Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Eine Generalvollmacht selbst zu erstellen kostet grundsätzlich nichts. Kosten entstehen insbesondere, wenn ein Notar oder Rechtsanwalt eingebunden wird oder zusätzliche Leistungen wie Übersetzungen benötigt werden.
- Notarkosten sind bundesweit gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ein Notar in München berechnet deshalb nicht allein wegen seines Standorts andere gesetzliche Gebühren als ein Notar in Berlin.
- Beglaubigung und Beurkundung kosten unterschiedlich. Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar grundsätzlich die Unterschrift; bei einer Beurkundung wird die Vollmacht in einem umfassenderen notariellen Verfahren aufgenommen.
- Bei einer beurkundeten Generalvollmacht ist der Geschäftswert entscheidend. Dieser wird nach den Vorgaben des GNotKG bestimmt und kann insbesondere vom Umfang der Vollmacht und den Vermögensverhältnissen des Vollmachtgebers abhängen.
- Nicht jede Generalvollmacht muss zum Notar. Für bestimmte Verwendungszwecke – insbesondere bei Immobilien und dem späteren Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt – können jedoch besondere Formanforderungen relevant werden.
- Generalvollmacht notariell vorbereiten: Wenn du Umfang und Form deiner Vollmacht klären möchtest, kannst du den Vorgang über beglaubigt.de starten.
Generalvollmacht Kosten: Definition, Inhalte & Vorteile
I. Übersicht Generalvollmacht
Wie lautet die Definition einer Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ist eine weitreichende Vollmacht, mit der der Vollmachtgeber einer oder mehreren Vertrauenspersonen Vertretungsmacht für zahlreiche rechtliche und vermögensbezogene Angelegenheiten einräumt. Im Unterschied zu einer Einzelvollmacht ist sie nicht auf ein einziges konkretes Rechtsgeschäft beschränkt. Welche Befugnisse tatsächlich bestehen, ergibt sich jedoch immer aus Inhalt und Umfang der konkreten Vollmacht.
Mit einer Generalvollmacht kann eine Vertrauensperson beauftragt werden, entscheidende Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen zu treffen, sei es in finanziellen, rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten. Soll die Vertretungsmacht auch nach dem Tod fortbestehen, kann die Vollmacht entsprechend ausgestaltet werden. Wie eine solche transmortale Vollmacht funktioniert, erklären wir in „Generalvollmacht über den Tod hinaus: Was gilt nach dem Todesfall?“.
Schon im ersten Quartal 2025 wurden über 124.000 neue Vollmachten ins Vorsorgeregister eingetragen – darunter rund 114.662 Vorsorgevollmachten (Stand: 31. März 2025). Das zeigt: immer mehr Menschen sichern ihre Anwendungshoheit rechtzeitig.
Was ist der Zweck einer Generalvollmacht?
Der Zweck einer Generalvollmacht besteht darin, einer anderen Person umfassende Befugnisse zu übertragen, damit diese in Ihrem Namen handeln kann. Dies kann in verschiedenen Situationen äußerst nützlich sein. Zum Beispiel könnte jemand aufgrund einer bevorstehenden Abwesenheit, sei es durch eine Reise oder einen längeren Krankenhausaufenthalt, nicht in der Lage sein, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln.
Durch die Erteilung einer Generalvollmacht kann diese Person jemanden benennen, der diese Angelegenheiten während ihrer Abwesenheit übernimmt. Die Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, weitreichende Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen, von Bankgeschäften über den Verkauf von Immobilien bis hin zur Unterzeichnung von Verträgen.
Durch die Erteilung einer Generalvollmacht kann diese Person jemanden benennen, der diese Angelegenheiten während ihrer Abwesenheit übernimmt. Die Vollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, weitreichende Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen, von Bankgeschäften über den Verkauf von Immobilien bis hin zur Unterzeichnung von Verträgen. In der heutigen Zeit gehört dazu auch die Verwaltung des digitalen Nachlasses, einschließlich Online-Konten, digitaler Vermögenswerte und Social Media-Profile.
Es ist jedoch zu beachten, dass eine Generalvollmacht dem Bevollmächtigten zwar umfassende Befugnisse erteilt, aber in einigen Rechtsordnungen dennoch bestimmten Einschränkungen unterliegen kann. Daher ist es wichtig, bei der Erstellung einer Generalvollmacht einen Rechtsberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Zweck erfüllt und alle relevanten rechtlichen Anforderungen berücksichtigt.
