I. Einleitung
Definition: Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die auf den Besitz von Grundstücken erhoben wird. Sie finanziert die allgemeinen Aufgaben der Gemeinden, wie Schulen, Straßen und öffentliche Einrichtungen. Die Höhe der Grundsteuer wird anhand des Wertes und der Nutzung des Grundstücks berechnet.
In Deutschland ist die Grundsteuer im Paragraf 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) geregelt. Demnach haben Gemeinden das Recht, für die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden eine Steuer zu erheben. Die Höhe der Grundsteuer wird durch den Hebesatz bestimmt, den jede Gemeinde selbst festlegt, wodurch die Grundsteuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch sein kann.
Es gibt zwei Arten von Grundsteuer: Grundsteuer A und Grundsteuer B. Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben und basiert auf deren Nutzungswert. Grundsteuer B wird auf alle anderen Grundstücke erhoben und basiert auf deren Einheitswert, der sich aus dem Verkehrswert des Grundstücks und dem Wert der darauf befindlichen Gebäude ergibt.
In Deutschland sind alle Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet, unabhängig davon, ob sie das Grundstück oder das Gebäude selbst nutzen oder vermieten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude, wie Kirchen, Museen und Unterkünfte für Asylbewerber, sind jedoch von der Grundsteuerpflicht ausgenommen.
Die Grundsteuer wird von den Finanzämtern erhoben. Jährlich wird ein Grundsteuerbescheid verschickt, der die Höhe der Grundsteuer für das kommende Jahr festlegt. Dieser Bescheid kann sich aufgrund von Änderungen am Grundstück oder seiner Nutzung ändern. Eigentümer können gegen den Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen. Die Grundsteuer ist in der Regel vierteljährlich fällig und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Bescheids gezahlt werden. Es gibt verschiedene Zahlungsmethoden, wie das Lastschriftverfahren oder die Einzugsermächtigung. Eine pünktliche Zahlung ist wichtig, um Mahngebühren und Zinsen zu vermeiden.
In Deutschland gibt es regelmäßig Diskussionen über die Höhe und Berechnung der Grundsteuer. Kritiker halten sie für ungerecht, da sie nicht nur vom Wert des Grundstücks, sondern auch von dessen Nutzung abhängt. Andere sehen sie als wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden und als gerechte Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Dennoch gibt es immer wieder Bestrebungen, das Grundsteuersystem zu reformieren und zu vereinfachen.
Warum ist die Grundsteuer wichtig?
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden und trägt damit zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben bei. Dazu gehören zum Beispiel Schulen, Straßen, öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen. Ohne die Grundsteuer wären die Gemeinden auf andere Einnahmequellen angewiesen, um diese Aufgaben zu erfüllen.
Die Grundsteuer ist auch wichtig, um eine gerechte Verteilung der Lasten innerhalb der Gemeinde sicherzustellen. Sie sorgt dafür, dass diejenigen, die von den öffentlichen Aufgaben profitieren, auch einen entsprechenden Beitrag leisten. So tragen beispielsweise Hausbesitzer, die von gut ausgebauten Straßen und Schulen profitieren, auch zu deren Finanzierung bei.
Darüber hinaus ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Durch die Erhebung der Grundsteuer werden Steuereinnahmen generiert, die wiederum für den Haushalt des Bundes verwendet werden können. Die Grundsteuer trägt damit auch zur Finanzierung von Aufgaben bei, die über die Gemeinden hinausgehen, wie zum Beispiel Verteidigung oder Sozialleistungen.
In der Summe ist die Grundsteuer somit ein wichtiger Faktor für die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben und die gerechte Verteilung der Lasten innerhalb der Gemeinden und des Bundes.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Faktoren, die die Höhe der Grundsteuer beeinflussen (z.B. Wert des Grundstücks, Lage, etc.)
Die Grundsteuer wird anhand des Wertes des Grundstücks und dessen Nutzung berechnet. Es gibt zwei Arten von Grundsteuer: die Grundsteuer A und die Grundsteuer B.
Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben und basiert auf deren Nutzungswert. Dieser wiederum hängt von der Art der Nutzung des Grundstücks ab, zum Beispiel ob es für die Landwirtschaft oder für den Waldbau genutzt wird.
Die Grundsteuer B wird auf alle anderen Grundstücke erhoben und basiert auf deren Einheitswert, der sich aus dem Verkehrswert des Grundstücks und dem Wert der darauf befindlichen Gebäude ableitet. Der Verkehrswert des Grundstücks wiederum wird anhand verschiedener Faktoren ermittelt, wie zum Beispiel Größe, Lage und Zustand des Grundstücks. Auch der Wert der Gebäude, die sich auf dem Grundstück befinden, wird berücksichtigt.
Zusätzlich zu diesen Faktoren kann auch der Hebesatz der Gemeinde die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Der Hebesatz ist der Prozentsatz, um den die Grundsteuer erhöht wird und wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt.
Als Beispiel
Angenommen, das Grundstück hat einen Verkehrswert von 500.000 Euro und auf ihm befinden sich Gebäude im Wert von 300.000 Euro. Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 500%. Dann würde die Grundsteuer B für dieses Grundstück wie folgt berechnet: (500.000 Euro + 300.000 Euro) * 500% = 1.400.000 Euro * 500% = 7.000 Euro. Die Grundsteuer A würde hingegen nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke berechnet werden und würde sich anhand des Nutzungswerts und nicht des Einheitswerts orientieren.
Berechnungsformel für die Grundsteuer
Die Berechnungsformel für die Grundsteuer B lautet wie folgt:
Grundsteuer B = (Verkehrswert des Grundstücks + Wert der darauf befindlichen Gebäude) * Hebesatz der Gemeinde
Die Berechnungsformel für die Grundsteuer A lautet hingegen:
Grundsteuer A = Nutzungswert des Grundstücks * Hebesatz der Gemeinde
Um das Beispiel von vorher aufzugreifen: Angenommen, das Grundstück hat einen Verkehrswert von 500.000 Euro und auf ihm befinden sich Gebäude im Wert von 300.000 Euro. Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 500%. Dann würde die Grundsteuer B für dieses Grundstück wie folgt berechnet:
Grundsteuer B = (500.000 Euro + 300.000 Euro) * 500% = 1.400.000 Euro * 500% = 7.000 Euro
Die Grundsteuer A würde hingegen nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke berechnet werden und würde sich anhand des Nutzungswerts und nicht des Einheitswerts orientieren.
Änderungen der Hebelsätze
Der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen befürchtet, dass in rund 60% der Städte und Gemeinden der Bundeslandes die Grundsteuer im kommenden Jahr teurer werden könnte. Der Grund dafür ist, dass der NRW-Landtag am 20. Dezember das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 beschlossen hat, das die Bedingungen für umfangreiche Erhöhungen der Steuer schafft.
In Rheinland-Pfalz werden ebenfalls die Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuer erhöht, wodurch sich viele Gemeinden orientieren. In Hessen gibt es auch Erhöhungen, wie zum Beispiel in der Kommune Oberursel, wo die Grundsteuer B von 750 auf 947 Punkte angehoben wurde, oder in Lampertheim im Kreis Bergstraße, wo die Grundsteuer B von 460 auf 580 Punkte und die Grundsteuer A (für Landwirte und Forstbetriebe) von 330 auf 430 Punkte gestiegen ist.
Im Hochtaunuskreis sind die Grundsteuer A und B von 450 auf 595 Punkte und die Gewerbesteuer von 357 auf 400 Punkte gestiegen. Es gibt jedoch auch Gemeinden, die mit ihren Erhöhungsplänen nicht durchkommen, wie zum Beispiel Hohenstein im Rheingau-Taunus-Kreis, dessen Gemeindeparlament den geplanten Anstieg der Grundsteuer B von 735 auf 1135 Punkte und der Gewerbesteuer von 380 auf 500 Punkte abgelehnt hat.
