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Den „digitalen Nachlass“ regeln - Auch Social-Media-Konten gehören zum Erbe

Felix Gerlach

11. Sep 2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Zum digitalen Nachlass gehören mehr als Social-Media-Accounts: E-Mail-Konten, Cloud-Speicher, Domains, Websites, Online-Abos, digitale Dokumente, Kryptowährungen und weitere digitale Vermögenswerte können nach dem Tod relevant werden.
  • Auch digitale Vertragsverhältnisse können auf die Erben übergehen: Nach § 1922 BGB tritt der Erbe grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Der BGH hat dies 2018 ausdrücklich auch für ein Facebook-Nutzerkonto bestätigt.
  • Passwörter allein lösen das Problem nicht: Sinnvoll sind eine strukturierte Übersicht der wichtigsten Dienste, klare Anweisungen und eine Vertrauensperson, die im Ernstfall tatsächlich handeln darf.
  • Vollmacht und Testament erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Eine Vollmacht regelt, wer handeln darf. Testament oder gesetzliche Erbfolge bestimmen dagegen, wer Erbe wird. Für den digitalen Nachlass können deshalb beide Instrumente relevant sein.
  • Krypto und andere digitale Vermögenswerte brauchen besondere Vorsorge: Ohne Zugang zu Wallets, Private Keys oder Wiederherstellungsinformationen können Vermögenswerte praktisch dauerhaft verloren sein.
  • Vollmacht für den digitalen Nachlass vorbereiten: Soll eine Vertrauensperson deine digitalen Angelegenheiten auch bei Handlungsunfähigkeit oder nach deinem Tod verwalten können, kannst du die notarielle Vorbereitung über beglaubigt.de starten.

Warum ist es wichtig, den digitalen Nachlass zu regeln?

In unserer zunehmend digitalisierten Welt hinterlässt nahezu jeder Einzelne einen markanten "digitalen Fußabdruck". Dieser besteht aus einer Vielzahl von Elementen, darunter Online-Konten, Profile in sozialen Netzwerken sowie diverse andere Formen digitaler Vermögenswerte.

Mit dem Ableben einer Person oder bei Einschränkungen in den körperlichen beziehungsweise geistigen Fähigkeiten stellt sich die Frage nach der Verwaltung dieser digitalen Hinterlassenschaft.

Die Notwendigkeit, den digitalen Nachlass zu ordnen, ergibt sich daher nicht nur aus dem Wunsch, dass diese Vermögenswerte gemäß den persönlichen Vorstellungen und Wünschen des Verstorbenen behandelt werden. Vielmehr dient eine solche Regelung auch der Vermeidung von Konflikten und Missverständnissen unter den Hinterbliebenen sowie dem Schutz der digitalen Vermögenswerte vor unbefugtem Zugriff oder Verlust.

Die frühzeitige und präzise Regelung des digitalen Nachlasses ist somit ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass die digitale Hinterlassenschaft in vertrauenswürdige Hände gelegt wird. Dieser Artikel widmet sich der Frage, was genau unter einem digitalen Nachlass zu verstehen ist und auf welche Weise eine solche Regelung effektiv umgesetzt werden kann, um die digitale Vermögensmasse gemäß den eigenen Vorstellungen zu schützen und zu verwalten.

Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass die rechtliche Behandlung digitaler Vermögenswerte in Deutschland noch relativ neu und im stetigen Wandel begriffen ist.

Gemäß § 1922 BGB geht das Vermögen einer verstorbenen Person im Wege der Universalsukzession auf die Erben über. 

Dies schließt grundsätzlich auch digitale Vermögenswerte ein, allerdings können sich bei der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes spezifische Herausforderungen ergeben. Beispielsweise kann die Zugänglichkeit der digitalen Inhalte ohne vorherige Regelung durch den Erblasser erschwert sein, was die Wichtigkeit einer umfassenden und vorausschauenden Planung des digitalen Nachlasses unterstreicht.

Was ist der digitale Nachlass und welche Arten von digitalen Vermögenswerten gibt es?

