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Wissenswertes

Was ist eine eingetragene GbR (eGbR) und welche Vorteile hat sie?

Alina Hoinski

13. May 2026

Die eingetragene GbR (eGbR) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die seit dem 1. Januar 2024 offiziell ins Gesellschaftsregister eingetragen werden kann.

Mit dem Inkrafttreten des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes

(MoPeG) hat der Gesetzgeber erstmals eine klare Grundlage geschaffen und die GbR als Rechtsform für Gründer deutlich attraktiver gemacht. Wer jetzt den Schritt wagen will, kann seine eGbR direkt online gründen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Was sie ist: Eine GbR mit offiziellem Eintrag im Gesellschaftsregister, vergleichbar mit dem Handelsregister für GmbHs
  • Was sich 2024 geändert hat: Das MoPeG verankert die Rechtsfähigkeit der GbR erstmals gesetzlich. Die eGbR kann jetzt selbst Verträge schließen, klagen und Eigentum halten
  • Größter Vorteil: Die eGbR kann Immobilien und Rechte direkt auf die Gesellschaft eintragen, ohne Umweg über alle Gesellschafter einzeln
  • Für wen sie sich lohnt: Für Gründerteams, die langfristig zusammenarbeiten, Vermögen aufbauen oder den Weg zur GmbH vorbereiten wollen

Was ist eine eingetragene GbR (eGbR)?

Die eingetragene GbR ist keine neue Rechtsform, sondern eine Weiterentwicklung der klassischen GbR. Durch die Eintragung ins Gesellschaftsregister erhält sie einen offiziellen Status und damit deutlich mehr Rechtssicherheit im Geschäftsleben.

Vor 2024 existierte die GbR in einer rechtlichen Grauzone. Sie war faktisch rechtsfähig, aber gesetzlich nicht klar geregelt, was in der Praxis zu Problemen führte, zum Beispiel beim Kauf von Immobilien oder der Eintragung von Markenrechten.

Definition und rechtliche Grundlage nach § 707 BGB n.F.

Nach § 707 BGB in der neuen Fassung können Gesellschafter einer GbR die Eintragung in das Gesellschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Mit der Eintragung führt die Gesellschaft den Zusatz "eGbR" in ihrem Namen.

Die Eintragung ist freiwillig, nicht verpflichtend. Wer eine klassische GbR betreibt, muss nichts ändern, kann aber von den neuen Möglichkeiten profitieren.

Was hat das MoPeG ab Januar 2024 konkret geändert?

Das MoPeG ist die größte Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft und modernisiert grundlegend, wie GbRs, OHGs und KGs rechtlich behandelt werden.

Der Prozess ist überschaubar — wer sofort starten will, kann die (e)GbR-Gründung hier beginnen.

Die wichtigsten Änderungen für die GbR im Überblick:

  1. Gesellschaftsregister eingeführt: GbRs können sich erstmals offiziell eintragen lassen
  2. Rechtsfähigkeit gesetzlich verankert: Was vorher Richterrecht war, steht jetzt im Gesetz
  3. Vermögensfähigkeit gestärkt: Die eGbR kann Eigentum halten, das nicht den einzelnen Gesellschaftern gehört
  4. Klarere Haftungsregeln: Gesellschafter haften persönlich, aber die Gesellschaft selbst tritt als eigenständiges Rechtssubjekt auf
  5. Namensführung geregelt: Die eGbR führt einen offiziellen Gesellschaftsnamen mit dem Zusatz "eGbR"

Wer sich fragt, ob stattdessen eine GmbH oder UG die bessere Wahl ist, findet eine detaillierte Entscheidungshilfe im Artikel GmbH oder UG welche Rechtsform passt zu mir.

eGbR vs. GbR: Was ist der konkrete Unterschied?

Auf den ersten Blick klingt der Unterschied gering. In der Praxis macht er für viele Gründer einen erheblichen Unterschied, besonders wenn gemeinsames

Vermögen aufgebaut oder langfristige Verträge geschlossen werden sollen.

Vergleich auf einen Blick:

  • Eintragung: GbR nicht eingetragen / eGbR im Gesellschaftsregister eingetragen
  • Rechtsfähigkeit: GbR faktisch anerkannt / eGbR gesetzlich klar geregelt
  • Namensführung: GbR ohne offiziellen Zusatz / eGbR mit Pflicht-Zusatz "eGbR"
  • Immobilieneigentum: GbR nur über alle Gesellschafter einzeln / eGbR direkt auf die Gesellschaft
  • Transparenzregister: GbR meist meldepflichtig / eGbR ebenfalls, aber mit klarerer Regelung
  • Haftung: In beiden Fällen persönliche Gesellschafterhaftung

Insider-Tipp: Die klassische GbR reicht weiterhin für kleine Projekte, Freiberufler-Kooperationen oder kurzfristige Zusammenschlüsse. Sobald die GbR aber Vermögen aufbaut, Mitarbeiter einstellt oder Immobilien kaufen möchte, ist die eGbR die deutlich sicherere Wahl.

