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Was ist eine Online Beglaubigung? Ein Überblick über Prozesse und Fakten

Felix Gerlach

21. Oct 2026

Eine Unterschrift für das Handelsregister beglaubigen lassen, eine Vollmacht vorbereiten oder Dokumente für eine Behörde einreichen: Viele Beglaubigungsvorgänge beginnen heute digital. Unterlagen können online hochgeladen, erforderliche Angaben erfasst und passende notarielle oder behördliche Schritte organisiert werden. Bei bestimmten Vorgängen ist sogar die notarielle Beglaubigung selbst per Videokommunikation möglich.

Eine Online-Beglaubigung ist jedoch nicht automatisch für jedes Dokument und jedes Rechtsgeschäft zulässig. In Deutschland erlaubt das Gesetz insbesondere die notarielle Online-Beglaubigung von Anmeldungen zu Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregistern. Andere Dokumente können zwar digital vorbereitet werden, benötigen aber weiterhin eine besondere Form der notariellen oder behördlichen Durchführung.

Auch zwischen Deutschland und Österreich bestehen Unterschiede. Während Österreich bereits 2021 umfangreiche digitale notarielle Verfahren eingeführt hat, wurden die deutschen Online-Verfahren insbesondere durch das DiRUG ab August 2022 und spätere gesetzliche Erweiterungen ermöglicht. Entscheidend ist deshalb immer, welches nationale Recht gilt und welche Beglaubigungsform für den konkreten Vorgang benötigt wird.

Dieser Ratgeber erklärt, was eine Online-Beglaubigung 2026 bedeutet, wie die Identitätsprüfung funktioniert, welche Dokumente online bearbeitet werden können und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Außerdem erfährst du, wie beglaubigt.de digitale Beglaubigungs- und Notarprozesse organisiert und wann stattdessen eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Online-Beglaubigung: Ein Beglaubigungsvorgang, bei dem digitale Schritte wie Dokumenteneinreichung, Identifizierung und gegebenenfalls die notarielle Beglaubigung einer elektronischen Signatur stattfinden.
  • Nicht für alle Dokumente: In Deutschland sind notarielle Videoverfahren gesetzlich auf bestimmte Vorgänge begrenzt.
  • Handelsregister: Anmeldungen zum Handelsregister können grundsätzlich online notariell beglaubigt werden. Das gilt auch für Anmeldungen zu mehreren weiteren öffentlichen Registern.
  • Identitätsprüfung: Für das deutsche notarielle Online-Verfahren werden geeignete elektronische Identifizierungsmittel und das System der Bundesnotarkammer benötigt.
  • Rechtswirksamkeit: Eine ordnungsgemäß durchgeführte Online-Beglaubigung erfüllt bei einem zugelassenen Vorgang die gesetzlich vorgeschriebene Form.
  • Kosten: Die gesetzlichen Notargebühren richten sich nach dem GNotKG. Für notarielle Online-Beglaubigungen fällt grundsätzlich eine zusätzliche Videopauschale von 8 Euro zzgl. Umsatzsteuer an.
  • Andere Leistungen: Beglaubigte Kopien, beglaubigte Übersetzungen und Apostillen sind rechtlich unterschiedliche Dokumentenleistungen.
  • beglaubigt.de: Über die digitale Unterschriftsbeglaubigung von beglaubigt.de können geeignete notarielle Vorgänge vorbereitet und organisiert werden. Für weitere Dokumentenarten steht der digitale Beglaubigungsservice zur Verfügung.

Was ist die Online Beglaubigung?

Online Beglaubigung: Was Sie wissen müssen

Online Beglaubigungen repräsentieren einen revolutionären Fortschritt im Bereich der Beglaubigung. Dabei handelt es sich um die Beglaubigung von Dokumenten in elektronischer Form. Doch wie funktioniert das genau?

Das Prinzip der Online Beglaubigung

  • Elektronische Signatur: Alle beteiligten Parteien unterschreiben das Dokument mit einer elektronischen Signatur.
  • Steuerung durch Notare: Der gesamte Vorgang wird online mittels Audio-Video-Technologie von einem autorisierten Notar überwacht.
  • Zugänglichkeit: Jeder mit Internetzugang kann Dokumente bequem von überall - ob zu Hause oder am Arbeitsplatz - signieren und beglaubigen lassen.

