Wissenswertes

Unterschrift beglaubigen - Alle Wichtigen Fakten im Überblick

Team Beglaubigt

1. Jun 2022

Sie möchten eine Unterschrift beglaubigen lassen, wissen jedoch nicht, wie sie das am Besten machen, was man alles beachten muss und welche Kosten damit verbunden sind? Wir beantworten die wichtigsten Fragen für Sie in diesem Artikel und geben einen Ausblick, wie beglaubigt.de den Prozess vereinfachen kann.

Also, wie Unterschrift beglaubigen lassen? Amtliche Beglaubigungen können von jeder Behörde vor Ort durchgeführt werden, die ein Dienstsiegel führen (z.B. ein Bürgeramt). Öffentliche Beglaubigungen, z.B. für einen Hauskauf oder eine Firmengründung, dürfen ausschließlich von Notaren durchgeführt werden. Mit der neuen Notariatsordnung (§69b) wird nun sogar der Weg frei für eine online Beglaubigung von zu Hause aus - ein Durchbruch für den Notariatsakt.

In den kommenden Absätzen gehen wir genauer auf die Fragen ein, was eine Unterschriftsbeglaubigung überhaupt ist, wer eine Beglaubigung durchführen darf und noch vieles mehr. Am Ende haben wir für Sie dann noch einen Geheimtipp, den Sie nicht verpassen sollten!


Was ist eine Unterschriftsbeglaubigung?

Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift. Dies ist hauptsächlich wichtig, wenn Sie einen Kaufvertrag oder eine Gründung durchführen bzw. abschließen. In den meisten Fällen wird die Unterschriftsbeglaubigung von einem Notar/einer Notarin durchgeführt und die Echtheit wird überprüft. Weitere Anwendungsfälle für Unterschriftsbeglaubigungen sind Zeugnisse, Arbeitsverträge oder


Wer darf was beglaubigen?

Dabei ist die Unterschriftsbeglaubigung nicht mit der Beurkundung zu verwechseln. Der Unterschied liegt darin, dass die Beglaubigung sich nur auf die Unterschrift bezieht, bei der Beurkundung wird das ganze Schriftstück in Betracht gezogen. Grundsätzlich gilt, dass Behörden alles beglaubigen können, was auch von einer Behörde ausgestellt wurde. Dies wird dann eine amtliche Beglaubigung genannt.

  • In der Regel sind die folgenden Personen zur Beglaubigung berechtigt (sog. Urkundspersonen):
    Amtspersonen, die das Dokument ausgestellt haben bzw. bei denen es verwahrt wird;
  • Notare;
  • Verwaltungen der Universitäten;
  • sonstige Urkundspersonen (z.B. Urkundsperson des Jugendamtes, vgl. § 59 SGB VIII);
  • Gemeindesekretäre oder vom Bürgermeister beauftragte Beamte oder Angestellte;
  • Gemeindebüros staatlaatlich anerkannter Kirchen.


Ablauf einer amtlichen regulären Beglaubigung

  1. Der Bürger, der beispielsweise einer öffentlichen Verwaltung oder einem Anbieter von öffentlichen Diensten eine beglaubigte Kopie eines Dokumentes vorlegen muss, muss mit dem Original zu einer der zuständigen Behörden.
  2. Dort kann jeder öffentlich Bedienstete, der dazu ermächtigt ist, die Dokumente entgegen zu nehmen, die Beglaubigung der Kopie vornehmen. Dies erfolgt i.S.d. § 33 Abs. 3 VwVfG indem er einen Beglaubigungsvermerk unter die Abschrift setzt (vgl. dazu und zum Inhalt auch oben im Gesetzestext).
  3. Bei mehrseitigen Dokumenten genügt es grundsätzlich, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist. In diesen Fällen müssen jedoch alle Blätter des Dokuments aufgefächert übereinandergelegt, geheftet und so gesiegelt werden, damit auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.


Rechtsgrundlagen der Unterschriftsbeglaubigung

  • § 34 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Beglaubigung von Unterschriften) (Link)
  • § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Öffentliche Beglaubigung) (Link)
  • § 40 Beurkundungsgesetz (BeurkG) (Beglaubigung einer Unterschrift) (Link)
  • Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz) (Link)


Wie funktioniert eine Unterschriftsbeglaubigung?

Damit eine Unterschrift als beglaubigt gilt, muss die Unterschrift vor einem Notar/einer Notarin oder dem zuständigen Konsularbeamten geleistet werden. Erst dann kann der Notar/die Notarin bzw. der Konsularbeamte die Echtheit der Unterschrift bestätigen. Es geht somit nicht um die Gültigkeit der Unterschrift, sondern darum, dass die genannte Person auch wirklich die Person ist, die das Dokument dann unterschreibt. Dies kann nur in Anwesenheit eines Notars/einer Notarin oder einem Konsularbeamten durchgeführt werden. Doch kann nur der Notar beglaubigen? Mehr Informationen finden Sie im nächsten Absatz!

Kann die Post Unterschriften beglaubigen?

Bei der Post können Sie Ihren Ausweis beglaubigen lassen, nicht aber eine Unterschrift für Verträge oder Gründungen. Wenn Sie z. B. ein neues Konto bei einer online Bank eröffnen möchten, können Sie die Dokumente sowie Ihren Ausweis zur Post bringen, wo sie dann beglaubigt werden. Hierzu müssen Sie folgende Schritte beachten:

  1. Bringen Sie alle Dokumente, die Sie beglaubigen lassen müssen und Ihren Ausweis mit zur Postfiliale.
  2. Der zuständige Mitarbeiter macht dann eine Kopie der Dokumente und Ihres Ausweises und prüft den Ausweis auch auf seine Echtheit.
  3. Als Nächstes werden Ihre Dokumente mit Ihrer Unterschrift beglaubigt
  4. Zuletzt werden alle Unterlagen in ein Kuvert gesteckt und an das Unternehmen oder das Institut geschickt, die die Unterlagen benötigt. Das kann z.B. eine online Bank sein, bei der Sie eine neue Kreditkarte anfordern möchten.


Was kostet eine beglaubigte Unterschrift beim Notar?

Zunächst muss man erwähnen, dass das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) die Preise bundesweit festlegt. Kein Notar darf (und wird) davon abweichen. Soll nur eine Unterschrift beglaubigt werden, so liegt die Gebühr zwischen 20€ und 70€. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Wert des Vorgangs und dem angewendeten Satz.

Wer hier genauere Informationen wünscht, findet sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/


Tipp: Unterschriften online beglaubigen lassen

Bei einer öffentlichen Beglaubigung beim Notar fallen neben den Kosten für den Notar natürlich auch noch Fahrtkosten und Verdienstausfälle an. Je nach Beruf und Verdienst sind das schnell mal mehrere 100€. Bei begalubigt.de halten wir dieses Vorgehen für veraltet und haben den Vorgang gesetzeskonform digitalisiert. Lassen Sie Ihre Unterschrift in drei einfachen Schritten online beglaubigen und sparen Sie bis zu 100€ im Vergleich zur überholten Beglaubigung.