Außerdem besitzt inzwischen 41 % der Bevölkerung eine Vorsorgevollmacht – Tendenz steigend, da sie oft die gesetzliche Betreuung ersetzt.
Um mehr über die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten einer Generalvollmacht zu erfahren, lesen Sie unseren Artikel "Generalvollmacht über den Tod hinaus ersetzt Testament: Ihr 'Joker' für alle Lebenslagen?".
Welche Kosten fallen bei einer Generalvollmacht an?
Für die Erteilung einer Generalvollmacht können verschiedene Kosten anfallen, die je nach den spezifischen Umständen und den beteiligten Dienstleistungen variieren. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind:
- Eigenständige Erstellung
Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Generalvollmacht ohne rechtliche Unterstützung zu verfassen, entstehen Ihnen grundsätzlich keine direkten Kosten. Allerdings besteht das Risiko, dass die Vollmacht unvollständig oder unklarformuliert ist und somit rechtlich nicht vollständig gültig wird. Für alle Hinweise zur Generalvollmacht ohne Notar – etwa Voraussetzungen, Risiken und eine rechtssichere Vorlage – lies unseren ausführlichen Artikel Generalvollmacht ohne Notar. - Notargebühren
Die Beurkundung einer Generalvollmacht durch einen Notar ist mit Gebühren verbunden, die sich nach der Notarkostentabelle richten. Ein Beispiel:
- Geschäftswert der Vollmacht (z.B. bei einer Immobilientransaktion): 100.000€
- Kosten laut Notarkostentabelle: 1% des Geschäftswertes = 1.000€ Diese Schätzung ist grob und die tatsächlichen Gebühren können je nach Region und der Komplexität der Vollmacht variieren.
Zusätzlich können weitere Gebühren für Beglaubigungen oder Kopien anfallen. - Anwaltskosten
Falls Sie einen Anwalt für die Erstellung oder Überprüfung der Generalvollmacht hinzuziehen, können ebenfalls Kosten entstehen. Diese variieren je nach Anwalt, Aufwand und Komplexität des Falls und können zwischen 150€ und 500€ liegen, abhängig vom Stundensatz, Pauschalbetrag oder der Komplexität der Vollmacht. - Übersetzungskosten
Falls die Generalvollmacht in einem anderen Land verwendet werden soll, fallen Übersetzungskosten an. Diese variieren stark, je nach Sprache und Umfang, und können beispielsweise zwischen 50€ und 300€ liegen, abhängig von der Sprache und dem Bearbeitungsaufwand. - Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren
Einige Institutionen, wie Banken oder Versicherungsgesellschaften, können Bearbeitungsgebühren erheben, wenn sie mit einer Generalvollmacht konfrontiert werden. Diese Gebühren sind stark variabel und könnten beispielsweise im Bereich von 20€ bis 100€ liegen.
Die tatsächlichen Kosten für die Erstellung und Nutzung einer Generalvollmacht hängen also von verschiedenen Faktoren ab, die Sie bei der Planung berücksichtigen sollten.
In Deutschland kann man für eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift unter einer Generalvollmacht je nach Geschäftswert mit Kosten zwischen 20 und 70 Euro rechnen. Wenn der Notar jedoch den gesamten Text der Vollmacht beurkundet, können die Kosten je nach Umfang und Komplexität in der Regel zwischen 100 und 500 Euro liegen.
Generalvollmacht Kosten Notar
Wenn man darüber nachdenkt, eine Generalvollmacht mit Notar zu erstellen oder beglaubigen zu lassen, sind die Kosten oftmals ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidungsfindung. In vielen Ländern, einschließlich Deutschlands, werden diese Kosten durch die Notarkostentabelle bestimmt, welche die Gebühren in Abhängigkeit von einem festgelegten Geschäftswert vorschreibt.
Der Geschäftswert für eine Generalvollmacht ist ein fiktiver Wert, der den Umfang und die Tragweite der Vollmacht widerspiegelt. Dabei muss dieser Wert nicht dem tatsächlichen Vermögenswert des Vollmachtgebers entsprechen. Er dient lediglich dazu, den potenziellen finanziellen Rahmen abzubilden, in dem der Bevollmächtigte handeln darf.
Betrachten wir ein konkretes Beispiel: Bei einem Geschäftswert der Generalvollmacht von 50.000€ und einem Gebührensatz von 0,5% gemäß dem Notarkosten-Schlüssel der Notarkostentabelle, würden Kosten in Höhe von 250€ entstehen. Wenn der Geschäftswert jedoch 300.000€ beträgt und der Gebührensatz 1,5% ist, würden die Kosten auf 4.500€ steigen.
