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Gründung & Unternehmen

GmbH gründen: Kosten 2026 – mit Rechenbeispielen für einen und zwei Gesellschafter

Xenia Chomiak

3. Nov 2026

Die Kosten einer GmbH-Gründung setzen sich aus gesetzlichen Notarkosten, Handelsregistergebühren und gegebenenfalls privaten Servicekosten zusammen. Für eine gewöhnliche Bargründung betragen die Registergebühren aktuell insgesamt 300 Euro. Die Notarkosten hängen insbesondere von der Vertragsgestaltung und den erforderlichen Tätigkeiten ab. Das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro ist davon getrennt zu betrachten: Es ist eine Einlage in die Gesellschaft und keine Gründungsgebühr. [1] [2]

Wer eine GmbH gründet, möchte vor allem wissen, wie viel Geld tatsächlich eingeplant werden muss. Eine einzelne Zahl beantwortet diese Frage allerdings selten. Ein günstiger Servicepreis kann die Vorbereitung abdecken, während Notariat und Registergericht separat abrechnen. Ebenso kann eine niedrige Notarrechnung mit Musterprotokoll für eine einfache Gründung passen, für ein Unternehmen mit mehreren Beteiligten aber zu wenig Gestaltungsspielraum bieten.

Ein sinnvoller Kostenvergleich trennt deshalb drei Fragen: Welche Ausgaben entstehen für die Gründung? Welches Kapital muss in die Gesellschaft eingezahlt werden? Und welche Mittel braucht das Unternehmen anschließend für seinen Geschäftsbetrieb? Werden diese Beträge vermischt, wirkt eine GmbH entweder unnötig teuer oder günstiger, als sie tatsächlich finanziert werden kann.

Dieser Ratgeber erklärt die Kostenbestandteile und zeigt vier nachvollziehbare Budgetbeispiele. Mit der GmbH-Gründung über beglaubigt.de kannst du Vorbereitung und Organisation bündeln. Die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Tätigkeit übernimmt ein unabhängiges Notariat.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Stammkapital ist keine Gebühr: Eine GmbH benötigt mindestens 25.000 Euro Stammkapital. Bei einer gewöhnlichen Bargründung können vor der Anmeldung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst 12.500 Euro genügen.
  • Handelsregister: grundsätzlich 300 Euro im hier betrachteten Fall: 225 Euro für die Ersteintragung einer bar gegründeten GmbH plus 75 Euro Bereitstellungsgebühr.
  • Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt: Entscheidend sind unter anderem Geschäftswert, Vertragsgestaltung und die tatsächlich erforderlichen Tätigkeiten.
  • Musterprotokoll und individuelle Satzung unterscheiden sich: Das vereinfachte Verfahren nach § 2 Abs. 1a GmbHG ist auf höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer begrenzt.
  • Servicepreise kommen gegebenenfalls hinzu: Vergleiche sie getrennt von Notar- und Registerkosten und achte auf die Umsatzsteuer.
  • Die Rechenbeispiele sind Planungsmodelle: Die angenommenen Notarbudgets sind keine verbindlichen Kostenberechnungen. Weitere Anmeldungen und laufende Ausgaben sind nicht enthalten.
  • beglaubigt.de: Die veröffentlichten GmbH-Gründungspakete beginnen bei 249 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Notar- und Registerkosten werden zusätzlich berechnet.

1. Was kostet eine GmbH-Gründung tatsächlich?

Welche Kosten gehören in deine Gründungsrechnung?

Für eine gewöhnliche GmbH-Gründung brauchst du zunächst den notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Diese Schritte verursachen gesetzlich geregelte Kosten. Wenn du zusätzlich Unterstützung bei Vorbereitung, Terminorganisation oder weiteren Anmeldungen beauftragst, kommt der vereinbarte private Servicepreis hinzu.

