Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Eine GmbH-Vorratsgesellschaft ist bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen. Der wesentliche Zeitvorteil gegenüber einer Neugründung besteht darin, dass die erstmalige Gründung und Registereintragung nicht mehr abgewartet werden müssen.
- Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Beim Preisvergleich solltest du das vorhandene Gesellschaftsvermögen klar vom eigentlichen Aufpreis für die Vorratsgesellschaft und von Notar-, Register- und Zusatzkosten unterscheiden.
- Die Geschäftsanteile werden notariell übertragen. Nach § 15 Abs. 3 GmbHG bedarf die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils der notariellen Beurkundung. Häufig werden im Zusammenhang mit der Übernahme auch Geschäftsführung, Firma, Unternehmensgegenstand oder Satzung angepasst.
- Die Gesellschaft sollte vor dem Kauf geprüft werden. Besonders wichtig sind Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Kapitalstatus, Geschäftskonto und die Frage, ob tatsächlich keine unerwartete operative Vergangenheit oder Verbindlichkeiten bestehen.
- Nach dem Notartermin sind noch nicht automatisch alle Folgeprozesse abgeschlossen. Änderungen müssen gegebenenfalls zum Handelsregister angemeldet werden; außerdem können Bank-KYC, Transparenzregister, Gewerbeanmeldung und steuerliche Anpassungen erforderlich sein.
- Vorrats-GmbH direkt übernehmen: Wenn du kurzfristig eine bereits eingetragene Gesellschaft benötigst, kannst du mit beglaubigt.de eine Vorratsgesellschaft erwerben und den Übernahmeprozess vom Notartermin bis zu den erforderlichen Registeränderungen vorbereiten.
Was ist eine GmbH-Vorratsgesellschaft?
Eine GmbH-Vorratsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die bereits vollständig gegründet und in das Handelsregister eingetragen wurde, aber grundsätzlich noch nicht für ein operatives Unternehmen eingesetzt worden ist. Sie wird gewissermaßen „auf Vorrat“ errichtet, damit ein späterer Käufer nicht den gesamten erstmaligen Gründungsprozess einer neuen GmbH durchlaufen muss.
Rechtlich handelt es sich dabei um eine ganz normale GmbH. „Vorratsgesellschaft“ ist keine eigene Rechtsform. Die Gesellschaft besitzt bereits eine Satzung, Geschäftsanteile, eine Geschäftsführung, einen Sitz und ein Stammkapital. Nach der Übernahme werden diese Bestandteile soweit erforderlich an das tatsächliche Unternehmen des Käufers angepasst.
Genau darin liegt der entscheidende Unterschied zur klassischen Neugründung. Wer eine neue GmbH errichtet, muss zunächst den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden lassen, die Geschäftsführung bestellen, das erforderliche Stammkapital aufbringen und anschließend die Gesellschaft zum Handelsregister anmelden. Die GmbH als solche entsteht nach § 11 Abs. 1 GmbHG erst mit ihrer Eintragung.
Bei einer Vorrats-GmbH ist diese ursprüngliche Registereintragung bereits abgeschlossen. Der Käufer übernimmt also einen existierenden Rechtsträger und stattet diesen anschließend mit seinem eigenen Unternehmen aus. Gesellschaftsrechtlich ist dieser Vorgang allerdings keineswegs bedeutungslos: Die erstmalige Aktivierung einer Vorratsgesellschaft wird nach der Rechtsprechung als sogenannte wirtschaftliche Neugründung behandelt.
Wer noch nicht entschieden hat, welcher Weg besser zum eigenen Vorhaben passt, sollte deshalb zusätzlich den Vergleich „Vorratsgesellschaft oder GmbH neu gründen: Was ist schneller und günstiger?“ berücksichtigen.
Warum kann eine Vorrats-GmbH schneller sein als eine Neugründung?
Der wichtigste Grund für den Kauf einer Vorratsgesellschaft ist fast immer Zeit. Bei einer klassischen GmbH-Gründung liegen zwischen der Entscheidung zur Gründung und der endgültigen Handelsregistereintragung mehrere voneinander abhängige Schritte. Nach dem Notartermin muss regelmäßig ein Geschäftskonto für die GmbH in Gründung eröffnet, das erforderliche Kapital eingezahlt und anschließend die Registeranmeldung eingereicht und vom zuständigen Gericht bearbeitet werden.
