Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und hat die klassische GbR grundlegend verändert. Wer heute eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründet oder betreibt, sollte wissen, was sich konkret geändert hat und warum die eingetragene GbR für viele Gründer die bessere Wahl ist. Wer direkt starten will, kann die eGbR jetzt online gründen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Was das MoPeG ist: Die größte Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren, in Kraft seit 1. Januar 2024
- Was sich geändert hat: Die Rechtsfähigkeit der GbR ist erstmals gesetzlich verankert. Das neue Gesellschaftsregister ermöglicht die freiwillige Eintragung als eGbR
- Was das in der Praxis bedeutet: Die eGbR kann Immobilien und Rechte direkt auf die Gesellschaft eintragen, eigenständig klagen und Verträge schließen
- Für wen es relevant ist: Für alle bestehenden GbRs, Gründerteams und Freiberufler, die langfristig zusammenarbeiten oder gemeinsam Vermögen aufbauen wollen
Was ist das MoPeG und warum ist es relevant?
Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, kurz MoPeG, ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es ist die umfassendste Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts seit Einführung des BGB im Jahr 1900 und modernisiert grundlegend, wie GbRs, OHGs und KGs rechtlich behandelt werden.
Vor dem MoPeG existierte die GbR in einer rechtlichen Grauzone. Sie war faktisch rechtsfähig — also in der Lage, Verträge zu schließen und Eigentum zu halten — aber diese Rechtsfähigkeit basierte allein auf Richterrecht, nicht auf dem Gesetz selbst. Das führte in der Praxis zu erheblichen Problemen, vor allem beim Grundbucheintrag, bei Markenrechten und bei der Außendarstellung gegenüber Banken und Behörden.
Das MoPeG hat diese Grauzone beseitigt und eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen. Für Gründer und bestehende GbR-Gesellschafter ist das eine der bedeutendsten Änderungen im deutschen Gesellschaftsrecht der letzten Jahrzehnte. Wer prüfen möchte, welche Rechtsform generell die richtige ist, findet eine umfassende Entscheidungshilfe im Artikel GmbH oder UG: Welche Rechtsform passt zu mir.
Die fünf wichtigsten Änderungen durch das MoPeG

- Das neue Gesellschaftsregister Vor dem MoPeG gab es kein öffentliches Register für GbRs. GbRs können sich seitdem freiwillig als eGbR eintragen lassen — vergleichbar mit dem Handelsregister für GmbHs, aber speziell für Gesellschaften bürgerlichen Rechts.
- Gesetzliche Verankerung der Rechtsfähigkeit Nach § 705 Abs. 2 BGB n.F. ist die GbR rechtsfähig, wenn sie nach dem Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Zuvor war diese Rechtsfähigkeit nur durch Richterrecht anerkannt, nicht gesetzlich verankert. Für die eingetragene eGbR gilt sie jetzt eindeutig und ohne Einschränkungen.
- Vermögensfähigkeit der Gesellschaft Vor dem MoPeG mussten alle Gesellschafter bei Grundstückskäufen einzeln im Grundbuch eingetragen werden. Die eGbR kann jetzt Immobilien, Markenrechte und andere Vermögenswerte direkt auf die Gesellschaft eintragen lassen. Das spart Notarkosten, Zeit und verhindert Fehler bei Eigentümerwechseln. Wie das konkret in der Praxis abläuft, erklärt der Artikel Firma gründen: Die wichtigsten Schritte von der Idee bis zur Eintragung.
- Klarere Haftungsregeln Gesellschafter haften weiterhin persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Neu ist, dass die Gesellschaft selbst als eigenständiges Rechtssubjekt klarer definiert ist. Wie sich die Wahl der Rechtsform auf Steuerpflichten auswirkt, erklärt der Artikel, Wie wirkt sich die Rechtsform auf meine Steuerpflichten aus.
- Geregelte Namensführung Die eGbR führt einen offiziellen Gesellschaftsnamen mit dem Pflicht-Zusatz "eGbR". Das schafft Klarheit im Geschäftsverkehr und stärkt das Vertrauen bei Partnern, Banken und Behörden.
eGbR vs. GbR: Was ist der konkrete Unterschied nach dem MoPeG?
Durch das MoPeG gibt es jetzt eine klare Trennlinie zwischen eingetragener und nicht eingetragener GbR. Der Unterschied liegt nicht in der grundsätzlichen Rechtsform, sondern in der gesetzlichen Klarheit und den praktischen Möglichkeiten.
Eintragung: Die klassische GbR ist nicht im Gesellschaftsregister eingetragen. Die eGbR ist es und damit offiziell nachweisbar.
Rechtsfähigkeit
Bei der klassischen GbR ist die Rechtsfähigkeit gesetzlich anerkannt, aber die eGbR hat durch die Eintragung einen eindeutigeren Status im Rechtsverkehr.
