Ein Studium im Ausland eröffnet nicht nur neue akademische Horizonte, sondern ist auch ein strategischer Schritt für die internationale Karriereplanung. Ob an einer US-amerikanischen Ivy-League-Universität, einer französischen Grande École oder einer technischen Hochschule in Asien – die Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber sind hoch.
Sprachliche Barrieren, rechtliche Besonderheiten und institutionelle Unterschiede erschweren den Zugang erheblich.
Das betrifft insbesondere Zeugnisse, Empfehlungsschreiben und amtliche Nachweise. Ohne diese Übersetzungen droht die Ablehnung der Bewerbung – unabhängig vom eigentlichen Inhalt.
1. Was ist eine beglaubigte Übersetzung und warum ist sie erforderlich?
Definition und rechtliche Grundlagen
Eine einfache Übersetzung reicht bei der Bewerbung an internationalen Universitäten in der Regel nicht aus. Sie enthält zwar den übertragenen Inhalt, besitzt jedoch keine rechtliche Beweiskraft.
Beglaubigte Übersetzungen dagegen werden ausschließlich durch öffentlich bestellte oder allgemein beeidigte Übersetzer (§ 189 GVG) erstellt.
Die rechtliche Grundlage findet sich u. a. in § 142 Abs. 3 ZPO: „Wird eine Übersetzung eines fremdsprachigen Dokuments benötigt, ist diese durch einen vereidigten Übersetzer vorzunehmen.“
Damit gelten strikte Anforderungen an die Ausführung und die Qualifikation der Übersetzenden.
Die Tätigkeit darf in Deutschland nur von Personen ausgeführt werden, die durch das jeweilige Landesjustizministerium öffentlich bestellt wurden. Ein entsprechender Nachweis ist verpflichtend.
Warum verlangen Universitäten eine beglaubigte Übersetzung?
Internationale Universitäten müssen sich auf die Authentizität und Richtigkeit eingereichter Dokumente verlassen können. Eine einfache Übersetzung bietet keine Garantie, dass der Inhalt dem Original entspricht.
Beglaubigte Übersetzungen sichern die inhaltliche Übereinstimmung offiziell ab – durch Stempel, Unterschrift und die Qualifikation eines öffentlich bestellten Übersetzers.
Zahlreiche Institutionen orientieren sich bei der Anerkennung an internationalen Qualitätsstandards wie der DIN EN ISO 17100, welche die Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen weltweit vereinheitlicht. Diese Norm schreibt unter anderem eine revisionspflichtige Bearbeitung und dokumentierte Qualifikationen der Übersetzenden vor.
- Die University of Toronto akzeptiert ausschließlich beglaubigte englische Übersetzungen von Zeugnissen.
- An der Sciences Po Paris müssen Übersetzungen von einem „traducteur assermenté“ in Frankreich oder einem beeidigten Übersetzer im Herkunftsland stammen.
- Die ETH Zürich verlangt explizit die Einreichung durch vereidigte Übersetzer gemäß Schweizer Recht.
Hochschulen nutzen diese Anforderungen auch zur formalen Plausibilitätsprüfung und als Schutz vor gefälschten oder manipulierten Bewerbungsunterlagen.
2. Welche Dokumente müssen für die Bewerbung beglaubigt übersetzt werden?
Häufig geforderte Unterlagen
Internationale Universitäten verlangen bei Bewerbungen regelmäßig eine Vielzahl von Dokumenten, die in der Regel in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen. Zu den am häufigsten geforderten Unterlagen zählen:
Die Anforderungen können je nach Land und Institution variieren. Einige Universitäten akzeptieren nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern, während andere spezifische Formate oder zusätzliche Beglaubigungen verlangen.
Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Universität zu informieren und sicherzustellen, dass alle Unterlagen korrekt und vollständig in der geforderten Form eingereicht werden.
Spezielle Anforderungen je nach Land und Universität
Die Vorgaben zur Anerkennung von Übersetzungen unterscheiden sich je nach Zielland erheblich. Jede nationale Hochschullandschaft hat eigene Regelwerke, Akkreditierungsstellen und Prüfverfahren, die bei der Bewerbung an internationalen Universitäten beachtet werden müssen.
In den USA verlangen viele Universitäten beglaubigte Übersetzungen durch sogenannte certified translators, die bei einer professionellen Organisation wie der American Translators Association (ATA) registriert sind.
