Gesellschaftsrecht

Musterprotokoll: Vorlagen, Inhalte & Anforderungen

Team Beglaubigt.de

18. Jul 2023

In diesem Artikel werden wir uns ansehen, warum Musterprotokolle bei der Gründung einer Gesellschaft so wichtig sind, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und wie man ein Musterprotokoll erstellt, das perfekt zu Ihrer Gesellschaft passt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Gesellschaft auf soliden Fundamenten steht und von Anfang an erfolgreich ist.

Was ist ein Musterprotokoll?

Ein Musterprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation der Entscheidungen und Beschlüsse, die während einer Gründungsversammlung getroffen werden. Es dient als Nachweis für die Gründung und die gefassten Beschlüsse und ist ein wichtiger Bestandteil des Gründungsprozesses.

Laut § 7 des Gesetzes über die Gesellschaftsformen (GmbHG) ist es bei der Gründung einer GmbH erforderlich, ein Gründungsprotokoll aufzunehmen, das die Gründungsurkunde, die Namen und Anschriften der Gesellschafter, sowie die Höhe des gezeichneten Stammkapitals enthält. Ähnliche Vorschriften finden sich auch im Aktiengesetz (AktG) für die Gründung einer AG.

Ein Musterprotokoll ist also unerlässlich, um die Gesetzlichkeit der Gründung zu gewährleisten und die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen sicherzustellen.

Was sind Voraussetzungen für eine Gründung mit Musterprotokoll?

Eine Gründung mit Musterprotokoll erfordert eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Gründung rechtmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Einige wichtige Punkte sind:

  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen: Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen des Gesetzes über die Gesellschaftsform (GmbHG oder AktG) zu lesen und zu verstehen. Gemäß § 7 des GmbHG muss ein Gründungsprotokoll aufgenommen werden, das die Gründungsurkunde, die Namen und Anschriften der Gesellschafter, sowie die Höhe des gezeichneten Stammkapitals enthält. Ähnliche Vorschriften finden sich auch im Aktiengesetz (AktG) für die Gründung einer AG.
  • Schriftform: Das Musterprotokoll muss in Schriftform aufgenommen und von allen Gründern unterzeichnet werden, sowie von einem Notar falls erforderlich. Laut § 7 des GmbHG muss das Gründungsprotokoll in Schriftform aufgenommen werden und von allen Gründern unterzeichnet werden.
  • Aufbewahrung: Das Musterprotokoll muss ordnungsgemäß aufbewahrt werden, damit es jederzeit eingesehen werden kann. Laut § 8 des GmbHG muss das Gründungsprotokoll bei dem beim Registergericht eingetragenen Unternehmen aufbewahrt werden und kann jederzeit eingesehen werden.
  • Erfüllen der Anforderungen des Finanzamts und der Handelskammer: Die Gründer müssen alle erforderlichen Dokumente einreichen, um die Gründung erfolgreich durchzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Anmeldung beim Finanzamt und die Eintragung ins Handelsregister. Zudem ist eine Handelsregisteranmeldung nun völlig digital über beglaubigt.de möglich.
    Es ist wichtig zu beachten, dass alle diese Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Gründung rechtmäßig und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Ein Musterprotokoll ist ein wichtiger Bestandteil des Gründungsprozesses und dient als Nachweis für die Gründung und die gefassten Beschlüsse. Um sicherzustellen, dass die Gründung erfolgreich verläuft und das Unternehmen auf soliden Fundamenten steht, ist es wichtig, die Vorschriften des Gesetzes und die Anforderungen des Finanzamts und der Handelskammer sorgfältig zu beachten und die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Inhalte des Musterprotokolls

Ein Musterprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation der Entscheidungen und Beschlüsse, die während einer Gründungsversammlung getroffen werden und dient als Nachweis für die Gründung und die gefassten Beschlüsse. Folgende Inhalte sind in einem Musterprotokoll enthalten:

