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Gesellschaftsrecht

Steuernummer beantragen 2026: So geht's digital in unter 5 Minuten

Kelly Ejiofor

9. Jun 2026

Jedes Unternehmen braucht eine Steuernummer. Ohne sie kannst du keine Rechnungen stellen, kein Geschäftskonto eröffnen und keine Steuererklärung abgeben.

Die gute Nachricht: Seit der Einführung der ELSTER-Schnittstelle lässt sich der gesamte Antrag vollständig digital stellen, ohne Finanzamtbesuch, ohne Papierkram und bei beglaubigt.de in unter 5 Minuten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Was du brauchst: Den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach § 138 AO, den du digital über ELSTER einreichst
  • Wie lange es dauert: Die Beantragung selbst dauert unter 5 Minuten, das Finanzamt vergibt die Steuernummer in 2 bis 6 Werktagen
  • Wer es braucht: Jede GmbH, UG, GbR, jeder Freiberufler und jeder Einzelunternehmer nach der Gründung
  • Was es kostet: Bei beglaubigt.de ab 39,99 Euro, optional mit anwaltlicher Betreuung für 139 Euro

Was ist eine Steuernummer und wozu brauche ich sie?

Die Steuernummer ist eine vom zuständigen Finanzamt vergebene Identifikationsnummer für dein Unternehmen. Sie ist die Grundlage für alle steuerlichen Vorgänge: Rechnungsstellung, Steuererklärungen und die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Ohne Steuernummer bist du steuerrechtlich nicht erfasst. Das bedeutet in der Praxis: keine gültige Rechnung, kein Vorsteuerabzug, keine Buchführung auf Basis anerkannter Belege.

Steuernummer vs. Steuer-ID vs. USt-IdNr.: Was ist der Unterschied?

Viele Gründer verwechseln diese drei Nummern. Sie sind unterschiedlich und haben jeweils eigene Funktionen.

  • Steuernummer: Vom Finanzamt vergeben, unternehmensbezogen, für die nationale Steuerkommunikation
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID): Persönliche 11-stellige Nummer jeder Privatperson, unveränderlich, kein Ersatz für die Unternehmenssteuernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU, wird separat beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt

Als Gründer brauchst du zuerst die Steuernummer. Die USt-IdNr. folgt später, wenn du mit EU-Partnern rechnest.

Wer braucht eine Steuernummer?

Jedes Unternehmen in Deutschland braucht eine Steuernummer, sobald es wirtschaftlich tätig ist. Das gilt für GmbHs und UGs direkt nach der Handelsregistereintragung, für GbRs nach der Gewerbeanmeldung und für Freiberufler und Einzelunternehmer ab dem ersten Auftrag.

Eine Übersicht über alle rechtlichen Voraussetzungen nach der Gründung findest du hier

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Was steckt dahinter?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist das offizielle Dokument, mit dem du dein Unternehmen beim Finanzamt anmeldest. Er bildet die Grundlage für die Vergabe der Steuernummer und regelt gleichzeitig, wie dein Unternehmen steuerlich behandelt wird.

Die gesetzliche Grundlage ist § 138 AO. Der Fragebogen muss innerhalb eines Monats nach Gründung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Was wird im Fragebogen gefragt?

Der Fragebogen erfasst alle relevanten Informationen zu deinem Unternehmen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Rechtsform und Unternehmenszweck
  • Gesellschafter und Geschäftsführer mit persönlichen Daten
  • Voraussichtliche Umsätze und Gewinne im Gründungsjahr
  • Bankverbindung
  • Eröffnungsdatum der Geschäftstätigkeit
  • Wahl der Gewinnermittlungsart (Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung)
  • Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung

Die wichtigste Entscheidung: Kleinunternehmerregelung ja oder nein?

Im Fragebogen legst du fest, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst. Das bedeutet: Du stellst keine Umsatzsteuer in Rechnung und musst keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Das klingt einfacher, hat aber einen Haken. Wer als Kleinunternehmer gilt, kann auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Für B2B-Gründer mit hohen Anfangsinvestitionen ist die Regelbesteuerung oft sinnvoller.

Steuernummer digital beantragen: Schritt für Schritt

Es gibt zwei Wege, die Steuernummer digital zu beantragen. Beide sind rechtssicher, unterscheiden sich aber erheblich im Aufwand.