Zudem ist oft ein zusätzlicher Transcript Evaluation Report durch Dienstleister wie WES oder ECE notwendig.
Großbritannien erkennt ausschließlich Übersetzungen an, die von Übersetzern angefertigt wurden, die Mitglied im Chartered Institute of Linguists (CIOL) oder bei der Institute of Translation and Interpreting (ITI) sind.
Hierbei wird großer Wert auf die Nachvollziehbarkeit der Übersetzerqualifikation und die formelle Korrektheit gelegt.
Kanadische Universitäten, etwa in Ontario oder British Columbia, fordern in der Regel eine Übersetzung durch zertifizierte Mitglieder von ATIO oder STIBC – also den provinziellen Berufsverbänden.
In Québec müssen Übersetzungen zudem teilweise durch einen Ordre des traducteurs agréés anerkannt werden.
In Australien ist die Behörde NAATI (National Accreditation Authority for Translators and Interpreters) zuständig. Übersetzungen ohne NAATI-Zertifizierung werden in den meisten Fällen nicht berücksichtigt – insbesondere bei staatlich anerkannten Bildungsprogrammen.
Universitäten orientieren sich häufig an den Vorgaben nationaler Akkreditierungsstellen, um die Qualität und Authentizität von fremdsprachigen Unterlagen sicherzustellen.
3. Wie läuft der Prozess einer beglaubigten Übersetzung ab?
Von der Dokumenteneinreichung bis zur finalen Übersetzung
Der erste Schritt besteht in der Auswahl eines öffentlich bestellten bzw. allgemein beeidigten Übersetzers. Diese sind gemäß § 189 GVG zur Erstellung von beglaubigten Übersetzungen staatlich befugt.
Die Kontaktdaten solcher Übersetzer finden sich in den Datenbanken der Landesjustizverwaltungen oder in offiziellen Berufsverbänden. Eine rechtliche Voraussetzung ist, dass die Übersetzung durch eine in Deutschland vereidigte Person erfolgt oder in einem vergleichbar geregelten Land.
Für die Bearbeitung müssen dem Übersetzer in der Regel folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden:
- Das vollständige Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie
- Genaue Angaben zur Zielsprache und dem Verwendungszweck (z. B. Bewerbung an einer Universität)
- Gegebenenfalls formale Vorgaben der Zielinstitution
Der Übersetzer erstellt eine inhaltlich vollständige, sinngemäße Übertragung des Dokuments in die gewünschte Sprache. Danach wird die Übereinstimmung mit dem Original beglaubigt, häufig mit folgendem Vermerk:
„Vorstehende Übersetzung ist vollständig und richtig. Die Übereinstimmung mit dem mir vorgelegten Original wurde geprüft.“
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 7 Werktage, abhängig von Umfang und Sprache. In Eilfällen kann gegen Aufpreis eine schnellere Lieferung vereinbart werden.
Dabei stellt sich häufig die Frage, ob digitale beglaubigte Übersetzungen – etwa im PDF-Format mit qualifizierter elektronischer Signatur – von Hochschulen akzeptiert werden. Was in diesem Fall zählt, lesen Sie im Beitrag Digitale vs. physische beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen: Was wird akzeptiert?.
Die Kosten variieren je nach Sprachkombination, Umfang und Layout-Anforderungen. Grundlage ist oft das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), insbesondere § 11 JVEG, der den Zeilenpreis für Übersetzungen regelt – derzeit etwa 1,55 € pro Normzeile (55 Zeichen).
Der gesamte Prozess ist rechtlich reglementiert und nachvollziehbar dokumentiert, um Transparenz und Anerkennung im internationalen Hochschulkontext zu gewährleisten.
Beglaubigung vs. Apostille: Was ist der Unterschied?
Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die inhaltliche Übereinstimmung eines übersetzten Dokuments mit dem Original. Sie wird durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellt und mit Stempel, Unterschrift und einem Beglaubigungsvermerk versehen.
Die Apostille hingegen dient einem anderen Zweck: Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis der ausstellenden Behörde – nicht jedoch den Inhalt des Dokuments selbst. Rechtsgrundlage ist das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961, dem über 120 Staaten beigetreten sind.