  1. Angaben zur Gesellschaft: Hier werden die wichtigsten Informationen über die Gesellschaft aufgeführt, wie z.B. der Name der Gesellschaft, die Rechtsform, die Anschrift und die geplante Tätigkeit.
  2. Namen und Anschriften der Gründer: Hier werden die Namen und Anschriften aller Gründer aufgelistet, sowie Angaben zur Höhe ihrer jeweiligen Einlage.
  3. Höhe des Stammkapitals: Hier wird die Höhe des gezeichneten Stammkapitals angegeben, das für die Gründung der Gesellschaft erforderlich ist.
  4. Beschlüsse der Gründungsversammlung: Hier werden die wichtigsten Beschlüsse der Gründungsversammlung aufgelistet, wie z.B. die Wahl des Vorstands, die Wahl des Aufsichtsrats, die Bestellung des ersten Geschäftsführers und die Genehmigung des Gründungsprotokolls.
  5. Unterschriften der Gründer: Hier werden die Unterschriften aller Gründer aufgenommen, um die Echtheit und die Rechtsgültigkeit des Musterprotokolls zu gewährleisten.
  6. Angaben zum Notar: Falls erforderlich, werden hier die Angaben zum Notar aufgenommen, der das Musterprotokoll beglaubigt hat.
  7. Anmeldung beim Handelsregister: Hier werden die Angaben zur Anmeldung beim Handelsregister aufgenommen, um die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister zu dokumentieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Inhalte eines Musterprotokolls je nach Gesellschaftsform und gesetzlichen Anforderungen variieren können.

Musterprotokoll

Einschränkungen gegenüber einer Satzung

ine Satzung ist ein wichtiger Bestandteil einer Gesellschaft und legt die Regeln und Verfahren fest, nach denen die Gesellschaft geführt wird. Ein Musterprotokoll wird in der Regel bei der Gründung einer Gesellschaft aufgenommen und enthält die wichtigsten Entscheidungen und Beschlüsse, die während der Gründungsversammlung getroffen werden. Im Vergleich zu einer Satzung gibt es jedoch einige Einschränkungen, die bei einem Musterprotokoll zu beachten sind.

Eine der wichtigsten Einschränkungen von einem Musterprotokoll gegenüber einer Satzung ist, dass es nur für die Gründung der Gesellschaft gilt und nicht für die dauerhafte Regelung der Gesellschaft. Eine Satzung legt dagegen die dauerhaften Regeln und Verfahren fest, nach denen die Gesellschaft geführt wird, wie z.B. die Zusammensetzung des Vorstands, die Durchführung von Generalversammlungen und die Verteilung von Gewinnen. Ein Musterprotokoll enthält hingegen nur die Entscheidungen und Beschlüsse, die während der Gründungsversammlung getroffen werden, wie z.B. die Höhe des Stammkapitals und die Namen der Gründer.

Ein weiterer Nachteil von einem Musterprotokoll ist, dass es nur einmalig erstellt wird und nicht leicht geändert werden kann. Eine Satzung hingegen kann jederzeit geändert werden, solange die geänderten Bestimmungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Gesellschafter zustimmen.

Ein weiterer Nachteil ist, dass ein Musterprotokoll nicht die gleiche Rechtsgültigkeit hat wie eine Satzung und es nicht als Nachweis für die Rechtmäßigkeit der Gesellschaft dient.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Musterprotokoll lediglich ein wichtiger Bestandteil des Gründungsprozesses ist, während eine Satzung die dauerhaften Regeln und Verfahren für die Gesellschaft festlegt. Es ist daher ratsam, nach der Gründung einer Gesellschaft eine Satzung zu erstellen, um die dauerhafte Regelung der Gesellschaft sicherzustellen.

Musterprotokoll vs. Gesellschaftsvertrag

Ein Musterprotokoll und ein Gesellschaftsvertrag sind beide wichtige Dokumente bei der Gründung und Regelung einer Gesellschaft, jedoch haben sie unterschiedliche Zwecke und Inhalte.

