Immobilien UG gründen: Struktur, Kosten, Vor- und Nachteile

Felix Gerlach Co-Founder

Felix Gerlach

1. Jul 2024

Unternehmer, die im Immobiliensektor tätig sind, wählen häufig die Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (UG) für ihre Geschäfte. Die UG zeichnet sich durch zahlreiche Vorteile aus, darunter eine begrenzte Haftung der Gesellschafter und insbesondere erhebliche Steuerersparnisse, die in den Bereich der Hunderttausende Euro reichen können.

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die vermögensverwaltende Gesellschaft (VV), eine Form, die auch als Holdinggesellschaft bekannt ist, und ihre wesentlichen Merkmale.

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Die Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft erfolgt aus vielfältigen Beweggründen, von denen hier die relevantesten dargestellt werden:

Steuerliche Optimierung: Eine VV ermöglicht eine effizientere Steuergestaltung. In vielen Jurisdiktionen, darunter Deutschland, können Gewinne von Tochtergesellschaften durch die Holdinggesellschaft steuerlich günstig vereinnahmt werden, während Verluste gruppenintern verrechnet werden können.

Risikostreuung: Die Aufteilung des Risikos auf mehrere Geschäftseinheiten durch eine VV minimiert das finanzielle Risiko für das Gesamtunternehmen. So bleibt das Vermögen der Holding auch bei finanziellen Schwierigkeiten einer Tochtergesellschaft geschützt.

Immobilien UG gründen

Vermögensabsicherung: Durch die Errichtung einer VV lässt sich privates von geschäftlichem Vermögen separieren, was einen wesentlichen Schutz des Privatvermögens vor unternehmerischen Risiken darstellt.

Effizienzsteigerung in der Vermögensverwaltung: Eine VV kann die zentrale Koordination und Kontrolle der Tochtergesellschaften übernehmen, was zu einer gesteigerten Effizienz und Effektivität in der Unternehmensführung führt.

Diese Aspekte unterstreichen die strategische Bedeutung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft für Unternehmer im Immobilienbereich, indem sie nicht nur steuerliche und finanzielle Vorteile bietet, sondern auch einen robusten Rahmen für Risikomanagement und Vermögensschutz darstellt.
Was ist eine Immobilien-UG und wie unterscheidet sie sich von anderen Gesellschaftsformen?

Eine Immobilien-UG (Unternehmergesellschaft) ist eine besondere Form der Unternehmensgründung, die vor allem bei der Gründung von Immobilienunternehmen oder bei der Verwaltung von Immobilien verwendet wird.

Die Immobilien-UG unterscheidet sich von anderen Gesellschaftsformen vor allem durch ihre besondere Steuerstruktur. Während GmbHs und AGs als Kapitalgesellschaften mit einer Körperschaftsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbersteuer belegt werden, unterliegt die Immobilien-UG nur der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer - nicht der Gewerbesteuer. Dies kann für Gründer attraktiv sein, die ihre Steuerbelastung von bis zu 30% optimieren möchten.

Eine weitere Besonderheit der Immobilien-UG ist ihre flexible Stammkapitalstruktur. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH, bei der das Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 Euro vor Gründung eingezahlt werden muss, kann das Stammkapital einer Immobilien-UG flexibel gestaltet werden. Es gibt keine Mindestkapitalvorschriften, sodass Gründer das Stammkapital individuell an ihre Bedürfnisse anpassen können.

Eine weitere Unterscheidung zu anderen Gesellschaftsformen ist der Verwaltungsaufwand der Immobilien-UG. Während GmbHs und AGs regelmäßig eine Jahresbilanz erstellen und eine Hauptversammlung abhalten müssen, ist dies bei der Immobilien-UG nicht notwendig. Die Gesellschafter haben lediglich die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und gegebenenfalls eine Steuererklärung für die Immobilien-UG abzugeben.

