GmbH gründen Schritte

2. Sep 2024

Was muss man machen, um eine GmbH zu gründen?

Die Gründung einer GmbH, aber auch UG Gründungen, oder Holding Gründungen sind ein mehrstufiger Prozess, der sorgfältige Planung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erfordert. Im Folgenden sind die wesentlichen Schritte aufgeführt, die notwendig sind, um eine GmbH erfolgreich zu gründen:

  1. Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags: Der Vertrag muss Informationen über den Firmennamen, den Sitz der Gesellschaft, den Unternehmensgegenstand und die Höhe des Stammkapitals enthalten, das laut § 5 Abs. 1 GmbHG mindestens 25.000 Euro betragen muss.
  2. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags: Diese gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme (§ 2 Abs. 1 GmbHG) garantiert die Rechtsgültigkeit der Gründungsdokumente. Notare leisten essenzielle Aufklärungsarbeit und führen die Identitätsprüfung sowie die Beglaubigung der Unterschriften durch.
  3. Einzahlung des Stammkapitals: Bevor die GmbH beim Handelsregister angemeldet werden kann, muss ein Viertel des Stammkapitals, mindestens jedoch 12.500 Euro, auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Dies dient als Beleg für die finanzielle Gründungsbereitschaft.
  4. Anmeldung beim Handelsregister: Die Anmeldung, die durch einen Notar erfolgt, muss neben den Unterschriften aller Geschäftsführer auch den Gesellschaftsvertrag und den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals umfassen. Mit der Eintragung ins Handelsregister (§ 11 GmbHG) erlangt die GmbH ihre Rechtsfähigkeit.

Jeder dieser Schritte verlangt präzise Aufmerksamkeit und ein fundiertes rechtliches Verständnis. Digitale Dienstleistungen wie beglaubigt.de erleichtern Gründern die Planung von Notarterminen, was eine Beschleunigung des gesamten Gründungsprozesses ermöglicht. Die strikte Befolgung dieser gesetzlichen Anforderungen bildet das Fundament für die rechtskonforme Gründung einer GmbH.

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Wie lange dauert es, eine GmbH zu gründen?

Die Dauer des Prozesses für die Gründung einer GmbH kann variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des Geschäftsmodells, der Vollständigkeit der eingereichten Dokumente und der Auslastung des zuständigen Handelsregisters.

Generell lässt sich jedoch sagen, dass die Gründung einer GmbH von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur Eintragung ins Handelsregister zwischen zwei und sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.

Der erste Schritt, die Ausarbeitung und notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, kann je nach Verfügbarkeit von Notarterminen und der Vorbereitung der Gründungsmitglieder innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein. Dienste wie beglaubigt.de spielen hier eine entscheidende Rolle, indem sie die Vereinbarung von Notarterminen beschleunigen und somit zur Effizienzsteigerung beitragen.

Die Einzahlung des Stammkapitals und die Eröffnung eines Geschäftskontos können zusätzliche Zeit beanspruchen, insbesondere wenn Banktermine koordiniert werden müssen. Sobald das Kapital eingezahlt ist, kann der Antrag auf Eintragung beim Handelsregister eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beim Handelsregister variiert regional und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen.

Es ist zu beachten, dass jeder Verzögerungsfaktor den Gesamtprozess verlängern kann. Effiziente Vorbereitung, wie das rechtzeitige Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen und die Nutzung digitaler Hilfsmittel zur Terminvereinbarung, kann die Gründungsdauer erheblich reduzieren. Zudem ist eine präzise Planung essenziell, um unerwartete Verzögerungen zu minimieren und den Gründungsprozess zügig voranzutreiben.

Möchten Sie sich bestmöglich vorbereiten, bevor Sie eine GmbH gründen, könnte Sie auch der folgende Artikel interessieren: GmbH gründen Voraussetzungen

Wie viel kostet es, eine GmbH zu gründen?

Die Kosten für die Gründung einer GmbH setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die von notwendigen Gebühren über Beratungskosten bis hin zu Kapitaleinlagen reichen. Im Kern muss mit einem finanziellen Aufwand gerechnet werden, der die Einzahlung des Stammkapitals, Notargebühren sowie die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister umfasst.

Das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH eingezahlt werden muss, beträgt mindestens 25.000 Euro. Es ist zu beachten, dass dieser Betrag nicht vollständig für Betriebsausgaben verfügbar ist, da er als Haftungssumme dient. Dennoch kann ein Teil des Kapitals nach der Gründung unter bestimmten Voraussetzungen für geschäftliche Aktivitäten genutzt werden.

Notargebühren variieren je nach Höhe des Stammkapitals und Komplexität der Gründungsunterlagen, liegen jedoch in der Regel zwischen 300 und 1.000 Euro. Diese Gebühren decken die Kosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister ab.

