Immobilienrecht

Wohnrechtsvertrag: Defintition, Vorteile & Vorlage

Paul Gerlach

24. Jan 2023

I. Einführung

Definition des Wohnrechtsvertrags

Ein Wohnrechtsvertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der zwischen einem Eigentümer und einem Wohnrechtsinhaber abgeschlossen wird. Dieser Vertrag regelt das Recht auf Nutzung eines Wohnraums, welches der Wohnrechtsinhaber vom Eigentümer erwirbt. Im Wohnrechtsvertrag werden die Bedingungen der Nutzung des Wohnraums, wie z.B. Dauer, Ausmaß, Kündigungsbedingungen, sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgelegt. Der Wohnrechtsvertrag ist also eine Art Mietvertrag, jedoch mit dem Unterschied, dass der Wohnrechtsinhaber kein Eigentum an dem Wohnraum erwirbt, sondern lediglich das Recht auf Nutzung hat.

Warum ein Wohnrechtsvertrag wichtig ist

Wohnrechtsvertrag

Ein Wohnrechtsvertrag ist wichtig, weil er die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien klar festlegt und somit für beide Seiten Rechtssicherheit schafft. Er regelt die Nutzung des Wohnraums und sichert sowohl dem Eigentümer als auch dem Wohnrechtsinhaber bestimmte Rechte zu.

Für den Eigentümer ist es wichtig, dass im Wohnrechtsvertrag die Höhe der Miete, die Verantwortung für Reparaturen und Instandhaltung sowie die Verantwortung für Versicherungen geregelt sind. Ein Wohnrechtsvertrag gibt dem Eigentümer auch das Recht, den Wohnraum zu betreten und die Miete einzufordern.

Für den Wohnrechtsinhaber ist es wichtig, dass im Vertrag die Dauer und das Ausmaß des Wohnrechts sowie die Nutzungsbedingungen des Wohnraums festgelegt sind. Der Wohnrechtsvertrag gibt dem Wohnrechtsinhaber auch das Recht, den Wohnraum zu nutzen und ein Aufenthaltsrecht zu haben.

Ein Wohnrechtsvertrag ist außerdem wichtig, weil er Regelungen für den Fall von Konflikten enthält und die Möglichkeit der Kündigung des Vertrags durch beide Parteien regelt. Dies ermöglicht es beiden Parteien, flexibel auf veränderte Lebensumstände zu reagieren.

Zusammenfassend ist ein Wohnrechtsvertrag wichtig, weil er die Rechte und Pflichten beider Parteien klar festlegt, Rechtssicherheit schafft, Regelungen für den Fall von Konflikten enthält und die Möglichkeit der flexiblen Anpassung an veränderte Lebensumstände ermöglicht.

Was ist eine Wohnrechtsvereinbarung?

Eine Wohnrechtsvereinbarung ist ein privater Vertrag, der zwischen dem Eigentümer einer Immobilie und einer anderen Person, dem Wohnrechtsinhaber, geschlossen wird. Mit einer Wohnrechtsvereinbarung verpflichtet sich der Eigentümer, dem Wohnrechtsinhaber das Recht auf Nutzung eines bestimmten Wohnraums zu gewähren, während der Wohnrechtsinhaber sich verpflichtet, die Nutzung des Wohnraums in Übereinstimmung mit den im Vertrag festgelegten Bedingungen durchzuführen.

In einer Wohnrechtsvereinbarung werden die Bedingungen der Nutzung des Wohnraums, wie z.B. Dauer, Ausmaß, Kündigungsbedingungen, sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgelegt. Dieser Vertrag ist also eine Art Mietvertrag, jedoch mit dem Unterschied, dass der Wohnrechtsinhaber kein Eigentum an dem Wohnraum erwirbt, sondern lediglich das Recht auf Nutzung hat.

Eine Wohnrechtsvereinbarung kann z.B. zwischen einem Eigentümer und einem Familienmitglied oder einem Freund geschlossen werden. Es ist auch möglich, dass ein Wohnrechtsvertrag von einem Unternehmen oder einer Organisation als Teil einer betrieblichen Altersversorgung für Angestellte eingesetzt wird. Es ist wichtig, dass die Bedingungen des Wohnrechtsvertrags von beiden Parteien verstanden und akzeptiert werden, bevor er unterzeichnet wird, um sicherzustellen, dass beide Parteien ihre Verpflichtungen erfüllen und das Wohnrecht erfolgreich genutzt werden kann.

