregister 2023 (PDF))

Wer auf internationaler Ebene rechtsverbindlich handeln möchte, kommt um eine formwirksame Beglaubigung nicht herum. Der Nachweis von Echtheit, Form und Inhalt ist in vielen Jurisdiktionen Voraussetzung für die Anerkennung eines Dokuments als rechtliche Grundlage.

Wie läuft die Übersetzung eines Handelsregisterauszugs ab?

Wer einen Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt international einreichen muss, sieht sich häufig mit sprachlichen und formalen Anforderungen konfrontiert. Behörden, Banken oder Gerichte akzeptieren in vielen Ländern ausschließlich von einem vereidigten oder beeidigten Übersetzer gefertigte Fassungen, die mit Siegel, Unterschrift und Bestätigungsvermerk versehen sind (§ 189 GVG, § 142 Abs. 3 ZPO).

Die Übersetzung muss inhaltlich deckungsgleich und formal nachvollziehbar sein – etwa hinsichtlich Gesellschaftsform, Sitz, Vertretungsregelung und Registernummer. Eingesetzt werden dabei in der Praxis vor allem:

  • Einsprachige beglaubigte Übersetzungen (z. B. Deutsch–Englisch für UK, Irland, Kanada)
  • Zweisprachige Fassungen (z. B. Französisch–Deutsch für Luxemburg oder Belgien)
  • Länderspezifische Terminologiefassungen, angepasst an lokale Unternehmensregister.

Für viele Verfahren im internationalen Handelsverkehr ist darüber hinaus ein Echtheitsvermerk oder eine Apostille erforderlich – insbesondere bei außer-europäischem Einsatz. Diese wird gemäß dem Haager Übereinkommen durch das Amtsgericht oder die Landesjustizverwaltung ausgestellt (§ 13 ff. KonsularG).

Beispiele aus der Praxis zeigen die Relevanz der präzisen Umsetzung:

  • Bei der Eröffnung eines EU-Bankkontos für eine GmbH mit Sitz in Deutschland verlangen viele Kreditinstitute eine zweisprachige, beglaubigte Fassung.
  • Im Rahmen von Ausschreibungen in Frankreich oder Italien kann eine fehlende offizielle Übersetzung zum Ausschluss führen.
  • Bei Beteiligungsverkäufen an internationale Investoren ist die beglaubigte Übersetzung sogar Teil der Due-Diligence-Unterlagen.

Digitale Anbieter wie beglaubigt.de ermöglichen in diesen Fällen die strukturierte Bereitstellung von Registerauszug, Übersetzung, Beglaubigung und Apostille – vollständig aus einer Hand, ohne Medienbruch.

Die Kombination aus inhaltlicher Richtigkeit, formaler Anerkennung und sprachlicher Konsistenz ist essenziell, damit der übersetzte Handelsregisterauszug im Ausland dieselbe Beweiskraft entfaltet wie im Inland.

Welche zusätzlichen Formalien bei Apostille und Legalisation?

Sobald ein Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt außerhalb der EU Verwendung finden soll, genügt weder die einfache noch die beglaubigte Fassung allein. Stattdessen verlangen viele Drittstaaten eine staatlich anerkannte Echtheitsbestätigung, die entweder über eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 oder – in Nicht-Vertragsstaaten – über das Verfahren der Legalisation erfolgt.

Die Apostille ist die gebräuchlichere und effizientere Variante (§ 13 ff. KonsularG). Sie wird in Deutschland durch die Landesjustizverwaltung oder das zuständige Amtsgericht erteilt. Sie bestätigt die Echtheit von Unterschrift, Siegel und Funktion der ausstellenden Behörde – nicht jedoch den Inhalt. Eingesetzt wird sie z. B. für:

  • Handelsregisterauszüge zur Firmengründung in den USA
  • Beurkundete Auszüge für öffentliche Ausschreibungen in Australien
  • Investitionsnachweise in Haager Vertragsstaaten wie Mexiko, Südafrika oder Japan.

