Eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen ist vor allem für Gründer interessant, die die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft nutzen möchten, aber nicht direkt das Stammkapital einer klassischen GmbH aufbringen wollen. Während eine GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigt, kann die UG mit einem niedrigeren Stammkapital gegründet werden. Rechtlich ist die UG dabei keine völlig eigenständige Rechtsform neben der GmbH, sondern eine besondere Variante der GmbH nach § 5a GmbHG.
Das oft genannte „1 Euro Stammkapital“ ist allerdings nur die gesetzliche Untergrenze, nicht automatisch eine sinnvolle Kapitalausstattung. Wer direkt nach der Gründung Rechnungen für Software, Waren, Versicherungen, Marketing oder andere Betriebsausgaben bezahlen muss, benötigt dafür ausreichende Liquidität. Gleichzeitig gelten bei der UG strengere Regeln für die Kapitalaufbringung als bei der klassischen GmbH: Das vereinbarte Stammkapital muss vor der Handelsregisteranmeldung vollständig eingezahlt werden und Sacheinlagen sind ausgeschlossen.
Auch der restliche Gründungsprozess sollte nicht unterschätzt werden. Firma und Unternehmensgegenstand müssen feststehen, die Gründung wird notariell beurkundet, anschließend folgen typischerweise Geschäftskonto, Einzahlung des Stammkapitals und Handelsregisteranmeldung. Danach kommen Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und weitere Pflichten hinzu.
Dieser Ratgeber erklärt die UG-Gründung 2026 Schritt für Schritt, zeigt, wann das Musterprotokoll sinnvoll ist, welche Notar- und Registerkosten entstehen können und wann eine GmbH trotz des höheren Stammkapitals die bessere Ausgangsstruktur sein kann.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die UG kann mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gegründet werden. Das GmbHG schreibt für die UG keinen pauschalen Betrag von beispielsweise 1.000 oder 5.000 Euro vor; das gewählte Stammkapital muss aber auf volle Euro lautende Geschäftsanteile abbilden und wirtschaftlich zur geplanten Tätigkeit passen.
- Das vereinbarte Stammkapital muss vollständig eingezahlt werden. Die bei der klassischen GmbH mögliche teilweise Einzahlung funktioniert bei der UG nicht entsprechend.
- Sacheinlagen sind bei der UG-Gründung ausgeschlossen. Laptop, Fahrzeug oder Maschine können das vereinbarte Stammkapital bei der Gründung also nicht ersetzen.
- Das Musterprotokoll ist nur für einfache Gründungen gedacht. Das vereinfachte Verfahren ist grundsätzlich bei höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer möglich und erlaubt keine frei ergänzten, vom Gesetz abweichenden Satzungsregelungen.
- Auch eine UG braucht einen Notar. Der Gesellschaftsvertrag beziehungsweise das Musterprotokoll muss notariell beurkundet werden. Die Bundesnotarkammer nennt für eine Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll beispielhaft 105 Euro Notarkosten zzgl. Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer.
- Die UG entsteht als Gesellschaft mit Haftungsbeschränkung nicht einfach mit der Unterschrift beim Notar. Die Gesellschaft muss zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden.
- 25 Prozent des relevanten Jahresüberschusses müssen grundsätzlich in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Damit soll unter anderem langfristig Eigenkapital aufgebaut werden.
- UG über beglaubigt.de gründen: Über beglaubigt.de können Gründungsdaten digital erfasst, Dokumente vorbereitet und der notarielle Gründungsprozess koordiniert werden. Nach euren aktuellen Prozessangaben kann ein Notartermin innerhalb von 7 Tagen organisiert werden. Die Beurkundung selbst erfolgt durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar.
Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde für Unternehmen geschaffen, deren Stammkapital unterhalb des GmbH-Mindeststammkapitals von 25.000 Euro liegt. § 5a GmbHG schreibt dafür ausdrücklich die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ vor. Die Bezeichnung „Mini-GmbH“ wird zwar umgangssprachlich verwendet, ist aber nicht der gesetzliche Rechtsformzusatz.
Rechtlich gehört die UG zum GmbH-Recht. Viele Vorschriften, die für eine GmbH gelten, gelten deshalb auch für die UG. Dazu gehören beispielsweise die notarielle Gründung, die Geschäftsführung, die Eintragung ins Handelsregister und die grundsätzliche Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen.
Der entscheidende Unterschied liegt vor allem in der Kapitalausstattung. Während § 5 GmbHG für die klassische GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vorsieht, ermöglicht § 5a GmbHG die Gründung mit einem darunterliegenden Stammkapital. Im Gegenzug verlangt das Gesetz unter anderem die vollständige Einzahlung vor Anmeldung und die Bildung einer gesetzlichen Rücklage.
Eine UG sollte deshalb nicht einfach als „billigere GmbH“ verstanden werden. Sie kann eine sinnvolle Einstiegsstruktur sein, bringt aber eigene Regeln mit sich.
Wie viel Mindestkapital braucht eine UG?
Eine der meistgesuchten Fragen zur UG lautet: Kann ich wirklich mit 1 Euro gründen?
Rein gesellschaftsrechtlich kann das Stammkapital sehr niedrig angesetzt werden. Das bedeutet aber nicht, dass ein Stammkapital von einem Euro für ein reales Unternehmen sinnvoll ist. Schon eine Domain, ein Software-Abonnement oder eine Versicherung kann mehr kosten.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die gesetzliche Untergrenze, sondern der tatsächliche Kapitalbedarf bis zu den ersten Einnahmen.