Der digitale Nachlass umfasst alle digitalen Vermögenswerte, die eine Person hinterlässt, wenn sie verstirbt oder in ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Online-Konten wie E-Mail-Konten, Social Media-Profile und Online-Banking-Konten
  • Fotos, Videos und andere digitale Medien, die auf dem Computer oder in der Cloud gespeichert sind
  • Musik, E-Books und andere digitale Inhalte, die über Online-Plattformen erworben wurden
  • Domain-Namen und Websites, die von der Person verwaltet werden
  • Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte, die über das Internet gehandelt werden

Es ist elementar, den digitalen Nachlass zu regeln, um sicherzustellen, dass diese Vermögenswerte in Übereinstimmung mit den Wünschen und Vorstellungen der Person verwaltet werden. Eine frühzeitige Regelung des digitalen Nachlasses kann auch dazu beitragen, Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Vermögenswerte geschützt bleiben. In den folgenden Absätzen werden wir uns anschauen, wie man den digitalen Nachlass regeln kann und welche rechtlichen Aspekte es dabei zu beachten gilt.

Strategien zur effektiven Regelung des digitalen Nachlasses

In der heutigen digitalen Welt ist eine sorgfältige Planung des digitalen Nachlasses unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Inhalte und Zugänge gemäß Ihren Wünschen verwaltet werden.

1. Dokumentation Ihrer digitalen Vermögenswerte

Der erste Schritt besteht darin, eine umfassende Liste Ihrer digitalen Vermögenswerte zu erstellen. Diese Liste sollte genau aufzeigen, wo sich diese Vermögenswerte befinden und wie darauf zugegriffen werden kann. Methoden hierfür umfassen das Erstellen von Screenshots der Login-Seiten, die Nutzung eines Passwort-Managers und das Anlegen einer Liste mit Benutzernamen und Passwörtern. Es ist ebenso wichtig, alle relevanten Dokumente, die Ihren digitalen Nachlass betreffen, an einem zentralen Ort zu sammeln. Dies erleichtert die Übergabe und sichert Ihre digitalen Vermögenswerte für die Zukunft.

2. Erstellung eines digitalen Nachlassplans

Basierend auf der erstellten Vermögensliste sollten Sie einen detaillierten digitalen Nachlassplan ausarbeiten. Dieser Plan legt fest, wie mit jedem Ihrer digitalen Vermögenswerte nach Ihrem Ableben umgegangen werden soll. Die Bestimmung einer Vertrauensperson durch eine Vorsorgevollmacht, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf, ist hierbei ein wesentlicher Schritt.

Integration von Notardiensten

Eine wesentliche Maßnahme zur Absicherung Ihres digitalen Nachlasses ist die rechtssichere Beglaubigung Ihrer Dokumente. Die Plattform beglaubigt.de bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren digitalen Nachlassplan oder Vollmachten professionell und rechtssicher zu hinterlegen.

Insbesondere für Bewohner Berlins bietet der Service Notar Berlin spezialisierte Unterstützung an. Unabhängig von Ihrem Standort können Sie über beglaubigt.de auch die Dienste für eine Unterschriftsbeglaubigung in Anspruch nehmen, um die Authentizität Ihrer Dokumente zu gewährleisten.

Die Einbindung dieser professionellen Dienstleistungen stellt sicher, dass Ihr digitaler Nachlass genau nach Ihren Vorstellungen verwaltet wird. Zudem minimiert es das Risiko von Konflikten zwischen den Hinterbliebenen und sorgt für eine geschützte und geordnete Übertragung Ihrer digitalen Vermögenswerte.

Digitalen Nachlass regeln: Schritt-für-Schritt

Schritt 1: Alle wichtigen digitalen Konten erfassen

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme.

Du musst dabei nicht jede Shopping-Website auflisten, auf der du jemals bestellt hast. Konzentriere dich zunächst auf Konten, die entweder finanziell, rechtlich oder persönlich relevant sind.

Dazu gehören insbesondere:

Finanzen: Online-Banking, Broker, Zahlungsdienste, Kryptowährungen.

Kommunikation: zentrale E-Mail-Konten und Messenger.

Daten: Cloud-Speicher, digitale Dokumente und Backups.

Verträge: Streamingdienste, Software-Abos, Mobilfunk, Hosting.

Geschäftliches: Domains, Websites, Shops, Werbekonten und geschäftliche Social-Media-Profile.