In Ländern ohne Haager Übereinkommen – darunter China, Kanada (teilweise), Vereinigte Arabische Emirate – ist stattdessen die Legalisation erforderlich. Dabei durchlaufen die Dokumente mehrere Instanzen:

  1. Beglaubigung durch das Amtsgericht
  2. Bestätigung durch die Landesjustiz
  3. Legalisierung durch die zuständige Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes.

Diese Verfahren sind zeitintensiver und mit höheren Kosten verbunden. Je nach Bundesland, Dokumenttyp und Empfängerland liegen die Gebühren zwischen 25 € und 80 € pro Dokument. Bearbeitungszeiten variieren – insbesondere bei Legalisierungen – zwischen 5 und 20 Werktagen.
Bei Fristdruck oder fehlender Kenntnis der Anforderung empfiehlt sich der Einsatz spezialisierter Dienstleister, die den gesamten Verfahrensablauf koordinieren – inklusive Versand, Terminierung und Rechtskonformität. Auch beglaubigt.de bietet hierzu strukturierte Lösungen für Registerauszüge mit Apostille oder Legalisation.

Für eine rechtskonforme Anerkennung im Ausland reicht der amtliche Handelsregisterauszug allein nicht aus. Die korrekte Nachweiskette über Form, Herkunft und Echtheit ist entscheidend, um Investitionen, Vertragsabschlüsse oder Behördenverfahren rechtlich durchsetzbar zu gestalten.

4. Anwendungsfälle & rechtliche Wirkungen

In welchen Situationen ist der Handelsregisterauszug unverzichtbar?

Ein Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt ist in vielen unternehmerischen Verfahren nicht nur hilfreich, sondern formell erforderlich. Sobald eine GmbH als juristische Person auftritt, verlangt das Gesetz den Nachweis der Existenz und Vertretungsbefugnis über einen aktuellen Auszug – häufig im Original oder als beglaubigte Kopie.

§ 29 GBO schreibt ausdrücklich vor: „Eine Eintragung in das Grundbuch darf nur vorgenommen werden, wenn die erforderlichen Nachweise in der Form des § 29 GBO vorliegen.“ Bei einem Immobilienkauf durch eine GmbH bedeutet das konkret: Die Eintragung als Eigentümer ist nur zulässig, wenn dem Grundbuchamt ein aktueller, amtlicher Handelsregisterauszug vorliegt. Ohne diesen Nachweis kann der Kaufvertrag nicht vollzogen werden.

Auch in anderen Kontexten ist der Auszug unverzichtbar, etwa bei:

  • notariellen Beurkundungen, z. B. Gründung, Anteilsverkauf oder Satzungsänderung
  • Kreditverhandlungen mit Banken und Finanzierungsinstituten
  • Zulassung zu öffentlichen Ausschreibungen oder Förderprogrammen
  • Vertragsabschlüssen mit internationalen Partnern zur Dokumentation der Vertretungsbefugnis
  • Due-Diligence-Prüfungen im Rahmen von Beteiligungsverkäufen oder Fusionen

Die Rechtsprechung verlangt dabei nicht nur formelle Richtigkeit, sondern auch Aktualität des Dokuments. Ein Auszug, der älter als drei Monate ist, wird in vielen Verfahren nicht mehr akzeptiert – insbesondere bei Eigentumsnachweisen, Bankeröffnungen oder Bieterverfahren. Die Beweisfunktion des Handelsregisterauszugs ist damit in bestimmten Verfahren gesetzlich verankert und unverzichtbar.

Laut dem Handelsregisterportal wurden im Jahr 2023 über 3,1 Millionen elektronische Handelsregisterauszüge bundesweit abgerufen – davon rund 220.000 im Rahmen notarieller Vorgänge. (Handelsregister – Jahresstatistik 2023 (Justizportal des Bundes und der Länder))

Welche rechtlichen Wirkungen hat ein beglaubigter Auszug?

Ein Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt ist nicht nur ein Nachweisdokument, sondern entfaltet in seiner beglaubigten Form unmittelbare Rechtswirkungen im Zivil- und Verwaltungsverfahren. Laut § 415 ZPO gilt: „Öffentliche Urkunden begründen den vollen Beweis dessen, was der Urkundsbeamte erklärt hat.“ Damit genießt ein beglaubigter Auszug volle Beweiskraft über die im Register eingetragenen Tatsachen, z. B. zur Vertretungsberechtigung oder Existenz der Gesellschaft.