Immobilien UG gründen - Vorteile der Immobilien UG

Die Entscheidung, eine Immobilien-UG (Unternehmergesellschaft) zu gründen, bietet vielfältige Vorteile, die insbesondere durch steuerliche Anreize und gesellschaftsrechtliche Flexibilität untermauert werden. Eine detaillierte Betrachtung der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland offenbart, warum eine Immobilien-UG für Unternehmer und Investoren attraktiv sein kann.

Steuerliche Vorteile:

  1. Einkommensteuerliche Aspekte: Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien werden gemäß § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt. Diese Einkünfte können unter bestimmten Umständen von Freibeträgen profitieren, die direkt die Steuerlast mindern. Die Immobilien-UG kann durch die Abschreibung von Immobilien (AfA), also den Wertverlust von Gebäuden über die Zeit, ihre zu versteuernden Einkünfte signifikant reduzieren. Ein Beispiel hierfür ist die lineare Abschreibung für Wohngebäude, die in der Regel 2% pro Jahr beträgt.
  2. Umsatzsteuerliche Option: Beim Verkauf von Immobilien kann unter bestimmten Bedingungen die Option zur Umsatzsteuer gewählt werden, was insbesondere beim Verkauf an andere Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, von Vorteil sein kann. Dies kann die Immobilie für den Käufer attraktiver machen und somit den Verkaufswert erhöhen.
  3. Gewerbesteuer: Eine Immobilien-UG, die ausschließlich Vermögensverwaltung betreibt und nicht als gewerblich geprägt gilt, kann unter Umständen von der Gewerbesteuer befreit sein. Dies hängt von der konkreten Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit ab. Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit ist hier entscheidend, da gewerbliche Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen.

Gesellschaftsrechtliche Flexibilität:

  1. Haftungsbeschränkung: Die UG (haftungsbeschränkt) bietet, wie die GmbH, den Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Dies ist insbesondere für Immobilieninvestitionen relevant, bei denen das finanzielle Risiko beträchtlich sein kann. Die Gesellschafter sind somit vor persönlicher Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft geschützt.
  2. Geringes Stammkapital: Im Vergleich zur GmbH kann die UG mit einem minimalen Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Dies macht die Gründung einer Immobilien-UG auch für kleinere Investoren oder Start-ups im Immobilienbereich attraktiv.
  3. Flexibilität in der Unternehmensführung: Die UG erlaubt flexible Strukturen in der Unternehmensführung und -organisation. Dies ermöglicht es, die Gesellschaft optimal auf die spezifischen Bedürfnisse des Immobilienmarktes und der Investoren auszurichten.

Beispiel für die Praxis:

Angenommen, eine Immobilien-UG kauft ein Mehrfamilienhaus für 500.000 Euro und nutzt die lineare Abschreibung von 2% pro Jahr. Dies führt zu einer jährlichen Abschreibung von 10.000 Euro, die von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden kann, wodurch die Steuerlast der UG effektiv reduziert wird. Zusätzlich, wenn die Immobilie nach Sanierungsmaßnahmen verkauft wird, kann unter bestimmten Bedingungen eine Umsatzsteueroption genutzt werden, um den Verkaufswert zu steigern.

Der richtige Zweck im Gesellschaftervertrag einer Immobilien UG

Der Gegenstand des Unternehmens einer vermögensverwaltenden UG (Unternehmergesellschaft) ist ausschließlich die Verwaltung von Vermögenswerten. Diese Vermögenswerte können unterschiedlich sein, beispielsweise Immobilien, Aktien, Fonds oder andere Wertpapiere. Die vermögensverwaltende UG tritt in diesem Fall als Treuhänderin auf und verwaltet das Vermögen im Interesse der Gesellschafter.

Dazu gehört zum Beispiel die Überwachung der Vermögenswerte, die Durchführung von Reparaturen oder Modernisierungen und die Verwaltung von Miet- oder Pachtverträgen. Die vermögensverwaltende UG erhält dafür eine Verwaltungsgebühr, die ihr als Einkommen dient und die normalerweise der Gewerbesteuer unterliegt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die vermögensverwaltende UG keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausüben darf, sondern lediglich die Vermögenswerte im Auftrag der Gesellschafter verwaltet.