Die Vorteile der eingetragenen GbR im Überblick

Die eGbR bringt vier zentrale Vorteile mit sich, die sie von der klassischen GbR abheben. Für Gründer, die ernsthaft und langfristig zusammenarbeiten wollen, sind diese Vorteile oft entscheidend.

Rechtsfähigkeit: Die eGbR kann selbst klagen und verklagt werden. Die eGbR tritt als eigenständiges Rechtssubjekt auf. Sie kann Verträge in eigenem Namen abschließen, vor Gericht auftreten und eigenständig Verbindlichkeiten eingehen.

Das schützt in vielen Situationen die einzelnen Gesellschafter und schafft Klarheit gegenüber Geschäftspartnern, Banken und Behörden. Immobilien und Rechte direkt auf die eGbR eintragen. Vor dem MoPeG war es nur möglich, Grundstücke auf alle Gesellschafter einzeln einzutragen. Das führte bei Gesellschafterwechseln zu aufwendigen Umschreibungen im Grundbuch.

Die eGbR kann Immobilien, Markenrechte oder andere Vermögenswerte direkt auf die Gesellschaft eintragen lassen. Das spart Zeit, Notarkosten und verhindert Fehler bei Eigentümerwechseln.

Klarheit im Geschäftsverkehr durch offiziellen Namen

Mit dem Zusatz "eGbR" im Namen signalisiert die Gesellschaft nach außen, dass sie offiziell registriert ist. Das stärkt das Vertrauen bei Geschäftspartnern, Investoren und Banken.

Viele Banken verlangen bei der Kontoeröffnung für Gesellschaften einen offiziellen Nachweis der Existenz. Die eGbR-Eintragung erfüllt diese Anforderung. Wer heute eine eGbR gründet, schafft eine saubere Ausgangsbasis für eine spätere Umwandlung in eine GmbH. Die Strukturen und Verträge sind bereits formalisiert, was den Übergang erheblich vereinfacht. Mehr dazu, wann der Schritt zur GmbH sinnvoll ist, im Artikel wann sollte ich eine GmbH gründen.

Nachteile und Risiken: Wann lohnt sich die eGbR nicht?

Die eGbR ist nicht für jeden Anwendungsfall die richtige Wahl. Wer die Kosten und den Aufwand kennt, kann eine fundierte Entscheidung treffen.

Die Eintragung ins Gesellschaftsregister erfordert eine notarielle Beglaubigung der Gesellschafterliste und des Gesellschaftsvertrags. Die Notarkosten richten sich nach dem Gegenstandswert und liegen in der Regel zwischen 100 und 300 Euro, hinzu kommen Gerichtskosten. Laufend entstehen keine Pflichten zur Jahresabschlussmeldung wie bei einer GmbH, aber die Eintragung selbst ist nicht kostenfrei.

Transparenzregister-Pflicht

Auch die eGbR ist verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden. Wer das vergisst, riskiert Bußgelder. Für viele kleine Gründerteams ist das ein administrativer Mehraufwand, der bei einer nicht eingetragenen GbR in bestimmten Konstellationen nicht anfällt.

Wann bleibt die klassische GbR die bessere Wahl?

Für kurzfristige Projekte, reine Freiberufler-Kooperationen ohne gemeinsames Vermögen oder einmalige Zusammenschlüsse ist die klassische GbR oft ausreichend. Die Eintragung lohnt sich vor allem dann, wenn die Zusammenarbeit langfristig, das Vermögen gemeinschaftlich und die Außenwirkung professionell sein soll. Wer prüft, ob stattdessen eine UG die bessere Wahl ist, findet eine ehrliche Analyse im Artikel UG gründen mit Vor- und Nachteilen, sowie wann es sich lohnt eine UG zu gründen.

So trägst du deine GbR ein: Schritt für Schritt

Der Eintragungsprozess ist überschaubar und in wenigen Schritten abgeschlossen. Mit der richtigen Vorbereitung dauert der gesamte Ablauf in der Regel zwei bis vier Wochen. Wer nachvollziehen möchte, wie genau diese Schritte auch online ablaufen können, kann hier mehr zur GbR-Gründung erfahren.

  1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Der Vertrag regelt Gesellschaftszweck, Gesellschafter, Stimmrechte und Gewinnverteilung. Eine notarielle Beurkundung ist für die GbR selbst nicht erforderlich, aber empfehlenswert.
  2. Notar beauftragen: Die Gesellschafterliste und die Anmeldung zur Eintragung müssen notariell beglaubigt werden. Der Notar reicht die Unterlagen elektronisch beim Amtsgericht ein.
  3. Eintragung ins Gesellschaftsregister: Das zuständige Amtsgericht prüft die Unterlagen und trägt die eGbR ein. Ab diesem Moment darf der Zusatz "eGbR" geführt werden.
  4. Transparenzregister-Meldung: Nach der Eintragung müssen die wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister gemeldet werden. Die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen nach Eintragung.
  5. Steuernummer beantragen: Das Finanzamt muss über die Gründung informiert werden. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man heute vollständig digital einreichen als digitale Steuernummer.
  6. Geschäftsadresse sichern: Eine ladungsfähige Geschäftsadresse ist Pflicht für Impressum, Behördenpost und Geschäftspartner.

