Eine Patientenverfügung ist ein Instrument, das es Patienten ermöglicht, im Voraus medizinische Entscheidungen zu treffen und ihre Wünsche hinsichtlich ihrer medizinischen Versorgung festzulegen, falls sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen.
Es ist ein wichtiger Bestandteil moderner medizinischer Versorgung und gibt Patienten die Möglichkeit, selbstbestimmt und autonom zu sein, auch in Situationen, in denen sie möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
In diesem Artikel werden wir die Definition, den Zweck und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Patientenverfügung erläutern und detailliert erklären, wie man eine Patientenverfügung erstellt und was es bei der Umsetzung einer Patientenverfügung zu beachten gilt.
Was genau ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen.
Eine solche Verfügung dient dazu, sicherzustellen, dass die Wünsche des Patienten in medizinischen Situationen berücksichtigt werden, in denen er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Entscheidungen zu äußern oder umzusetzen.
In Deutschland gibt es für die Patientenverfügung gesetzliche Grundlagen, die insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Patientenverfügungsgesetz (Patientenverfügungsgesetz - PatVG) geregelt sind.
Im BGB ist geregelt, dass jeder Mensch das Recht auf Selbstbestimmung hat und dass dieses Recht auch im medizinischen Kontext gilt. Das heißt, dass Patienten selbst darüber entscheiden dürfen, welche medizinischen Maßnahmen bei ihnen durchgeführt werden sollen oder nicht.
Das Patientenverfügungsgesetz ist seit September 2009 in Kraft und ergänzt die Regelungen im BGB. Es regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen eine Patientenverfügung als verbindlich anzusehen ist. Nach § 1901a BGB ist eine Patientenverfügung dann verbindlich, wenn sie schriftlich verfasst wurde, die betroffene Person zum Zeitpunkt der Verfassung einwilligungsfähig war, die Verfügung konkrete Behandlungssituationen betrifft und wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Patient seine Meinung geändert hat.
Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Hierbei ernennt der Patient eine Person seines Vertrauens, die in seinem Namen und nach seinen Wünschen Entscheidungen über medizinische Maßnahmen treffen kann, falls er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Eine Vorsorgevollmacht kann auch Teil einer Patientenverfügung sein, um sicherzustellen, dass der Wille des Patienten in medizinischen Entscheidungen umgesetzt wird.
Welchen Zweck hat eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung hat den Zweck, sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung einer Person im Einklang mit ihren eigenen Wünschen und Überzeugungen erfolgt, auch wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen zu treffen.
Durch eine Patientenverfügung kann eine Person beispielsweise festlegen, welche medizinischen Maßnahmen bei schweren Erkrankungen oder im Fall von schweren Verletzungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Dabei kann es sich um Maßnahmen wie künstliche Ernährung, künstliche Beatmung oder Wiederbelebungsmaßnahmen handeln.
Eine Patientenverfügung gibt dem Patienten die Möglichkeit, selbstbestimmt und autonom zu sein, auch in Situationen, in denen er möglicherweise nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Eine solche Verfügung ermöglicht es dem Patienten, sich gegenüber Ärzten und medizinischem Personal durchzusetzen und seine Wünsche auch dann noch zu äußern, wenn er selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
Ein Beispiel aus der Praxis wäre der Fall eines älteren Patienten, der aufgrund eines Schlaganfalls im Koma liegt. Hier kann eine Patientenverfügung dazu beitragen, dass die medizinischen Maßnahmen im Einklang mit den Wünschen des Patienten und seinen Überzeugungen durchgeführt werden.
Ein wichtiger Aspekt in der Rechtssprechung ist die Frage, unter welchen Umständen eine Patientenverfügung verbindlich ist. Hier gibt es immer wieder Diskussionen und Gerichtsverfahren, in denen es um die Frage geht, ob eine Patientenverfügung den Willen des Patienten korrekt widerspiegelt und ob sie unter den gegebenen Umständen verbindlich ist.
Ein praxisnahes Beispiel
Ein Beispiel dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 (Az. XII ZB 61/09). In diesem Fall hatte eine Frau eine Patientenverfügung verfasst, in der sie festgelegt hatte, dass bei ihr keine lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen, falls sie sich in einem unheilbaren Zustand befindet. Als die Frau schließlich schwer erkrankte, waren sich die Ärzte jedoch uneins darüber, ob die Patientenverfügung verbindlich war und ob sie tatsächlich den Willen der Patientin widerspiegelte.