Die Vorteile der Digitalisierung

Während dieser Prozess die Kernelemente einer herkömmlichen Beglaubigung beinhaltet, bietet der digitale Ansatz erweiterte Sicherheitsmerkmale:

  1. Erhöhte Transparenz: Spezialsoftware gewährleistet eine klare Übersicht des Ablaufs und sichert somit die Integrität jeder Beglaubigung.
  2. Akzeptanz in Europa: Viele europäische Länder, darunter Österreich, Deutschland, Frankreich und weitere, haben ihre Gesetzgebung angepasst oder neu entworfen, um Online Beglaubigungen zu erlauben. Das Ziel dahinter: Modernisierung traditioneller Prozesse und Bereitstellung eines einfacheren und sichereren Zugangs zu notariellen Dienstleistungen.

Notarielle Dienstleistungen von beglaubigt.de

Wenn Sie auf der Suche nach einem Notar sind oder spezielle Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, bietet beglaubigt.de eine Reihe von Optionen:

Zudem stehen Ihnen folgende spezialisierte Dienstleistungen zur Verfügung:

Warum Online Beglaubigungen wählen?

Der Trend zur Digitalisierung hat nicht nur unseren Alltag erfasst, sondern auch formelle Prozesse revolutioniert. Online Beglaubigungen sind ein glänzendes Beispiel dafür. Hier sind einige Gründe, warum Sie diese moderne Methode in Erwägung ziehen sollten:

  • Zeitersparnis: Kein Bedarf an physischen Treffen oder Wartezeiten in Büros. Mit wenigen Klicks können Sie Dokumente signieren und beglaubigen lassen.
  • Flexibilität: Sie können den Prozess von überall aus durchführen, solange Sie Internetzugang haben.
  • Sicherheit: Moderne Technologien und Verschlüsselungsstandards sorgen für einen sicheren Austausch und die Aufbewahrung Ihrer Dokumente.
  • Umweltbewusst: Durch die Verringerung der Notwendigkeit von physischen Dokumenten und Reisen können wir gemeinsam einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Zukunft der Beglaubigung

Die rasante technologische Entwicklung und das steigende Bedürfnis nach Effizienz treiben die Akzeptanz und Verbreitung von Online Beglaubigungen voran. Es ist zu erwarten, dass immer mehr Länder den digitalen Ansatz übernehmen und traditionelle Barrieren abbauen werden. Dies wird nicht nur den Zugang zu notariellen Dienstleistungen erleichtern, sondern auch den Weg für innovative Lösungen in anderen rechtlichen Bereichen ebnen.

Online Beglaubigung

Wie funktioniert eine Online-Beglaubigung Schritt für Schritt?

Der genaue Ablauf hängt davon ab, ob eine notarielle Online-Unterschriftsbeglaubigung, eine beglaubigte Kopie oder eine andere Dokumentenleistung benötigt wird. Bei einer notariellen Online-Beglaubigung in Deutschland erfolgt die Durchführung über das gesetzlich vorgesehene Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer.

Schritt 1: Dokument und Beglaubigungsform prüfen

Zunächst muss festgestellt werden, welche Art der Beglaubigung benötigt wird. Bei einer Handelsregisteranmeldung ist beispielsweise eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben. Bei einem Hochschulzeugnis kann dagegen eine beglaubigte Kopie ausreichen. Für einen Grundstückskaufvertrag wäre eine bloße Beglaubigung ungeeignet, weil grundsätzlich eine notarielle Beurkundung erforderlich ist.

Schritt 2: Unterlagen digital vorbereiten

Anschließend werden die erforderlichen Dokumente und Angaben zusammengestellt. Bei einer Handelsregisteranmeldung gehören dazu insbesondere die Gesellschaftsdaten, der konkrete Anmeldegegenstand und die Angaben zu den anmeldeberechtigten Personen.

Über beglaubigt.de können geeignete Dokumenten- und Notarvorgänge digital vorbereitet werden. Die Plattform organisiert die strukturierte Datenerfassung und die erforderlichen nächsten Schritte.

Schritt 3: Elektronische Identifizierung durchführen

Bei einem deutschen notariellen Online-Verfahren erfolgt die Identifizierung über das gesetzlich vorgesehene System. Dafür werden geeignete elektronische Identifizierungsmittel benötigt, beispielsweise ein unterstütztes Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion.

Zusätzlich sind ein NFC-fähiges Smartphone mit der erforderlichen Notar-App und ein geeignetes Gerät für die Videokommunikation notwendig. Die konkreten Voraussetzungen hängen vom jeweiligen Verfahren und den verwendeten Ausweisdokumenten ab.

