Gesellschaftsrecht

Wie lange dauert es eine UG zu gründen

Felix Gerlach

19. Apr 2024

Welche Schritte gibt es bei der UG-Gründung und wie lange dauern sie jeweils?

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) folgt einem festgelegten Prozess, der sich in mehrere Schlüsselschritte gliedert. Jeder dieser Schritte ist durch gesetzliche Vorschriften genau definiert und hat einen eigenen Zeitrahmen, der von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden kann.

1. Vorbereitung der Gründungsdokumente

Der erste Schritt zur Gründung einer UG ist die sorgfältige Vorbereitung der Gründungsdokumente. Hierzu zählt vor allem der Gesellschaftsvertrag, der von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden muss. Dieser Vertrag muss die Stammeinlagen jedes Gesellschafters, die Geschäftsführungsbefugnisse sowie die Verteilung der Gewinne und Verluste festlegen.

  • Durchschnittliche Dauer: Die Erstellung des Gesellschaftsvertrags kann je nach Komplexität der Vereinbarungen und der Verfügbarkeit der Gesellschafter zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Vorausgesetzt, alle Beteiligten sind proaktiv und die notwendigen Informationen sind schnell verfügbar, nimmt die Zusammenstellung und Abstimmung der Gründungsdokumente nimmt typischerweise ein bis zwei Wochen in Anspruch.

2. Notarielle Beurkundung der Gründungsdokumente

Nach der Fertigstellung des Gesellschaftsvertrags muss dieser notariell beurkundet werden. Dieser Schritt ist unerlässlich, da ohne die notarielle Beurkundung keine Eintragung der UG ins Handelsregister möglich ist. Der Notar prüft die Identität der Gesellschafter und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

  • Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 GmbHG fordert eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.
  • Durchschnittliche Dauer: Sobald die Dokumente vorbereitet sind, kann die Beurkundung bei Verfügbarkeit eines Notars zügig erfolgen. Die Terminvereinbarung bei einem Notar kann, abhängig von der Auslastung, innerhalb weniger Tage erfolgen. Die Beurkundung selbst dauert in der Regel nur einen Termin. Über beglaubigt.de lassen sich Notartermine oft innerhalb weniger Tage organisieren, was die Wartezeit erheblich verkürzt.

3. Eintragung ins Handelsregister

Der letzte Schritt der Gründung ist die Handelsregisteranmeldung der UG. Nach der Beurkundung reicht der Notar die erforderlichen Unterlagen elektronisch beim Handelsregister ein. Das Registergericht prüft die Unterlagen und führt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die Eintragung durch.

  • Gesetzliche Grundlage: Gemäß § 7 Abs. 1 GmbHG ist die Gesellschaft mit der Eintragung ins Handelsregister rechtlich existent.
  • Durchschnittliche Dauer: Nach der Beurkundung folgt die Einreichung beim Handelsregister. Hier ist mit der längsten Wartezeit zu rechnen, da die Bearbeitungsdauer stark von der Auslastung des Amtsgerichts abhängt. Diese Phase dauert gewöhnlich zwischen zwei und vier Wochen.

4. Gesamtdauer

Die Gesamtdauer für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) variiert in Abhängigkeit von mehreren Faktoren, wie der Schnelligkeit der Dokumentenvorbereitung, der Verfügbarkeit von Terminen beim Notar und der Arbeitslast des zuständigen Handelsregisters.

 Im Durchschnitt können Gründer jedoch mit einem Zeitrahmen von vier bis sechs Wochen rechnen, von der ersten Zusammenkunft zur Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur endgültigen Eintragung der UG ins Handelsregister.

Durch den Einsatz von effizienten Online-Services wie beglaubigt.de, die die Koordination mit Notaren und die Vorbereitung der Unterlagen erleichtern, kann dieser Zeitraum unter Umständen noch weiter optimiert werden, was für Unternehmer, die rasch in den Markt einsteigen möchten, einen entscheidenden Vorteil darstellt.