Was kostet die Eintragung einer eGbR?

Die Kosten setzen sich aus Notarkosten, Gerichtsgebühren und optionalen Beratungskosten zusammen. Eine grobe Orientierung:

  • Notarkosten: ca. 100 bis 300 Euro (abhängig vom Gegenstandswert)
  • Gerichtsgebühren: ca. 30 bis 70 Euro für die Eintragung ins Gesellschaftsregister
  • Transparenzregister: kostenlos, wenn selbst gemeldet

Im Vergleich dazu kostet eine GmbH-Gründung deutlich mehr: Stammkapital von mindestens 25.000 Euro sowie Notar- und Handelsregistereintragungskosten von ca. 1.000 bis 2.500 Euro. Wer die Unterschiede genauer kennenlernen möchte, findet alle Details im Artikel welche Vorraussetzungen braucht es um eine GmbH zu gründen.

eGbR oder doch lieber GmbH und UG? So entscheidest du richtig

Die richtige Rechtsform hängt von drei Kernfragen ab:

Frage 1: Wie hoch ist das Risiko des Geschäftsmodells?

Bei hohem persönlichem Haftungsrisiko ist eine GmbH oder UG mit Haftungsbeschränkung sinnvoller als jede Form der GbR.

Frage 2: Wie viel Kapital steht zur Verfügung?

Wer kein Stammkapital aufbringen kann oder will, ist mit der eGbR gut bedient. Für die GmbH sind 25.000 Euro Mindestkapital erforderlich, für die UG reicht theoretisch 1 Euro.

Frage 3: Wie professionell soll die Außenwirkung sein?

Investoren und große Geschäftspartner bevorzugen in der Regel GmbHs. Für lokale Dienstleister, kreative Kollektive oder Gründerteams in der Frühphase ist die eGbR oft der pragmatischere Einstieg.

Gründerstory: Weniger konsumieren, mehr machen

Andi und Alex haben sich gefragt, was Unternehmertum wirklich bedeutet, und daraus eine eigene Firma gemacht. Ihre Geschichte zeigt, wie man mit der richtigen Rechtsform und dem richtigen Mindset von Anfang an auf einem soliden Fundament aufbaut.

Die vollständige Geschichte gibt es hier bei unseren Gründerstories.

FAQ: Eingetragene GbR (eGbR)

Was ist der Unterschied zwischen GbR und eGbR? Die GbR ist eine nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die eGbR ist dieselbe Rechtsform, wurde aber offiziell ins Gesellschaftsregister eingetragen. Mit der Eintragung erhält sie eine gesetzlich verankerte Rechtsfähigkeit, einen offiziellen Namen mit dem Zusatz "eGbR" und die Möglichkeit, Vermögen direkt auf die Gesellschaft einzutragen.

Muss ich meine GbR eintragen lassen?

Nein, die Eintragung ist freiwillig. Bestehende GbRs können weiterhin ohne Eintragung betrieben werden. Die Eintragung lohnt sich vor allem, wenn die Gesellschaft langfristig agiert, Vermögen aufbaut oder im Grundbuch eingetragen werden soll.

Kann eine eGbR Immobilien besitzen?

Ja. Das ist einer der größten praktischen Vorteile der eGbR gegenüber der klassischen GbR. Immobilien können direkt auf die Gesellschaft eingetragen werden, ohne dass alle Gesellschafter einzeln im Grundbuch erscheinen müssen.

Was kostet die Eintragung einer eGbR beim Notar?

Die Notarkosten liegen je nach Gegenstandswert in der Regel zwischen 100 und 300 Euro. Dazu kommen Gerichtsgebühren von etwa 30 bis 70 Euro. Insgesamt ist die eGbR damit eine der günstigsten Möglichkeiten, eine Gesellschaft formal zu registrieren.

Wie haftet man in einer eGbR? Die Gesellschafter einer eGbR haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zur GmbH oder UG, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Was ist das MoPeG?

Das MoPeG ist das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es ist die umfangreichste Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren und schafft unter anderem die Grundlage für die eGbR und das neue Gesellschaftsregister.

Unser Fazit

Die eGbR ist eine schlanke, kostengünstige und seit 2024 rechtlich klar geregelte Möglichkeit, eine Gesellschaft offiziell zu gründen. Sie eignet sich besonders für Gründerteams, die gemeinsam Vermögen aufbauen, langfristig zusammenarbeiten oder den Schritt zur GmbH vorbereiten wollen. Wer keine persönliche Haftung tragen will, sollte ernsthaft eine GmbH oder UG in Betracht ziehen. Für alle anderen ist die eGbR oft der smarteste Einstieg, mit minimalem Aufwand und maximaler Flexibilität. Starte jetzt und gründe deine eGbR in wenigen Schritten.