Daneben können weitere Ausgaben entstehen: etwa für eine Gewerbeanmeldung, erforderliche Übersetzungen, Vollmachten oder eine zusätzliche individuelle Beratung. Welche Positionen tatsächlich anfallen, hängt vom Unternehmen ab. Eine einfache Bargründung mit vollständigen deutschen Unterlagen ist anders zu kalkulieren als eine Gründung mit ausländischen Gesellschaften als Gesellschaftern oder einzubringenden Vermögensgegenständen.

Für die Übersicht hilft folgende Rechnung:

Gründungsausgaben = Notarkosten + Registergebühren + gegebenenfalls Servicepaket + weitere erforderliche Leistungen.

Die Finanzierung der Gesellschaft kommt als eigene Planung hinzu. Den gesamten Ablauf von der Vorbereitung bis zu den anschließenden Anmeldungen erklärt unser Guide zur GmbH-Gründung mit Ablauf, Kosten und Dauer.

Warum ist das Stammkapital kein Kostenpunkt wie eine Notarrechnung?

Das Stammkapital wird nicht als Entgelt an Notariat, Registergericht oder Gründungsdienstleister gezahlt. Es wird für die Gesellschaft geleistet und gehört zu deren Finanzierung. Nach § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro. Deshalb wäre es irreführend, pauschal von „25.000 Euro Gründungsgebühren“ zu sprechen. [2]

Bei einer gewöhnlichen Bargründung verlangt § 7 Abs. 2 GmbHG vor der Anmeldung grundsätzlich mindestens ein Viertel des Nennbetrags jedes Geschäftsanteils und insgesamt mindestens 12.500 Euro. Die Pflicht zur Einzahlung des verbleibenden übernommenen Kapitals bleibt bestehen. Eine zunächst geringere Einzahlung reduziert also nicht das vereinbarte Stammkapital. [3]

Für deine Planung bedeutet das: Du brauchst eine Übersicht über Gründungsausgaben und eine weitere über Kapitalaufbringung und Liquidität. Wie die Einzahlung abläuft, erläutert unser Beitrag zur Einzahlung des GmbH-Stammkapitals.

2. Notarkosten 2026: Was beeinflusst die Rechnung?

Sind die Notarkosten überall in Deutschland gleich?

Für dieselbe notarielle Tätigkeit unter denselben gebührenrechtlichen Voraussetzungen gelten dieselben gesetzlichen Gebühren. Notare legen ihre Preise dafür nicht frei fest. Die Berechnung richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, insbesondere den anwendbaren Geschäftswerten, Gebührensätzen und Auslagen. [4]

Unterschiedliche Rechnungsbeträge bedeuten daher nicht automatisch, dass ein Notariat teurer arbeitet. Ein anderer Vertragsaufbau, zusätzliche Erklärungen oder weitere notwendige Tätigkeiten können eine andere Berechnung auslösen. Auch höhere Geschäftswerte und zusätzliche Auslagen können relevant sein.

Entscheidend ist deshalb eine Kostenaufstellung für dein konkretes Vorhaben. Frage nicht nur nach „dem Preis für eine GmbH“, sondern beschreibe die Gesellschafter, Geschäftsführung, Kapitalaufbringung und gewünschte Satzung möglichst genau.

Warum kann ein Musterprotokoll günstiger sein?

Das gesetzliche Musterprotokoll bündelt bei einer geeigneten vereinfachten Gründung mehrere Bestandteile. Es enthält den Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsführerbestellung und gilt zugleich als Gesellschafterliste. Dadurch unterscheiden sich Umfang und gebührenrechtliche Behandlung von einer Gründung mit gesonderter Satzung und zusätzlichen Dokumenten. [5]

Hinzu kommen besondere Regeln zum Geschäftswert: Die Mindestwerte, die sonst für bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge gelten, greifen bei der vereinfachten Gründung nicht in gleicher Weise. Maßgeblich sind insbesondere § 105 Abs. 6 und § 107 GNotKG. [6] [7]

Das Musterprotokoll ist deshalb aber nicht automatisch die wirtschaftlich beste Entscheidung. Wenn die Gesellschaft individuelle Regeln benötigt, kann eine spätere Anpassung neue Kosten und Abstimmungsaufwand verursachen. Die anfängliche Ersparnis sollte immer gegen den tatsächlichen Gestaltungsbedarf abgewogen werden.