II. Wie ein Wohnrechtsvertrag aufgebaut ist

Angaben zu den Vertragsparteien

In einem Wohnrechtsvertrag sollten die Angaben zu den Vertragsparteien klar und vollständig gemacht werden. Dazu gehören in der Regel die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktinformationen der Vertragsparteien. Es ist wichtig, dass sowohl der Eigentümer als auch der Wohnrechtsinhaber korrekt identifiziert werden, um Missverständnisse oder Unklarheiten zu vermeiden.

Zusätzlich sollten Angaben darüber gemacht werden, ob es sich bei einer der Vertragsparteien um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt. Wenn es sich bei einer der Vertragsparteien um eine juristische Person handelt, sollten auch Angaben zu Vertretern oder Bevollmächtigten der juristischen Person gemacht werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Identität der Vertragsparteien bestätigt werden, indem eine Kopie des Personalausweises oder eines ähnlichen amtlichen Dokuments beigefügt wird.

Es ist wichtig, dass die Angaben zu den Vertragsparteien korrekt und vollständig sind, um sicherzustellen, dass sowohl der Eigentümer als auch der Wohnrechtsinhaber richtig identifiziert werden und damit es keine Verwechslungen oder Missverständnisse bei der Durchführung des Vertrags geben kann.

Beschreibung des Wohnrechts

In einem Wohnrechtsvertrag sollte eine klare Beschreibung des Wohnrechts enthalten sein. Dies beinhaltet in der Regel Angaben zur Dauer des Wohnrechts, dem Ausmaß des Wohnrechts, sowie eventuellen Einschränkungen oder Beschränkungen des Wohnrechts.

Die Dauer des Wohnrechts beschreibt, für wie lange der Wohnrechtsinhaber das Recht auf Nutzung des Wohnraums hat. Dies kann beispielsweise für eine feste Zeit, wie z.B. ein Jahr oder für eine unbestimmte Zeit, wie z.B. solange die Vertragsparteien es wünschen, vereinbart werden.

Das Ausmaß des Wohnrechts beschreibt, welche Bereiche des Wohnraums der Wohnrechtsinhaber nutzen darf. Hierbei kann es sich um einen bestimmten Teil des Wohnraums handeln, wie z.B. ein bestimmtes Zimmer oder eine bestimmte Wohnung, oder um den gesamten Wohnraum.

Einschränkungen oder Beschränkungen des Wohnrechts können beschreiben, unter welchen Bedingungen der Wohnrechtsinhaber den Wohnraum nutzen darf. Hierbei kann es sich z.B. um zeitliche Einschränkungen, wie z.B. dass der Wohnraum nur zu bestimmten Tageszeiten genutzt werden darf, oder um Nutzungseinschränkungen, wie z.B. dass der Wohnraum nur für bestimmte Zwecke genutzt werden darf, handeln.

Angaben zur Nutzung des Wohnraums

In einer Wohnrechtsvereinbarung sollten Angaben darüber gemacht werden, wie der Wohnraum genutzt werden darf. Dies umfasst in der Regel Angaben zu den erlaubten Zwecken der Nutzung, wie z.B. ob der Wohnraum nur zur Wohnnutzung oder auch zur gewerblichen Nutzung genutzt werden darf, und Angaben zu eventuellen Einschränkungen der Nutzung, wie z.B. ob der Wohnraum nur zu bestimmten Tageszeiten genutzt werden darf oder ob bestimmte Bereiche des Wohnraums nicht genutzt werden dürfen.

Es sollte auch festgelegt werden, wie viele Personen im Wohnraum wohnen dürfen und ob es eventuell Regeln für die Mitbenutzung der Räumlichkeiten durch Gäste gibt.

Es ist wichtig, dass die Angaben zur Nutzung des Wohnraums im Vertrag klar und präzise sind, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass der Wohnrechtsinhaber den Wohnraum in Übereinstimmung mit den vereinbarten Bedingungen nutzt.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass Wohnrechtsinhaber in der Regel verpflichtet sind, den Wohnraum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und eventuelle Schäden, die durch ihre Nutzung entstehen, zu beheben.

