Grundsteuerveranlagung für 2024: Ein Überblick über die wichtigsten Informationen, vom Inhalt bis zu Einsprüchen

Felix Gerlach Co-Founder

Felix Gerlach

26. Jun 2024

I. Einleitung

Definition: Was ist Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die auf den Besitz von Grundstücken erhoben wird. Sie dient zur Finanzierung der allgemeinen Aufgaben der lokalen Behörden, wie beispielsweise Schulen, Straßen und öffentliche Einrichtungen. Die Höhe der Grundsteuer wird auf der Grundlage des Wertes und der Nutzung des Grundstücks berechnet.

In Deutschland wird die Grundsteuer durch § 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) geregelt. Demnach haben die Gemeinden das Recht, eine Steuer auf die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zu erheben. Die Höhe der Grundsteuer wird durch den von jeder Gemeinde selbst festgelegten Steuersatz bestimmt, sodass die Grundsteuer von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann.

Es gibt zwei Arten von Grundsteuern: Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen erhoben und basiert auf deren Nutzwert. Die Grundsteuer B wird auf alle anderen Flächen erhoben und basiert auf deren Einheitswert, der sich aus dem Marktwert der Fläche und dem Wert der darauf befindlichen Gebäude berechnet.

In Deutschland müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden Grundsteuer zahlen, unabhängig davon, ob sie das Grundstück oder Gebäude selbst nutzen oder vermieten. Bestimmte Grundstücke und Gebäude, wie Kirchen, Museen und Unterkünfte für Asylbewerber, sind jedoch von der Grundsteuer befreit.

Die Grundsteuer wird von den Steuerbehörden erhoben. Jedes Jahr wird ein Grundsteuerbescheid verschickt, in dem die Höhe der Grundsteuer für das kommende Jahr angegeben ist. Diese Bemessung kann sich aufgrund von Änderungen an der Immobilie oder ihrer Nutzung ändern. Eigentümer können gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen. Die Grundsteuer ist in der Regel vierteljährlich zu entrichten und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Bescheids bezahlt werden. Es gibt verschiedene Zahlungsmethoden, wie z. B. Lastschrift oder Lastschriftgenehmigung. Eine rechtzeitige Zahlung ist wichtig, um Mahngebühren und Zinsen zu vermeiden.

In Deutschland wird regelmäßig über die Höhe und Berechnung der Grundsteuer diskutiert. Kritiker halten sie für ungerecht, da sie nicht nur vom Wert der Immobilie, sondern auch von ihrer Nutzung abhängt. Andere sehen sie als wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und als faire Möglichkeit zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen. Dennoch gibt es immer wieder Bestrebungen, das Grundsteuersystem zu reformieren und zu vereinfachen.

Warum ist die Grundsteuer wichtig?

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen und trägt somit zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen bei. Dazu gehören beispielsweise Schulen, Straßen, öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen. Ohne Grundsteuer müssten Kommunen auf andere Einnahmequellen zurückgreifen, um diese Aufgaben zu erfüllen.

Die Grundsteuer ist auch wichtig, um eine gerechte Lastenverteilung innerhalb der Gemeinschaft zu gewährleisten. Sie stellt sicher, dass diejenigen, die von öffentlichen Dienstleistungen profitieren, auch einen entsprechenden Beitrag leisten. So tragen beispielsweise Hausbesitzer, die von gut ausgebauten Straßen und Schulen profitieren, auch zu deren Finanzierung bei.

Darüber hinaus ist die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für den Staat. Durch die Erhebung der Grundsteuer werden Steuereinnahmen generiert, die wiederum für den Bundeshaushalt verwendet werden können. Die Grundsteuer trägt somit auch zur Finanzierung von Aufgaben bei, die über die Gemeinden hinausgehen, wie beispielsweise Verteidigung oder Sozialleistungen.

Insgesamt ist die Grundsteuer daher ein wichtiger Faktor für die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und die Gewährleistung einer gerechten Lastenverteilung innerhalb der Gemeinden und des Bundes.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Faktoren, die die Höhe der Grundsteuer beeinflussen (z. B. Wert der Immobilie, Lage usw.)

Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Wertes der Immobilie und ihrer Nutzung berechnet. Es gibt zwei Arten von Grundsteuern: Grundsteuer A und Grundsteuer B.

Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Flächen erhoben und basiert auf deren Nutzwert. Dieser hängt wiederum von der Art der Nutzung der Fläche ab, beispielsweise davon, ob sie für die Landwirtschaft oder die Forstwirtschaft genutzt wird.

Die Grundsteuer B wird auf alle anderen Grundstücke erhoben und basiert auf ihrem Einheitswert, der sich aus dem Marktwert des Grundstücks und dem Wert der darauf befindlichen Gebäude ergibt. Der Marktwert des Grundstücks wird wiederum anhand verschiedener Faktoren wie Größe, Lage und Zustand des Grundstücks ermittelt. Der Wert der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude wird ebenfalls berücksichtigt.

Zusätzlich zu diesen Faktoren kann auch der Bewertungssatz der Gemeinde die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Der Bewertungssatz ist der Prozentsatz, um den die Grundsteuer erhöht wird, und wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt.

Als Beispiel

Angenommen, die Immobilie hat einen Marktwert von 500.000 € und es befinden sich darauf Gebäude im Wert von 300.000 €. Der Bewertungssatz der Gemeinde beträgt 500 %. Dann würde die Grundsteuer B für diese Immobilie wie folgt berechnet werden: (500.000 € + 300.000 €) * 500 % = 1.400.000 € * 500 % = 7.000 €. Die Grundsteuer A hingegen würde nur für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke berechnet werden und sich nach dem Nutzungswert statt nach dem Einheitswert richten.

Berechnungsformel für die Grundsteuer

Die Berechnungsformel für die Grundsteuer B lautet wie folgt:

Grundsteuer B = (Marktwert des Grundstücks + Wert der darauf befindlichen Gebäude) * kommunale Bemessungsgrundlage

Die Berechnungsformel für die Grundsteuer A lautet hingegen wie folgt:

Grundsteuer A = Nutzwert der Immobilie * Kommunaler Bewertungssatz

Um das vorherige Beispiel aufzugreifen: Nehmen wir an, dass die Immobilie einen Marktwert von 500.000 € hat und dass sich darauf Gebäude im Wert von 300.000 € befinden. Der Bewertungssatz der Gemeinde beträgt 500 %. Dann würde die Grundsteuer B für diese Immobilie wie folgt berechnet werden:

Grundsteuer B = (500.000 Euro + 300.000 Euro) 500 % = 1.400.000 Euro 500 % = 7.000 Euro

Die Grundsteuer A hingegen würde nur für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen berechnet und würde sich nach dem Nutzungswert statt nach dem Standardwert richten.

Berechnungsformel für die Grundsteuer

Die Berechnungsformel für die Grundsteuer B lautet wie folgt:

Grundsteuer B = (Marktwert des Grundstücks + Wert der darauf befindlichen Gebäude) * kommunale Steuerbemessungsgrundlage

Die Berechnungsformel für die Grundsteuer A lautet hingegen wie folgt:

Grundsteuer A = Nutzwert der Immobilie * Kommunaler Bewertungssatz

Um das vorherige Beispiel aufzugreifen: Nehmen wir an, dass die Immobilie einen Marktwert von 500.000 € hat und dass sich darauf Gebäude im Wert von 300.000 € befinden. Der Bewertungssatz der Gemeinde beträgt 500 %. Dann würde die Grundsteuer B für diese Immobilie wie folgt berechnet werden:

Grundsteuer B = (500.000 Euro + 300.000 Euro) 500 % = 1.400.000 Euro 500 % = 7.000 Euro

Die Grundsteuer A hingegen würde nur für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen berechnet und würde sich nach dem Nutzungswert statt nach dem Standardwert richten.

