Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Was ist der Unterschied?

Paul Gerlach

27. Dec 2022

Was ist eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, in der jemand eine andere Person bevollmächtigt, Entscheidungen in bestimmten Lebensbereichen für ihn zu treffen. Die Vollmacht kann beispielsweise für finanzielle Angelegenheiten, den Wohnungswechsel oder die medizinische Behandlung erteilt werden. Sie wird benötigt, wenn die betroffene Person selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Eine Betreuungsverfügung dient dazu, eine Person zu benennen, die im Falle einer Einschränkung der Selbstbestimmung für den Betroffenen sorgen soll.

Eine Patientenverfügung hingegen ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person ihren Willen hinsichtlich der medizinischen Behandlung festlegt, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern. Es ist wichtig, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, um im Notfall gut vorbereitet zu sein.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung & Patientenverfügung wichtig?

In unserer heutigen Gesellschaft ist es wichtig, für den Fall vorzusorgen, dass man aufgrund von Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr selbstbestimmt Entscheidungen treffen kann. Hierfür gibt es drei wichtige Instrumente: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, in der jemand eine andere Person bevollmächtigt, Entscheidungen in bestimmten Lebensbereichen für ihn zu treffen. Die Vollmacht kann beispielsweise für finanzielle Angelegenheiten, den Wohnungswechsel oder die medizinische Behandlung erteilt werden. Sie wird benötigt, wenn die betroffene Person selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel aufgrund von Demenz oder anderen Erkrankungen.

Eine Betreuungsverfügung dient dazu, eine Person zu benennen, die im Falle einer Einschränkung der Selbstbestimmung für den Betroffenen sorgen soll. Dies kann beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung der Fall sein. Der Betreuer hat dann die Befugnis, Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen zu treffen, wie zum Beispiel in finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten.

Eine Patientenverfügung hingegen ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person ihren Willen hinsichtlich der medizinischen Behandlung festlegt, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern. Hierbei kann es sich um allgemeine Wünsche, aber auch um konkrete Behandlungswünsche handeln. Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung möglichst präzise formuliert wird, um Missverständnissen vorzubeugen.

Es ist wichtig, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, um im Notfall gut vorbereitet zu sein. Niemand weiß, was die Zukunft bringt und daher ist es wichtig, für den Fall vorzusorgen, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass im Bedarfsfall die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden und man selbstbestimmt leben kann, solange dies möglich ist.

Zudem kann es im Notfall auch zu Streitigkeiten innerhalb der Familie kommen, wenn keine klaren Regelungen getroffen wurden. Durch die Erstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann man sich und seinen Angehörigen viel Stress und Unsicherheit ersparen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Erstellung dieser Dokumente auf freiwilliger Basis erfolgt und niemand dazu gezwungen werden kann. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich damit auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Es gibt auch die Möglichkeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, beispielsweise durch einen Notar oder einen Anwalt, um sicherzustellen, dass die Dokumente rechtsgültig und wirksam sind.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu treffen, um im Notfall gut vorbereitet zu sein. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass im Bedarfsfall die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden und man selbstbestimmt leben kann, solange dies möglich ist.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, in der jemand eine andere Person bevollmächtigt, Entscheidungen in bestimmten Lebensbereichen für ihn zu treffen. Die Vollmacht kann beispielsweise für finanzielle Angelegenheiten, den Wohnungswechsel oder die medizinische Behandlung erteilt werden. Sie wird benötigt, wenn die betroffene Person selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel aufgrund von Demenz oder anderen Erkrankungen.

Wer eine Vorsorgevollmacht erteilen kann, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Regelung des Landes ab. In der Regel kann jedoch jeder volljährige und geschäftsfähige Mensch eine Vorsorgevollmacht erteilen. Es ist auch möglich, mehrere Bevollmächtigte zu benennen, die dann gemeinsam Entscheidungen treffen.

Als Bevollmächtigter kann man eine vertrauenswürdige Person benennen, zum Beispiel einen Angehörigen oder einen Freund. Es ist auch möglich, eine professionelle Person, wie einen Notar oder einen Anwalt, als Bevollmächtigten zu benennen. Der Bevollmächtigte muss jedoch geschäftsfähig sein und darf keine Interessenkonflikte haben.

