Erbrecht

Was kostet eine Patientenverfügung und Generalvollmacht: Kostentabelle & Besonderheiten

Felix Gerlach

8. Oct 2023

I. Bedeutung Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünscht oder ablehnt. Eine Patientenverfügung ermöglicht es der betroffenen Person, ihre Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass sie aufgrund von Bewusstlosigkeit, kognitiver Beeinträchtigung oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen (siehe auch: Patientenverfügung PDF: Rechtssichere Vorlage als Download).

In einer Patientenverfügung können verschiedene Maßnahmen festgelegt werden, wie beispielsweise:

  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Schmerztherapie
  • Organspende

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Patientenverfügung nicht nur für ältere Menschen oder schwer kranke Menschen relevant ist. Auch junge und gesunde Menschen können durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung in eine Situation geraten, in der sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen.

Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Eine Patientenverfügung ist sinnvoll, weil sie es ermöglicht, selbstbestimmt über die medizinische Behandlung zu entscheiden, wenn man aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern - Patientenverfügung was ist das: Schritt für Schritt erklärt (mit Beispielen und Muster).

Hier sind einige Gründe, warum eine Patientenverfügung sinnvoll ist:

  1. Selbstbestimmung: Eine Patientenverfügung gibt einem die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen man in bestimmten Situationen wünscht oder ablehnt. Dadurch kann man auch in einer schwierigen Situation selbstbestimmt bleiben.
  2. Vermeidung von Konflikten: Eine Patientenverfügung kann Konflikte zwischen Familienmitgliedern und medizinischem Personal vermeiden, die entstehen können, wenn unterschiedliche Vorstellungen über die medizinische Behandlung bestehen.
  3. Entlastung von Angehörigen: Eine Patientenverfügung gibt auch den Angehörigen eine klare Handlungsanweisung, was im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls zu tun ist. So werden sie entlastet und müssen nicht im Zweifelsfall schwerwiegende Entscheidungen treffen.
  4. Respektierung der eigenen Werte: Eine Patientenverfügung ermöglicht es einem, die eigenen Werte, Überzeugungen und religiösen Vorstellungen zu berücksichtigen und somit eine Entscheidung zu treffen, die den eigenen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
  5. Rechtliche Absicherung: Eine Patientenverfügung hat auch eine rechtliche Funktion. Wenn man seinen Willen im Voraus niedergeschrieben hat, wird er bei der medizinischen Behandlung berücksichtigt. So ist man auch vor ungewollten medizinischen Behandlungen geschützt.

Insgesamt ist eine Patientenverfügung eine wichtige Möglichkeit, die eigene Selbstbestimmung zu wahren und sicherzustellen, dass die medizinische Behandlung im Einklang mit den eigenen Werten und Wünschen steht.

Was kostet die Erstellung einer Patientenverfügung beim Notar?

Die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung beim Notar können je nach Region und individuellem Notariat variieren. Im Allgemeinen setzen sich die Kosten für eine Patientenverfügung beim Notar jedoch aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  1. Notarhonorar: Das Notarhonorar ist abhängig vom Wert der Angelegenheit und wird gemäß der Kostenordnung für Notare (Notarkostenverordnung) berechnet. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung beträgt das Honorar in der Regel zwischen 30 und 150 Euro.
  2. Beratungskosten: Falls eine Beratung durch den Notar gewünscht wird, können zusätzliche Kosten anfallen, die im Voraus mit dem Notar besprochen werden sollten. In der Regel betragen diese Kosten zwischen 20 und 50 Euro.
  3. Beglaubigungskosten: Für die Beglaubigung der Patientenverfügung können weitere Kosten anfallen, die vom Notar gemäß der Kostenordnung für Notare berechnet werden. Die Beglaubigungskosten betragen in der Regel zwischen 10 und 30 Euro.
  4. Mehrwertsteuer: Bei allen Notarleistungen wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf die Gesamtkosten erhoben.

Zusammenfassend können die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung beim Notar zwischen 60 und 250 Euro liegen, abhängig von den individuellen Umständen und dem Notariat - Was kostet eine Patientenverfügung: Kostenüberblick & kostenlose Alternativen. Es ist jedoch wichtig, im Voraus mit dem Notar zu sprechen und alle Kosten transparent zu klären, bevor eine Patientenverfügung erstellt wird.