Welche Leistungen umfasst die notarielle Rechnung?

Die notarielle Gründung beschränkt sich nicht auf das Unterschreiben eines Dokuments. Zu den erforderlichen Leistungen gehören je nach Vorgang unter anderem Beratung, Entwürfe, Beurkundung, Vorbereitung der Registeranmeldung und Vollzug. Die Bundesnotarkammer erläutert diese Bestandteile anhand von Gründungsbeispielen.

Für eine Mehrpersonen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und Geschäftsführerbestellung nennt sie beispielhaft notarielle Gebühren von insgesamt 630 Euro vor Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer. Das ist ein konkretes Gebührenbeispiel und kein verbindlicher Gesamtpreis für jede GmbH-Gründung. [8]

Eine vollständige Planung muss deshalb auch Dokumenten-, Post- und Archivierungskosten sowie gegebenenfalls weitere Auslagen berücksichtigen. Die jeweiligen Gebührentatbestände stehen im Kostenverzeichnis zum GNotKG. [9]

Gibt es einen Notarkostenrechner für die GmbH-Gründung?

Der Notarkostenrechner von beglaubigt.de erläutert die gesetzliche Kostenberechnung und bietet aktuell Berechnungen für Immobilienvorgänge an. Er ist derzeit kein vollständiger GmbH-Gründungskostenrechner. Einen Immobilienwert dort einzutragen, liefert deshalb keine verlässliche Rechnung für deine Gesellschaftsgründung.

Für eine belastbare GmbH-Kalkulation benötigt das Notariat die konkreten Gründungsdaten. Die folgenden Beispiele helfen dir, die Kostenbestandteile zu verstehen und ein erstes Budget aufzustellen. Sie ersetzen diese individuelle Kostenberechnung nicht.

3. Handelsregister und weitere Anmeldungen

Was kostet die Handelsregistereintragung einer GmbH 2026?

Für die gewöhnliche Ersteintragung einer GmbH ohne Sacheinlagen sieht Nummer 2100 des Gebührenverzeichnisses zur Handelsregistergebührenverordnung 225 Euro vor. Hinzu kommt nach Nummer 6000 eine Bereitstellungsgebühr von einem Drittel der Eintragungsgebühr. Das sind weitere 75 Euro.

225 Euro Eintragung + 75 Euro Bereitstellung = 300 Euro Registergebühren.

Dieser Betrag gilt für den hier beschriebenen Registervorgang. Bei Sacheinlagen oder anderen besonderen Konstellationen können andere Gebühren entstehen. Die Registerkosten sind außerdem von der notariellen Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung zu unterscheiden. [1]

Welche Kosten können nach der Registereintragung hinzukommen?

Mit der Eintragung sind nicht automatisch alle organisatorischen Aufgaben erledigt. Je nach Tätigkeit folgen insbesondere Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und die erforderlichen Angaben zum Transparenzregister. Ob du diese Aufgaben selbst erledigst oder Unterstützung beauftragst, beeinflusst deine Ausgaben und deinen eigenen Zeitaufwand.

Die Gebühr einer Gewerbeanmeldung richtet sich nach dem zuständigen Verfahren und Standort. Für die laufende Unternehmensverwaltung solltest du außerdem Geschäftskonto, Buchhaltung, steuerliche Betreuung und gegebenenfalls besondere Erlaubnisse berücksichtigen. Diese Positionen gehören nicht pauschal in die Rechnung des Notariats.

Prüfe vor einer Paketbuchung, ob eine Aufgabe tatsächlich übernommen wird oder lediglich Hinweise beziehungsweise vorbereitete Unterlagen bereitgestellt werden. Eine enthaltene Anmeldung bedeutet zudem nicht automatisch, dass sämtliche externen Gebühren oder spätere laufende Kosten bereits bezahlt sind.

4. Vier Rechenbeispiele: Musterprotokoll oder individuelle Satzung

Welche Annahmen liegen den Beispielen zugrunde?