Ein Musterprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation der Entscheidungen und Beschlüsse, die während einer Gründungsversammlung getroffen werden. Es dient als Nachweis für die Gründung und die gefassten Beschlüsse und enthält Angaben zur Gesellschaft, Namen und Anschriften der Gründer, Höhe des Stammkapitals, Beschlüsse der Gründungsversammlung, Unterschriften der Gründer und Angaben zum Notar. Ein Musterprotokoll ist jedoch nur für die Gründung der Gesellschaft gültig und nicht für die dauerhafte Regelung der Gesellschaft.

Ein Gesellschaftsvertrag hingegen legt die dauerhaften Regeln und Verfahren für die Gesellschaft fest. Er enthält Regelungen zur Geschäftsführung, zur Verteilung von Gewinnen, zur Aufgabenverteilung, zu Entscheidungsprozessen und zur Vertretung der Gesellschaft. Ein Gesellschaftsvertrag ist also ein wichtiger Bestandteil für die Regulierung der Gesellschaft nach der Gründung und gilt für die Dauer der Gesellschaft. Er kann jederzeit geändert werden solange die geänderten Bestimmungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Gesellschafter zustimmen.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen Musterprotokoll und Gesellschaftsvertrag ist, dass Musterprotokoll in der Regel bei der Gründung erstellt wird und ein Gesellschaftsvertrag normalerweise erst nach der Gründung. Musterprotokoll hat auch in der Regel eine geringere Rechtsgültigkeit als ein Gesellschaftsvertrag.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Musterprotokoll ein wichtiger Bestandteil des Gründungsprozesses ist, der die Entscheidungen und Beschlüsse der Gründungsversammlung dokumentiert, während ein Gesellschaftsvertrag die dauerhaften Regeln und Verfahren für die Gesellschaft festlegt und die Regulierung der Gesellschaft nach der Gründung sicherstellt. Beide Dokumente sind jedoch für eine erfolgreiche Gründung und Regulierung einer Gesellschaft unerlässlich.

Ablauf einer Gründung mit Musterprotokoll

  1. Erstellung eines Businessplans: Bevor man mit der Gründung einer Gesellschaft beginnt, ist es wichtig, einen Businessplan zu erstellen, der die Ziele, Strategien, Risiken und Finanzierungspläne der Gesellschaft darlegt.
  2. Wahl der Gesellschaftsform: Es ist wichtig, die passende Gesellschaftsform zu wählen, die am besten zu den Zielen und Anforderungen der Gesellschaft passt.
  3. Erstellung des Musterprotokolls: Sobald die Gesellschaftsform gewählt ist, kann man mit der Erstellung des Musterprotokolls beginnen, das die Entscheidungen und Beschlüsse der Gründungsversammlung dokumentiert.
  4. Durchführung der Gründungsversammlung: Sobald das Musterprotokoll erstellt ist, kann die Gründungsversammlung durchgeführt werden, bei der die Gründer die wichtigsten Beschlüsse treffen, wie z.B. die Wahl des Vorstands, die Höhe des Stammkapitals, etc.
  5. Beglaubigung des Musterprotokolls: Das Musterprotokoll muss von einem Notar beglaubigt werden, um die Echtheit und die Rechtsgültigkeit des Dokuments zu gewährleisten.
  6. Einreichung der erforderlichen Dokumente: Nach der Beglaubigung des Musterprotokolls müssen die erforderlichen Dokumente eingereicht werden, wie z.B. die Anmeldung beim Finanzamt und die Eintragung ins Handelsregister.
  7. Erstellung der Satzung: Sobald die Gründung erfolgreich abgeschlossen ist, ist es wichtig, eine Satzung zu erstellen, die die dauerhaften Regeln und Verfahren für die Gesellschaft festlegt.
  8. Start des Geschäftsbetriebs: Nach erfolgreicher Gründung und Eintragung ins Handelsregister, kann man mit dem Geschäftsbetrieb beginnen.