Zu beachten ist, dass neben den eigentlichen Beglaubigungsgebühren auch Zusatzkosten anfallen können. Dies kann beispielsweise für Kopien, Ausfertigungen oder die eventuelle Aufbewahrung der Urkunde beim Notar der Fall sein.
Abschließend ist zu sagen, dass es immer ratsam ist, sich vorab direkt bei einem Notar über die genauen Kosten und den zugrundeliegenden Geschäftswert zu informieren, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Eine ausführliche Erklärung zu Ablauf und Nutzen des Notars findest du außerdem in „Generalvollmacht mit Notar: Kosten, Vorlagen & Muster“.
Welche Vorteile hat eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht hat mehrere Vorteile, die sie zu einem nützlichen Instrument machen können, um die Angelegenheiten einer Person im Falle von Einschränkungen oder Abwesenheit zu regeln. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:
- Kontinuität: Eine Generalvollmacht kann sicherstellen, dass die Angelegenheiten des Vollmachtgebers auch dann weitergeführt werden, wenn er selbst aus gesundheitlichen Gründen oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Vollmacht kann dazu beitragen, dass Entscheidungen schnell getroffen werden und dass die Kontinuität bei der Verwaltung von Vermögenswerten oder anderen Angelegenheiten gewährleistet bleibt.
- Flexibilität: Eine Generalvollmacht kann sehr flexibel gestaltet werden und dem Vollmachtgeber ermöglichen, eine breite Palette von Angelegenheiten und Entscheidungen zu delegieren. Eine Generalvollmacht kann beispielsweise die Befugnis enthalten, finanzielle Transaktionen durchzuführen, Verträge abzuschließen, Steuererklärungen abzugeben oder medizinische Entscheidungen zu treffen.
- Entlastung: Eine Generalvollmacht kann den Vollmachtgeber von der Belastung befreien, sich um alle Aspekte seiner Angelegenheiten selbst kümmern zu müssen. Eine Generalvollmacht kann dazu beitragen, dass der Vollmachtgeber seine Zeit und Energie auf andere Dinge konzentrieren kann, die ihm wichtig sind.
- Vertrauen: Eine Generalvollmacht kann dem Vollmachtgeber auch ein Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens geben, da er weiß, dass seine Angelegenheiten in den Händen einer von ihm ernannten Vertrauensperson liegen, die in der Lage ist, Entscheidungen im besten Interesse des Vollmachtgebers zu treffen.
- Sofortige Wirksamkeit: Eine Generalvollmacht kann sofort wirksam werden, sobald sie erteilt wurde. Der Vollmachtgeber muss nicht warten, bis er tatsächlich Einschränkungen hat oder abwesend ist, um die Vollmacht in Kraft zu setzen.
Diese Vorteile machen eine Generalvollmacht zu einem nützlichen Instrument, um sicherzustellen, dass die Angelegenheiten einer Person auch dann geregelt werden können, wenn sie selbst nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
Welche Nachteile hat eine Generalvollmacht?
Obwohl eine Generalvollmacht viele Vorteile hat, gibt es auch einige potenzielle Nachteile, die bei der Erteilung einer solchen Vollmacht berücksichtigt werden sollten:
- Missbrauch: Eine Generalvollmacht kann von einer unehrlichen Person missbraucht werden, um in betrügerischer Absicht Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen. Der Vollmachtgeber sollte daher sicherstellen, dass er der von ihm ernannten Vertrauensperson vollständig vertraut und ihm die Vollmacht nur erteilt, wenn er sicher ist, dass sie in seinem Interesse handeln wird.
- Einschränkung der Autonomie: Eine Generalvollmacht kann dazu führen, dass der Vollmachtgeber seine Autonomie teilweise oder vollständig abgibt. Er muss möglicherweise Entscheidungen hinnehmen, die er selbst anders treffen würde. Der Vollmachtgeber sollte daher sorgfältig darüber nachdenken, ob er bereit ist, die Kontrolle über seine Angelegenheiten teilweise oder vollständig abzugeben.
- Unklarheiten und Konflikte: Wenn eine Generalvollmacht nicht klar formuliert ist oder unklare Formulierungen enthält, kann es zu Missverständnissen und Konflikten kommen. Der Vollmachtgeber sollte daher sicherstellen, dass die Vollmacht klar und eindeutig formuliert ist und alle relevanten Details und Anweisungen enthält.
