Eine GmbH zu gründen kostet nicht einfach 25.000 Euro. Diese Zahl begegnet Gründern zwar fast überall, sie bezeichnet aber das gesetzliche Mindeststammkapital und nicht die eigentlichen Gründungskosten. Die 25.000 Euro werden grundsätzlich Vermögen der Gesellschaft und sind von Notargebühren, Handelsregisterkosten, Gewerbeanmeldung und möglichen Kosten für Geschäftsadresse, Gründungsservice oder weitere Anmeldungen zu unterscheiden.
Noch wichtiger: Bei einer normalen Bargründung müssen vor der Handelsregisteranmeldung nicht zwingend die gesamten 25.000 Euro eingezahlt werden. § 7 GmbHG verlangt grundsätzlich mindestens ein Viertel jedes übernommenen Geschäftsanteils und insgesamt mindestens die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals. Bei einer klassischen GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital bedeutet das regelmäßig mindestens 12.500 Euro Einzahlung, sofern auch die Voraussetzungen für die einzelnen Geschäftsanteile erfüllt sind. Die restliche Einlagepflicht verschwindet dadurch allerdings nicht.
Zu diesem Kapital kommen die tatsächlichen Gründungskosten. Die Bundesnotarkammer nennt für eine Mehrpersonen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und individueller Satzung beispielhaft 630 Euro Notarkosten zuzüglich Auslagen, Dokumenten- und Postpauschalen sowie Umsatzsteuer. Für die Handelsregistereintragung kommen weitere Gebühren hinzu. Je nach Gründungsmodell können außerdem Gewerbeanmeldung, individuelle Vertragsgestaltung, Geschäftsadresse und die administrativen Anmeldungen nach der Gründung relevant werden.
Dieser Ratgeber rechnet deshalb nicht mit einer irreführenden Pauschale, sondern zeigt, was eine GmbH-Gründung 2026 wirklich kostet, welche Ausgaben zwingend sind, welche optional entstehen und mit welchem Gesamtbudget Gründer realistisch planen sollten.
Kostet eine GmbH wirklich 25.000 Euro?
Nein. Die häufig verwendete Aussage „Eine GmbH kostet 25.000 Euro“ vermischt zwei völlig unterschiedliche Dinge.
§ 5 GmbHG schreibt ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vor. Dieses Geld wird aber nicht als Gebühr an den Notar, das Amtsgericht oder den Staat bezahlt. Es handelt sich um das Kapital der Gesellschaft. Nach ordnungsgemäßer Einzahlung steht es der GmbH grundsätzlich für ihre geschäftliche Tätigkeit zur Verfügung.
Davon getrennt entstehen tatsächliche Kosten. Dazu gehören insbesondere die notarielle Gründung, die Handelsregistereintragung und regelmäßig die Gewerbeanmeldung. Je nach Gründung kommen weitere Ausgaben für einen Gründungsservice, eine Geschäftsadresse, individuelle Vertragsgestaltung oder administrative Folgeanmeldungen hinzu.
Eine realistische Rechnung sieht deshalb eher so aus:
Stammkapital + Notarkosten + Registerkosten + Gewerbeanmeldung + gegebenenfalls Gründungsservice und Zusatzleistungen
Wer beispielsweise 12.500 Euro zunächst auf das Geschäftskonto einzahlt und zusätzlich 1.000 Euro für Notar, Register und weitere Gründungskosten benötigt, hat nicht „13.500 Euro Gründungskosten“. Die 12.500 Euro befinden sich grundsätzlich weiterhin im Vermögen der GmbH; nur die übrigen Positionen sind echte Kosten.
Diese Trennung ist für die Finanzplanung entscheidend.
Wie viel Stammkapital musst du bei der Gründung tatsächlich einzahlen?
Das gesetzliche Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Bei einer normalen Bargründung müssen vor der Handelsregisteranmeldung jedoch nicht zwingend sofort sämtliche 25.000 Euro eingezahlt werden.
§ 7 Abs. 2 GmbHG verlangt grundsätzlich, dass auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel seines Nennbetrags eingezahlt wird. Insgesamt müssen die eingezahlten Geldeinlagen zusammen mit gegebenenfalls vereinbarten Sacheinlagen mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals erreichen. Bei einer reinen Bargründung sind das regelmäßig 12.500 Euro.