Ein Beispiel für den Zweck einer vermögensverwaltenden UG im Gesellschaftervertrag könnte wie folgt lauten:

"Die Gesellschaft hat zum Zweck, das Vermögen der Gesellschafter zu verwalten und zu betreuen. Hierzu zählt insbesondere die Verwaltung von Immobilien, Aktien, Fonds und anderen Vermögenswerten. Die Gesellschaft tritt in diesem Fall als Treuhänderin auf und verwaltet das Vermögen im Interesse der Gesellschafter." 

Die Gesellschaft darf keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sondern ist ausschließlich zur Verwaltung des Vermögens der Gesellschafter bestimmt.

Durch diesen Gesellschaftervertrag wird festgelegt, dass die vermögensverwaltende UG lediglich als Verwaltungsgesellschaft agiert und keine eigene wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Gleichzeitig wird der Zweck der Gesellschaft, die Verwaltung des Vermögens der Gesellschafter, klar definiert.

Einkommenssteuergesetz für Immobilien UGs

Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt in Deutschland die Besteuerung von Einkommen und Gewinnen. Für Unternehmen, die sich mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien beschäftigen, gibt es im EStG spezielle Regelungen. Laut diesen Regelungen werden Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung klassifiziert.

Diese Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, solange sie nicht über einer bestimmten Grenze liegen. Die Höhe dieser Grenze hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter des Vermieters und dem Verwandtschaftsverhältnis zu den Mietern. Es gibt auch Sonderregelungen für Unternehmen, die auf die Vermietung von Gewerbeimmobilien spezialisiert sind.

Wichtig ist auch, dass Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien nicht nur dann steuerfrei sind, wenn sie tatsächlich erzielt werden, sondern auch dann, wenn sie potentiell erzielt werden könnten. Das bedeutet, dass auch Verluste aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien steuerlich geltend gemacht werden können.

Immobilien UG mit Steuersatz von 15,83 %

Wie bereits erwähnt, haben Kapitalgesellschaften einen niedrigeren Ertragssteuersatz, der sich aus der Körperschaftssteuer (KSt) von 15 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % zusammensetzt. Das bedeutet, dass die Mieteinnahmen einer Immobilien-UG mit einem Steuersatz von 15,83 % belastet werden.

Verglichen mit dem Höchststeuersatz von 45 %, der für private Mieteinnahmen gilt, können somit erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.

Neben der Einkommensteuer gibt es auch die Gewerbesteuer, die auf gewerbliche Einkünfte erhoben wird. In Bezug auf Immobilien-UGs gibt es jedoch die Möglichkeit, diese Steuer zu umgehen, da die Tätigkeit als Vermieter oder Verpächter als Vermögensverwaltung gilt und somit nicht als steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit aufgefasst wird.

Laut § 9 GewStG Nr. 1 Satz 2 fallen Gewerbesteuern "für den Gewerbeertrag, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt" nicht an. Es ist daher wichtig, dass die Immobilien-UG keine gewerbetätige Tätigkeit ausübt, sondern sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes beschränkt, um von dieser Steuerersparnis zu profitieren.

Gründung einer Immobilien-UG: Welche Schritte sind notwendig?

