Werkstudentenvertrag Vorteile für Argebeitgeber & Arbeitnehmer (Guide 2024)
Immer mehr Studierende entscheiden sich dafür, während ihres Studiums als Werkstudenten in einem Unternehmen zu arbeiten. Ein Werkstudentenvertrag bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Werkstudenten zahlreiche Vorteile und ist daher für beide Seiten eine attraktive Option.
In diesem Artikel werden wir die rechtlichen Grundlagen, die Besonderheiten des Vertrags sowie die Vorteile für Arbeitgeber und Werkstudenten beleuchten. Zudem werden wir erörtern, welche speziellen Aspekte bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Hintergrundinformationen zum Werkstudentenvertrag
Ein Werkstudentenvertrag ist eine Beschäftigungsform für Studierende, die parallel zu ihrem Studium in einem Unternehmen arbeiten möchten. Im Gegensatz zu einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) können Werkstudenten bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und verdienen dabei ein höheres Gehalt.
Eine weitere Besonderheit des Werkstudentenvertrags ist, dass dieser Vertrag eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung darstellt, was bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Werkstudent in die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung einzahlen müssen.
Dadurch ist der Werkstudent auch während des Studiums sozialversichert und hat Anspruch auf Leistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Für Unternehmen bietet die Beschäftigung von Werkstudenten die Möglichkeit, zeitlich befristet und flexibel auf saisonale Schwankungen, Projektspitzen oder andere Herausforderungen zu reagieren und sich dennoch qualifizierte Arbeitskräfte zu sichern.
Gesetzliche Grundlagen des Werkstudentenvertrags
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Werkstudentenvertrag sind in Deutschland im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Dort wird der Werkstudentenvertrag als eine Form des Teilzeitarbeitsverhältnisses definiert. Gemäß § 8 TzBfG ist der Werkstudent in der Regel nicht an feste Arbeitszeiten gebunden, sondern arbeitet nach Bedarf des Arbeitgebers. Darüber hinaus ist der Werkstudent berechtigt, während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten.
In den Semesterferien gibt es keine zeitliche Begrenzung. In Bezug auf die Vergütung muss der Arbeitgeber dem Werkstudenten eine angemessene Vergütung zahlen, die in der Regel über dem Mindestlohn liegt. Auch im Hinblick auf den Kündigungsschutz gelten für Werkstudenten dieselben Regelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer.
Wenn der Vertrag ordentlich gekündigt werden soll, müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Insgesamt bietet der Werkstudentenvertrag sowohl für Arbeitgeber als auch für Werkstudenten eine rechtlich abgesicherte Beschäftigungsform.
Vorteile Werkstudentenvertrag für Werkstudenten.
Werkstudentenverträge bieten den Studierenden eine Vielzahl von Vorteilen, darunter:
i. Praxiserfahrung in einem realen Arbeitsumfeld: Als Werkstudent haben Studierende die Möglichkeit, praktische Erfahrungen in einem realen Arbeitsumfeld zu sammeln. Im Gegensatz zu rein theoretischen Lehrveranstaltungen an der Universität können Werkstudenten ihre erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen.
ii. Erweiterung des fachlichen Wissens und der Soft Skills: Durch die Arbeit in einem Unternehmen können Werkstudenten ihre fachlichen Kenntnisse vertiefen und neue Fähigkeiten erlernen. Auch die so genannten Soft Skills wie Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Organisationstalent können durch den Werkstudentenjob verbessert werden.
iii. Möglichkeit zur Vernetzung und Kontaktaufbau in der Branche: Werkstudenten haben die Chance, wertvolle Kontakte in der Branche zu knüpfen. Diese Kontakte können später im Studium oder bei der Jobsuche von großer Bedeutung sein.
iv. Verdienstmöglichkeiten während des Studiums: Werkstudenten verdienen Geld und können sich so ihr Studium finanzieren. Da die Arbeitszeit begrenzt ist, bleibt den Studierenden genügend Zeit für das Studium und andere Aktivitäten.
v. Werkstudenten können von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen profitieren: Da Werkstudenten während des Studiums in erster Linie studieren und nicht arbeiten, fallen sie in der Regel unter die Steuerklasse 1. Das bedeutet, dass sie einen Grundfreibetrag von derzeit 9.744 Euro im Jahr haben und nur auf Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, Steuern zahlen müssen (siehe Werkstudentenvertrag Steuern). Auch die Sozialversicherungsbeiträge, wie zum Beispiel die Renten- und Arbeitslosenversicherung, sind für Werkstudenten vergleichsweise gering. So müssen sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen und in der Regel nur den reduzierten Beitragssatz zur Rentenversicherung. Diese Vergünstigungen machen es für Werkstudenten attraktiver, eine Beschäftigung in Form eines Werkstudentenvertrags anzustreben. Allerdings sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass sie trotzdem eine Steuererklärung abgeben müssen und möglicherweise Steuern nachzahlen müssen, wenn sie andere Einkommensquellen haben oder den Freibetrag überschreiten.
