Zivilrecht

Was muss in einem Schenkungsvertrag stehen: Alle Besonderheiten im Überblick

Felix Gerlach

5. Feb 2024

Ein Schenkungsvertrag stellt in der rechtlichen Welt ein besonderes Instrument dar, mit dem eine Partei, der Schenker, freiwillig und unentgeltlich einen Gegenstand oder ein Recht an eine andere Partei, den Beschenkten, überträgt. Grundlage dieses Vertragsverhältnisses ist § 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welcher besagt:

Eine Schenkung liegt vor, wenn jemand aus seinem Vermögen einem anderen einen Vermögensvorteil zuwendet und beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen soll.

Innerhalb der deutschen Rechtsordnung können durch Schenkungsverträge sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen übertragen werden.

Was muss in einem Schenkungsvertrag stehen

Beispielsweise kann es sich bei einer Schenkung um ein

handeln. Dabei ist die sorgfältige Ausarbeitung und genaue Kenntnis dessen, was in einem Schenkungsvertrag stehen muss, entscheidend für dessen Rechtsgültigkeit.

Für diejenigen, die eine rechtssichere, schnelle und präzise Ausfertigung eines Schenkungsvertrages suchen, bietet der Dokumentenersteller von Beglaubigt.de eine hervorragende Lösung. Dieses Online-Tool unterstützt sowohl Laien als auch Fachleute bei der Erstellung von Verträgen im PDF- oder Word-Format, wodurch der Prozess der Schenkung nahtlos und rechtlich einwandfrei abläuft.

Was muss ein Schenkungsvertrag beinhalten?

Ein Schenkungsvertrag dient als rechtliches Dokument, welches die Absicht einer Partei (dem Schenker) bestätigt, einen Gegenstand oder ein Recht unentgeltlich an eine andere Partei (den Beschenkten) zu übertragen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere im § 516 BGB.

Was muss in einem Schenkungsvertrag stehen

Ein gültiger Schenkungsvertrag sollte folgende Kernbestandteile enthalten:

  • Parteien des Vertrags: Das sind der Schenker und der Beschenkte. Beide Parteien sollten mit vollständigen Namen und Adressen im Vertrag aufgeführt sein.
  • Gegenstand der Schenkung: Hier sollte klar und unmissverständlich beschrieben werden, was verschenkt wird. Dies kann von Geldbeträgen über bewegliche Gegenstände bis hin zu Immobilien reichen.
  • Eindeutige Schenkungsabsicht: Es muss klar zum Ausdruck kommen, dass die Übertragung ohne eine Gegenleistung erfolgt. Der Schenkungsvertrag unterscheidet sich in diesem Punkt klar von einem Kaufvertrag.
  • Unterschrift beider Parteien: Ohne die Unterschriften von Schenker und Beschenktem ist der Vertrag nicht abgeschlossen.

Um den Prozess der Vertragserstellung zu vereinfachen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen enthalten sind, bietet der Dokumentenersteller von Beglaubigt.de eine benutzerfreundliche und rechtssichere Plattform. Hier können Nutzer mit wenigen Klicks maßgeschneiderte Schenkungsverträge im PDF- oder Word-Format erstellen, die den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

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Beschreibung der Parteien im Schenkungsvertrag

Die korrekte Benennung und Beschreibung der Parteien in einem Schenkungsvertrag ist essentiell, um Rechtsklarheit zu schaffen und spätere Unklarheiten oder Dispute zu vermeiden. Es gibt dabei bestimmte Grundelemente, die unbedingt enthalten sein sollten.

Elemente zur Beschreibung der Parteien:

  1. Vollständige Namen: Die exakten und vollständigen Namen von Schenker und Beschenktem müssen im Vertrag stehen. Kurzformen oder Spitznamen sollten vermieden werden.
  2. Adressen: Die aktuellen Wohnadressen beider Parteien sollten aufgeführt sein. Dies erleichtert die Identifizierung und kann im Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen wichtig sein.
  3. Geburtsdaten: Das Geburtsdatum kann zusätzlich zur genaueren Identifizierung der Parteien angegeben werden, besonders wenn es sich um gängige Namen handelt.
  4. Staatsangehörigkeit: Bei internationalen Schenkungen oder wenn eine der Parteien eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, kann die Angabe der Staatsangehörigkeit sinnvoll sein.
  5. Rechtsfähigkeit: Es sollte klargestellt werden, dass beide Parteien rechtsfähig sind. Das bedeutet, dass sie in der Lage sind, rechtlich bindende Verträge abzuschließen. Bei minderjährigen Beschenkten können hier Besonderheiten gelten.
  6. Rechtsvertreter: Falls eine der Parteien durch einen gesetzlichen Vertreter, wie z.B. einen Vormund, vertreten wird, sollte dies ausdrücklich genannt und der Vertreter entsprechend beschrieben werden.