Die Eintragungsgebühren beim Handelsregister sind ebenfalls variabel und können zwischen 150 und 300 Euro betragen. Diese Gebühren sind direkt an das zuständige Amtsgericht zu entrichten und hängen von der jeweiligen Gerichtsgebührenordnung ab.

Zusätzlich können Kosten für beratende Dienstleistungen anfallen, beispielsweise für Rechts- oder Steuerberatung während des Gründungsprozesses. Obwohl diese Kosten variieren, ist eine professionelle Beratung oft entscheidend, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und den Gründungsprozess effizient zu gestalten.

Zusammenfassend besteht die finanzielle Belastung aus:

  • Stammkapitaleinlage: Mindestens 25.000 Euro.
  • Notargebühren: Ca. 300 bis 1.000 Euro.
  • Handelsregistergebühren: Ca. 150 bis 300 Euro.
  • Beratungskosten: Variabel.

Eine genaue Planung und Budgetierung ist entscheidend, um Überraschungen zu vermeiden und den Gründungsprozess einer GmbH reibungslos und erfolgreich zu gestalten.

Mehr Informationen zu dem Thema erhalten Sie in diesem Artikel: GmbH gründen Kosten

Kann man eine GmbH ohne Geld gründen?

Die Frage, ob eine GmbH ohne monetäre Mittel gegründet werden kann, führt oft zu Missverständnissen. Gemäß § 5 Abs. 1 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) ist für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich. Dieses Kapital muss jedoch nicht zwingend in bar aufgebracht werden; es bietet sich auch die Möglichkeit der Sacheinlage, bei der Sachwerte anstelle von Bargeld eingebracht werden.

Sacheinlagen können beispielsweise in Form von Maschinen, Grundstücken oder Patenten erfolgen, müssen jedoch genau bewertet werden, um sicherzustellen, dass ihr Wert dem geforderten Stammkapital entspricht. Die Bewertung der Sacheinlagen und deren Annahme müssen im Gesellschaftsvertrag festgehalten und von einem Notar beurkundet werden, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Gründungsschritt, von der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags über die notarielle Beurkundung bis hin zur Eintragung ins Handelsregister, mit Kosten verbunden ist. Diese initialen Kosten, inklusive der Notargebühren und der Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister, können nicht durch Sacheinlagen abgedeckt werden und müssen in bar entrichtet werden.

Eine Alternative zur klassischen GmbH bietet die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt), oft auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Diese Unternehmensform ermöglicht die Gründung mit einem symbolischen Stammkapital von nur einem Euro. Die UG folgt dabei denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie die GmbH, muss jedoch einen Teil ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist und in eine GmbH umgewandelt werden kann.

Die Gründung einer GmbH oder einer UG ohne finanzielle Mittel ist somit in der Praxis nicht durchführbar. Selbst bei einer Gründung mittels Sacheinlagen oder der Wahl der Rechtsform einer UG müssen die Gründer über genügend liquide Mittel verfügen, um die anfallenden Gebühren und Kosten zu decken.

Egal ob Sie eine UG gründen, GmbH gründen oder Holding gründen möchten, beglaubigt.de hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Notar-Termine online zu vereinbaren. Wir arbeiten mit Partner-Notaren aus ganz Deutschland zusammen und können Ihnen für Ihre Gründung einen Notar aus Ihrer Nähe an die Seite stellen. Auch für die Gründung einer anderen Geschäftsform können Sie jederzeit eine Anfrage an uns schicken.

Kann man eine GmbH auch online gründen?

Die Digitalisierung des Rechtswesens in Deutschland hat neue Möglichkeiten eröffnet, auch im Bereich der Unternehmensgründung. Die Gründung einer GmbH kann teilweise online durchgeführt werden, wobei der Gesetzgeber bestimmte Anforderungen für eine digitale Abwicklung festgelegt hat. Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), welches am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, können Unternehmer bestimmte Schritte des Gründungsprozesses einer GmbH digital vornehmen.

Die digitale Gründung umfasst insbesondere die Erstellung des Gesellschaftsvertrags in standardisierter Form, die elektronische Unterzeichnung sowie die Online-Beantragung der Eintragung ins Handelsregister. Notwendige notarielle Beurkundungen können über Online-Identifikationsverfahren und Videokonferenzen erfolgen, wobei die Identität der Gründenden eindeutig festgestellt werden muss und alle Beteiligten dem Notar digital zugeschaltet sind.

Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Aspekte der GmbH-Gründung vollständig online abgewickelt werden können. Die Einzahlung des Stammkapitals und die Eröffnung eines Geschäftskontos erfordern in der Regel den persönlichen Kontakt zu einer Bank, obwohl einige Banken beginnen, auch diese Prozesse zu digitalisieren.

Die Vorteile einer Online-Gründung liegen in der Zeit- und Kostenersparnis sowie in der Flexibilität des Verfahrens. Gründer können wichtige Schritte von jedem Ort aus initiieren und müssen nicht mehrfach persönlich beim Notar oder dem Handelsregister vorsprechen.

