Zivilrecht

Schenkungsvertrag Auto ohne Notar: In 3 Schritten erklärt

Paul Gerlach

Paul Gerlach

15. Apr 2023

  1. Hintergrund und Bedeutung von Schenkungsverträgen bei Autoübertragungen
  2. Warum ein Schenkungsvertrag wichtig ist
  3. Überblick über den Prozess ohne Notar

Schritt 1: Vorbereitung des Schenkungsvertrags

Schenkungsvertrag Auto ohne Notar: Welche rechtlichen Anforderungen gibt es?

Bei einem Schenkungsvertrag für ein Auto ohne Notar müssen einige rechtliche Anforderungen erfüllt sein, um die Gültigkeit des Vertrags zu gewährleisten:

  1. Schriftform: Obwohl ein Schenkungsvertrag grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden kann, ist es ratsam, den Vertrag schriftlich festzuhalten. Dies erleichtert die Beweisführung im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten.
  2. Übereinstimmende Willenserklärungen: Beide Parteien (Schenker und Beschenkter) müssen ihre Einwilligung zur Schenkung des Fahrzeugs geben und diese im Vertrag festhalten.
  3. Bestimmtheit des Fahrzeugs: Das Fahrzeug sollte im Schenkungsvertrag eindeutig bezeichnet werden, z.B. durch Angabe von Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Erstzulassungsdatum und ggf. aktuelles Kennzeichen.
  4. Übergabe und Übereignung: Der Schenker muss das Fahrzeug an den Beschenkten übergeben, und der Beschenkte muss die Schenkung annehmen. Diese Übergabe und Übereignung sollte im Schenkungsvertrag dokumentiert werden.
  5. Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien: Beide Vertragsparteien, Schenker und Beschenkter, müssen geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass sie volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sein müssen, um einen rechtlich gültigen Vertrag abschließen zu können.
  6. Unterschriften: Der Schenkungsvertrag sollte von beiden Parteien (Schenker und Beschenkter) unterzeichnet werden.

Schenkungsvertrag Auto ohne Notar - Welche Informationen und Dokumente werden benötigt?

Für einen Schenkungsvertrag eines Autos ohne Notar sind die folgenden Informationen und Dokumente erforderlich:

  1. Informationen für den Schenkungsvertrag:
    a. Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum des Schenkers (Vater)
    b. Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum des Beschenkten (Kind)
    c. Fahrzeugdetails: Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Erstzulassungsdatum, aktuelles Kennzeichen und ggf. besondere Vereinbarungen oder Bedingungen.
    d. Datum der Schenkung und der Übergabe des Fahrzeugs.
  2. Fahrzeugpapiere:
    a. Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II):
    Dieses Dokument enthält wichtige Informationen über das Fahrzeug und den aktuellen Halter. Es muss bei der Ummeldung vorgelegt werden.
    b. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Dieses Dokument enthält ebenfalls Informationen über das Fahrzeug und den Halter und ist für die Ummeldung erforderlich.
  3. Persönliche Dokumente:
    a. Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Schenkers und des Beschenkten: Diese Dokumente sind erforderlich, um die Identität beider Parteien zu überprüfen.
  4. Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer):
    Der Beschenkte benötigt eine elektronische Versicherungsbestätigung, um das Fahrzeug auf seinen Namen umzumelden und zu versichern.

Der Schenkungsvertrag sollte von beiden Parteien (Schenker und Beschenkter) unterzeichnet werden. Nachdem alle Informationen und Dokumente gesammelt wurden, kann das Fahrzeug umgemeldet und an den Beschenkten übergeben werden.

Obwohl kein Notar erforderlich ist, kann es in einigen Fällen hilfreich sein, sich rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag korrekt und vollständig ist. Weiterführende Punkte was bei einem Schenkungsvertrag unbedingt beachtet werden müssen: Schenkungsvertrag was beachten

Welche rechtliche Grundlagen und Anforderungen müssen beim Schenkungsvertrag erfüllt werden?