Option 1: Selbst über ELSTER

ELSTER ist das offizielle Portal der deutschen Finanzverwaltung. Dort kannst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst ausfüllen und einreichen.

Der Prozess ist kostenlos, aber zeitaufwendig. Viele Felder sind unklar formuliert, und Fehler im Fragebogen können zu Rückfragen vom Finanzamt oder verzögerter Steuernummervergabe führen.

Option 2: Digital über beglaubigt.de (unter 5 Minuten)

Bei beglaubigt.de gibst du deine Unternehmensdaten einmal ein. Die Plattform bereitet den Fragebogen automatisch auf und übermittelt ihn direkt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt.

Du erhältst eine signierte Versandbestätigung als PDF, die du als Nachweis der fristgerechten Einreichung verwenden kannst. Optional betreut dich ein Anwalt durch den gesamten Prozess.

Ablauf in 4 Schritten:

  1. Daten eingeben: Unternehmens- und Gesellschafterdaten strukturiert erfassen, dauert ca. 3 bis 5 Minuten
  2. Fragebogen prüfen: Die Plattform befüllt den Fragebogen automatisch auf Basis deiner Angaben
  3. Digital übermitteln: Einreichung direkt per ELSTER-Schnittstelle nach § 138 AO
  4. Bestätigung erhalten: Signierte Versandbestätigung als PDF, Steuernummer kommt in 2 bis 6 Werktagen per Post

Jetzt Steuernummer digital beantragen: https://beglaubigt.de/steuernummer

Wie lange dauert es, bis die Steuernummer kommt?

Die Bearbeitungszeit liegt beim Finanzamt, nicht bei dir. Nach digitaler Einreichung über ELSTER vergeben die meisten Finanzämter die Steuernummer innerhalb von 2 bis 6 Werktagen.

In Ausnahmefällen, besonders bei komplexen Unternehmensstrukturen oder unvollständigen Angaben, kann es bis zu vier Wochen dauern. Mit einem korrekt ausgefüllten Fragebogen lassen sich Rückfragen vom Finanzamt fast vollständig vermeiden.

Insider-Tipp: Du kannst Rechnungen auch schon vor Erhalt der Steuernummer stellen, wenn du die Finanzamtsnummer und das Datum der Einreichung als Nachweis beifügst. Kläre das aber vorab mit deinem Steuerberater ab.

Steuernummer für GmbH, UG und GbR: Was ist zu beachten?

Je nach Rechtsform gibt es kleine Unterschiede beim Ablauf. Alle Unternehmensformen brauchen eine eigene Steuernummer, die an die Gesellschaft vergeben wird, nicht an die Gesellschafter persönlich.

GmbH: Steuernummer direkt nach Handelsregistereintragung

Eine GmbH muss die steuerliche Erfassung innerhalb eines Monats nach Eintragung ins Handelsregister einreichen. Das zuständige Finanzamt richtet sich nach dem Sitz der Gesellschaft.

Den vollständigen Ablauf der GmbH-Gründung bis zur Steuernummer erklärt der Artikel https://beglaubigt.de/blog/gmbh-gruenden-schritte. Wer noch überlegt, ob eine GmbH die richtige Wahl ist, findet Orientierung im Artikel https://beglaubigt.de/blog/gmbh-oder-ug-welche-rechtsform-passt-zu-mir

GmbH gründen und direkt Steuernummer beantragen:

https://beglaubigt.de/gmbh-gruenden

UG: Steuernummer nach Notarbeurkundung und Handelsregistereintragung

Der Ablauf bei der UG ist identisch zur GmbH. Nach der

Handelsregistereintragung muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats eingereicht werden.

Da UGs häufig mit wenig Stammkapital gestartet werden, ist die Wahl der Gewinnermittlungsart und die Kleinunternehmerregelung besonders sorgfältig abzuwägen. Alle Details zur UG-Gründung: https://beglaubigt.de/ug-gruenden

GbR und eGbR: Steuernummer nach Gewerbeanmeldung

Bei einer GbR erfolgt die steuerliche Erfassung nach der Gewerbeanmeldung. Die GbR erhält eine eigene Steuernummer, die Gesellschafter behalten zusätzlich ihre persönlichen Steuernummern.