Schritt 4: Notariellen Videotermin durchführen

Im Videotermin überprüft die Notarin oder der Notar die Identität und führt die gesetzlich vorgesehenen Beglaubigungsschritte durch. Bei einer Online-Unterschriftsbeglaubigung wird die elektronische Signatur im zugelassenen Verfahren geleistet und notariell beglaubigt.

Eine gewöhnliche Videokonferenz über Teams oder Zoom ersetzt diesen Vorgang nicht. Ebenso genügt es nicht, ein Dokument privat elektronisch zu unterschreiben und anschließend einen Scan an das Notariat zu senden.

Schritt 5: Beglaubigtes Dokument erhalten oder Registeranmeldung einreichen

Nach Abschluss der Beglaubigung wird das Dokument entsprechend dem gesetzlichen Verfahren bereitgestellt beziehungsweise weiterverarbeitet.

Bei einer Handelsregisteranmeldung übermittelt das Notariat die erforderlichen Unterlagen elektronisch an das zuständige Registergericht. Dieses prüft anschließend die Anmeldung und entscheidet über die Eintragung.

Bei anderen Dokumentenleistungen kann dagegen eine elektronische oder postalische Bereitstellung erforderlich sein. Welche Form akzeptiert wird, hängt vom Verwendungszweck und den Anforderungen des Empfängers ab.

Beispiel: Geschäftsführerwechsel einer GmbH online anmelden

Eine GmbH bestellt einen neuen Geschäftsführer. Die Gesellschafter haben den erforderlichen Beschluss bereits wirksam gefasst. Anschließend muss der Geschäftsführerwechsel nach § 39 GmbHG zum Handelsregister angemeldet werden. Die Handelsregisteranmeldung kann im gesetzlich zugelassenen Online-Verfahren beglaubigt werden. Dafür werden die erforderlichen Unterlagen vorbereitet, die anmeldeberechtigte Person elektronisch identifiziert und die Signatur notariell beglaubigt.

Nach der elektronischen Einreichung prüft das Registergericht die Anmeldung. Die Bestellung des Geschäftsführers und die spätere Handelsregistereintragung sind dabei rechtlich zu unterscheiden.

Mehr dazu erklären wir im Ratgeber „Geschäftsführerwechsel bei der GmbH: Ablauf, Notar, Handelsregister und Kosten 2026“.

Wie sicher ist eine Online-Beglaubigung?

Bei notariellen Online-Verfahren spielen Identitätsprüfung, elektronische Signaturen und die Integrität der Dokumente eine zentrale Rolle. Das gesetzliche Verfahren der Bundesnotarkammer verwendet besondere technische und rechtliche Sicherheitsmechanismen, die über eine gewöhnliche Videokonferenz hinausgehen.

Die elektronische Identifizierung soll sicherstellen, dass die beteiligte Person zuverlässig festgestellt werden kann. Die qualifizierte elektronische Signatur ermöglicht die rechtlich vorgesehene Unterzeichnung elektronischer Dokumente. Die notarielle Beglaubigung bestätigt anschließend die Signatur im gesetzlich geregelten Verfahren.

Auch die Übermittlung der Unterlagen an das Registergericht erfolgt über die dafür vorgesehenen elektronischen Kommunikationswege. Die digitale Durchführung bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Dokumente oder personenbezogenen Daten beliebig gespeichert und für alle Beteiligten zugänglich gemacht werden dürfen. Für die Verarbeitung gelten die einschlägigen datenschutzrechtlichen und notariellen Vorschriften.

beglaubigt.de verbindet digitale Dokumentenvorbereitung mit der Organisation rechtlich vorgesehener Beglaubigungs- und Notarprozesse. Die gesetzlich vorbehaltene notarielle Tätigkeit wird durch eine unabhängige befugte Notarin oder einen unabhängigen befugten Notar durchgeführt.

Erhalte ich nach einer Online-Beglaubigung ein PDF oder ein Original?

Die Form des fertigen Dokuments hängt davon ab, welche Beglaubigung durchgeführt wurde und wofür die Unterlage benötigt wird.

Bei einer notariellen Online-Unterschriftsbeglaubigung wird ein elektronisches Dokument im gesetzlich vorgesehenen Verfahren erstellt beziehungsweise beglaubigt. Bei einer Handelsregisteranmeldung wird dieses anschließend über das Notariat elektronisch an das Registergericht übermittelt.