Dies stellt einen deutlichen Vorteil für Gründer dar, die ihre Unternehmung zügig starten möchten. Nachdem Sie uns eine Anfrage geschickt haben, vereinbaren wir für Sie einen Online-Termin bei einem passendem Notar.

Wann wird die Dauer der UG-Gründung zum Problem?

Die Dauer der Gründung einer UG kann unter verschiedenen Umständen zum Problem werden, besonders wenn zeitkritische geschäftliche Gelegenheiten oder vertragliche Verpflichtungen anstehen. Längere Gründungszeiten führen oft zu Verzögerungen bei der Geschäftsaufnahme und können dadurch finanzielle und marktstrategische Nachteile nach sich ziehen.

  • Verpassen von Marktchancen: Ein schneller Markteintritt kann entscheidend für den Erfolg in dynamischen Branchen sein. Verzögerungen bei der Gründung verhindern oft, dass Unternehmer rechtzeitig auf Marktveränderungen reagieren oder neue Trends nutzen können.
  • Finanzierung und Investitionen: Verzögerungen können auch die Freigabe von Investitionskapital beeinträchtigen, da Investoren häufig eine formale Unternehmensstruktur vor Finanzierungszusagen voraussetzen.

Ein spezifischer Fall, in dem die Dauer der Gründung einer UG rechtlich zum Problem werden kann, ist die nicht rechtzeitige Eintragung ins Handelsregister. Gemäß § 11 Abs. 1 GmbHG gilt die Gesellschaft zwar mit der notariellen Beurkundung als gegründet (Vor-GmbH), die Haftungsbeschränkung und andere Rechtsvorteile treten jedoch erst mit der Eintragung ins Handelsregister in Kraft.

Rechtliche Risiken: Bis zur Registereintragung haften die Handelnden persönlich mit ihrem Privatvermögen für bestimmte Verbindlichkeiten, was ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt.

Zusätzliche Probleme entstehen, wenn durch die Gründungsverzögerung vertragliche Fristen nicht eingehalten werden können, was zu Schadenersatzforderungen führen könnte.

  • Beispiel: Ein Unternehmer plant, mit der neu gegründeten UG einen wichtigen Vertrag abzuschließen. Verzögert sich die Handelsregisteranmeldung, könnte dies dazu führen, dass der Unternehmer den Vertrag nicht fristgerecht erfüllen kann und somit Vertragsstrafen zahlen muss.

Die Gründungsdauer wird somit besonders dann zum Problem, wenn sie die operative und strategische Flexibilität des Unternehmers einschränkt und zu finanziellen sowie rechtlichen Nachteilen führt.

Daher ist es essenziell, diesen Prozess mit unterstützenden Diensten wie beglaubigt.de zu beschleunigen, die eine effiziente Terminabwicklung mit Notaren ermöglichen und so helfen, die Gründungsdauer zu minimieren.

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Wie können Probleme vermieden werden?

Um Probleme, die durch eine verlängerte Dauer bei der Gründung einer UG entstehen, zu vermeiden, können Gründer mehrere strategische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Diese zielen darauf ab, den Prozess zu beschleunigen und die damit verbundenen Risiken zu minimieren:

1. Sorgfältige Vorbereitung und Planung

Die Grundlage für eine schnelle Gründung liegt in der gründlichen Vorbereitung der notwendigen Unterlagen und in einer gut durchdachten Planung. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt sind, bevor sie zum Notar gebracht werden.

Dies umfasst den Gesellschaftsvertrag, die Geschäftsordnung, eventuell notwendige Genehmigungen und die Identitätsnachweise der Gesellschafter. Klären Sie im Vorfeld alle rechtlichen Fragen, zum Beispiel bezüglich der Firmennamenverfügbarkeit oder spezieller Branchenvorschriften, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Vorabklärungen treffen

2. Einsatz von Technologie und Online-Diensten

Die Nutzung von digitalen Tools und Online-Services kann die Prozessgeschwindigkeit erheblich verbessern. Nutzen Sie Online-Dienste wie beglaubigt.de, um schnell und unkompliziert Notartermine zu buchen und notwendige Gründungsdokumente digital zu verwalten und zu übermitteln. Viele Handelsregister bieten mittlerweile die Möglichkeit, Unterlagen elektronisch einzureichen, was die Bearbeitungszeit deutlich reduziert.

