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Generalvollmacht mit Notar: Kosten, Vorlagen & Muster

Felix Gerlach

10. Aug 2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Notar immer erforderlich? Nein. Eine Generalvollmacht kann grundsätzlich auch privatschriftlich erteilt werden. Für bestimmte Rechtsgeschäfte und Einsatzbereiche können jedoch besondere Formanforderungen gelten, weshalb eine notarielle Gestaltung je nach gewünschtem Umfang sinnvoll oder erforderlich sein kann.
  • Warum trotzdem zum Notar? Bei einer notariellen Beurkundung werden Identität und Erklärungen des Vollmachtgebers dokumentiert und der Notar berät zur rechtssicheren Gestaltung. Das kann insbesondere bei weitreichenden Vermögensangelegenheiten, Immobilien oder einer langfristigen Vorsorge relevant sein.
  • Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar? Die Gebühren sind in Deutschland nicht frei verhandelbar, sondern richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich sind insbesondere Geschäftswert und Art der notariellen Tätigkeit.
  • Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht? Die Begriffe überschneiden sich in der Praxis, sind aber nicht einfach gleichzusetzen. Entscheidend ist, welche Lebensbereiche abgedeckt werden und ab welchem Zeitpunkt der Bevollmächtigte handeln können soll.
  • Vorlage verwenden? Ein Muster kann bei der Vorbereitung helfen, sollte bei weitreichenden Vollmachten aber nicht ungeprüft übernommen werden. Umfang, Geltungsdauer, Widerruf, einzelne Befugnisse und gegebenenfalls die Fortgeltung über den Tod hinaus sollten zum konkreten Fall passen.

Generalvollmacht mit Notar

I. Einleitung

Definition und Erklärung des Begriffs "Generalvollmacht"

Eine Generalvollmacht ist eine Art von Vollmacht, bei der eine Person (Vollmachtgeber) einem anderen (Bevollmächtigten) die Befugnis erteilt, in seinem Namen bestimmte rechtliche Handlungen durchzuführen. Diese Handlungen können sehr vielseitig sein und reichen von der Verwaltung des Vermögens des Vollmachtgebers bis hin zur Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Eine Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten eine breite Handlungsfreiheit im Namen des Vollmachtgebers und ist in der Regel unbeschränkt in Bezug auf Zeit und Gegenstand. Im Gegensatz dazu gibt eine besondere Vollmacht dem Bevollmächtigten nur die Befugnis, bestimmte, im Voraus festgelegte Handlungen durchzuführen.

Besonders häufig wird die Generalvollmacht mit der Vorsorgevollmacht verwechselt. Beide können einer Vertrauensperson weitreichende Vertretungsmacht geben, unterscheiden sich jedoch insbesondere in ihrer konkreten Ausgestaltung, ihrem Zweck und dem vorgesehenen Einsatzzeitpunkt. Welche Variante für welchen Fall geeignet ist, erklären wir ausführlich im Artikel „Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht – Ein umfassender Leitfaden

II. Notwendigkeit eines Notars bei der Errichtung einer Generalvollmacht

Muss eine Generalvollmacht notariell beurkundet werden?

Eine Generalvollmacht muss nicht grundsätzlich notariell beurkundet werden. Viele Vollmachten können privatschriftlich erteilt werden und sind damit auch ohne Notartermin wirksam. Entscheidend ist jedoch, welche Rechtsgeschäfte der Bevollmächtigte später auf Grundlage der Vollmacht vornehmen können soll und welche Form dafür gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gerade bei einer Generalvollmacht kann die notarielle Gestaltung deshalb sinnvoll sein, weil sie typischerweise sehr weitreichende Befugnisse umfasst. Soll der Bevollmächtigte beispielsweise auch in wichtigen Vermögensangelegenheiten handeln oder soll die Vollmacht gegenüber Banken, Behörden und anderen Stellen möglichst eindeutig nachweisbar sein, bietet die notarielle Gestaltung zusätzliche Rechtssicherheit.

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn die Vollmacht für Rechtsgeschäfte eingesetzt werden soll, für die besondere Formvorschriften gelten. Deshalb sollte nicht pauschal gefragt werden, ob „eine Generalvollmacht“ einen Notar benötigt, sondern welche konkreten Handlungen mit ihr später möglich sein sollen.