Angaben zur Kündigung des Vertrags

In einer Wohnrechtsvereinbarung sollten Angaben darüber gemacht werden, wie der Vertrag gekündigt werden kann und unter welchen Bedingungen dies geschehen kann. Dies beinhaltet in der Regel Angaben zu einer Kündigungsfrist, die sowohl für den Eigentümer als auch für den Wohnrechtsinhaber gelten sollte, sowie die Gründe, aus denen der Vertrag gekündigt werden kann.

In der Regel ist es üblich, dass sowohl der Eigentümer als auch der Wohnrechtsinhaber das Wohnrecht mit einer gewissen Frist kündigen können, diese kann unterschiedlich sein, es gibt auch Möglichkeiten das Wohnrecht ohne Frist zu kündigen, z.B. bei Zahlungsverzug oder Missachtung der Nutzungsbedingungen.

Es ist wichtig, dass die Angaben zur Kündigung des Vertrags im Wohnrechtsvertrag klar und präzise sind, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass beide Parteien wissen, unter welchen Bedingungen der Vertrag gekündigt werden kann.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass eine Kündigung des Wohnrechtsvertrags in der Regel das Ende des Wohnrechts bedeutet und der Wohnrechtsinhaber den Wohnraum verlassen muss. Daher sollten beide Parteien sicherstellen, dass sie sich mit den Bedingungen einer möglichen Kündigung des Vertrags im Klaren sind, bevor sie den Vertrag unterzeichnen.

III. Was in einen Wohnrechtsvertrag aufgenommen werden sollte

Welche Bestandteile hat ein Wohnrechtsvertrag?

Wohnrechtsvertrag

Ein Wohnrechtsvertrag sollte bestimmte wichtige Angaben enthalten, um sicherzustellen, dass er klar und präzise ist und dass beide Parteien über die Bedingungen des Wohnrechts im Klaren sind. Einige wichtige Angaben, die in einen Wohnrechtsvertrag aufgenommen werden sollten, sind:

  1. Angaben zu den Vertragsparteien: Der Wohnrechtsvertrag sollte die Namen und Kontaktdaten sowohl des Eigentümers als auch des Wohnrechtsinhabers enthalten.
  2. Angaben zum Wohnraum: Der Wohnrechtsvertrag sollte eine klare Beschreibung des Wohnraums enthalten, einschließlich der Adresse, der Größe und der Anzahl der Zimmer des Wohnraums.
  3. Angaben zur Dauer des Wohnrechts: Der Wohnrechtsvertrag sollte die Dauer des Wohnrechts klar definieren, z.B. ob es sich um ein lebenslanges oder befristetes Wohnrecht handelt.
  4. Angaben zur Nutzung des Wohnraums: Der Wohnrechtsvertrag sollte Angaben darüber enthalten, wie der Wohnraum genutzt werden darf, einschließlich erlaubter Zwecke der Nutzung und eventueller Einschränkungen der Nutzung.
  5. Angaben zur Kündigung: Der Wohnrechtsvertrag sollte Angaben darüber enthalten, wie der Vertrag gekündigt werden kann und unter welchen Bedingungen dies geschehen kann.
  6. Angaben zu Pflichten und Verantwortlichkeiten: Der Wohnrechtsvertrag sollte Angaben darüber enthalten, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten sowohl der Eigentümer als auch des Wohnrechtsinhabers im Zusammenhang mit dem Wohnrecht bestehen, wie z.B. die Pflicht des Wohnrechtsinhabers den Wohnraum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, oder die Verantwortung des Eigentümers für Instandhaltung und Reparaturen.
  7. Angaben zu Kosten und Gebühren: Der Wohnrechtsvertrag sollte Angaben darüber enthalten, wer welche Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem Wohnrecht trägt, wie z.B. Strom- und Wasserrechnungen oder Grundsteuern.
  8. Angaben zur Eintragung im Grundbuch: Wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden soll, sollte der Wohnrechtsvertrag Angaben darüber enthalten, wer die Kosten für die Eintragung trägt und welche Schritte erforderlich sind, um die Eintragung durchzuführen.