Ein einfaches Beispiel: Eine Person gründet allein eine GmbH mit einem Geschäftsanteil von 25.000 Euro. Sie kann bei einer normalen Bargründung grundsätzlich zunächst 12.500 Euro einzahlen. Die restlichen 12.500 Euro bleiben jedoch als offene Einlage bestehen.
Das wird häufig übersehen. Die Aussage „Man braucht für eine GmbH nur 12.500 Euro“ ist deshalb ebenfalls ungenau. Das Stammkapital bleibt 25.000 Euro; lediglich die vollständige Einzahlung kann bei der normalen Bargründung zunächst aufgeschoben werden.
Bei mehreren Geschäftsanteilen muss zusätzlich darauf geachtet werden, dass die Viertelregel für jeden einzelnen Anteil eingehalten wird.
Wie der vollständige Gründungsprozess funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt in „GmbH gründen: Ablauf, Kosten und Dauer 2026“.
Ist das Stammkapital nach der Gründung weg?
Nein. Genau deshalb sollte das Stammkapital nicht einfach zu den Gründungskosten addiert werden.
Nach ordnungsgemäßer Einzahlung gehört das Kapital der GmbH. Die Gesellschaft kann es grundsätzlich für betriebliche Ausgaben einsetzen. Eine neu gegründete Software-GmbH könnte damit beispielsweise Computer, Softwarelizenzen, Versicherungen, Marketing oder andere für den Geschäftsbetrieb notwendige Leistungen bezahlen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Gesellschafter nach der Handelsregistereintragung die 12.500 oder 25.000 Euro einfach wieder privat zurücküberweisen darf. Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen sind voneinander zu trennen; außerdem gelten die Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbHG.
Für die eigene Liquiditätsplanung ist deshalb sinnvoll, zwei Beträge getrennt zu betrachten:
Wie viel Kapital braucht die Gesellschaft tatsächlich für die ersten Monate?
und
Wie hoch sind die echten einmaligen Kosten, die bei der Gründung verbraucht werden?
Eine GmbH mit lediglich 12.500 Euro eingezahltem Kapital kann formal ausreichend kapitalisiert sein, aber wirtschaftlich trotzdem zu wenig Liquidität besitzen, wenn bereits in den ersten Monaten hohe Personal-, Waren- oder Entwicklungskosten entstehen.
Was kostet der Notar bei einer GmbH-Gründung?
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und nicht frei zwischen Gründer und Notar verhandelbar. Deshalb kostet dieselbe gesetzliche notarielle Tätigkeit nicht bei einem Notar 200 Euro und bei einem anderen 1.500 Euro, weil dieser einen anderen Stundensatz verlangt.
Für eine Mehrpersonen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und individueller Satzung veröffentlicht die Bundesnotarkammer eine konkrete Beispielrechnung. Sie setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
- 384 Euro für Beurkundungsverfahren einschließlich Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung,
- 96 Euro Vollzugsgebühr,
- 62,50 Euro für die Handelsregisteranmeldung,
- 25 Euro für elektronischen Vollzug und XML-Strukturdaten,
- 62,50 Euro Betreuungsgebühr.
Damit ergeben sich 630 Euro Notarkosten zuzüglich Auslagen, Dokumenten- und Postpauschalen sowie gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die tatsächliche Rechnung hängt allerdings von der konkreten Gründung ab. Eine Ein-Personen-Gründung mit Musterprotokoll kann günstiger sein als eine Mehrpersonen-GmbH mit individueller Satzung. Auch zusätzliche notarielle Vorgänge können die Gesamtkosten verändern.
Wer deshalb online Angaben wie „Notarkosten GmbH: 300 Euro“ oder „Notar immer 800 Euro“ findet, sollte prüfen, welche konkrete Gründungskonstellation hinter der Zahl steht.
Welche zusätzlichen Notarkosten können entstehen?
Die 630 Euro aus der Beispielrechnung der Bundesnotarkammer sind nicht zwingend der endgültige Bruttobetrag auf der Rechnung.
Die Bundesnotarkammer weist ausdrücklich auf zusätzliche Auslagen, Dokumenten- und Postpauschalen sowie Umsatzsteuer hin. Für die rechtssichere Archivierung im Elektronischen Urkundenarchiv nennt sie beispielsweise 4,50 Euro je entsprechender Archivierung. Bei einer Online-Gründung über das notarielle Videokommunikationssystem werden zusätzlich 25 Euro für das Beurkundungsverfahren und 8 Euro für die Beglaubigung genannt.