Angenommen, eine Gründerin möchte eine Marketingagentur als UG starten. Für Website, Software, Versicherung und erste Werbeausgaben benötigt sie bereits in den ersten Wochen 2.500 Euro. Eine UG mit einem Euro Stammkapital wäre zwar formal denkbar, würde ihr wirtschaftliches Problem aber nicht lösen. Sie müsste der Gesellschaft unmittelbar weitere Liquidität zur Verfügung stellen.
Ein realistisches Stammkapital sollte deshalb berücksichtigen, welche Ausgaben unmittelbar nach der Gründung entstehen. Wer ohnehin mehrere Tausend Euro in das Unternehmen investieren muss, sollte außerdem vergleichen, ob die UG weiterhin die sinnvollere Struktur ist oder ob genügend Kapital für eine direkte GmbH-Gründung vorhanden ist.
Muss das Stammkapital der UG vollständig eingezahlt werden?
Ja. Genau hier besteht ein wichtiger Unterschied zur GmbH.
§ 5a Abs. 2 GmbHG bestimmt ausdrücklich, dass die UG erst zum Handelsregister angemeldet werden darf, wenn das vereinbarte Stammkapital in voller Höhe eingezahlt wurde. Sacheinlagen sind ebenfalls ausgeschlossen.
Wird eine UG beispielsweise mit 5.000 Euro Stammkapital gegründet, müssen vor der Anmeldung auch die gesamten 5.000 Euro eingezahlt sein.
Bei einer klassischen GmbH ist die Situation anders. Dort beträgt das Stammkapital mindestens 25.000 Euro, wobei bei einer normalen Bargründung unter den Voraussetzungen des § 7 GmbHG nicht zwingend sofort der vollständige Betrag eingezahlt sein muss.
Das führt zu einem scheinbaren Paradox: Eine UG mit 15.000 Euro Stammkapital muss vor der Anmeldung die gesamten 15.000 Euro erhalten, während bei einer klassischen GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital bei einer normalen Bargründung grundsätzlich eine Anmeldung möglich sein kann, wenn insgesamt mindestens 12.500 Euro und zugleich die gesetzlichen Mindestleistungen auf die einzelnen Geschäftsanteile erbracht wurden.
Deshalb sollte die Entscheidung UG oder GmbH nicht allein anhand des nominellen Stammkapitals getroffen werden.
Kann ich das Stammkapital nach der Gründung verwenden?
Das eingezahlte Stammkapital muss nicht dauerhaft unangetastet auf dem Geschäftskonto liegen. Nach ordnungsgemäßer Kapitalaufbringung kann die Gesellschaft ihr Vermögen grundsätzlich für betriebliche Zwecke einsetzen.
Eine UG kann damit beispielsweise Software bezahlen, Waren einkaufen, Marketing finanzieren oder Büromaterial anschaffen. Das Geld gehört allerdings der Gesellschaft und nicht mehr einfach privat den Gesellschaftern.
Das ist ein wichtiger Unterschied. Wer 5.000 Euro Stammkapital einzahlt, kann diese 5.000 Euro nach der Registereintragung nicht einfach wieder auf sein Privatkonto überweisen, als wäre die Einzahlung nur eine kurzfristige Voraussetzung für das Handelsregister gewesen.
Gerade deshalb sollte das Stammkapital so gewählt werden, dass es tatsächlich als Startkapital des Unternehmens funktioniert.
Schritt 1: Firmenname und Unternehmensgegenstand festlegen
Bevor Dokumente erstellt oder ein Notartermin organisiert werden, sollten Firma und Unternehmensgegenstand feststehen.
Bei der Firma muss insbesondere der richtige Rechtsformzusatz verwendet werden. Das Gesetz verlangt „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“. Ein bloßes „UG“ reicht nicht als gesetzlich vorgesehener Rechtsformzusatz.
Der Unternehmensgegenstand beschreibt, womit die UG wirtschaftlich tätig werden soll. Er sollte konkret genug formuliert sein, damit das Geschäftsfeld erkennbar wird, aber nicht unnötig eng.
Statt:
„Handel mit Waren aller Art“
kann bei einem tatsächlichen Fashion-Geschäft beispielsweise sinnvoller sein:
„Online-Handel mit Bekleidung, Modeaccessoires und Schuhen.“
Bei einem Softwareunternehmen könnte beispielsweise die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von Softwarelösungen sowie die Erbringung damit verbundener IT-Dienstleistungen erfasst werden.
Eine schlechte Formulierung kann später zu Rückfragen beim Registergericht führen. Deshalb lohnt es sich, diesen Punkt vor dem Notartermin sauber vorzubereiten.
Ausführliche Beispiele findest du in „Unternehmensgegenstand GmbH formulieren: Beispiele und häufige Fehler“. Die Grundsätze gelten ebenso für eine UG.
Schritt 2: Geschäftsanschrift festlegen
Eine UG braucht nicht zwingend ein eigenes Büro. Für die Registeranmeldung wird aber eine inländische Geschäftsanschrift benötigt.
Das ist besonders für Solo-Gründer, Online-Unternehmen und internationale Gründer relevant. Wer von zu Hause arbeitet, sollte vor der Gründung überlegen, ob die private Wohnanschrift tatsächlich als Geschäftsanschrift verwendet werden soll.
Die Adresse ist keine nebensächliche Angabe. Sie wird für den Rechtsverkehr verwendet und im Handelsregister öffentlich zugänglich.