Es ist wichtig, dass ein Wohnrechtsvertrag alle diese Angaben enthält und dass beide Parteien ihn sorgfältig lesen und verstehen, bevor sie ihn unterzeichnen, um sicherzustellen, dass es keine Missverständnisse oder Unklarheiten gibt und dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Wohnrecht kennen.

Ist ein Wohnrecht ohne Grundbucheintrag gültig?

Ein Wohnrechtsvertrag kann grundsätzlich auch ohne einen Eintrag im Grundbuch gültig sein. Ein Wohnrechtsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Eigentümer und einem Wohnrechtsinhaber, der das Recht auf Nutzung eines Wohnraums regelt. Der Vertrag ist somit eine Vereinbarung zwischen den beiden Parteien und hat in erster Linie privatrechtliche Wirkungen.

Ein Eintrag im Grundbuch ist jedoch wichtig, um das Wohnrecht am Wohnraum gegenüber Dritten, wie z.B. Gläubigern des Eigentümers, durchzusetzen. Ein Eintrag im Grundbuch ist ein öffentliches Dokument und belegt, dass ein Wohnrecht besteht. Ohne einen Eintrag im Grundbuch kann es also zu Problemen kommen, wenn der Eigentümer z.B. seine Immobilie verkaufen möchte oder sich in eine Insolvenzsituation befindet, da das Wohnrecht in diesen Fällen nicht durchsetzbar ist.

Es ist also empfehlenswert, dass ein Wohnrechtsvertrag, wenn möglich, im Grundbuch eingetragen wird, um das Wohnrecht gegenüber Dritten durchzusetzen und zu sichern.

Welche Nachteile hat ein Wohnrecht?

Ein Wohnrecht hat einige Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt, bevor man sich dafür entscheidet:

  1. Abhängigkeit vom Eigentümer: Der Wohnrechtsinhaber ist von der Willigkeit des Eigentümers abhängig, da er das Wohnrecht nur nutzen kann, solange der Eigentümer den Vertrag nicht kündigt.
  2. Kein Eigentum: Der Wohnrechtsinhaber erwirbt kein Eigentum an dem Wohnraum, sondern lediglich das Recht auf Nutzung. Er hat also kein Mitspracherecht bei Entscheidungen über die Immobilie und kann sie nicht verkaufen oder vermieten.
  3. Begrenzte Dauer: Wohnrechte haben in der Regel eine begrenzte Dauer und enden automatisch, wenn diese abläuft.
  4. Keine Möglichkeit zur Vermietung: Der Wohnrechtsinhaber kann den Wohnraum nicht vermieten, da er nicht Eigentümer ist.
  5. Keine Nutzungsentschädigung: Im Gegensatz zur Vermietung, bei der der Vermieter eine Miete erhält, erhält der Eigentümer keine Nutzungsentschädigung für die Überlassung des Wohnraums an den Wohnrechtsinhaber.
  6. Kein Eintrag im Grundbuch: Wenn das Wohnrecht nicht im Grundbuch eingetragen wurde, kann es schwierig sein, das Wohnrecht gegenüber Dritten durchzusetzen und es kann Probleme geben, wenn der Eigentümer seine Immobilie verkaufen möchte oder sich in eine Insolvenzsituation befindet.

Was kostet es ein lebenslanges Wohnrecht eintragen zu lassen?

Der Preis für eine Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts im Grundbuch kann je nach Standort und Anbieter variieren. In Deutschland fallen dafür Gebühren an, die von den Gerichten erhoben werden und die sich an der Höhe des Wertes des Wohnrechts orientieren. Diese Gebühren sind jedoch nicht pauschal bezifferbar, da sie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können. Weiterhin kann die Höhe der Gebühren durch den Wert des Wohnrechts beeinflusst werden. Es empfiehlt sich daher, sich vorab bei einem Notar oder einem Grundbuchamt über die genauen Kosten zu informieren.

Es gibt zusätzlich zu diesen Gebühren auch Kosten für die Dienstleistungen eines Notars oder eines Anwalts, die bei der Erstellung und Eintragung des Wohnrechts anfallen können. Diese Kosten können je nach Anbieter und Umfang der Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein lebenslanges Wohnrecht eine langfristige Verpflichtung darstellt und auch langfristige Kosten verursachen kann. Es wird daher empfohlen, sich gründlich mit den möglichen Kosten auseinandersetzen und diese im Verhältnis zu den Vorteilen des Wohnrechts abwägen.