Diese Beweiswirkung hat konkrete Auswirkungen. Ohne Vorlage eines beglaubigten Auszugs akzeptieren Behörden regelmäßig keine Anmeldungen, Änderungen oder Eintragungen – etwa bei Handelsregistereintragungen nach § 12 HGB. Auch Registeränderungen wie Geschäftsführerwechsel oder Satzungsänderungen werden erst wirksam, wenn der Auszug als aktueller Nachweis beigelegt wird.

Besonders relevant wird der Auszug im Haftungskontext. Denn wenn ein Geschäftsführer gegenüber Banken, Geschäftspartnern oder öffentlichen Stellen falsche Angaben zu Vertretungsbefugnissen oder zur Struktur der Gesellschaft macht, haftet er nach § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich für den daraus entstehenden Schaden. Hierzu zählt auch die unterlassene oder verspätete Einreichung eines aktuellen, beglaubigten Auszugs.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen ersetzt ein öffentlich beglaubigter Registerauszug regelmäßig die Aussage von Zeugen oder andere Nachweise. Das schafft Rechtssicherheit – auch grenzüberschreitend, etwa bei der Anerkennung deutscher Gesellschaften im Ausland. Anbieter wie beglaubigt.de ermöglichen die schnelle Bereitstellung beglaubigter, übersetzter Auszüge zur Vorlage bei Gerichten, Notaren oder Verwaltungsstellen.

Je nach Anwendungsbereich kommen verschiedene Auszugsformen in Betracht – etwa der aktuelle Auszug zur Gegenwartsdarstellung oder der historische Auszug bei Rückfragen zu Altverhältnissen. Doch nur die beglaubigte Fassung entfaltet Beweiskraft, wenn formale Anforderungen erfüllt sein müssen.

Welche Folgen drohen bei veralteten oder fehlerhaften Auszügen?

Ein Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt verliert seine rechtliche Wirkung, wenn er nicht aktuell oder sachlich falsch ist. Die meisten Banken, Notariate und öffentlichen Stellen akzeptieren Auszüge nur, wenn sie nicht älter als drei Monate sind – in einigen Fällen sogar nur bei Stand „tagesaktuell“.

Fehlende Aktualität führt häufig zur Ablehnung durch Behörden. So verlangt etwa das Grundbuchamt bei Eintragungen nach § 29 GBO einen aktuellen Nachweis über die Vertretungsbefugnis. Ist der Geschäftsführerwechsel noch nicht im Handelsregister eingetragen, darf die Eintragung des neuen Eigentümers blockiert werden. Auch Kreditverträge oder Bieterverfahren im Vergaberecht können daran scheitern, dass der Auszug nicht dem tatsächlichen Stand entspricht.

Noch schwerwiegender sind inhaltliche Fehler – etwa:

  • nicht eingetragener oder abberufener Geschäftsführer
  • falscher Unternehmenssitz
  • unzutreffende Rechtsform
  • fehlende Satzungsänderungen nach Kapitalmaßnahmen

Diese Abweichungen führen im Einzelfall zur Unwirksamkeit von Verträgen. Wird ein Vertrag von einer Person unterzeichnet, die laut Auszug nicht vertretungsbefugt ist, ist das Geschäft anfechtbar – mit Rückabwicklung, Kostenrisiken und potenzieller Haftung.

Gerichte bewerten veraltete Auszüge häufig als unzureichenden Beweis. In einem Urteil des OLG München (Az. 23 U 5810/21) wurde ein Darlehensvertrag für unwirksam erklärt, da der vermeintliche Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung längst abberufen war – was aus dem vorgelegten Auszug nicht hervorging.

Um solche Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich der regelmäßige Abruf aktueller Registerauszüge – im Bedarfsfall auch beglaubigt oder übersetzt. Plattformen wie beglaubigt.de ermöglichen dies digital und konform mit den Anforderungen von Banken, Notaren oder internationalen Vertragspartnern. Denn formale Korrektheit schützt nicht nur vor Ablehnung, sondern auch vor geschäftsrelevanten Rückabwicklungen.