Der Bundesgerichtshof entschied schließlich, dass die Patientenverfügung verbindlich sei und dass die medizinischen Maßnahmen im Einklang mit den Wünschen der Patientin durchgeführt werden müssten.
Kritisch wird es, wenn keine Patientenverfügung vorliegt und es zu lebenseinschneidenden Entscheidungen kommt, vorallem wenn keine Patientenverfügung vorliegt. (siehe Keine Patientenverfügung wer entscheidet: Beispiele, Vorgehen & §§ Rechtsprechung)
Was ist das Wichtigste bei der Patientenverfügung?
Das Wesentliche bei der Patientenverfügung ist, dass diese den individuellen Willen und die Überzeugungen des Patienten widerspiegelt. Es ist daher wichtig, dass eine Patientenverfügung sorgfältig und unter Berücksichtigung der individuellen Lebensumstände und medizinischen Vorgeschichte verfasst wird.
Die Patientenverfügung sollte so präzise wie möglich formuliert werden und alle relevanten medizinischen Maßnahmen abdecken, die für den Patienten in Frage kommen könnten. Es ist auch wichtig, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Überzeugungen des Patienten entspricht.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Patientenverfügung rechtlich bindend ist und von Ärzten und medizinischem Personal respektiert wird. Hierbei ist es von Vorteil, die Verfügung mit einer Vertrauensperson zu besprechen und gegebenenfalls von einem Anwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Welche Nachteile hat eine Patientenverfügung?
Obwohl eine Patientenverfügung in der Regel viele Vorteile bietet, gibt es auch einige potenzielle Nachteile, die berücksichtigt werden sollten. Hier sind einige davon:
- Unklarheiten: Eine Patientenverfügung kann unklare oder vage Formulierungen enthalten, die für Ärzte und medizinisches Personal schwierig zu interpretieren sind. Wenn die Verfügung nicht eindeutig genug ist, kann dies zu Verzögerungen bei der Behandlung oder sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
- Begrenzte Vorhersehbarkeit: Obwohl eine Patientenverfügung auf die aktuellen Überzeugungen und Wünsche des Patienten basiert, können sich diese im Laufe der Zeit ändern. Eine Verfügung, die vor Jahren verfasst wurde, spiegelt möglicherweise nicht mehr den aktuellen Willen des Patienten wider.
- Kein Allheilmittel: Eine Patientenverfügung kann nicht alle medizinischen Situationen abdecken, die während einer Krankheit oder eines Unfalls auftreten können. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass eine Entscheidung getroffen wird, die nicht in der Verfügung enthalten ist.
- Einseitigkeit: Eine Patientenverfügung kann eine einseitige Perspektive auf die medizinische Behandlung bieten und möglicherweise die Perspektive des medizinischen Personals oder anderer beteiligter Personen nicht berücksichtigen.
- Keine Garantie: Auch wenn eine Patientenverfügung vorhanden ist, besteht keine Garantie dafür, dass diese auch in jedem Fall umgesetzt wird. In manchen Fällen kann es beispielsweise schwierig sein, die Verfügung im Notfall schnell genug zu finden
I. Rechtliche Rahmenbedingung einer Patientenverfügung
II. Erstellung einer Patientenverfügung
Wann sollte man eine Patientenverfügung erstellen?
Es gibt keine bestimmte Altersgrenze oder Lebenssituation, in der eine Patientenverfügung verfasst werden sollte. Jeder Mensch kann durch Krankheit oder Unfall in eine Situation geraten, in der er selbst nicht mehr in der Lage ist, medizinische Entscheidungen zu treffen. Deshalb ist es ratsam, eine Patientenverfügung möglichst frühzeitig zu erstellen.
Insbesondere Menschen mit einer schweren oder fortschreitenden Erkrankung oder Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen plötzlichen schweren gesundheitlichen Vorfall haben, sollten über die Erstellung einer Patientenverfügung nachdenken.
Auch Personen, die beruflich einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, wie beispielsweise Soldaten, Feuerwehrleute oder Rettungskräfte, sollten eine Patientenverfügung in Erwägung ziehen.