Hinzu kommen mögliche zusätzliche notarielle Tätigkeiten, wenn die Gründung vom Standardfall abweicht.
Wer beispielsweise nach der Gründung unmittelbar weitere gesellschaftsrechtliche Änderungen vornimmt, zusätzliche Vollmachten benötigt oder eine besondere Unternehmensstruktur umsetzt, kann deshalb nicht einfach mit der Standardrechnung kalkulieren.
Für eine normale GmbH-Gründung bleibt die Beispielrechnung der Bundesnotarkammer aber ein sinnvoller Ausgangspunkt, weil sie transparent zeigt, welche Tätigkeiten bereits in den gesetzlichen Notarkosten enthalten sind. Dazu gehören nach Angaben der Bundesnotarkammer unter anderem Beratung, Betreuung, Entwurfserstellung, Beurkundung, Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung und Vollzug.
Ist das Musterprotokoll günstiger?

Das Musterprotokoll kann bei einfachen Gründungen Kosten reduzieren, sollte aber nicht allein wegen der Ersparnis gewählt werden.
Das vereinfachte Gründungsverfahren ist für Gesellschaften mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer vorgesehen. Dabei werden Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem standardisierten Dokument zusammengeführt.
Der Kostenvorteil entsteht insbesondere dadurch, dass die notarielle Gebührenstruktur bei einfachen Musterprotokoll-Gründungen günstiger ausfallen kann. Gleichzeitig verzichtet der Gründer aber auf eine individuell ausgestaltete Satzung.
Bei einer Ein-Personen-GmbH mit sehr einfacher Struktur kann das sinnvoll sein. Bei mehreren Gründern können dagegen individuelle Regelungen zu Anteilsübertragungen, Abstimmungen, Ausscheiden oder Konflikten wesentlich wichtiger werden als einige hundert Euro anfängliche Ersparnis.
Wer heute 200 oder 300 Euro spart und wenige Monate später eine Satzungsänderung benötigt, hat wirtschaftlich möglicherweise nichts gewonnen.
Die ausführliche Entscheidungshilfe findest du in „GmbH gründen mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag: Was ist besser?“.
Was kostet die Handelsregistereintragung?
Zusätzlich zum Notar entstehen Kosten beim Registergericht.
Für die Ersteintragung einer GmbH weist das Bundesportal beispielsweise eine Gebühr von 225 Euro aus. Dort wird zusätzlich eine Bereitstellung zum Abruf mit 75 Euro aufgeführt. Der konkrete Registervorgang und die dafür geltende Gebührenstruktur sollten deshalb für die jeweilige Gründung berücksichtigt werden.
Wichtig ist außerdem, Notar- und Registerkosten nicht doppelt zu zählen. Die in der Beispielrechnung der Bundesnotarkammer enthaltenen 62,50 Euro für die Handelsregisteranmeldung sind eine notarielle Gebührenposition für die Anmeldung. Sie sind nicht dasselbe wie die Gebühr, die das Registergericht für die Eintragung erhebt.
Vereinfacht:
Notar: bereitet beziehungsweise beglaubigt die Anmeldung und übermittelt sie.
Registergericht: prüft die Anmeldung und nimmt die Eintragung vor.
Beide Schritte können deshalb eigene Kostenpositionen erzeugen.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Nach der gesellschaftsrechtlichen Gründung folgt bei einer gewerblich tätigen GmbH die Gewerbeanmeldung.
Anders als die Notargebühren gibt es dafür keinen einzigen deutschlandweit einheitlichen Betrag. Die Gebühren richten sich nach der zuständigen Behörde beziehungsweise den regional geltenden Gebührenregelungen. Das Bundesportal weist beispielsweise für die Gewerbeanmeldung in Thüringen 25 Euro aus.
In einer realistischen Kostenplanung sollte deshalb ein kleiner zusätzlicher Betrag für die Gewerbeanmeldung berücksichtigt werden, der anschließend anhand des konkreten Unternehmensstandorts überprüft wird.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben können weitere Kosten hinzukommen. Eine Immobilienvermittlung, bestimmte Handwerke oder regulierte Finanzdienstleistungen können zusätzliche Erlaubnisse beziehungsweise Nachweise erfordern.
Die reine Gewerbeanmeldegebühr ist dann nur ein kleiner Teil der tatsächlichen behördlichen Startkosten.
Was kostet die steuerliche Erfassung beim Finanzamt?