Kosten der Musterprotokoll-Gründung

Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft mit Musterprotokoll können je nach Anbieter und individuellen Umständen variieren. Eine der größten Kostenposten ist die Erstellung des Musterprotokolls selbst, die von einem Rechtsanwalt oder Notar erhoben werden kann. Ein weiteres wichtiges Kostenpunkt ist die Eintragung beim Handelsregister, welche je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein kann. Weiterhin können Kosten für die Beglaubigung des Musterprotokolls durch einen Notar anfallen.

In der Regel fallen Kosten zwischen ca. 180 Euro bei einem Gesellschafter und ca. 250 Euro bei 2 oder 3 Gesellschaftern an.

Auch die Erstellung von Unterlagen wie Gesellschaftsverträgen oder Beitrittserklärungen kann zu zusätzlichen Kosten führen. Eine weitere Kostenposten kann die Anmietung einer Geschäftsadresse oder die Anmeldung bei einem Anbieter für eine virtuelle Geschäftsadresse sein. Es ist wichtig sich im voraus darüber im Klaren zu sein, welche Kosten entstehen können, um sich auf eine realistische Budgetierung vorzubereiten.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Gründung mit Musterprotokoll möglich?

Die Gründung einer Gesellschaft mit Musterprotokoll ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Einige dieser Voraussetzungen sind:

  1. Art der Gesellschaft: Ein Musterprotokoll kann nur für bestimmte Arten von Gesellschaften verwendet werden, wie z.B. die Unternehmergesellschaft (UG) wie eine Immobilien UG und die GmbH.
  2. Anzahl der Gesellschafter: Ein Musterprotokoll kann nur für Gesellschaften mit einer begrenzten Anzahl von Gesellschaftern verwendet werden, normalerweise nicht mehr als zehn.
  3. Höhe des Stammkapitals: Ein Musterprotokoll kann nur für Gesellschaften mit einem begrenzten Stammkapital verwendet werden, normalerweise nicht mehr als 25.000 Euro
  4. Anmeldung beim Handelsregister: Um eine Gesellschaft mit Musterprotokoll zu gründen, ist es erforderlich, dass die Gesellschaft beim Handelsregister angemeldet wird.
  5. Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen: Das Musterprotokoll muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und bestimmte Angaben enthalten, wie z.B. nach § 7 GmbHG, die Angabe des Firmennamens, des Sitzes und des Gegenstandes des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die Angabe, ob die Gesellschaft eine Kommanditgesellschaft oder eine Aktiengesellschaft ist.

Vorteile und Nachteile des Musterprotokolls

Ein Musterprotokoll ist ein wichtiger Bestandteil des Gründungsprozesses einer Gesellschaft, jedoch hat es sowohl Vorteile als auch Nachteile.

Vorteile:

  • Einfacher Gründungsprozess: Ein Musterprotokoll erleichtert den Gründungsprozess, da es die wichtigsten Entscheidungen und Beschlüsse der Gründungsversammlung dokumentiert und somit als Nachweis für die Gründung dient.
  • Zeitersparnis: Ein Musterprotokoll kann schneller erstellt werden als eine Satzung, da es nur die Entscheidungen und Beschlüsse der Gründungsversammlung enthält.
  • Kosteneffizienz: Ein Musterprotokoll ist in der Regel kosteneffizienter als eine Satzung, da es nur einmalig erstellt werden muss und keine ständige Aktualisierung erfordert.

