Eine Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie handeln lässt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten regeln soll. Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Vorsorge und sollte frühzeitig erstellt werden.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die einer anderen Person die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt. Sie ist für Notsituationen gedacht, in denen eine Person nicht mehr in der Lage ist, als Entscheidungsträger zu wirken. Die Vorsorgevollmacht erlaubt dem Bevollmächtigten die Regelung der finanziellen Geschäfte, die Vertretung vor dem Gericht und Behörden sowie bei Abschlüssen von Verträgen. Sie hat Vorrang vor einer rechtlichen Betreuung und kann unter Umständen eine Betreuungsanordnung vermeiden. Jeder Mensch kann von einer solchen Vollmacht betroffen sein, zum Beispiel nach einem Unfall. Die Bestimmungen zur Vorsorgevollmacht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch beschrieben.
Muster-Vorsorgevollmacht:
Vorsorgevollmacht
Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit Vollmacht an [Bevollmächtigter Vorname Nachname], geboren am [Bevollmächtigter Geburtsdatum], wohnhaft in [Bevollmächtigter Adresse].
Diese Vollmacht gilt für den Fall, dass ich aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Die bevollmächtigte Person ist berechtigt, in meinem Namen alle Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Wahrung meiner Interessen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten, Banken und sonstigen Institutionen.
Diese Vollmacht ist unwiderruflich und bleibt auch im Falle meiner Geschäftsunfähigkeit bestehen.
[Ort], den [Datum]
_________________________
[Unterschrift]
Was ist der Zweck einer Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Instrument der rechtlichen Vorsorge, das für Notsituationen gedacht ist, in denen eine Person nicht mehr handlungsfähig ist. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, in Ihrem Namen rechtliche Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen und in Ihrem Sinne zu handeln. Sie können den Umfang der Befugnisse selbst bestimmen und persönliche Wünsche formulieren. Die Vorsorgevollmacht ist rechtlich gesehen ein Auftrag, eine Willenserklärung, die Sie jederzeit entziehen oder verändern können.
Durch die Anfertigung einer Vorsorgevollmacht entfällt regelmäßig eine rechtliche Betreuung des Ausstellers. So gibt er klare Anweisung, wer die Geschäfte, die er aufgrund des Abbaus von geistigen Fähigkeiten oder ähnlichem nicht mehr selber ausführen kann, für ihn in seinem Namen tätigen soll. In der Regel wird durch die Vorsorgevollmacht die Bestellung eines fremden Menschen vermieden.
2. Erstellung einer Vorsorgevollmacht
Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht kann formlos erstellt werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, sie notariell beurkunden zu lassen. Eine notarielle Beurkundung ist empfehlenswert, da sie die Vollmacht gegenüber Dritten glaubhaft macht und somit Missbrauch verhindert. Die Vollmacht muss schriftlich verfasst werden und den Namen des Bevollmächtigten sowie den Umfang der Vollmacht enthalten. Es ist auch möglich, mehrere Bevollmächtigte zu benennen. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.
Was sind die inhaltlichen Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht?
Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht wird vom Vollmachtgeber selbst bestimmt und kann insbesondere finanzielle, gesundheitliche und kommunikative Angelegenheiten regeln. Die bevollmächtigte Person wird zum Vertreter im Willen des Vollmachtgebers.
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich abgefasst werden und den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Vollmachtgebers beinhalten. Weiterhin ist die Vollmacht zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu geben, sollte sie vom Notar beglaubigt oder beurkundet sein.
Lesen sie hier mehr zum Thema: Vorsorgevollmacht beglaubigen
3. Bevollmächtigung einer Vorsorgevollmacht
Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?
Grundsätzlich kann als Bevollmächtigter einer Vorsorgevollmacht jede Person eingesetzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und auch selbst entscheidungs- und handlungsfähig ist. Allerdings gibt es einige Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Interessenlagen, die die Übertragung einer Vorsorgevollmacht ausschließen. Es ist auch möglich, mehrere Personen als Bevollmächtigte in der Vorsorgevollmacht einzusetzen. Diese können z.B. nach Aufgabenkreisen getrennt eingesetzt werden (Vermögenssorge, Gesundheitsangelegenheiten usw.).
Die Regelungen zur Vorsorgevollmacht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die §§ 164 ff. BGB regeln die rechtliche Stellung des Bevollmächtigten und die §§ 167 ff. BGB regeln die Form und den Inhalt der Vollmacht.