Berechnungsformel für die Grundsteuer

Die Berechnungsformel für die Grundsteuer B lautet wie folgt:

Grundsteuer B = (Marktwert des Grundstücks + Wert der darauf befindlichen Gebäude) * kommunale Steuerbemessungsgrundlage

Die Berechnungsformel für die Grundsteuer A lautet hingegen wie folgt:

Grundsteuer A = Nutzwert der Immobilie * Kommunaler Bewertungssatz

Um das vorherige Beispiel aufzugreifen: Nehmen wir an, dass die Immobilie einen Marktwert von 500.000 € hat und dass sich darauf Gebäude im Wert von 300.000 € befinden. Der Bewertungssatz der Gemeinde beträgt 500 %. Dann würde die Grundsteuer B für diese Immobilie wie folgt berechnet werden:

Grundsteuer B = (500.000 Euro + 300.000 Euro) * 500 % = 1.400.000 Euro * 500 % = 7.000 Euro

Die Grundsteuer A hingegen würde nur für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen berechnet und würde sich nach dem Nutzungswert statt nach dem Standardwert richten.

Änderungen der Verschuldungsquoten

Der Steuerzahlerverband Nordrhein-Westfalen befürchtet, dass die Grundsteuer im nächsten Jahr in rund 60 % der Städte und Gemeinden des Bundeslandes steigen könnte. Grund dafür ist, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember das Kommunalfinanzierungsgesetz 2023 verabschiedet hat, das die Voraussetzungen für umfangreiche Steuererhöhungen schafft.

In Rheinland-Pfalz werden auch die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer erhöht, was viele Gemeinden nachahmen. Auch in Hessen gibt es Erhöhungen, beispielsweise in der Gemeinde Oberursel, wo die Grundsteuer B von 750 auf 947 Punkte angehoben wurde, oder in Lampertheim im Landkreis Bergstraße, wo die Grundsteuer B von 460 auf 580 Punkte und die Grundsteuer A (für Landwirte und Forstbetriebe) von 330 auf 430 Punkte gestiegen ist.

Im Hochtaunuskreis sind die Grundsteuer A und B von 450 auf 595 Punkte und die Gewerbesteuer von 357 auf 400 Punkte gestiegen. Es gibt jedoch auch Gemeinden, die ihre Pläne für Erhöhungen nicht durchsetzen konnten, wie beispielsweise Hohenstein im Rheingau-Taunus-Kreis, dessen Gemeinderat die geplante Erhöhung der Grundsteuer B von 735 auf 1135 Punkte und der Gewerbesteuer von 380 auf 500 Punkte abgelehnt hat.

In Niedersachsen rechnet der Steuerzahlerverband mit steigenden Sätzen für die Grundsteuer und Gewerbesteuer. Laut einer Umfrage des Beratungsunternehmens EY planen 35 % der Gemeinden im Bundesland eine Erhöhung, darunter auch die Landeshauptstadt Hannover mit einem Sprung von 600 auf 700 Punkte zum 1. Januar 2024. In Mecklenburg-Vorpommern müssen sich die Bürger in Rostock, Ribnitz-Damgarten und Neubukow auf höhere Kosten einstellen. Bislang sind keine Berichte über Grundsteuererhöhungen in Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Schleswig-Holstein bekannt.

Grundsteuerbescheid Änderungen 2023

III. Der Grundsteuerbescheid

Was ist eine Grundsteuerveranlagung?

Eine Grundsteuerveranlagung ist ein Schreiben, in dem die Höhe der Grundsteuer für das kommende Jahr angegeben ist. Es wird vom Finanzamt versandt und gilt als verbindliche Zahlungsaufforderung. Die Grundsteuerveranlagung wird jedes Jahr ausgestellt und kann sich aufgrund von Änderungen an der Immobilie oder ihrer Nutzung ändern.

Der Grundsteuerbescheid enthält in der Regel folgende Angaben:

  • die Höhe der Grundsteuer für das kommende Jahr
  • Der Zeitraum, für den die Grundsteuer gilt (z. B. Januar bis Dezember)
  • das Datum, an dem die Grundsteuer fällig ist (z. B. vierteljährlich)
  • die Kontonummer oder die Bankverbindung, auf die die Grundsteuer überwiesen werden kann
  • Falls zutreffend, eine Einzugsermächtigung oder ein Lastschriftverfahren für die Erhebung der Grundsteuer.