Wer keine eigenen Geschäftsräume besitzt oder seine private Adresse nicht für die Unternehmenskommunikation verwenden möchte, kann deshalb frühzeitig eine geeignete externe Lösung prüfen.
beglaubigt.de bietet hierfür eine ladungsfähige Geschäftsadresse in Deutschland mit digitalem Briefkasten an. Dadurch können Gründer Geschäftsadresse und eigentliche UG-Gründung in einem zusammenhängenden Prozess vorbereiten. Welche Anschrift für Handelsregister, Gewerbe, Impressum und weitere Stellen verwendet werden kann, sollte dabei immer zur konkreten Unternehmensstruktur passen.
Mehr dazu erklären wir in „Ladungsfähige Geschäftsadresse: Was bedeutet das und wann brauchst du sie?“ sowie „Ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Briefkasten für Deutschland“.
Schritt 3: Musterprotokoll oder individuellen Gesellschaftsvertrag wählen

Bei einfachen UG-Gründungen kann das gesetzliche Musterprotokoll interessant sein.
§ 2 Abs. 1a GmbHG erlaubt das vereinfachte Verfahren bei einer Gesellschaft mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer. Dabei muss das gesetzlich vorgegebene Muster verwendet werden. Zusätzliche vom Gesetz abweichende Bestimmungen dürfen im vereinfachten Verfahren nicht einfach ergänzt werden. Das Musterprotokoll übernimmt zugleich die Funktion der Gesellschafterliste.
Das macht das Musterprotokoll besonders für eine einfache Ein-Personen-UG attraktiv. Ein Gründer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer, zahlt das Stammkapital in Geld ein und benötigt keine besonderen Regeln zwischen mehreren Gesellschaftern.
Bei zwei oder drei Gründern sollte genauer hingesehen werden. Dann können Themen wie Stimmrechte, Anteilsübertragungen, Ausscheiden eines Gesellschafters oder Konflikte langfristig wichtiger sein als die anfängliche Kostenersparnis.
Beispiel: Zwei Gründer halten jeweils 50 Prozent einer UG. Kommt es später zu einem grundlegenden Konflikt, kann keiner den anderen einfach überstimmen. Ein individuell gestalteter Gesellschaftsvertrag kann für solche Strukturen sinnvollere Regeln vorsehen.
Die Entscheidung sollte deshalb nicht lauten „Was ist heute am billigsten?“, sondern: „Welche Regeln braucht unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren?“
Mehr dazu findest du in „GmbH gründen mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag: Was ist besser?“. Die dort beschriebenen Unterschiede gelten im Grundsatz auch bei der UG.
Schritt 4: UG-Gründung und Notartermin vorbereiten
Auch eine UG wird nicht einfach durch das Ausfüllen eines Online-Formulars gegründet. Der Gesellschaftsvertrag benötigt notarielle Form. Das gilt auch bei Verwendung des Musterprotokolls.
Vor dem Notartermin sollten deshalb mindestens folgende Informationen feststehen: Firma, Unternehmensgegenstand, Gesellschafter, Geschäftsanteile, Geschäftsführer, Stammkapital, Satzungssitz und Geschäftsanschrift.
Je vollständiger diese Daten vorbereitet sind, desto weniger Fragen müssen erst während der Dokumentenerstellung geklärt werden.
Über beglaubigt.de können genau diese Gründungsdaten digital erfasst und für den notariellen Vorgang aufbereitet werden. Nach euren aktuellen Prozessangaben kann anschließend innerhalb von 7 Tagen ein Notartermin organisiert werden. Die eigentliche notarielle Prüfung und Beurkundung erfolgt durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar.
Wichtig ist die Formulierung „Notartermin innerhalb von 7 Tagen“. Damit ist nicht gemeint, dass die UG garantiert innerhalb von sieben Tagen im Handelsregister eingetragen ist. Kontoeröffnung, Kapitalaufbringung und Registerprüfung folgen als eigenständige Schritte.
Kann eine UG online gegründet werden?
Grundsätzlich bestehen inzwischen gesetzliche Möglichkeiten zur notariellen Online-Gründung. § 2 GmbHG erlaubt die notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrags unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch mittels Videokommunikation. Das Gesetz sieht hierfür sogar eigene Musterprotokolle für Ein- und Mehrpersonengründungen mittels Videokommunikation vor.
„Online gründen“ bedeutet aber nicht „ohne Notar gründen“. Die gesetzlich erforderliche notarielle Tätigkeit bleibt bestehen; sie wird bei einem geeigneten Online-Verfahren lediglich digital durchgeführt.
Auch die anschließenden Schritte verschwinden nicht. Das Stammkapital muss eingezahlt und die Gesellschaft beim Handelsregister angemeldet werden.
beglaubigt.de setzt bereits bei der digitalen Vorbereitung an: Gründungsdaten und Dokumente werden strukturiert vorbereitet und der passende notarielle Vorgang koordiniert. Ob der konkrete Termin online oder vor Ort durchgeführt werden kann, hängt vom jeweiligen Gründungsfall und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Schritt 5: Notarielle Gründung durchführen
Im notariellen Gründungsvorgang wird die UG errichtet. Bei Verwendung eines individuellen Gesellschaftsvertrags wird dieser notariell beurkundet; beim vereinfachten Verfahren wird das entsprechende Musterprotokoll verwendet.
Der Notar ist dabei nicht lediglich eine Person, die eine Unterschrift „abstempelt“. Die notarielle Tätigkeit umfasst den gesetzlich vorgesehenen Beurkundungs- und Gründungsprozess. Die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass die gesetzlichen Notargebühren bei der Unternehmensgründung unter anderem Beratung, Betreuung, Entwurfserstellung, Beurkundung, Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung und Vollzug umfassen.