Was kostet eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Notar?

Die Kosten für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Notar können je nach Region und individuellem Notariat variieren. Im Allgemeinen setzen sich die Kosten für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Notar jedoch aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  1. Notarhonorar: Das Notarhonorar ist abhängig vom Wert der Angelegenheit und wird gemäß der Kostenordnung für Notare (Notarkostenverordnung) berechnet. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beträgt das Honorar in der Regel zwischen 50 und 150 Euro.
  2. Beratungskosten: Falls eine Beratung durch den Notar gewünscht wird, können zusätzliche Kosten anfallen, die im Voraus mit dem Notar besprochen werden sollten. In der Regel betragen diese Kosten zwischen 20 und 50 Euro.
  3. Beglaubigungskosten: Für die Beglaubigung der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht können weitere Kosten anfallen, die vom Notar gemäß der Kostenordnung für Notare berechnet werden. Die Beglaubigungskosten betragen in der Regel zwischen 10 und 30 Euro.
  4. Mehrwertsteuer: Bei allen Notarleistungen wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19% auf die Gesamtkosten erhoben.

Zusammenfassend können die Kosten für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim Notar zwischen 80 und 250 Euro liegen, abhängig von den individuellen Umständen und dem Notariat. Es ist jedoch wichtig, im Voraus mit dem Notar zu sprechen und alle Kosten transparent zu klären, bevor eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellt wird.

Wie sieht ein konkretes Beispiel aus für Kosten für eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die Gebühren für die Beurkundung einer generellen Vollmacht richten sich nach dem Umfang Ihres Vermögens. Höchstens sollte ein Anteil von 50% Ihres Vermögens als Transaktionswert herangezogen werden (vergleichbar mit § 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG).

Für spezielle Vorsorgevollmachten, die primär bei gesundheitlichen Einschränkungen Anwendung finden und die anfangs nicht dem Beauftragten übergeben werden, wird oftmals eine Bewertung von lediglich 30% des Gesamtvermögens als adäquat angesehen.

Der Transaktionswert für eine Patientenverfügung wird nach einem gerechten Ermessen festgelegt. In den meisten Fällen wäre ein Wert von 5.000 Euro zweckmäßig.

Beispiel:

Herr/Frau Müller besitzt einen Teilanteil an einem Appartement (teilweiser Wert 100.000 Euro) und zusätzliches Kapital im Wert von 50.000 Euro. Er/sie beabsichtigt, eine Vorsorgevollmacht zu beurkunden, wodurch die zwei Kinder als Bevollmächtigte bestimmt werden. Zudem plant er/sie, parallel zur Vorsorgevollmacht eine Patientenverfügung zu erstellen. Der Notar bietet Beratung zur Gestaltung der Vollmacht und Patientenverfügung, formuliert den entsprechenden Text und nimmt die Beurkundung vor.

Für die Beurkundung sowohl der Vollmacht als auch der Patientenverfügung wird gemäß einem vergleichbaren Regelwerk wie KV-Nr. 21200 GNotKG eine Standardgebühr erhoben. Dies beinhaltet auch Beratung und Texterstellung.

Der Transaktionswert für die Vorsorgevollmacht variiert je nach Struktur zwischen 30 und 50 Prozent des Gesamtvermögens, in diesem Fall also zwischen 45.000 und 75.000 Euro. Für die Beurkundung der Patientenverfügung wird zusätzlich ein typischer Geschäftswert von 5.000 Euro berücksichtigt.

Die Standardgebühr nach einem Regelwerk ähnlich KV-Nr. 21200 GNotKG, basierend auf einem Geschäftswert von 50.000 Euro (45.000 Euro Vollmacht und 5.000 Euro Patientenverfügung), liegt bei etwa 165,00 Euro. Bei einem Geschäftswert von 80.000 Euro steigt die Gebühr auf rund 219,00 Euro. Dazu kommen mögliche zusätzliche Kosten für Materialien und Versand sowie die Mehrwertsteuer. Eine Eintragung in ein zentrales Vorsorgeregister sollte auch durch den Notar erfolgen. Im gegebenen Beispiel könnte eine solche Registrierung für eine einmalige Gebühr von 11,00 Euro durchgeführt werden.