Es ist auch wichtig, eine Patientenverfügung zu überdenken und gegebenenfalls zu aktualisieren, wenn sich die Lebenssituation ändert, wie zum Beispiel bei einer Scheidung oder dem Tod eines nahen Angehörigen. Eine regelmäßige Überprüfung der Verfügung kann sicherstellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Wie erstellt man eine Patientenverfügung?
wichtig, dass die Verfügung den rechtlichen Anforderungen entspricht und klar und eindeutig formuliert ist.
Eine einfache und bequeme Möglichkeit, eine rechtssichere Patientenverfügung zu erstellen, bietet beglaubigt.de an. Über die Webseite von beglaubigt.de können Patientenverfügungen digital und völlig remote erstellt werden. Der Nutzer wird Schritt für Schritt durch den Erstellungsprozess geleitet und kann seine Wünsche und Vorstellungen für den medizinischen Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls festlegen.
Die Patientenverfügungen von beglaubigt.de entsprechen den aktuellen rechtlichen Anforderungen und können von jedem Arzt oder Pflegepersonal in Deutschland anerkannt werden. Der Nutzer erhält nach Abschluss des Erstellungsprozesses ein beglaubigtes Dokument, das er jederzeit auf seine Aktualität überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen kann.
Wie beglaubigt.de den Prozess der Erstellung einer Patientenverfügung vereinfacht
Im Folgenden sind einige der Vorteile aufgelistet, die beglaubigt.de bei der Erstellung einer Patientenverfügung bietet:
- Einfache Erstellung: Die Erstellung einer Patientenverfügung bei beglaubigt.de ist einfach und kann bequem von zu Hause aus erledigt werden. Der Nutzer wird Schritt für Schritt durch den Erstellungsprozess geleitet und kann seine Wünsche und Vorstellungen klar und verständlich festlegen.
- Rechtssicherheit: Die Patientenverfügungen von beglaubigt.de entsprechen den aktuellen rechtlichen Anforderungen und sind von jedem Arzt oder Pflegepersonal in Deutschland anerkannt.
- Digitale Erstellung: Die Patientenverfügung kann digital und völlig remote erstellt werden, ohne dass der Nutzer einen Notar oder Rechtsanwalt aufsuchen muss.(siehe Patientenverfügung PDF)
- Aktualisierungsmöglichkeiten: Der Nutzer kann seine Patientenverfügung jederzeit auf ihre Aktualität überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen.
- Schnelle Beglaubigung: Nach Abschluss des Erstellungsprozesses wird das beglaubigte Dokument schnell per Post zugestellt.
- Datenschutz: Beglaubigt.de legt großen Wert auf den Datenschutz und behandelt die Daten des Nutzers vertraulich.
- Kostenübersichtlichkeit: Die Kosten für die Erstellung der Patientenverfügung sind transparent und übersichtlich dargestellt. (üblicherweise kann das Erstellen von Patientenverfügung teuer werden - siehe Was kostet eine Patientenverfügung)
Insgesamt bietet beglaubigt.de eine einfache und bequeme Möglichkeit, eine rechtssichere Patientenverfügung zu erstellen, die den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.
III. Umsetzung einer Patientenverfügung
Wann tritt eine Patientenverfügung in Kraft?
Eine Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn die betreffende Person aufgrund eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder einer anderen Ursache nicht mehr in der Lage ist, selbst über medizinische Behandlungen und Maßnahmen zu entscheiden. Es müssen also zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Patientenverfügung in Kraft tritt:
- Die betreffende Person muss aufgrund von Bewusstlosigkeit, Koma, schwerer Demenz oder einer anderen Ursache nicht mehr in der Lage sein, selbst Entscheidungen zu treffen.
- Die in der Patientenverfügung festgelegten Wünsche und Vorstellungen müssen auf die aktuelle Situation der betreffenden Person anwendbar sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung nur dann Beachtung findet, wenn sie rechtzeitig und in der richtigen Form erstellt wurde. Es ist daher ratsam, eine Patientenverfügung frühzeitig zu erstellen und gegebenenfalls regelmäßig zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht.
Wer muss über die Patientenverfügung informiert werden?