Persönliches: soziale Netzwerke, Fotoarchive und andere persönliche Daten.

Notiere zu jedem Dienst mindestens den Anbieter, die verwendete E-Mail-Adresse beziehungsweise Benutzerkennung und was nach deinem Tod damit passieren soll.

Schritt 2: Festlegen, was mit jedem Account passieren soll

Nicht jedes Konto sollte gleich behandelt werden.

Ein Social-Media-Profil soll vielleicht gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden. Ein geschäftliches E-Mail-Konto muss möglicherweise übergangsweise weitergeführt werden. Eine Domain könnte verkauft oder auf einen Erben übertragen werden.

Ergänze deshalb zu jedem wichtigen Account eine klare Anweisung:

löschen – sichern – übertragen – weiterführen – kündigen.

Das hilft der Vertrauensperson später wesentlich mehr als eine reine Passwortliste.

Schritt 3: Eine Vertrauensperson bestimmen

Lege fest, wer deine digitalen Angelegenheiten verwalten soll.

Diese Person sollte nicht nur vertrauenswürdig sein, sondern auch praktisch in der Lage sein, die Aufgaben zu übernehmen. Bei komplexeren digitalen Vermögenswerten kann außerdem sinnvoll sein, unterschiedliche Personen für unterschiedliche Bereiche vorzusehen.

Beispielsweise kann ein Familienmitglied persönliche Accounts verwalten, während ein geschäftlicher Partner Domains, Websites und Unternehmenszugänge übernimmt.

Wenn du mehrere Personen einsetzen möchtest, sollte eindeutig geregelt werden, ob jeder allein handeln darf oder gemeinsames Handeln erforderlich ist. Mehr zu dieser Gestaltung erklären wir in „Generalvollmacht für zwei Personen: Einzelvertretung oder gemeinsames Handeln?“.

Erstellung und Bedeutung eines digitalen Nachlassplans sowie einer Vollmacht

Die Regelung des digitalen Nachlasses ist ein entscheidender Aspekt der persönlichen Vorsorge, der angesichts der zunehmenden Digitalisierung unserer Gesellschaft an Bedeutung gewinnt. Zwei zentrale Dokumente spielen hierbei eine wesentliche Rolle: der digitale Nachlassplan und die Vollmacht.

Digitaler Nachlassplan

Ein digitaler Nachlassplan ist ein sorgfältig ausgearbeitetes Dokument, das detailliert festlegt, wie mit den digitalen Vermögenswerten einer Person nach ihrem Tod oder bei Einschränkung ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten umgegangen werden soll. Dieser Plan umfasst Anweisungen bezüglich:

  • Der Entscheidung, welche Online-Konten gelöscht oder deaktiviert werden sollen.
  • Der Benennung einer Person (oder mehrerer Personen), die für die Verwaltung des digitalen Nachlasses verantwortlich ist.
  • Der Bereitstellung von Informationen und Anweisungen, wie auf wichtige digitale Vermögenswerte zugegriffen werden kann, einschließlich Passwörtern und Zugangscodes.

Die Erstellung eines digitalen Nachlassplans ermöglicht eine geordnete und den Wünschen des Erblassers entsprechende Handhabung seiner digitalen Hinterlassenschaft. Dies kann zudem helfen, rechtliche Schwierigkeiten und familiäre Konflikte zu vermeiden, die entstehen könnten, wenn keine klaren Anweisungen hinterlassen werden.

Braucht man eine Vollmacht für den digitalen Nachlass?

Eine Vollmacht kann für die praktische Verwaltung digitaler Angelegenheiten sehr wichtig sein – insbesondere dann, wenn eine Vertrauensperson bereits zu Lebzeiten bei Geschäftsunfähigkeit oder später über den Tod hinaus handeln können soll.

Dabei muss zwischen Vollmacht und Erbrecht unterschieden werden.

Die Vollmacht bestimmt, wer handeln darf.

Testament beziehungsweise gesetzliche Erbfolge bestimmen, wer Erbe wird.

Soll die Vollmacht bereits zu Lebzeiten gelten und nach dem Tod fortbestehen, kann sie als transmortale Vollmacht ausgestaltet werden.