Warum muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein?

Eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt sein, um gültig zu sein. Eine notarielle Beglaubigung ist jedoch empfehlenswert, da sie die Rechtssicherheit der Patientenverfügung erhöht.

Durch die notarielle Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift des Verfassers der Patientenverfügung sowie die Geschäftsfähigkeit des Verfassers zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung bestätigt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Patientenverfügung tatsächlich von der Person verfasst wurde, die in der Verfügung benannt ist, und dass die Verfügung nicht unter Zwang oder in einem Zustand mangelnder Geschäftsfähigkeit verfasst wurde.

Darüber hinaus kann die notarielle Beglaubigung auch die Akzeptanz der Patientenverfügung durch Ärzte und andere medizinische Fachkräfte erhöhen. Da eine notariell beglaubigte Patientenverfügung eine erhöhte Rechtssicherheit bietet, wird sie von Ärzten und medizinischem Personal oft besser akzeptiert als eine nicht beglaubigte Patientenverfügung.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung auch ohne notarielle Beglaubigung gültig sein kann, solange sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht. In jedem Fall ist es ratsam, eine Patientenverfügung von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie gültig und rechtsverbindlich ist.

Wo bekomme ich die beste Patientenverfügung?

Es ist schwer zu sagen, wo man die "beste" Patientenverfügung bekommt, da dies von den individuellen Bedürfnissen und Wünschen abhängt. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, um eine qualitativ hochwertige Patientenverfügung zu erhalten.

Eine Möglichkeit ist es, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen. Diese Fachleute können die Patientenverfügung auf die individuellen Bedürfnisse abstimmen und auf rechtliche Fallstricke hinweisen. Hierbei kann auch die Plattform Beglaubigt.de eine Rolle spielen, da sie Notare vermittelt, die bei der Erstellung von Patientenverfügungen helfen können.

Eine weitere Möglichkeit ist es, eine vorgefertigte Patientenverfügung von einer seriösen Organisation oder Institution zu verwenden. Zum Beispiel bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine kostenlose Vorlage für eine Patientenverfügung an, die auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft wurde.

Was könnte man sparen, wenn man beide Dokumente in Kombination ausstellt?

Natürlich variieren die genauen Kosten je nach Land, Region, Anwalt oder Notar und der Komplexität Ihrer individuellen Situation. Ich werde jedoch ein hypothetisches Beispiel für Deutschland geben, um Ihnen eine grobe Vorstellung zu geben:

Einzelne Kosten:

  • Generalvollmacht: 100€ - 250€
  • Patientenverfügung: 100€ - 250€

Das würde bedeuten, dass Sie, wenn Sie beide Dokumente separat erstellen lassen, insgesamt zwischen 200€ und 300€ zahlen würden.

  • Kombinierte Kosten: Wenn Sie jedoch beide Dokumente in Kombination erstellen lassen, könnte ein Notar oder Anwalt Ihnen einen Pauschalpreis von beispielsweise 150€ - 350€ anbieten.

Das bedeutet, Sie könnten in diesem Beispiel zwischen 50€ und 150€ sparen, wenn Sie sich für die kombinierte Erstellung entscheiden.

Welche gesetzlichen Reglungen müssen bei einer Patientenverfügung beachtet werden?

Bei der Erstellung einer Patientenverfügung müssen bestimmte gesetzliche Regeln und Vorschriften beachtet werden. Hier sind einige wichtige Punkte, die berücksichtigt werden sollten:

  1. Form: Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein. Mündliche oder telefonische Aussagen sind nicht ausreichend. Es ist auch empfehlenswert, die Patientenverfügung handschriftlich zu verfassen und zu unterschreiben, da dies die persönliche Identifikation und Authentizität erhöht.
  2. Inhalt: Eine Patientenverfügung sollte spezifisch und klar formuliert sein. Es sollte festgelegt werden, unter welchen Umständen welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden. Es ist auch ratsam, alternative Szenarien und deren Konsequenzen zu berücksichtigen, um mögliche Veränderungen in der medizinischen Landschaft zu berücksichtigen.
  3. Gültigkeit: Eine Patientenverfügung ist nur gültig, wenn der Verfasser im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten war, als er sie verfasst hat. Wenn die Person später aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, wird die Patientenverfügung berücksichtigt.
  4. Beratung: Es wird empfohlen, eine Patientenverfügung von einem Rechtsanwalt oder Notar überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie gültig ist und den individuellen Bedürfnissen entspricht.
  5. Regelmäßige Überprüfung: Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, insbesondere bei Änderungen in der persönlichen Situation oder im medizinischen Bereich.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung nicht unbegrenzt bindend ist. Medizinische Fachkräfte müssen immer im Einklang mit den aktuellen medizinischen Standards und den individuellen Bedürfnissen des Patienten handeln.

In Fällen, in denen die Patientenverfügung nicht eindeutig ist oder nicht auf die spezifische Situation zutrifft, müssen die Ärzte und das medizinische Personal in der Lage sein, die bestmögliche Entscheidung zu treffen, um das Leben und die Gesundheit des Patienten zu schützen.

Welche Gesetzen sollten bei einer Patientenverfügung beachtet werden?

Bei der Erstellung einer Patientenverfügung sollten verschiedene Gesetze und Vorschriften beachtet werden. Hier sind einige der wichtigsten:

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Die rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen ist im BGB geregelt. Hier ist festgelegt, dass eine Patientenverfügung schriftlich und freiwillig verfasst werden muss und der Verfasser zum Zeitpunkt der Verfassung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war.
  2. Patientenrechtegesetz (PatRG): Das PatRG regelt die Rechte von Patienten in Deutschland und enthält spezifische Bestimmungen zur Patientenverfügung. Es wird unter anderem festgelegt, dass die Patientenverfügung in geeigneter Form vorliegen und das medizinische Personal darüber informiert werden muss.
  3. Betreuungsrecht: Wenn die Person, die die Patientenverfügung erstellt hat, später aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, kann ein Betreuer bestellt werden. In diesem Fall müssen die Vorschriften des Betreuungsrechts beachtet werden.
  4. Datenschutzgesetz: Eine Patientenverfügung kann sensible persönliche Daten enthalten, die unter den Schutz des Datenschutzgesetzes fallen. Es ist daher wichtig, sicherzustellen, dass die Patientenverfügung rechtskonform erstellt und aufbewahrt wird.
  5. Medizinische Standards: Es ist wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung nicht unbegrenzt bindend ist. Medizinische Fachkräfte müssen immer im Einklang mit den aktuellen medizinischen Standards und den individuellen Bedürfnissen des Patienten handeln. In Fällen, in denen die Patientenverfügung nicht eindeutig ist oder nicht auf die spezifische Situation zutrifft, müssen die Ärzte und das medizinische Personal in der Lage sein, die bestmögliche Entscheidung zu treffen, um das Leben und die Gesundheit des Patienten zu schützen.

Es wird empfohlen, eine Patientenverfügung von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie allen relevanten Gesetzen und Vorschriften entspricht.

Warum sollte eine Patientenverfügung beim Notar beglaubigt werden?

Eine Patientenverfügung sollte beim Notar beglaubigt werden, um ihre Wirksamkeit und rechtliche Verbindlichkeit sicherzustellen. Eine notariell beglaubigte Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung einer Person, in der sie festlegt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen ergriffen werden sollen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Entscheidungen zu treffen.

Die Beglaubigung durch den Notar ist ein formaler Akt, der sicherstellt, dass die Patientenverfügung den Anforderungen des Gesetzes entspricht und frei von Irrtümern, Täuschungen oder äußerem Zwang ist.

Eine notariell beglaubigte Patientenverfügung hat den Vorteil, dass sie im Falle von Unklarheiten oder Konflikten verbindlich ist und von Ärzten und Pflegepersonal sowie von Gerichten und Behörden anerkannt wird. Zudem wird die Beglaubigung durch den Notar dazu beitragen, mögliche spätere rechtliche Auseinandersetzungen und Unsicherheiten zu vermeiden.