In Niedersachsen geht der Bund der Steuerzahler von steigenden Sätzen für Grund- und Gewerbesteuer aus, und laut einer Umfrage der Beratungsfirma EY planen dies 35% der Kommunen im Bundesland, darunter auch die Landeshauptstadt Hannover mit einem Sprung von 600 auf 700 Punkte ab 1. Januar 2024. In Mecklenburg-Vorpommern müssen sich die Bürger in Rostock, Ribnitz-Damgarten und Neubukow auf höhere Kosten einstellen. Bisher gibt es keine bekannten Meldungen über Grundsteuererhöhungen in Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
III. Der Grundsteuerbescheid
Was ist ein Grundsteuerbescheid?
Ein Grundsteuerbescheid ist ein Schreiben, in dem die Höhe der Grundsteuer für das kommende Jahr festgelegt wird. Er wird vom Finanzamt verschickt und gilt als verbindliche Zahlungsaufforderung. Der Grundsteuerbescheid wird jedes Jahr neu erstellt und kann sich aufgrund von Veränderungen des Grundstücks oder der Nutzung ändern.
Der Grundsteuerbescheid enthält in der Regel folgende Informationen:
- die Höhe der Grundsteuer für das kommende Jahr
- den Zeitraum, für den die Grundsteuer gilt (z.B. Januar bis Dezember)
- den Zeitpunkt, zu dem die Grundsteuer fällig wird (z.B. vierteljährlich)
- die Kontonummer oder die Bankverbindung, an die die Grundsteuer überwiesen werden kann
- gegebenenfalls eine Einzugsermächtigung oder ein Lastschriftverfahren, über das die Grundsteuer eingezogen wird
Es ist wichtig, den Grundsteuerbescheid aufmerksam zu lesen und gegebenenfalls zu überprüfen, ob die berechnete Grundsteuer korrekt ist. Widerspricht der Eigentümer dem Grundsteuerbescheid, kann er einen Widerspruch einlegen und seine Sicht der Dinge darlegen. Hierzu hat er zwei Monate Zeit nach Erhalt des Grundsteuerbescheids. Der Widerspruch kann beim Finanzamt oder beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Es ist wichtig, dass die Grundsteuer rechtzeitig bezahlt wird, da ansonsten Mahngebühren und Zinsen anfallen können. Die Grundsteuer ist in der Regel vierteljährlich fällig und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Grundsteuerbescheids gezahlt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Grundsteuer zu zahlen, wie zum Beispiel das Lastschriftverfahren oder die Einzugsermächtigung.
Neubewertung sämtlicher Grundstücke in Deutschland
In Deutschland steht derzeit eine Neubewertung von Grundstücken an. Dies bedeutet, dass alle Grundstücke im Bundesgebiet neu bewertet werden und die Einheitswerte, die für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, angepasst werden.
Die Neubewertung erfolgt alle 15 Jahre und ist Teil des sogenannten Bewertungsgesetzes. Das letzte Mal wurden die Grundstücke im Jahr 1964 neu bewertet, weshalb die Neubewertung nun fällig ist. Die Neubewertung soll dazu dienen, die Einheitswerte an die aktuellen Marktpreise anzupassen und so eine gerechtere Bemessung der Grundsteuer zu erreichen.
Die Neubewertung wird von den zuständigen Bewertungsbehörden vorgenommen und ist für die Eigentümer von Grundstücken in der Regel kostenlos.
Wer kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum” nutzen?
Die "Grundsteuererklärung für Privateigentum" ist ein Formular, das von Eigentümern von privaten Grundstücken genutzt werden kann, um die Grundsteuer für ihr Grundstück zu berechnen. Dieses Formular ist in der Regel beim zuständigen Finanzamt oder bei der Gemeinde erhältlich und kann auch online auf den entsprechenden Websites heruntergeladen werden.
Um die "Grundsteuererklärung für Privateigentum" nutzen zu können, muss der Eigentümer folgende Angaben machen:
- Größe des Grundstücks
- Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück
- Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
- Steuernummer/Aktenzeichen des Grundstücks
- Bodenrichtwert
- Genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)
- Wohnfläche der Immobilie
- Anzahl der Garagenstellplätze
- Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer und deren Anteile am Eigentum.