Nach der Beurkundung existiert allerdings noch nicht automatisch die vollständig eingetragene UG. Nun müssen die weiteren Voraussetzungen für die Handelsregisteranmeldung erfüllt werden.
Das ist der Punkt, an dem insbesondere Geschäftskonto und Stammkapital wichtig werden.
Schritt 6: Geschäftskonto eröffnen
Nach der notariellen Gründung wird typischerweise ein Geschäftskonto für die Gesellschaft in Gründung eröffnet.
Die Bank benötigt dafür entsprechende Gründungsunterlagen und führt ihre eigenen Identitäts- und Compliance-Prüfungen durch. Wie lange dieser Schritt dauert, hängt deshalb nicht allein vom Notar oder Gründungsdienstleister ab.
Bei einer einfachen Ein-Personen-UG mit einer natürlichen Person als Gesellschafter kann die Prüfung unkomplizierter sein als bei einer Gesellschaft mit mehreren ausländischen Beteiligten oder einer mehrstufigen Unternehmensstruktur.
Gerade wenn die Gründung zeitkritisch ist, sollte die gewünschte Bank deshalb bereits vor dem Notartermin ausgewählt und geprüft werden, welche Unterlagen sie für die Kontoeröffnung verlangt.
Sobald das Konto bereitsteht, kann das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammkapital eingezahlt werden.
Schritt 7: Stammkapital vollständig einzahlen
Nun wird das vereinbarte Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt.
Bei der UG ist dieser Schritt besonders eindeutig: Das gesamte vereinbarte Stammkapital muss eingezahlt sein, bevor die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet werden darf. § 5a Abs. 2 GmbHG macht hier keine Teilzahlungsregel wie bei der klassischen GmbH.
Wer beispielsweise 3.000 Euro Stammkapital festgelegt hat, muss 3.000 Euro leisten. Bei 10.000 Euro müssen die gesamten 10.000 Euro eingezahlt werden.
Die Bundesnotarkammer weist für die GmbH-Gründung darauf hin, dass ein Einzahlungsbeleg zwar nicht zwingend in jedem Fall bereits mit der Anmeldung eingereicht werden muss, vom Gericht aber angefordert werden kann. Entsprechend empfiehlt sich eine nachvollziehbare Dokumentation der Kapitalaufbringung.
Für Gründer bedeutet das praktisch: Die Einzahlung sollte sauber vom vorgesehenen Gesellschafter auf das Gesellschaftskonto erfolgen und entsprechend dokumentiert werden.
Schritt 8: Anmeldung zum Handelsregister
Nach vollständiger Einzahlung kann die UG zum Handelsregister angemeldet werden.
Die Anmeldung erfolgt über das notarielle Verfahren. Die Geschäftsführung gibt dabei die gesetzlich erforderlichen Erklärungen ab; die Anmeldung wird anschließend elektronisch an das zuständige Registergericht übermittelt. Die Bundesnotarkammer beschreibt genau diesen Ablauf für GmbH und UG: Die Handelsregisteranmeldung wird notariell beglaubigt und elektronisch an das Register übermittelt.
Das Registergericht prüft anschließend die Gründung.
Dabei können Rückfragen entstehen. Typische Problemfelder sind beispielsweise ein unzulässiger Firmenname, ein zu unbestimmter Unternehmensgegenstand, widersprüchliche Gründungsunterlagen oder Probleme mit der Kapitalaufbringung.
Deshalb lohnt sich die sorgfältige Vorbereitung vor dem Notartermin doppelt: Ein Fehler, der dort verhindert wird, muss später nicht während des Registerverfahrens korrigiert werden.
Welche Probleme besonders häufig auftreten, erklären wir ausführlich in „UG-Gründung abgelehnt oder verzögert: Die häufigsten Gründe beim Handelsregister“.
Wann ist die UG offiziell gegründet?
Die notarielle Beurkundung und die Handelsregistereintragung sollten nicht gleichgesetzt werden.
Nach dem Notartermin befindet sich die Gesellschaft zunächst in der Gründungsphase. Die Bundesnotarkammer weist für Kapitalgesellschaften darauf hin, dass die GmbH erst mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht; die entsprechenden GmbH-rechtlichen Gründungsvorschriften gelten auch für die UG als Variante der GmbH.
Das ist besonders für die Haftung relevant. Gründer sollten deshalb nicht unmittelbar nach dem Notartermin so handeln, als sei die eingetragene haftungsbeschränkte Gesellschaft bereits vollständig vorhanden.
Notwendige Gründungshandlungen wie die Kontoeröffnung müssen natürlich trotzdem durchgeführt werden. Bei größeren Miet-, Liefer- oder anderen langfristigen Verträgen sollte jedoch bewusst berücksichtigt werden, in welcher Gründungsphase sich die Gesellschaft befindet.
Schritt 9: Gewerbe anmelden
Nach beziehungsweise rund um die Registereintragung folgt bei einer gewerblich tätigen UG die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde.
Dabei werden unter anderem Firma, Geschäftsanschrift, Geschäftsführung und Tätigkeit angegeben. Diese Angaben sollten zu den bereits bei der Gründung verwendeten Informationen passen.