- Verlust oder Diebstahl: Eine Generalvollmacht kann verloren gehen oder gestohlen werden, was zu potenziellen Risiken für den Vollmachtgeber führen kann. Der Vollmachtgeber sollte daher die Vollmacht an einem sicheren Ort aufbewahren oder bei einem vertrauenswürdigen Dritten hinterlegen.
- Keine Garantie: Eine Generalvollmacht ist keine Garantie dafür, dass die Vertrauensperson tatsächlich in der Lage sein wird, die Angelegenheiten des Vollmachtgebers im Falle von Einschränkungen oder Abwesenheit angemessen zu regeln. Der Vollmachtgeber sollte daher sicherstellen, dass die von ihm ernannte Vertrauensperson über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um die ihm übertragenen Aufgaben auszuführen.
Diese potenziellen Nachteile einer Generalvollmacht sollten sorgfältig abgewogen werden, bevor eine solche Vollmacht erteilt wird. Es ist ratsam, sich vor der Erteilung einer Generalvollmacht eingehend über die Risiken und möglichen Konsequenzen zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Ist eine Generalvollmacht auch ohne Notar gültig?
Eine Generalvollmacht kann grundsätzlich auch ohne notarielle Beurkundung wirksam erteilt werden. Nach § 167 Abs. 2 BGB richtet sich die Form der Vollmacht grundsätzlich nicht automatisch nach der Form des Rechtsgeschäfts, für das sie verwendet werden soll.
Trotzdem können für bestimmte Anwendungsfälle zusätzliche Form- oder Nachweisanforderungen bestehen.
Besonders wichtig ist diese Unterscheidung bei Immobilien: Eine Vollmacht kann zivilrechtlich wirksam sein, aber für den späteren Grundbuchvollzug nicht in der erforderlichen Nachweisform vorliegen. § 29 GBO verlangt für das Grundbuchverfahren grundsätzlich öffentliche beziehungsweise öffentlich beglaubigte Urkunden.
Auch bei Banken kann die Form praktisch relevant werden, weil das Institut insbesondere Identität, Umfang und Fortbestand der Vertretungsmacht prüfen muss.
Mehr zu den jeweiligen Sonderfällen findest du in „Generalvollmacht für Immobilien: Haus verkaufen, kaufen oder übertragen“ und „Generalvollmacht für Bankgeschäfte: Reicht sie bei Banken aus?“.
Wann sollte man eine Generalvollmacht machen?
Es gibt verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, eine Generalvollmacht zu erstellen. Hier sind einige Beispiele:
- Vorbeugende Maßnahme: Eine Generalvollmacht kann als vorbeugende Maßnahme erstellt werden, um sicherzustellen, dass im Falle von Einschränkungen oder Abwesenheit die Angelegenheiten des Vollmachtgebers geregelt werden können.
- Krankheit oder Behinderung: Wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann eine Generalvollmacht dazu beitragen, dass ihre Interessen von einer Vertrauensperson vertreten werden.
- Geschäftsreisen oder längere Abwesenheit: Wenn eine Person aufgrund von Geschäftsreisen oder längeren Abwesenheiten nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann eine Generalvollmacht dazu beitragen, dass ihre Angelegenheiten von einer Vertrauensperson geregelt werden.
- Alter: Eine Generalvollmacht kann für ältere Menschen sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass im Falle von Einschränkungen oder Abwesenheit ihre Angelegenheiten geregelt werden können.
- Familiäre Angelegenheiten: Wenn eine Person familiäre Angelegenheiten hat, die regelmäßig geregelt werden müssen, kann eine Generalvollmacht dazu beitragen, dass eine Vertrauensperson befugt ist, Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen.
Insgesamt gibt es viele Gründe, warum es sinnvoll sein kann, eine Generalvollmacht zu erstellen. Es ist ratsam, im Voraus zu planen und eine Vollmacht zu erstellen, bevor sie tatsächlich benötigt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vollmacht in Kraft tritt, wenn sie benötigt wird, und dass die Angelegenheiten des Vollmachtgebers in den Händen einer Vertrauensperson liegen, die in der Lage ist, Entscheidungen im besten Interesse des Vollmachtgebers zu treffen.
II. Arten von Kosten bei einer Generalvollmacht
Welche Kosten fallen für die Erstellung einer Generalvollmacht an?