Auch die Form der notariellen Mitwirkung ist zu unterscheiden: Eine notarielle Beglaubigung und eine notarielle Beurkundung sind nicht dasselbe. Bei weitreichenden General- und Vorsorgevollmachten kann eine notarielle Beratung insbesondere dabei helfen, Umfang, Grenzen, Widerruf und die gewünschte Geltungsdauer eindeutig festzulegen.

Wer lediglich eine weniger weitreichende Vollmacht benötigt, sollte deshalb zunächst prüfen, ob eine notarielle Form für den konkreten Anwendungsfall überhaupt notwendig ist.

Was kostet eine Generalvollmacht beim Notar?

Die Kosten einer notariellen Generalvollmacht sind in Deutschland nicht frei verhandelbar. Notarinnen und Notare rechnen ihre Tätigkeit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ab. Wie hoch die Rechnung im konkreten Fall ausfällt, hängt deshalb insbesondere davon ab, welcher Geschäftswert für den Vorgang maßgeblich ist und welche notarielle Tätigkeit tatsächlich erforderlich wird.

Eine pauschale Aussage wie „eine Generalvollmacht kostet beim Notar immer 100 oder 200 Euro“ ist deshalb wenig hilfreich. Bei einer umfassenden General- oder Vorsorgevollmacht können insbesondere die Vermögensverhältnisse des Vollmachtgebers für die Ermittlung des Geschäftswerts relevant sein. Zusätzlich können je nach Vorgang Auslagen, Dokumentenpauschalen und Umsatzsteuer hinzukommen.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen einer bloßen Beglaubigung und einer notariellen Beurkundung. Welche Gebühren entstehen, hängt auch davon ab, welche notarielle Leistung für die gewünschte Vollmacht erforderlich oder gewählt wird. Die Kosten sollten deshalb immer im Zusammenhang mit dem konkreten Umfang der Generalvollmacht betrachtet werden.

Wer mehrere Vorsorgedokumente miteinander kombiniert, sollte nicht nur die Generalvollmacht isoliert betrachten. Häufig werden beispielsweise Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weitere Regelungen gemeinsam vorbereitet. Dadurch kann sich die Kostenstruktur gegenüber einer einzelnen Erklärung unterscheiden.

Eine ausführliche Übersicht mit konkreten Kostenbeispielen und den Besonderheiten bei kombinierten Vorsorgedokumenten findest du im Artikel Was kostet eine Patientenverfügung und Generalvollmacht (2025): Kostentabelle & Besonderheiten.

Gründe für die Verwendung eines Notars

Auch wenn nicht jede Generalvollmacht zwingend notariell beurkundet werden muss, kann die notarielle Gestaltung bei weitreichenden Befugnissen erhebliche Vorteile bieten. Der Notar stellt die Identität des Vollmachtgebers fest, dokumentiert dessen Erklärungen und kann über die rechtlichen Folgen und die Gestaltung der Vollmacht aufklären.

Das ist besonders relevant, wenn die bevollmächtigte Person umfangreiche Vermögensangelegenheiten übernehmen, gegenüber Banken oder Behörden auftreten oder die Vollmacht langfristig für Vorsorgezwecke eingesetzt werden soll. Je größer die übertragenen Befugnisse sind, desto wichtiger ist eine eindeutige Formulierung, damit später keine Zweifel über Umfang und Gültigkeit der Vollmacht entstehen.

Eine notarielle Gestaltung kann außerdem sinnvoll sein, wenn die Generalvollmacht über viele Jahre verwendet werden soll oder besondere Regelungen – beispielsweise zur Fortgeltung bei Geschäftsunfähigkeit oder über den Tod hinaus – vorgesehen sind. In solchen Fällen geht es nicht nur um die Unterschrift, sondern vor allem darum, die gewünschten Befugnisse rechtlich eindeutig zu dokumentieren.