Bei einer beglaubigten Kopie kann dagegen eine Papierausfertigung erforderlich sein. Auch bei Dokumenten für ausländische Behörden wird häufig eine bestimmte physische Urkundenform verlangt.

Ein einfacher PDF-Scan einer Papierbeglaubigung ist nicht automatisch dasselbe wie ein rechtlich wirksam elektronisch beglaubigtes Dokument. Deshalb sollte vor der Beauftragung geklärt werden, welche Ausfertigung die empfangende Stelle akzeptiert.

Über beglaubigt.de können geeignete Dokumentenbeglaubigungen digital beauftragt werden. Je nach Leistung und Verwendungszweck werden die Dokumente elektronisch beziehungsweise postalisch bereitgestellt.

Online-Beglaubigung in Deutschland und Österreich: Welche Unterschiede gibt es?

Deutschland und Österreich ermöglichen notarielle Online-Verfahren, verwenden dafür jedoch unterschiedliche gesetzliche Grundlagen.

In Österreich wurden digitale notarielle Verfahren insbesondere durch Änderungen der Notariatsordnung und ergänzende Regelungen zur elektronischen Identifizierung ermöglicht. In Deutschland wurden die gesetzlichen Online-Verfahren vor allem durch das DiRUG ab August 2022 und spätere Erweiterungen eingeführt.

Für deutsche notarielle Online-Beglaubigungen sind insbesondere das Beurkundungsgesetz und die jeweiligen registerrechtlichen Vorschriften relevant. Die Durchführung erfolgt über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer.

Eine in Österreich zulässige Online-Beglaubigung ist deshalb nicht automatisch in identischer Form auch in Deutschland möglich. Entscheidend sind das anwendbare nationale Recht, die zuständige Notarin oder der zuständige Notar und der konkrete Vorgang.

Wer sich für die österreichischen Grundlagen interessiert, findet weitere Informationen in unserem Ratgeber „§ 69b Notariatsordnung: Online-Beglaubigung in Österreich“.

Welche Dokumente kann man online beglaubigen lassen?

Nicht jedes Dokument kann in Deutschland vollständig per Video notariell beglaubigt werden. Viele Dokumentenleistungen lassen sich jedoch digital vorbereiten und über spezialisierte Services organisieren. Entscheidend ist, welche Beglaubigungsform erforderlich ist und ob der konkrete Vorgang gesetzlich für ein Online-Verfahren zugelassen ist.

Zu den häufigsten Dokumenten und Anwendungsfällen gehören:

  • Handelsregisteranmeldungen: Geschäftsführerwechsel, Änderungen der Geschäftsanschrift und weitere registerpflichtige Vorgänge können grundsätzlich online notariell beglaubigt werden.
  • Notarielle Unterschriftsbeglaubigungen: Für bestimmte gesetzlich zugelassene Vorgänge kann die elektronische Signatur per Video beglaubigt werden. Eine allgemeine Freigabe für jede beliebige Unterschrift besteht nicht.
  • Vollmachten: Geeignete Vollmachtsvorgänge können digital vorbereitet werden. Ob eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung notwendig und online zulässig ist, hängt vom Verwendungszweck ab.
  • Reisepasskopien: Beglaubigte Ausweiskopien können für bestimmte internationale oder geschäftliche Vorgänge erforderlich sein. Die digitale Beauftragung ersetzt nicht automatisch die notwendige Prüfung des Ausgangsdokuments.
  • Beglaubigte Übersetzungen: Geburtsurkunden, Zeugnisse, Diplome und Unternehmensunterlagen können durch entsprechend qualifizierte Übersetzungspersonen übersetzt und bestätigt werden.
  • Apostillen: Für die internationale Verwendung öffentlicher Urkunden kann ein staatlicher Echtheitsnachweis erforderlich sein. Die Apostille wird durch die zuständige Behörde erteilt.
  • GmbH- und UG-Gründungen: Hier ist grundsätzlich eine notarielle Beurkundung erforderlich. Diese kann bei geeigneten Gründungen über das gesetzliche Online-Verfahren stattfinden.

Wer eine ausführlichere Dokumentenübersicht sucht, findet sie in unserem Ratgeber „Welche Dokumente kann ich online beglaubigen lassen? Liste, Kosten und Ablauf 2026“.

Auch der Artikel „Dokumente in Deutschland beglaubigen lassen: Wo, wie und was kostet es?“ erklärt die Unterschiede zwischen Bürgeramt, Notar und anderen zuständigen Stellen.