IV. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Was sind die Rechte des Wohnrechtsinhabers?

Der Wohnrechtsinhaber hat das Recht, den Wohnraum gemäß den im Wohnrechtsvertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen. Dies bedeutet, dass er das Recht hat, den Wohnraum zu bewohnen und zu nutzen, solange er die Bedingungen des Vertrags erfüllt.

Einige spezifische Rechte des Wohnrechtsinhabers können je nach Vertrag unterschiedlich sein, aber in der Regel sind es:

  • Das Recht, den Wohnraum für Wohnzwecke zu nutzen
  • Das Recht, eine bestimmte Anzahl von Personen im Wohnraum wohnen zu lassen
  • Das Recht, den Wohnraum nach eigenem Ermessen einzurichten und zu gestalten
  • Das Recht, Gäste einzuladen und den Wohnraum mit ihnen zu teilen
  • Das Recht, vom Eigentümer die Instandhaltung und Reparatur des Wohnraums zu verlangen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Rechte durch die Bedingungen des Wohnrechtsvertrags eingeschränkt sein können und dass der Wohnrechtsinhaber verpflichtet ist, die Nutzungsbedingungen des Vertrags einzuhalten.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Wohnrechtsinhaber kein Eigentümer des Wohnraums ist, sondern lediglich das Recht hat, ihn zu nutzen. Der Eigentümer behält das Recht, den Wohnraum zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu veräußern, solange er die Bedingungen des Wohnrechtsvertrags einhält. Der Wohnrechtsinhaber hat auch kein Wohnrechtsvorkaufsrecht und kein Wohnrechtsnacherwerbsrecht. Es ist wichtig, dass der Wohnrechtsinhaber sich bewusst ist, dass das Wohnrecht auf unbestimmte Zeit oder befristet sein kann und dass es unter bestimmten Umständen gekündigt werden kann, wie z.B. Zahlungsverzug oder Missachtung der Nutzungsbedingungen.

Was sind die Pflichten des Wohnrechtsinhabers?

Die Pflichten des Wohnrechtsinhabers hängen von den Bedingungen des Wohnrechtsvertrags ab, aber in der Regel sind einige der wichtigsten Pflichten:

  1. Die Pflicht, den Wohnraum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und zu unterhalten: Der Wohnrechtsinhaber ist verpflichtet, den Wohnraum in einwandfreiem Zustand zu halten und zu unterhalten, wie z.B. das Reinigen und die Reparatur von Schäden, die er oder seine Gäste verursacht haben.
  2. Die Pflicht, die Nutzungsbedingungen des Vertrags einzuhalten: Der Wohnrechtsinhaber ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen des Vertrags einzuhalten, wie z.B. Beschränkungen der Anzahl der Personen, die im Wohnraum wohnen dürfen, oder Einschränkungen bei der Nutzung des Wohnraums für bestimmte Zwecke.
  3. Die Pflicht, die Kosten zu tragen: Der Wohnrechtsinhaber ist in der Regel verpflichtet, die Kosten für die Nutzung des Wohnraums zu tragen, wie z.B. Strom- und Wasserrechnungen oder Grundsteuern.
  4. Die Pflicht, den Wohnraum auf Anforderung des Eigentümers zu verlassen: Der Wohnrechtsinhaber ist verpflichtet, den Wohnraum auf Anforderung des Eigentümers zu verlassen, wenn der Wohnrechtsvertrag gekündigt wird oder wenn der Eigentümer den Wohnraum für andere Zwecke benötigt.
  5. Die Pflicht, den Eigentümer über Änderungen im Wohnrechtsverhältnis zu informieren: Der Wohnrechtsinhaber hat die Pflicht, den Eigentümer über Änderungen im Wohnrechtsverhältnis, wie z.B. Änderungen des Wohnstatus, des Namens oder der Adresse, zu informieren.