Es ist wichtig, den Grundsteuerbescheid sorgfältig zu lesen und gegebenenfalls zu überprüfen, ob die berechnete Grundsteuer korrekt ist. Ist der Eigentümer mit dem Grundsteuerbescheid nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen und seinen Standpunkt darlegen. Dazu hat er nach Erhalt des Grundsteuerbescheids zwei Monate Zeit. Der Widerspruch kann beim Finanzamt oder beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Es ist wichtig, dass die Grundsteuer rechtzeitig bezahlt wird, da sonst Mahngebühren und Zinsen anfallen können. Die Grundsteuer ist in der Regel vierteljährlich zu entrichten und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Grundsteuerbescheids bezahlt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Grundsteuer zu bezahlen, beispielsweise per Lastschrift oder Lastschriftgenehmigung.

Neubewertung aller Immobilien in Deutschland

In Deutschland findet derzeit eine Neubewertung von Immobilien statt. Das bedeutet, dass alle Immobilien im Bundesgebiet neu bewertet und die zur Berechnung der Grundsteuer herangezogenen Einheitswerte angepasst werden.

Die Neubewertung findet alle 15 Jahre statt und ist Teil des sogenannten Bewertungsgesetzes. Die letzte Neubewertung der Immobilien erfolgte 1964, weshalb nun eine Neubewertung fällig ist. Die Neubewertung soll die Einheitswerte an die aktuellen Marktpreise anpassen und damit eine gerechtere Bemessung der Grundsteuer erreichen.

Die Neubewertung wird von den zuständigen Bewertungsbehörden durchgeführt und ist für Grundstückseigentümer in der Regel kostenlos.

Wer kann die „Grundsteuererklärung für Privatimmobilien“ verwenden?

Die „Grundsteuererklärung für Privatgrundstücke“ ist ein Formular, mit dem Eigentümer von Privatgrundstücken die Grundsteuer für ihr Grundstück berechnen können. Dieses Formular ist in der Regel bei der zuständigen Steuerbehörde oder Gemeinde erhältlich und kann auch online von den entsprechenden Websites heruntergeladen werden.

Um die „Grundsteuererklärung für Privatimmobilien“ nutzen zu können, muss der Eigentümer folgende Angaben machen:

  • Größe der Immobilie
  • Grundbuchnummer (falls verfügbar), Bezirk, Parzelle, Parzellennummer
  • Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil an der Immobilie
  • Steuernummer/Aktenzeichen der Immobilie
  • Standardgrundstückswert
  • Genaues Baujahr des Gebäudes (ab 1949)
  • Wohnfläche der Immobilie
  • Anzahl der Garagenstellplätze
  • Kontaktdaten der Eigentümer und ihre Anteile an der Immobilie.

Der Eigentümer kann diese Informationen zur Berechnung der Grundsteuer für sein Grundstück verwenden. Es ist wichtig, dass die Informationen korrekt und vollständig sind, da die berechnete Grundsteuer sonst möglicherweise falsch ist.

Die „Grundsteuererklärung für Privatgrundstücke“ ist in der Regel keine verbindliche Grundsteuerveranlagung und dient lediglich als Orientierungshilfe für den Eigentümer. Die endgültige Grundsteuerveranlagung wird vom Finanzamt oder der Gemeinde ausgestellt und berücksichtigt alle relevanten Faktoren, die die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Die Grundsteuerveranlagung ist für den Eigentümer verbindlich und muss von ihm bezahlt werden, sofern kein Einspruch oder Widerspruch eingelegt wird.

Wann wird ein Grundsteuerbescheid verschickt?

Ein Grundsteuerbescheid wird in der Regel jedes Jahr versandt. Er wird von dem für die Erhebung der Grundsteuer in der Gemeinde zuständigen Finanzamt ausgestellt. Der Grundsteuerbescheid wird in der Regel im Laufe des Jahres versandt, für das er gilt. Das genaue Datum, an dem der Grundsteuerbescheid versandt wird, hängt von den jeweiligen Finanzämtern ab und kann daher von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

Die Grundsteuerbescheide werden jedoch in der Regel so früh wie möglich verschickt, damit der Eigentümer genügend Zeit hat, die Grundsteuer zu bezahlen. Es ist wichtig, dass die Grundsteuer rechtzeitig bezahlt wird, da sonst Mahngebühren und Zinsen anfallen können. Die Grundsteuer ist in der Regel vierteljährlich fällig und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Grundsteuerbescheids bezahlt werden.

Wer verschickt die Grundsteuerbescheide?