Was darf nicht fehlen:

  • Klare Trennung von Schenker und Beschenktem: Es muss eindeutig sein, wer in der Schenkungsvereinbarung der Geber und wer der Empfänger ist.
  • Aktualität der Daten: Die Daten der Parteien sollten aktuell und korrekt sein. Ein veralteter Wohnort oder falsche Namen können die Gültigkeit des Vertrags in Frage stellen.
  • Eventuelle Vertretungsverhältnisse: Wenn eine der Parteien durch einen Bevollmächtigten oder Rechtsvertreter handelt, muss dies deutlich im Vertrag erwähnt und die Vollmacht entsprechend beigefügt oder beschrieben werden.

Eine genaue und umfassende Beschreibung der Parteien trägt maßgeblich zur Rechtssicherheit des Schenkungsvertrags bei. Bei Unsicherheiten oder besonderen Konstellationen kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen oder professionelle Vorlagen, wie sie der Dokumentenersteller von Beglaubigt.de bereitstellt, zu verwenden. (Schenkungsvertrag Vorlage)

Eindeutige Schenkungsabsicht im Schenkungsvertrag

Ein entscheidender Aspekt, der die Schenkung von anderen Vertragstypen unterscheidet, ist die sogenannte "eindeutige Schenkungsabsicht". Es muss im Vertrag unmissverständlich klar werden, dass die Übertragung des Gegenstands oder Rechts ohne jegliche Erwartung einer Gegenleistung oder eines Entgelts erfolgt.

Dabei sollte der Schenkungsvertrag klare Formulierungen enthalten, die jeglichen Anschein einer verdeckten Gegenleistung ausschließen.

Beispiele für die klare Darstellung der Schenkungsabsicht:

  1. Autoübertragung: Herr Müller überträgt sein Auto, einen BMW Modell X, auf Frau Schneider. Der Schenkungsvertrag könnte formulieren: "Herr Müller überträgt hiermit das im Anhang genannte Fahrzeug an Frau Schneider ohne jegliche Erwartung einer finanziellen oder sachlichen Gegenleistung."
  2. Immobilienübertragung: Frau Becker schenkt ihrer Tochter ein Haus in Berlin. Im Vertrag könnte stehen: "Frau Becker überträgt das im Grundbuch von Berlin, Blatt 1234, eingetragene Haus an ihre Tochter, ohne dass sie hierfür eine Entlohnung oder einen Ausgleich jeglicher Art erwartet."
  3. Schmuckübertragung: Herr Schmidt verschenkt einen wertvollen Diamantring an seine Nichte. Der Vertrag könnte beinhalten: "Herr Schmidt überlässt seiner Nichte den im Anhang beschriebenen Diamantring als reine Schenkung, ohne jegliche Bedingungen oder Erwartungen einer Gegenleistung."

In allen drei Beispielen wird deutlich, dass die Übertragung ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgt. Eine solche klare und deutliche Formulierung hilft, mögliche zukünftige rechtliche Unklarheiten oder Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Es ist stets ratsam, solche Formulierungen von Experten oder mithilfe von Tools, wie dem Dokumentenersteller von Beglaubigt.de, erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass die Schenkungsabsicht eindeutig und rechtssicher dokumentiert ist.

Muster eines Schenkungsvertrags

Schenkungsvertrag

Zwischen

Herrn Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Geburtsdatum: 01.01.1980
Staatsangehörigkeit: Deutsch

im Folgenden "Schenker" genannt -

und

Frau Anna Beispiel
Beispielweg 456
67890 Beispieldorf
Geburtsdatum: 02.02.1990
Staatsangehörigkeit: Deutsch

im Folgenden "Beschenkte" genannt -

wird folgender Schenkungsvertrag geschlossen:

§1 Gegenstand der Schenkung
Der Schenker überträgt hiermit der Beschenkten ein Kraftfahrzeug der Marke Volkswagen, Modell Golf, Baujahr 2020, mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XYZ12345678901234 und dem amtlichen Kennzeichen MU-XY 1234, ohne Erwartung einer Gegenleistung.

§2 Übergabe
Die Übergabe des besagten Kraftfahrzeugs erfolgt mit Unterzeichnung dieses Vertrags. Mit Übergabe geht das Eigentum am Kraftfahrzeug auf die Beschenkte über.

§3 Haftungsausschluss
Der Schenker überträgt das Kraftfahrzeug im aktuellen Zustand und schließt jegliche Haftung für versteckte Mängel aus.

§4 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.

Ort, Datum

Unterschrift Schenker Unterschrift Beschenkte

Für individuelle und rechtssichere Schenkungsverträge sowie weitere vertragliche Belange empfehlen wir den kostenlosen Schenkungsvertrag Dokumentenersteller von Beglaubigt.de.