Es ist wichtig, dass der Wohnrechtsinhaber seine Pflichten im Rahmen des Wohnrechtsvertrags kennt und sie erfüllt, um Missverständnisse und Konflikte mit dem Eigentümer zu vermeiden.

Was sind die Rechte des Eigentümers?

Der Eigentümer des Wohnraums, welcher das Wohnrecht eingeräumt hat, hat eine Reihe von Rechten im Zusammenhang mit dem Wohnrecht, die auf den Bedingungen des Wohnrechtsvertrags basieren. Einige der wichtigsten Rechte des Eigentümers sind:

  1. Das Recht, den Wohnraum zu veräußern oder zu vermieten: Der Eigentümer behält das Recht, den Wohnraum zu veräußern oder zu vermieten, solange er die Bedingungen des Wohnrechtsvertrags einhält.
  2. Das Recht, die Nutzung des Wohnraums zu beschränken: Der Eigentümer hat das Recht, die Nutzung des Wohnraums durch den Wohnrechtsinhaber zu beschränken, wie z.B. die Anzahl der Personen, die im Wohnraum wohnen dürfen, oder die Zwecke, für die der Wohnraum genutzt werden darf.
  3. Das Recht, den Wohnraum zurückzufordern: Der Eigentümer hat das Recht, den Wohnraum zurückzufordern, wenn der Wohnrechtsvertrag gekündigt wird oder wenn der Wohnrechtsinhaber die Bedingungen des Vertrags nicht erfüllt.
  4. Das Recht, die Instandhaltung und Reparatur des Wohnraums zu verlangen: Der Eigentümer hat das Recht, vom Wohnrechtsinhaber die Instandhaltung und Reparatur des Wohnraums zu verlangen, wenn dieser Schäden verursacht hat.
  5. Das Recht, eine angemessene Miete zu verlangen: Der Eigentümer hat das Recht, eine angemessene Miete von dem Wohnrechtsinhaber zu verlangen, wen der Wohnrechtsvertrag dies vorsieht.

Es ist wichtig, dass der Eigentümer seine Rechte im Rahmen des Wohnrechtsvertrags kennt und sie wahrnimmt, um sicherzustellen, dass der Wohnraum ordnungsgemäß genutzt wird und dass seine Interessen geschützt sind. Es ist auch wichtig, dass der Eigentümer die Bedingungen des Wohnrechtsvertrags einhält und sicherstellt, dass der Wohnrechtsinhaber seine Pflichten erfüllt, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Was sind die Pflichten des Eigentümers?

Die Pflichten des Eigentümers im Zusammenhang mit einem Wohnrechtsvertrag hängen von den Bedingungen des Wohnrechtsvertrags ab, aber in der Regel sind einige der wichtigsten Pflichten:

  1. Die Pflicht, den Wohnraum in einwandfreiem Zustand zu halten: Der Eigentümer ist verpflichtet, den Wohnraum in einwandfreiem Zustand zu halten und zu unterhalten und sicherzustellen, dass der Wohnraum sicher, hygienisch und bewohnbar ist.
  2. Die Pflicht, die Nutzungsbedingungen des Vertrags einzuhalten: Der Eigentümer ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen des Vertrags einzuhalten, wie z.B. die Anzahl der Personen, die im Wohnraum wohnen dürfen, oder Einschränkungen bei der Nutzung des Wohnraums für bestimmte Zwecke.
  3. Die Pflicht, die Kosten zu tragen: Der Eigentümer ist in der Regel verpflichtet, die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen des Wohnraums zu tragen, soweit diese nicht durch den Wohnrechtsinhaber verursacht wurden.
  4. Die Pflicht, den Wohnrechtsinhaber über Änderungen im Wohnrechtsverhältnis zu informieren: Der Eigentümer hat die Pflicht, den Wohnrechtsinhaber über Änderungen im Wohnrechtsverhältnis, wie z.B. Änderungen des Wohnstatus, des Namens oder der Adresse, zu informieren.
  5. Die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass der Wohnrechtsinhaber den Wohnraum rechtzeitig verlässt: Der Eigentümer hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass der Wohnrechtsinhaber den Wohnraum rechtzeitig verlässt, falls der Wohnrechtsvertrag gekündigt wird oder wenn der Wohnraum für andere Zwecke benötigt wird.