5. Praxistipps & Kostenstruktur

Wie lange dauert die Beschaffung und Bearbeitung insgesamt?

Ein Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt lässt sich je nach Art und Zweck unterschiedlich schnell beschaffen.

Für digitale Standardauszüge – etwa für interne Zwecke oder zur Einsicht – beträgt die Bereitstellungsdauer in der Regel wenige Minuten bis Stunden. Die Registerportale der Länder ermöglichen den direkten PDF-Abruf im elektronischen Format (§ 9 HGB).

Sobald jedoch eine Beglaubigung nach § 33 BeurkG erforderlich ist – etwa für notarielle Vorgänge oder Auslandsverträge – verlängert sich der Prozess. Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei 1 bis 3 Werktagen, je nach Auslastung des Registergerichts oder des Anbieters.

Kommt zusätzlich eine Fachübersetzung durch einen öffentlich beeidigten Übersetzer nach § 189 GVG hinzu, muss mit einem Zeitfenster von etwa 3 bis 7 Werktagen gerechnet werden. Bei besonders eiligen Projekten besteht häufig die Möglichkeit einer Expressbearbeitung innerhalb von 24 bis 48 Stunden – jedoch gegen Aufpreis.

Wird der Auszug im Ausland verwendet, z. B. für Investitionen, Notartermine oder Behördenvorgänge in Drittstaaten, kann die Apostille oder Legalisation nach dem Haager Übereinkommen erforderlich sein. Für diese Zusatzleistung ist mit einer weiteren Verzögerung von 1 bis 4 Wochen zu rechnen, abhängig vom Sitz der zuständigen Behörde und dem Zielland.

Um Projektverzögerungen zu vermeiden, empfiehlt sich eine frühzeitige Anforderung mehrerer Versionen des Auszugs – digital, beglaubigt, übersetzt und ggf. apostilliert. Anbieter wie beglaubigt.de bieten einen kombinierten Service aus Registerabruf, notarieller Beglaubigung, beeidigter Übersetzung und Apostille – aus einer Hand, zeitsparend und gerichtsfest.

Welche Kosten musst du einplanen?

Ein Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt verursacht im Regelfall überschaubare, aber gestaffelte Kosten, abhängig vom Verwendungszweck und der erforderlichen Form. Für einfache elektronische Auszüge beträgt die Gebühr nach der Handelsregistergebührenverordnung (HandelsregistergebV) ca. 4 €. Diese Variante ist ausreichend für rein interne Vorgänge oder zur ersten Einsicht.

Sobald eine beglaubigte Ausfertigung (§ 33 BeurkG) benötigt wird – etwa für notarielle Beurkundungen oder amtliche Registrierungen – fallen zwischen 10 € und 15 € an, abhängig vom jeweiligen Registergericht und dem Umfang des Dokuments.

Für Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer liegt der Preis bei 0,15–0,25 € pro Wort. Je nach Länge und Fachterminologie eines Handelsregisterauszugs ergibt sich ein typischer Kostenrahmen von 45 € bis 120 €. Für internationale Einreichungen kann zudem eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen erforderlich sein, wofür zusätzliche 25 € bis 80 € anfallen – inklusive Notargebühr und Auslandsversand, sofern nötig.

Komplettangebote von spezialisierten Dienstleistern liegen je nach Leistungsumfang bei 50 € bis 200 €. Diese beinhalten in der Regel:

  • digitalen Abruf des Handelsregisterauszugs
  • notarielle Beglaubigung
  • beeidigte Fachübersetzung
  • ggf. Apostille oder Legalisation
  • digitale oder postalische Zustellung in gewünschtem Format

Ein Überblick über kombinierte Kosten bei der Unternehmensgründung – inkl. Registerauszug – findet sich im Beitrag Was kostet es, eine GmbH zu gründen?. Für Projekte mit engen Fristen oder grenzüberschreitendem Bezug kann sich ein transparenter Komplettservice lohnen – nicht nur aus Kostengründen, sondern wegen der formalen Sicherheit.

