Erbrecht

Vorsorgevollmacht – Wichtiges Instrument der Selbstbestimmung

Paul Gerlach

7. Jan 2023

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung, mit dem man im Vorfeld festlegen kann, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll, die einen selbst betreffen. Dies können finanzielle Angelegenheiten, Gesundheitsangelegenheiten, die Regelung von Wohnung und Eigentum oder die Kontaktaufnahme mit Behörden und Institutionen sein.

Um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, muss man eine schriftliche Erklärung abgeben, in der man festlegt, wer als Bevollmächtigter eingesetzt wird und in welchen Bereichen dieser Bevollmächtigte handeln soll. Der Bevollmächtigte muss in der Regel volljährig und geschäftsfähig sein und darf nicht selbst Gegenstand einer Betreuung sein. Man kann entweder eine Person oder mehrere Personen als Bevollmächtigte benennen, man kann auch eine Institution, wie zum Beispiel eine Bank, als Bevollmächtigte einsetzen.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, muss das Gericht einen Betreuer bestellen, der in diesen Angelegenheiten für einen handelt. Dies kann zu Problemen führen, wenn der von Gericht bestellte Betreuer nicht den eigenen Vorstellungen entspricht oder wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuer und Angehörigen gibt. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Falle der Fälle die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Zusammenfassend ist die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Instrument, um im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen für einen treffen soll. Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann man sicherstellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden, anstatt dass das Gericht einen Betreuer bestellt. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

I. Einleitung

A. Definition und Erklärung der Vorsorgevollmacht
B. Warum ist die Vorsorgevollmacht wichtig?

II. Was ist eine Vorsorgevollmacht und wie wird sie erstellt?

A. Definition und Erklärung der Vorsorgevollmacht
B. Wie wird eine Vorsorgevollmacht erstellt?

III. In welchen Bereichen kann eine Vorsorgevollmacht angewendet werden?

A. Finanzielle Angelegenheiten
B. Gesundheitsangelegenheiten
C. Wohnung und Eigentum
D. Kontaktaufnahme mit Behörden und Institutionen

IV. Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?

A. Anforderungen an den Bevollmächtigten
B. Mögliche Bevollmächtigte #

V. Was geschieht, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

A. Bestellung eines Betreuers durch das Gericht

VI. Fazit

A. Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
B. Empfehlung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht – Wichtiges Instrument der Selbstbestimmung

Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung, das es ermöglicht, im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll, die einen selbst betreffen. Dies kann von finanziellen Angelegenheiten bis hin zur Regelung von Wohnung und Eigentum reichen. Es ist ratsam, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Falle der Fälle die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Ohne eine Vorsorgevollmacht muss im Notfall das Gericht einen Betreuer bestellen, der in diesen Angelegenheiten für einen handelt. Dies kann zu Problemen führen, wenn der von Gericht bestellte Betreuer nicht den eigenen Vorstellungen entspricht oder wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuer und Angehörigen gibt. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema der Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen und eine solche zu erstellen, um seine Selbstbestimmung zu wahren.

In diesem Artikel werden wir uns näher mit der Vorsorgevollmacht beschäftigen und auf die wichtigsten Aspekte eingehen, wie zum Beispiel auf die Definition und Erklärung der Vorsorgevollmacht, auf die Möglichkeiten ihrer Anwendung und auf die Frage, wer als Bevollmächtigter eingesetzt werden kann. Wir werden außerdem auf die Folgen eines Fehlens einer Vorsorgevollmacht eingehen und schließlich ein Fazit ziehen, in dem wir die wichtigsten Punkte zusammenfassen und eine Empfehlung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht geben.

Was ist eine Vorsorgevollmacht und wie wird sie erstellt?

Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung, das es ermöglicht, im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll, die einen selbst betreffen. Dies kann von finanziellen Angelegenheiten bis hin zur Regelung von Wohnung und Eigentum reichen. Es ist ratsam, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Falle der Fälle die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Ohne eine Vorsorgevollmacht muss im Notfall das Gericht einen Betreuer bestellen, der in diesen Angelegenheiten für einen handelt. Dies kann zu Problemen führen, wenn der von Gericht bestellte Betreuer nicht den eigenen Vorstellungen entspricht oder wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuer und Angehörigen gibt. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema der Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen und eine solche zu erstellen, um seine Selbstbestimmung zu wahren.