Die folgenden Rechnungen beziehen sich auf eine gewöhnliche Bargründung mit 25.000 Euro Stammkapital und einem Geschäftsführer. Verglichen werden ein oder zwei Gesellschafter sowie Musterprotokoll und individuelle Satzung.

Für die notarielle Rechnung verwenden wir bewusst fiktive Bruttobudgets: 300 Euro bei einem Gesellschafter mit Musterprotokoll, 450 Euro bei zwei Gesellschaftern mit Musterprotokoll und jeweils 850 Euro bei individueller Satzung. Darin werden Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer als bereits berücksichtigt angenommen. Die Beträge sind Planungsannahmen und keine aus den Einzelpositionen errechneten verbindlichen Notarkosten.

Die Registergebühren werden mit den oben erläuterten 300 Euro angesetzt. Als zusätzliche Serviceleistung verwenden wir bei den Musterprotokoll-Beispielen das veröffentlichte Paket „Einfach“ für 249 Euro netto beziehungsweise 296,31 Euro brutto. Bei individueller Satzung rechnen wir mit „Priority“ für 899 Euro netto beziehungsweise 1.069,81 Euro brutto. Die Paketpreise sind von den gesetzlichen Gebühren getrennt. [10]

Nicht enthalten sind das Stammkapital, weitere Anmeldungsgebühren, zusätzliche Leistungen und laufende Betriebsausgaben.

Wie sehen die vier Kostenbeispiele im Vergleich aus?

Was kostet eine GmbH-Gründung?

Beispiel 1: Eine Person gründet mit Musterprotokoll

Eine Gründerin möchte eine einfache GmbH allein gründen und übernimmt selbst die Geschäftsführung. Individuelle Satzungsregeln werden für das Beispiel nicht benötigt. Sie entscheidet sich für ein Musterprotokoll und ergänzende organisatorische Unterstützung.

Mit dem angenommenen Notarbudget von 300 Euro, den Registergebühren von 300 Euro und dem Servicepreis von 296,31 Euro brutto ergibt sich:

300,00 € + 300,00 € + 296,31 € = 896,31 €.

Diese Summe ist das Ergebnis der gewählten Annahmen. Sie bedeutet nicht, dass jede Ein-Personen-GmbH zu diesem Festpreis gegründet werden kann. Die konkrete Notarrechnung und mögliche Zusatzleistungen müssen gesondert geprüft werden.

Beispiel 2: Zwei Personen gründen mit Musterprotokoll

Zwei Gründer möchten gemeinsam eine GmbH errichten und einen Geschäftsführer bestellen. Das vereinfachte Verfahren kann nach § 2 Abs. 1a GmbHG grundsätzlich auch für diese Personenanzahl infrage kommen. Ob es inhaltlich sinnvoll ist, bleibt eine andere Frage.

Für das Beispiel setzen wir 450 Euro Notarbudget, 300 Euro Registergebühren und 296,31 Euro Servicekosten brutto an:

450,00 € + 300,00 € + 296,31 € = 1.046,31 €.

Die Zahl der Gesellschafter verdoppelt weder automatisch die Registergebühr noch sämtliche anderen Positionen. Im Modell steigt nur das angenommene Notarbudget. Gerade bei zwei gleichberechtigten Gründern sollte die Entscheidung trotzdem nicht allein vom niedrigeren Einstiegspreis abhängen.

Beispiel 3 und 4: Individuelle Satzung mit einem oder zwei Gesellschaftern

Eine individuelle Satzung kann sowohl für eine Ein-Personen-GmbH als auch für eine Gesellschaft mit mehreren Beteiligten sinnvoll sein. Gründe können besondere Vertretungsregeln, geplante Beteiligungen oder eine auf das Unternehmen zugeschnittene Struktur sein.

Für beide Konstellationen verwenden wir denselben fiktiven Notarbudgetwert von 850 Euro. Dazu kommen 300 Euro Registergebühren und 1.069,81 Euro brutto für das im Beispiel gewählte Paket:

850,00 € + 300,00 € + 1.069,81 € = 2.219,81 €.

