Meldung ohne Behördengang
Die Erfassung Ihrer wirtschaftlich Berechtigten nach § 19 GwG erfolgt vollständig digital und wird direkt an das Transparenzregister übermittelt – ohne Formulare, ohne Notar, ohne Steuerberater.

Mit der Transparenzregister-Meldung über beglaubigt.de erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen an die Mitteilungspflicht nach § 20 GwG und § 21 GwG. Die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten kann im Rahmen der Gründung, bei Gesellschafterwechseln, Anteilsübertragungen oder strukturellen Änderungen erfolgen. Die Übermittlung erfolgt vollständig anerkannt durch das Bundesanzeiger Verlag über die offizielle Schnittstelle des Transparenzregisters und ersetzt den eigenen Steuerberater oder Notar im Setup vollständig. Eingehende Bestätigungen und Registerauszüge werden zentral entgegengenommen, gescannt und digital im Kundenkonto bereitgestellt – damit bleiben Sie jederzeit rechtssicher compliant, auch im Remote-Betrieb.
Die Erfassung Ihrer wirtschaftlich Berechtigten nach § 19 GwG erfolgt vollständig digital und wird direkt an das Transparenzregister übermittelt – ohne Formulare, ohne Notar, ohne Steuerberater.
Jede Meldung wird vor Übermittlung auf Vollständigkeit und Korrektheit der wirtschaftlich Berechtigten geprüft – inklusive Beteiligungsquoten, Kontrollverhältnissen und Stimmrechten nach § 3 GwG. So vermeiden Sie Rückfragen und nachträgliche Korrekturen.
Nach Übermittlung wird Ihre Meldung durch den Bundesanzeiger Verlag registriert – die Eintragungsbestätigung liegt revisionssicher in Ihrem Kundenkonto und dient als Nachweis nach § 20 GwG.
Die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten für GmbH, UG und GbR. Vollständig digital an das Transparenzregister übermittelt — ohne Notar, ohne Papier, ohne Wartezeit.

Transparenzregister-Eintrag bestätigt
Bundesanzeiger Verlag
Vor 1 Minute
Alle relevanten Informationen zu Gesellschaft, Gesellschaftern und Beteiligungsverhältnissen werden strukturiert und digital erfasst.
Auf Basis Ihrer Angaben werden die wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 GwG automatisch identifiziert und rechtssicher zur Meldung vorbereitet.
Die Meldung erfolgt gemäß § 20 GwG – digital und nahtlos über die offizielle Schnittstelle zum Transparenzregister.
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung durch den Bundesanzeiger Verlag, sodass Ihre Meldepflicht vollständig erfüllt ist.
Rückrufservice vereinbaren oder telefonisch informieren +49 89 38038332