In diesem Artikel werden wir uns näher mit der Vorsorgevollmacht beschäftigen und auf die wichtigsten Aspekte eingehen, wie zum Beispiel auf die Definition und Erklärung der Vorsorgevollmacht, auf die Möglichkeiten ihrer Anwendung und auf die Frage, wer als Bevollmächtigter eingesetzt werden kann. Wir werden außerdem auf die Folgen eines Fehlens einer Vorsorgevollmacht eingehen und schließlich ein Fazit ziehen, in dem wir die wichtigsten Punkte zusammenfassen und eine Empfehlung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht geben.

Schreibe einen ausführlichen Text über: Was ist eine Vorsorgevollmacht und wie wird sie erstellt?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, wer als Bevollmächtigter eingesetzt wird und in welchen Bereichen dieser Bevollmächtigte handeln soll. Die Vorsorgevollmacht kann in verschiedenen Lebenssituationen Anwendung finden, zum Beispiel in finanziellen Angelegenheiten, bei Gesundheitsentscheidungen, bei der Regelung von Wohnung und Eigentum oder bei der Kontaktaufnahme mit Behörden und Institutionen.

Um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Zunächst sollte man sich Gedanken darüber machen, wer als Bevollmächtigter in Frage kommt. Der Bevollmächtigte muss volljährig und geschäftsfähig sein und darf nicht selbst Gegenstand einer Betreuung sein. Man kann entweder eine Person oder mehrere Personen als Bevollmächtigte benennen, man kann auch eine Institution, wie zum Beispiel eine Bank, als Bevollmächtigte einsetzen.

Anschließend muss man festlegen, in welchen Bereichen der Bevollmächtigte handeln soll. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Man kann zum Beispiel eine umfassende Vollmacht erteilen, die dem Bevollmächtigten das Recht gibt, in allen Bereichen zu handeln. Man kann aber auch eine beschränkte Vollmacht erteilen, die nur auf bestimmte Bereiche beschränkt ist.

Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich erstellt werden und muss von allen Beteiligten unterschrieben werden. Es ist empfehlenswert, einen Zeugen hinzuzuziehen, um die Echtheit der Vollmacht zu bestätigen. Die Vorsorgevollmacht sollte außerdem in einem sicheren Ort aufbewahrt werden, damit sie im Bedarfsfall schnell zur Verfügung steht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen werden kann, solange man noch geschäftsfähig ist. Deshalb sollte man regelmäßig überprüfen, ob die Vorsorgevollmacht noch den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht und ggf. anpassen.

Zusammenfassend ist die Vorsorgevollmacht eine wichtige Möglichkeit, im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen für einen treffen soll und welche Bereiche von diesen Entscheidungen betroffen sind. Sie kann entweder umfassend oder beschränkt sein und muss schriftlich erstellt und von allen Beteiligten unterschrieben werden. Es ist wichtig, die Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen, damit sie immer den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

In welchen Bereichen kann eine Vorsorgevollmacht angewendet werden?

Eine Vorsorgevollmacht kann in verschiedenen Bereichen angewendet werden, um im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll, die einen selbst betreffen. Folgende Bereiche können von einer Vorsorgevollmacht abgedeckt werden:

  1. Finanzielle Angelegenheiten: Hierzu zählen beispielsweise die Verwaltung des Bankkontos, die Überwachung von Geldanlagen, die Erledigung von Steuererklärungen oder die Überwachung von Miet- oder Pachtverhältnissen.
  2. Gesundheitsangelegenheiten: In diesem Bereich kann der Bevollmächtigte beispielsweise Entscheidungen über medizinische Behandlungen, die Überwachung von Therapien oder die Wahl des Pflegeheims treffen.
  3. Wohnung und Eigentum: Hierzu zählen beispielsweise die Verwaltung von Immobilien, die Überwachung von Renovierungsarbeiten oder die Regelung von Versicherungen.
  4. Kontaktaufnahme mit Behörden und Institutionen: Der Bevollmächtigte kann in diesem Bereich beispielsweise die Kontaktaufnahme mit Ämtern, Versicherungen oder Banken übernehmen oder bei der Erstellung von Testamenten oder anderen rechtlichen Dokumenten helfen.

Es ist wichtig zu beachten, dass man die Vorsorgevollmacht auf die Bereiche beschränken kann, die für einen selbst wichtig sind. Man kann also beispielsweise nur bestimmte Bereiche abdecken oder auch eine umfassende Vollmacht erteilen, die dem Bevollmächtigten das Recht gibt, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen für einen treffen soll und welche Bereiche von diesen Entscheidungen betroffen sind. Sie kann entweder umfassend oder beschränkt sein und muss schriftlich erstellt und von allen Beteiligten unterschrieben werden. Es ist wichtig, die Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen, damit sie immer den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?