III. Inhalt und Form einer Generalvollmacht mit Notar

Erforderliche Angaben und Klauseln in einer Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht sollte bestimmte Angaben und Klauseln enthalten, um rechtsgültig und wirksam zu sein und Missverständnisse zu vermeiden. Folgende Angaben sollten in einer Generalvollmacht enthalten sein:

  1. Identität des Vollmachtgebers: Der Vollmachtgeber sollte mit vollständigem Namen und Anschrift genannt werden.
  2. Identität des Bevollmächtigten: Der Bevollmächtigte sollte ebenfalls mit vollständigem Namen und Anschrift genannt werden.
  3. Art der erteilten Vollmacht: Es sollte klar definiert werden, welche Art von Handlungen der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers vornehmen darf.
  4. Handlungsbefugnis: Es sollte klar definiert werden, in welchem Umfang der Bevollmächtigte handeln darf.
  5. Dauer der Vollmacht: Es sollte angegeben werden, ob die Vollmacht zeitlich begrenzt oder unbegrenzt erteilt wurde.
  6. Einschränkungen oder Bedingungen: Es sollten eventuelle Einschränkungen oder Bedingungen, die an die Vollmacht geknüpft sind, klar und eindeutig formuliert werden.
  7. Unterschriften: Es sollten die Unterschriften des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten enthalten sein, um die Rechtsgültigkeit und Wirksamkeit der Vollmacht zu bestätigen.
  8. Beurkundung: Die Vollmacht sollte von einem Notar beurkundet werden um die Rechtsgültigkeit und Wirksamkeit sowie die Echtheit der Unterschriften der Vertragspartner zu garantieren.

Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Angaben und Klauseln in der Vollmacht klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Vollmacht rechtsgültig und wirksam ist.

Empfehlenswerte Formulierungen und Gestaltungsmöglichkeiten

Um sicherzustellen, dass eine Generalvollmacht rechtsgültig und wirksam ist, empfiehlt es sich, bestimmte Formulierungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu verwenden. Folgende Empfehlungen können dabei helfen:

  1. Verwenden Sie präzise und eindeutige Formulierungen: Es ist wichtig, dass die Art der erteilten Vollmacht, die Handlungsbefugnis und eventuelle Einschränkungen oder Bedingungen klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Verwenden Sie präsente Formulierungen: Es empfiehlt sich, die Formulierungen in der Gegenwart zu verwenden, z.B. "Ich ermächtige Sie, Rechtsgeschäfte im Namen von mir abzuschließen."
  3. Erwähnen Sie die Dauer der Vollmacht: Es ist wichtig, anzugeben, ob die Vollmacht zeitlich begrenzt oder unbegrenzt erteilt wurde, um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass der Bevollmächtigte nur während der Dauer der Vollmacht handelt.
  4. Verwenden Sie eine Liste von Beispielen: Es kann hilfreich sein, eine Liste von Beispielen für die Art der erteilten Vollmacht, die Handlungsbefugnis oder eventuelle Einschränkungen oder Bedingungen bereitzustellen, um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass beide Parteien das gleiche Verständnis haben.
  5. Erwähnen Sie die Möglichkeit der Widerrufbarkeit: Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Vollmacht jederzeit von dem Vollmachtgeber widerrufen werden kann und dies sollte in der Vollmacht entsprechend formuliert werden.
  6. Verwenden Sie eine eindeutige und professionelle Form: Es empfiehlt sich, eine professionelle und gut strukturierte Form für die Vollmacht zu verwenden, die leicht zu lesen und zu verstehen ist, und die alle erforderlichen Angaben enthält.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vollmacht von einem Notar beurkundet werden sollte, um die Rechtsgültigkeit und Wirksamkeit zu garantieren. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Juristen beraten zu lassen.

Mögliche Einschränkungen der Vollmacht

Es ist möglich, Einschränkungen in einer Generalvollmacht zu definieren, um die Handlungsbefugnis des Bevollmächtigten zu beschränken oder Bedingungen an die Vollmacht zu knüpfen. Folgende Einschränkungen können in einer Generalvollmacht definiert werden:

  1. Geldbetrag: Es kann eine maximale Höhe des Geldbetrags festgelegt werden, den der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ausgeben darf.
  2. Art der Handlungen: Es kann festgelegt werden, dass der Bevollmächtigte nur bestimmte Arten von Handlungen im Namen des Vollmachtgebers durchführen darf, z.B. Immobilienkäufe, Verwaltung von Bankkonten, etc.
  3. Zeitspanne: Es kann festgelegt werden, dass die Vollmacht nur für eine bestimmte Zeitspanne gültig ist, z.B. ein Jahr oder bis zum Erreichen eines bestimmten Datums.
  4. Begrenzung der Vertretung: Es kann festgegelegt werden, dass die Vollmacht nur in bestimmten Regionen oder Ländern gültig ist, oder dass der Bevollmächtigte nur in bestimmten Angelegenheiten oder vor bestimmten Behörden oder Gerichten handeln darf.
  5. Bedingungen: Es kann Bedingungen an die Vollmacht geknüpft werden, die erfüllt sein müssen, bevor der Bevollmächtigte handeln darf, z.B. die Vorlage von Dokumenten oder die Zustimmung des Vollmachtgebers.
  6. Widerrufbarkeit: Es kann festgelegt werden, dass die Vollmacht jederzeit widerrufbar ist, das heißt, dass der Vollmachtgeber die Vollmacht jederzeit zurückziehen kann.

Es ist wichtig, dass jede Einschränkung oder Bedingung klar und eindeutig in der Vollmacht formuliert wird, um Missverständnisse zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die Vollmacht rechtsgültig und wirksam ist. Es ist auch wichtig, dass die Einschränkungen und Bedingungen nicht in Widerspruch zu geltendem Recht stehen.

IV. Wirkungen einer Generalvollmacht mit Notar

Rechte und Pflichten des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten

Eine Generalvollmacht begründet sowohl Rechte als auch Pflichten für sowohl den Vollmachtgeber als auch den Bevollmächtigten.

Rechte des Vollmachtgebers:

  • Der Vollmachtgeber hat das Recht, die Vollmacht jederzeit zu widerrufen.
  • Der Vollmachtgeber hat das Recht, über die Verwendung der Vollmacht informiert zu werden und hat das Recht, die Handlungen des Bevollmächtigten zu überwachen.
  • Der Vollmachtgeber bleibt auch in seinen Rechten und Pflichten die Person die handelt, der Bevollmächtigte handelt lediglich in seinem Namen.

Pflichten des Vollmachtgebers:

  • Der Vollmachtgeber hat die Pflicht, dem Bevollmächtigten alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung der Vollmacht erforderlich sind.
  • Der Vollmachtgeber hat die Pflicht, den Bevollmächtigten angemessen zu entlohnen.

Rechte des Bevollmächtigten:

  • Der Bevollmächtigte hat das Recht, im Namen des Vollmachtgebers Handlungen vorzunehmen, die ihm durch die Vollmacht ermöglicht werden.
  • Der Bevollmächtigte hat das Recht, angemessen entlohnt zu werden.

Pflichten des Bevollmächtigten:

  • Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, die Anweisungen des Vollmachtgebers genauestens zu befolgen und die Vollmacht nur im Rahmen der festgelegten Einschränkungen und Bedingungen auszuüben.
  • Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, die Interessen des Vollmachtgebers zu schützen und seine Handlungen mit der gebotenen Sorgfalt und Integrität durchzuführen.
  • Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, den Vollmachtgeber über die von ihm durchgeführten Handlungen und Entscheidungen zu informieren und auf dessen Anforderungen einzugehen.
  • Der Bevollmächtigte hat die Pflicht, die erhaltenen Unterlagen und Dokumente sicher aufzubewahren und dem Vollmachtgeber auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
"Eine Generalvollmacht ist ein mächtiges Instrument, das dem Vollmachtgeber die Möglichkeit gibt, seine Angelegenheiten in Abwesenheit zu regeln, aber es ist wichtig, dass sie sorgfältig überlegt und sorgfältig formuliert wird, um sicherzustellen, dass sie den Wünschen und Zielen des Vollmachtgebers entspricht und dass sie rechtmäßig und rechtsgültig ist." Notar Zeiler, Experte bei Beglaubigt.de

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bevollmächtigte, auch wenn er handelt im Namen des Vollmachtgebers, haftbar bleibt für seine Handlungen und Entscheidungen. Er muss sicherstellen, dass er die Vollmacht richtig und im Einklang mit dem Gesetz ausübt. Auch wenn ein Notar die Vollmacht beurkundet hat, übernimmt dieser keine Haftung für die Ausübung der Vollmacht durch den Bevollmächtigten.