Je nach Tätigkeit können zusätzlich besondere Genehmigungen erforderlich sein. Die Eintragung einer UG in das Handelsregister bedeutet nicht automatisch, dass jede im Unternehmensgegenstand genannte Tätigkeit ohne weitere Erlaubnis ausgeübt werden darf.
Beispiele können bestimmte Handwerke, Immobilienvermittlung oder regulierte Finanzdienstleistungen sein.
Behördenpaket von beglaubigt.de
Nach dem Handelsregister beginnt deshalb für viele Gründer ein zweiter administrativer Teil der Gründung. Über das Behördenpaket von beglaubigt.de können nachgelagerte Behördenschritte der UG-Gründung gebündelt vorbereitet beziehungsweise organisiert werden, soweit sie vom gewählten Paket umfasst sind.
Damit kann der Prozess über die reine notarielle Gründung hinaus strukturiert fortgeführt werden. Gerade Gründer, die zum ersten Mal eine Kapitalgesellschaft aufbauen, müssen dadurch nicht jeden administrativen Folgeschritt vollständig separat organisieren.
- 199€ statt 249€ (zzgl. MwSt.) – Einmalzahlung
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt zum Erhalt der Steuernummer
- Anmeldung beim Gewerbeamt für den Erhalt des Gewerbescheins
- Anmeldung der Umsatzsteuernummer
- Registrierung im Transparenzregister
Schritt 10: Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
Auch die steuerliche Einrichtung der UG gehört zum Unternehmensstart.
Die UG ist eine Kapitalgesellschaft und steuerlich eine eigenständige Einheit. Je nach Tätigkeit können insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer relevant werden. Außerdem bestehen Buchführungs- und Jahresabschlusspflichten.
Im Rahmen der steuerlichen Erfassung werden unter anderem Angaben zur Gesellschaft, Tätigkeit und erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung gemacht.
Gerade bei einer UG sollte die laufende Buchhaltung von Anfang an sauber eingerichtet werden. Das niedrige Stammkapital bedeutet nicht, dass die Gesellschaft weniger ernsthafte Rechnungslegungs- oder Steuerpflichten hätte als eine GmbH.
Wer ein Behördenpaket im Rahmen der Gründung nutzt, sollte deshalb genau prüfen, welche steuerlichen und behördlichen Schritte enthalten sind und welche Angaben zusätzlich mit einem Steuerberater abgestimmt werden sollten.
Schritt 11: Transparenzregister berücksichtigen
Auch das Transparenzregister gehört bei Kapitalgesellschaften zu den Themen, die nach der eigentlichen Gründung nicht vergessen werden sollten.
Dabei geht es insbesondere um die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft. Bei einer einfachen Ein-Personen-UG ist die Beteiligungsstruktur leicht nachvollziehbar. Bei mehreren Gesellschaftern, Holdings oder mittelbaren Beteiligungen kann die Bestimmung deutlich komplexer werden.
beglaubigt.de bietet hierfür ein Transparenzregister-Paket an, über das die für die Meldung benötigten Gesellschafts- und Beteiligungsdaten strukturiert erfasst und der entsprechende Vorgang vorbereitet beziehungsweise durchgeführt werden kann, soweit dies vom konkreten Paket umfasst ist.
Das ist besonders sinnvoll, wenn die UG-Gründung ohnehin über einen strukturierten Prozess erfolgt: Die bereits erfassten Angaben zu Gesellschaftern und Beteiligungen können dann auch für die nachgelagerten Unternehmenspflichten relevant sein.
Hier würde ich im veröffentlichten Artikel direkt auf eure Transparenzregister-Produktseite verlinken.
Wie viel kostet eine UG-Gründung 2026?
Die Kosten einer UG-Gründung bestehen aus mehreren Komponenten. Dabei sollte insbesondere zwischen Stammkapital und tatsächlichen Gründungskosten unterschieden werden.
Das Stammkapital ist keine Gebühr. Wird beispielsweise eine UG mit 2.500 Euro Stammkapital gegründet, gehören diese 2.500 Euro nach ordnungsgemäßer Einzahlung zum Vermögen der Gesellschaft und können grundsätzlich für betriebliche Zwecke eingesetzt werden.
Daneben entstehen Notar-, Register- und gegebenenfalls Gewerbegebühren sowie Kosten für zusätzliche Dienstleistungen.
Notarkosten
Die Bundesnotarkammer nennt für eine Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll aktuell folgende Beispielsrechnung:
- 60 Euro für das Beurkundungsverfahren,
- 30 Euro für die Handelsregisteranmeldung,
- 15 Euro für elektronischen Vollzug und XML-Strukturdaten.
Das ergibt 105 Euro zzgl. Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer. Bei anderen Gründungsstrukturen und insbesondere einem individuellen Gesellschaftsvertrag können die Kosten höher ausfallen.
Die Bundesnotarkammer weist außerdem darauf hin, dass zusätzliche Pauschalen beispielsweise für die rechtssichere Archivierung sowie bei Nutzung des notariellen Videokommunikationssystems entstehen können.
Handelsregister
Zusätzlich entstehen Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister. Die konkrete Höhe hängt vom Registervorgang ab und sollte anhand der aktuellen Gebührenregelungen beziehungsweise des konkreten Gründungsfalls geprüft werden.
Gewerbeanmeldung
Auch die Gewerbeanmeldung kostet Geld. Die Höhe ist nicht deutschlandweit einheitlich und hängt von der zuständigen Kommune beziehungsweise den anwendbaren Gebührenregelungen ab.