Die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht können je nach Art der Erstellung und dem Beauftragten, der diese erstellt, variieren. Es gibt im Grunde genommen zwei Möglichkeiten, eine Generalvollmacht zu erstellen:
- Selbst erstellen: Eine Generalvollmacht kann von einer Person selbst erstellt werden, indem sie ein Formular aus dem Internet herunterlädt und es ausfüllt. In diesem Fall fallen keine Kosten für die Erstellung an, jedoch ist es wichtig zu beachten, dass es ohne professionelle Beratung Risiken geben kann.
- Beauftragung eines Anwalts: Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Anwalt mit der Erstellung einer Generalvollmacht zu beauftragen. In diesem Fall kann der Anwalt die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen des Vollmachtgebers berücksichtigen und eine maßgeschneiderte Generalvollmacht erstellen. Die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht durch einen Anwalt können je nach Komplexität der Angelegenheit und der geografischen Region variieren. In Deutschland ist für Anwälte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maßgeblich, welches die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit regelt. Die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht liegen in der Regel zwischen 50 und 500 Euro, je nach Aufwand und Komplexität.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht nur ein Teil der Gesamtkosten sind, die mit einer Vollmacht verbunden sein können. Es können zusätzliche Kosten anfallen, wenn die Vollmacht beispielsweise notariell beglaubigt oder registriert werden muss. Daher ist es ratsam, sich vor der Erstellung einer Generalvollmacht eingehend über die Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar?
Die Erstellung einer notariellen Generalvollmacht (Generalvollmacht mit Notar) ist in Deutschland besonders empfehlenswert, da sie maximale Rechtssicherheit bietet und im Ernstfall von Behörden, Banken, Versicherungen und Gerichten ohne zusätzliche Prüfungen anerkannt wird. Die Kosten sind gesetzlich geregelt – keine Willkür, keine Verhandlungsspielräume.
Rechtsgrundlage: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Gebühren richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Dieser wird bei einer General- bzw. Vorsorgevollmacht regelmäßig anhand des Vermögens des Vollmachtgebers bestimmt (§§ 97, 36 GNotKG).
Konkrete Kostenbeispiele für eine Generalvollmacht
Übliche Gegenstandswerte und typische Gebühren (inkl. Auslagen, netto; zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer):
- Gegenstandswert 50.000 €
- Gebühr: 165 €
- Gesamtkosten ca. 200–220 € (inkl. USt)
- Gegenstandswert 100.000 €
- Gebühr: 273 €
- Gesamtkosten ca. 330–360 € (inkl. USt)
- Gegenstandswert 250.000 €
- Gebühr: 535 €
- Gesamtkosten ca. 640–690 € (inkl. USt)
- Gegenstandswert 500.000 €
- Gebühr: 935 €
- Gesamtkosten ca. 1.100–1.200 € (inkl. USt)
- Gegenstandswert 1.000.000 €
- Gebühr: 1.735 €
- Gesamtkosten ca. 2.050–2.200 € (inkl. USt)
Wichtig:
Bei rein öffentlicher Beglaubigung einer Unterschrift (z. B. Vollmacht wurde schon vorformuliert) gelten deutlich geringere Gebühren: häufig nur 20–70 € nach KV-Nr. 25100 GNotKG.
Was kostet eine Patientenverfügung und Generalvollmacht beim Notar?
Wer mehrere Vorsorgedokumente gleichzeitig erstellen möchte, sollte die Kosten nicht einfach addieren. Welche Gebühren entstehen, hängt davon ab, welche Erklärungen notariell aufgenommen werden und welcher Geschäftswert nach dem GNotKG anzusetzen ist.
Wie Patientenverfügung und Generalvollmacht zusammenspielen und welche Kosten dabei relevant werden können, erklären wir ausführlich in „Was kostet eine Patientenverfügung und Generalvollmacht beim Notar?“.
Ist eine Generalvollmacht sinnvoll?
Vor allem in Zeiten, in denen der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Unfall oder längerer Abwesenheit nicht in der Lage ist, persönliche Entscheidungen zu treffen, tritt die Relevanz einer solchen Vollmacht hervor. Sie erlaubt dem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln und weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Aber Vorsicht ist geboten:
Wie bei jedem mächtigen Instrument gibt es auch Risiken. Der Bevollmächtigte könnte seine Position missbrauchen oder sich unlauter bereichern. Eine unklar formulierte Generalvollmacht kann zu Unstimmigkeiten führen oder vom Vollmachtgeber ungewollte Handlungen ermöglichen. Daher ist es essentiell, einer vertrauenswürdigen Person diese Vollmacht zu übertragen und sicherzustellen, dass die Bedingungen klar und eindeutig sind.