Bei einer Vorrats-GmbH sind Gründung und erstmalige Handelsregistereintragung dagegen bereits erfolgt. Der Käufer muss deshalb nicht darauf warten, dass der Rechtsträger überhaupt erst entsteht. Gerade bei zeitkritischen Projekten kann dieser Vorsprung entscheidend sein – beispielsweise wenn kurzfristig ein Vertrag abgeschlossen, eine Tochtergesellschaft bereitgestellt, ein Investment umgesetzt oder eine Transaktion über eine deutsche GmbH abgewickelt werden soll.
Der häufig verwendete Begriff „sofort handlungsfähig“ sollte trotzdem nicht zu weit verstanden werden. Zwar existiert die GmbH bereits, doch nach der Übernahme können weitere Prozesse erforderlich sein. Eine neue Geschäftsführung muss gegebenenfalls im Handelsregister eingetragen werden, die Bank muss neue Vertretungsberechtigte identifizieren und bei einer Änderung von Firma oder Unternehmensgegenstand müssen die entsprechenden gesellschaftsrechtlichen und registerrechtlichen Schritte durchgeführt werden.
Hinzu kommen möglicherweise Gewerbeanmeldung, steuerliche Anpassungen, Transparenzregister oder branchenspezifische Genehmigungen. Eine Vorratsgesellschaft beseitigt diese Anforderungen nicht. Sie überspringt vor allem die ursprüngliche Gründung und das Warten auf die erstmalige Handelsregistereintragung.
Ob dieser Vorteil wirtschaftlich relevant ist, hängt deshalb vom konkreten Vorhaben ab. Wer ohnehin erst in drei Monaten operativ starten möchte, gewinnt durch eine Vorratsgesellschaft möglicherweise wenig. Wer dagegen innerhalb weniger Tage oder Wochen eine bereits existierende Kapitalgesellschaft benötigt, kann erheblich profitieren.
Was kostet eine GmbH-Vorratsgesellschaft?

Beim Kaufpreis einer Vorrats-GmbH ist eine saubere Trennung besonders wichtig. Der Gesamtbetrag besteht nicht einfach aus einer einzigen „Gebühr für eine fertige GmbH“. Vielmehr können Gesellschaftsvermögen, Anbieterleistung, notarielle Kosten, Registerkosten und zusätzliche Leistungen zusammenkommen.
An erster Stelle steht das Stammkapital. Nach § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH 25.000 Euro. Dieses Kapital gehört nach seiner Einzahlung allerdings der Gesellschaft und nicht dem Anbieter oder dem späteren Gesellschafter persönlich. Deshalb sollte beim Kauf nachvollziehbar sein, welches Gesellschaftsvermögen tatsächlich vorhanden ist und wie der neue Geschäftsführer nach der Übernahme darauf zugreifen kann.
Davon zu unterscheiden ist der eigentliche Aufpreis für die Vorratsgesellschaft. Damit werden typischerweise die ursprüngliche Gründung, Vorhaltung der Gesellschaft, Administration und die Organisation der späteren Übernahme vergütet. Je nach Angebot können außerdem Leistungen wie Notarkoordination, Geschäftsadresse, Konto, Firmierungsprüfung oder Unterstützung bei behördlichen Folgeprozessen enthalten sein.
Hinzu kommen Notarkosten. Die Geschäftsanteile müssen notariell übertragen werden. Werden gleichzeitig Firma, Unternehmensgegenstand, Sitz oder andere Satzungsbestimmungen geändert, können weitere notarielle Vorgänge hinzukommen. Die Notargebühren sind in Deutschland gesetzlich geregelt und können nicht frei zwischen Käufer und Notar ausgehandelt werden.
Schließlich können Register- und Folgekosten entstehen. Dazu zählen insbesondere Handelsregistergebühren und – abhängig vom konkreten Fall – Kosten für Geschäftsadresse, Geschäftskonto, steuerliche Beratung, Genehmigungen oder weitere rechtliche Anpassungen.
Bei beglaubigt.de wird die Vorrats-GmbH derzeit in unterschiedlichen Leistungsumfängen angeboten. Entscheidend ist deshalb nicht nur der sichtbare Gesamtpreis, sondern die Frage, welche Bestandteile darin bereits enthalten sind und welcher Betrag als Gesellschaftsvermögen in der GmbH verbleibt.