Wie bereitest du dich optimal ab?

Ob Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt für interne Zwecke genügt oder eine beglaubigte Version nach § 33 BeurkG erforderlich ist, entscheidet der Verwendungszweck.
Bereits im Vorfeld sollte daher geprüft werden, welche Stelle – etwa Notariat, Bank oder ausländische Behörde – welche Form des Auszugs akzeptiert.

Sinnvoll ist es, alle Dokumente strukturiert zu bündeln, idealerweise als ZIP-Archiv mit folgendem Aufbau:

  • aktueller Handelsregisterauszug (einfach oder beglaubigt)
  • zertifizierte Übersetzung in der jeweiligen Zielsprache
  • Apostille oder Legalisation, falls durch das Zielland gefordert
  • ggf. Handelsregisterauszug des Mutterkonzerns bei Konzernstruktur

Bei der Beauftragung externer Dienstleister empfiehlt es sich, Bearbeitungsfristen (i. d. R. 3–7 Werktage) realistisch einzuplanen. Auch sollte geprüft werden, ob die zuständigen Stellen elektronische Originale (z. B. .pdf mit qualifizierter Signatur) akzeptieren oder Papierdokumente mit Originalsiegel verlangen.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Deadlines von Ausschreibungen oder Bankverfahren zu knapp zu kalkulieren.
Pufferzeit von mindestens 5 Arbeitstagen schützt vor Zeitdruck bei Nachforderungen oder Korrekturen.

Wer regelmäßig mit internationalen Behörden oder Unternehmen agiert, sollte zusätzlich:

  • eine Standard-Checkliste für Auszugsanforderungen erstellen
  • zentrale Kontaktdaten für Übersetzung und Beglaubigung pflegen
  • bei häufigen Anträgen digitale Registerzugänge mit SEPA-Freischaltung einrichten

Anbieter wie beglaubigt.de ermöglichen die strukturierte Vorbereitung und Zustellung in abgestimmten Paketlösungen – inkl. Express-Optionen, ZIP-Archivierung und rechtssicherer Vorlage für EU-Vergaben. Ideal für Unternehmen mit regelmäßigem Auslandsbezug oder interner Compliance-Struktur.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Handelsregisterauszug mit Wirkung: rechtsverbindlich, beglaubigt, international einsetzbar

Der Handelsregisterauszug ist mehr als ein Informationsdokument – er bildet die rechtliche Ausgangsbasis für geschäftliches Handeln im In- und Ausland. Ob im Rahmen von Gründungen, Finanzierung, Compliance oder internationalen Verträgen: Nur ein formgerecht ausgestellter, ggf. beglaubigter und übersetzter Auszug erfüllt die formalen Anforderungen von Behörden, Banken und Geschäftspartnern.

Handelsregisterauszug

Vermeiden Sie formale Ablehnungen durch veraltete Dokumente – zahlreiche Stellen verlangen einen Ausstellungszeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage.

Achten Sie auf die Authentizität: Nur Auszüge mit sichtbarem Siegel und qualifizierter elektronischer Signatur gelten als rechtlich belastbar.

Berücksichtigen Sie die Strukturierung internationaler Dokumentensätze – insbesondere bei mehrsprachigen Vertragswerken, EU-weiten Ausschreibungen oder Due-Diligence-Prüfungen im Konzernverbund.

Kalkulieren Sie Kosten und Bearbeitungszeit realistisch ein:

  • 4 € für den aktuellen Online-Auszug
  • 10–15 € für die beglaubigte Fassung
  • 0,15–0,25 €/Wort für zertifizierte Übersetzungen
  • 25–80 € für Apostille oder Legalisation
  • 50–200 € für digitale Komplettservices mit Zustellung, wie etwa bei beglaubigt.de

Für rechtssichere Unternehmenskommunikation, Beteiligungsstruktur oder Vollmachten ist der korrekte Auszug nicht optional, sondern Grundlage. Nur so lassen sich Verzögerungen, Ablehnungen oder Rückfragen im Geschäftsprozess zuverlässig vermeiden.