Was kostet eine Online-Beglaubigung 2026?

Die Kosten einer Online-Beglaubigung hängen davon ab, welche Art der Beglaubigung benötigt wird. Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung, eine beglaubigte Kopie und eine beglaubigte Übersetzung sind unterschiedliche Leistungen und werden deshalb nicht nach demselben Gebührenmodell berechnet.

Für notarielle Tätigkeiten in Deutschland gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Bei einer gewöhnlichen Unterschriftsbeglaubigung sieht KV Nr. 25100 GNotKG grundsätzlich eine 0,2-Gebühr mit einem Mindestbetrag von 20 Euro und einem Höchstbetrag von 70 Euro vor. Bei Registeranmeldungen können weitere Gebühren für Entwurf, elektronische Übermittlung und Vollzug entstehen.

Für das gesetzlich vorgesehene notarielle Online-Beglaubigungsverfahren fällt grundsätzlich eine zusätzliche Videopauschale von 8 Euro zzgl. Umsatzsteuer an. Die Online-Durchführung ist deshalb nicht automatisch günstiger als ein persönlicher Notartermin.

Was kostet eine Beglaubigung bei beglaubigt.de?

beglaubigt.de bietet die digitale Vorbereitung und Organisation geeigneter Beglaubigungsvorgänge an. Nach der veröffentlichten Preisübersicht kostet die erste Beglaubigung 149,95 Euro. Jede weitere Beglaubigung kostet 99,95 Euro.

Für zusätzliche Leistungen gelten eigene Preise. Eine Expressbearbeitung innerhalb von 24 Stunden kostet beispielsweise 49,95 Euro, sofern diese Option für den Vorgang verfügbar ist. Auch postalischer Expressversand und zusätzliche Dokumentenausfertigungen können gesondert berechnet werden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem beglaubigt-Servicepreis und gesetzlichen Notar- beziehungsweise Behördengebühren. Welche Leistungen und Gebühren im konkreten Angebot enthalten sind, sollte vor der Beauftragung geprüft werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Leistungen findest du in „beglaubigt.de Preise 2026: Alle Kosten für Gründung, Beglaubigung und Geschäftsadresse“.

Weiterführende Ratgeber zu Online-Beglaubigung und Notar

Wer Dokumente online beglaubigen lassen möchte, sollte zunächst klären, welche Beglaubigungsform benötigt wird und ob ein vollständiges Videoverfahren zulässig ist. Diese Ratgeber helfen bei der Entscheidung:

Für Gründer empfehlen wir außerdem den Ratgeber „Online-Gründung GmbH: Voraussetzungen und Ablauf“, da die notarielle Online-Beurkundung dort ein zentraler Schritt ist.

FAQ: Online-Beglaubigung 2026

Was ist eine Online-Beglaubigung?

Eine Online-Beglaubigung bezeichnet die digitale Vorbereitung oder Durchführung eines Beglaubigungsvorgangs. Bei gesetzlich zugelassenen notariellen Verfahren kann die Beglaubigung einer elektronischen Signatur per Videokommunikation erfolgen. Andere Dokumentenleistungen werden online beauftragt, aber gegebenenfalls in einer anderen rechtlich vorgeschriebenen Form durchgeführt.

Kann ich jedes Dokument online beglaubigen lassen?

Nein. Nicht jede Dokumentenart und nicht jede notarielle Tätigkeit ist vollständig online zulässig. Entscheidend sind die gesetzlichen Formvorschriften und die Anforderungen des Empfängers.

Ist eine Online-Beglaubigung rechtsgültig?

Ja, wenn das konkrete Verfahren gesetzlich zugelassen ist und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Eine gewöhnliche elektronische Signatur oder ein eingescanntes Dokument ersetzt nicht automatisch eine vorgeschriebene öffentliche Beglaubigung.

Wie funktioniert die Identitätsprüfung?

Bei deutschen notariellen Online-Verfahren erfolgt die Identifizierung über das gesetzlich vorgesehene System der Bundesnotarkammer. Dafür werden geeignete elektronische Identifizierungsmittel und die erforderliche technische Ausstattung benötigt.

Brauche ich für eine Online-Beglaubigung einen Notar?

Wenn eine notarielle öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, bleibt eine befugte Notarin oder ein befugter Notar erforderlich. Bei anderen Dokumentenleistungen, beispielsweise beglaubigten Übersetzungen, gelten andere Anforderungen.