Anhand dieser Angaben kann der Eigentümer die Grundsteuer für sein Grundstück berechnen. Es ist wichtig, dass die Angaben korrekt und vollständig sind, da ansonsten die berechnete Grundsteuer nicht korrekt sein kann.
Die "Grundsteuererklärung für Privateigentum" ist in der Regel kein verbindlicher Grundsteuerbescheid und dient lediglich als Orientierungshilfe für den Eigentümer. Der endgültige Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt oder der Gemeinde ausgestellt und berücksichtigt alle relevanten Faktoren, die die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Der Grundsteuerbescheid ist für den Eigentümer verbindlich und muss von ihm bezahlt werden, sofern kein Widerspruch oder Einspruch eingelegt wird.
Wann wird ein Grundsteuerbescheid verschickt?
Ein Grundsteuerbescheid wird in der Regel jedes Jahr verschickt. Er wird von dem Finanzamt erstellt, das für die Erhebung der Grundsteuer in der Gemeinde zuständig ist. Der Grundsteuerbescheid wird in der Regel im Laufe des Jahres verschickt, für das er gilt. Wann genau der Grundsteuerbescheid verschickt wird, hängt von den jeweiligen Finanzämtern ab und kann daher von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel wird der Grundsteuerbescheid jedoch so früh wie möglich verschickt, damit der Eigentümer genügend Zeit hat, um die Grundsteuer zu bezahlen. Es ist wichtig, dass die Grundsteuer rechtzeitig bezahlt wird, da ansonsten Mahngebühren und Zinsen anfallen können. Die Grundsteuer ist in der Regel vierteljährlich fällig und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Grundsteuerbescheids gezahlt werden.
Wer verschickt Grundsteuerbescheid?
Der Grundsteuerbescheid wird von dem Finanzamt verschickt, das für die Erhebung der Grundsteuer in der Gemeinde zuständig ist. In Deutschland gibt es verschiedene Finanzämter, die für die Erhebung der Steuern zuständig sind. Welches Finanzamt für die Erhebung der Grundsteuer in einer bestimmten Gemeinde zuständig ist, hängt von der Lage der Gemeinde und dem zuständigen Finanzamtsbezirk ab.
Der Grundsteuerbescheid wird von dem Finanzamt erstellt und dann an den Eigentümer des Grundstücks verschickt. Der Grundsteuerbescheid gilt als verbindliche Zahlungsaufforderung und enthält in der Regel Informationen zur Höhe der Grundsteuer, dem Zeitraum, für den sie gilt, und dem Zeitpunkt, zu dem sie fällig wird. Es ist wichtig, den Grundsteuerbescheid aufmerksam zu lesen und gegebenenfalls zu überprüfen, ob die berechnete Grundsteuer korrekt ist.
Woher bekomme ich den Grundsteuerbescheid?
Der Grundsteuerbescheid wird von dem Finanzamt verschickt, das für die Erhebung der Grundsteuer in der Gemeinde zuständig ist. Er wird in der Regel per Post an den Eigentümer des Grundstücks gesendet. Wenn der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt ist oder keine Postadresse hat, kann der Grundsteuerbescheid auch am Grundstück ausgehängt werden.
Was steht in einem Grundsteuerbescheid?
Ein Grundsteuerbescheid enthält in der Regel folgende Informationen:
- Die Höhe der Grundsteuer für das kommende Jahr: Der Grundsteuerbescheid enthält die Höhe der Grundsteuer, die der Eigentümer des Grundstücks im kommenden Jahr zahlen muss. Die Grundsteuer wird anhand des Wertes des Grundstücks und dessen Nutzung berechnet. Es gibt zwei Arten von Grundsteuer: die Grundsteuer A und die Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben und basiert auf deren Nutzungswert. Die Grundsteuer B wird auf alle anderen Grundstücke erhoben und basiert auf deren Einheitswert, der sich aus dem Verkehrswert des Grundstücks und dem Wert der darauf befindlichen Gebäude ableitet.