Beim Schenkungsvertrag müssen einige rechtliche Grundlagen und Anforderungen erfüllt werden, um die Schenkung gültig und rechtskräftig zu gestalten. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

  1. Einigung (Übereinstimmende Willenserklärungen): Beide Parteien, Schenker und Beschenkter, müssen sich über die Schenkung einig sein. Die Schenkung erfolgt durch einen schriftlichen Vertrag, der die Einigung dokumentiert und von beiden Parteien unterschrieben wird.
  2. Übergabe und Übereignung: Die Schenkung ist ein sogenannter "Übereignungsvertrag" gemäß § 929 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Daher muss das Fahrzeug vom Schenker an den Beschenkten übergeben werden, und der Beschenkte muss das Fahrzeug annehmen. Die Übergabe und Übereignung sollten im Schenkungsvertrag festgehalten werden.
  3. Bestimmtheit des Fahrzeugs: Im Schenkungsvertrag muss das Fahrzeug eindeutig bezeichnet werden, z. B. durch Angabe von Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Erstzulassungsdatum.
  4. Gültige Vertragsparteien: Beide Parteien müssen geschäftsfähig sein, d. h. volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten. Minderjährige können einen Schenkungsvertrag nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) abschließen.
  5. Keine gesetzlichen Hindernisse: Die Schenkung darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Ein solcher Verstoß würde den Schenkungsvertrag nichtig machen.
  6. Ummeldung des Fahrzeugs: Der Beschenkte muss das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle auf seinen Namen ummelden. Dafür benötigt er den Schenkungsvertrag, die Fahrzeugpapiere, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Versicherungsbestätigung.
  7. Schenkungsteuer: In Deutschland unterliegen Schenkungen der Schenkungsteuer. Es gibt jedoch Freibeträge, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren gelten, und solange der Wert der Schenkung diese Freibeträge nicht übersteigt, ist die Schenkung steuerfrei.

Wie kann ein Schenkungsvertrag Auto ohne Notar erstellt werden?

Ein Schenkungsvertrag für ein Auto kann ohne Notar erstellt werden, indem die folgenden Schritte beachtet werden:

  1. Informationen sammeln: Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Informationen für den Vertrag haben, einschließlich der persönlichen Daten des Schenkers und des Beschenkten sowie der Fahrzeugdetails (Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Erstzulassungsdatum, aktuelles Kennzeichen).
  2. Vertragsentwurf: Verfassen Sie einen schriftlichen Schenkungsvertrag, der die wichtigsten Elemente enthält:
    a. Überschrift: Geben Sie dem Dokument eine eindeutige Überschrift, z. B. "Schenkungsvertrag für ein Kraftfahrzeug".
    b. Vertragsparteien: Nennen Sie den Schenker und den Beschenkten mit vollständigem Namen, Anschrift und Geburtsdatum.
    c. Fahrzeugdetails: Beschreiben Sie das Fahrzeug genau, inklusive Hersteller, Modell, FIN, Erstzulassungsdatum und aktuellem Kennzeichen.
    d. Übergabe und Übereignung: Legen Sie das Datum der Übergabe des Fahrzeugs sowie die Bedingungen für die Übergabe und Übereignung fest.
    e. Datum der Schenkung: Geben Sie das Datum an, an dem der Schenkungsvertrag unterzeichnet und die Schenkung wirksam wird.
    f. Unterschriften: Lassen Sie den Vertrag von beiden Vertragsparteien (Schenker und Beschenkter) unterzeichnen.
  3. Fahrzeugpapiere: Der Schenker sollte dem Beschenkten den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) übergeben.
  4. Ummeldung des Fahrzeugs: Der Beschenkte muss das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle auf seinen Namen ummelden. Dafür sind der Schenkungsvertrag, die Fahrzeugpapiere, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine Versicherungsbestätigung erforderlich.