Je nach Umfang kann sie beispielsweise ermöglichen, Verträge zu kündigen, mit Anbietern zu kommunizieren oder digitale Vermögensangelegenheiten zu verwalten.

Sie macht den Bevollmächtigten dadurch jedoch nicht automatisch zum Erben.

Welche Wirkungen eine solche Vollmacht nach dem Tod hat und warum sie ein Testament nicht ersetzt, erklären wir ausführlich in „Generalvollmacht über den Tod hinaus: Was gilt nach dem Todesfall?“.

Digitaler Nachlass im Testament oder in der Vollmacht regeln?

Wichtigkeit der rechtlichen Absicherung

Um die Wirksamkeit dieser Dokumente zu gewährleisten, ist es essenziell, dass sie rechtlich einwandfrei erstellt werden. Dies schließt die Beachtung der jeweils geltenden Formvorschriften und möglicherweise die Beglaubigung durch einen Notar ein. Dienste wie Digitaler Notar, Notar Berlin, und die Möglichkeit einer Unterschriftsbeglaubigung bieten hierfür professionelle Unterstützung.

Durch die vorausschauende Erstellung eines digitalen Nachlassplans und einer entsprechenden Vollmacht kann sichergestellt werden, dass der digitale Nachlass gemäß den persönlichen Wünschen geregelt und konfliktfrei übertragen wird.

Benennen von Erben für den digitalen Nachlass

Wenn man den digitalen Nachlass regeln möchte, ist es wichtig, Erben für den digitalen Nachlass zu benennen, die im Falle des Todes oder der Einschränkung die Verwaltung übernehmen sollen. Diese Erben können in Dokumenten wie einem digitalen Nachlassplan oder einer Vollmacht festgelegt werden. Es empfiehlt sich, mehrere Erben zu benennen, falls einer der Erben versterben oder die Verwaltung aus anderen Gründen nicht übernehmen kann.

Es ist wichtig, dass die Erben vertrauenswürdig und verantwortungsbewusst sind und den digitalen Nachlass entsprechend verwalten. Sie sollten auch über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die Verwaltung des digitalen Nachlasses erfolgreich übernehmen zu können.

Es ist sinnvoll, beide Dokumente aufzusetzen, um sicherzustellen, dass der digitale Nachlass entsprechend verwaltet wird und die Wünsche und Vorstellungen der betroffenen Person berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, das Erstellen von Dokumenten wie einem digitalen Nachlassplan oder einer Vollmacht frühzeitig in Angriff zu nehmen, um Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die digitalen Vermögenswerte geschützt bleiben. Weitere Informationen zum Thema

Gehören Social-Media-Konten zum digitalen Nachlass?

Eine der wichtigsten Entscheidungen zum digitalen Nachlass stammt vom Bundesgerichtshof.

Der BGH entschied am 12. Juli 2018 (III ZR 183/17) im Zusammenhang mit einem Facebook-Konto, dass der Nutzungsvertrag grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht.

Der Fall war besonders relevant, weil das Konto persönliche Nachrichten und Kommunikationsinhalte enthielt. Der BGH stellte klar, dass der Übergang solcher Inhalte auf die Erben nicht grundsätzlich anders behandelt werden muss als beispielsweise private Briefe oder Tagebücher.

Für die Praxis bedeutet das: Digitale Accounts und Kommunikationsinhalte verschwinden erbrechtlich nicht automatisch in einem rechtsfreien Raum.

Trotzdem können bei der tatsächlichen Kontoverwaltung die Bedingungen und Nachweisverfahren des jeweiligen Plattformanbieters relevant werden.

Nutzen von Sicherheitsfunktionen wie Passwort-Manager und Zwei-Faktor-Authentifizierung

Um den digitalen Nachlass zu schützen und sicherzustellen, dass die digitalen Vermögenswerte nicht missbräuchlich genutzt werden, ist es ratsam, Sicherheitsfunktionen wie Passwort-Manager und Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen.