Mustervorlage Dauerwohnberechtigung - Vorlage

Dauerwohnberechtigung


zwischen
1. Herrn, Frau...
- Grundstückseigentümer -
und
2. Herrn, Frau...
- Dauerwohnberechtigter -
§ 1 Vertragsgegenstand

Der Beteiligte Nr. 1 - im folgenden "Eigentümer" genannt - ist Alleineigentümer folgenden im Grundbuch von ... Band/Blatt ... eingetragenen Grundbesitzes: Flurstück N. ....

Auf diesem Grundstück besitzt der Eigentümer ein Wohnhaus mit drei Wohnungen.
§ 2 Bestellung des Dauerwohnrechts

Der Eigentümer bestellt hiermit für den Beteiligten Nr. 2 - im folgenden "Berechtigter" genannt - ein Dauerwohnrecht nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes an der im 1. Obergeschoss gelegenen Wohnung, bestehend aus zwei Zimmern, Diele, Küche, Bad/ WC und Balkon.
Alle zu dieser Wohnung gehörenden Räume sind im Aufteilungsplan mit der Nummer ... und braun umrandet gekennzeichnet.

Die betroffenen Räume sind in sich abgeschlossen im Sinne von §§ 32 Abs. 1, 3 Abs. 2 WEG. Der Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Behörde sind angeschlossen und stellen einen Bestandteil dieser Urkunde dar. Der Berechtigte darf die gemeinschaftlichen Einrichtungen und Anlagen, sowie die Zugänge innerhalb und außerhalb des Gebäudes, mitbenutzen.
§ 3 Gegenleistung, Entgelt

Der Berechtigte erbringt für die Einräumung des Dauerwohnrechts folgende Gegenleistungen:
1. Er verpflichtet sich, an den Grundstückseigentümer ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von EUR ..., zu entrichten, zahlbar im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats.
§ 4 Inhalt des Dauerwohnrechts

Als Inhalt des Dauerwohnrechts wird im Einzelnen vereinbart:

1. Das Recht wird unbefristet eingeräumt.

2. Eine andere Nutzung als zu Wohnzwecken bedarf der Zustimmung des Eigentümers.

3. Dem Berechtigten obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der ihm überlassenen Räume, Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen.

4. Der Eigentümer ist verpflichtet, das Gebäude, sowie das Grundstück stets in einem ordnungsgemäßen, funktionsfähigen Zustand zu erhalten.
Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung des Gebäudes oder von Teilen des Gebäudes ist er zum Wiederaufbau in dem Umfang verpflichtet, wie dies zur Ausübung des Dauernutzungsrechts erforderlich ist.

5. Der Berechtigte hat sich an folgenden Abgaben zu beteiligen:

- Grundsteuer zu ... Prozent.
- Versicherungsbeiträge für folgende Gemeinschaftsversicherungen und mit folgendem Anteil: ....
- Heizungskosten zu ...Prozent.
- Kosten für Allgemeinstrom zu ...Prozent.

6. Die laufenden Betriebskosten für Strom, Wasser/Abwasser und Gas für die ihm überlassenen Räume hat der Berechtigte selbst zu tragen; hierfür sind getrennte Messvorrichtungen vorhanden.

7. Der Berechtigte ist verpflichtet, für die dem Dauerwohnrecht unterliegenden Räume folgende Versicherungen abzuschließen:
Leitungswasserschadenversicherung, Haftpflichtversicherung...

8. Die Veräußerung des Rechts bedarf der Zustimmung des Eigentümers.

9. Die Vermietung, Verpachtung oder sonstige Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf der Zustimmung des Eigentümers.
10. Das Dauerwohnrecht bleibt im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstücks auf Betreiben des Gläubigers einer dem Dauerwohnrecht vorgehenden Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast bestehen.
§ 5 Rückübertragungsanspruch

Der Eigentümer kann die Übertragung des Rechts auf sich oder einen von ihm zu bezeichnenden Dritten in folgenden Fällen verlangen:
Bei einer vertragswidrigen Nutzung des Vertragsgegenstandes.
Bei einer Vermietung oder sonstigen Nutzungsüberlassung an Dritte ohne Zustimmung des Eigentümers. Bei einem Zahlungsrückstand an der Kostenbeteiligung nach § 4 Nr. 5 in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen.
Bei einer Verletzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht.
Bei unsorgfältiger Ausübung des Mitbenutzungsrechts an den der gemeinschaftlichen Nutzung unterliegenden Gebäudeteilen, Einrichtungen und Anlagen. Bei Anordnung der Zwangsversteigerung des Dauerwohnrechts.

