Erbrecht

Testamentsvollstrecker: Aufgaben, Kosten & Pflichten

Felix Gerlach

5. Jan 2023

Was ist ein Testamentsvollstrecker und wann ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu bestellen? Wie hoch sind die Kosten für die Bestellung eines Testamentsvollstreckers und wer trägt diese? Welche Pflichten hat ein Testamentsvollstrecker und wie werden die Kosten für die Ausübung seiner Aufgaben erstattet? In diesem Artikel werden diese Fragen geklärt und Sie erhalten einen Überblick über die Rolle und die Verantwortung eines Testamentsvollstreckers.

1. Einführung

Definition und Erläuterung des Begriffs "Testamentsvollstrecker"

Der Begriff "Testamentsvollstrecker" bezieht sich auf eine Person, die in einem Testament bestimmt wurde, um die Anweisungen des Erblassers nach dessen Tod auszuführen. Der Testamentsvollstrecker wird auch als "Testamentsexecutor" oder "Testamentarischer Erbe" bezeichnet. Laut Paragraph 2222 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) hat der Testamentsvollstrecker die Pflicht, das Testament zu vollstrecken und dafür Sorge zu tragen, dass der letzte Wille des Erblassers erfüllt wird (weiterführend zum Thema: Erbschein).

Der Testamentsvollstrecker muss sich bei der Ausübung seiner Aufgaben an das Testament und an das Gesetz halten. Er ist verpflichtet, das Erbe ordnungsgemäß zu verwalten und zu verteilen und ist in rechtlichen Angelegenheiten für den Erben vertretungsbefugt. Der Testamentsvollstrecker muss auch Treue gegenüber dem Erblasser und dem Erben beweisen und ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen und Dokumente aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.

Erläuterung der Rolle und der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers

Die Rolle und Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind vielfältig und umfassen in erster Linie:

  1. Durchführung des letzten Willens des Erblassers: Der Testamentsvollstrecker muss sicherstellen, dass das Testament ordnungsgemäß ausgeführt wird und dass die Anweisungen des Erblassers befolgt werden.
  2. Verwaltung und Verteilung des Erbes: Der Testamentsvollstrecker ist für die Verwaltung des Erbes und die Verteilung an die vom Erblasser bestimmten Personen oder Institutionen verantwortlich.
  3. Verteidigung des Erbes gegenüber Dritten: Der Testamentsvollstrecker muss dafür sorgen, dass der Nachlass (siehe auch digitaler Nachlass) gegenüber Dritten verteidigt wird und dass die Interessen des Erben gewahrt bleiben.
  4. Vertretung des Erben in rechtlichen Angelegenheiten: Der Testamentsvollstrecker ist in rechtlichen Angelegenheiten vertretungsbefugt und muss Entscheidungen treffen und Maßnahmen ergreifen, die im besten Interesse des Erben liegen.

Es ist wichtig, dass der Testamentsvollstrecker seine Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst ausübt, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers in der gewünschten Weise umgesetzt wird.

2. Aufgaben eines Testamentsvollstreckers

Durchführung des letzten Willens des Erblassers

Die Durchführung des letzten Willens des Erblassers ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Testamentsvollstreckers. Sie umfasst in erster Linie die Umsetzung der Anweisungen, die der Erblasser in seinem Testament hinterlassen hat. Dazu gehört beispielsweise die Verteilung von Vermögenswerten an bestimmte Personen oder Institutionen, die Einrichtung von Stiftungen oder die Einsetzung von Vorausvermächtnissen. Der Testamentsvollstrecker muss sich bei der Durchführung des letzten Willens an das Testament und an das Gesetz halten und darf keine Maßnahmen ergreifen, die dem Willen des Erblassers zuwiderlaufen.

Die Durchführung des letzten Willens des Erblassers kann auch die Erfüllung von Auflagen oder Bedingungen umfassen, die der Erblasser in seinem Testament festgelegt hat. Beispielsweise kann der Erblasser verfügt haben, dass ein bestimmter Vermögenswert erst dann an einen Erben übertragen wird, wenn dieser eine bestimmte Ausbildung abgeschlossen hat oder wenn eine bestimmte Zeit verstrichen ist. Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, solche Auflagen oder Bedingungen zu überwachen und sicherzustellen, dass sie erfüllt werden.