III. Faktoren einer Generalvollmacht

Welche Bestandteile hat eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ist eine Vollmacht, die eine umfassende Handlungsvollmacht erteilt und dem Bevollmächtigten ermöglicht, im Namen des Vollmachtgebers alle Rechtsgeschäfte und Handlungen vorzunehmen, die der Vollmachtgeber selbst vornehmen könnte. Im Allgemeinen umfasst eine Generalvollmacht folgende Bestandteile:
- Benennung des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten: Die Vollmacht muss den vollständigen Namen und die Anschrift des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten enthalten.
- Umfang der Vollmacht: Die Generalvollmacht muss den Umfang der Vollmacht genau beschreiben. Hierbei sollte deutlich gemacht werden, welche Handlungen und Rechtsgeschäfte der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers vornehmen darf.
- Dauer der Vollmacht: Die Dauer der Vollmacht sollte genau festgelegt werden. Eine Generalvollmacht kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
- Widerruf der Vollmacht: Es sollte geregelt werden, unter welchen Umständen die Vollmacht widerrufen werden kann.
- Form der Vollmacht: Die Generalvollmacht muss in der Regel schriftlich erteilt werden. Es empfiehlt sich, die Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen, um ihre Gültigkeit sicherzustellen.
- Unterschrift des Vollmachtgebers: Die Vollmacht muss vom Vollmachtgeber unterschrieben werden, um ihre Wirksamkeit zu erlangen.
Je nach Bedarf können weitere Bestimmungen in die Generalvollmacht aufgenommen werden, wie beispielsweise Regelungen zu Haftungsfragen oder zu Vergütungen des Bevollmächtigten. Wichtig ist, dass die Generalvollmacht eindeutig und klar formuliert ist, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Dazu gehört auch die Frage, ob eine oder mehrere Personen bevollmächtigt werden sollen. Bei mehreren Vertrauenspersonen muss insbesondere festgelegt werden, ob jeder allein handeln darf oder gemeinsames Handeln erforderlich ist. Mehr dazu erklären wir in „Generalvollmacht für zwei Personen: Einzelvertretung oder gemeinsames Handeln?“.
Soll die Vollmacht später widerrufen werden, reicht es bei einer weitreichenden Vollmacht außerdem häufig nicht aus, nur den Bevollmächtigten zu informieren. Welche Vollmachtsurkunden zurückgefordert und welche Stellen informiert werden sollten, erklären wir in „Generalvollmacht widerrufen: So entziehst du eine Vollmacht rechtssicher“.
IV. Unterscheidung zwischen Generalvollmacht und Patientenverfügung
Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Patientenverfügung?
Eine Generalvollmacht und eine Patientenverfügung sind zwei verschiedene rechtliche Instrumente, die jeweils spezifische Zwecke erfüllen.
- Die Generalvollmacht ermächtigt eine vertraute Person, im Namen des Vollmachtgebers umfassende rechtliche, finanzielle und organisatorische Entscheidungen zu treffen. Sie greift typischerweise bei längerer Abwesenheit, Krankheit oder im Alter – also immer dann, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht handlungsfähig ist. Die bevollmächtigte Person kann u. a. Bankgeschäfte tätigen, Verträge schließen oder Behördengänge erledigen.
- Die Patientenverfügung hingegen betrifft ausschließlich medizinische Entscheidungen. Hier legt die betroffene Person im Voraus fest, welche Behandlungen sie im Ernstfall – etwa bei Bewusstlosigkeit oder schwerer Krankheit – wünscht oder ablehnt. Dazu zählen z. B. künstliche Ernährung, Wiederbelebungsmaßnahmen oder lebenserhaltende Maßnahmen.
Der entscheidende Unterschied:
Die Generalvollmacht überträgt Entscheidungskompetenz auf eine andere Person, während die Patientenverfügung eigene Wünsche für medizinische Maßnahmen verbindlich dokumentiert.
Tipp: Beide Dokumente können sinnvoll kombiniert werden. So ist sichergestellt, dass sowohl rechtliche als auch gesundheitliche Belange im Ernstfall nach dem eigenen Willen geregelt sind.
V. Rechtsfragen rund um die Kosten einer Generalvollmacht
Welche gesetzlichen Regelungen müssen bei der Generalvollmacht beachtet werden?