Der Grundsteuerbescheid wird von dem für die Erhebung der Grundsteuer in der Gemeinde zuständigen Finanzamt versandt. In Deutschland gibt es verschiedene Finanzämter, die für die Erhebung von Steuern zuständig sind. Welches Finanzamt für die Erhebung der Grundsteuer in einer bestimmten Gemeinde zuständig ist, hängt vom Standort der Gemeinde und dem jeweiligen Finanzamtbezirk ab.

Die Grundsteuerveranlagung wird vom Finanzamt ausgestellt und anschließend an den Eigentümer der Immobilie versandt. Die Grundsteuerveranlagung gilt als verbindliche Zahlungsaufforderung und enthält in der Regel Angaben zur Höhe der Grundsteuer, zum Zeitraum, für den sie gilt, und zum Fälligkeitsdatum. Es ist wichtig, die Grundsteuerveranlagung sorgfältig zu lesen und gegebenenfalls zu überprüfen, ob die berechnete Grundsteuer korrekt ist.

Wo erhalte ich den Grundsteuerbescheid?

Der Grundsteuerbescheid wird von dem für die Erhebung der Grundsteuer in der Gemeinde zuständigen Finanzamt versandt. Er wird in der Regel per Post an den Eigentümer der Immobilie geschickt. Ist der Eigentümer der Immobilie unbekannt oder hat er keine Postanschrift, kann der Grundsteuerbescheid auch an der Immobilie angebracht werden.

Was enthält ein Grundsteuerbescheid?

Ein Grundsteuerbescheid enthält in der Regel die folgenden Informationen:

  • Die Höhe der Grundsteuer für das kommende Jahr: Der Grundsteuerbescheid enthält die Höhe der Grundsteuer, die der Eigentümer der Immobilie im kommenden Jahr zu zahlen hat. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Wertes der Immobilie und ihrer Nutzung berechnet. Es gibt zwei Arten von Grundsteuern: Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben und basiert auf ihrem Nutzungswert. Die Grundsteuer B wird auf alle anderen Grundstücke erhoben und basiert auf ihrem Einheitswert, der sich aus dem Marktwert des Grundstücks und dem Wert der darauf befindlichen Gebäude ergibt.
  • Der Zeitraum, für den die Grundsteuer gilt: Der Grundsteuerbescheid gibt den Zeitraum an, für den die Grundsteuer gilt. In der Regel gilt die Grundsteuer für ein Kalenderjahr, d. h. von Januar bis Dezember.
  • Das Datum, an dem die Grundsteuer fällig ist: Das Datum, an dem die Grundsteuer fällig ist, ist in der Grundsteuerbescheinigung angegeben. Die Grundsteuer ist in der Regel vierteljährlich fällig und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Grundsteuerbescheinigung bezahlt werden.
  • Die Kontonummer oder Bankverbindung, auf die die Grundsteuer überwiesen werden kann: Der Grundsteuerbescheid enthält die Kontonummer oder Bankverbindung, auf die die Grundsteuer überwiesen werden kann. Der Eigentümer hat in der Regel verschiedene Möglichkeiten, die Grundsteuer zu bezahlen, z. B. per Lastschrift oder Lastschriftvollmacht.
  • Gegebenenfalls eine Einzugsermächtigung oder ein Lastschriftverfahren für die Erhebung der Grundsteuer: Einige Finanzämter bieten Grundstückseigentümern die Möglichkeit, eine Einzugsermächtigung oder ein Lastschriftverfahren für die Erhebung der Grundsteuer zu nutzen. In diesem Fall wird die Grundsteuer automatisch vom angegebenen Konto abgebucht, ohne dass der Grundstückseigentümer etwas unternehmen muss.