Dass beide Zeilen denselben Betrag zeigen, ist eine Modellannahme und keine Zusage identischer Rechnungen. Der konkrete notarielle Aufwand kann unterschiedlich ausfallen. Außerdem verändert sich gegenüber den Musterprotokoll-Beispielen nicht nur die Satzungsform, sondern auch der Umfang des gewählten Servicepakets. Die Differenz ist deshalb keine reine Mehrgebühr für eine individuelle Satzung.

Was wäre ohne zusätzliches Gründungspaket zu bezahlen?

Ein privater Gründungsservice ist keine gesetzliche Voraussetzung. Du kannst ein Notariat direkt beauftragen und die weiteren Aufgaben selbst organisieren. In unseren Modellrechnungen entfällt dann die jeweilige Serviceposition.

Unter unveränderten Notarannahmen ergeben sich damit 600 Euro für die Ein-Personen-Gründung mit Musterprotokoll, 750 Euro für die Zwei-Personen-Gründung mit Musterprotokoll und jeweils 1.150 Euro für die Beispiele mit individueller Satzung. Auch diese Werte enthalten weder das Stammkapital noch sämtliche weiteren Ausgaben.

Der Vergleich zeigt vor allem die Aufgabenverteilung: Ein Servicepreis bezahlt zusätzliche vereinbarte Unterstützung. Er ersetzt nicht die gesetzlich erforderliche notarielle Tätigkeit.

5. Welches Gründungspaket passt zu deiner Kostenplanung?

Welche Preise veröffentlicht beglaubigt.de?

Die aktuelle Produktseite nennt „Einfach“ für 249 Euro, „Standard“ für 399 Euro und „Priority“ für 899 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer entsprechen diese Preise 296,31 Euro, 474,81 Euro und 1.069,81 Euro brutto.

„Einfach“ sieht ein Musterprotokoll vor. „Standard“ beschreibt einen standardisierten Gesellschaftsvertrag; „Priority“ eine individuelle Vertragsgestaltung. Diese Begriffe sollten nicht gleichgesetzt werden. Notar- und Registerkosten sind in den privaten Paketpreisen nicht enthalten. Maßgeblich bleibt die Leistungsbeschreibung des konkret gebuchten Angebots. [10]

Wenn du die GmbH-Gründung bei beglaubigt.de vorbereitest, sollte deshalb zunächst die passende Struktur feststehen. Erst danach lässt sich beurteilen, welches Paket zu deinem Unterstützungsbedarf passt.

Wann lohnt sich eine individuelle Satzung trotz höherem Budget?

Bei mehreren Gesellschaftern können Regeln zu Entscheidungen, Anteilsübertragungen, Ausscheiden und Konflikten langfristig wichtiger sein als die niedrigsten anfänglichen Kosten. Ein Musterprotokoll bietet dafür keinen frei erweiterbaren Baukasten. Das vereinfachte Verfahren ist an die gesetzlichen Voraussetzungen und das vorgesehene Muster gebunden. [5]

Ein Beispiel ist eine Gesellschaft mit zwei Beteiligten und einer 50/50-Verteilung. Wenn später Uneinigkeit über wichtige Entscheidungen entsteht, hilft eine günstige Gründungsrechnung allein nicht weiter. Die passende gesellschaftsrechtliche Gestaltung sollte solche vorhersehbaren Situationen berücksichtigen.

Umgekehrt benötigt nicht jede einfache Ein-Personen-GmbH umfangreiche Sonderregelungen. Entscheidend ist, die Wahl bewusst zu treffen und nicht automatisch das günstigste oder umfangreichste Angebot zu buchen.

6. Online-Gründung, eID und mögliche Zusatzkosten

Ist die Online-Gründung günstiger als der Termin vor Ort?