  • Digitale Plattformen
  • Elektronische Einreichung beim Handelsregister

3. Frühzeitige Einbindung eines Notars

Ein frühzeitig involvierter Notar kann nicht nur die Gründungsdokumente schneller beurkunden, sondern auch während der Vorbereitung beratend zur Seite stehen. Nutzen Sie das Fachwissen des Notars, um alle rechtlichen Anforderungen von Beginn an korrekt zu erfüllen und umfassend über die Risiken und Pflichten während der Gründungsphase informiert zu sein.

  • Beratung durch den Notar

4. Flexible Planung und Reaktionsfähigkeit

Bereiten Sie sich auf mögliche Verzögerungen vor und planen Sie flexible Reaktionen, um diese schnell bewältigen zu können. Legen Sie Alternativpläne für geschäftskritische Operationen fest, die nicht von der vollständigen Gründung der UG abhängig sind.

  • Plan B für kritische Geschäftsoperationen

5. Klare Kommunikation mit allen Beteiligten

Eine klare und regelmäßige Kommunikation mit allen beteiligten Parteien (Gesellschafter, Notar, Handelsregister) stellt sicher, dass alle auf dem gleichen Stand sind und effizient zusammenarbeiten.

Durch die Anwendung dieser Maßnahmen können Gründer die Dauer der UG-Gründung nicht nur verkürzen, sondern auch das Risiko rechtlicher und finanzieller Probleme deutlich reduzieren. Diese proaktive Herangehensweise ermöglicht es, die neuen unternehmerischen Herausforderungen sicher und erfolgreich zu meistern.

Erfahren Sie mehr über die Online-Gründung einer UG: UG gründen Online-Notar

Ist man während der Gründung haftungspflichtig?

Während des Prozesses der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) befindet sich das Unternehmen in einer speziellen Phase, die als "Vorgesellschaft" oder "Vor-UG" bekannt ist. In dieser Zeit sind die Gründer verschiedenen Haftungsrisiken ausgesetzt, die bis zur vollständigen Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister andauern.

1. Haftung vor der Eintragung ins Handelsregister

Vor der Handelsregisteranmeldung haften die handelnden Personen persönlich und solidarisch für Verbindlichkeiten, die im Namen der in Gründung befindlichen UG eingegangen werden. Dies ist im § 11 Abs. 2 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) geregelt, der besagt, dass bis zur Eintragung der Gesellschaft die Handelnden persönlich haften.

Persönliche Haftung: Sollte die UG beispielsweise Verträge abschließen oder Geschäfte tätigen, bevor sie im Handelsregister eingetragen ist, sind die Gründer oder die handelnden Geschäftsführer persönlich für diese Geschäfte verantwortlich.

2. Risiken durch Verzögerungen bei der Eintragung

Die Dauer der Gründung und speziell die Zeit bis zur Eintragung ins Handelsregister spielt eine kritische Rolle, da während dieser Zeit die Haftungsrisiken bestehen bleiben. Eine Verzögerung kann diese Phase unnötig verlängern und das Risiko für die Gründer erhöhen.

Beispiele für Haftungsrisiken: Wenn während der Gründungsphase Verträge mit Lieferanten abgeschlossen oder Mitarbeiter eingestellt werden, könnten die Gründer für etwaige Verbindlichkeiten aus diesen Verträgen direkt haftbar gemacht werden, sollte die UG nicht zustande kommen.