Geltungsbereich und Durchsetzbarkeit der Vollmacht

Der Geltungsbereich einer Generalvollmacht bezieht sich auf den Umfang der Handlungen und Angelegenheiten, für die die Vollmacht gilt. Dieser Umfang kann je nach Inhalt der Vollmacht variieren. In der Regel sollten die Art der ermächtigten Handlungen und der Umfang der Befugnisse klar in der Vollmacht festgelegt sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Eine Generalvollmacht ist normalerweise in dem Land oder der Region gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Es gibt jedoch auch internationale Vollmachten, die in mehreren Ländern gültig sind. Solche Vollmachten können erforderlich sein, wenn der Vollmachtgeber in verschiedenen Ländern Geschäfte tätigt und seinem Bevollmächtigten die Möglichkeit geben möchte, auch dort Handlungen vorzunehmen.

Die Durchsetzbarkeit einer Generalvollmacht bezieht sich auf die Fähigkeit, die Rechte und Pflichten, die aus der Vollmacht resultieren, durchzusetzen. Eine rechtsgültige Generalvollmacht sollte notariell beurkundet sein und alle notwendigen Angaben und Klauseln enthalten. Falls eine Person, die im Rahmen einer Generalvollmacht handelt, ihre Rechte oder Pflichten nicht erfüllt, kann der Vollmachtgeber rechtliche Schritte einleiten, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Angelegenheiten, wie Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen, Ehe- und Scheidungsangelegenheiten oder Vermögensübertragungen, oft nicht durch eine Generalvollmacht geregelt werden können, da diese in einigen Ländern gesetzlich ausgeschlossen sind. Zudem ist eine Generalvollmacht nicht unbegrenzt gültig, sondern kann zeitlich beschränkt sein oder jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden. Es ist daher ratsam, sich vor der Erstellung einer Generalvollmacht von einem Juristen beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Vollmacht den geltenden Gesetzen entspricht und alle erforderlichen Angaben und Klauseln enthält, um eine wirksame Durchsetzbarkeit zu gewährleisten.

V. Beendigung und Widerruf einer Generalvollmacht mit Notar

Gründe für die Beendigung einer Generalvollmacht

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Generalvollmacht beendet werden kann. Folgende Gründe sind die häufigsten:

  1. Ablauf der Gültigkeit: Eine Generalvollmacht kann für eine bestimmte Zeitdauer ausgestellt werden, nach deren Ablauf sie automatisch beendet wird.
  2. Widerruf durch den Vollmachtgeber: Der Vollmachtgeber kann die Generalvollmacht jederzeit widerrufen. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, z.B. weil er den Bevollmächtigten nicht mehr vertraut oder weil er die Vollmacht nicht mehr benötigt.
  3. Tod des Vollmachtgebers: Ob die Generalvollmacht mit dem Tod endet oder darüber hinaus genutzt werden kann, hängt von ihrer Ausgestaltung ab. Eine sogenannte transmortale Vollmacht kann ausdrücklich über den Tod hinaus gelten und dem Bevollmächtigten ermöglichen, auch nach dem Todesfall für den Nachlass zu handeln. Welche Möglichkeiten und Grenzen dabei bestehen und warum eine solche Vollmacht ein Testament nicht einfach ersetzt, erklären wir ausführlich im Artikel Generalvollmacht über den Tod hinaus ersetzt Testament: Ihr ‚Joker‘ für alle Lebenslagen?
  4. Unwirksamkeit der Vollmacht: Eine Generalvollmacht kann durch ein Gericht oder eine andere behördliche Stelle für unwirksam erklärt werden, wenn sie nicht den geltenden Gesetzen entspricht oder wenn sie nicht rechtsgültig erstellt wurde.
  5. Beendigung durch den Bevollmächtigten: Der Bevollmächtigte kann die Ausübung der Generalvollmacht jederzeit beenden, z.B. wenn er die Aufgabe aus persönlichen Gründen nicht länger erfüllen möchte oder kann oder wenn er sich überfordert fühlt.
  6. Änderung der Umstände: Wenn sich die Umstände ändern, unter denen die Generalvollmacht ausgestellt wurde, kann es erforderlich sein, die Vollmacht anzupassen oder zu beenden. Beispielsweise, wenn der Vollmachtgeber eine neue Arbeit hat, die es ihm ermöglicht, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, oder wenn sich die Beziehung zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten verschlechtert hat.