Für die notarielle Online-Gründung gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Gebührengrundlagen wie für einen vergleichbaren Termin vor Ort. Zusätzlich nennt die Bundesnotarkammer für das Videokommunikationssystem 25 Euro je Beurkundungsverfahren und acht Euro je Beglaubigungsverfahren, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Welche Positionen im konkreten Vorgang entstehen, erklärt das Notariat. [11]

Der wirtschaftliche Vorteil kann trotzdem erheblich sein, wenn Reisezeit, Fahrtkosten oder Übernachtungen entfallen. Diese persönliche Ersparnis ist jedoch etwas anderes als eine geringere gesetzliche Notargebühr.

Die vier Budgetbeispiele enthalten keinen separat ausgewiesenen Online-Zuschlag. Wenn du online gründen möchtest, muss das konkrete Notarbudget entsprechend geprüft werden.

Welche Voraussetzungen können zusätzliche Organisation auslösen?

Eine zulässige Online-Beurkundung benötigt geeignete elektronische Identifizierungsmittel und die passende technische Ausstattung. Ein gewöhnlicher Videoanruf mit vorgezeigtem Reisepass genügt nicht. Prüfe deshalb vor der Terminplanung, ob alle online teilnehmenden Personen die Voraussetzungen erfüllen. [12]

Wenn Unterlagen aus dem Ausland, eine Vertretung durch Bevollmächtigte oder zusätzliche Übersetzungen erforderlich sind, können weitere Leistungen und Kosten entstehen. Solche Positionen sollten nicht erst nach der Paketbuchung sichtbar werden.

Für die praktische Vorbereitung helfen unser Beitrag zum GmbH-Geschäftskonto und den benötigten Unterlagen sowie der Ratgeber zum Zeitplan einer GmbH-Gründung und typischen Verzögerungen.

7. Liquidität, Umsatzsteuer und laufende Ausgaben

Wie viel Geld solltest du insgesamt bereithalten?

Die reinen Gründungsausgaben beantworten noch nicht, ob dein Unternehmen ausreichend finanziert ist. Neben der Kapitalaufbringung braucht es Mittel für den tatsächlichen Betrieb: etwa Software, Waren, Versicherungen, Geschäftskonto und gegebenenfalls Miete oder Personal.

Ein bewusst vereinfachtes Planungsbeispiel trennt drei Budgets: 12.500 Euro zunächst vorgesehene Kapitaleinzahlung, 896,31 Euro für das erste Gründungskostenmodell und 1.000 Euro frei gewählte zusätzliche Reserve. Zusammen wären das 14.396,31 Euro bereitgestellte Mittel.

Das ist keine gesetzliche Mindestliquidität und keine Aussage darüber, dass jede Ausgabe zwingend zusätzlich zum eingezahlten Kapital finanziert werden muss. Das Beispiel hält die Budgets vorsorglich getrennt. Welche Kosten die Gesellschaft tragen darf und wie zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, muss zur konkreten Gestaltung passen.

Darf die GmbH sämtliche Gründungskosten übernehmen?

Die Kostenübernahme durch die Gesellschaft sollte nicht ungeprüft vorausgesetzt werden. Insbesondere enthalten die gesetzlichen Musterprotokolle eigene Regelungen zum Gründungsaufwand. Die Gesellschaft kann deshalb nicht allein aufgrund einer vorliegenden Rechnung automatisch jeden beliebigen Betrag übernehmen.

Prüfe vor der Beurkundung, welche Ausgaben von der Gesellschaft getragen werden sollen und was die verwendete Satzung beziehungsweise das Muster dazu vorsieht. Ein Serviceauftrag, eine Notarrechnung und die gesellschaftsrechtlich zulässige Kostenübernahme sind unterschiedliche Fragen. Die gesetzlichen Muster finden sich in den Anlagen zum GmbHG. [13] [14]

Solltest du netto oder brutto rechnen?

Für die kurzfristige Zahlungsplanung solltest du zunächst die tatsächlich zu zahlenden Beträge berücksichtigen. Ein mit 249 Euro netto ausgewiesener Service kostet bei 19 Prozent Umsatzsteuer zunächst 296,31 Euro brutto. Die Registergebühr wird dagegen nicht einfach wie ein privates Nettoangebot um 19 Prozent erhöht.