Nachteile:

  • begrenzte Gültigkeit: Ein Musterprotokoll hat in der Regel eine begrenzte Gültigkeit, da es nur für die Gründung der Gesellschaft gültig ist und nicht für die dauerhafte Regelung der Gesellschaft.
  • Keine ausführlichen Regelungen: Ein Musterprotokoll enthält in der Regel nicht die ausführlichen Regelungen und Verfahren, die in einem Gesellschaftsvertrag enthalten sind.
  • Fehlende Flexibilität: Ein Musterprotokoll ist in der Regel weniger flexibel als eine Satzung, da es nur einmalig erstellt werden kann und keine Änderungen ermöglicht.
  • Einschränkungen gegenüber einer Satzung: Ein Musterprotokoll kann gesetzliche Anforderungen und Vorschriften nicht immer vollständig erfüllen, was zu Einschränkungen im Vergleich zu einer Satzung führen kann.

Wann würde man Gründern zum Musterprotokoll raten Wann ist ein Musterprotokoll sinnvoll?

Gründern würde man zum Musterprotokoll raten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Einfache Gesellschaftsform: Wenn die Gründer eine einfache Gesellschaftsform wie zum Beispiel die GbR oder eine OHG gründen möchten, ist ein Musterprotokoll eine gute Option, da es die Gründung einfach und kosteneffizient gestaltet.
  2. Keine ausführlichen Regelungen benötigt: Wenn die Gründer keine ausführlichen Regelungen in Bezug auf die Geschäftsführung, die Verteilung von Gewinnen und die Vertretung der Gesellschaft benötigen, ist ein Musterprotokoll eine geeignete Option.
  3. Beschränkte Finanzierungsmittel: Wenn die Gründer beschränkte Finanzierungsmittel haben, kann ein Musterprotokoll eine kosteneffiziente Option sein, da es in der Regel günstiger ist als eine ausführliche Satzung.
  4. Keine komplexen Regelungen: Wenn die Gründer eine Gesellschaft mit einfachen Regelungen und einer begrenzten Anzahl von Gesellschaftern gründen möchten, kann ein Musterprotokoll eine sinnvolle Wahl sein. Ein Musterprotokoll ist in diesem Fall ausreichend, um die Gründung zu dokumentieren und die wichtigsten Beschlüsse zu treffen.
  5. Zeitdruck: Wenn die Gründer unter Zeitdruck stehen und schnell eine Gesellschaft gründen müssen, kann ein Musterprotokoll eine gute Wahl sein, da es schneller erstellt werden kann als eine ausführliche Satzung.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Musterprotokoll nicht in jedem Fall die beste Wahl sein muss und es in manchen Fällen sinnvoller sein kann, eine ausführliche Satzung zu erstellen, um die dauerhafte Regelung der Gesellschaft sicherzustellen.

Alternative zum Musterprotokoll: Satzung

Eine Alternative zum Musterprotokoll ist eine ausführliche Satzung. Eine Satzung ist eine detaillierte Regelung für die Organisation und den Betrieb einer Gesellschaft. Im Gegensatz zum Musterprotokoll, das lediglich für die Gründung der Gesellschaft gültig ist, regelt eine Satzung die dauerhafte Organisation und den Betrieb der Gesellschaft. Eine Satzung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und bestimmte Angaben enthalten, wie z.B. nach § 7 GmbHG, die Angabe des Firmennamens, des Sitzes und des Gegenstandes des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals und die Angabe, ob die Gesellschaft eine Kommanditgesellschaft oder eine Aktiengesellschaft ist.

Eine ausführliche Satzung bietet im Vergleich zu einem Musterprotokoll mehr Flexibilität und ermöglicht es den Gründern, detailliertere Regelungen für die Gesellschaft zu treffen. Eine Satzung kann beispielsweise Regelungen für die Verwaltung der Gesellschaft, die Durchführung von Versammlungen, die Entscheidungsfindung und die Haftung der Gesellschafter enthalten. Eine Satzung kann auch später geändert werden, um an veränderte Bedingungen anzupassen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Erstellung einer Satzung meistens kostenintensiver und zeitaufwendiger ist, als die Erstellung eines Musterprotokolls.