Es ist wichtig, dass bei Beendigung einer Generalvollmacht alle notwendigen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien ordnungsgemäß erfüllt werden und dass die Beendigung der Vollmacht für alle Beteiligten rechtlich bindend und wirksam ist. Meistens sollte die Beendigung schriftlich erfolgen und notariell beglaubigt werden, damit es keine Zweifel an ihrer Gültigkeit gibt. Es ist auch wichtig, dass der Bevollmächtigte seine Aktivitäten einstellt und alle Unterlagen und Dokumente, die im Zusammenhang mit der Vollmacht stehen, an den Vollmachtgeber zurückgibt. Es ist wichtig, dass der Vollmachtgeber andere Personen, die von der Vollmacht betroffen sind, über die Beendigung informiert, damit sie wissen, dass die Vollmacht nicht mehr gültig ist.

Möglichkeiten zum Widerruf einer Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht kann vom Vollmachtgeber jederzeit widerrufen werden. Folgende Möglichkeiten stehen hierfür zur Verfügung:

  1. Schriftliche Erklärung: Der Vollmachtgeber kann eine schriftliche Erklärung an den Bevollmächtigten oder an die betroffene Person oder Institution senden, in der er den Widerruf der Generalvollmacht erklärt. Es ist ratsam, dass diese Erklärung notariell beglaubigt wird, um sicherzustellen, dass sie rechtsgültig ist.
  2. Mündliche Erklärung: Der Vollmachtgeber kann den Widerruf der Generalvollmacht auch mündlich erklären. Es ist jedoch ratsam, dies in Anwesenheit einer neutralen Person zu tun und dann eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs zu erhalten.
  3. Erklärung vor Gericht: Der Vollmachtgeber kann auch eine gerichtliche Entscheidung beantragen, um die Generalvollmacht widerrufen zu lassen. Dies kann erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht freiwillig zurückgibt oder wenn es Streitigkeiten um die Gültigkeit der Vollmacht gibt.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Widerruf einer Generalvollmacht nur in der Zukunft wirksam ist und dass der Bevollmächtigte für alle Handlungen, die er bis zum Widerruf durchgeführt hat, verantwortlich bleibt.

Auswirkungen einer Beendigung oder eines Widerrufs auf bereits getätigte Handlungen

Wenn eine Generalvollmacht beendet oder widerrufen wird, bleiben die bereits getätigten Handlungen des Bevollmächtigten in der Regel weiterhin gültig und bindend. Eine Beendigung oder ein Widerruf der Vollmacht hat in der Regel keine Auswirkungen auf Rechtsgeschäfte, die der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers bereits abgeschlossen hat und die rechtlich wirksam sind.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn eine Handlung des Bevollmächtigten rechtswidrig oder unethisch war oder gegen die Anweisungen des Vollmachtgebers verstoßen hat, kann diese Handlung ungültig sein, selbst wenn sie im Rahmen der Vollmacht vorgenommen wurde. In solchen Fällen können der Vollmachtgeber oder betroffene Dritte rechtliche Schritte einleiten, um die ungültigen Handlungen rückgängig zu machen oder Schadensersatz zu verlangen.

Es ist wichtig, dass sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte auf die Beendigung oder den Widerruf der Generalvollmacht reagieren und sicherstellen, dass alle notwendigen Schritte unternommen werden, um die Rechte und Pflichten beider Parteien ordnungsgemäß zu erfüllen.

Generalvollmacht mit Notar - Muster Vorlage

Eine Vorlage kann dabei helfen, die wichtigsten Regelungspunkte vollständig zu erfassen. Gerade bei weitreichenden Befugnissen sollte ein Muster jedoch immer an die persönliche Situation und den gewünschten Umfang der Vertretungsmacht angepasst werden. Eine editierbare Ausgangsbasis findest du in unserer „Generalvollmacht Vorlage (2025): Muster als PDF & WORDX“.