Verwaltung und Verteilung des Erbes

Die Verwaltung und Verteilung des Erbes ist eine weitere wichtige Aufgabe eines Testamentsvollstreckers. Der Testamentsvollstrecker ist dafür verantwortlich, dass das Erbe ordnungsgemäß verwaltet wird und dass die vom Erblasser vorgesehenen Vermögenswerte und Güter an die vom Erblasser bestimmten Personen oder Institutionen übertragen werden. Hierzu gehört beispielsweise die Anmeldung des Erbfalls beim Nachlassgericht und die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses, in dem alle Vermögenswerte und Schulden des Erblassers aufgelistet werden. Der Testamentsvollstrecker muss auch sicherstellen, dass alle Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit dem Erbe anfallen, rechtzeitig bezahlt werden.

Die Verteilung des Erbes erfolgt in der Regel entsprechend der Anweisungen des Erblassers im Testament (z.b. Berliner Testament). Der Testamentsvollstrecker muss dafür sorgen, dass die vom Erblasser vorgesehenen Vermögenswerte und Güter an die entsprechenden Personen oder Institutionen übertragen werden. Sollten im Testament keine Anweisungen hinsichtlich der Verteilung des Erbes vorliegen, ist der Testamentsvollstrecker verpflichtet, das Erbe entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verteilen.

Die Verwaltung und Verteilung des Erbes erfordern in der Regel ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt. Der Testamentsvollstrecker muss dafür sorgen, dass das Erbe ordnungsgemäß verwaltet wird und dass die vom Erblasser vorgesehenen Vermögenswerte und Güter an die entsprechenden Personen oder Institutionen übertragen werden.

Ein Testamentsvollstrecker kann im Rahmen seiner Aufgaben auch dazu beauftragt werden, das Erbe des Verstorbenen gegenüber Dritten zu verteidigen und den Erben in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn es zu Streitigkeiten unter den Erben oder mit Dritten, wie z.B. Gläubigern, kommt. In solchen Fällen kann der Testamentsvollstrecker als "unparteiischer Schiedsrichter" fungieren und dafür sorgen, dass die letzten Wünsche des Verstorbenen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Der Testamentsvollstrecker kann auch als vertretungsbefugte Person im Namen des Erben in rechtlichen Angelegenheiten auftreten, wie z.B. bei der Einziehung von Forderungen oder der Regulierung von Verbindlichkeiten.

3. Pflichten eines Testamentsvollstreckers

Ein Testamentsvollstrecker hat verschiedene Pflichten, die im Rahmen seiner Aufgaben wahrzunehmen sind. Hier sind die wichtigsten Pflichten eines Testamentsvollstreckers:

1/ Treuepflicht gegenüber dem Erblasser und dem Erben: Der Testamentsvollstrecker hat eine Treuepflicht gegenüber dem Erblasser und dem Erben und ist verpflichtet, die letzten Wünsche des Erblassers ordnungsgemäß umzusetzen. Dies bedeutet, dass der Testamentsvollstrecker die Interessen des Erblassers und des Erben berücksichtigen und im Einklang mit ihren Wünschen handeln muss.

2/ Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben: Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen. Dies kann beispielsweise die Verwaltung von Vermögenswerten, die Erfüllung von Verpflichtungen des Verstorbenen oder die Vertretung des Erben in rechtlichen Angelegenheiten umfassen.

3/ Verpflichtung zur Aufbewahrung und Vorlage von Unterlagen und Dokumenten: Der Testamentsvollstrecker hat eine Verpflichtung, alle Unterlagen und Dokumente, die im Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen, sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.

4/ Verpflichtung zur Erstattung von Berichten an das Nachlassgericht und den Erben: Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, regelmäßige Berichte über seine Tätigkeit an das Nachlassgericht und den Erben abzugeben. Diese Berichte sollten einen Überblick über die erfüllten Aufgaben und den Stand des Nachlasses enthalten.