Die steuerliche Erfassung selbst ist nicht mit einer klassischen Gründungsgebühr wie beim Notar oder Registergericht vergleichbar. Trotzdem kann ihre Vorbereitung Zeit oder externe Beratungskosten verursachen.
Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werden unter anderem Angaben zur Gesellschaft, Tätigkeit, erwarteten Umsätzen und Gewinnen sowie zur steuerlichen Behandlung gemacht. Wer die Angaben selbst über ELSTER vorbereitet, zahlt dafür nicht automatisch eine zusätzliche Servicegebühr.
Wer dagegen einen Steuerberater oder einen Gründungsservice mit den nachgelagerten Anmeldungen beauftragt, zahlt für die entsprechende Dienstleistung.
Genau deshalb sollte eine Kostenübersicht unterscheiden zwischen:
staatlicher beziehungsweise gesetzlicher Gebühr
und
Kosten dafür, dass ein Dienstleister den Vorgang für dich vorbereitet oder übernimmt.
Das gilt ebenso für Gewerbeanmeldung und Transparenzregister.
Was kostet eine GmbH-Gründung über beglaubigt.de?
Hier lohnt sich eine konkrete Rechnung, weil die Servicekosten zusätzlich zu den gesetzlichen Notar- und Registerkosten entstehen.
Ab 249€ sind enthalten unter anderem ein persönlicher Gründungsexperte, ein Notartermin vor Ort oder online innerhalb von 7 Werktagen, die Gründungsdokumente inklusive Gesellschafterliste, Geschäftsführerdienstvertrag, Begleitung der Handelsregistereintragung und digitale Speicherung der Urkunden. Das Paket arbeitet mit Musterprotokoll und ist dort für bis zu zwei Gesellschafter und einen Geschäftsführer beschrieben. Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und Transparenzregister erledigt der Gründer bei diesem Paket selbst.
Das Standard-Paket kostet aktuell 399 Euro zzgl. MwSt. und richtet sich an komplexere Gründungen mit standardisiertem Gesellschaftsvertrag, einem bis fünf Gesellschaftern und mehreren Geschäftsführern. Hier übernimmt beglaubigt.de zusätzlich Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung inklusive USt-IdNr. und Transparenzregister. Auch ein digitales Geschäftskonto mit Qonto ist Teil des Angebots.
Für individuellere Gestaltungen wird ein Priority-Paket für aktuell 899 Euro zzgl. MwSt. ausgewiesen.
Für einen Gründer ist deshalb die sinnvollere Kostenfrage nicht nur:
„Wie viel Zeit und organisatorischen Aufwand spare ich und welche Schritte müsste ich ansonsten selbst koordinieren?“
Was kostet das Behördenpaket von beglaubigt.de?
Wer die eigentliche Gründung bereits organisiert hat, aber die anschließenden Behördenprozesse nicht selbst bearbeiten möchte, kann diese separat betrachten.
Das Behördenpaket von beglaubigt.de kostet aktuell 199 Euro statt 249 Euro zzgl. MwSt. als Einmalzahlung. Laut Produktseite werden dabei die Unternehmensdaten digital erfasst, die Angaben geprüft und die Anmeldungen bei den zuständigen Stellen koordiniert.
Enthalten sind aktuell insbesondere:
- Gewerbeanmeldung,
- steuerliche Erfassung beim Finanzamt zum Erhalt der Steuernummer,
- Umsatzsteuer-ID beziehungsweise die entsprechende steuerliche Anmeldung,
- Registrierung im Transparenzregister.
Für eine Zeitersparnis von bis zu zwei Wochen.
Was kostet die Eintragung ins Transparenzregister?
Die eigentliche gesetzliche Pflicht sollte von den Kosten eines Dienstleisters unterschieden werden.
Wer die Meldung über beglaubigt.de abwickeln lässt, zahlt für das Standard-Paket 39 Euro statt 69 Euro zzgl. MwSt. als Einmalzahlung. Enthalten sind die vollständige Anmeldung und eine Prüfung der Angaben vor der Einreichung.
Daneben gibt es eine Express-Variante für 69 Euro statt 99 Euro zzgl. MwSt., bei der beglaubigt.de die vollständige Anmeldung innerhalb von 24 Stunden anbietet.
Was kostet eine Geschäftsadresse für die GmbH?
Nicht jeder Gründer benötigt eine externe Geschäftsadresse. Wer ein geeignetes Büro besitzt oder seine eigene Anschrift verwenden möchte, hat hier möglicherweise keine zusätzliche Ausgabe.