“Wir haben uns für Beglaubigt.de entschieden weil das ganze Banking einfach wahnsinnig unkompliziert ist, das beginnt bei der Kontoeröffnung, welche nicht mal einen Tag gedauert hat.”
(zzgl. MwSt.) – Einmalzahlung
Vollständige steuerliche Erfassung (§ 138 AO)
Direktübermittlung ans zuständige Finanzamt via ELSTER
Signierte Versandbestätigung als PDF
(zzgl. MwSt.) – Einmalzahlung
Vollständige steuerliche Erfassung (§ 138 AO)
Direktübermittlung ans zuständige Finanzamt via ELSTER
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Anwaltliche Betreuung, Beratung durch Beglaubigt.de Anwalt
Die Steuernummer ist die zentrale Identifikationskennung Ihres Unternehmens gegenüber dem Finanzamt und Voraussetzung für nahezu jede wirtschaftliche Aktivität. Ohne Steuernummer können Sie keine ordnungsgemäßen Rechnungen nach § 14 UStG ausstellen, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, keine Vorsteuer geltend machen und in der Praxis auch keine Geschäftskonten bei vielen Banken freischalten lassen. Auch Plattformen wie Stripe, Amazon oder Zahlungsdienstleister verlangen die Steuernummer bzw. die USt-IdNr. für die finale Verifizierung des Geschäftskontos. Für Kapitalgesellschaften ist sie zudem Grundlage für die Körperschaftsteuer-Erklärung nach § 31 KStG und die Gewerbesteuer-Erklärung nach § 14a GewStG.
Die Frist zur steuerlichen Erfassung ist gesetzlich klar geregelt: Nach § 138 Abs. 1 AO sind Gewerbetreibende und Selbstständige verpflichtet, die Aufnahme ihrer Tätigkeit innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG) beginnt diese Frist mit der Eintragung ins Handelsregister, für Einzelunternehmen und GbRs mit der Gewerbeanmeldung bzw. dem tatsächlichen Tätigkeitsbeginn.
Eine Versäumung der Frist kann ein Verspätungsgeld nach § 152 AO nach sich ziehen und – insbesondere bei vorsteuerabzugsberechtigten Gesellschaften – zu erheblichen Liquiditätsnachteilen führen, da ohne Steuernummer keine Vorsteuer aus Gründungskosten (Notar, Beratung, Büroausstattung) geltend gemacht werden kann. Seit 01.01.2021 ist die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 87a Abs. 6 AO zudem verpflichtend elektronisch – eine Papier-Einreichung ist nur noch in Härtefällen zulässig.
Ja. beglaubigt.de nutzt die offizielle ERiC-Schnittstelle (ELSTER Rich Client) der deutschen Finanzverwaltung, die seit 2013 der Standardweg für die elektronische Übermittlung steuerlicher Daten an das Finanzamt ist und nach § 87a AO als vollständig rechtssicher gilt.
Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt über ein zertifiziertes Organisationszertifikat und wird auf Seiten der Finanzverwaltung identisch behandelt wie eine Übermittlung durch einen Steuerberater oder durch ELSTER-Online direkt. Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie ein Transferprotokoll mit eindeutiger Transfer-Ticket-ID, das als rechtssicherer Nachweis der fristgerechten Erfassung nach § 138 AO dient.
Das Produkt ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche Beratung – beglaubigt.de erbringt ausdrücklich keine Steuerberatungsleistungen im Sinne des StBerG.
Das Produkt richtet sich an alle neu gegründeten Gesellschaften und Selbstständigen, die ihre steuerliche Erfassung schnell, rechtssicher und ohne Steuerberater abschließen möchten. Besonders geeignet ist es für UGs und GmbHs nach notarieller Beurkundung, Holding-Strukturen nach Tochtergesellschaftsgründung, Freiberufler und Einzelunternehmen nach Gewerbeanmeldung sowie GbRs mit gewerblicher Tätigkeit.
Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft entweder bereits im Handelsregister eingetragen ist oder eine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflertätigkeit nachgewiesen werden kann. Für komplexere Konstellationen – etwa Betriebsaufspaltungen, Organschaften oder grenzüberschreitende Sachverhalte – empfiehlt beglaubigt.de ergänzend die Hinzuziehung eines Steuerberaters, da diese Fälle individuelle Gestaltungsentscheidungen erfordern.
Die Erfassung Ihrer Daten dauert im Schnitt unter 5 Minuten, die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt unmittelbar nach Abschluss.
Die eigentliche Zuteilung der Steuernummer liegt anschließend im Verantwortungsbereich des zuständigen Finanzamts und variiert je nach Bundesland und Auslastung zwischen 2 und 6 Werktagen – in Einzelfällen (z. B. Berlin, Hamburg zu Quartalswechseln) auch länger.
Im Vergleich zur klassischen Papier-Einreichung, bei der mit 3–8 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen ist, beschleunigt die digitale ELSTER-Übermittlung den Prozess erheblich, da Medienbrüche und postalische Laufzeiten entfallen. Sobald die Steuernummer vorliegt, wird der Bescheid des Finanzamts direkt an die Geschäftsadresse der Gesellschaft zugestellt.