Ein sinnvoller Kostenvergleich zwischen Vorratsgesellschaft und Neugründung sollte daher immer dieselben Positionen gegenüberstellen. Andernfalls wird beispielsweise ein Gesamtpreis inklusive Stammkapital mit den reinen Dienstleistungsgebühren einer Neugründung verglichen – und das Ergebnis wäre irreführend.
Wie läuft die Übernahme einer Vorrats-GmbH konkret ab?
Der Übernahmeprozess beginnt nicht erst beim Notar. Bevor die Geschäftsanteile gekauft werden, sollte zunächst eine passende Vorratsgesellschaft ausgewählt und geprüft werden. Dabei geht es insbesondere um Rechtsform, Sitz, Stammkapital, Registerstatus und vorhandene Unterlagen. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Gesellschaft tatsächlich noch keine operative Tätigkeit ausgeübt hat.
Anschließend werden die Daten des künftigen Unternehmens festgelegt. Dazu gehören insbesondere die neuen Gesellschafter und Geschäftsführer, die gewünschte Firma, der Unternehmensgegenstand und die Geschäftsanschrift. Soll auch der Satzungssitz verändert werden, muss dies ebenfalls vorbereitet werden.
Gerade beim Firmennamen lohnt sich eine frühzeitige Prüfung. Eine Vorratsgesellschaft bringt wenig Zeitersparnis, wenn die gewünschte neue Firma später vom Registergericht beanstandet wird und Gründungsunterlagen beziehungsweise Beschlüsse erneut angepasst werden müssen. Wie du den gewünschten Namen vorbereitest, erklären wir im Ratgeber „Unternehmensname prüfen: Anforderungen laut IHK und Handelsregister“.
Der eigentliche Anteilserwerb erfolgt anschließend notariell. Nach § 15 Abs. 3 GmbHG bedarf die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils eines notariell geschlossenen Vertrags. Auch eine Vereinbarung, durch die sich ein Gesellschafter zur späteren Abtretung verpflichtet, ist nach § 15 Abs. 4 GmbHG grundsätzlich formbedürftig.
Im Notartermin können – abhängig vom konkreten Übernahmemodell – mehrere Vorgänge miteinander verbunden werden. Neben Kauf und Abtretung der Geschäftsanteile können beispielsweise die neue Geschäftsführung bestellt, die bisherige Geschäftsführung abberufen und notwendige Satzungsänderungen beschlossen werden.
Nach Wirksamwerden der Anteilsübertragung muss außerdem die Gesellschafterliste angepasst werden. Hat ein Notar an der Veränderung mitgewirkt, sieht § 40 Abs. 2 GmbHG vor, dass er die aktualisierte Liste zum Handelsregister einreicht. Wer genauer wissen möchte, welche Bedeutung dieses Dokument besitzt, findet die Details im Artikel „Gesellschafterliste einer GmbH: Inhalt, Muster & Pflichten“.
Anschließend werden die übrigen registerpflichtigen Änderungen eingereicht. Der Notartermin ist deshalb ein zentraler Meilenstein, aber nicht zwingend der Moment, in dem jeder einzelne Folgeprozess bereits abgeschlossen ist.
Was passiert mit Firma, Unternehmensgegenstand und Geschäftsführung?
Eine Vorratsgesellschaft wird normalerweise nicht exakt mit den Unternehmensdaten angeboten, die der spätere Käufer benötigt. Gerade deshalb gehören Änderungen an Firma, Unternehmensgegenstand und Geschäftsführung zum typischen Übernahmeprozess.
Die Firma ist der rechtliche Name der GmbH. Soll die Vorratsgesellschaft künftig unter dem Namen des tatsächlichen Unternehmens auftreten, muss geprüft werden, ob der gewünschte Name den firmenrechtlichen Anforderungen entspricht und ausreichend von bestehenden Firmen unterscheidbar ist. Zusätzlich sollte eine Markenrecherche erfolgen, weil die handelsregisterrechtliche Zulässigkeit nicht automatisch bedeutet, dass keine älteren Markenrechte entgegenstehen.
Der Unternehmensgegenstand muss ebenfalls zum geplanten Geschäft passen. Ein zu enger bestehender Unternehmensgegenstand kann das neue Geschäftsmodell nicht ausreichend abbilden; ein zu unbestimmter neuer Gegenstand kann wiederum Rückfragen auslösen. Deshalb sollte die Formulierung bereits vor dem Notartermin abgestimmt werden.