§ 6 Kosten

Die Kosten des Grundbuchvollzugs tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
(Ort, Datum, Unterschriften)

(Hinweis: Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen (Dauerwohnrecht). Das Dauerwohnrecht kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, sofern die Wohnung wirtschaftlich die Hauptsache bleibt.
Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, unter Ausschluss des Eigentümers nicht zu Wohnzwecken dienende bestimmte Räume in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude zu nutzen (Dauernutzungsrecht).
Für das Dauernutzungsrecht gelten die Vorschriften über das Dauerwohnrecht entsprechend.

Das Dauerwohnrecht ist nach WEG § 31 das Recht eines Wohnberechtigten auf Bewohnung einer Wohnung. Das Dauerwohnrecht ist veräußerbar und vererbbar. Es wird in Abteilung 2 des Grundbuchs (Lasten und Beschränkungen) eingetragen.

Das Dauerwohnrecht besteht darin, dass dem Berechtigten das Recht zusteht, unter Ausschluss des Eigentümers eine bestimmte Wohnung in einem auf dem Grundstück bereits errichteten oder noch zu errichtenden Gebäude oder aber auch das ganze Grundstück zu bewohnen oder in anderer Weise zu benutzen.
Die Bestellung erfolgt durch Einigung und Eintragung ins Grundbuch. Das DAUERWOHNRECHT soll nur bestellt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist.)

V. Beendigung des Wohnrechtsvertrags

Wie wird ein Wohnrechtsvertrag beendet?

Ein Wohnrechtsvertrag kann auf verschiedene Weise beendet werden, je nach den Bedingungen des Vertrags und dem geltenden Recht. Einige der häufigsten Möglichkeiten, wie ein Wohnrechtsvertrag beendet werden kann, sind:

  1. Kündigung: Ein Wohnrechtsvertrag kann gekündigt werden, wenn eine der Vertragsparteien die Bedingungen des Vertrags nicht erfüllt oder wenn eine der Vertragsparteien besondere Umstände hat, die eine Beendigung des Vertrags erforderlich machen.
  2. Ablauf der vereinbarten Frist: Ein Wohnrechtsvertrag kann aufgrund seiner Befristung automatisch enden, wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist.
  3. Erfüllung des Vertragszwecks: Ein Wohnrechtsvertrag kann enden, wenn der Vertragszweck erfüllt ist, z.B. wenn der Wohnrechtsinhaber das Haus erworben hat oder wenn der Eigentümer den Wohnraum für andere Zwecke benötigt
  4. Kündigung auf unbestimmte Zeit: Wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er von beiden Parteien mit einer bestimmten Kündigungsfrist gekündigt werden
  5. Einvernehmliche Auflösung: Ein Wohnrechtsvertrag kann auch einvernehmlich von beiden Vertragsparteien aufgelöst werden, indem sie eine Vereinbarung treffen und diese schriftlich fixieren.

VI. Schlussbetrachtung

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Ein Wohnrechtsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Eigentümer und einem Wohnrechtsinhaber, der das Recht auf Nutzung eines Wohnraums regelt.

Der Vertrag enthält Angaben zu den Vertragsparteien, dem Ausmaß und der Dauer des Wohnrechts, der Nutzung des Wohnraums, sowie der Kündigung des Vertrags.

Es ist wichtig, dass der Vertrag Angaben zur Kaution, Miete, Verantwortung für Reparaturen und Versicherungen, sowie Regelungen für eventuelle Konflikte enthält. Beide Parteien haben bestimmte Rechte und Pflichten, die im Vertrag festgelegt sind.

Der Vertrag kann von beiden Parteien gekündigt werden und es wird geregelt wie der Wohnraum räumt wird und wie die Kaution zurückgegeben wird. Es ist wichtig, dass man bei der Erstellung des Vertrags auf die Gesetze und Musterverträge achtet.