Darüber hinaus kann der Notar bei der Erstellung der Patientenverfügung rechtliche Beratung leisten und sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte der medizinischen Behandlung abgedeckt sind. Der Notar kann auch sicherstellen, dass die Person, die die Patientenverfügung unterzeichnet hat, über die Tragweite ihrer Entscheidungen informiert ist und ihre Entscheidungen freiwillig und in vollem Bewusstsein getroffen hat.

Insgesamt bietet die notarielle Beglaubigung einer Patientenverfügung ein hohes Maß an Sicherheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Kostenübersicht einer Patientenverfügung mit Notar für jedes Bundesland

Die Kosten einer Patientenverfügung mit Notar können je nach Bundesland und Notar unterschiedlich sein. Hier sind die ungefähren Kosten für die Beurkundung einer Patientenverfügung in jedem Bundesland:

  • Baden-Württemberg: Etwa 100-500 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Bayern: Etwa 100-400 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Berlin: Etwa 150-400 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Brandenburg: Etwa 100-300 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Bremen: Etwa 100-300 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Hamburg: Etwa 100-400 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Hessen: Etwa 150-500 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Mecklenburg-Vorpommern: Etwa 100-300 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Niedersachsen: Etwa 100-400 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Nordrhein-Westfalen: Etwa 100-500 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Rheinland-Pfalz: Etwa 150-500 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Saarland: Etwa 100-400 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Sachsen: Etwa 100-400 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Sachsen-Anhalt: Etwa 100-400 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Schleswig-Holstein: Etwa 100-400 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar
  • Thüringen: Etwa 100-400 Euro für die Beurkundung einer Patientenverfügung durch den Notar

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine grobe Schätzung ist und die tatsächlichen Kosten je nach individuellem Fall und Notar variieren können.

Kostenübersicht Patientenverfügung

Beispielrechnung einer Patientenverfügung in Bayern

Eine Beispielrechnung für eine Patientenverfügung, die notariell beglaubigt wird und in Bayern stattfindet:

Gebühr für notarielle Beurkundung: ca. 30 bis 60 Euro
Beratungskosten: ca. 50 bis 100 Euro
Vorgesprächskosten: ca. 50 bis 100 Euro
Auslagen für Beglaubigungen und Postversand: ca. 20 bis 50 Euro
Insgesamt können die Kosten für eine notariell beglaubigte Patientenverfügung in Bayern etwa zwischen 150 und 310 Euro liegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Kosten je nach individuellem Aufwand und Vereinbarung mit dem Notar variieren können.

II. Bedeutung Generalvollmacht

Was ist eine Generalvollmacht?

Eine Generalvollmacht ist eine Vollmacht, die eine Person einer anderen Person erteilt, um in ihrem Namen rechtliche oder finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht gilt die Generalvollmacht nicht nur für den Fall, dass die Person, die die Vollmacht erteilt hat, handlungsunfähig wird, sondern kann auch sofort wirksam werden.

Eine Generalvollmacht kann verschiedene Bereiche abdecken, wie zum Beispiel Bankgeschäfte, Immobilienangelegenheiten oder Vertragsabschlüsse. Die Person, die die Vollmacht erteilt, kann die Vollmacht jederzeit widerrufen oder einschränken, solange sie noch geschäftsfähig ist - Generalvollmacht Kosten: Definition, Inhalte & Vorteile.

Wenn eine Generalvollmacht beurkundet werden soll, kann ein Notar hinzugezogen werden. Der Notar sorgt dafür, dass die Vollmacht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Erteilung der Vollmacht freiwillig und im Vollbesitz der geistigen Kräfte erfolgt ist. Der Notar wird die Identität der beteiligten Personen prüfen und sicherstellen, dass alle relevanten Informationen in der Vollmacht aufgenommen wurden. Wenn die Vollmacht beurkundet wurde, wird sie im Notarregister eingetragen und ist somit jederzeit nachweisbar.

Eine Generalvollmacht ist eine wichtige Angelegenheit, da sie eine erhebliche Macht an eine andere Person überträgt. Es ist daher wichtig, dass die Person, die die Vollmacht erteilt, sorgfältig die Person auswählt, der sie diese Vollmacht erteilt.