Schenkungsvertrag Auto ohne Notar: Vorlage PDF & Word

SCHENKUNGSVERTRAG FÜR EIN KRAFTFAHRZEUG

Zwischen:

Schenker:
Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Geburtsdatum

und

Beschenkter:
Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Geburtsdatum

wird folgender Schenkungsvertrag geschlossen:

§1 Gegenstand der Schenkung

Der Schenker übereignet dem Beschenkten das folgende Kraftfahrzeug:

Hersteller:
Modell:
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN):
Erstzulassungsdatum:
Aktuelles Kennzeichen:

§2 Übergabe und Übereignung

(1) Der Schenker verpflichtet sich, das Fahrzeug auf eigene Kosten und Gefahr dem Beschenkten zu übergeben.

(2) Der Beschenkte nimmt die Schenkung und die damit verbundene Übereignung des Fahrzeugs an.

§3 Ummeldung

Der Beschenkte verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich nach der Übergabe auf seinen Namen bei der zuständigen Zulassungsstelle umzumelden.

§4 Gewährleistung

Der Schenker übernimmt keine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel des Fahrzeugs. Die Schenkung erfolgt "wie gesehen" und "wie vorhanden".

§5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

§6 Sonstige Vereinbarungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

(2) Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Ort, Datum

__________________________ __________________________
Unterschrift Schenker Unterschrift Beschenkter

Ist der Schenkungsvertrag Auto ohne Notar rechtsgültig?

Ein Schenkungsvertrag für ein Auto ohne Notar kann rechtsgültig sein, solange er den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von beiden Parteien (Schenker und Beschenkter) unterzeichnet wird. Die wichtigsten Punkte, die für die Gültigkeit eines Schenkungsvertrags erforderlich sind, sind:

  1. Übereinstimmende Willenserklärungen: Beide Parteien müssen sich über die Schenkung einig sein, und diese Einigung muss im schriftlichen Vertrag festgehalten werden.
  2. Übergabe und Übereignung: Das Fahrzeug muss vom Schenker an den Beschenkten übergeben werden, und der Beschenkte muss das Fahrzeug annehmen. Die Übergabe und Übereignung sollten im Schenkungsvertrag festgehalten werden.
  3. Bestimmtheit des Fahrzeugs: Das Fahrzeug muss im Schenkungsvertrag eindeutig bezeichnet werden, z. B. durch Angabe von Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Erstzulassungsdatum.
  4. Geschäftsfähigkeit beider Vertragsparteien: Schenker und Beschenkter müssen geschäftsfähig sein, d. h. volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten.

Kann ein Schenkungsvertrag Auto ohne Notar individuell angepasst werden?

Ja, ein Schenkungsvertrag für ein Auto ohne Notar kann individuell angepasst werden, solange er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sie können den Vertrag an Ihre individuellen Bedürfnisse und Umstände anpassen, z. B. indem Sie besondere Vereinbarungen oder Bedingungen hinzufügen, die zwischen den Vertragsparteien (Schenker und Beschenkter) gelten sollen.

Einige Beispiele für individuelle Anpassungen können sein:

1. Regelungen bezüglich der Übergabe des Fahrzeugs, z. B. Ort und Zeitpunkt der Übergabe oder Vereinbarungen über die Kosten der Übergabe.

2. Bestimmungen zur Fahrzeugversicherung, z. B. ob der Schenker die Versicherung bis zur Ummeldung weiterführt oder ob der Beschenkte eine neue Versicherung abschließen muss.

3. Vereinbarungen über eventuelle Reparaturen oder Wartungsarbeiten, die vor der Übergabe des Fahrzeugs durchgeführt werden müssen.

Bei der Anpassung des Schenkungsvertrags ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Änderungen rechtlich zulässig sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre individuellen Anpassungen rechtlich zulässig sind, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen.

Ist ein Schenkungsvertrag ohne Notar gültig?