Der Bevollmächtigte hat die Befugnis, Entscheidungen in den von der Vorsorgevollmacht umfassten Lebensbereichen zu treffen. Es ist wichtig, dass die Vorsorgevollmacht möglichst präzise formuliert wird, um Missverständnissen vorzubeugen.

Die Vorsorgevollmacht wird schriftlich erstellt und muss von einem Notar beglaubigt werden. Sie tritt in Kraft, sobald die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist. Es genügt, die Widerrufserklärung schriftlich zu formulieren und diese dem Bevollmächtigten oder dem Notar, der die Vorsorgevollmacht beglaubigt hat, zu übergeben. Es ist auch möglich, eine neue Vorsorgevollmacht zu erstellen, die die alte ersetzt.

Hier können sie mehr dazu lesen Vorsorgevollmacht ohne Notar: Vorgehen, Risiken & Vorteile

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person eine andere Person als Betreuer benennt, der im Falle einer Einschränkung der Selbstbestimmung für den Betroffenen sorgen soll. Dies kann beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung der Fall sein. Der Betreuer hat dann die Befugnis, Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen zu treffen, wie zum Beispiel in finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten.

Wer eine Betreuungsverfügung erstellen kann, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Regelung des Landes ab. In der Regel kann jedoch jeder volljährige und geschäftsfähige Mensch eine Betreuungsverfügung erstellen. Es ist auch möglich, mehrere Betreuer zu benennen, die dann gemeinsam Entscheidungen treffen.

Als Betreuer kann man eine vertrauenswürdige Person benennen, zum Beispiel einen Angehörigen oder einen Freund. Es ist auch möglich, eine professionelle Person, wie einen Notar oder einen Anwalt, als Betreuer zu benennen. Der Betreuer muss jedoch geschäftsfähig sein und darf keine Interessenkonflikte haben.

Der Betreuer hat die Befugnis, Entscheidungen in den von der Betreuungsverfügung umfassten Lebensbereichen zu treffen. Es ist wichtig, dass die Betreuungsverfügung möglichst präzise formuliert wird, um Missverständnissen vorzubeugen.

Die Betreuungsverfügung wird schriftlich erstellt und muss von einem Notar beglaubigt werden. Sie tritt in Kraft, sobald die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Eine Betreuungsverfügung kann jederzeit widerrufen werden, solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist. Es genügt, die Widerrufserklärung schriftlich zu formulieren und diese dem Betreuer oder dem Notar, der die Betreuungsverfügung beglaubigt hat, zu übergeben. Es ist auch möglich, eine neue Betreuungsverfügung zu erstellen, die die alte ersetzt.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person ihren Willen hinsichtlich der medizinischen Behandlung festlegt, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern. Hierbei kann es sich um allgemeine Wünsche, aber auch um konkrete Behandlungswünsche handeln. Die Patientenverfügung dient dazu, die eigenen Vorstellungen und Wünsche im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls zu dokumentieren und sicherzustellen, dass diese berücksichtigt werden.

Eine Patientenverfügung wird benötigt, wenn man im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, selbst über die medizinische Behandlung zu entscheiden. Dies kann beispielsweise durch eine Bewusstseinstrübung, eine Demenz oder eine andere Erkrankung der Fall sein.

Jeder volljährige und geschäftsfähige Mensch kann eine Patientenverfügung erstellen. Es ist auch möglich, eine Patientenverfügung für eine andere Person, zum Beispiel für ein minderjähriges Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, zu erstellen. In diesem Fall muss der Betroffene jedoch seine Zustimmung geben und darf nicht gegen die Patientenverfügung sein.