Die Gründung einer Immobilien-UG erfolgt in mehreren Schritten, die im Folgenden detailliert beschrieben werden:

  1. Wahl der Gesellschafter: Als erstes müssen die Gesellschafter der Immobilien-UG festgelegt werden. Diese können natürliche oder juristische Personen sein. Es ist wichtig, dass alle Gesellschafter volljährig und geschäftsfähig sind und dass die Anzahl der Gesellschafter mindestens zwei beträgt. Diese werden in der Gesellschafterliste aufgeführt.
  2. Ausarbeitung der Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag ist die grundlegende rechtliche Regelung der Immobilien-UG und legt alle wichtigen Regelungen wie die Zusammensetzung der Gesellschafter, die Verteilung von Gewinnen und Verlusten, die Verwaltung der Gesellschaft und die Beendigung der Gesellschaft fest. Es empfiehlt sich, den Gesellschaftsvertrag von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen.
  3. Eintragung in das Handelsregister: Die Immobilien-UG muss beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden. Hierfür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: der notariell beurkundete Gesellschaftsvertrag, eine Erklärung über die Geschäftsfähigkeit der Gesellschafter, eine Erklärung über die Angemessenheit des Stammkapitals, eine Liste der Gesellschafter und ein Auszug aus dem Personenstandsregister der Gesellschafter. (Beglaubigt.de bietet diesen Prozess fortan völlig remote & digital an, mehr dazu unter: Handelsregisteranmeldung)
  4. Eröffnung eines Geschäftskontos: Nach der Eintragung in das Handelsregister ist es notwendig, ein Geschäftskonto für die Immobilien-UG zu eröffnen. Hierüber werden alle Geschäftsvorgänge abgewickelt.
  5. Beantragung von Steuernummer und Umsatzsteuer-ID: Für die Immobilien-UG muss eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt werden. Sollte die Immobilien-UG umsatzsteuerpflichtig sein, ist auch eine Umsatzsteuer-ID notwendig.
  6. Abschluss von Versicherungen: Es empfiehlt sich, für die Immobilien-UG entsprechende Versicherungen abzuschließen, um Risiken abzusichern. Dies kann zum Beispiel eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Berufshaftpflichtversicherung sein.

Kosten einer Immobilien UG:

Für die Gründung einer Immobilien-UG benötigt man zunächst das Stammkapital von mindestens 1 Euro. Allerdings empfiehlt es sich, ein höheres Stammkapital zu wählen, da die UG in den ersten Jahren meist keine oder nur geringe Gewinne erzielt und das Stammkapital als Haftungsrücklage dient.

Neben dem Stammkapital müssen auch Gründungskosten berücksichtigt werden, wie beispielsweise Notarkosten und Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister. Die genauen Kosten können je nach Aufwand und Ort variieren und sollten individuell ermittelt werden.

Des Weiteren sollten auch die laufenden Kosten für die Immobilien-UG berücksichtigt werden, wie beispielsweise Miete für Büro- oder Geschäftsräume, Gehälter für Mitarbeiter und Versicherungsbeiträge.:

Gründungskosten

Bei der Gründung einer Immobilien UG fallen in der Regel diverse Gebühren und Kosten an. Zu den wichtigsten Gründungskosten zählen:

  • Notargebühren: Die Gründung einer UG muss notariell beurkundet werden. Hierfür fallen Gebühren in Höhe von etwa 2% des Gesellschaftskapitals an.
  • Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister: Die Eintragung der UG ins Handelsregister ist erforderlich, um als rechtsfähig anerkannt zu werden. Hierfür fallen in der Regel Gebühren in Höhe von etwa 100-200 Euro an.
  • Gründungsdokumente: Für die Gründung einer UG sind diverse Dokumente erforderlich, wie zum Beispiel der Gesellschaftsvertrag und der Notarvertrag. Die Kosten für die Erstellung dieser Dokumente hängen von der Größe und Komplexität der Gesellschaft ab und können von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro reichen.

Betriebskosten

Nach der Gründung fallen regelmäßig diverse Kosten für den Betrieb einer Immobilien UG an. Zu den wichtigsten Betriebskosten zählen:

  • Personal: Wenn die UG Mitarbeiter beschäftigt, fallen Lohn- und Gehaltssummen an.
  • Mieten: Falls die UG ein Büro oder andere Räumlichkeiten mietet, fallen regelmäßig Mietkosten an.
  • Versicherungen: Um sich gegen Risiken abzusichern, kann es sinnvoll sein, diverse Versicherungen abzuschließen, zum Beispiel eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine Immobilien-Haftpflichtversicherung.

