Gesetzliche Grundlagen der Registereintragung
Das Gesellschaftsregister ist das Pendant zum Handelsregister für Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Geführt wird es von den Amtsgerichten; einsehen kann es jedermann kostenlos über das gemeinsame Registerportal der Länder.
Rechtsgrundlage der Eintragung ist § 707 BGB. Danach können die Gesellschafter ihre GbR zur Eintragung anmelden – eine allgemeine Pflicht besteht nicht. Das Gesetz arbeitet stattdessen mit einem indirekten Hebel, dem sogenannten Voreintragungserfordernis: Bestimmte Rechte kann nur eine eingetragene GbR erwerben oder halten. Dazu zählen insbesondere Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Anteile an einer GmbH sowie eingetragene Marken und andere Registerrechte. Auch bestehende GbRs, die solche Rechte bereits halten, müssen sich eintragen lassen, sobald sie darüber verfügen wollen – etwa beim Verkauf einer Immobilie.
Mit der Eintragung übernimmt die Gesellschaft den Namenszusatz „eGbR" und die Pflicht, ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister zu melden. Zu beachten ist außerdem: Eine einmal eingetragene eGbR kann das Register nicht nach Belieben wieder verlassen, sondern nur über eine Liquidation oder einen Statuswechsel.
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Wie läuft die Eintragung ins Gesellschaftsregister ab?
In der Praxis läuft die Eintragung in fünf Schritten ab; von der Vorbereitung bis zum Eintrag vergehen meist ein bis drei Wochen:
- Gesellschaftsvertrag und Eckdaten klären: Vor der Anmeldung sollten Name (mit Zusatz „eGbR"), Sitz, Gesellschafter und Vertretungsregelung feststehen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist für die Eintragung nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen – warum, zeigt unser Beitrag Haftung in der GbR: Was Gesellschafter wirklich riskieren.
- Notartermin vereinbaren: Alle Gesellschafter müssen die Anmeldung bewirken. Der Termin kann klassisch im Notariat stattfinden oder per Videokommunikation im Online-Verfahren der Bundesnotarkammer.
- Anmeldung beglaubigen lassen: Der Notar entwirft die Anmeldung, prüft die Identität der Gesellschafter und beglaubigt deren Unterschriften beziehungsweise qualifizierte elektronische Signaturen.
- Übermittlung an das Registergericht: Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim zuständigen Amtsgericht ein. Das Gericht prüft die Angaben und trägt die Gesellschaft ein; bei vollständigen Unterlagen dauert das oft nur wenige Tage.
- Transparenzregister-Meldung: Nach der Eintragung meldet die eGbR ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister – das wird häufig vergessen und kann Bußgelder nach sich ziehen.
Die Anmeldung selbst enthält die wesentlichen Angaben zur Gesellschaft, typischerweise in dieser Form:
- Gerichtsgebühren: Mustermann Immobilien eGbR
- Sitz: München
- Gesellschafter: [Name, Geburtsdatum, Wohnort aller Gesellschafter]
- Vertretungsregelung: Jeder Gesellschafter ist einzeln zur
Vertretung berechtigt.
Kann man die eGbR-Eintragung online erledigen?
Ja. Seit der Ausweitung der notariellen Online-Verfahren müssen die Gesellschafter für die Beglaubigung der Registeranmeldung nicht mehr persönlich erscheinen. Die Identifizierung erfolgt per Videokommunikation über das System der Bundesnotarkammer, unterschrieben wird mit qualifizierter elektronischer Signatur. Benötigt werden ein Ausweisdokument mit aktivierter Online-Funktion und ein Smartphone. Über beglaubigt.de können Sie die Registeranmeldung Ihrer eGbR direkt online initiieren – inklusive Terminvergabe, Geschäftskonto, Behördlichen Anmeldungen und Vorbereitung aller Unterlagen.
Kann man die Eintragung wieder rückgängig machen?
Nicht ohne Weiteres. Anders als die Anmeldung ist die Abmeldung keine freie Entscheidung: Eine eGbR bleibt eingetragen, bis sie liquidiert wird oder in eine andere Rechtsform wechselt. Wer nur vorübergehend eine Immobilie halten wollte und die Gesellschaft danach „zurückstufen" möchte, wird enttäuscht – das Gesetz will verhindern, dass Gesellschaften je nach Interessenlage zwischen Publizität und Anonymität wechseln. Auch deshalb gilt: Die Entscheidung für die Eintragung sollte bewusst und mit Blick auf die langfristigen Pläne der Gesellschaft fallen.
Was kostet die Eintragung einer eGbR?
Teuer wird es nicht – aber es lohnt sich zu wissen, wo die einzelnen Posten herkommen. Ein Teil ist fix, der Rest hängt von der Zahl der Gesellschafter ab:
- Notargebühren: Für Entwurf und Beglaubigung der Anmeldung fallen Gebühren nach dem GNotKG an – bei einer typischen GbR mit zwei oder drei Gesellschaftern meist zwischen 60 und 150 €, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.
- Gerichtsgebühren: Das Registergericht berechnet für die Ersteintragung rund 100 €.