Als Bevollmächtigter in einer Vorsorgevollmacht kann jede volljährige und geschäftsfähige Person eingesetzt werden. Es ist auch möglich, mehrere Personen als Bevollmächtigte einzusetzen. Es ist wichtig, dass man sich gut überlegt, wer als Bevollmächtigter in Frage kommt und dass man dem Bevollmächtigten vertraut. Der Bevollmächtigte sollte in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen, die einem selbst entsprechen und die man selbst treffen würde.

Es ist auch möglich, eine Institution, wie zum Beispiel eine Bank, als Bevollmächtigte einzusetzen. In diesem Fall wird die Institution dann in den Bereichen handeln, für die sie als Bevollmächtigte eingesetzt wurde.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Bevollmächtigte nicht selbst Gegenstand einer Betreuung sein darf. Auch darf der Bevollmächtigte nicht unter der Einflussnahme Dritter stehen, zum Beispiel durch Druck oder Bestechlichkeit.

Zusammenfassend kann jede volljährige und geschäftsfähige Person als Bevollmächtigter in einer Vorsorgevollmacht eingesetzt werden. Es ist auch möglich, mehrere Personen oder eine Institution als Bevollmächtigte einzusetzen. Es ist wichtig, dass man dem Bevollmächtigten vertraut und dass dieser in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, die einem selbst entsprechen und die man selbst treffen würde. Der Bevollmächtigte darf nicht selbst Gegenstand einer Betreuung sein und darf nicht unter der Einflussnahme Dritter stehen.

Was geschieht, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, die einen selbst betreffen, muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Der Betreuer wird dann in diesen Angelegenheiten für einen handeln und Entscheidungen treffen.

Die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht kann zu Problemen führen, wenn der Betreuer nicht den eigenen Vorstellungen entspricht oder wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuer und Angehörigen gibt. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Falle der Fälle die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Es gibt verschiedene Gründe, warum man keine Vorsorgevollmacht erstellt hat. Manche Menschen sind sich nicht bewusst, dass es so etwas wie eine Vorsorgevollmacht gibt oder haben sich bisher noch nicht damit auseinandergesetzt. Andere Menschen haben Angst, über das Thema nachzudenken oder sich damit auseinanderzusetzen, da es ein schwieriges und emotionales Thema ist.

Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig mit der Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen, um im Falle der Fälle die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt zu wissen. Auch wenn es schwer fällt, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, so ist es doch wichtig, um die eigene Selbstbestimmung zu wahren. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.

Fazit

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung, um im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll, die einen selbst betreffen. Sie kann in verschiedenen Bereichen angewendet werden, von finanziellen Angelegenheiten über Gesundheitsangelegenheiten bis hin zur Regelung von Wohnung und Eigentum.

Um eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Zunächst sollte man sich Gedanken darüber machen, wer als Bevollmächtigter in Frage kommt und in welchen Bereichen dieser Bevollmächtigte handeln soll. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich erstellt werden und muss von allen Beteiligten unterschrieben werden. Es ist empfehlenswert, einen Zeugen hinzuzuziehen, um die Echtheit der Vollmacht zu bestätigen. Die Vorsorgevollmacht sollte außerdem in einem sicheren Ort aufbewahrt werden, damit sie im Bedarfsfall schnell zur Verfügung steht.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen werden kann, solange man noch geschäftsfähig ist. Deshalb sollte man regelmäßig überprüfen, ob die Vorsorgevollmacht noch den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht und ggf. anpassen.

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, die einen selbst betreffen, muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht kann zu Problemen führen, wenn der Betreuer nicht den eigenen Vorstellungen entspricht oder wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen Betreuer und Angehörigen gibt. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Falle der Fälle die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Zusammenfassend ist die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung, um im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll. Sie kann in verschiedenen Bereichen angewendet werden und sollte von allen Beteiligten schriftlich und unterschrieben werden. Es ist wichtig, die Vorsorgevollmacht regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen, damit sie immer den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, muss das Gericht einen Betreuer bestellen, was zu Problemen führen kann. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Falle der Fälle die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Weiterführende Links

Hier sind einige weiterführende Links zum Thema Vorsorgevollmacht:

Ähnliche Fragen

Was ist der Nachteil einer Vorsorgevollmacht?

Ein Nachteil einer Vorsorgevollmacht kann sein, dass man sich im Vorfeld Gedanken darüber machen und festlegen muss, wer als Bevollmächtigter in Frage kommt und in welchen Bereichen dieser Bevollmächtigte handeln soll. Dies kann für manche Menschen schwierig sein, da es ein schwieriges und emotionales Thema ist.