- Den Zeitraum, für den die Grundsteuer gilt: Der Grundsteuerbescheid enthält den Zeitraum, für den die Grundsteuer gilt. In der Regel gilt die Grundsteuer für ein Kalenderjahr, also von Januar bis Dezember.
- Den Zeitpunkt, zu dem die Grundsteuer fällig wird: Der Grundsteuerbescheid enthält den Zeitpunkt, zu dem die Grundsteuer fällig wird. In der Regel wird die Grundsteuer vierteljährlich fällig und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Grundsteuerbescheids gezahlt werden.
- Die Kontonummer oder die Bankverbindung, an die die Grundsteuer überwiesen werden kann: Der Grundsteuerbescheid enthält die Kontonummer oder die Bankverbindung, an die die Grundsteuer überwiesen werden kann. Der Eigentümer hat in der Regel verschiedene Möglichkeiten, die Grundsteuer zu zahlen, wie zum Beispiel das Lastschriftverfahren oder die Einzugsermächtigung.
- Gegebenenfalls eine Einzugsermächtigung oder ein Lastschriftverfahren, über das die Grundsteuer eingezogen wird: Manche Finanzämter bieten dem Eigentümer die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung oder ein Lastschriftverfahren zu nutzen, um die Grundsteuer einzuziehen. In diesem Fall wird die Grundsteuer automatisch von dem angegebenen Konto abgebucht, ohne dass der Eigentümer selbst aktiv werden muss.
IV. Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid
Gründe für einen Widerspruch (z.B. falsche Berechnung, ungerechtfertigt hohe Steuer)
Es gibt verschiedene Gründe, warum der Eigentümer eines Grundstücks einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen kann. Hier sind einige Beispiele:
- Falsche Berechnung: Der Eigentümer kann den Widerspruch einlegen, wenn er der Meinung ist, dass die berechnete Grundsteuer falsch ist. Hierbei kann er zum Beispiel auf Veränderungen im Grundstück oder in der Nutzung verweisen, die zu einer anderen Grundsteuerberechnung führen sollten.
- Ungerechtfertigt hohe Steuer: Der Eigentümer kann den Widerspruch einlegen, wenn er der Meinung ist, dass die Grundsteuer ungerechtfertigt hoch ist. Hierbei kann er zum Beispiel auf vergleichbare Grundstücke in der Nähe verweisen, deren Grundsteuer deutlich niedriger ist.
- Unkorrekte Angaben im Grundsteuerbescheid: Der Eigentümer kann den Widerspruch einlegen, wenn im Grundsteuerbescheid unkorrekte Angaben enthalten sind, wie zum Beispiel falsche Grundstücksflächen oder falsche Nutzungsarten.
- Keine Kenntnis von der Grundstücksnutzung: Der Eigentümer kann den Widerspruch einlegen, wenn er von der Nutzung des Grundstücks keine Kenntnis hatte und daher auch nicht in der Lage war, die Grundsteuer zu bezahlen. In diesem Fall muss er jedoch nachweisen, dass er von der Nutzung des Grundstücks keine Kenntnis hatte und auch alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Kenntnis von der Nutzung zu erlangen.
Es ist wichtig, dass der Eigentümer im Widerspruch klar und deutlich darlegt, warum er der Meinung ist, dass die berechnete Grundsteuer falsch ist und welche Änderungen er sich vorstellt. Er sollte hierbei auf Fakten und Belege verweisen und gegebenenfalls Unterlagen wie zum Beispiel Grundrisspläne oder Nutzungsverträge beifügen. Nach Einreichung des Widerspruchs prüft das Finanzamt oder das Amtsgericht den Fall und entscheidet, ob die Grundsteuer korrekt berechnet wurde oder ob sie gegebenenfalls angepasst werden muss. Der Eigentümer wird über das Ergebnis informiert und hat gegebenenfalls die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen.
Wie wird ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingereicht?