- Transparenzregister: Die Führung des Eintrags kostet eine geringe Jahresgebühr.
- Spätere Änderungen: Gesellschafterwechsel, Namensänderung oder Sitzverlegung müssen erneut angemeldet werden und lösen jeweils wieder Notar- und Gerichtsgebühren in ähnlicher Höhe aus.
Insgesamt sollten Sie für die Ersteintragung 150 bis 300 € einplanen. Zum Vergleich: Allein die Grundbuchberichtigung nach einem Gesellschafterwechsel bei einer nicht eingetragenen Immobilien-GbR kostet schnell ein Vielfaches – die eGbR erspart genau diese Folgekosten, weil Wechsel nur noch im Gesellschaftsregister nachvollzogen werden. Was die GbR-Gründung insgesamt kostet, zeigt unser Beitrag GbR gründen 2026: Ablauf, Kosten und wann sich die eGbR wirklich lohnt.
Welche Rolle spielen Notare bei der eGbR-Eintragung?
Ohne Notar geht es nicht: § 707b BGB in Verbindung mit § 12 HGB schreibt vor, dass die Anmeldung zum Gesellschaftsregister in öffentlich beglaubigter Form elektronisch einzureichen ist. Der Notar übernimmt dabei mehr als eine Formalie – er prüft die Identität aller Gesellschafter, kontrolliert, ob der gewählte Name zulässig ist und die Vertretungsregelung eindeutig formuliert wurde, und haftet für die korrekte Übermittlung an das Gericht.
Das unterscheidet die eGbR-Anmeldung von der GmbH-Gründung: Dort muss der gesamte Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden, bei der eGbR wird lediglich die Anmeldung beglaubigt. Entsprechend niedriger sind die Gebühren. Der Gesellschaftsvertrag selbst bleibt formfrei und muss dem Register nicht einmal vorgelegt werden – seine Inhalte bleiben also privat, öffentlich werden nur Name, Sitz, Gesellschafter und Vertretungsbefugnis.
Wer mag, kann den klassischen Weg ins Notariat gehen. Schneller ist in den meisten Fällen das Online-Verfahren: Termin buchen, Identifizierung per Video, Signatur, fertig. Über beglaubigt.de starten Sie den gesamten Prozess digital – von der Vorbereitung der Unterlagen bis zum Notartermin per Videokommunikation.
Wie bereiten Sie die Eintragung optimal vor?
Verzögerungen bei der Eintragung haben fast immer dieselben Ursachen: unklare Angaben, fehlende Unterlagen, uneinige Gesellschafter. Fünf Punkte, mit denen das Verfahren reibungslos läuft:
- Namen vorab prüfen: Der Name der eGbR muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführen. Ein Blick ins Registerportal und ins Markenregister vor dem Notartermin erspart eine Zwischenverfügung des Gerichts.
- Vertretungsregelung eindeutig formulieren: Einzelvertretung, Gesamtvertretung oder Mischformen – das Register verlangt eine klare Aussage. Am besten übernehmen Sie die Formulierung wortgleich aus dem Gesellschaftsvertrag.
- Alle Gesellschafter einbinden: Die Anmeldung muss von sämtlichen Gesellschaftern bewirkt werden. Klären Sie Termine und – beim Online-Verfahren – die technischen Voraussetzungen (Ausweis mit Online-Funktion) frühzeitig für alle Beteiligten.
- Transparenzregister direkt miterledigen: Melden Sie die wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar nach der Eintragung. Die Meldung dauert wenige Minuten; das Bußgeldrisiko bei Versäumnis steht dazu in keinem Verhältnis.
- Folgeänderungen einkalkulieren: Steht ohnehin ein Gesellschafterwechsel oder eine Sitzverlegung an, erledigen Sie sie vor der Ersteintragung – so sparen Sie sich eine zweite gebührenpflichtige Anmeldung wenige Monate später.
Fazit
Die Eintragung einer GbR ins Gesellschaftsregister ist ein überschaubares Verfahren: Anmeldung durch alle Gesellschafter, notarielle Beglaubigung, Prüfung durch das Registergericht – nach ein bis drei Wochen ist aus der GbR eine eGbR. Mit 150 bis 300 € bleiben die Kosten deutlich unter denen einer GmbH-Gründung, und dank der notariellen Online-Verfahren lässt sich der gesamte Prozess ohne einen einzigen Behördengang abwickeln.
Wichtig ist vor allem die Entscheidung davor: Die eGbR bringt Registerfähigkeit, einen geschützten Namensauftritt und einfachere Gesellschafterwechsel, bindet die Gesellschaft aber dauerhaft an Register und Transparenzpflichten. Für Gesellschaften mit Immobilien, GmbH-Beteiligungen oder Markenrechten stellt sich die Frage ohnehin nicht – für sie ist die Eintragung der einzige Weg. Wer sie gut vorbereitet angeht, zieht das Verfahren in einem Zug durch und hat das Thema nach zwei Wochen vom Tisch.
Startklar? Auf unserer Seite GbR gründen haben wir alle Informationen zusammengestellt. Sie können die Gründung und Eintragung der eGbR selbst initiieren und hier direkt online anstoßen.