Art. 3 Abs. 1 der Haager Konvention bestimmt: „Die Apostille bezieht sich ausschließlich auf die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls auf das Siegel oder den Stempel.“
Eine Apostille ist erforderlich, wenn ein öffentliches Dokument im internationalen Rechtsverkehr verwendet werden soll, insbesondere:
- bei der Einreichung von Urkunden im Ausland (z. B. Geburts-, Heirats-, Abschlussurkunden)
- zur Legitimation der Echtheit vor ausländischen Behörden oder Universitäten
Im Kontext der Bewerbung an internationalen Universitäten wird die Apostille oft zusätzlich verlangt – etwa wenn Zeugnisse im Ausland anerkannt werden sollen, bevor sie übersetzt werden. In der Praxis bedeutet das: Zuerst wird die Urkunde mit einer Apostille versehen, dann erst erfolgt die beglaubigte Übersetzung inklusive Vermerk über die Apostille.
Die Apostille ersetzt keine beglaubigte Übersetzung – sie ergänzt sie auf formaler Ebene.
Um mehr über Notwendigkeiten von Apostillen zu erfahren, lesen Sie unseren Artikel "Wann brauchen Sie eine Apostille?".
4. Rechtliche Konsequenzen bei fehlender oder falscher Übersetzung
Ablehnung der Bewerbung oder Verzögerungen im Verfahren
Fehlen bei einer Bewerbung an internationalen Universitäten die erforderlichen beglaubigten Übersetzungen, wird der Antrag meist nicht zur weiteren Prüfung zugelassen. Die Unterlagen gelten als unvollständig – ein Ausschlusskriterium in nahezu allen Bewerbungsverfahren.
Universitäten sind nicht verpflichtet, fehlende oder formfehlerhafte Nachweise nachzufordern, insbesondere bei stark nachgefragten Studiengängen mit festen Fristen.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Bewerber für ein Masterprogramm an der University of Melbourne reichte ein nicht beglaubigtes Zeugnis in englischer Übersetzung ein. Die Universität erkannte das Dokument nicht an – der Bewerbungsprozess wurde formell abgelehnt, ohne inhaltliche Prüfung.
Auch in Deutschland bestätigt die Rechtsprechung diesen Grundsatz. So entschied das Verwaltungsgericht Freiburg (Urt. v. 21.01.2019 – 1 K 2201/18), dass bei einer Bewerbung zum Medizinstudium im Ausland fehlerhafte oder lückenhafte Übersetzungen nicht durch Nachbesserung geheilt werden müssen, wenn die Bewerbungsfrist bereits verstrichen ist.
Folgen können sein:
- Ausschluss vom Auswahlverfahren
- Verzögerung um ein oder mehrere Semester
- Verlust von bereits gezahlten Anmeldegebühren
Unbeglaubigte oder fehlerhafte Übersetzungen gefährden damit unmittelbar die Zulassungschancen und verursachen oft erhebliche zeitliche und finanzielle Nachteile.
Welche Strafen drohen bei falschen oder gefälschten Übersetzungen?
Wer eine Bewerbung an internationalen Universitäten einreicht, trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Echtheit sämtlicher eingereichter Unterlagen – auch der Übersetzungen. Unvollständige oder manipulierte Inhalte können weitreichende rechtliche Konsequenzen haben.
Falschangaben, gefälschte Übersetzungen oder bewusst eingereichte unbeglaubigte Versionen können als Urkundenfälschung gewertet werden.
Nach § 267 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer „zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht“.
Gerichte in Deutschland und im Ausland werten auch vorsätzlich falsch angefertigte Übersetzungen als potentiellen Straftatbestand – insbesondere dann, wenn der Bewerber eine andere Person oder ein nicht autorisiertes Büro mit der Übersetzung beauftragt hat und sich damit einen Vorteil verschaffen wollte.
In solchen Fällen drohen:
- Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren
- Disziplinarische Sperren an Universitäten
- Internationale Einreisesperren bei Bildungsvisa
Die rechtliche Verantwortung liegt stets beim Bewerber – nicht beim Übersetzer. Selbst bei nachgewiesenem Übersetzungsfehler kann sich ein Antragsteller nicht entlasten.
Daher raten Hochschulen und offizielle Stellen regelmäßig zur Überprüfung der Qualifikation des Übersetzers vor Beauftragung – insbesondere bei Dokumenten mit Rechtswirkung.