Eine Patientenverfügung sollte möglichst präzise formuliert werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Sie sollte folgende Inhalte enthalten:

  • Eine Erklärung, dass die Patientenverfügung im Falle einer Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit gelten soll
  • Angaben zur Person des Erklärenden, wie Name, Geburtsdatum und Anschrift
  • Angaben zu den Betreuungspersonen, zum Beispiel zu den Angehörigen, die im Notfall informiert werden sollen
  • Angaben zu den medizinischen Behandlungswünschen, wie beispielsweise zu bestimmten Behandlungen oder Therapien, die abgelehnt werden sollen, oder zu bestimmten medizinischen Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen
  • Angaben zur Verfügungsberechtigung, das heißt, wer die Patientenverfügung auslegen und umsetzen darf

Die Patientenverfügung wird schriftlich erstellt und sollte von zwei Zeugen unterschrieben werden. Es empfiehlt sich, eine Kopie der Patientenverfügung dem Hausarzt oder dem Notar zu übergeben, damit sie im Notfall schnell zur Verfügung steht. Die Patientenverfügung tritt in Kraft, sobald die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen werden, solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist. Es genügt, die Widerrufserklärung schriftlich zu formulieren und diese den Zeugen oder dem Notar, der die Patientenverfügung beglaubigt hat, zu übergeben. Es ist auch möglich, eine neue Patientenverfügung zu erstellen, die die alte ersetzt.

Es ist wichtig, dass man sich frühzeitig mit dem Thema Patientenverfügung auseinandersetzt und entsprechende Maßnahmen trifft, um im Notfall gut vorbereitet zu sein. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass im Bedarfsfall die eigenen Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der medizinischen Behandlung berücksichtigt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Patientenverfügung keine allgemeine Vollmacht darstellt und daher nicht für andere Lebensbereiche gilt. Um auch in anderen Lebensbereichen vorsorglich für den Fall einer Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit zu sorgen, gibt es die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen.

Es ist auch ratsam, regelmäßig über die Patientenverfügung zu sprechen und sie gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sie immer den aktuellen Wünschen entspricht. So kann man sicherstellen, dass im Notfall die eigenen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden und man selbstbestimmt handeln kann.

Ein weiterführender Artikel zu den Kosten von Patientenverfügungen ist hier zu finden: Was kostet eine Patientenverfügung

Warum kann eine Bankvollmacht sinnvoll sein?

Eine Bankenvollmacht kann sinnvoll sein, um im Falle von Krankheit, Unfall oder Abwesenheit die finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Wenn jemand nicht in der Lage ist, seine Bankgeschäfte selbst zu erledigen, kann eine bevollmächtigte Person im Rahmen einer Bankenvollmacht Zugang zu seinem Konto erhalten und Überweisungen, Daueraufträge oder andere finanzielle Transaktionen durchführen. Eine Bankenvollmacht kann auch sinnvoll sein, um im Falle des Todes des Kontoinhabers die Angelegenheiten zu regeln, bevor das Erbe aufgeteilt wird -Bankvollmacht: Inhalte, Vorteile & Vorlage. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Bankenvollmacht nur für finanzielle Angelegenheiten gilt und keine Entscheidungen in Bezug auf medizinische oder andere persönliche Angelegenheiten umfasst. Es empfiehlt sich, eine Bankenvollmacht nur an eine vertrauenswürdige Person zu erteilen und sich vor der Erteilung umfassend über die möglichen Konsequenzen zu informieren.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsverfügung und Patientenverfügung?

Die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung unterscheiden sich hinsichtlich des Schwerpunkts und der rechtlichen Bedeutung. Eine Patientenverfügung betrifft ausschließlich medizinische Fragen und regelt den Umgang mit medizinischen Maßnahmen, wenn der Verfasser aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann. Eine Betreuungsverfügung betrifft hingegen die rechtliche Vertretung und regelt, wer im Falle von Betreuungsbedürftigkeit die rechtlichen Angelegenheiten regeln soll und wie die Betreuung gestaltet werden soll. Die Betreuungsverfügung kann auch medizinische Fragen betreffen, wenn diese im Rahmen der rechtlichen Vertretung zu regeln sind.

Die Patientenverfügung ist also eine spezielle Form der Betreuungsverfügung, die sich ausschließlich mit medizinischen Fragen befasst. Beide Verfügungen haben jedoch das Ziel, sicherzustellen, dass der Wille des Verfassers respektiert wird und dass im Falle von Krankheit oder Unfall die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Es empfiehlt sich, beide Verfügungen zu erstellen, um umfassend für den Ernstfall vorzusorgen.