Relevant wird die Position vor allem für Remote-Gründer, ausländische Gründer oder Personen, die ihre private Wohnanschrift nicht öffentlich für das Unternehmen verwenden möchten.
beglaubigt.de bietet aktuell eine ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Briefkasten ab 99 Euro an. Man kann die Adresse unter anderem für Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung, Impressum und geschäftlichen Schriftverkehr nutzen. Eingehende Post wird digitalisiert und im Kundenkonto bereitgestellt; angeboten werden derzeit Standorte unter anderem in München, Berlin, Köln und Hamburg.
Mehr dazu erklären wir in „Ladungsfähige Geschäftsadresse: Was bedeutet das und wann brauchst du sie?“.
Welche Kosten werden bei der GmbH-Gründung häufig vergessen?
Neben den offensichtlichen Kosten gibt es einige Positionen, die in einfachen „GmbH für 500 Euro gründen“-Rechnungen häufig fehlen.
Dazu gehören insbesondere Geschäftskonto, laufende Buchhaltung, Steuerberatung, Jahresabschluss, Geschäftsadresse, Versicherungen, IHK- beziehungsweise Kammerbeiträge und gegebenenfalls branchenspezifische Genehmigungen.
Diese Kosten entstehen nicht alle am Tag der Gründung. Für die Frage „Wie viel Geld brauche ich, um tatsächlich mit meiner GmbH zu starten?“ sind sie trotzdem relevant.
Beispiel: Ein Gründer besitzt 13.500 Euro. Er zahlt 12.500 Euro Stammkapital ein und verwendet den Rest für Notar und Register. Formal kann die Gründung damit möglicherweise finanziert sein. Wenn unmittelbar danach allerdings 2.000 Euro Softwarekosten, Versicherungen und Marketing fällig werden, ist die Gesellschaft wirtschaftlich bereits sehr knapp ausgestattet.
Deshalb sollte neben dem reinen Gründungsbudget immer ein Betriebsmittelbudget für die ersten Monate geplant werden.
Was ist eine realistische Gesamtrechnung?
Für eine klassische Mehrpersonen-GmbH mit individueller Satzung kann eine grobe Rechnung beispielsweise so aussehen:
Stammkapital: 25.000 Euro, davon bei normaler Bargründung für die Anmeldung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst mindestens 12.500 Euro.
Notar: in der Beispielrechnung der Bundesnotarkammer 630 Euro zzgl. Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer.
Handelsregister: beispielsweise 225 Euro für die Ersteintragung, wobei je nach konkretem Vorgang weitere Registerpositionen berücksichtigt werden müssen.
Gewerbeanmeldung: regional unterschiedlich.
Optional beglaubigt.de Standard: aktuell 399 Euro zzgl. MwSt., wobei die gesetzlichen Notar- und Registerkosten zusätzlich anfallen.
Optional Geschäftsadresse: aktuell ab 99 Euro bei beglaubigt.de.
Dazu können individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung, Geschäftskonto oder branchenspezifische Genehmigungen kommen.
FAQ: Kosten einer GmbH-Gründung
Wie viel kostet eine GmbH-Gründung insgesamt?
Eine einheitliche Gesamtsumme gibt es nicht. Zusätzlich zum Stammkapital entstehen insbesondere Notar-, Handelsregister- und Gewerbeanmeldegebühren. Bei Nutzung eines Gründungsservices oder weiterer Leistungen kommen entsprechende Servicekosten hinzu.
Sind die 25.000 Euro Stammkapital Kosten?
Nein. Das Stammkapital gehört nach ordnungsgemäßer Einzahlung der GmbH und kann grundsätzlich für betriebliche Zwecke verwendet werden. Es ist von Notar- und Registergebühren zu unterscheiden. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro.
Reichen 12.500 Euro für eine GmbH?
Für die Anmeldung einer normalen Bargründung können grundsätzlich mindestens 12.500 Euro ausreichen, wenn zusätzlich die gesetzlichen Mindestleistungen auf jeden Geschäftsanteil erbracht wurden. Das Stammkapital beträgt trotzdem 25.000 Euro und die restliche Einlage bleibt geschuldet.
Was kostet der Notar bei einer GmbH-Gründung?
Für eine Mehrpersonen-GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und individueller Satzung nennt die Bundesnotarkammer beispielhaft 630 Euro zzgl. Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer. Die konkrete Gebühr hängt von der Gründung ab.