Ein Passwort-Manager ist ein Tool, das es ermöglicht, alle Passwörter an einem sicheren Ort zu speichern und von dort aus auf sie zuzugreifen. Dadurch können alle Passwörter an einem Ort gespeichert werden und es muss nicht jedes Passwort einzeln notiert werden. Ein Passwort-Manager kann auch dazu beitragen, dass sichere Passwörter verwendet werden, da es möglich ist, zufällig generierte Passwörter zu verwenden.

Die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist eine Sicherheitsfunktion, die es ermöglicht, den Zugang zu Online-Konten zusätzlich zu einem Passwort durch die Eingabe eines zweiten Faktors zu sichern. Dieser zweite Faktor kann zum Beispiel ein Code sein, der per SMS oder E-Mail verschickt wird, oder ein biometrischer Faktor wie ein Fingerabdruck. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung kann dazu beitragen, dass Online-Konten besser geschützt sind und nicht so leicht von Dritten missbraucht werden können.

Es lohnt sich also, Sicherheitsfunktionen wie Passwort-Manager und Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen, um den digitalen Nachlass zu schützen und sicherzustellen, dass die digitalen Vermögenswerte geschützt bleiben.

Kryptowährungen im digitalen Nachlass

Bei Kryptowährungen ist die praktische Zugangsvorsorge besonders wichtig.

Anders als bei einem klassischen Bankkonto existiert bei selbstverwahrten Kryptowährungen möglicherweise keine Bank oder zentrale Stelle, die Erben nach Vorlage eines Erbscheins einfach einen neuen Zugang ausstellt.

Befinden sich Bitcoin, Ether oder andere Vermögenswerte in einer selbstverwahrten Wallet, kann der Zugriff insbesondere von Private Keys beziehungsweise Recovery Seed abhängen.

Gehen diese Informationen verloren, kann der Vermögenswert technisch dauerhaft unzugänglich sein.

Gleichzeitig sollte ein Recovery Seed niemals ungeschützt in einer normalen Nachlassliste stehen.

Für Krypto-Nachlassplanung sollten deshalb mindestens drei Fragen geklärt werden:

  • Welche Wallets und Vermögenswerte existieren?
  • Wer soll sie nach dem Tod erhalten beziehungsweise verwalten?
  • Wie erhält die berechtigte Person sicher Zugriff auf die notwendigen Wiederherstellungsinformationen?

Gerade bei größeren Kryptovermögen sollte die technische Zugangslösung mit der erbrechtlichen Gestaltung abgestimmt werden.

Welche rechtlichen Aspekte sollte man beachten?

Wenn man den digitalen Nachlass regeln möchte, gibt es eine Reihe von rechtlichen Aspekten, die man beachten sollte. Dazu gehören zum Beispiel:

  1. Rechte an digitalen Inhalten: Wer hat das Recht, auf Fotos, Videos und andere digitale Inhalte zuzugreifen und diese zu nutzen, wenn die Person, die sie erstellt hat, verstorben ist oder in ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten eingeschränkt ist? In manchen Fällen können die Rechte an digitalen Inhalten auf Erben übertragen werden, in anderen Fällen bleiben sie bei der Person, die sie erstellt hat.
  2. Verwaltung von Online-Konten: Wie sollen Online-Konten wie E-Mail-Konten, Social Media-Profile und Online-Banking-Konten verwaltet werden, wenn die Person, die sie verwaltet, verstorben ist oder in ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten eingeschränkt ist? Gibt es gesetzliche Verlagen, wie solche Konten verwaltet werden müssen? Können sie geschlossen oder gelöscht werden?
  3. Einwilligung und Datenschutz: Wie sollen die Daten, die auf Online-Konten gespeichert sind, behandelt werden, wenn die Person, die sie erstellt hat, verstorben ist oder in ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten eingeschränkt ist? Gibt es Einwilligungserklärungen oder Datenschutzeinstellungen, die beachtet werden müssen?
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    Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass im Klaren zu sein, um Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass der digitale Nachlass entsprechend verwaltet wird.

Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die relevanten Gesetze und Regelungen zu informieren und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte beachtet werden. Auf diese Weise kann man sicherstellen, dass der digitale Nachlass entsprechend verwaltet wird und die Wünsche und Vorstellungen der betroffenen Person berücksichtigt werden. Es lohnt sich auch, Dokumente wie einen digitalen Nachlassplan oder eine Vollmacht aufzusetzen, um alle relevanten Aspekte festzuhalten und sicherzustellen, dass die Verwaltung des digitalen Nachlasses rechtlich abgesichert ist.