Was muss in einem Schenkungsvertrag stehen

Ist ein Schenkungsvertrag ohne Notar gültig?

Die Frage, ob ein Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden muss oder nicht, hängt von der Art des zu verschenkenden Gegenstandes ab. Grundsätzlich gilt, dass Schenkungsverträge in Deutschland formfrei abgeschlossen werden können, was bedeutet, dass sie auch mündlich gültig sein können. Jedoch gibt es bestimmte Ausnahmen, bei denen eine notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben ist.

Grundregel und Ausnahmen nach dem BGB:

  • Formfreie Schenkungsverträge: Bei beweglichen Sachen, wie Autos, Möbeln oder Geld, ist in der Regel keine notarielle Beurkundung erforderlich. Hier reicht eine mündliche Vereinbarung oder ein schriftlicher Vertrag ohne notarielle Beurkundung aus.
  • Notarielle Beurkundung: Bei der Schenkung von Immobilien, gemäß § 311b Abs. 1 BGB, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Dies gilt ebenfalls für andere Rechte, die im öffentlichen Register eingetragen sind, wie z.B. Grundschulden.

Beispiele von Fällen, in denen eine notarielle Beurkundung erforderlich ist:

  1. Grundstücksübertragung: Herr Fischer möchte ein Grundstück an seine Enkeltochter verschenken. Für die Gültigkeit dieser Schenkung muss ein Notar den Schenkungsvertrag beurkunden.
  2. Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Frau Lehmann besitzt Anteile an einer GmbH und möchte diese an ihren Neffen übergeben. Abhängig von den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag kann auch hier eine notarielle Beurkundung notwendig sein.
  3. Einräumen von Wohnrechten: Wenn jemandem ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie eingeräumt wird, muss dies ebenfalls notariell beurkundet werden.

Weiterhin sollte man beachten, dass der Besuch beim Notar mit Kosten verbunden sind, die wir hier aufgeliset haben: Was kostet ein Schenkungsvertrag beim Notar

Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der Formvorschriften: Verstößt man gegen die Formvorschriften, indem man beispielsweise eine Immobilie ohne notarielle Beurkundung verschenkt, so ist der Schenkungsvertrag unwirksam. Dies kann erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Wann ist ein Schenkungsvertrag unwirksam?

Ein Schenkungsvertrag, wie jeder andere Vertrag auch, kann unter bestimmten Umständen als unwirksam betrachtet werden. Die Unwirksamkeit eines Vertrags bedeutet, dass dieser von Anfang an keinen rechtlichen Bestand hat. Es ist daher essentiell zu verstehen, unter welchen Umständen ein Schenkungsvertrag seine Rechtsgültigkeit verlieren könnte.

Gründe für die Unwirksamkeit von Schenkungsverträgen:

  1. Formmängel: Wie bereits erwähnt, erfordern bestimmte Schenkungen, insbesondere die von Immobilien, eine notarielle Beurkundung gemäß § 311b Abs. 1 BGB. Ein Verstoß gegen diese Formvorschrift führt zur Unwirksamkeit des Vertrags.
  2. Täuschung oder Drohung: Wird eine Partei durch Täuschung oder unter Drohung zur Unterzeichnung eines Schenkungsvertrags veranlasst, ist dieser gemäß §§ 123, 142 BGB anfechtbar und somit unwirksam.
  3. Sittenwidrigkeit: Ein Schenkungsvertrag, der gegen die guten Sitten verstößt, ist nach § 138 BGB nichtig. Ein Beispiel hierfür könnte ein Vertrag sein, der zur Umgehung von Pflichtteilen erstellt wurde.

Rechtsprechungsbeispiele zur Unwirksamkeit von Schenkungsverträgen:

  • BGH, Urteil vom 07.02.2001 – XII ZR 244/98: Ein Schenkungsvertrag, bei dem der Schenker dem Beschenkten eine hohe Summe Geld zukommen lässt, unter der Bedingung, dass dieser es in Aktien eines bestimmten Unternehmens investiert, wurde wegen sittenwidriger Schädigung Dritter für nichtig erklärt.
  • BGH, Urteil vom 19.01.1994 – IV ZR 219/92: Ein Schenkungsvertrag wurde für unwirksam erklärt, weil er unter erheblichem Druck und in einer emotional belastenden Situation unterzeichnet wurde, was eine Zwangslage ausnutzte.

Die Unwirksamkeit eines Schenkungsvertrages zieht weitreichende rechtliche Folgen nach sich. Gemäß § 812 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Beschenkte verpflichtet, den erhaltenen Gegenstand oder das Recht an den Schenker zurück zu übertragen.