Warum ist eine Generalvollmacht sinnvoll?

Eine Generalvollmacht ist sinnvoll, um eine Vertretungsbefugnis zu regeln, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Mit einer Generalvollmacht kann man einer anderen Person, beispielsweise einem Familienmitglied oder einem engen Freund, die Befugnis geben, in allen rechtlichen Angelegenheiten und Vermögensfragen stellvertretend zu handeln.

Eine Generalvollmacht ermöglicht es somit, dass wichtige Entscheidungen auch dann getroffen werden können, wenn man selbst aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen. Sie kann auch dazu beitragen, Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen in der Familie zu vermeiden - Generalvollmacht Vorlage: Muster als PDF & WORDX.

Eine Generalvollmacht kann auch im Hinblick auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit oder Betreuungssituation sinnvoll sein. Mit einer Generalvollmacht kann man einer Vertrauensperson die Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die eigene Pflege und Betreuung übertragen und sicherstellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen respektiert und umgesetzt werden.

Ein weiterer Vorteil einer Generalvollmacht besteht darin, dass sie im Gegensatz zu einer Betreuungsverfügung nicht amtlich registriert werden muss und somit flexibler gestaltet werden kann. Eine Generalvollmacht kann jederzeit formlos widerrufen oder geändert werden.

Insgesamt bietet eine Generalvollmacht somit eine wichtige Absicherung für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig ist, und kann dazu beitragen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die eigene Betreuung und Vermögensverwaltung umgesetzt werden.

Generalvollmacht Notar Losten: Was kostet die Erstellung einer Generalvollmacht beim Notar?

Die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht beim Notar variieren und hängen maßgeblich vom Gegenstandswert ab. Der Gegenstandswert ist der Wert der Angelegenheit, für die die Vollmacht ausgestellt wird. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung der Notargebühren.

Kostenstruktur: Die Notarkosten für eine Generalvollmacht bewegen sich häufig zwischen etwa 50 und 150 Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Gegenstandswert.

Zusätzliche Gebühren: Zu den Grundkosten können weitere Gebühren hinzukommen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Beglaubigung von Unterschriften. Falls die Vollmacht in einer Fremdsprache verfasst oder eine Übersetzung benötigt wird, entstehen zusätzliche Kosten.

Beratungskosten: Notare berechnen oft zusätzliche Gebühren für eine umfassende Beratung. Diese Beratung kann insbesondere bei komplexen Vollmachten oder speziellen Wünschen des Vollmachtgebers relevant sein.

Kostenübersicht einer Generalvollmacht mit Notar für jedes Bundesland

Die Kosten einer Generalvollmacht mit Notar können je nach Bundesland und Notar unterschiedlich sein. Hier sind die ungefähren Kosten für die Beurkundung einer Generalvollmacht in jedem Bundesland:

  • Baden-Württemberg: etwa 80 bis 200 Euro
  • Bayern: etwa 75 bis 200 Euro
  • Berlin: etwa 75 bis 200 Euro
  • Brandenburg: etwa 75 bis 200 Euro
  • Bremen: etwa 75 bis 200 Euro
  • Hamburg: etwa 75 bis 200 Euro
  • Hessen: etwa 75 bis 200 Euro
  • Mecklenburg-Vorpommern: etwa 75 bis 200 Euro
  • Niedersachsen: etwa 75 bis 200 Euro
  • Nordrhein-Westfalen: etwa 75 bis 200 Euro
  • Rheinland-Pfalz: etwa 75 bis 200 Euro
  • Saarland: etwa 75 bis 200 Euro
  • Sachsen: etwa 75 bis 200 Euro
  • Sachsen-Anhalt: etwa 75 bis 200 Euro
  • Schleswig-Holstein: etwa 75 bis 200 Euro
  • Thüringen: etwa 75 bis 200 Euro

Diese Kosten sind nur eine grobe Schätzung und können je nach Aufwand und individueller Absprache mit dem Notar variieren. Es empfiehlt sich, vorab mit dem Notar die genauen Kosten zu besprechen.