IV. Einspruch gegen die Grundsteuerveranlagung

Gründe für einen Einspruch (z. B. fehlerhafte Berechnung, ungerechtfertigt hohe Steuer)

Es gibt verschiedene Gründe, warum der Eigentümer einer Immobilie gegen eine Grundsteuerveranlagung Einspruch einlegen kann. Hier sind einige Beispiele:

  • Falsche Berechnung: Der Eigentümer kann Einspruch einlegen, wenn er der Meinung ist, dass die berechnete Grundsteuer falsch ist. Dabei kann er sich beispielsweise auf Änderungen an der Immobilie oder ihrer Nutzung berufen, die zu einer anderen Grundsteuerberechnung führen sollten.
  • Unangemessen hohe Steuer: Der Eigentümer kann Einspruch einlegen, wenn er der Meinung ist, dass die Grundsteuer unangemessen hoch ist. Dabei kann er sich beispielsweise auf vergleichbare Immobilien in der Umgebung beziehen, deren Grundsteuer deutlich niedriger ist.
  • Falsche Angaben in der Grundsteuerveranlagung: Der Eigentümer kann Widerspruch einlegen, wenn die Grundsteuerveranlagung falsche Angaben enthält, beispielsweise falsche Grundstücksflächen oder falsche Nutzungsarten.
  • Keine Kenntnis von der Nutzung der Immobilie: Der Eigentümer kann Widerspruch einlegen, wenn er keine Kenntnis von der Nutzung der Immobilie hatte und daher nicht in der Lage war, die Grundsteuer zu zahlen. In diesem Fall muss er jedoch nachweisen, dass er keine Kenntnis von der Nutzung der Immobilie hatte und dass er alles in seiner Macht Stehende unternommen hat, um Kenntnis von der Nutzung zu erlangen.

Es ist wichtig, dass der Eigentümer in der Einspruchsschrift klar darlegt, warum er die berechnete Grundsteuer für falsch hält und welche Änderungen er wünscht. Er sollte sich dabei auf Fakten und Beweise stützen und gegebenenfalls Unterlagen wie Grundrisse oder Nutzungsvereinbarungen beifügen. Nach Einreichung des Einspruchs prüft das Finanzamt oder das Amtsgericht den Fall und entscheidet, ob die Grundsteuer korrekt berechnet wurde oder ob sie angepasst werden muss. Der Eigentümer wird über das Ergebnis informiert und hat die Möglichkeit, gegebenenfalls gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Wie kann ich Einspruch gegen die Grundsteuerveranlagung einlegen?

Wenn der Eigentümer mit der Festsetzung der Grundsteuer nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen und seine Sicht der Dinge darlegen. Dazu hat er ab Erhalt der Grundsteuerbescheinigung zwei Monate Zeit. Der Widerspruch kann beim Finanzamt oder beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.

Um Einspruch einzulegen, muss der Eigentümer in der Regel ein Formular ausfüllen und darlegen, warum er mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden ist. Er kann beispielsweise auf Änderungen an der Immobilie oder ihrer Nutzung verweisen, die zu einer anderen Berechnung der Grundsteuer führen sollten.

Der Einspruch kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wird der Einspruch mündlich eingereicht, muss er in der Regel schriftlich bestätigt werden. Es ist ratsam, den Einspruch schriftlich einzureichen, da dies eine bessere Nachvollziehbarkeit gewährleistet.

Nachdem der Einspruch eingereicht wurde, prüft das Finanzamt oder das Amtsgericht den Fall und entscheidet, ob die Grundsteuer korrekt berechnet wurde oder ob sie angepasst werden muss. Der Eigentümer wird über das Ergebnis informiert und hat die Möglichkeit, gegebenenfalls gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

V. Zahlung der Grundsteuer

Wann ist die Grundsteuer fällig?

In der Regel ist die Grundsteuer vierteljährlich fällig und muss innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Grundsteuerbescheids bezahlt werden. Das bedeutet, dass die Grundsteuer in vier Raten zu je einem Viertel des Gesamtbetrags fällig wird. Die genauen Fälligkeitstermine sind im Grundsteuerbescheid angegeben und können je nach Finanzamt und Gemeinde variieren.

Es ist wichtig, dass der Eigentümer die Grundsteuer rechtzeitig bezahlt, da sonst Zinsen und Mahngebühren anfallen können. Wenn der Eigentümer aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, die Grundsteuer zu bezahlen, kann er möglicherweise einen Aufschub oder eine Befreiung beantragen. Dazu muss er sich an das Finanzamt oder das örtliche Gericht wenden und seine finanzielle Situation darlegen.