Widerspricht der Eigentümer dem Grundsteuerbescheid, kann er einen Widerspruch einlegen und seine Sicht der Dinge darlegen. Hierzu hat er zwei Monate Zeit nach Erhalt des Grundsteuerbescheids. Der Widerspruch kann beim Finanzamt oder beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Um einen Widerspruch einzureichen, muss der Eigentümer in der Regel ein Formular ausfüllen und begründen, warum er mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden ist. Hierbei kann er zum Beispiel auf Veränderungen im Grundstück oder in der Nutzung verweisen, die zu einer anderen Grundsteuerberechnung führen sollten.
Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wird der Widerspruch mündlich eingereicht, muss er in der Regel schriftlich bestätigt werden. Es empfiehlt sich, den Widerspruch schriftlich einzureichen, da so eine bessere Nachvollziehbarkeit gewährleistet ist.
Nach Einreichung des Widerspruchs prüft das Finanzamt oder das Amtsgericht den Fall und entscheidet, ob die Grundsteuer korrekt berechnet wurde oder ob sie gegebenenfalls angepasst werden muss. Der Eigentümer wird über das Ergebnis informiert und hat gegebenenfalls die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen.
V. Zahlung der Grundsteuer
Wann ist die Grundsteuer fällig?
In der Regel wird die Grundsteuer vierteljährlich fällig und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Grundsteuerbescheids gezahlt werden. Dies bedeutet, dass die Grundsteuer in vier Raten zu je einem Viertel der Gesamtsumme fällig wird. Die genauen Fälligkeitstermine sind im Grundsteuerbescheid angegeben und können je nach Finanzamt und Gemeinde unterschiedlich sein.
Es ist wichtig, dass der Eigentümer die Grundsteuer rechtzeitig zahlt, da ansonsten Zinsen und Mahngebühren anfallen können. Sollte der Eigentümer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sein, die Grundsteuer zu zahlen, kann er gegebenenfalls einen Antrag auf Stundung oder Erlass stellen. Hierzu muss er das Finanzamt oder das Amtsgericht kontaktieren und seine finanzielle Situation darlegen.
Möglichkeiten der Zahlung (z.B. Lastschriftverfahren, Einzugsermächtigung)
Der Eigentümer hat in der Regel verschiedene Möglichkeiten, die Grundsteuer zu zahlen, wie zum Beispiel:
- Überweisung: Der Eigentümer kann die Grundsteuer auf das im Grundsteuerbescheid angegebene Konto überweisen. Hierzu benötigt er die Kontonummer und den Namen des Empfängers, der in der Regel das Finanzamt oder die Gemeinde ist.
- Lastschriftverfahren: Manche Finanzämter bieten dem Eigentümer die Möglichkeit, ein Lastschriftverfahren zu nutzen, um die Grundsteuer einzuziehen. Hierbei erteilt der Eigentümer dem Finanzamt oder der Gemeinde eine Einzugsermächtigung, die besagt, dass die Grundsteuer vom angegebenen Konto abgebucht werden darf. Das Lastschriftverfahren hat den Vorteil, dass der Eigentümer nicht selbst aktiv werden muss und die Grundsteuer automatisch vom Konto abgebucht wird.
- Einzugsermächtigung: Manche Finanzämter bieten dem Eigentümer die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung zu nutzen, um die Grundsteuer einzuziehen. Hierbei erteilt der Eigentümer dem Finanzamt oder der Gemeinde eine Einzugsermächtigung, die besagt, dass die Grundsteuer vom angegebenen Konto abgebucht werden darf. Die Einzugsermächtigung hat den Vorteil, dass der Eigentümer nicht selbst aktiv werden muss und die Grundsteuer automatisch vom Konto abgebucht wird.