3. Übergang zur beschränkten Haftung

Erst mit der Eintragung der UG ins Handelsregister wird die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, und die persönliche Haftung der Gründer entfällt. Dieser Übergang von der Vollhaftung zur beschränkten Haftung ist ein entscheidender Moment für die finanzielle Sicherheit der Gründer.

Gesetzliche Grundlage: Gemäß § 13 GmbHG ist die Gesellschaft mit der Eintragung ins Handelsregister als juristische Person anerkannt, womit die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt wird.

Die Haftungsrisiken während der Gründungsphase einer UG unterstreichen die Bedeutung einer zügigen Abwicklung des Gründungsprozesses und der frühzeitigen Eintragung ins Handelsregister.

Dienste wie beglaubigt.de, die eine schnelle Terminvereinbarung mit Notaren ermöglichen, können daher entscheidend dazu beitragen, die Haftungsrisiken für die Gründer zu minimieren. Sollten Sie Fragen zu unserem Service haben, können Sie gerne Kontakt mit unserem Support aufnehmen.

Ist es sinnvoll eine UG zu gründen?

Die Entscheidung, eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen, hängt von verschiedenen wirtschaftlichen und strategischen Überlegungen ab. Als eine Form der GmbH, die speziell für Gründer mit begrenzten Startkapital eingeführt wurde, bietet die UG einige deutliche Vorteile, aber auch gewisse Einschränkungen.

1. Geringes Stammkapital - Einer der größten Vorteile der UG ist die Möglichkeit, mit einem sehr geringen Stammkapital von nur einem Euro zu gründen. Dies macht die UG besonders attraktiv für Gründer, die nicht genügend Kapital für die Gründung einer regulären GmbH aufbringen können.

Nach § 5a GmbHG kann die UG mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro gegründet werden, im Gegensatz zur GmbH, die ein Mindestkapital von 25.000 Euro erfordert.

2. Beschränkte Haftung - Wie bei der GmbH haften die Gesellschafter der UG nur in Höhe ihrer Einlagen und nicht mit ihrem privaten Vermögen. Diese beschränkte Haftung schützt das persönliche Vermögen der Gesellschafter vor geschäftlichen Schulden und Risiken. Die Haftungsbeschränkung tritt allerdings erst mit der Eintragung der UG ins Handelsregister in Kraft, was die schnelle Abwicklung des Gründungsprozesses essenziell macht.

3. Rücklagenbildung - Die UG hat die Pflicht, jedes Jahr einen Teil ihres Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis das Stammkapital einer regulären GmbH erreicht ist. Diese Vorschrift soll die Kapitalbasis der UG stärken, kann jedoch als Einschränkung wahrgenommen werden, da sie die Verfügbarkeit von Gewinnen für Ausschüttungen limitiert.

Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG muss die UG jährlich 25% ihres Jahresüberschusses in die Rücklagen einstellen.

4. Image und Glaubwürdigkeit - Das Image der UG kann als weniger etabliert angesehen werden als das einer GmbH. Dies könnte bei der Gewinnung von Geschäftspartnern und Kunden sowie bei Verhandlungen mit Banken und Investoren eine Herausforderung darstellen. Einige Geschäftspartner könnten die niedrige Einlage als Mangel an finanzieller Verpflichtung oder Stabilität interpretieren.

Die Entscheidung zur Gründung einer UG sollte daher auf einer gründlichen Analyse der spezifischen Geschäftsziele und -bedingungen basieren. Die UG bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit für Unternehmer, mit begrenztem Kapital ein Unternehmen zu starten und dabei das Risiko zu minimieren. Sie erfordert jedoch auch eine vorausschauende Planung bezüglich der Kapitalstruktur und der zukünftigen Finanzierungserfordernisse.

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Wie viel Gewinn darf eine UG machen?

Bei der Unternehmergesellschaft (UG) gibt es keine gesetzliche Obergrenze für den zu erzielenden Gewinn. Die UG kann unbegrenzt Gewinne erwirtschaften, jedoch unterliegt die Verwendung dieses Gewinns speziellen Regelungen zur Sicherung der Kapitalbasis der Gesellschaft.

1. Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG

Ein signifikantes Merkmal der UG ist die Pflicht zur Bildung einer Rücklage. Jährlich muss ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Stammkapital der Höhe nach das einer GmbH (25.000 Euro) erreicht. Diese Vorschrift dient der Kapitalerhaltung und der schrittweisen Stärkung der finanziellen Basis der UG.

  • Zweck der Rücklagenbildung: Die Rücklagen dienen dazu, das Eigenkapital der UG zu erhöhen und somit eine solide Finanzstruktur zu schaffen, die die Unternehmung gegenüber Geschäftspartnern und Kreditgebern als verlässlich und stabil erscheinen lässt.

2. Gewinnausschüttung

Nach Erfüllung der Rücklagenpflicht steht es der UG frei, den verbleibenden Gewinn an die Gesellschafter auszuschütten. Die Ausschüttung unterliegt den Regelungen des Gesellschaftsvertrages und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung.

  • Steuerliche Aspekte: Gewinnausschüttungen sind bei den Empfängern als Einkommen aus Kapitalvermögen steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer sowie ggf. dem Solidaritätszuschlag.

3. Thesaurierung von Gewinnen

Die UG hat auch die Möglichkeit, Gewinne zu thesaurieren, also im Unternehmen zu belassen, um beispielsweise Investitionen zu finanzieren oder Rücklagen über die gesetzliche Verpflichtung hinaus zu bilden. Diese Strategie kann besonders in den Anfangsjahren vorteilhaft sein, um das Wachstum und die Expansion des Unternehmens zu unterstützen.

  • Langfristige Finanzplanung: Die Thesaurierung kann zur Verbesserung der Kreditwürdigkeit und zur Finanzierung größerer Projekte oder Expansionen genutzt werden, was wiederum das Geschäftsvolumen und die Ertragskraft der UG steigert.

Die Gestaltung der Gewinnverwendung in einer UG erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung sowohl der gesetzlichen Anforderungen als auch der langfristigen Unternehmensziele. Eine durchdachte Finanzstrategie ermöglicht es der UG, ihre Ressourcen effektiv zu nutzen und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

beglaubigt.de bietet Ihnen die Möglichkeit mit Notaren aus ganz Deutschland zusammenzuarbeiten. Wir finden für Sie einen passenden Notar aus Ihrer Nähe, um den Prozess möglichst einfach zu gestalten.

Fazit

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung, rechtliche Expertise und effiziente Durchführung erfordert. Die Frage "Wie lange dauert es eine UG zu gründen" ist von entscheidender Bedeutung für angehende Unternehmer, da die Dauer der Gründung direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die rechtliche Situation des Unternehmens hat.

Die verschiedenen Schritte bei der Gründung einer UG, wie die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, die notarielle Beurkundung und die Eintragung ins Handelsregister, können je nach individuellen Umständen und externen Faktoren unterschiedlich lange dauern. Es ist daher ratsam, den Gründungsprozess frühzeitig zu beginnen und sich dabei auf unterstützende Dienste wie beglaubigt.de zu verlassen, die eine effiziente Abwicklung der notariellen Schritte ermöglichen.

Während der Gründungsphase sind die Gründer mit verschiedenen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, insbesondere in Bezug auf Haftungsfragen und Kapitalanforderungen. Die sorgfältige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie eine strategische Finanzplanung sind daher unerlässlich, um diese Risiken zu minimieren und die langfristige Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten.

Insgesamt bietet die UG Gründern mit begrenztem Kapital eine attraktive Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen und von den Vorteilen der beschränkten Haftung zu profitieren. Durch eine gründliche Vorbereitung, effiziente Durchführung und eine kluge Finanzstrategie können Gründer die Gründungsdauer verkürzen und sicherstellen, dass ihre UG auf einem soliden Fundament steht, um erfolgreich am Markt zu agieren.