Ein weiterer Nachteil ist, dass man die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen kann, solange man noch geschäftsfähig ist. Das bedeutet, dass man sich regelmäßig damit auseinandersetzen und ggf. anpassen muss, um sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht immer den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Es ist auch möglich, dass es Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bevollmächtigten und den Angehörigen gibt. In diesem Fall muss man versuchen, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Insgesamt ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass die Erstellung einer Vorsorgevollmacht eine Verantwortung bedeutet und dass man sich regelmäßig damit auseinandersetzen muss. Dennoch bietet die Vorsorgevollmacht auch viele Vorteile, wie zum Beispiel die Möglichkeit, im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll, die einen selbst betreffen, und somit die eigene Selbstbestimmung zu wahren. Deshalb ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen und ggf. eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Haben Sie hierzu Rückfragen? Kontaktieren Sie uns gern direkt.

Für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden Menschen sinnvoll, der sich Gedanken darüber machen möchte, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll, die ihn selbst betreffen. Sie ist besonders sinnvoll für Menschen, die Angst haben, dass im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit oder Einschränkung der eigenen Entscheidungsfähigkeit, Entscheidungen getroffen werden, die ihnen nicht entsprechen oder die ihren Wünschen und Vorstellungen widersprechen.

Auch für Menschen, die in einer Patchwork-Familie leben oder für die es wichtig ist, dass bestimmte Personen in bestimmten Lebenssituationen handeln, ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll.

Insgesamt ist eine Vorsorgevollmacht für alle Menschen sinnvoll, die ihre Selbstbestimmung im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit oder Einschränkung der eigenen Entscheidungsfähigkeit sicherstellen möchten. Sie bietet die Möglichkeit, im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll, die einen selbst betreffen, und gibt somit ein Stück Sicherheit und Kontrolle über das eigene Leben.

Weiterführende Blog Artikel zum Thema: Notarielle Vorsorgemaßnahmen - Was Sie beachten sollten

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder einer unheilbaren Erkrankung erwünscht sind und welche nicht. Die Patientenverfügung tritt dann in Kraft, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, die einen selbst betreffen. Sie dient dazu, die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Umgang mit schweren Krankheiten oder einer unheilbaren Erkrankung festzulegen.

Eine Vorsorgevollmacht hingegen ist eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll, die einen selbst betreffen. Die Vorsorgevollmacht kann in verschiedenen Bereichen angewendet werden, von finanziellen Angelegenheiten über Gesundheitsangelegenheiten bis hin zur Regelung von Wohnung und Eigentum. Sie tritt in Kraft, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, die einen selbst betreffen. Sie dient dazu, die eigene Selbstbestimmung zu wahren und im Vorfeld festzulegen, wer in bestimmten Lebenssituationen Entscheidungen treffen soll.

Zusammenfassend ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevoll macht, dass eine Patientenverfügung sich speziell auf medizinische Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder einer unheilbaren Erkrankung bezieht, während eine Vorsorgevollmacht in verschiedenen Bereichen angewendet werden kann und die eigene Selbstbestimmung in bestimmten Lebenssituationen sicherstellen soll. Beide Instrumente sind wichtig, um im Vorfeld festzulegen, wie man im Falle einer Betreuungsbedürftigkeit oder Einschränkung der eigenen Entscheidungsfähigkeit behandelt werden möchte und um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen.

Weitere Unterschiede können Sie im Blog Artikel über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Was ist der Unterschied? nachlesen.

Was gehört alles in eine Vorsorgevollmacht?

In eine Vorsorgevollmacht sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Erstellers der Vorsorgevollmacht
  • Datum der Erstellung der Vorsorgevollmacht
  • Namen und Anschrift des Bevollmächtigten
  • Angabe der Bereiche, in denen der Bevollmächtigte handeln soll (z.B. finanzielle Angelegenheiten, Gesundheitsangelegenheiten, Regelung von Wohnung und Eigentum)
  • Angabe von eventuellen Einschränkungen oder Bedingungen, die für das Handeln des Bevollmächtigten gelten sollen
  • Unterschrift des Erstellers der Vorsorgevollmacht und des Bevollmächtigten
  • Unterschrift eines Zeugen, der die Echtheit der Vollmacht bestätigt

Es ist empfehlenswert, die Vorsorgevollmacht von einem Rechtsanwalt oder einer anderen fachkundigen Person erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte enthalten sind und die Vollmacht rechtsgültig ist. Es ist auch wichtig, die Vorsorgevollmacht an einem sicheren Ort aufzubewahren, damit sie im Bedarfsfall schnell zur Verfügung steht. Wenn Sie sich gern an einen unseren Experten sollten Sie diesbezüglich Rückfragen haben. Kontaktformular