Bei der Erstellung einer Generalvollmacht müssen bestimmte gesetzliche Regelungen beachtet werden. Diese können je nach Land und Region variieren, daher ist es wichtig, sich vorab über die spezifischen Anforderungen zu informieren. Im Folgenden sind einige allgemeine Regelungen aufgeführt, die in vielen Ländern gelten:
- Formerfordernis: Eine Generalvollmacht muss schriftlich verfasst und vom Vollmachtgeber unterschrieben sein. In einigen Ländern muss die Unterschrift auch von einem Notar oder Zeugen beglaubigt werden.
- Umfang der Vollmacht: Die Vollmacht sollte klar und präzise formuliert werden, um sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte nur die Befugnisse hat, die der Vollmachtgeber ihm erteilt hat. Der Umfang der Vollmacht sollte auf die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche des Vollmachtgebers zugeschnitten sein.
- Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers: Der Vollmachtgeber muss zum Zeitpunkt der Erstellung der Vollmacht handlungsfähig sein und die Bedeutung und Konsequenzen seiner Entscheidungen verstehen können.
- Schutz des Vollmachtgebers: Die Vollmacht darf nicht dazu genutzt werden, den Vollmachtgeber zu missbrauchen oder ihm Schaden zuzufügen. Der Bevollmächtigte muss im Interesse des Vollmachtgebers handeln und ihm stets Rechenschaft ablegen.
- Beendigung der Vollmacht: Die Vollmacht endet automatisch, wenn der Vollmachtgeber stirbt oder seine Handlungsfähigkeit verliert. Sie kann auch durch den Vollmachtgeber selbst oder durch einen Gerichtsbeschluss widerrufen werden.
Es ist ratsam, sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Generalvollmacht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Vollmachtgebers gerecht wird.
Wer trägt die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht?
Die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht können je nach Land und Region variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Umfang der Vollmacht, der Art des Bevollmächtigten und der gewählten Form der Vollmacht. Im Allgemeinen gibt es zwei Möglichkeiten, die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht zu tragen:
- Kostenübernahme durch den Vollmachtgeber: In vielen Fällen trägt der Vollmachtgeber die Kosten für die Erstellung der Generalvollmacht. Dies gilt insbesondere dann, wenn er einen Notar oder Rechtsanwalt beauftragt, die Vollmacht zu erstellen.
- Kostenübernahme durch den Bevollmächtigten: Es ist auch möglich, dass der Bevollmächtigte die Kosten für die Erstellung der Generalvollmacht trägt. Dies ist jedoch eher ungewöhnlich und kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Bevollmächtigte ein Vertrauter oder enger Familienangehöriger ist.
Es ist wichtig, sich vorab über die Kosten für die Erstellung einer Generalvollmacht zu informieren und gegebenenfalls Angebote von verschiedenen Notaren oder Rechtsanwälten einzuholen, um ein günstiges Angebot zu finden. In einigen Ländern gibt es auch staatliche Beratungsstellen oder gemeinnützige Organisationen, die kostenlos oder zu reduzierten Kosten bei der Erstellung von Generalvollmachten unterstützen können.
Wer übernimmt die Kosten für die Durchführung einer Generalvollmacht?
Die Kosten für die Ausführung einer Generalvollmacht hängen maßgeblich vom Umfang der Vollmacht, der gewählten Form (privatschriftlich oder notariell) sowie der Art der beauftragten Leistungen ab. Zu den möglichen Kostenfaktoren zählen insbesondere Notargebühren, Anwaltskosten, Übersetzungen (bei Verwendung im Ausland) sowie Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren durch Banken oder Behörden.
In der Regel trägt der Vollmachtgeber sämtliche anfallenden Kosten für die Erstellung und spätere Durchführung der Generalvollmacht – insbesondere dann, wenn die Vollmacht auf dessen Wunsch hin eingerichtet wird. Bei einer notariellen Generalvollmacht gehören dazu u. a.:
- die Gebühren für die Beurkundung oder Beglaubigung,
- mögliche Auslagen für Ausfertigungen oder Hinterlegung,
- sowie ggf. die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister.
Wird die Vollmacht jedoch im Interesse des Bevollmächtigten erstellt (z. B. bei einer geschäftlichen Vertretung), kann auch vereinbart werden, dass dieser die Kosten übernimmt. In diesem Fall sollte die Kostenübernahme klar in der Vollmacht geregelt sein, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Tipp: Klären Sie frühzeitig, wer welche Kosten trägt – insbesondere bei mehreren Bevollmächtigten oder komplexen Vermögensverhältnissen. Eine transparente Regelung schützt alle Beteiligten und vermeidet Missverständnisse.