4. Kosten

Kosten für die Bestellung eines Testamentsvollstreckers. Was kostet ein Testamentsvollstrecker?

Die Kosten für die Bestellung eines Testamentsvollstreckers hängen von verschiedenen Faktoren ab und können je nach Region und individuellen Umständen variieren. In der Regel gibt es zwei Arten von Kosten: die Kosten für die Einrichtung der Testamentsvollstreckerstellung und die laufenden Kosten während der Durchführung der Aufgaben. Die Einrichtungskosten können Notar- und Gerichtskosten, die Kosten für das Testament selbst und möglicherweise Kosten für die Beratung durch einen Anwalt umfassen. Die laufenden Kosten können Gebühren für den Testamentsvollstrecker, Steuern und eventuell weitere Kosten für professionelle Dienstleistungen wie Buchhaltung oder Steuerberatung umfassen.

Kosten für die Ausübung der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers (z.B. Verwaltungskosten, Rechtskosten)

Die Kosten für die Ausübung der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers können je nach Art und Umfang der Aufgaben, die übernommen werden, und den individuellen Umständen variieren. Hier sind einige mögliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Aufgaben eines Testamentsvollstreckers entstehen können:

  • Verwaltungskosten: Dies können Kosten für die Verwaltung von Vermögenswerten des Verstorbenen, wie z.B. Kosten für Bankgebühren, Steuern oder Versicherungen, sein.
  • Rechtskosten: Wenn es zu Streitigkeiten unter den Erben oder anderen Beteiligten kommt, können Rechtskosten für die Durchsetzung von Ansprüchen oder die Verteidigung von Ansprüchen entstehen.
  • Gebühren des Testamentsvollstreckers: Der Testamentsvollstrecker kann eine Gebühr für seine Dienste verlangen. Diese Gebühren können auf Stundenbasis oder als Prozentsatz des Vermögens des Verstorbenen berechnet werden.
  • Kosten für professionelle Dienstleistungen: Der Testamentsvollstrecker kann gegebenenfalls professionelle Dienstleistungen wie Buchhaltung, Steuerberatung oder Immobilienverwaltung in Anspruch nehmen, die zusätzliche Kosten verursachen.

Erstattung von Kosten durch den Nachlass

5. Alternativen zur Bestellung eines Testamentsvollstreckers:

Eine Alternative zur Bestellung eines Testamentsvollstreckers ist die Bestellung eines Nachlassverwalters. Dieser ist für die Verwaltung des Nachlasses einer verstorbenen Person zuständig und hat ähnliche Aufgaben wie ein Testamentsvollstrecker. Der Nachlassverwalter muss jedoch nicht unbedingt den Anweisungen des Verstorbenen folgen, sondern ist vielmehr dazu verpflichtet, das Vermögen des Verstorbenen so zu verwalten, dass es im Interesse aller Erben liegt.

Eine weitere Möglichkeit ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckungsausschusses. In diesem Fall werden mehrere Personen von den Erben bestimmt, die gemeinsam die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers übernehmen. Dies hat den Vorteil, dass die Belange des Nachlasses von mehreren Personen betrachtet werden und die Last der Verantwortung nicht auf eine einzige Person abgewälzt wird.

Eine dritte Alternative ist die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, wie zum Beispiel eines Berliner Testaments. Hierbei werden im Vorfeld der Erbfolge und der Verteilung des Nachlasses festgelegt. Diese Verfügung tritt erst nach dem Tod in Kraft und ersetzt das gesetzliche Erbrecht. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Verfügung von Todes wegen nur dann wirksam ist, wenn sie von einem Notar errichtet wurde und bestimmte Formvorschriften beachtet wurden.


In vielen Fällen muss bei Nichtvorliegen durch ein Erbscheinverfahren das Erbrecht geregelt werden.

6. Fazit

Ist ein Testamentsvollstrecker sinnvoll?

Ob es sinnvoll ist, einen Testamentsvollstrecker zu benennen, hängt von den individuellen Umständen ab. In manchen Fällen kann es hilfreich sein, einen Testamentsvollstrecker zu haben, um sicherzustellen, dass die letzten Wünsche des Verstorbenen ordnungsgemäß umgesetzt werden.