Ja, ein Schenkungsvertrag ohne Notar kann grundsätzlich gültig sein. In Deutschland ist für einen Schenkungsvertrag keine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, es sei denn, es handelt sich um eine Immobilienschenkung. Bei einem Auto als Schenkungsgegenstand reicht in der Regel ein schriftlicher Vertrag aus, der von beiden Parteien (Schenker und Beschenkter) unterzeichnet wurde. Dabei ist es wichtig, dass alle relevanten Informationen und Bedingungen im Vertrag festgehalten werden, um die Rechtsgültigkeit sicherzustellen. Dennoch kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, einen Notar hinzuzuziehen, um mögliche rechtliche Risiken zu minimieren und eine umfassende Beratung zu erhalten.

Schritt 2: Unterzeichnung des Schenkungsvertrags

Schenkungsvertrag Auto ohne Notar: Was gilt es bei der Unterzeichnung des Schenkungsvertrags zu beachten?

Bei der Unterzeichnung des Schenkungsvertrags für ein Auto ohne Notar sollten Sie einige Punkte beachten, um sicherzustellen, dass der Vertrag rechtlich gültig und korrekt ist:

  1. Vollständige und korrekte Informationen: Überprüfen Sie vor der Unterzeichnung, ob der Schenkungsvertrag alle relevanten Informationen enthält, wie Personalien von Schenker und Beschenktem, Fahrzeugdetails (Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Erstzulassungsdatum, aktuelles Kennzeichen) und die Bedingungen der Übergabe und Übereignung.
  2. Klarheit und Verständlichkeit: Achten Sie darauf, dass der Vertrag klar und verständlich formuliert ist, sodass beide Parteien den Inhalt und die Bedingungen der Schenkung nachvollziehen können.
  3. Einverständnis beider Parteien: Stellen Sie sicher, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter mit den Bedingungen des Vertrags einverstanden sind und dass keine offenen Fragen oder Unklarheiten bestehen.
  4. Unterschriften: Der Schenkungsvertrag sollte von beiden Parteien (Schenker und Beschenkter) unterzeichnet werden. Achten Sie darauf, dass die Unterschriften leserlich sind und vollständige Namen verwendet werden.
  5. Datum: Fügen Sie das Datum der Unterzeichnung des Vertrags hinzu, um den Zeitpunkt der Schenkung festzuhalten.
  6. Zeugen: Obwohl Zeugen bei der Unterzeichnung eines Schenkungsvertrags nicht zwingend erforderlich sind, kann es dennoch ratsam sein, eine oder zwei unabhängige Personen als Zeugen hinzuzuziehen, um im Falle von Streitigkeiten oder Unklarheiten die Gültigkeit des Vertrags zu unterstützen.
  7. Aufbewahrung: Beide Parteien sollten eine Kopie des unterzeichneten Schenkungsvertrags aufbewahren, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Schenkung nachweisen zu können.

Schenkungsvertrag Auto ohne Notar

Kann ich ein Auto steuerfrei verschenken?

Ja, grundsätzlich können Sie ein Auto steuerfrei verschenken. In Deutschland unterliegen Schenkungen der Schenkungsteuer. Allerdings gibt es für Schenkungen innerhalb bestimmter Verwandtschaftsgrade Freibeträge, die innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren gelten.

Die Freibeträge sind wie folgt:

  • Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern (bei Schenkungen an diese): 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten, Schwiegerkinder und -eltern, Lebensgefährten (nicht im Sinne von eingetragenen Lebenspartnern): 20.000 Euro

Solange der Wert des verschenkten Autos den jeweiligen Freibetrag für den Empfänger nicht übersteigt, bleibt die Schenkung steuerfrei. Wird der Freibetrag überschritten, muss für den übersteigenden Betrag Schenkungsteuer entrichtet werden. Die Steuersätze hängen dabei vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Schenkung ab. Siehe auch den Blog Artikel zum Thema: Schenkungsvertrag Immobilie

Beachten Sie jedoch, dass sich steuerliche Regelungen ändern können und es ratsam ist, bei Unsicherheiten die Hilfe eines Steuerberaters oder Anwalts in Anspruch zu nehmen.