Was ist wichtiger ein Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung?

Es ist nicht möglich, pauschal zu sagen, ob eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung wichtiger ist, da beide Verfügungen unterschiedliche Schwerpunkte haben und in verschiedenen Situationen zum Tragen kommen können.

Eine Vorsorgevollmacht betrifft die rechtliche Vertretung und regelt, wer im Falle von Entscheidungsunfähigkeit des Verfassers die rechtlichen Angelegenheiten regeln soll. Die bevollmächtigte Person kann in diesem Fall auch medizinische Entscheidungen treffen, sofern dies in der Vorsorgevollmacht geregelt ist. Eine Vorsorgevollmacht ist daher insbesondere für Menschen relevant, die sichergehen wollen, dass im Falle von Krankheit oder Unfall ihre Angelegenheiten in ihrem Sinne geregelt werden und dass ihre Wünsche respektiert werden.

Eine Betreuungsverfügung betrifft hingegen die rechtliche Vertretung im Falle von Betreuungsbedürftigkeit. Hier legt der Verfasser fest, wer im Falle von Betreuungsbedürftigkeit die rechtlichen Angelegenheiten regeln soll und wie die Betreuung gestaltet werden soll. Eine Betreuungsverfügung kann auch medizinische Fragen betreffen, wenn diese im Rahmen der rechtlichen Vertretung zu regeln sind.

Es ist empfehlenswert, sowohl eine Vorsorgevollmacht als auch eine Betreuungsverfügung zu erstellen, um im Falle von Entscheidungsunfähigkeit umfassend abgesichert zu sein. Es ist wichtig, die Verfügungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

Was hat Vorrang Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?

Wenn sowohl eine Patientenverfügung als auch eine Vorsorgevollmacht vorliegen, hat grundsätzlich die Patientenverfügung Vorrang, da sie sich speziell auf medizinische Entscheidungen bezieht. Das heißt, wenn in der Patientenverfügung klare Anweisungen zur medizinischen Behandlung im Falle von Krankheit oder Unfall festgelegt sind, müssen diese in der Regel von den behandelnden Ärzten befolgt werden.

Eine Vorsorgevollmacht bezieht sich hingegen auf die allgemeine rechtliche Vertretung, die auch medizinische Entscheidungen umfassen kann, sofern dies in der Vollmacht ausdrücklich geregelt ist. Wenn in der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung widersprüchliche Regelungen getroffen wurden, muss im Einzelfall geprüft werden, welche Verfügung Vorrang hat oder ob eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Es ist daher empfehlenswert, dass die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht inhaltlich aufeinander abgestimmt sind und dass die bevollmächtigte Person in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich dazu ermächtigt wird, die in der Patientenverfügung getroffenen Entscheidungen umzusetzen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass im Falle von Krankheit oder Unfall die Wünsche des Verfassers respektiert werden.

Was kostet eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Die Kosten für eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht beim Notar können je nach Notar und Aufwand unterschiedlich sein. In der Regel müssen für eine notariell beglaubigte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) entrichtet werden.

Die genauen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Umfang und der Komplexität der Dokumente. Für eine einfache Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht können die Kosten zwischen 50 und 150 Euro liegen. Bei umfangreicheren Regelungen oder Beratungen können die Kosten auch höher ausfallen.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht auch selbst verfasst werden können und dann lediglich eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. In diesem Fall fallen keine Kosten für einen Notar an. Allerdings ist in diesem Fall zu beachten, dass die Dokumente bestimmte formale Anforderungen erfüllen müssen, um im Ernstfall wirksam zu sein.

Welche gesetzliche Regelungen gelten bei der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung

Die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht in Deutschland findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Betreuungsrecht.

Die Patientenverfügung ist im § 1901a BGB geregelt und definiert als schriftliche Willenserklärung, in der eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ablehnt oder wünscht. Die Patientenverfügung dient der Sicherung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten in Bezug auf medizinische Entscheidungen.