Bei der Geschäftsführung findet typischerweise ein Wechsel statt. Die bisher für die Vorratshaltung bestellte Geschäftsführung wird abberufen und der Käufer beziehungsweise eine von ihm bestimmte Person wird zum neuen Geschäftsführer bestellt. Dieser Wechsel muss anschließend ordnungsgemäß zum Handelsregister angemeldet werden.
Wer aus dem Ausland gründet oder keine eigene deutsche Geschäftsanschrift besitzt, muss außerdem rechtzeitig eine geeignete Anschrift organisieren. Dafür kann beispielsweise eine ladungsfähige Geschäftsadresse von beglaubigt.de genutzt werden.
Was passiert mit dem Stammkapital und dem Geschäftskonto?
Gerade dieser Punkt wird beim Kauf einer Vorratsgesellschaft häufig unterschätzt. Das Stammkapital ist nach der Einzahlung Gesellschaftsvermögen. Der Käufer erhält deshalb nicht persönlich 25.000 Euro ausgezahlt, sondern übernimmt Geschäftsanteile an einer Gesellschaft, die über entsprechendes Vermögen verfügen soll.
Vor dem Kauf sollte nachvollziehbar sein, wo sich dieses Vermögen befindet und ob es noch vorhanden ist. Kontoauszüge, Bankbestätigungen und die bisherigen Geschäftsvorgänge können dabei eine wichtige Rolle spielen.
Besteht bereits ein Geschäftskonto, muss außerdem geklärt werden, wie der neue Geschäftsführer Zugriff erhält. Banken unterliegen eigenen Identifizierungs- und Geldwäschepflichten. Ein notariell vollzogener Geschäftsführerwechsel führt deshalb nicht automatisch dazu, dass der neue Geschäftsführer noch am selben Tag Online-Banking und vollständige Verfügungsbefugnis erhält.
Bei zeitkritischen Übernahmen sollte deshalb bereits vor dem Notartermin geklärt werden, welche Dokumente die Bank verlangt und wie lange die Legitimation der neuen Beteiligten voraussichtlich dauert.
Das ist auch für die Beurteilung der tatsächlichen Handlungsfähigkeit wichtig. Eine Gesellschaft kann rechtlich bereits existieren, während praktisch noch kein Zugriff auf das Bankkonto besteht. Wer unmittelbar Zahlungen leisten oder größere Verträge erfüllen muss, sollte diesen Unterschied in die Zeitplanung einbeziehen.
Welche Risiken müssen Käufer vor der Übernahme prüfen?
Eine Vorratsgesellschaft sollte nicht allein deshalb ungeprüft gekauft werden, weil sie als „unbenutzt“ oder „geschäftlich inaktiv“ bezeichnet wird. Der Käufer übernimmt schließlich die bestehende juristische Person und nicht lediglich einen neuen Firmennamen.
Besonders wichtig ist zunächst die wirtschaftliche Vergangenheit. Es sollte nachvollziehbar sein, dass die GmbH tatsächlich noch keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt, keine Kundenverträge abgeschlossen, keine Kredite aufgenommen und keine sonstigen unerwarteten Verpflichtungen begründet hat.
Ebenso wichtig ist der Kapitalstatus. Das angegebene Gesellschaftsvermögen sollte tatsächlich vorhanden sein. Bei Abweichungen zwischen nominellem Stammkapital und vorhandenem Vermögen können erhebliche gesellschaftsrechtliche Probleme entstehen.
Daneben sollten Handelsregisterauszug, Satzung und Gesellschafterliste miteinander abgeglichen werden. Auch steuerliche Vorgänge, Bankkonto und gegebenenfalls bereits bestehende Verträge gehören in die Prüfung.
Eine detaillierte Prüfung mit zehn konkreten Risikofeldern findest du im Ratgeber „Vorratsgesellschaft kaufen: Diese 10 Risiken solltest du vor der Übernahme prüfen“.
Warum spielt die „wirtschaftliche Neugründung“ eine wichtige Rolle?
Die Tatsache, dass die GmbH bereits im Handelsregister eingetragen ist, bedeutet nicht, dass ihre erstmalige Aktivierung gesellschaftsrechtlich völlig unbeachtlich wäre.