Immobilieneigentum
Die klassische GbR kann Grundstücke nur über alle Gesellschafter einzeln halten. Die eGbR trägt Immobilien direkt auf die Gesellschaft ein.
Transparenzregister
Beide Formen sind grundsätzlich meldepflichtig. Die eGbR hat durch den Registereintrag eine klarere Regelung.
Namensführung
Die eGbR führt den Zusatz "eGbR" als Pflichtbestandteil im Namen. Die klassische GbR hat diesen Zusatz nicht.
Haftung
In beiden Fällen haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt.
Insider-Tipp: Wer eine GbR ohne gemeinsames Vermögen und ohne langfristige Außenwirkung betreibt, braucht die Eintragung nicht. Sobald die Gesellschaft Immobilien kauft, Mitarbeiter einstellt oder professionelle Außenwirkung braucht, ist die eGbR die deutlich sicherere Wahl. Typische Fehler rund um Registereintragungen beschreibt der Artikel Typische Fehler bei Handelsregistereintragungen vermeiden.
Was ändert sich für bestehende GbRs?
Eine bestehende GbR muss durch das MoPeG nichts ändern. Die Reform ist nicht rückwirkend verpflichtend. Wer jedoch von den neuen Möglichkeiten profitieren will — insbesondere beim Grundbucheintrag oder bei der Außendarstellung — kann sich freiwillig ins Gesellschaftsregister eintragen lassen.
Für bestehende GbRs, die Immobilien halten, ist die Frage besonders relevant. Wer seine bestehende GbR in eine eGbR umwandeln will, kann das jederzeit über den Notar und das zuständige Amtsgericht beantragen.
Die wichtigsten Vorteile der eGbR gegenüber der klassischen GbR
Rechtssicherheit im Außenverhältnis Banken, Investoren und Geschäftspartner erkennen die eGbR als offiziell registrierte Gesellschaft. Das vereinfacht Kontoeröffnung, Kreditvergabe und Vertragsabschlüsse erheblich.

Direktes Eigentum an Immobilien und Rechten
Die eGbR kann Grundstücke, Markenrechte und andere Vermögenswerte direkt auf die Gesellschaft eintragen lassen — ohne Umweg über alle Gesellschafter einzeln.
Vorbereitung auf spätere Rechtsformwechsel
Wer heute eine eGbR gründet, schafft eine saubere Ausgangsbasis für eine spätere Umwandlung in eine GmbH. Strukturen und Verträge sind bereits formalisiert. Die wichtigsten Dokumente, die Gründer von Anfang an sauber aufsetzen sollten, beschreibt der Artikel Die wichtigsten Finanz- und Rechtsdokumente für Start-ups.
Klarheit für Gesellschafter
Durch den Registereintrag sind Gesellschafterstruktur und Vertretungsbefugnisse öffentlich einsehbar. Das schafft Klarheit — intern wie extern.
Nachteile und Grenzen der Reform
Das MoPeG hat die GbR modernisiert, aber nicht alle Schwächen beseitigt. Die persönliche Haftung der Gesellschafter bleibt bestehen. Wer eine Gesellschaft gründet und das finanzielle Risiko begrenzen will, kommt um eine GmbH oder UG nicht herum.
Die Eintragung als eGbR ist mit Kosten verbunden: Notarkosten zwischen 100 und 300 Euro sowie Gerichtsgebühren von 30 bis 70 Euro. Für kurzfristige Projekte oder kleine Freiberufler-Kooperationen ohne gemeinsames Vermögen lohnt sich dieser Aufwand oft nicht.
Die Transparenzregister-Pflicht gilt auch für die eGbR. Wer die Meldung vergisst, riskiert Bußgelder.
Eine ladungsfähige Geschäftsadresse ist zudem Pflicht — nicht nur für das Impressum, sondern auch für offizielle Behördenpost. Warum das für Gründer entscheidend ist, erklärt der Artikel Warum die richtige Firmenadresse entscheidend für Gründer ist.
So trägst du deine GbR ein: Schritt für Schritt
Der Eintragungsprozess ist überschaubar und in wenigen Schritten abgeschlossen. Mit der richtigen Vorbereitung dauert der gesamte Ablauf in der Regel zwei bis vier Wochen.

- Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Regelt Gesellschaftszweck, Gesellschafter, Stimmrechte und Gewinnverteilung. Notarielle Beurkundung ist empfehlenswert.
- Notar beauftragen: Gesellschafterliste und Anmeldung werden notariell beglaubigt. Der Notar reicht die Unterlagen elektronisch beim Amtsgericht ein.
- Eintragung ins Gesellschaftsregister: Das zuständige Amtsgericht prüft die Unterlagen und trägt die eGbR ein. Ab diesem Moment darf der Zusatz "eGbR" geführt werden.