Was spart man sich als Werkstudent?
Als Werkstudent spart man sich im Vergleich zu regulär angestellten Arbeitnehmern in erster Linie Sozialversicherungsbeiträge wie die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (weiterführender Artikel: Werkstudentenvertrag Versicherung). Auch die Lohnsteuer fällt in vielen Fällen geringer aus, da der Werkstudent in der Regel weniger verdient als ein regulär angestellter Arbeitnehmer. Insgesamt kann dies zu erheblichen Einsparungen bei den Lohnkosten führen.
Als Beispiel kann ein Werkstudent, der im Jahr 2023 monatlich 1.200 Euro brutto verdient, betrachtet werden.
Im Vergleich zu einem regulären Arbeitnehmer, der den gleichen Bruttoverdienst hat, spart der Werkstudent aufgrund der geringeren Sozialversicherungsbeiträge und Steuern monatlich etwa 400 bis 500 Euro. Während ein regulärer Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von etwa 20-22% zahlen muss, beträgt der Beitragssatz für Werkstudenten lediglich 9,3% (Stand 2023) und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Zudem sind Werkstudenten in der Regel von der Krankenversicherung befreit, solange sie sich noch in der gesetzlichen Familienversicherung befinden. Sollten sie nicht familienversichert sein, müssen sie eine studentische Krankenversicherung abschließen, die im Vergleich zu einer regulären Krankenversicherung deutlich günstiger ist.
Werkstudenten müssen außerdem keine Lohnsteuer zahlen, solange ihr monatliches Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 9.408 Euro (Stand 2023) bleibt. Auch der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb dieses Betrags an.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Werkstudenten trotz der Ersparnisse durch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer dennoch Steuerpflichtig sein können, wenn sie über bestimmte Freibeträge hinaus verdienen oder andere Einkommensquellen haben.
Werkstudentenvertrag Vorteile für Arbeitgeber
Werkstudenten können auch für Arbeitgeber von Vorteil sein. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile, die Arbeitgeber bei der Einstellung von Werkstudenten haben:
A. Kostenersparnis durch reduzierte Lohnkosten
Da Werkstudenten in der Regel nur Teilzeit arbeiten und noch nicht abgeschlossene Studiengänge haben, können Arbeitgeber Lohnkosten einsparen. Im Vergleich zu regulären Vollzeitkräften ist die Vergütung von Werkstudenten deutlich geringer. Gleichzeitig sind Werkstudenten jedoch oft sehr motiviert und produktiv, was den Arbeitgebern eine wertvolle Ressource bietet.
B. Flexibilität in der Personaleinsatzplanung
Werkstudenten können oft flexibel eingesetzt werden, um kurzfristige Engpässe oder Projekte zu bewältigen. Aufgrund ihrer Teilzeitanstellung und der Tatsache, dass sie in der Regel flexiblere Zeitpläne haben als Vollzeitkräfte, können Arbeitgeber schnell auf Veränderungen in der Arbeitsbelastung reagieren.
C. Qualifizierte Arbeitskräfte durch akademischen Hintergrund
Werkstudenten sind in der Regel Studenten oder Absolventen mit akademischem Hintergrund, was bedeutet, dass sie über spezifisches Wissen und Fähigkeiten verfügen, das sie in ihrem Studium erworben haben. Diese Fähigkeiten können direkt auf die Arbeit angewendet werden, was Arbeitgebern einen qualifizierten Mitarbeiterpool bietet.
D. Möglichkeit zur späteren Übernahme in Festanstellung
Durch die Beschäftigung von Werkstudenten können Arbeitgeber potenzielle Vollzeitmitarbeiter für die Zukunft gewinnen. Wenn Werkstudenten gute Leistungen erbringen, besteht die Möglichkeit, dass sie später in eine Vollzeitstelle übernommen werden können. Dadurch können Arbeitgeber das Risiko einer Neueinstellung reduzieren, da sie bereits wissen, dass der Mitarbeiter gut ins Unternehmen passt.