Digitaler Nachlass

Fazit: Digitaler Nachlass braucht Recht, Organisation und sicheren Zugang

Den digitalen Nachlass zu regeln bedeutet mehr, als Passwörter aufzuschreiben.

Eine sinnvolle Vorsorge verbindet drei Bereiche: Zunächst muss klar sein, welche digitalen Konten und Vermögenswerte existieren. Anschließend sollte rechtlich geregelt werden, wer erbt beziehungsweise wer aufgrund einer Vollmacht handeln darf. Schließlich braucht es eine sichere praktische Lösung für Zugangsdaten, Recovery Codes und besonders sensible Vermögenswerte wie Kryptowährungen.

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Erbe und Bevollmächtigtem. Ein digitaler Nachlassplan oder eine Vollmacht bestimmt nicht automatisch die Erbfolge.

Wer diese Fragen frühzeitig regelt, erleichtert Angehörigen später nicht nur die Verwaltung von Social-Media-Profilen, sondern kann auch verhindern, dass wichtige Dokumente, Domains, Verträge oder digitale Vermögenswerte übersehen werden.

Soll eine Vertrauensperson deine digitalen Angelegenheiten auch bei Handlungsunfähigkeit oder nach deinem Tod regeln können? Über beglaubigt.de kannst du die Vorbereitung einer passenden General- oder Vorsorgevollmacht starten und die gewünschte Fortgeltung festlegen.

FAQ zum digitalen Nachlass

Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

Dazu können unter anderem E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Cloud-Daten, Domains, Websites, Abonnements, digitale Guthaben, Kryptowährungen und weitere digitale Vertrags- und Vermögenspositionen gehören.

Werden Social-Media-Konten vererbt?

Der BGH hat 2018 für einen Facebook-Nutzungsvertrag entschieden, dass dieser grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Für die praktische Abwicklung können zusätzlich die jeweiligen Plattformprozesse relevant sein.

Kann ich meinen digitalen Nachlass mit einer Vollmacht regeln?

Eine entsprechend ausgestaltete Vollmacht kann einer Vertrauensperson ermöglichen, bestimmte digitale Angelegenheiten zu verwalten. Sie bestimmt jedoch nicht, wer Erbe wird.

Muss die Vollmacht über den Tod hinaus gelten?

Soll der Bevollmächtigte auch nach dem Tod aufgrund der Vollmacht handeln können, muss die Fortgeltung entsprechend ausgestaltet sein. Eine bereits zu Lebzeiten wirksame und nach dem Tod fortgeltende Vollmacht wird als transmortale Vollmacht bezeichnet.

Sollte ich alle Passwörter aufschreiben?

Eine unverschlüsselte zentrale Passwortliste ist aus Sicherheitsgründen problematisch. Besser ist eine sichere Zugangslösung, bei der Accountübersicht und sensible Zugangsinformationen getrennt werden.

Was passiert mit Kryptowährungen nach dem Tod?

Kryptowährungen können Teil des Nachlasses sein. Bei selbstverwahrten Wallets ist jedoch entscheidend, dass die berechtigten Personen technisch auf die erforderlichen Schlüssel beziehungsweise Wiederherstellungsinformationen zugreifen können.

Ersetzt ein digitaler Nachlassplan ein Testament?

Nein. Der Nachlassplan kann praktische Wünsche und Informationen enthalten, ersetzt aber keine formwirksame Verfügung von Todes wegen.

Wie oft sollte ich meinen digitalen Nachlass aktualisieren?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Sinnvoll ist eine Aktualisierung insbesondere dann, wenn wichtige Konten, Vermögenswerte, Zugangsmethoden oder Vertrauenspersonen hinzukommen oder wegfallen.

Du möchtest deinen digitalen Nachlass nicht nur dokumentieren, sondern auch eine Vertrauensperson rechtlich handlungsfähig machen? Mit beglaubigt.de kannst du die passende Vollmacht vorbereiten und den notariellen Vorgang koordinieren.

Quellenverzeichnis