Was kostet eine Patientenverfügung und Generalvollmacht

Beispielrechnung einer Generalvollmacht in Bayern

Eine Beispielrechnung für eine Generalvollmacht, die notariell beglaubigt wird und in Bayern stattfindet:

Gebühr für notarielle Beurkundung: ca. 75 bis 200 Euro
Beratungskosten: ca. 50 bis 100 Euro
Vorgesprächskosten: ca. 50 bis 100 Euro
Auslagen für Beglaubigungen und Postversand: ca. 20 bis 50 Euro
Insgesamt können die Kosten für eine notariell beglaubigte Generalvollmacht in Bayern etwa zwischen 195 und 450 Euro liegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Kosten je nach individuellem Aufwand und Vereinbarung mit dem Notar variieren können.

Warum muss eine Generalvollmacht notariell beglaubigt sein?

Warum ist eine notarielle Beglaubigung bei einer Generalvollmacht notwendig?

Die notarielle Beglaubigung einer Generalvollmacht dient mehreren zentralen Zwecken:

  1. Bestätigung: Sie sichert die Authentizität und stellt sicher, dass die Vollmacht tatsächlich vom Vollmachtgeber erteilt wurde.
  2. Geschäftsfähigkeitsprüfung: Der Notar kontrolliert, ob der Vollmachtgeber voll geschäftsfähig und somit in der Lage ist, eine solche Vollmacht auszustellen.
  3. Aufklärung: Der Notar berät den Vollmachtgeber über den Umfang, die Tragweite und möglichen Risiken der Erteilung einer Generalvollmacht.
  4. Rechtskonformität: Die Beglaubigung stellt sicher, dass die Generalvollmacht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht und rechtlich unanfechtbar ist.

Diese Schritte verhindern, dass die Generalvollmacht später von Dritten angefochten wird oder zu rechtlichen Streitigkeiten führt. Die notarielle Beglaubigung trägt somit wesentlich zur Rechtssicherheit aller beteiligten Parteien bei. Es ist wichtig zu beachten, dass für die notarielle Beglaubigung Gebühren anfallen, die je nach Umfang und Komplexität variieren können.

Welche Tipps können bei Patientenverfügung und Generalvollmacht Kosten sparen?

Beim Erstellen einer Patientenverfügung und einer Generalvollmacht gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Kosten zu sparen. Hier sind einige Tipps:

  1. Online-Plattformen nutzen: Es gibt mittlerweile verschiedene Online-Plattformen wie zum Beispiel Beglaubigt.de, auf denen man eine Patientenverfügung oder eine Generalvollmacht günstiger erstellen kann als beim Notar vor Ort. Dabei muss man jedoch darauf achten, dass die Plattform seriös ist und die Dokumente in rechtlicher Hinsicht korrekt sind.
  2. Selbst erstellen: Eine weitere Möglichkeit ist, die Patientenverfügung oder die Generalvollmacht selbst zu erstellen. Hierbei ist es wichtig, sich vorab ausführlich über die gesetzlichen Anforderungen und Formvorschriften zu informieren und gegebenenfalls auch eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Es besteht jedoch das Risiko, dass selbst erstellte Dokumente später rechtlich nicht wirksam sind.
  3. Beratungsgespräch mit dem Notar: Vor der Beurkundung einer Patientenverfügung oder einer Generalvollmacht kann man ein Beratungsgespräch mit dem Notar vereinbaren, um sich über den Umfang und die Tragweite der Vollmacht zu informieren. Hierbei können gegebenenfalls auch Alternativen besprochen werden, die günstiger sind als eine umfassende Beurkundung.
  4. Einfache Formulierungen wählen: Um Kosten zu sparen, kann man darauf achten, dass die Patientenverfügung oder die Generalvollmacht möglichst einfach und prägnant formuliert sind. Eine zu detaillierte Formulierung kann gegebenenfalls zu höheren Kosten führen, da der Notar mehr Zeit benötigt, um das Dokument zu beurkunden.
  5. Zeitlich begrenzen: Bei der Generalvollmacht kann man auch eine zeitliche Begrenzung festlegen, um Kosten zu sparen. Dadurch ist es möglich, dass die Vollmacht nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist und somit auch die Kosten für die Beurkundung begrenzt bleiben.