- Transparenzregister-Meldung: Wirtschaftlich Berechtigte müssen innerhalb von zwei Wochen nach Eintragung gemeldet werden.
- Steuernummer beantragen: Das Finanzamt muss über die Gründung informiert werden. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann man heute vollständig digital als Steuernummer beantragen.
- Eine ladungsfähige Geschäftsadresse ist ebenfalls Pflicht — für Impressum, Behördenpost und Geschäftspartner.
Was kostet die Eintragung einer eGbR?
- Notarkosten: ca. 100 bis 300 Euro (abhängig vom Gegenstandswert)
- Gerichtsgebühren: ca. 30 bis 70 Euro für die Eintragung ins Gesellschaftsregister
- Transparenzregister: kostenlos bei Selbstmeldung
Im Vergleich dazu kostet eine GmbH-Gründung deutlich mehr: Stammkapital von mindestens 25.000 Euro sowie Notar- und Handelsregistereintragungskosten von ca. 1.000 bis 2.500 Euro. Die eGbR ist damit eine der günstigsten Möglichkeiten, eine Gesellschaft offiziell zu registrieren.
eGbR, GmbH oder UG: So entscheidest du richtig
Die richtige Rechtsform hängt von drei Kernfragen ab.
Frage 1: Wie hoch ist das Haftungsrisiko des Geschäftsmodells?
Bei hohem persönlichem Risiko ist eine GmbH oder UG sinnvoller als jede Form der GbR.
Frage 2: Wie viel Kapital steht zur Verfügung?
Wer kein Stammkapital aufbringen kann oder will, ist mit der eGbR gut bedient. Für die GmbH sind 25.000 Euro Mindestkapital erforderlich, für die UG theoretisch 1 Euro.
Frage 3: Wie professionell soll die Außenwirkung sein?
Investoren und große Partner bevorzugen in der Regel GmbHs. Für lokale Dienstleister, kreative Kollektive oder Gründerteams in der Frühphase ist die eGbR oft der pragmatischere Einstieg. Wer direkt loslegen will, kann jetzt die eGbR online gründen.
Gründerstory: radikales Feedback und keine Ausreden
Die Jungs von Interconvo haben sich gefragt, wie sie möglichst schnell ihr Unternehmen verwirklichen können und welche Rechtsform am passendsten ist. Dann sind sie auf beglaubigt.de gestoßen. Ihre Geschichte zeigt, wie man mit der richtigen Rechtsform und dem richtigen Mindset von Anfang an auf einem soliden Fundament aufbaut.
Die vollständige Geschichte gibt es hier bei unseren Gründerstories.

FAQ: MoPeG und eingetragene GbR (eGbR)
Was hat das MoPeG konkret an der GbR geändert?
Das MoPeG hat die Rechtsfähigkeit der GbR erstmals gesetzlich verankert, das neue Gesellschaftsregister eingeführt, die Vermögensfähigkeit gestärkt und die Namensführung für eingetragene GbRs geregelt. Es trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Müssen bestehende GbRs sich eintragen lassen?
Nein. Die Eintragung ist freiwillig. Bestehende GbRs können ohne Änderung weitergeführt werden. Die Eintragung lohnt sich vor allem bei langfristiger Zusammenarbeit, gemeinsamem Vermögen oder Immobilieneigentum.
Was ist der Unterschied zwischen Gesellschaftsregister und Handelsregister?
Das Handelsregister ist für Kaufleute und Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Das Gesellschaftsregister ist neu und wurde durch das MoPeG speziell für GbRs eingeführt.
Kann eine eGbR Immobilien besitzen?
Ja. Das ist einer der größten praktischen Vorteile. Immobilien werden direkt auf die Gesellschaft eingetragen, ohne dass alle Gesellschafter einzeln im Grundbuch erscheinen müssen.
Wie haftet man in einer eGbR?
Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur GmbH oder UG, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Was kostet die Eintragung?
Notarkosten liegen je nach Gegenstandswert zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Gerichtsgebühren von etwa 30 bis 70 Euro. Insgesamt eine der günstigsten Möglichkeiten, eine Gesellschaft formal zu registrieren.
Fazit
Das MoPeG ist die bedeutendste Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren. Für GbR-Gesellschafter bedeutet das: mehr Rechtssicherheit, neue Möglichkeiten beim Immobilieneigentum und eine klare gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Die eingetragene eGbR ist seit 2024 die modernere, rechtssicherere Version der klassischen GbR — ohne die Komplexität und Kosten einer GmbH. Wer langfristig zusammenarbeitet, gemeinsam Vermögen aufbaut oder den Weg zur GmbH vorbereitet, sollte die Eintragung ernsthaft in Betracht ziehen. Der Einstieg ist einfach: Jetzt eGbR gründen.