Wie sieht ein Musterprotokoll aus? Unsere Vorlage zum Musterprotokoll

Abschließendes FAQ zum Musterprotokoll für UG und GmbH

  1. Was ist der Unterschied zwischen einem Musterprotokoll für eine UG und eine GmbH?

Ein Musterprotokoll für eine UG (Unternehmergesellschaft) ist ein wichtiger Bestandteil des Gründungsprozesses einer UG, während ein Musterprotokoll für eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ein wichtiger Bestandteil des Gründungsprozesses einer GmbH ist. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gesellschaftsformen liegt in der Haftung der Gesellschafter. In einer UG haftet jeder Gesellschafter unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, während die Haftung der Gesellschafter in einer GmbH beschränkt ist.

  1. Kann man ein Musterprotokoll jederzeit nachträglich ändern oder erweitern?

Ein Musterprotokoll kann in der Regel nicht nachträglich geändert oder erweitert werden, da es lediglich für die Gründung der Gesellschaft gültig ist und nicht für die dauerhafte Regelung der Gesellschaft. In bestimmten Fällen kann es jedoch notwendig sein, ein Musterprotokoll durch eine ausführliche Satzung zu ersetzen, um die dauerhafte Regelung der Gesellschaft sicherzustellen. In diesem Fall ist es notwendig, eine neue Satzung zu erstellen und diese durch die Gesellschafter zu genehmigen. Es ist jedoch ratsam, vor jeder Änderung oder Erweiterung des Musterprotokolls Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder Notar zu halten, um sicherzustellen, dass die Änderungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Gründung der Gesellschaft nicht beeinträchtigen.

  1. Ist es notwendig, dass ein Notar bei der Erstellung eines Musterprotokolls beteiligt ist?

Obwohl es nicht unbedingt notwendig ist, dass ein Notar bei der Erstellung eines Musterprotokolls beteiligt ist, empfiehlt es sich, einen Notar zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Musterprotokoll den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle erforderlichen Angaben enthält. Ein Notar kann auch dabei helfen, das Musterprotokoll offiziell zu beglaubigen und die Gründung der Gesellschaft zu dokumentieren.

  1. Wann ist es sinnvoll, ein Musterprotokoll statt einer ausführlichen Satzung zu verwenden?

Ein Musterprotokoll kann sinnvoll sein, wenn die Gründer eine einfache Gesellschaftsform gründen möchten, keine ausführlichen Regelungen benötigen und beschränkte Finanzierungsmittel haben. Es kann auch sinnvoll sein, wenn die Gründer unter Zeitdruck stehen und schnell eine Gesellschaft gründen müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Musterprotokoll nicht in jedem Fall die beste Wahl sein muss und es in manchen Fällen sinnvoller sein kann, eine ausführliche Satzung zu erstellen, um die dauerhafte Regelung der Gesellschaft sicherzustellen. Bevor man sich für ein Musterprotokoll entscheidet, sollten die Gründer sorgfältig abwägen, ob dies die beste Wahl für ihre spezifischen Bedürfnisse ist.

  1. Was passiert, wenn ein Musterprotokoll gegen geltendes Recht verstößt? (Bezieht sich auf die Rechtssprechung)

Wenn ein Musterprotokoll gegen geltendes Recht verstößt, kann dies Auswirkungen auf die Gründung und die Rechtmäßigkeit der Gesellschaft haben. Es kann dazu führen, dass die Gründung der Gesellschaft nicht rechtmäßig ist und die Gesellschaft nicht als rechtsfähige Einheit anerkannt wird. Sollte ein Musterprotokoll gegen geltendes Recht verstoßen, empfiehlt es sich, es so schnell wie möglich zu ändern oder zu ersetzen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Sollten bereits Probleme aufgetreten sein, sollten die Gründer unverzüglich einen Rechtsanwalt kontaktieren, um die nächsten Schritte zu besprechen.