Welche Anforderungen an den Bevollmächtigten bestehen?
Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann durch eine volljährige, geschäftsfähige Person erteilt werden. Die Bevollmächtigten dürfen immer nur in den ihnen übertragenen Bereichen handeln. In der Regel werden die folgenden sechs Rechtsbereiche in einer Vorsorgevollmacht abgedeckt: Gesundheit und Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögen, Post- und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht. Eine Person kann eine oder mehrere Personen als Bevollmächtigte benennen, die für sie rechtsverbindliche Entscheidungen treffen können. Mehrere Bevollmächtigte können bestimmte Vorteile bieten, aber auch das Risiko von Konflikten und Unstimmigkeiten erhöhen.
4. Das Inkrafttreten der Vorsorgevollmacht
Wann tritt eine Vorsorgevollmacht in Kraft?
Eine Vorsorgevollmacht tritt in der Regel sofort in Kraft. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht erst dann wirksam werden zu lassen, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. In diesem Fall wird die Vollmacht als sogenannte Betreuungsverfügung bezeichnet.
Welche Bedingungen für die Wirksamkeit gibt es?
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich erteilt werden und von dem Vollmachtgeber unterschrieben sein. Eine mündliche Erteilung oder eine Erteilung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend. Die Vollmacht muss außerdem klar und eindeutig formuliert sein und darf keine unzulässigen Bedingungen enthalten. Eine Vollmacht ist auch dann unwirksam, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt oder wenn der Bevollmächtigte ein Interessenkonflikt hat.
5. Fehlende Vorsorgevollmacht
Was sind die Folgen einer fehlenden Vorsorgevollmacht?
Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, wird ein Betreuer vom Gericht bestellt. Der Betreuer wird dann alle Entscheidungen treffen, die der Vollmachtgeber selbst getroffen hätte. Der Betreuer ist jedoch nicht verpflichtet, die Wünsche des Vollmachtgebers zu berücksichtigen. Eine Vorsorgevollmacht kann also dazu beitragen, dass der Vollmachtgeber auch dann noch selbstbestimmt handeln kann, wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, wer im Falle ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit als Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung ist ein Instrument der Selbstbestimmung und kann dazu beitragen, dass der Betroffene auch dann noch selbstbestimmt handeln kann, wenn er dazu nicht mehr in der Lage ist.
Die Regelungen zur Betreuungsverfügung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die §§ 1896 ff. BGB regeln die rechtliche Stellung des Betreuers und die §§ 1901 ff. BGB regeln die Aufgaben des Betreuers.
6. Änderung oder Widerruf einer Vorsorgevollmacht
Wie kann ich meine Vorsorgevollmacht ändern oder widerrufen?
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und von dem Vollmachtgeber unterschrieben sein. Es empfiehlt sich, den Widerruf dem Bevollmächtigten schriftlich mitzuteilen und gegebenenfalls auch Dritte (z.B. Banken) über den Widerruf zu informieren.
Die Regelungen zur Vorsorgevollmacht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die §§ 164 ff. BGB regeln die rechtliche Stellung des Bevollmächtigten und die §§ 167 ff. BGB regeln die Form und den Inhalt der Vollmacht.
5 Nachteile einer Vorsorgevollmacht:
Eine Vorsorgevollmacht kann auch Nachteile haben. Hier sind fünf mögliche Nachteile:
- Missbrauch: Der Bevollmächtigte könnte die Vollmacht missbrauchen und Entscheidungen treffen, die nicht im Interesse des Vollmachtgebers liegen.
- Unklarheiten: Wenn die Vollmacht nicht eindeutig formuliert ist, kann es zu Unklarheiten kommen und der Bevollmächtigte weiß nicht genau, was er tun soll.
- Widerruf: Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit widerrufen. Wenn der Bevollmächtigte jedoch bereits Entscheidungen getroffen hat, kann es schwierig sein, diese rückgängig zu machen.
- Kosten: Wenn der Bevollmächtigte seine Aufgaben nicht ehrenamtlich übernimmt, können Kosten entstehen.
- Keine Kontrolle: Der Vollmachtgeber hat keine Kontrolle mehr über seine Angelegenheiten und muss darauf vertrauen, dass der Bevollmächtigte im Sinne des Vollmachtgebers handelt.