E. Steuerliche Vorteile
Ein Werkstudentenvertrag bietet dem Arbeitgeber auch steuerliche Vorteile. Sozialversicherungsbeiträge wie die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden nicht auf den Lohn des Werkstudenten angerechnet, was zu einer deutlichen Kosteneinsparung für den Arbeitgeber führt. Zudem können die Lohnkosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden, was die Steuerlast weiter reduziert. Im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen wie der geringfügigen Beschäftigung oder der Vollzeitstelle können Arbeitgeber mit einem Werkstudentenvertrag also erheblich sparen. Allerdings müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die Arbeitszeit und das Gehalt des Werkstudenten den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Wann lohnt sich ein Werkstudentenvertrag?
Ein Werkstudentenvertrag kann sich für Studierende lohnen, die während ihres Studiums praktische Erfahrungen in einem Unternehmen sammeln möchten und gleichzeitig ihr Studium finanzieren müssen. Durch die Beschäftigung als Werkstudent können Studierende ihr fachliches Wissen und ihre Soft Skills erweitern, wertvolle Kontakte in der Branche knüpfen und Geld verdienen.
Ein Werkstudentenvertrag bietet auch Vorteile für Unternehmen, da sie zeitlich befristet und flexibel auf saisonale Schwankungen, Projektspitzen oder andere Herausforderungen reagieren können und sich dennoch qualifizierte Arbeitskräfte sichern können.
Ein Werkstudentenvertrag ist in der Regel dann sinnvoll, wenn die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Studiums mit denen des Arbeitgebers vereinbar sind und die Beschäftigung als Werkstudent die Studienleistungen nicht negativ beeinflusst. Es ist auch wichtig zu beachten, dass ein Werkstudentenvertrag in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung darstellt, was bedeutet, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Werkstudent in die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung einzahlen müssen.
Besonderheiten des Werkstudentenvertrages
Im Gegensatz zu regulären Arbeitsverträgen gibt es bei Werkstudentenverträgen einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Eine dieser Besonderheiten betrifft die Arbeitszeitregelungen und Arbeitszeitkontingente. Werkstudenten dürfen im Rahmen ihres Studiums in der Regel maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, um ihre akademischen Leistungen nicht zu gefährden. Es ist jedoch auch möglich, dass in Ausnahmefällen eine höhere Arbeitszeit vereinbart wird. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Arbeitszeiten nicht in Konflikt mit den Prüfungszeiten des Studierenden geraten.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Kranken- und Sozialversicherung. Im Regelfall sind Werkstudenten über die Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert. Sollte dies nicht möglich sein, sind sie selbst verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt.
Im Hinblick auf den Urlaubsanspruch und Urlaubsregelungen sind Werkstudenten wie reguläre Arbeitnehmer zu behandeln. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz und richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass der Urlaub in der vorlesungsfreien Zeit des Studiums zu nehmen ist.
Schließlich ist es wichtig, die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu berücksichtigen. Im Regelfall wird ein Werkstudentenvertrag befristet geschlossen und endet automatisch zum Ende des Studiums oder des Praktikums. Die Kündigungsfrist bei Werkstudentenverträgen ist gesetzlich nicht geregelt und kann daher frei vereinbart werden. Hierbei sollte jedoch auf eine angemessene Kündigungsfrist geachtet werden, um dem Werkstudenten Planungssicherheit zu geben und ihn nicht zu benachteiligen.
Was ist bei einem Werkstudentenvertrag zu beachten?
Es gibt verschiedene Dinge, die bei einem Werkstudentenvertrag zu beachten sind. Hier sind einige wichtige Punkte:
- Arbeitszeitregelungen und Arbeitszeitkontingente: Es gibt in der Regel eine Begrenzung der Arbeitszeit pro Woche, um sicherzustellen, dass der Werkstudent ausreichend Zeit für sein Studium hat. Auch Pausenregelungen und Überstunden sollten im Vertrag festgelegt werden.
- Krankenversicherung und Sozialversicherung: Der Werkstudent muss in der Regel selbst für seine Sozialversicherungsbeiträge aufkommen, da er in der Regel als geringfügig Beschäftigter eingestuft wird. Hierzu gehört auch die Krankenversicherung, für die der Werkstudent in der Regel einen reduzierten Beitragssatz zahlen kann, wenn er über die Familienversicherung versichert ist.
- Urlaubsanspruch und Urlaubsregelungen: Werkstudenten haben in der Regel Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage hängt von der Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden ab. Der Urlaub sollte im Voraus mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. (Siehe Artikel: Werkstudentenvertrag Urlaub)
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen: Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen sollten im Vertrag festgelegt werden, um beiden Parteien Planungssicherheit zu geben. Der Vertrag kann in der Regel von beiden Seiten mit einer Frist von ein bis drei Monaten gekündigt werden.
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