Die Online-Gründung einer GmbH durch die fortschreitende Digitalisierung und die Einführung des DiRUG erleichtert wurde. Trotzdem sind gewisse physische Prozesse nach wie vor erforderlich, weshalb eine vollständig onlinebasierte Gründung aktuell noch nicht möglich ist. Dieser hybride Ansatz vereinfacht den Gründungsprozess erheblich, erfordert jedoch weiterhin eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen.

Wenn Sie noch mehr darüber erfahren möchten, wie sie online eine UG gründen oder GmbH gründen können, sollten Sie sich folgenden Artikel anschauen: Der Digitale Notar für Deutschland - Online Gründung einer GmbH oder UG

Was muss ich vor der Gründung eines Unternehmens machen?

Vor der Gründung eines Unternehmens ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend, um den langfristigen Erfolg sicherzustellen. Dieser Prozess beginnt mit einer Reihe wichtiger Schritte, die jeweils darauf abzielen, eine solide Grundlage für das zukünftige Geschäft zu schaffen:

  1. Marktforschung durchführen: Ein tiefes Verständnis des Zielmarktes, der Kundenbedürfnisse und des Wettbewerbs ist essentiell, um die Geschäftsidee auf ihre Lebensfähigkeit zu prüfen.
  2. Businessplan erstellen: Der Businessplan dient als Roadmap für das Unternehmen und umfasst Ziele, Strategien, Finanzprognosen und einen Marketingplan. Er ist auch ein entscheidendes Dokument für die Gewinnung von Investoren.
  3. Rechtsform wählen: Die Wahl zwischen Einzelunternehmen, GmbH, UG und anderen Formen hat weitreichende Implikationen für Haftung, Steuern und Unternehmensführung.
  4. Regulatorische Anforderungen klären: Abhängig von der Branche und dem Standort des Unternehmens können spezielle Genehmigungen oder Lizenzen erforderlich sein.
  5. Finanzielle Planung vornehmen: Eine solide Finanzplanung umfasst die Sicherung der Startfinanzierung, die Kalkulation des Kapitalbedarfs und die Budgetierung für die erste Betriebsphase.
  6. Geschäftskonto einrichten: Ein separates Konto für das Unternehmen erleichtert das Finanzmanagement und ist häufig eine Voraussetzung für geschäftliche Transaktionen.

Neben diesen grundlegenden Schritten sollten potenzielle Unternehmer auch die rechtzeitige Registrierung beim Gewerbeamt oder Handelsregister in Betracht ziehen und sich über steuerliche Verpflichtungen informieren, wie die Anmeldung beim Finanzamt und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Absicherung durch Versicherungen kann ebenfalls kritisch sein, um das Unternehmen und seine Vermögenswerte zu schützen.

Diese sorgfältige Vorbereitung und Planung ermöglicht es Unternehmern, mit größerer Sicherheit in den Markt einzutreten und legt den Grundstein für ein erfolgreiches und nachhaltiges Geschäftswachstum.

Egal in welcher Gründungsphase Sie sich gerade befinden, wir helfen Ihnen gerne, den passenden Notar zu finden. Dafür stehen wir deutschlandweit mit fachkundigen Notaren in Kontakt.

Zusammenfassung

Die Gründung einer GmbH ist ein komplexer Prozess, der detaillierte Planung und ein tiefgehendes Verständnis rechtlicher Vorgaben erfordert. Die Schritte zur Gründung einer GmbH, beginnend mit der Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags, über die notarielle Beurkundung, bis hin zur Eintragung ins Handelsregister und die Einzahlung des Stammkapitals, sind essenziell, um die rechtliche Grundlage für ein erfolgreiches Unternehmertum zu legen.

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) haben Unternehmer nun die Möglichkeit, einige dieser Schritte online durchzuführen, was den Gründungsprozess erheblich vereinfachen und beschleunigen kann. Trotz dieser Fortschritte im digitalen Bereich müssen Gründer jedoch persönliche Termine für bestimmte essenzielle Schritte, wie die Kontoeröffnung und teilweise die Kapitaleinzahlung, wahrnehmen.

Die finanziellen Aspekte der Gründung, einschließlich der Notargebühren, der Handelsregistergebühren und der Beratungskosten, sowie die Notwendigkeit eines Mindeststammkapitals oder alternativ der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit geringerem Kapitalbedarf, sind wichtige Überlegungen für zukünftige Unternehmer.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründung einer GmbH ein strukturiertes und gut durchdachtes Unterfangen ist, das durch digitale Dienstleistungen wie beglaubigt.de unterstützt werden kann. Diese Plattformen bieten wertvolle Hilfestellungen bei der Koordination notarieller Termine und der Navigation durch den Gründungsprozess. Eine erfolgreiche GmbH-Gründung setzt die Beachtung aller gesetzlichen Anforderungen voraus und bildet das solide Fundament für geschäftlichen Erfolg und Wachstum.