Der Bundesgerichtshof behandelt die erstmalige Ausstattung einer Vorratsgesellschaft mit einem Unternehmen und die Aufnahme des Geschäftsbetriebs als wirtschaftliche Neugründung. Hintergrund ist insbesondere der Gläubigerschutz: Die gesetzlichen Regeln über die Kapitalaufbringung sollen nicht dadurch umgangen werden können, dass anstelle einer neuen GmbH eine bereits eingetragene, bislang inaktive Gesellschaft verwendet wird.
Nach der Rechtsprechung sind deshalb die der Sicherung der Kapitalausstattung dienenden Gründungsvorschriften entsprechend anzuwenden. Die Geschäftsführung muss insbesondere versichern, dass die erforderliche Kapitalausstattung vorhanden und das Vermögen zur freien Verfügung steht.
Gleichzeitig ist wichtig, die wirtschaftliche Neugründung nicht mit einer zweiten rechtlichen Gründung zu verwechseln. Die GmbH existiert bereits als juristische Person. Der BGH hat ausdrücklich hervorgehoben, dass bei ordnungsgemäßer Offenlegung keine zweite konstitutive Registereintragung erforderlich ist, damit die Gesellschaft als Rechtsträger fortbesteht.
Für Käufer folgt daraus ein praktischer Grundsatz: Die Vorrats-GmbH spart die erstmalige rechtliche Gründung, aber nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aktivierung und Kapitalausstattung.
Vorrats-GmbH oder Neugründung: Welche Variante ist sinnvoller?
Eine Vorratsgesellschaft ist nicht grundsätzlich „besser“ als eine neu gegründete GmbH. Beide Modelle lösen unterschiedliche Probleme.
Die Neugründung eignet sich besonders für Unternehmer, die ausreichend Zeit haben und ihre Gesellschaft von Beginn an individuell gestalten möchten. Firma, Satzung, Unternehmensgegenstand und Gesellschafterstruktur können direkt auf das Unternehmen zugeschnitten werden. Gleichzeitig entfällt der zusätzliche Aufpreis für die Bereitstellung einer bereits eingetragenen Gesellschaft.
Die Vorrats-GmbH ist dagegen besonders interessant, wenn der Zeitfaktor entscheidend ist. Wer kurzfristig eine bereits bestehende GmbH für einen Vertrag, eine Beteiligung, ein Investment oder eine neue Tochtergesellschaft benötigt, kann die Wartezeit auf die erstmalige Registereintragung vermeiden.
Dafür entstehen zusätzliche Kosten und es muss eine bestehende Gesellschaft geprüft und angepasst werden.
Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein anhand des Kaufpreises getroffen werden. Sinnvoller ist die Frage:
Wie viel ist es für mein Unternehmen wert, bereits jetzt eine eingetragene GmbH zu besitzen, statt auf eine Neugründung zu warten?
Ist der Zeitvorteil wirtschaftlich größer als der zusätzliche Aufwand, kann die Vorratsgesellschaft die bessere Wahl sein. Besteht kein Zeitdruck, ist eine klassische GmbH-Gründung mit beglaubigt.de häufig die direktere und günstigere Lösung.
Fazit: Die Vorrats-GmbH ist vor allem ein Instrument für zeitkritische Gründungen
Eine GmbH-Vorratsgesellschaft ermöglicht es, einen bereits existierenden und eingetragenen Rechtsträger zu übernehmen. Dadurch entfällt insbesondere die Wartezeit auf die erstmalige Handelsregistereintragung einer neu gegründeten GmbH.
Der Kauf ist trotzdem kein einfacher Austausch von Namen auf einem Registerblatt. Geschäftsanteile müssen notariell übertragen, die neue Gesellschafterstruktur dokumentiert und regelmäßig Geschäftsführung, Firma und Unternehmensgegenstand angepasst werden. Geschäftskonto, Transparenzregister, Gewerbeanmeldung und steuerliche Prozesse können ebenfalls weitere Schritte erforderlich machen.
Besonders wichtig ist eine saubere Prüfung des vorhandenen Gesellschaftsvermögens und der bisherigen Aktivitäten. Eine echte Vorratsgesellschaft sollte keine unerwartete operative Vergangenheit oder Altlasten besitzen.
Wer diese Punkte vor dem Notartermin klärt, kann den eigentlichen Vorteil der Struktur effektiv nutzen: eine bereits bestehende GmbH, ohne den vollständigen zeitlichen Vorlauf einer klassischen Neugründung.