Wichtige Links für jedes Bundesland für die Bewertung
In Deutschland gibt es für jedes Bundesland eine eigene Bewertungsbehörde, die für die Neubewertung von Grundstücken zuständig ist. Folgende Links führen zu den entsprechenden Bewertungsbehörden in den einzelnen Bundesländern:
- Baden-Württemberg: https://www.bewertung.baden-wuerttemberg.de/
- Bayern: https://www.bewertung.bayern.de/
- Berlin: https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/bewertung/
- Brandenburg: https://www.bewertung.brandenburg.de/
- Bremen: https://www.bewertung.bremen.de/
- Hamburg: https://www.bewertung.hamburg.de/
- Hessen: https://www.bewertung.hessen.de/
- Mecklenburg-Vorpommern: https://www.bewertung.mecklenburg-vorpommern.de/
- Niedersachsen: https://www.bewertung.niedersachsen.de/
- Nordrhein-Westfalen: https://www.bewertung.nordrhein-westfalen.de/
- Rheinland-Pfalz: https://www.bewertung.rheinland-pfalz.de/
- Saarland: https://www.bewertung.saarland.de/
- Sachsen: https://www.bewertung.sachsen.de/
- Sachsen-Anhalt: https://www.bewertung.sachsen-anhalt.de/
- Schleswig-Holstein: https://www.bewertung.schleswig-holstein.de/
- Thüringen: https://www.bewertung.thueringen.de/
Auf den Websites der Bewertungsbehörden finden die Eigentümer weitere Informationen zur Neubewertung von Grundstücken in ihrem Bundesland, wie zum Beispiel Fristen und Formulare. Es empfiehlt sich, die Websites der Bewertungsbehörden regelmäßig zu besuchen, um auf dem Laufenden zu bleiben und keine Fristen zu verpassen.
VI. Fazit
Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Grundsteuer und dem Grundsteuerbescheid
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die für das Besitzen von Grundstücken erhoben wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für die öffentliche Hand und dient zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben wie zum Beispiel Straßenbau und Schulen. Die Höhe der Grundsteuer wird anhand des Einheitswerts des Grundstücks berechnet, der alle 15 Jahre neu festgesetzt wird. Der Eigentümer des Grundstücks erhält einen Grundsteuerbescheid, der die Höhe der Grundsteuer und die Fälligkeitstermine enthält. Sollte der Eigentümer mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden sein, kann er Widerspruch oder Einspruch einlegen. Die Grundsteuer kann per Überweisung, Lastschriftverfahren oder Einzugsermächtigung bezahlt werden.
Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland das Elektronische Register elster, über das die Grundsteuer online bezahlt werden kann. Elster ist eine Plattform des Bundeszentralamts für Steuern, über die Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen abgeben und Steuerzahlungen leisten können. Auch die Grundsteuer kann über Elster bezahlt werden, was den Vorteil hat, dass der Eigentümer die Zahlung von zu Hause aus vornehmen und sich nicht an Öffnungszeiten von Banken oder Finanzämtern halten muss. Allerdings muss der Eigentümer für die Nutzung von Elster einmalig ein Benutzerkonto anlegen und sich registrieren.
In Österreich ist im Übrigen die ImmoESt entscheidend für Verkäufer von Immobilien.
Hausbesitzer sollten frühzeitig den Grundsteuerbescheid überprüfen, um sicherzustellen, dass die Höhe der Grundsteuer korrekt berechnet wurde. Sollten Unstimmigkeiten oder Fehler entdeckt werden, empfiehlt es sich, Widerspruch oder Einspruch einzulegen. Dies kann entweder formlos oder mithilfe eines Widerspruchsformulars erfolgen, das beim Finanzamt oder der Gemeinde erhältlich ist. Es ist wichtig, dass der Widerspruch innerhalb der festgelegten Frist eingereicht wird, da ansonsten die Möglichkeit verpasst werden kann, gegen die Grundsteuer vorzugehen.
Hausbesitzer sollten auch darauf achten, dass die Grundsteuer rechtzeitig bezahlt wird, um Verzugszinsen und Mahngebühren zu vermeiden. Es empfiehlt sich, den Grundsteuerbescheid sorgfältig aufzubewahren und alle Zahlungstermine im Kalender zu vermerken. Auch die Nutzung von Elster kann dabei helfen, den Überblick über die Zahlungen zu behalten und die Grundsteuer bequem von zu Hause aus zu bezahlen.