Die Vorsorgevollmacht ist im § 1896 BGB verankert und gibt einer bevollmächtigten Person die rechtliche Vertretungsmacht, um Entscheidungen für den Vollmachtgeber zu treffen, wenn dieser aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht dient der Sicherung des Selbstbestimmungsrechts des Vollmachtgebers in Bezug auf allgemeine und medizinische Entscheidungen.

Zusätzlich dazu regelt das Betreuungsrecht im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) die rechtliche Betreuung von volljährigen Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuungsverfügung ist eine weitere Vorsorgevollmacht, die eine Person vorab regeln kann, um im Falle einer rechtlichen Betreuung bereits bestimmte Vorstellungen und Wünsche zu formulieren. Die Betreuungsverfügung ist im § 1896 Absatz 2 BGB geregelt.

Das Wichtigste zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind wichtige Instrumente, um im Falle einer Einschränkung der Selbstbestimmung vorzusorgen und sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person eine andere Person als Bevollmächtigten benennt, der im Falle einer Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit für den Betroffenen sorgen soll. Der Bevollmächtigte hat dann die Befugnis, Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen zu treffen, wie zum Beispiel in finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten.

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person eine andere Person als Betreuer benennt, der im Falle einer Einschränkung der Selbstbestimmung für den Betroffenen sorgen soll. Der Betreuer hat dann die Befugnis, Entscheidungen in verschiedenen Lebensbereichen zu treffen, wie zum Beispiel in finanziellen oder medizinischen Angelegenheiten.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person ihren Willen hinsichtlich der medizinischen Behandlung festlegt, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern. Hierbei kann es sich um allgemeine Wünsche, aber auch um konkrete Behandlungswünsche handeln.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu treffen. Auf diese Weise kann man im Falle einer Einschränkung der Selbstbestimmung sicherstellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden und man selbstbestimmt handeln kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass jedes dieser Instrumente einen spezifischen Zweck hat und daher nicht miteinander verwechselt werden sollten. Es ist daher ratsam, sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und entsprechend zu planen.

Vorsorgevollmacht

Mustervertrag Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Vorlage

Musterformulierungen für Vorsorgevollmacht:

"Ich, [Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], erteile hiermit meinem [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], Vollmacht, im Falle meiner Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit in allen Angelegenheiten, die mein persönliches, gesundheitliches, finanzielles oder rechtliches Wohl betreffen, für mich zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Diese Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, für mich zu verhandeln, Verträge abzuschließen, Bankgeschäfte zu tätigen, Einkommen und Vermögen zu verwalten, Einsicht in meine Unterlagen zu nehmen und mich bei Ämtern und Behörden zu vertreten. Die Vollmacht tritt in Kraft, sobald ich meine Entscheidungsfähigkeit verliere und endet mit meinem Tod."

Musterformulierungen für Betreuungsverfügung:

"Ich, [Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], benenne hiermit meine [Name des Betreuers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], als meinen Betreuer im Falle meiner Einschränkung der Selbstbestimmung. Mein Betreuer soll für mich in allen Angelegenheiten, die mein persönliches, gesundheitliches, finanzielles oder rechtliches Wohl betreffen, sorgen und Entscheidungen treffen. Diese Betreuung umfasst insbesondere die Befugnis, für mich zu verhandeln, Verträge abzuschließen, Bankgeschäfte zu tätigen, Einkommen und Vermögen zu verwalten, Einsicht in meine Unterlagen zu nehmen und mich bei Ämtern und Behörden zu vertreten. Die Betreuung tritt in Kraft, sobald ich meine Selbstbestimmung verliere und endet mit meinem Tod."

Musterformulierungen für Patientenverfügung:

"Ich, [Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], erkläre hiermit, dass ich im Falle einer Einschränkung meiner Entscheidungsfähigkeit folgende Wünsche hinsichtlich meiner medizinischen Behandlung habe: [Angaben zu den medizinischen Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen oder abgelehnt werden sollen]. Ich benenne hiermit als meine Verfügungsberechtigten: [Name der Verfügungsberechtigten]. Diese Patientenverfügung tritt in Kraft, sobald ich meine Entscheidungsfähigkeit verliere und endet mit meinem Tod.