4. Wo finde ich einen zertifizierten Übersetzer für meine Bewerbung?
Offizielle Verzeichnisse und Übersetzungsagenturen
Für die Bewerbung an internationalen Universitäten sind beglaubigte Übersetzungen durch öffentlich bestellte Übersetzer erforderlich – das ergibt sich aus § 189 GVG. Diese Fachübersetzer sind in offiziellen Verzeichnissen gelistet, etwa:
- im Justizportal des Bundes und der Länder,
- beim Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ),
- oder in den Übersetzerregistern der Oberlandesgerichte.
Die Nutzung dieser Listen setzt jedoch oft Eigenrecherche und Einzelabstimmung voraus.
Eine einfachere und ebenso rechtskonforme Alternative bietet beglaubigt.de:
Die Plattform vermittelt ausschließlich beeidigte Fachübersetzer und ermöglicht die Bestellung beglaubigter Übersetzungen vollständig online – rechtssicher, anerkannt und bequem.
Gerade für Bewerbungen an internationalen Universitäten ist beglaubigt.de eine zuverlässige Lösung, um anerkannte Übersetzungen fristgerecht und formgerecht einzureichen.
Die Vorteile im Überblick:
- 100 % amtlich beglaubigte Übersetzungen
- Online-Bestellung in weniger als 5 Minuten
- Zertifizierte Übersetzer für alle Sprachen
- Zustellung per Post und optional als PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur
Wer bei der Bewerbung an internationalen Universitäten auf Rechtssicherheit setzen will, findet mit beglaubigt.de eine verlässliche und komfortable Lösung.
Neben klassischen Urkunden wie Zeugnissen, Diplomen oder Sprachzertifikaten werden auch Bewerbungsunterlagen wie Motivationsschreiben oder Empfehlungsschreiben professionell und rechtssicher übersetzt.
Statt selbst aufwendig zu recherchieren, nutzen Sie beglaubigt.de für Ihre beglaubigte Übersetzung – alle Übersetzer dort sind amtlich beeidigt und auf Hochschulanträge spezialisiert.
Kriterien für die Auswahl eines zuverlässigen Übersetzers
Auch wenn Plattformen den Prozess der beglaubigten Übersetzung erheblich vereinfachen, sollte bei der Auswahl des Übersetzers stets auf fachliche Qualifikation und rechtliche Zulassung geachtet werden. Denn die Verantwortung für die Richtigkeit der eingereichten Unterlagen verbleibt beim Antragsteller.
Ein zuverlässiger Übersetzer verfügt über einen Nachweis der öffentlichen Bestellung – in Deutschland erfolgt diese durch die Landesjustizverwaltungen gemäß § 189 GVG. Darüber hinaus sollte die Person nachweislich spezialisiert auf Urkundenübersetzungen sein, insbesondere bei Bewerbungen an internationalen Universitäten.
Seriöse Anbieter, auch im Online-Bereich, ermöglichen in der Regel:
- die Einsicht in Zertifikate und Beeidigungsnachweise,
- die Nennung von Referenzen aus dem Hochschul- oder Justizbereich,
- sowie transparente Angaben zu Bearbeitungszeiten und Preisen.
Ein weiteres Indiz für Verlässlichkeit sind Kundenbewertungen aus früheren Übersetzungsaufträgen – vor allem bei sensiblen Dokumenten wie akademischen Zeugnissen oder Sprachzertifikaten. Dabei sind Plattformen im Vorteil, die solche Bewertungen direkt verknüpft mit dem konkreten Fachübersetzer anzeigen.
Gerade im Hochschulkontext zählt nicht nur die sprachliche, sondern auch die rechtliche Genauigkeit – beides muss durch nachprüfbare Qualifikationen belegt sein.
Plattformen wie beglaubigt.de übernehmen diese Vorauswahl: Alle Übersetzer sind dort amtlich beeidigt und für den jeweiligen Verwendungszweck qualifiziert, was Bewerbenden die rechtssichere Einreichung wesentlich erleichtert.
Gerade bei zeitkritischen Bewerbungen oder mehrfachen Einreichungen in verschiedenen Ländern ist eine beglaubigte, anerkannte und rechtssichere Übersetzung der entscheidende Faktor für den Erfolg.
Fazit: Die Rolle der beglaubigten Übersetzung für eine erfolgreiche Bewerbung
Wer eine Bewerbung an internationalen Universitäten einreicht, bewegt sich in einem formalisierten Verfahren mit klaren rechtlichen Vorgaben. Dokumente wie Zeugnisse, Sprachzertifikate oder Empfehlungsschreiben müssen nicht nur inhaltlich überzeugen – sie müssen auch sprachlich korrekt und rechtlich zulässig eingereicht werden.