Ob und in welchem Umfang Vorsteuer abgezogen werden kann, ist eine weitere Frage. § 15 UStG enthält dafür Voraussetzungen, unter anderem zur unternehmerischen Verwendung und zur Rechnung. Eine GmbH-Gründung führt deshalb nicht automatisch dazu, dass jede ausgewiesene Umsatzsteuer sofort und uneingeschränkt erstattet wird. [15]

8. Kosten vermeiden, ohne an der falschen Stelle zu sparen

Wie kannst du unnötige Zusatzkosten verhindern?

Am meisten hilft eine vollständige Vorbereitung. Firmenname, Unternehmensgegenstand, Beteiligungen, Geschäftsführung und Anschrift sollten feststehen, bevor die endgültigen Gründungsunterlagen erstellt werden. Unklare Angaben können Rückfragen, neue Abstimmungen und gegebenenfalls zusätzliche Tätigkeiten auslösen.

Eine frühe Prüfung des Firmennamens kann ebenfalls sinnvoll sein. Dabei sind handelsrechtliche Eintragungsfähigkeit und markenrechtliche Fragen zu unterscheiden. Unser Beitrag zum IHK-Namenscheck vor der Gründung erklärt die unterschiedlichen Prüfungen.

Vergleiche außerdem nur Angebote mit nachvollziehbarem Umfang. Ein niedriger Einstiegspreis hilft wenig, wenn du wichtige Aufgaben anschließend zusätzlich beauftragen musst. Ebenso wenig ist ein umfangreiches Paket automatisch wirtschaftlich, wenn du die enthaltenen Leistungen nicht benötigst.

Welche Angaben brauchst du für eine konkrete Kostenaufstellung?

1. Gründungsstruktur festlegen. Benenne die Zahl und Art der Gesellschafter sowie die vorgesehene Geschäftsführung.

2. Kapitalaufbringung beschreiben. Teile mit, wie hoch das Stammkapital sein soll und ob eine Bar- oder Sachgründung geplant ist.

3. Vertragsform auswählen. Kläre, ob ein gesetzliches Musterprotokoll passt oder welche individuellen Satzungsregeln benötigt werden.

4. Zusatzbedarf offenlegen. Nenne ausländische Unterlagen, Vollmachten, Übersetzungen und besondere Anforderungen frühzeitig.

5. Kosten getrennt bestätigen lassen. Bitte um eine nachvollziehbare Aufstellung von Notar, Register, privatem Service und weiteren Leistungen.

So wird aus einem allgemeinen Kostenvergleich eine Planung, die zu deinem tatsächlichen Vorhaben passt.

9. Nächster Schritt bei beglaubigt.de

Wie bereitest du deine GmbH mit einem nachvollziehbaren Budget vor?

Eine verlässliche Kostenplanung beginnt mit der passenden Gesellschaftsstruktur. Wenn Musterprotokoll, Beteiligungen und Aufgabenverteilung geklärt sind, lassen sich die einzelnen Ausgaben deutlich besser einordnen. Halte dabei gesetzliche Gebühren, private Unterstützung und die Finanzierung der Gesellschaft getrennt.

Mit beglaubigt.de kannst du die Gründungsdaten digital erfassen und Vorbereitung sowie Organisation begleiten lassen. Das passende Paket richtet sich nach Vertragsgestaltung und gewünschtem Leistungsumfang. Die notarielle Beratung und Beurkundung erfolgt durch ein unabhängiges Notariat.

GmbH-Gründung digital vorbereiten

Servicepreis: Ab 249 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, entsprechend 296,31 Euro bei 19 Prozent Umsatzsteuer.

Zusätzlich: Gesetzliche Notarkosten, Registergebühren und gegebenenfalls weitere erforderliche Leistungen. GmbH-Gründung vorbereiten und passendes Paket auswählen

FAQ zu den Kosten einer GmbH-Gründung 2026

Was kostet es, eine GmbH zu gründen?