Was kostet das Handelsregister bei einer GmbH?
Für die Ersteintragung einer GmbH weist das Bundesportal beispielsweise 225 Euro aus. Je nach Registervorgang können weitere Gebührenpositionen relevant sein.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Kosten sind regional unterschiedlich. Das Bundesportal weist beispielsweise für Thüringen eine Gebühr von 25 Euro aus. Die konkrete Gebühr sollte bei der zuständigen Gewerbebehörde geprüft werden.
Was kostet eine GmbH-Gründung bei beglaubigt.de?
Aaktuell kostet e 249 Euro zzgl. MwSt., das Standard-Paket 399 Euro zzgl. MwSt. und das Priority-Paket 899 Euro zzgl. MwSt. Gesetzliche Notar- und Registergebühren sind nicht enthalten.
Was ist im 249-Euro-Paket von beglaubigt.de enthalten?
Nach der aktuellen Produktbeschreibung gehören unter anderem ein persönlicher Gründungsexperte, Notartermin innerhalb von sieben Werktagen, Gründungsdokumente einschließlich Gesellschafterliste, Geschäftsführerdienstvertrag, Handelsregisterbegleitung und digitale Speicherung der Urkunden dazu. Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und Transparenzregister werden in diesem Paket selbst erledigt.
Was ist im 399-Euro-Paket von beglaubigt.de enthalten?
Zusätzlich zur Gründung umfasst das aktuelle Standard-Paket unter anderem einen standardisierten Gesellschaftsvertrag für ein bis fünf Gesellschafter, mehrere Geschäftsführer sowie Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung inklusive USt-IdNr. und Transparenzregister.
Was kostet das Behördenpaket von beglaubigt.de?
Aktuell werden 199 Euro statt 249 Euro zzgl. MwSt. als Einmalzahlung ausgewiesen. Enthalten sind unter anderem Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und Transparenzregister.
Was kostet der Transparenzregister-Service von beglaubigt.de?
Das Standard-Angebot wird aktuell mit 39 Euro statt 69 Euro zzgl. MwSt. ausgewiesen. Die Express-Variante mit vollständiger Anmeldung innerhalb von 24 Stunden kostet aktuell 69 Euro statt 99 Euro zzgl. MwSt.
Was kostet eine Geschäftsadresse bei beglaubigt.de?
Eine ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Briefkasten wird aktuell ab 99 Euro angeboten. Die Produktseite nennt unter anderem Nutzung für Handelsregister, Gewerbeanmeldung und Impressum sowie digitale Postbereitstellung.
Ist eine GmbH mit Musterprotokoll günstiger?
Bei einfachen Gründungen kann das Musterprotokoll die Notarkosten reduzieren. Es bietet allerdings wesentlich weniger individuelle Gestaltungsmöglichkeiten als eine eigene Satzung.
Kann die GmbH die Gründungskosten selbst zahlen?
Das kann im Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Musterprotokoll geregelt werden. Das gesetzliche Musterprotokoll sieht beispielsweise eine Kostenübernahme durch die Gesellschaft bis insgesamt 600 Euro, höchstens bis zur Höhe ihres Stammkapitals, vor.
Welche Kosten kommen nach der GmbH-Gründung hinzu?
Typische laufende Kosten sind insbesondere Buchhaltung, Jahresabschluss beziehungsweise Steuerberatung, Geschäftskonto, Versicherungen und gegebenenfalls Geschäftsadresse oder branchenspezifische Genehmigungen. Ihre Höhe hängt stark vom Geschäftsmodell ab.
Quellenverzeichnis
- § 5 GmbHG – Stammkapital und Geschäftsanteil
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html - § 7 GmbHG – Voraussetzungen der Handelsregisteranmeldung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html - GmbHG – Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/ - Bundesnotarkammer – Beispiele für Notarkosten bei GmbH und UG
https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele - Bundesportal – Eintragung einer GmbH in das Handelsregister
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99057001060006 - Bundesportal – Gewerbeanmeldung
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99050012104000 - beglaubigt.de – GmbH und UG gründen / aktuelle Gründungspakete
https://beglaubigt.de/gruenden - beglaubigt.de – Behördenpaket
https://beglaubigt.de/behoerdenpaket - beglaubigt.de – Ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Briefkasten
https://beglaubigt.de/geschaeftsadresse - beglaubigt.de – Transparenzregister
https://beglaubigt.de/transparenzregister