Beglaubigte Übersetzungen sind in diesem Zusammenhang nicht optional, sondern Bestandteil des internationalen Hochschulzugangsverfahrens.
Dies ergibt sich unter anderem aus § 189 GVG sowie aus internationalen Übereinkommen wie der Haager Apostille oder der Lissabon-Konvention.
Ein reibungsloser Ablauf setzt voraus, dass die Übersetzung:
- durch eine öffentlich bestellte und beeidigte Fachkraft erfolgt,
- inhaltlich vollständig und nachvollziehbar ist,
- den formalen Anforderungen der jeweiligen Hochschule entspricht.
Die Wahl eines qualifizierten Übersetzers – etwa über Plattformen wie beglaubigt.de – ermöglicht die Einhaltung dieser Standards ohne aufwändige Recherche, Terminabstimmungen oder Unsicherheiten bei der Gültigkeit.
Welche Dokumente übersetzt werden müssen, erklären wir auch in unserem Ratgeber Was versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung und warum ist sie bei internationalen Bewerbungen erforderlich?.
Mit beglaubigt.de sichern Sie sich eine beglaubigte Übersetzung, die den formalen Anforderungen Ihrer Wunschuniversität garantiert entspricht – zuverlässig, schnell und rechtssicher.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Empfehlungen für die Einreichung beglaubigter Übersetzungen im Hochschulkontext
Wer sich an einer internationalen Universität bewirbt, steht vor komplexen sprachlichen und rechtlichen Anforderungen. Beglaubigte Übersetzungen sind dabei mehr als eine formale Anforderung – sie sichern die Anerkennung und Rechtmäßigkeit der Bewerbungsunterlagen im internationalen Kontext.
Um Fehler, Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, folgende Punkte zu beachten:
- Beginnen Sie frühzeitig mit der Beschaffung und Übersetzung Ihrer Dokumente, da viele Hochschulen feste Fristen ohne Nachreichmöglichkeit setzen.
- Vergewissern Sie sich, dass alle Übersetzungen von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer angefertigt wurden, wie in § 189 GVG geregelt.
- Informieren Sie sich über länderspezifische Anforderungen – einige Universitäten fordern zusätzlich eine Apostille oder besondere Formatvorgaben.
- Nutzen Sie eine Plattform mit geprüften Übersetzern, um den Aufwand bei der Suche, Beauftragung und Kommunikation zu reduzieren.
- Bewahren Sie Originale und beglaubigte Übersetzungen sicher auf – im Idealfall sowohl physisch als auch digital.
- Fügen Sie bei Unsicherheiten eine Erklärung zur Verwendung der Dokumente bei, z. B. dass es sich um Bewerbungsunterlagen für ein Studium handelt.
Ein transparenter, rechtssicherer Übersetzungsprozess ist entscheidend dafür, dass Bewerbungen nicht an formalen Anforderungen scheitern.
Wie beglaubigt.de Bewerberinnen und Bewerber international unterstützt
beglaubigt.de bietet Bewerbenden eine digitale Lösung für die Erstellung beglaubigter Übersetzungen, die bei der Bewerbung an internationalen Universitäten erforderlich sind. Statt selbst Übersetzerverzeichnisse zu durchsuchen, Kontakt aufzunehmen und rechtliche Anforderungen zu prüfen, können alle Schritte einfach online durchgeführt werden – schnell, rechtssicher und anerkannt.
Die Plattform ermöglicht:
- die direkte Beauftragung öffentlich bestellter und beeidigter Fachübersetzer,
- die Bestellung der Übersetzung in wenigen Minuten,
- den Versand per Post oder als digital signiertes PDF,
- sowie auf Wunsch auch mehrsprachige Übersetzungen, wenn Bewerbungen in mehreren Ländern parallel laufen.
Gerade bei knappen Bewerbungsfristen oder parallelen Verfahren im Ausland reduziert beglaubigt.de den Aufwand und erhöht die rechtliche Verlässlichkeit der eingereichten Unterlagen.
Die Kombination aus automatisierter Abwicklung, rechtskonformer Übersetzung und hoher Benutzerfreundlichkeit macht beglaubigt.de zur idealen Lösung für alle, die ihre Bewerbung im internationalen Hochschulkontext professionell absichern möchten.