Kosten einer Generalvollmacht bei einem Vermögen von 100.000 EUR
Ein Rechenbeispiel für eine Generalvollmacht, die notariell beglaubigt wird und sich auf ein Vermögen von 100.000 Euro bezieht, könnte wie folgt aussehen:
Notarkosten für die Beurkundung der Vollmacht: ca. 200-500 Euro
Kosten für die Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers: ca. 20-50 Euro
Kosten für die Hinterlegung der Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister: ca. 15-30 Euro
Insgesamt könnten die Kosten für die notarielle Beglaubigung einer Generalvollmacht in diesem Beispiel zwischen 235 und 580 Euro liegen.
VI. Fazit: Die Kosten hängen vor allem von Form und Geschäftswert ab
Eine Generalvollmacht muss nicht automatisch hohe Kosten verursachen. Wer sie selbst erstellt, hat zunächst keine unmittelbaren Erstellungskosten. Sobald jedoch notarielle oder anwaltliche Leistungen hinzukommen, hängt der Preis von der konkreten Gestaltung ab.
Bei notariellen Tätigkeiten gelten bundesweit die gesetzlichen Gebühren des GNotKG. Entscheidend ist insbesondere, ob lediglich eine Unterschrift beglaubigt oder eine Generalvollmacht beurkundet wird und welcher Geschäftswert für den Vorgang maßgeblich ist.
Deshalb sind pauschale Aussagen wie „eine Generalvollmacht kostet 200 Euro“ oder Berechnungen als fester Prozentsatz des Vermögens wenig hilfreich.
Gerade bei Immobilien, größeren Vermögenswerten, mehreren Bevollmächtigten oder einer Vollmacht über den Tod hinaus sollte außerdem nicht nur der Preis betrachtet werden. Entscheidend ist, dass die Vollmacht später für die vorgesehenen Geschäfte tatsächlich eingesetzt werden kann.
Du möchtest wissen, welche notarielle Form für deine Generalvollmacht sinnvoll ist und welche Kosten dabei entstehen? Über beglaubigt.de kannst du deinen Vorgang vorbereiten und die benötigten Angaben vor dem Notartermin zusammenstellen.
FAQ
Ist eine Generalvollmacht auch ohne Notar gültig?
Ja, eine Generalvollmacht ist grundsätzlich auch ohne Notar gültig – sofern sie schriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben wurde. Allerdings akzeptieren viele Banken, Behörden und Grundbuchämter nur notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmachten. Für rechtssichere Geschäfte wie Immobilienverkäufe ist daher eine notarielle Form dringend zu empfehlen.
Für wen ist eine Generalvollmacht sinnvoll?
Eine Generalvollmacht ist sinnvoll für Personen, die frühzeitig rechtlich vorsorgen möchten, etwa im Fall von Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkung. Sie ermöglicht, dass eine Vertrauensperson Entscheidungen in finanziellen, rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten treffen kann – ohne dass eine gesetzliche Betreuung erforderlich wird.
Ist eine Generalvollmacht eine Vollmacht für alles?
Die Generalvollmacht ist eine sehr weitreichende Vollmacht, aber keine „Vollmacht für alles“ im juristischen Sinne. Sie kann nur so weit reichen, wie gesetzlich zulässig – für bestimmte Angelegenheiten wie Eheschließung oder Testamentserrichtung ist eine Vertretung gesetzlich ausgeschlossen. Zudem können einzelne Institutionen zusätzliche Anforderungen stellen (z. B. notarielle Form).
Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?
Der Unterschied liegt im Zweck:
Die Generalvollmacht regelt alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, oft sofort ab Ausstellung. Die Vorsorgevollmacht hingegen greift erst, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr entscheidungsfähig ist – z. B. durch Krankheit oder Unfall. Beide Vollmachten können kombiniert werden, haben aber unterschiedliche rechtliche Schwerpunkte.
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Quellenverzeichnis
- § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__164.html - § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__167.html - § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__168.html - § 181 BGB – Insichgeschäft
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__181.html - § 29 GBO – Form des Nachweises im Grundbuchverfahren
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html - Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/ - § 98 GNotKG – Geschäftswert bei Vollmachten und Zustimmungen
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/__98.html - KV Nr. 25100 GNotKG – Beglaubigung einer Unterschrift
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/anlage_1.html - Bundesnotarkammer – Notarkosten
https://www.notar.de/der-notar/notarkosten - Zentrales Vorsorgeregister – Gebühren
https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/kosten-der-registrierung