Du benötigst kurzfristig eine bereits eingetragene GmbH? Mit beglaubigt.de kannst du eine Vorratsgesellschaft erwerben und den Übernahmeprozess von der Auswahl der Gesellschaft über den Notartermin bis zu den erforderlichen Registeränderungen strukturiert vorbereiten.
FAQ zur GmbH-Vorratsgesellschaft
Was genau kaufe ich bei einer Vorrats-GmbH?
Du kaufst die Geschäftsanteile einer bereits bestehenden und im Handelsregister eingetragenen GmbH. Die Gesellschaft selbst bleibt derselbe Rechtsträger; durch die Anteilsübertragung wechseln jedoch ihre Gesellschafter. Zusätzlich werden häufig Geschäftsführung, Firma, Unternehmensgegenstand und weitere Angaben angepasst.
Wie hoch ist das Stammkapital einer Vorrats-GmbH?
Für eine GmbH gilt nach § 5 Abs. 1 GmbHG ein gesetzliches Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Beim Kauf sollte geprüft werden, welches Gesellschaftsvermögen tatsächlich vorhanden ist und wo es verwahrt wird.
Muss ich beim Kauf einer Vorrats-GmbH zum Notar?
Ja. Nach § 15 Abs. 3 GmbHG muss die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils notariell beurkundet werden. Werden gleichzeitig Satzungsänderungen beschlossen, ist auch dafür grundsätzlich notarielle Mitwirkung erforderlich.
Kann ich Firma und Unternehmensgegenstand sofort ändern?
Beide Angaben können im Rahmen der Übernahme angepasst werden. Da sie Bestandteil des Gesellschaftsvertrags sind, müssen die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse gefasst und die Änderungen zum Handelsregister angemeldet werden. Gerade den neuen Firmennamen solltest du deshalb möglichst bereits vor dem Notartermin prüfen lassen.
Kann ich die 25.000 Euro nach dem Kauf ausgeben?
Das Gesellschaftsvermögen gehört der GmbH und kann grundsätzlich für betriebliche Zwecke verwendet werden. Es darf jedoch nicht einfach als privates Vermögen an den neuen Gesellschafter ausgezahlt werden. Zusätzlich ist bei einer Vorratsgesellschaft die Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Neugründung und Kapitalausstattung zu beachten.
Wie schnell bekomme ich Zugriff auf das Geschäftskonto?
Das hängt insbesondere von der Bank ab. Auch wenn bereits ein Konto existiert, muss die neue Geschäftsführung regelmäßig identifiziert und legitimiert werden. Der notarielle Geschäftsführerwechsel bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der neue Geschäftsführer sofort vollständigen Bankzugang besitzt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorrats-GmbH und einer Mantelgesellschaft?
Eine Vorratsgesellschaft wurde mit dem Ziel der späteren Übernahme gegründet und sollte vor ihrer Aktivierung grundsätzlich keine operative Geschäftstätigkeit ausgeübt haben. Eine Mantelgesellschaft war dagegen typischerweise bereits wirtschaftlich tätig und wurde anschließend inaktiv. Deshalb können bei einem Mantelkauf zusätzliche historische Risiken bestehen.
Wann lohnt sich eine Vorrats-GmbH?
Besonders sinnvoll kann sie sein, wenn kurzfristig eine bereits eingetragene GmbH für ein Investment, einen Vertrag, eine Transaktion oder eine neue Tochtergesellschaft benötigt wird. Ohne besonderen Zeitdruck ist die klassische Neugründung häufig günstiger und ermöglicht mehr individuelle Gestaltung von Beginn an.
Du hast dich für eine fertige GmbH entschieden? Dann kannst du mit beglaubigt.de eine Vorratsgesellschaft kaufen und die Übernahme einschließlich Notartermin und Registerprozess vorbereiten.
Quellenverzeichnis
- § 5 GmbHG – Stammkapital und Geschäftsanteile der GmbH
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html - § 15 GmbHG – Übertragung von Geschäftsanteilen und notarielle Beurkundung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__15.html - § 40 GmbHG – Gesellschafterliste nach Veränderungen im Gesellschafterbestand
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__40.html - § 53 GmbHG – Form von Satzungsänderungen
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__53.html - § 54 GmbHG – Anmeldung und Wirksamwerden von Satzungsänderungen
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__54.html - GmbHG – Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/ - GNotKG – Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/ - Handelsregister – Gemeinsames Registerportal der Länder
https://www.handelsregister.de/ - Transparenzregister – Wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen
https://www.transparenzregister.de/