In anderen Fällen könnten Erben oder andere Beteiligte in der Lage sein, die Verantwortung selbst zu übernehmen. Es ist wichtig, sorgfältig zu überlegen, ob ein Testamentsvollstrecker benötigt wird und, falls ja, eine vertrauenswürdige Person für diese Rolle auszuwählen.

Hier sind einige mögliche Vor- und Nachteile von Testamentsvollstreckern:

Vorteile:

  • Ein Testamentsvollstrecker kann dafür sorgen, dass die letzten Wünsche des Verstorbenen ordnungsgemäß umgesetzt werden.
  • Ein Testamentsvollstrecker kann als "unparteiischer Schiedsrichter" fungieren, wenn es zu Streitigkeiten unter den Erben kommt.
  • Ein Testamentsvollstrecker kann die Verwaltung von Vermögenswerten und die Erfüllung von Verpflichtungen des Verstorbenen übernehmen, wodurch die Belastung für die Erben verringert wird.

Nachteile:

  • Benennung eines Testamentsvollstreckers erfordert zusätzliche Planung und Kosten im Vorfeld.
  • Die Benennung eines Testamentsvollstreckers kann zu Konflikten unter den Erben führen, insbesondere wenn die Person, die als Testamentsvollstrecker benannt wurde, nicht von allen als geeignet angesehen wird.
  • Ein Testamentsvollstrecker hat möglicherweise nicht genügend Zeit oder Ressourcen, um die Verantwortung adäquat wahrzunehmen.
  • Ein Testamentsvollstrecker kann fehlerhaft handeln oder sich unrechtmäßig bereichern, was zu Rechtsstreitigkeiten führen kann.

Unsere Empfehlung für die Wahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers

Die Wahl des richtigen Testamentsvollstreckers ist von großer Bedeutung, da diese Person eine wichtige Rolle bei der Ausführung des Testaments spielt und für die Verwaltung des Vermögens des Verfassers des Testaments verantwortlich ist. Es empfiehlt sich daher, sorgfältig zu überlegen, wen man als Testamentsvollstrecker bestimmen möchte.

Eine gute Wahl ist in der Regel jemand, dem man vertraut und der über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt, um die Aufgabe zu erfüllen. Es kann auch sinnvoll sein, mehrere Personen als Testamentsvollstrecker zu benennen, um sicherzustellen, dass immer jemand verfügbar ist, um die Aufgaben auszuführen. Wenn man sich unsicher ist, wen man als Testamentsvollstrecker bestimmen sollte, kann es hilfreich sein, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Was bedeutet es Testamentsvollstrecker zu sein?

Ein Testamentsvollstrecker ist eine Person, die in einem Testament benannt wurde und die Verantwortung hat, die Anweisungen des Verfassers des Testaments auszuführen. Das kann beinhalten, dass der Testamentsvollstrecker dafür sorgt, dass das Vermögen des Verfassers des Testaments nach dessen Tod entsprechend seinen Wünschen verteilt wird, oder dass er bestimmte Aufgaben im Auftrag des Verfassers des Testaments erfüllt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Testamentsvollstrecker kein Erbe ist und dass er nur für die Ausführung der Anweisungen im Testament verantwortlich ist.

Die Haftung des Testamentsvollstreckers

Die Haftung des Testamentsvollstreckers ist in § 1981 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß dieser Vorschrift haftet der Testamentsvollstrecker für Schäden, die durch seine Verletzung von Pflichten entstehen, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker auferlegt wurden. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, das Vermögen des Verfassers des Testaments sorgfältig zu verwalten und entsprechend den Anweisungen im Testament zu verteilen.

Wenn der Testamentsvollstrecker diese Pflichten verletzt und dadurch Schäden verursacht, kann er haftbar gemacht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Testamentsvollstrecker auch dann haftbar ist, wenn er die Schäden nicht vorsätzlich verursacht hat, sondern sie lediglich fahrlässig oder aufgrund eines Versehens verursacht hat. In solchen Fällen können die Betroffenen Schadensersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker geltend machen.