Zahlungsoptionen (z. B. Lastschrift, Lastschriftgenehmigung)

Der Eigentümer hat in der Regel verschiedene Möglichkeiten, die Grundsteuer zu bezahlen, beispielsweise:

  • Banküberweisung: Der Eigentümer kann die Grundsteuer auf das in der Grundsteuerbescheinigung angegebene Konto überweisen. Dazu benötigt er die Kontonummer und den Namen des Empfängers, in der Regel das Finanzamt oder die Gemeinde.
  • Lastschriftverfahren: Einige Finanzämter bieten Grundstückseigentümern die Möglichkeit, die Grundsteuer per Lastschriftverfahren einzuziehen. In diesem Fall erteilt der Grundstückseigentümer dem Finanzamt oder der Gemeinde eine Einzugsermächtigung, wonach die Grundsteuer vom angegebenen Konto abgebucht werden darf. Das Lastschriftverfahren hat den Vorteil, dass der Eigentümer selbst nichts unternehmen muss und die Grundsteuer automatisch vom Konto abgebucht wird.
  • Lastschriftgenehmigung: Einige Finanzämter bieten Grundstückseigentümern die Möglichkeit, die Grundsteuer per Lastschrift einzuziehen. In diesem Fall erteilt der Grundstückseigentümer dem Finanzamt oder der Gemeinde eine Lastschriftgenehmigung, wonach die Grundsteuer vom angegebenen Konto abgebucht werden darf. Die Lastschriftgenehmigung hat den Vorteil, dass der Eigentümer selbst nichts unternehmen muss und die Grundsteuer automatisch vom Konto abgebucht wird.

VI. Schlussfolgerung

Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Grundsteuer und zum Grundsteuerbescheid

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf das Eigentum an Grundstücken erhoben wird. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für den öffentlichen Sektor und wird zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen wie Straßenbau und Schulen verwendet. Die Höhe der Grundsteuer wird auf der Grundlage des geschätzten Wertes der Immobilie berechnet, der alle 15 Jahre neu bewertet wird. Der Eigentümer der Immobilie erhält einen Grundsteuerbescheid, der die Höhe der Grundsteuer und die Fälligkeitstermine enthält. Ist der Eigentümer mit der Höhe der Grundsteuer nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen oder Einspruch einlegen. Die Grundsteuer kann per Banküberweisung, Lastschrift oder Lastschriftvollmacht bezahlt werden.

Seit einiger Zeit gibt es in Deutschland das elektronische Register Elster, über das die Grundsteuer online bezahlt werden kann. Elster ist eine Plattform der Bundeszentralstelle für Steuern, über die Steuerzahler ihre Steuererklärungen einreichen und Steuerzahlungen vornehmen können. Die Grundsteuer kann ebenfalls über Elster bezahlt werden, was den Vorteil hat, dass Eigentümer Zahlungen von zu Hause aus vornehmen können und nicht an die Öffnungszeiten von Banken oder Finanzämtern gebunden sind. Allerdings müssen Eigentümer ein Benutzerkonto erstellen und sich einmalig registrieren, um Elster nutzen zu können.

In Österreich ist übrigens die ImmoESt für Verkäufer von Immobilien von entscheidender Bedeutung.

Hausbesitzer sollten ihre Grundsteuerveranlagung frühzeitig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Höhe der Grundsteuer korrekt berechnet wurde. Werden Unstimmigkeiten oder Fehler festgestellt, ist es ratsam, Einspruch oder Widerspruch einzulegen. Dies kann entweder informell oder mithilfe eines Einspruchsformulars erfolgen, das beim Finanzamt oder bei der örtlichen Behörde erhältlich ist. Es ist wichtig, dass der Einspruch innerhalb der vorgeschriebenen Frist eingereicht wird, da sonst die Möglichkeit, die Grundsteuer anzufechten, verloren gehen kann.

Hausbesitzer sollten auch sicherstellen, dass die Grundsteuer pünktlich bezahlt wird, um Verzugszinsen und Mahngebühren zu vermeiden. Es ist ratsam, den Grundsteuerbescheid sorgfältig aufzubewahren und alle Zahlungstermine in Ihrem Kalender zu notieren. Mit Elster können Sie auch Ihre Zahlungen im Blick behalten und die Grundsteuer bequem von zu Hause aus bezahlen.