Diese Rückabwicklung dient der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes vor Vornahme der Schenkung. Darüber hinaus können sich zusätzliche rechtliche und finanzielle Nachteile für die betroffenen Parteien ergeben. Diese können unter anderem Schadensersatzansprüche oder die Notwendigkeit einer Neuregelung der Eigentumsverhältnisse umfassen.

Bei der Ausgestaltung eines Schenkungsvertrags sind rechtliche Vorgaben zwingend zu beachten. Der § 516 Abs. 1 BGB definiert die Schenkung als eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.

Es ist von essentieller Bedeutung, den Gegenstand der Schenkung sowie die damit verbundenen Intentionen und Bedingungen präzise und unmissverständlich zu formulieren. Dies dient der Vermeidung von Missverständnissen und rechtlichen Unklarheiten, die die Gültigkeit des Vertrags gefährden könnten.

Folgende Aspekte sollten im Schenkungsvertrag klar definiert werden:

  • Identität der Vertragsparteien: Die vollständigen Namen und Adressen von Schenker und Beschenktem müssen eindeutig festgehalten werden.
  • Gegenstand der Schenkung: Eine genaue Beschreibung des zu schenkenden Gegenstandes oder Rechts ist erforderlich, um diesen eindeutig identifizieren zu können.
  • Übergabe: Die Modalitäten der Übergabe des Schenkungsgegenstandes sollten festgelegt werden, um die Erfüllung der Schenkung zu dokumentieren.
  • Freiwilligkeit: Die Erklärung, dass die Schenkung freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt, unterstreicht den Charakter der Unentgeltlichkeit.

Allgemeine Formulierungsregeln und Hinweise:

  • Präzise Beschreibung: Der Gegenstand der Schenkung sollte genau beschrieben werden. Vage oder allgemeine Beschreibungen können zu Interpretationsproblemen führen.
  • Ausschluss von Bedingungen: Da es sich um eine Schenkung handelt, sollte deutlich gemacht werden, dass keine Gegenleistung erwartet wird. Jegliche Bedingungen oder Erwartungen sollten ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen oder klar formuliert werden.
  • Angaben zu den Parteien: Vollständige Namen, Adressen und gegebenenfalls weitere relevante Daten sollten im Vertrag aufgeführt sein, um sowohl den Schenker als auch den Beschenkten eindeutig zu identifizieren.

Typische Formulierungen und Klauseln:

  1. Übertragung des Eigentums: "Der Schenker überträgt hiermit das im Anhang genau beschriebene Eigentum an den Beschenkten ohne jegliche Gegenleistung."
  2. Haftungsausschluss: "Der Schenker überträgt das Eigentum im aktuellen Zustand und schließt jegliche Haftung für versteckte Mängel oder Defekte aus."
  3. Rückforderungsrechte: "Sollte der Beschenkte vor dem Schenker versterben, wird das geschenkte Eigentum an den Schenker oder dessen Erben zurückfallen."

Rechtliche Fallstricke und wie man sie vermeidet:

  • Unklare Formulierungen: Vermeiden Sie vage Begriffe oder unklare Beschreibungen. Bei Unsicherheiten sollte man eine rechtliche Beratung in Erwägung ziehen.
  • Vergessene Regelungen: Ein häufiger Fehler ist das Auslassen wichtiger Regelungen wie Rückforderungsrechte oder Regelungen für den Todesfall.
  • Missachtung gesetzlicher Vorgaben: Besonders bei der Schenkung von Immobilien oder anderen besonderen Vermögenswerten muss darauf geachtet werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Zusammenfassend: Was muss in einem Schenkungsvertrag stehen

Das Wichtigste in Kürze - Ein Schenkungsvertrag muss folgende wesentliche Informationen enthalten, um rechtlich wirksam zu sein:

  • Präzise Angaben zu den Vertragsparteien: Vollständige Namen, Adressen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und gegebenenfalls die Angaben zu gesetzlichen Vertretern, um die Parteien eindeutig zu identifizieren und Rechtsklarheit zu schaffen.
  • Detaillierte Beschreibung des Schenkungsgegenstandes: Eine genaue Bestimmung des zu schenkenden Gegenstandes oder Rechts, um Missverständnisse zu vermeiden und die Übergabe eindeutig zu regeln.
  • Einigung über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung: Die ausdrückliche Feststellung, dass die Schenkung ohne eine Gegenleistung erfolgt, unterstützt durch eine klare Kommunikation der Intentionen und Bedingungen, die mit der Schenkung verbunden sind.

Um sicherzustellen, dass der Schenkungsvertrag alle relevanten Punkte abdeckt und rechtlich korrekt formuliert ist, bietet der Dokumentenersteller von Beglaubigt.de eine verlässliche Plattform. Mit seiner Hilfe können sowohl Laien als auch Experten maßgeschneiderte und rechtlich einwandfreie Schenkungsverträge erstellen.