Wer dokumentenbasiert international agiert, benötigt eine verlässliche Strategie für Beschaffung, Beglaubigung und Übersetzung – maßgeschneidert, normkonform und digital verfügbar.

Wie beglaubigt.de bei der Beschaffung Ihres Handelsregisterauszugs unterstützt

beglaubigt.de bietet eine spezialisierte Infrastruktur für alle, die Handelsregisterauszüge in amtlicher, beglaubigter oder übersetzter Form benötigen – sei es für Behörden, internationale Geschäftspartner oder notarielle Verfahren. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, rechtssicher und nach den formellen Anforderungen der Zielinstitutionen.

Die Plattform ermöglicht:

  • die direkte Bestellung von aktuellen, amtlichen und beglaubigten Handelsregisterauszügen über ein zentrales Online-Formular,
  • die zertifizierte Übersetzung durch vereidigte Fachübersetzer gemäß § 189 GVG, inkl. Siegel, Unterschrift und Erklärung zur Richtigkeit,
  • die Wahl zwischen digital signierter PDF-Ausgabe (für elektronische Verfahren) und postalischer Zustellung mit Originalstempel,
  • den Versand ins In- und Ausland, auch mit optionaler Apostille oder Legalisation für grenzüberschreitende Verwendungen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auszug für eine EU-Ausschreibung, eine internationale Vertragsbeziehung oder ein Bankverfahren in Drittstaaten benötigt wird – beglaubigt.de stellt sicher, dass alle formellen, sprachlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt sind.

Auch bei komplexen Konstellationen – etwa Konzernstrukturen mit ausländischen Tochtergesellschaften oder Gesellschaftsverträgen in mehreren Rechtssystemen – ermöglicht der Service eine schnelle und rechtsverbindliche Vorlage sämtlicher Handelsregisterdokumente in passender Sprachfassung.

Die Kombination aus juristisch geprüfter Ausführung, mehrsprachiger Formatierung und digitaler Verfügbarkeit macht beglaubigt.de zur ersten Anlaufstelle für Unternehmen, die Handelsregisterauszüge strukturiert, fristgerecht und grenzüberschreitend einsetzen möchten.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Handelsregisterauszug
Produkt

Handelsregisterauszug: So bekommst du ihn offiziell – auch beglaubigt oder übersetzt

Sabrina ist Geschäftsführerin einer deutschen GmbH, die regelmäßig an internationalen Ausschreibungen teilnimmt. Ob Angebotsabgabe bei einer französischen Behörde, Kontoeröffnung in Polen oder Notartermin in den Niederlanden – immer wieder wird ein offizieller Nachweis der Eintragung im Handelsregister gefordert. Mal als einfacher Auszug, mal in beglaubigter Form, mal zusätzlich mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Ohne den korrekten Registerauszug drohen formale Ablehnungen, Fristversäumnisse oder Rückfragen – mit Folgen für Projekte, Finanzierung oder Vertragsverhandlungen. Wer als Unternehmen rechtsverbindlich auftreten will – sei es im In- oder Ausland –, muss auf Anfrage die eigene Existenz amtlich belegen können. Der Handelsregisterauszug erfüllt genau diese Funktion. Er weist Name, Sitz, Geschäftsführer, Gesellschaftsform und Registergericht nach – und stellt damit die zentrale Identitätsbestätigung eines Unternehmens dar. Grundlage ist § 8 HGB: „Das Handelsregister ist für jedermann zur Einsicht frei.“ Gleichzeitig dient der Auszug als Grundlage für Rechtsgeschäfte, zivilrechtliche Haftung und Vertretungsberechtigung. Gerade bei notariellen Vorgängen, grenzüberschreitenden Vertragsabschlüssen oder Bankverbindungen im Ausland ist oft nicht nur die einfache Form, sondern eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich. Wer hier zu spät oder mit unvollständigen Unterlagen reagiert, riskiert nicht nur formale Ablehnung, sondern auch Verzögerungen in der Bearbeitung oder gar Rechtsnachteile bei Fristversäumnissen.

Felix Gerlach

Felix Gerlach