Kann mein Vater mir sein Auto schenken?

Ja, man kann von seinem Vater ein Auto geschenkt bekommen. Um die Schenkung rechtmäßig durchzuführen, sollten die folgenden Schritte beachtet werden:

  1. Schenkungsvertrag erstellen: Es sollte ein schriftlicher Schenkungsvertrag erstellt werden, der die Details der Schenkung festhält, einschließlich der Fahrzeugdaten und der persönlichen Informationen des Vaters (Schenker) und des Kindes (Beschenkter). Der Vertrag muss von beiden Parteien unterschrieben werden.
  2. Fahrzeugpapiere übergeben: Der Vater übergibt dem Kind den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Diese Dokumente sind notwendig, um das Fahrzeug umzumelden.
  3. Ummeldung des Fahrzeugs: Das Kind muss das Fahrzeug auf seinen Namen bei der zuständigen Zulassungsstelle ummelden. Dafür benötigt es den Schenkungsvertrag, die Fahrzeugpapiere, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Versicherungsbestätigung. Nach der Ummeldung erhält das Kind neue Fahrzeugpapiere und ggf. ein neues Kennzeichen.
  4. Übergabe des Fahrzeugs: Nach der Ummeldung kann das Fahrzeug offiziell an das Kind übergeben werden. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Bestätigung der Übergabe anzufertigen, um eventuelle Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Da der Vater das Auto an das Kind verschenkt, gelten für die Schenkung Freibeträge für die Schenkungsteuer. Bei Schenkungen von Eltern an ihre Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Solange der Wert des Autos diesen Freibetrag nicht übersteigt, ist die Schenkung steuerfrei.

Kann man ein Auto einfach verschenken?

Ja, man kann ein Auto einfach verschenken, allerdings müssen dabei einige Schritte beachtet werden, um sicherzustellen, dass die Schenkung rechtlich korrekt abläuft. Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Schritte:

  1. Schenkungsvertrag erstellen: Erstellen Sie einen schriftlichen Schenkungsvertrag, in dem die Details der Schenkung festgehalten werden, einschließlich der Fahrzeugdaten und der persönlichen Informationen von Schenker und Beschenktem. Dieser Vertrag muss von beiden Parteien unterschrieben werden.
  2. Fahrzeugpapiere übergeben: Übergabe des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) und des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) an den Beschenkten. Diese Dokumente sind notwendig, um das Fahrzeug umzumelden.
  3. Ummeldung des Fahrzeugs: Der Beschenkte muss das Fahrzeug auf seinen Namen bei der zuständigen Zulassungsstelle ummelden. Dafür benötigt er den Schenkungsvertrag, die Fahrzeugpapiere, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Versicherungsbestätigung. Nach der Ummeldung erhält der Beschenkte neue Fahrzeugpapiere und ggf. ein neues Kennzeichen.
  4. Übergabe des Fahrzeugs: Nach der Ummeldung kann das Fahrzeug offiziell an den Beschenkten übergeben werden. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Bestätigung der Übergabe anzufertigen, um eventuelle Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Auch wenn man ein Auto einfach verschenken kann, ist es wichtig, die rechtlichen und bürokratischen Anforderungen zu erfüllen, um Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

Schritt 3: Ummeldung des Fahrzeugs und Übergabe

Welche Unterlagen sind für die Zulassungsstelle notwendig?