Verlustrechnung für weitere Optimierung

Der Einkommenssteuersatz für eine vermögensverwaltende UG, die sich auf Immobilien fokussiert, ist in Deutschland grundsätzlich der gleiche wie für andere juristische Personen.

Das bedeutet, dass die UG in der Regel einen Einkommenssteuersatz von 15% auf ihre Gewinne zahlen muss. Es gibt allerdings einige Ausnahmen und Sonderregelungen, die für vermögensverwaltende UGs gelten können.

Zunächst ist es wichtig zu beachten, dass die UG nur dann Einkommenssteuern zahlen muss, wenn sie tatsächlich Gewinne erzielt. Verluste können in der Regel gegen Gewinne in zukünftigen Jahren verrechnet werden, sodass erst dann Steuern anfallen, wenn die UG tatsächlich Gewinne erzielt.

Eine vermögensverwaltende UG, die sich auf Immobilien fokussiert, kann von einer Sonderregelung profitieren, die sogenannte "Verlustverrechnung" genannt wird. Diese Regelung besagt, dass Verluste, die beim Kauf, der Veräußerung oder der Verwaltung von Immobilien entstehen, gegen andere Einkünfte der UG verrechnet werden können. Auf diese Weise können die Einkommenssteuern für eine vermögensverwaltende UG, die sich auf Immobilien fokussiert, deutlich reduziert werden.

Es gibt jedoch auch Grenzen für die Verlustverrechnung. So dürfen Verluste beispielsweise nur innerhalb von zehn Jahren gegen andere Einkünfte verrechnet werden. Außerdem muss die UG nachweisen können, dass sie tatsächlich aktiv in der Immobilienbranche tätig ist und nicht nur passiv Einkünfte erzielt.

Vergleich Steuerlast Immobilien UG und Privater Kauf

Beispiel 1: Immobilienkauf über eine Immobilien-UG

  • Eine Immobilien-UG wird von einer Person gegründet, die private Immobilien besitzt und diese gerne vermieten möchte, um Steuervorteile zu nutzen.
  • Die Immobilien-UG kauft nun eine Eigentumswohnung für 200.000 Euro.
  • Die Immobilien-UG vermietet die Wohnung an Mieter und erzielt Mieteinnahmen von 1.000 Euro pro Monat.
  • Die Immobilien-UG zahlt nun Körperschaftssteuer (KSt) in Höhe von 15 % und Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Mieteinnahmen, was zu einem Steuersatz von 15,83 % führt.
  • Die Immobilien-UG muss somit KSt in Höhe von 183,30 Euro pro Monat zahlen.

Beispiel 2: Immobilienkauf privat

  • Eine Person besitzt bereits private Immobilien und möchte eine weitere Eigentumswohnung für 200.000 Euro kaufen.
  • Die Person vermietet die Wohnung an Mieter und erzielt Mieteinnahmen von 1.000 Euro pro Monat.
  • Die Person muss nun ihre Mieteinnahmen mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern, der bei bis zu 45 % liegt.
  • Die Person muss somit Einkommensteuer in Höhe von 450 Euro pro Monat zahlen.

In diesem Beispiel würde sich der Kauf über eine Immobilien-UG für den Eigentümer steuerlich lohnen, da die Steuersätze niedriger sind und somit weniger Steuern gezahlt werden müssen.

Allerdings sollte beachtet werden, dass es auch bei einer Immobilien-UG bestimmte Anforderungen gibt, die erfüllt werden müssen und dass es auch Nachteile wie zum Beispiel den höheren Verwaltungs- und Buchhaltungsaufwand gibt. Weiterführend ist hier auch die gleichbleibende Grundsteuer für Immobilienbesitzer interessant.