Es ist von Bedeutung, dass diejenigen Personen, die im Ernstfall Entscheidungen über die medizinische Behandlung treffen müssen, über die Existenz und den Inhalt der Patientenverfügung informiert sind. Dazu gehören in erster Linie die behandelnden Ärzte sowie nahe Angehörige oder bevollmächtigte Vertreter, die im Namen der betreffenden Person handeln.
Es ist ratsam, die Patientenverfügung an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren und eine Kopie an die Vertrauenspersonen und den Hausarzt zu geben. Auch im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann die Patientenverfügung erwähnt werden, um sicherzustellen, dass die betreffende Person im Ernstfall nach ihren Wünschen und Vorstellungen behandelt wird.
Es empfiehlt sich, regelmäßig zu überprüfen, ob die betreffenden Personen immer noch erreichbar und in der Lage sind, im Ernstfall Entscheidungen zu treffen.
Es kann auch hilfreich sein, die betreffenden Personen über die eigene Haltung und Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen im Allgemeinen zu informieren, um eine klare Kommunikation und Verständigung im Ernstfall zu gewährleisten
Wie lange ist Patientenverfügung gültig?
Die Gültigkeitsdauer einer Patientenverfügung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann je nach Gesetzgebung unterschiedlich sein. Ein ausführlicher Artikel finden Sie hier: Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig.
In Deutschland beispielsweise ist eine Patientenverfügung unbefristet gültig, solange sie nicht ausdrücklich widerrufen wird. Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Wenn die Verfügung nicht konkret genug ist, um eine konkrete Entscheidung zu treffen, kann sie möglicherweise nicht berücksichtigt werden.
Eine unklare oder allgemein formulierte Verfügung kann vom Arzt als nicht ausreichend angesehen werden und er kann in diesem Fall von seiner ärztlichen Pflicht ausgehen, alles zu tun, um das Leben des Patienten zu erhalten.
In Österreich ist eine Patientenverfügung auch unbefristet gültig, wenn sie schriftlich verfasst und vom Patienten unterzeichnet wurde. Sie kann jederzeit widerrufen werden, solange der Patient noch entscheidungsfähig ist.
In der Schweiz hingegen müssen Patientenverfügungen alle fünf Jahre erneuert werden, damit sie ihre Gültigkeit behalten. Wenn eine Verfügung nicht erneuert wird, verliert sie nach fünf Jahren ihre Gültigkeit und der Arzt muss die aktuellen Wünsche des Patienten berücksichtigen.
Drei wichtige Beispiele für Rechtssprechungen zu Patientenverfügungen, bei denen die Gültigkeit im Mittelpunkt stand:
- Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 06.07.2016 (Az. XII ZB 61/16): In diesem Fall hatte eine Frau eine Patientenverfügung verfasst, in der sie festlegte, dass lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt werden sollten, wenn sie sich in einem unheilbaren Zustand befände. Die Verfügung war jedoch nicht präzise genug formuliert, um den konkreten Willen der Patientin zu erfassen. Der BGH entschied, dass eine Patientenverfügung klar und eindeutig sein muss, um berücksichtigt werden zu können.
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 17.06.2010 (Az. 2 BvR 1426/09): In diesem Fall hatte ein Mann eine Patientenverfügung verfasst, in der er lebensverlängernde Maßnahmen ablehnte, wenn er sich in einem unheilbaren Zustand befände. Später äußerte er jedoch mündlich den Wunsch, dass in bestimmten Fällen doch lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden sollten. Das Gericht entschied, dass mündliche Äußerungen den schriftlichen Willen in einer Patientenverfügung nicht aufheben können, es sei denn, sie sind konkret und aktuell.
- Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Beschluss vom 09.05.2012 (Az. 20 W 69/12): In diesem Fall hatte eine Frau eine Patientenverfügung verfasst, in der sie lebensverlängernde Maßnahmen ablehnte. Später äußerte sie jedoch mündlich den Wunsch, dass in bestimmten Fällen doch Maßnahmen ergriffen werden sollten. Das Gericht entschied, dass die mündliche Äußerung den schriftlichen Willen in der Patientenverfügung aufheben kann, wenn sie konkret und aktuell ist und der Patientenwille in der Patientenverfügung nicht eindeutig zum Ausdruck kommt.