Gründungsservice und Zusatzleistungen
Wer den Prozess über beglaubigt.de organisiert, sollte zusätzlich den Preis des gewählten Gründungsangebots berücksichtigen. Je nach Bedarf können weitere Leistungen wie ladungsfähige Geschäftsadresse, Behördenpaket oder Transparenzregister-Paket hinzukommen.
Diese Servicekosten sind von Notargebühren, Registerkosten und Stammkapital zu unterscheiden. Für maximale Transparenz würde ich im veröffentlichten Artikel direkt auf eure aktuelle Preis- beziehungsweise Produktseite verlinken.
Wie lange dauert eine UG-Gründung 2026?
Eine seriöse Gründungsdauer sollte nicht als eine einzige garantierte Zahl dargestellt werden.
Der Prozess besteht aus mehreren Schritten, die von unterschiedlichen Stellen abhängen:
Vorbereitung → Notartermin → Geschäftskonto → Stammkapital → Handelsregister → nachgelagerte Behördenprozesse
Die Vorbereitung lässt sich vergleichsweise gut planen. Auch der Notartermin kann aktiv organisiert werden. Bank und Registergericht besitzen dagegen eigene Prüf- und Bearbeitungszeiten.
Bei einer Gründung über beglaubigt.de kann nach euren aktuellen Prozessangaben ein Notartermin innerhalb von 7 Tagen organisiert werden, sofern die erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen.
Danach hängt die Gesamtdauer insbesondere davon ab, wie schnell das Geschäftskonto eröffnet wird, das vollständige Stammkapital eingezahlt werden kann und das zuständige Registergericht die Anmeldung bearbeitet.
Welche Fehler verzögern die UG-Gründung?
Ein häufiger Fehler ist ein problematischer Firmenname. Wer Domain, Website und Branding bereits fertigstellt, bevor geprüft wurde, ob die Firma registerrechtlich funktioniert, riskiert später unnötige Änderungen.
Ähnliches gilt für den Unternehmensgegenstand. Sehr allgemeine Formulierungen können zu Rückfragen führen.
Bei der UG kommt ein weiterer klassischer Fehler hinzu: Das Stammkapital wurde nicht vollständig eingezahlt. Anders als bei der normalen GmbH darf die Anmeldung nach § 5a GmbHG erst erfolgen, wenn die vollständige Einlage geleistet wurde.
Auch Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Wer beispielsweise versucht, einen Laptop als Teil des Stammkapitals anzurechnen, hat die besonderen UG-Regeln übersehen.
Schließlich kann eine ungeklärte Geschäftsanschrift den Prozess unnötig komplizieren. Wer erst nach dem Notartermin feststellt, dass die private Adresse nicht öffentlich verwendet werden soll, muss möglicherweise kurzfristig eine Alternative organisieren.
Eine vollständige Übersicht findest du in „UG-Gründung abgelehnt oder verzögert: Die häufigsten Gründe beim Handelsregister“.
Was bedeutet die Rücklagenpflicht bei der UG?
Die geringere Kapitalanforderung der UG wird durch eine besondere gesetzliche Rücklagenregel ergänzt.
§ 5a Abs. 3 GmbHG verlangt grundsätzlich, dass ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt wird. Diese Rücklage darf nur für die gesetzlich genannten Zwecke verwendet werden.
Beispiel: Eine UG erwirtschaftet nach Berücksichtigung eines relevanten Verlustvortrags einen Jahresüberschuss von 20.000 Euro. Dann wären grundsätzlich 5.000 Euro in die gesetzliche Rücklage einzustellen.
Das bedeutet nicht, dass 25 Prozent des Umsatzes zurückgelegt werden müssen. Entscheidend ist der im Gesetz bezeichnete Jahresüberschuss.
Die Rücklagenpflicht ist einer der wichtigsten strukturellen Unterschiede zur klassischen GmbH. Wer möglichst schnell sämtliche Gewinne ausschütten möchte, sollte diesen Punkt bereits bei der Wahl der Rechtsform berücksichtigen.
Wann wird aus einer UG eine GmbH?
Auch hier gibt es ein verbreitetes Missverständnis: Die UG wird nicht automatisch am Tag, an dem irgendwo rechnerisch 25.000 Euro Eigenkapital vorhanden sind, ohne weiteres Zutun zur GmbH.
§ 5a Abs. 5 GmbHG bestimmt, dass die besonderen UG-Regeln der Absätze 1 bis 4 nicht mehr gelten, wenn die Gesellschaft ihr Stammkapital so erhöht, dass es das GmbH-Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht oder überschreitet. Interessanterweise darf die bisherige Firma nach dem Gesetz sogar beibehalten werden.
Für den klassischen Wechsel zur GmbH ist deshalb eine entsprechende Kapitalerhöhung und gesellschaftsrechtliche Umsetzung erforderlich. Die angesparte Rücklage allein führt nicht automatisch dazu, dass über Nacht eine GmbH im Handelsregister steht.
Wer bereits bei Gründung absehen kann, dass sehr schnell 25.000 Euro Kapital zur Verfügung stehen werden, sollte deshalb prüfen, ob eine direkte GmbH-Gründung wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoller ist.
UG oder GmbH: Was sind die wichtigsten Unterschiede?
Der auffälligste Unterschied ist das Stammkapital. Eine GmbH benötigt mindestens 25.000 Euro, während eine UG mit einem darunterliegenden Stammkapital gegründet werden kann.
Bei der UG muss das vereinbarte Kapital vollständig eingezahlt werden und Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen. Zusätzlich gilt die gesetzliche Rücklagenpflicht.