Das hängt von Vertragsgestaltung, notariellen Tätigkeiten und zusätzlich beauftragten Leistungen ab. Für die gewöhnliche Bargründung betragen die Registergebühren aktuell insgesamt 300 Euro. Notarkosten und mögliche Servicekosten kommen hinzu.

Sind die 25.000 Euro Stammkapital Gründungskosten?

Nein. Das Stammkapital ist eine Einlage in die Gesellschaft. Es ist von Gebühren und privaten Servicepreisen zu unterscheiden.

Kann ich zunächst nur 12.500 Euro einzahlen?

Bei einer gewöhnlichen Bargründung kann das unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 GmbHG genügen. Zusätzlich muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel des Nennbetrags eingezahlt sein. Die restliche Einlagepflicht bleibt bestehen.

Kostet eine GmbH mit zwei Gesellschaftern doppelt so viel?

Nein. Die Kosten werden nicht pauschal pro Person verdoppelt. Die konkrete Gestaltung kann die Notarrechnung beeinflussen; die hier betrachtete Registergebühr steigt nicht allein deshalb, weil zwei statt einer Person gründen.

Ist das Musterprotokoll immer die günstigste sinnvolle Lösung?

Es kann anfängliche Kosten reduzieren. Wenn individuelle Regeln benötigt werden, kann eine gesonderte Satzung trotzdem die passendere Entscheidung sein.

Sind die Notarbudgets in der Grafik verbindlich?

Nein. Die Grafik verwendet ausdrücklich fiktive Bruttobudgets. Sie zeigt, wie Notar, Register und Service rechnerisch zusammenwirken.

Sind Notar- und Registerkosten im Servicepaket enthalten?

Nach der ausgewerteten Produktbeschreibung werden die gesetzlichen Notar- und Registerkosten zusätzlich zu den privaten Paketpreisen berechnet.

Kann ich die GmbH ohne privaten Gründungsservice gründen?

Ja. Du kannst ein Notariat direkt beauftragen und weitere Aufgaben selbst organisieren. Die gesetzlich vorgeschriebene notarielle Beurkundung bleibt erforderlich.

Berechnet der Notarkostenrechner bereits GmbH-Gründungen?

Der verlinkte Rechner von beglaubigt.de bietet aktuell Immobilienberechnungen an. Für eine GmbH benötigst du eine auf den konkreten Gründungsfall bezogene Kostenaufstellung.

Sind Buchhaltung und Steuerberatung in den Gründungskosten enthalten?

Nicht automatisch. Unterscheide einmalige Gründungsleistungen von laufender Betreuung und prüfe die konkrete Leistungsbeschreibung.

Quellenverzeichnis

[1] Anlage zur HRegGebV – Insbesondere Nummern 2100 und 6000

[2] § 5 GmbHG – Stammkapital und Geschäftsanteile

[3] § 7 GmbHG – Anmeldung und Voraussetzungen der Kapitalaufbringung

[4] Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG

[5] § 2 GmbHG – Notarielle Form, vereinfachtes Verfahren und Videokommunikation

[6] § 105 GNotKG – Geschäftswerte bei Registeranmeldungen

[7] § 107 GNotKG – Gesellschaftsrechtliche Verträge und Satzungen

[8] Bundesnotarkammer / Notar.de – Kostenbeispiele zur Gründung einer GmbH oder UG

[9] Anlage 1 GNotKG – Kostenverzeichnis für notarielle Tätigkeiten

[10] beglaubigt.de – GmbH-Gründung: Pakete, Preise und Leistungsumfang

[11] Bundesnotarkammer – Gebühren für notarielle Online-Verfahren

[12] Bundesnotarkammer – Voraussetzungen für notarielle Online-Verfahren

[13] Anlage 1 GmbHG – Musterprotokolle für das vereinfachte Verfahren

[14] Anlage 2 GmbHG – Musterprotokolle für die Gründung mittels Videokommunikation

[15] § 15 UStG – Voraussetzungen und Grenzen des Vorsteuerabzugs