Was nach der Gewerbeanmeldung noch zu erledigen ist, erklärt der Artikel https://beglaubigt.de/blog/was-passiert-nach-der-gewerbeanmeldung

Alles zur GbR-Gründung selbst: https://beglaubigt.de/gbr-gruenden

Freiberufler und Einzelunternehmer

Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an, ohne Gewerbeanmeldung. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird trotzdem benötigt und sollte innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit eingereicht werden.

Was passiert nach der Steuernummer?

Die Steuernummer ist nicht der letzte Schritt, sondern der Startschuss für die laufende steuerliche Verwaltung deines Unternehmens. Was als nächstes ansteht:

  1. Geschäftskonto eröffnen: Viele Banken verlangen die Steuernummer für die Kontoeröffnung. Welche Unterlagen du brauchst, erklärt der Artikel
  2. Umsatzsteuervoranmeldungen: Ab dem Moment der steuerlichen Erfassung bist du verpflichtet, monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen über ELSTER einzureichen (außer bei Kleinunternehmerregelung)
  3. Buchhaltung einrichten: Alle Belege müssen GoBD-konform archiviert werden. Bei beglaubigt.de wird die Buchhaltung automatisch mit dem Geschäftskonto synchronisiert
  4. Geschäftsadresse sichern: Für Impressum, Handelsregister und Behördenpost brauchst du eine ladungsfähige Adresse: https://beglaubigt.de/geschaeftsadresse

Eine vollständige Checkliste aller Schritte nach der Gründung findest du im Artikel.

FAQ: Steuernummer beantragen

Wie beantrage ich eine Steuernummer für mein Unternehmen?

Du reichst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach § 138 AO digital über ELSTER oder über einen Anbieter wie beglaubigt.de ein. Das Finanzamt vergibt die Steuernummer anschließend in 2 bis 6 Werktagen. Bei beglaubigt.de dauert die Beantragung selbst unter 5 Minuten.

Wie lange dauert es, bis ich meine Steuernummer bekomme?

Nach korrekter Einreichung des Fragebogens vergibt das Finanzamt die Steuernummer in der Regel innerhalb von 2 bis 6 Werktagen. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-ID?

Die Steuernummer ist unternehmensbezogen und wird vom zuständigen Finanzamt vergeben. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine persönliche 11-stellige Nummer jeder Privatperson und kann nicht als Unternehmenssteuernummer verwendet werden.

Kann ich Rechnungen stellen, bevor ich eine Steuernummer habe?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Du kannst in der Rechnung vermerken, dass die Steuernummer beantragt ist und das Einreichungsdatum angeben. Kläre das vorher mit deinem Steuerberater ab.

Was kostet die Beantragung der Steuernummer bei beglaubigt.de?

Die Selbst-Service-Option kostet 39,99 Euro zzgl. MwSt. Mit anwaltlicher Betreuung kostet der Service 139 Euro zzgl. MwSt. Die direkte Einreichung über ELSTER ist kostenlos, erfordert aber mehr Zeitaufwand und Fachkenntnis.

Brauche ich für jede GmbH in einer Holding-Struktur eine eigene Steuernummer?

Ja. Jede juristische Person, also sowohl die Holding-GmbH als auch die operative Tochtergesellschaft, braucht eine eigene Steuernummer beim zuständigen Finanzamt.

Muss ich die Steuernummer im Impressum angeben?

Nein, die Steuernummer ist im Impressum nicht verpflichtend. Dort muss stattdessen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden, sofern vorhanden. Die Steuernummer gehört auf Rechnungen, nicht ins Impressum.

Fazit

Die Steuernummer zu beantragen ist einer der ersten und wichtigsten Schritte nach der Gründung. Mit der richtigen Plattform dauert es keine 5 Minuten und gibt dir die rechtliche Grundlage für alles, was danach kommt. Fehler im Fragebogen kosten Zeit und können die Steuernummervergabe verzögern. Wer sicher gehen will, lässt den Prozess von beglaubigt.de übernehmen, mit ELSTER-Übermittlung, signierter Bestätigung und optionaler anwaltlicher Betreuung.

Jetzt Steuernummer digital beantragen: https://beglaubigt.de/steuernummer