Mindeststammkapital einer Immobilien UG

Das Mindeststammkapital einer Immobilien UG ist in § 5 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Unternehmergesellschaft (UG) festgelegt und beträgt 1 Euro. Dieses Mindeststammkapital muss bei Gründung der UG vollständig eingebracht werden und dient als Sicherheit für Gläubiger der Gesellschaft. Es dient jedoch nicht der Finanzierung des Unternehmens, sondern ist lediglich eine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe, die erreicht werden muss.

Das Stammkapital kann auch höher ausfallen, wenn die Gründer dies wünschen. In diesem Fall muss das höhere Stammkapital ebenfalls vollständig eingebracht werden. Das Stammkapital muss in bar oder in Sacheinlagen eingebracht werden und kann auch durch die Übertragung von Geschäftsanteilen erfolgen. Es ist jedoch zu beachten, dass Geschäftsanteile, die zur Erreichung des Mindeststammkapitals eingebracht werden, erst nach Eintragung der UG im Handelsregister vollständig veräußerlich sind.

Üblich ist ein Stammkapital von mindestens 300-500€ anzulegen, um direkt die Gründungskosten zu decken.

Wann muss eine Immobilien UG zur GmbH formieren?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, eine UG in eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) umzuwandeln. Eine UG kann also prinzipiell auf Dauer als solche bestehen bleiben. Es gibt jedoch einige Gründe, warum Unternehmer entscheiden könnten, ihre UG in eine GmbH umzuwandeln:

  • Erhöhung des Stammkapitals: Eine GmbH muss ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufweisen, während das Mindeststammkapital einer UG lediglich 1 Euro beträgt. Für Unternehmen, die eine höhere finanzielle Sicherheit wünschen oder die eine größere Summe an Eigenkapital benötigen, kann eine Umwandlung in eine GmbH daher sinnvoll sein.
  • Verbesserung der Glaubwürdigkeit: In der Öffentlichkeit genießen GmbHs oft ein höheres Ansehen als UGs, da das höhere Mindeststammkapital als Indikator für eine soliden Finanzierung gilt. Eine Umwandlung in eine GmbH kann daher dazu beitragen, das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Banken zu stärken.

Holdingstruktur: Muttergesellschaft & Immobilien UGs - so Geht's

Eine Holding Struktur mit zwei vermögensverwaltenden UGs, die Immobilien halten, könnte folgendermaßen aussehen:

  1. Holding-Gesellschaft: Die Holding-Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die als Muttergesellschaft dient und eine oder mehrere Tochtergesellschaften besitzt. In diesem Fall wäre die Holding-Gesellschaft die oberste Gesellschaft in der Struktur und würde die beiden UGs besitzen.
  2. Vermögensverwaltende UG 1: Diese UG würde als eine Tochtergesellschaft der Holding-Gesellschaft fungieren und wäre verantwortlich für den Erwerb, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien. Sie würde sich auf den Erwerb und die Verwaltung von bestimmten Arten von Immobilien spezialisieren.
  3. Vermögensverwaltende UG 2: Diese UG wäre ebenfalls eine Tochtergesellschaft der Holding-Gesellschaft und würde sich auf den Erwerb, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien konzentrieren, jedoch möglicherweise auf andere Arten von Immobilien als die UG 1.

In dieser Struktur würde die Holding-Gesellschaft das Eigentum an beiden UGs haben und könnte als übergeordnete Gesellschaft dienen, um verschiedene Geschäftsaktivitäten zu koordinieren und die strategischen Entscheidungen der beiden UGs zu lenken.

Diese Struktur bietet auch den Vorteil, dass die Vermögenswerte der beiden UGs getrennt gehalten werden, was bedeutet, dass das Risiko eines Vermögensverlusts auf eine der UGs beschränkt ist und nicht das gesamte Vermögen der Holding-Gesellschaft betrifft.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Struktur und Organisation einer Holding-Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften von vielen Faktoren abhängt, wie z.B. den spezifischen Geschäftszielen, der Größe des Unternehmens, der Steuerstruktur und anderen Faktoren.