Für die Ummeldung eines geschenkten Autos auf den neuen Besitzer bei der Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Schenkungsvertrag: Der schriftliche und von beiden Parteien (Schenker und Beschenkter) unterzeichnete Schenkungsvertrag, der die Einigung über die Schenkung und die Fahrzeugdetails dokumentiert.
  2. Fahrzeugpapiere: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Fahrzeugs.
  3. Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Beschenkten, um seine Identität nachzuweisen.
  4. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB): Eine elektronische Versicherungsbestätigung des Beschenkten, die bestätigt, dass das Fahrzeug versichert ist. Diese kann in der Regel online oder telefonisch bei der Versicherungsgesellschaft angefordert werden.
  5. Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) Nachweise: Aktuelle Prüfberichte der Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung, sofern das Fahrzeug bereits älter als drei Jahre ist.
  6. Vollmacht: Falls der Beschenkte nicht persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen kann, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig, die eine andere Person zur Durchführung der Ummeldung bevollmächtigt. Diese Person benötigt ebenfalls einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  7. SEPA-Lastschriftmandat: Ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, damit das zuständige Hauptzollamt die Kfz-Steuer vom Konto des Beschenkten einziehen kann.

Schenkungsvertrag Auto ohne Notar: Wie kann ich eine Ummeldung des Fahrzeugs vornehmen?

Um die Ummeldung eines geschenkten Fahrzeugs ohne Notar vorzunehmen, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Versicherung: Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kfz-Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben. Beantragen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer Versicherungsgesellschaft, die bestätigt, dass das Fahrzeug versichert ist.
  2. Unterlagen vorbereiten: Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung:
  3. Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren: Vereinbaren Sie einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle. In einigen Fällen können Sie dies online oder telefonisch erledigen.
  4. Fahrzeug ummelden: Gehen Sie zum vereinbarten Termin mit allen erforderlichen Unterlagen zur Zulassungsstelle. Dort wird das Fahrzeug auf Ihren Namen umgemeldet und Sie erhalten eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Ihren persönlichen Daten. Beachten Sie, dass für die Ummeldung Gebühren anfallen.
  5. Neues Kennzeichen: Falls erforderlich, besorgen Sie ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug und lassen es entsprechend prägen. Bringen Sie das neue Kennzeichen am Fahrzeug an.

Nachdem die Ummeldung abgeschlossen ist, dürfen Sie das geschenkte Fahrzeug offiziell als neuer Besitzer nutzen. Beachten Sie, dass die genauen Anforderungen je nach Bundesland und Zulassungsstelle variieren können. Es ist ratsam, sich vorab bei der zuständigen Zulassungsstelle über die benötigten Unterlagen und den Ablauf der Ummeldung zu informieren.

Schenkungsvertrag Auto ohne Notar

Schenkungsvertrag über ein Auto: Wie verschenke ich ein Kfz?

Ein Auto zu verschenken erfordert einige Schritte, um den Prozess reibungslos und rechtlich korrekt zu gestalten. Hier sind die Schritte, um ein Kfz zu verschenken:

  1. Schenkungsvertrag erstellen: Verfassen Sie einen schriftlichen Schenkungsvertrag, der die relevanten Informationen enthält, wie die Personalien von Schenker und Beschenktem, die Fahrzeugdetails (Hersteller, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Erstzulassungsdatum, aktuelles Kennzeichen) sowie die Bedingungen der Übergabe und Übereignung. Beide Parteien müssen den Vertrag unterzeichnen.
  2. Fahrzeugpapiere übergeben: Der Schenker muss dem Beschenkten die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) aushändigen.
  3. Versicherung: Der Beschenkte sollte sich um eine Kfz-Versicherung kümmern und eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von der Versicherungsgesellschaft erhalten.
  4. Ummeldung des Fahrzeugs: Der Beschenkte muss das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle auf seinen Namen ummelden. Dafür sind folgende Unterlagen erforderlich:
    * Schenkungsvertrag
    * Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
    * Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Beschenkten
    * Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    * Nachweise für Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU), falls zutreffend
    * SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  5. Übergabe des Fahrzeugs: Nach Abschluss der Formalitäten kann das Fahrzeug vom Schenker an den Beschenkten übergeben werden.