Bei der GmbH ist das Mindeststammkapital höher, dafür können bei einer normalen Bargründung unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits geringere Einzahlungen für die Anmeldung genügen und Sacheinlagen sind grundsätzlich möglich.
Bei Notar, Handelsregister, Buchhaltung und Jahresabschluss unterscheiden sich die beiden Rechtsformen dagegen weniger stark, als manche Gründer zunächst erwarten. Die UG ist keine „Light-Version ohne Bürokratie“. Sie bleibt eine Kapitalgesellschaft mit entsprechenden gesellschaftsrechtlichen und buchhalterischen Pflichten.
Wann kann die UG sinnvoll sein?
Die UG kann besonders für Gründer interessant sein, die ein haftungsbeschränktes Unternehmen aufbauen möchten, aber noch nicht über ausreichend Kapital für eine klassische GmbH verfügen.
Ein typischer Fall wäre ein Solo-Gründer, der eine digitale Dienstleistung startet und für die ersten Monate nur einige Tausend Euro Kapital benötigt. Eine UG mit realistisch gewähltem Stammkapital kann hier besser zum tatsächlichen Finanzierungsbedarf passen als eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital.
Auch für kleinere Agenturen, Softwareprojekte oder bestimmte E-Commerce-Geschäfte kann die UG interessant sein.
Weniger überzeugend ist das Modell, wenn nur deshalb ein extrem niedriges Stammkapital gewählt wird, weil „1 Euro möglich ist“, obwohl bereits am ersten Geschäftstag mehrere Tausend Euro Kosten entstehen. Dann wird die gesetzliche Möglichkeit mit einer sinnvollen Finanzierung verwechselt.
Wann kann die GmbH sinnvoller sein?
Die GmbH sollte besonders dann ernsthaft geprüft werden, wenn ausreichend Kapital vorhanden ist und das Unternehmen ohnehin einen größeren Finanzierungsbedarf hat.
Angenommen, drei Gründer starten ein Unternehmen und planen bereits für die ersten Monate 30.000 Euro für Softwareentwicklung, Personal und Marketing ein. In dieser Situation bietet ein UG-Stammkapital von 1.000 Euro kaum einen praktischen Finanzierungsvorteil. Das Unternehmen benötigt das zusätzliche Geld ohnehin.
Auch bei Investoren, größeren Geschäftspartnern oder langfristig komplexeren Beteiligungsstrukturen kann die direkte GmbH-Gründung interessant sein.
Das bedeutet nicht, dass eine UG unseriös wäre. Die Frage ist vielmehr, ob die niedrigere Kapitalanforderung im konkreten Geschäftsmodell überhaupt einen echten Vorteil bringt.
Wer beide Rechtsformen detailliert vergleichen möchte, sollte zusätzlich unseren Ratgeber „GmbH gründen: Ablauf, Kosten und Dauer 2026“ lesen.
UG mit Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag?
Bei einer einfachen Ein-Personen-UG ist das Musterprotokoll besonders interessant. Die Bundesnotarkammer zeigt in ihrer aktuellen Kostenübersicht gerade für diese Konstellation eine sehr schlanke Gründung mit 105 Euro Notarkosten zzgl. Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer.
Der Preis sollte aber nicht das einzige Kriterium sein.
Sobald mehrere Gesellschafter beteiligt sind, können individuelle Regelungen erheblich wichtiger werden. Wer darf Anteile verkaufen? Was passiert bei Streit? Welche Mehrheit wird für bestimmte Entscheidungen benötigt? Was geschieht, wenn ein Gründer das Unternehmen verlässt?
Das Musterprotokoll beantwortet diese Fragen nicht individuell.
Deshalb kann es sinnvoll sein, am Anfang etwas mehr in eine passende Gesellschaftsstruktur zu investieren, statt wenige Monate später eine Satzungsänderung organisieren zu müssen.
Fazit: Eine UG ist günstig beim Kapital – aber eine vollwertige Kapitalgesellschaft
Die UG ermöglicht eine haftungsbeschränkte Unternehmensgründung mit deutlich weniger als 25.000 Euro Stammkapital. Genau darin liegt ihr größter Vorteil gegenüber der klassischen GmbH.
Das niedrige Mindestkapital sollte aber nicht mit einem niedrigen tatsächlichen Kapitalbedarf verwechselt werden. Wer nach der Gründung 5.000 Euro für den Geschäftsbetrieb benötigt, löst dieses Problem nicht dadurch, dass die Gesellschaft mit einem Euro Stammkapital gegründet wird.
Außerdem gelten besondere Regeln: Das vereinbarte Stammkapital muss vollständig eingezahlt werden, Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen und ein Viertel des relevanten Jahresüberschusses muss grundsätzlich in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden.
Der eigentliche Ablauf ähnelt ansonsten stark der GmbH-Gründung: Gründungsdaten festlegen, Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll auswählen, notarielle Gründung durchführen, Geschäftskonto eröffnen, Kapital einzahlen, Handelsregisteranmeldung durchführen und anschließend Gewerbe, Steuern und weitere Unternehmenspflichten organisieren.
Wer den Prozess beschleunigen möchte, sollte deshalb vor allem die Vorbereitung optimieren. Je früher Firma, Unternehmensgegenstand, Beteiligungen, Geschäftsführung, Kapital und Geschäftsanschrift feststehen, desto weniger offene Fragen bleiben im eigentlichen Gründungsverfahren.