Immobilien UG gründen

Was sind Vorteile einer Immobilien Holding?

Die Vorteile einer Holding können vielfältig sein, insbesondere aus steuerlicher und gesetzlicher Sicht. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile einer Holding:

  1. Steuerliche Vorteile: Eine Holding-Gesellschaft kann verschiedene steuerliche Vorteile bieten. Insbesondere können Gewinne und Verluste zwischen den verschiedenen Tochtergesellschaften ausgeglichen werden, was dazu beitragen kann, die Steuerlast zu minimieren. Darüber hinaus können Holding-Gesellschaften von Steuervergünstigungen profitieren, wie zum Beispiel von einem niedrigeren Steuersatz für Kapitalgesellschaften.
  2. Haftungsbeschränkung: Eine Holding-Gesellschaft kann dazu beitragen, das Risiko für die Tochtergesellschaften und die Gesellschafter zu minimieren, indem sie das Vermögen und die Verbindlichkeiten getrennt hält. Wenn eine Tochtergesellschaft zahlungsunfähig wird oder in Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist, kann dies das Vermögen der Holding-Gesellschaft nicht beeinträchtigen.
  3. Effiziente Verwaltung: Eine Holding-Gesellschaft kann auch dazu beitragen, die Verwaltung und Kontrolle von Tochtergesellschaften zu vereinfachen. Eine zentrale Holding-Gesellschaft kann Ressourcen und Know-how effizienter nutzen und somit Kosten sparen. Darüber hinaus kann eine Holding-Gesellschaft einheitliche Standards und Strategien für alle Tochtergesellschaften etablieren.
  4. Flexibilität bei der Unternehmensstruktur: Holding-Gesellschaften können auch eine größere Flexibilität bei der Unternehmensstruktur bieten. Sie können verschiedene Tochtergesellschaften haben, die auf verschiedene Geschäftsbereiche oder Branchen spezialisiert sind, und können somit in verschiedene Geschäftsbereiche diversifizieren.
  5. Steuerliche Optimierung: Eine Holding-Gesellschaft kann auch eine optimale Steuerstruktur bieten, indem sie Steuervorteile und -ermäßigungen nutzt und Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern oder Regionen ansiedelt, um von günstigeren Steuersätzen zu profitieren.

Insgesamt können Holding-Gesellschaften viele Vorteile bieten, insbesondere aus steuerlicher und gesetzlicher Sicht.

Fazit: Lohnt sich die Gründung einer Immobilien-UG für Sie?

Ob sich die Gründung einer Immobilien-UG für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine UG kann für Unternehmer attraktiv sein, die ein umfangreiches Immobilienportfolio aufbauen und langfristig verwalten möchten. Durch die gesellschaftsrechtliche Struktur der UG können Geschäftsführer und Gesellschafter ihre Haftungsrisiken minimieren und von Steuervorteilen profitieren.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gründung und der Betrieb einer UG mit verschiedenen Kosten und Verpflichtungen verbunden sind. Dazu zählen Notargebühren, Eintragungsgebühren ins Handelsregister und die Kosten für Gründungsdokumente. Auch regelmäßige Betriebskosten wie Personal, Mieten, Versicherungen, Steuern und Kredite müssen berücksichtigt werden.

Bevor Sie sich für die Gründung einer Immobilien-UG entscheiden, sollten Sie sorgfältig abwägen, ob diese Gesellschaftsform für Ihre Zwecke geeignet ist und ob Sie die erforderlichen Ressourcen und Finanzmittel haben, um die UG erfolgreich zu betreiben. Es kann sinnvoll sein, sich an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden, der Ihnen bei der Entscheidung hilft und die Vor- und Nachteile der UG im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen aufzeigt.