Was kostet eine Online-Beglaubigung?

Die gesetzlichen Notargebühren hängen vom konkreten Vorgang ab. Bei beglaubigt.de kostet die erste geeignete Dokumentenbeglaubigung 149,95 Euro. Für weitere Beglaubigungen und Expressleistungen können zusätzliche Kosten entstehen.

Kann ich meine Unterschrift per Video beglaubigen lassen?

Ja, bei gesetzlich zugelassenen notariellen Online-Verfahren. Dazu gehören insbesondere bestimmte Registeranmeldungen. Eine allgemeine Möglichkeit, jede beliebige Unterschrift per Video notariell beglaubigen zu lassen, besteht nicht.

Kann ich eine Handelsregisteranmeldung online beglaubigen lassen?

Ja. Handelsregisteranmeldungen können grundsätzlich über das notarielle Online-Verfahren beglaubigt werden. Das betrifft beispielsweise Geschäftsführerwechsel und Änderungen der Geschäftsanschrift.

Kann ich eine Vollmacht online beglaubigen lassen?

Geeignete Vollmachtsvorgänge können digital vorbereitet werden. Ob eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich und online zulässig ist, hängt von der konkreten Vollmacht und dem Verwendungszweck ab.

Kann ich eine Geburtsurkunde online beglaubigen lassen?

Eine geeignete Dokumentenbeglaubigung kann digital beauftragt werden. Wenn die empfangende Behörde jedoch eine neue amtliche Geburtsurkunde verlangt, muss diese grundsätzlich beim zuständigen Standesamt beschafft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt grundsätzlich die Echtheit beziehungsweise Zuordnung einer Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung betrifft dagegen das Rechtsgeschäft selbst und umfasst weitergehende notarielle Pflichten, insbesondere zur Belehrung.

Wird eine Online-Beglaubigung im Ausland anerkannt?

Das hängt von der Dokumentenart, der Beglaubigungsform und den Anforderungen des Ziellandes ab. Gegebenenfalls sind zusätzliche Apostillen, Legalisationen oder beglaubigte Übersetzungen erforderlich.

Wie lange dauert eine Online-Beglaubigung?

Die Dauer hängt vom Dokument und Verfahren ab. beglaubigt.de bietet für geeignete Dokumentenbeglaubigungen eine Expressbearbeitung innerhalb von 24 Stunden an. Bei notariellen Registervorgängen oder staatlichen Apostillen können andere Bearbeitungszeiten gelten.

Kann beglaubigt.de meine Dokumente online beglaubigen lassen?

beglaubigt.de organisiert die digitale Vorbereitung und Abwicklung geeigneter Dokumentenbeglaubigungen. Die jeweils gesetzlich erforderlichen notariellen oder behördlichen Tätigkeiten erfolgen durch die zuständigen Stellen.

Quellenverzeichnis

§ 129 BGB – Öffentliche Beglaubigung
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__129.html

§ 12 HGB – Handelsregisteranmeldungen
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__12.html

§ 40a BeurkG – Beglaubigung einer elektronischen Signatur mittels Videokommunikation
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__40a.html

§ 17 BeurkG – Grundsatz der notariellen Belehrung
https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html

§ 2 GmbHG – Form des Gesellschaftsvertrags
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__2.html

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/

Bundesnotarkammer – Notarielle Online-Verfahren
https://online.notar.de/

Bundesnotarkammer – Zulässige Online-Verfahren
https://online.notar.de/hilfe-faq/allgemeines/zulaessige-online-verfahren

Bundesnotarkammer – Technische Voraussetzungen
https://online.notar.de/voraussetzungen

Österreichische Notariatsordnung – § 69b
https://www.ris.bka.gv.at/

beglaubigt.de – Dokumente digital beglaubigen lassen
https://beglaubigt.de/digital-beglaubigen

beglaubigt.de – Unterschriftsbeglaubigung
https://beglaubigt.de/unterschriftsbeglaubigung

beglaubigt.de – Handelsregisteranmeldung
https://beglaubigt.de/handelsregisteranmeldung

beglaubigt.de – Beglaubigte Übersetzungen
https://beglaubigt.de/uebersetzung

beglaubigt.de – Apostille
https://beglaubigt.de/apostille

beglaubigt.de – GmbH gründen
https://beglaubigt.de/gmbh-gruenden

beglaubigt.de – UG gründen
https://beglaubigt.de/ug-gruenden