UG mit beglaubigt.de gründen
Über beglaubigt.de kann eine UG-Gründung digital vorbereitet und der notarielle Gründungsprozess koordiniert werden. Die erforderlichen Unternehmensdaten werden strukturiert erfasst und für die Dokumentenvorbereitung aufbereitet.
FAQ: UG gründen 2026
Wie viel Mindestkapital braucht eine UG?
Die UG kann mit einem Stammkapital unterhalb des GmbH-Mindeststammkapitals von 25.000 Euro gegründet werden. Das gewählte Stammkapital sollte jedoch nicht nur an der gesetzlichen Untergrenze, sondern am tatsächlichen Kapitalbedarf des Unternehmens ausgerichtet werden.
Kann ich eine UG mit 1 Euro gründen?
Eine extrem niedrige Kapitalausstattung ist gesellschaftsrechtlich möglich. Wirtschaftlich ist ein Euro jedoch für die meisten Unternehmen kaum ausreichend. Bereits die ersten Betriebsausgaben können ein Vielfaches davon betragen.
Muss das Stammkapital vollständig eingezahlt werden?
Ja. Die Anmeldung der UG darf nach § 5a Abs. 2 GmbHG erst erfolgen, wenn das vereinbarte Stammkapital vollständig eingezahlt wurde.
Kann ich eine Sacheinlage für meine UG verwenden?
Nicht bei der Gründung. Sacheinlagen sind bei der UG-Gründung ausdrücklich ausgeschlossen.
Brauche ich für eine UG einen Notar?
Ja. Der Gesellschaftsvertrag benötigt notarielle Form. Das gilt auch bei einer Gründung mit Musterprotokoll.
Wann kann ich das Musterprotokoll verwenden?
Das vereinfachte Verfahren ist grundsätzlich für Gesellschaften mit höchstens drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer vorgesehen. Zusätzliche vom Gesetz abweichende Satzungsregelungen können dabei nicht beliebig aufgenommen werden.
Wie hoch sind die Notarkosten einer UG?
Für eine Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll nennt die Bundesnotarkammer beispielhaft 105 Euro zzgl. Auslagen, Pauschalen und Umsatzsteuer. Bei anderen Strukturen können höhere Kosten entstehen.
Wie lange dauert eine UG-Gründung?
Eine bundesweit garantierte Gesamtdauer gibt es nicht. Vorbereitung, Notartermin, Kontoeröffnung, Kapitalaufbringung und Bearbeitung des Registergerichts beeinflussen die Dauer. Bei beglaubigt.de kann nach euren aktuellen Prozessangaben ein Notartermin innerhalb von 7 Tagen organisiert werden; die Registereintragung folgt anschließend als eigenständiger Prozess.
Wann haftet die UG beschränkt?
Die UG muss zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden. Vor der Eintragung befindet sich die Gesellschaft in der Gründungsphase, in der besondere Haftungsregeln berücksichtigt werden müssen.
Muss eine UG Rücklagen bilden?
Ja. Grundsätzlich muss ein Viertel des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden.
Wird die UG automatisch zur GmbH, sobald 25.000 Euro angespart sind?
Nein. Das bloße Ansparen führt nicht automatisch zur Umwandlung. Wird das Stammkapital entsprechend auf mindestens 25.000 Euro erhöht, greifen die besonderen Regelungen des § 5a Abs. 1 bis 4 nicht mehr.
Kann ich eine UG online gründen?
Die notarielle Beurkundung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch mittels Videokommunikation erfolgen. Das Gesetz sieht dafür entsprechende Online-Verfahren vor. Die notarielle Mitwirkung entfällt dadurch nicht.
Brauche ich für eine UG ein eigenes Büro?
Ein eigenes Büro ist keine allgemeine Voraussetzung. Die Gesellschaft benötigt jedoch eine geeignete inländische Geschäftsanschrift. Wer keine eigene Adresse verwenden möchte, kann beispielsweise eine externe Geschäftsadresslösung prüfen.
Kann ich bei beglaubigt.de auch eine Geschäftsadresse zur UG-Gründung bekommen?
beglaubigt.de bietet neben der Gründung eine ladungsfähige Geschäftsadresse mit digitalem Briefkasten an. Dadurch können insbesondere Remote-Gründer oder Gründer ohne eigenes Büro die Adressfrage bereits im Rahmen der Gründung berücksichtigen.
Was bietet beglaubigt.de nach der UG-Gründung?
Neben der Vorbereitung und Koordination der UG-Gründung können je nach gewähltem Angebot weitere Leistungen wie Geschäftsadresse, Behördenpaket und Transparenzregister-Paket hinzukommen. Die genauen enthaltenen Leistungen sollten anhand des jeweils aktuellen Pakets geprüft werden.
Quellenverzeichnis
§ 2 GmbHG – Gesellschaftsvertrag und Musterprotokoll
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html
§ 5 GmbHG – Stammkapital der GmbH
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5.html
§ 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__5a.html
§ 7 GmbHG – Anmeldung der Gesellschaft
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__7.html
GmbHG – Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/
Anlage 1 GmbHG – Musterprotokoll für das vereinfachte Verfahren
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/anlage_1.html
Anlage 2 GmbHG – Musterprotokoll bei Gründung mittels Videokommunikation
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/anlage_2.html
Bundesnotarkammer / Notar.de – Gründung von Unternehmen
https://www.notar.de/themen/unternehmen/gruendung
Bundesnotarkammer / Notar.de – Beispiele für Notarkosten bei GmbH und UG
https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele
Bundesnotarkammer – GmbH und UG Schritt für Schritt gründen
https://gmbh-gruenden.notar.de/


